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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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weisbar ist, sind solche IM an Mitarbeiter <strong>der</strong> Abteilungen VII bzw. an die Abwehroffiziere<br />

Volkspolizei in den KD zu übergeben.« Die alleinige Führung von IM in den Reihen<br />

<strong>der</strong> Volkspolizei durch die Linie VII sei »durchzusetzen« 20 , wurde jedoch nie Realität und<br />

führte häufig zu Rivalitäten. 21<br />

Die beiden Hauptaufgaben <strong>der</strong> Hauptabteilung VII, die Kooperation mit den Leitungska<strong>der</strong>n<br />

von Volkspolizei und Ministerium des Innern (als »politisch-operatives Zusammenwirken«/POZW<br />

bezeichnet) einerseits und die Überwachung ihrer Mitarbeiter an<strong>der</strong>erseits<br />

(Abwehr genannt), waren in den wichtigsten Bereichen institutionell getrennt. So<br />

war die Abteilung 1 für die Überprüfung und »Durchleuchtung« <strong>der</strong> Ka<strong>der</strong> im Bereich des<br />

(ersten) Stellvertreters des Ministers des Innern verantwortlich, was etwa Kriminal- und<br />

Schutzpolizei umfasste. Für das »politisch-operative Zusammenwirken«, also für Absprachen<br />

zur Arbeitsteilung mit <strong>der</strong> Leitungsebene <strong>der</strong> Volkspolizei in diesen Bereichen, war<br />

hingegen die Abteilung 9 zuständig. Dies konnte dazu führen, dass beispielsweise innerhalb<br />

<strong>der</strong> Arbeitsrichtung I <strong>der</strong> Kriminalpolizei zeitweilig beide Abteilungen über Offiziere<br />

im beson<strong>der</strong>en Einsatz (OibE) und IM verfügten.<br />

Die Abteilungen 3, 7 und 8 hingegen hatten in ihrem Verantwortungsbereich sowohl<br />

Abwehraufgaben zu lösen, als auch die Zusammenarbeit zu organisieren. Stark eingegrenzt<br />

war die Zuständigkeit <strong>der</strong> Abteilung 3, die allein das Zentrale Aufnahmeheim in<br />

Röntgental (einschließlich Beschäftigte und Insassen) zu bearbeiten hatte. Die Abteilung 7<br />

hingegen befasste sich mit einer Vielzahl von Diensteinheiten aus nachgeordneten Stellvertreterbereichen<br />

des Ministers des Innern. Die Abteilung 8 wie<strong>der</strong>um war verantwortlich<br />

für die Verwaltung Strafvollzug im Ministerium des Innern <strong>der</strong> DDR, Gefangene, <strong>der</strong>en<br />

Aufseher sowie die Arbeitsrichtung I/4 <strong>der</strong> Kriminalpolizei, die in Gefängnissen Häftlinge<br />

mit konspirativen Methoden überwachte.<br />

Etwas aus dem Rahmen fielen die relativ »jungen« Abteilungen 13 und 14 – sie nahmen<br />

selbst operative Aufgaben wahr. So bekämpfte die Abteilung 13 internationalen<br />

Schmuggel sowie Spekulationsgeschäfte, während die Abteilung 14 für großangelegte<br />

Fahndungsaktionen in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Volkspolizei verantwortlich war. Zur<br />

Hauptabteilung VII zählten ferner (wie in an<strong>der</strong>en Hauptabteilungen auch) eine Auswertungs-<br />

und Kontrollgruppe (AKG), eine Arbeitsgruppe des Leiters (AGL), die vor allem<br />

Pläne für den Fall einer Mobilisierung entwickelte, sowie ein für materielle, technische<br />

und finanzielle Sicherstellung verantwortlicher Bereich (Abteilung 4).<br />

Die Hauptabteilung VII fiel in den Verantwortungsbereich des Mielke-Stellvertreters<br />

Gerhard Neiber. Innerhalb seines Stabes war Rolf Brennecke, Offizier für Son<strong>der</strong>aufgaben,<br />

speziell für die Hauptabteilung VII verantwortlich, besaß ihr gegenüber jedoch keine<br />

Weisungsbefugnis. Vielmehr sollte er Neiber je<strong>der</strong>zeit über die »operativ bedeutsamen<br />

IM, OV und OPK« <strong>der</strong> Hauptabteilung VII informieren können sowie die Zusammenarbeit<br />

mit an<strong>der</strong>en Diensteinheiten koordinieren. 22<br />

Die Hauptabteilung VII wurde zuletzt von Joachim Büchner geleitet. Er bestimmte die<br />

Grundlinien <strong>der</strong> geheimpolizeilichen Arbeit »auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beschlüsse und Dokumente«<br />

<strong>der</strong> SED. Er war für die Kooperation mit dem Partei- und Staatsapparat zuständig,<br />

konnte die Kompetenzen seiner Untergebenen festlegen, Befehle und Weisungen erlassen<br />

und in wichtige Vorgänge selbst eingreifen, etwa indem er IM in Führungspositionen<br />

selbst anleitete. Sein erster Stellvertreter war Rolf Spange, <strong>der</strong> Büchner bei Abwesenheit<br />

20 Auszug aus dem unkorrigierten Manuskript <strong>der</strong> Rede von GL Gerhard Neiber auf <strong>der</strong> zentralen Dienstkonferenz<br />

<strong>der</strong> Linie VII am 13./14.12.1984; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 8131, S. 33.<br />

21 Vgl. Schreiben des Leiters <strong>der</strong> HA VII zur weiteren Qualifizierung <strong>der</strong> politisch-operativen Abwehrarbeit<br />

und des politisch-operativen Zusammenwirkens in bzw. mit <strong>der</strong> DVP v. 4.6.1984; <strong>BStU</strong>, MfS,<br />

BdL/Dok. 7966.<br />

22 Vgl. Vorläufige Aufgabenstellung v. September 1982; <strong>BStU</strong>, MfS, AB Neiber Nr. 209, S. 119–121.

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