Anatomie der Staatssicherheit - BStU
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7<br />
durch die Hauptabteilung VII gesichert – wie das Zentrale Aufnahmeheim für Migranten<br />
(ZAH) in Röntgental o<strong>der</strong> das Krankenhaus <strong>der</strong> Volkspolizei. Mit <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />
Zivilverteidigung reichte die Zuständigkeit <strong>der</strong> Hauptabteilung VII bis in das Ministerium<br />
für Nationale Verteidigung.<br />
Einige Teilbereiche des Ministeriums des Innern (bzw. dessen nachgeordneter Organe)<br />
fielen aus fachlichen Gründen nicht in die Verantwortung <strong>der</strong> Linie VII. Hierzu zählten<br />
die Arbeitsrichtung Observation <strong>der</strong> Kriminalpolizei (I/U), die durch die Hauptabteilung<br />
VIII (Ermittlungen, Beobachtungen) gesichert wurde. Für den Spezialnachrichtendienst<br />
war wie<strong>der</strong>um die Linie XI (Chiffrierdienst) verantwortlich. Die Wachkommandos<br />
Missionsschutz fielen in die Zuständigkeit <strong>der</strong> Spionageabwehr <strong>der</strong> <strong>Staatssicherheit</strong> (Linie<br />
II). Die Transportpolizei mit <strong>der</strong> Wasserschutzpolizei sowie die Betriebsschutzkommandos<br />
auf den Flughäfen und dem Ostberliner Fernsehturm wurden von <strong>der</strong> Hauptabteilung<br />
XIX gesichert, die für das Verkehrswesen zuständig war. 14<br />
Auf <strong>der</strong> mittleren und unteren Ebene war die Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeit beson<strong>der</strong>s<br />
schwierig. 15 So wurden die für Ausbildung und Leitung von Übungseinsätzen <strong>der</strong> Kampfgruppen<br />
<strong>der</strong> Arbeiterklasse zuständigen Einrichtungen <strong>der</strong> Volkspolizei durch die Linie<br />
VII gesichert, doch die Angehörigen dieses Paramilitärs wurden überwiegend durch an<strong>der</strong>e<br />
Linien bearbeitet – etwa durch die Linien XVIII o<strong>der</strong> XIX (wegen <strong>der</strong> beruflichen Zugehörigkeit<br />
<strong>der</strong> Betreffenden zu Volkseigenen Betrieben o<strong>der</strong> dem Verkehrswesen), durch<br />
die Linie II (bei vermeintlich spionagerelevanten Vorfällen) o<strong>der</strong> durch die Linie XX beim<br />
Verdacht <strong>der</strong> »politisch-ideologischen Diversion«. Folglich war <strong>der</strong> für motorisierte<br />
Kampfgruppenbataillone verantwortliche Verbindungsoffizier auch, je nach Bezirksverwaltung,<br />
<strong>der</strong> Abteilung VII o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abteilung XVIII zugeordnet. 16 Und gegenüber den<br />
Abteilungen Innere Angelegenheiten bei den Räten <strong>der</strong> Bezirke teilten sich die Abteilungen<br />
VII und die Bezirkskontrollgruppen (BKG) die Zuständigkeit von Bezirk zu Bezirk. 17<br />
Gleichwohl war die Hauptabteilung VII innerhalb des Mielke-Imperiums <strong>der</strong> Generalbevollmächtigte<br />
gegenüber <strong>der</strong> Volkspolizei. Deswegen drängte sie auch darauf, dass<br />
sämtliche MfS-Diensteinheiten ihr ihre Einleitungs-, Eröffnungs- und Schlussberichte von<br />
OV und OPK zu Angehörigen des Ministeriums des Innern übersandten und ihre IM in<br />
diesem Bereich möglichst an die Linie VII übergaben. 18 Denn auch an<strong>der</strong>e MfS-Linien<br />
führten in eigener Regie Zuträger in den Reihen <strong>der</strong> Volkspolizei und den nachgeordneten<br />
Zweigen des Ministeriums des Innern. 19 Entsprechend einer Weisung des Stellvertretenden<br />
Ministers für <strong>Staatssicherheit</strong>, Gerhard Neiber, von 1984 war die Führung von IM im<br />
Ministerium des Innern und seinen nachgeordneten Bereichen durch an<strong>der</strong>e Diensteinheiten<br />
nur bei einer »dringenden operativen Notwendigkeit« statthaft. »Wo diese nicht nach-<br />
14<br />
Vgl. DA 2/87 v. 14.5.1987 über die politisch-operative Sicherung <strong>der</strong> DVP und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Organe des<br />
MdI; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 5286.<br />
15<br />
Vgl. Bericht <strong>der</strong> Abt. 9 <strong>der</strong> HA VII über den Einsatz in <strong>der</strong> Abt. VII <strong>der</strong> BV Neubrandenburg und in den<br />
Kreisdienststellen Demmin und Templin v. 28.10.1985; <strong>BStU</strong>, MfS, BV Neubrandenburg, Abt. VII<br />
Nr. 544, S. 53–60.<br />
16<br />
Vgl. DA 1/77 v. 28.2.1977 zur politisch-operativen Sicherung <strong>der</strong> Kampfgruppen <strong>der</strong> Arbeiterklasse;<br />
<strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 4325.<br />
17<br />
Vgl. u. a. HA VII: Einschätzung <strong>der</strong> politisch-operativen Lage in den Bereichen Innere Angelegenheiten<br />
o. D. [Ende 1985/Anfang 1986]; <strong>BStU</strong>, MfS, HA VII/AKG PK 1/2.1., Bd. 5, S. 29–57.<br />
18<br />
Schreiben des Leiters <strong>der</strong> HA VII an die Leiter <strong>der</strong> Abteilungen VII <strong>der</strong> Bezirksverwaltungen: Weitere<br />
Qualifizierung <strong>der</strong> politisch-operativen Abwehrarbeit o. D. [1982 o<strong>der</strong> später]; <strong>BStU</strong>, MfS, AB Neiber<br />
Nr. 276, S. 449–451.<br />
19<br />
Die Abt. 7 beispielsweise verfügte in ihrem Verantwortungsbereich bei insgesamt 2 806 Mitarbeitern in<br />
nachgeordneten Einrichtungen des MdI über 170 Zuträger, weitere 26 IM wurden von an<strong>der</strong>en Linien geführt.<br />
Vgl. Übersicht über die Sicherungsbereiche <strong>der</strong> Abt. 7 [<strong>der</strong> HA VII] und die Dislozierung <strong>der</strong><br />
IM/GMS o. D. [ca. 1986]; <strong>BStU</strong>, MfS, HA VII Nr. 104, S. 8–21.