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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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87<br />

beugend zu kontrollieren und die Inoffiziellen Kriminalpolizeilichen Mitarbeiter effektiv<br />

in »territorialen und personellen Bereichen« im Grenzgebiet einzusetzen. 577<br />

4.2 Die Linie VII seit 1950<br />

Bereits seit 1952 musste in Kreisdienststellen mit mehr als sieben Mitarbeitern einer für<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Linie VII abgestellt werden. 578 Doch in <strong>der</strong> Praxis lag Mitte <strong>der</strong> fünfziger<br />

Jahre die geheimpolizeiliche Arbeit auf dieser Ebene im Argen: »In den Kreisen wird fast<br />

nicht auf <strong>der</strong> Linie <strong>der</strong> Abteilung VII gearbeitet.« 579 Auch die Abteilungen VII in den Bezirksverwaltungen<br />

standen in keinem beson<strong>der</strong>s guten Ruf: Sie wiesen im Jahre 1955 bis<br />

zu 50 Prozent Fehlstellen auf. Den vorhandenen Mitarbeitern mangelte es oft an polizeilichen<br />

Fachkenntnissen – was eine kontinuierliche Arbeit erschwerte und eine systematische<br />

Überprüfung aller Abteilungen VII auf Anweisung Wollwebers zur Folge hatte. Auch<br />

die Anleitung <strong>der</strong> Abteilungen VII durch die Ostberliner Zentrale galt als ungenügend und<br />

wurde nach Einschätzung <strong>der</strong> Ministeriumsspitze erst ab etwa 1954 nachhaltig verbessert.<br />

580 Gleichzeitig wurden jetzt auch in den Bezirkshauptstädten Leipzig, Karl-Marx-<br />

Stadt, Dresden, Halle, Magdeburg und Rostock eigene Kreisdienststellen gebildet, denen<br />

auch Mitarbeiter <strong>der</strong> Linie VII zugeordnet wurden. 581<br />

Abbildung 11<br />

Abteilungen VII in den Bezirksverwaltungen (1953) 582<br />

In Anlehnung an die Struktur <strong>der</strong> Abteilung VII im Ministerium für <strong>Staatssicherheit</strong> (siehe<br />

Abbildung 2) glie<strong>der</strong>ten sich die Abteilungen VII <strong>der</strong> Bezirksverwaltungen ab Ende 1953<br />

grundsätzlich in ein Referat 1 für die operative Polizei, ein Referat 2 für die administrative<br />

Polizei, ein Referat 3 für den Strafvollzug <strong>der</strong> DVP und ein Referat 4 für die Feuerwehr.<br />

Somit waren die Zuständigkeitsbereiche etwas an<strong>der</strong>s zugeschnitten als auf zentraler Ebene.<br />

Die Bereitschaftspolizei wurde in den Bezirken zumeist durch die Referate 1 mit gesi-<br />

577<br />

Referat des Leiters <strong>der</strong> Abt. 2 <strong>der</strong> HA VII zur Grenztagung <strong>der</strong> HA VII v. 25.11.1982; <strong>BStU</strong>, MfS, AB<br />

Neiber Nr. 114, S. 10–101.<br />

578<br />

Vgl. Befehl 36/52 des Ministers v. 4.4.1952; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 56.<br />

579<br />

Vermerk über die Dienstbesprechung mit <strong>der</strong> Abt. VII v. 12.1.1955; <strong>BStU</strong>, MfS, SdM Nr. 1920, S. 100–104.<br />

580<br />

Vgl. Vermerk über die Dienstbesprechung v. 12.1.1955; ebenda, S. 100–104.<br />

581<br />

Vgl. Befehl 218/54 des Staatssekretärs für <strong>Staatssicherheit</strong> v. 16.7.1954; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 232.<br />

582<br />

Vgl. DA 42/53 des Staatssekretariats für <strong>Staatssicherheit</strong> v. 8.12.1953; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 3018.

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