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Anatomie der Staatssicherheit - BStU

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7<br />

durch die Hauptabteilung VII gesichert – wie das Zentrale Aufnahmeheim für Migranten<br />

(ZAH) in Röntgental o<strong>der</strong> das Krankenhaus <strong>der</strong> Volkspolizei. Mit <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />

Zivilverteidigung reichte die Zuständigkeit <strong>der</strong> Hauptabteilung VII bis in das Ministerium<br />

für Nationale Verteidigung.<br />

Einige Teilbereiche des Ministeriums des Innern (bzw. dessen nachgeordneter Organe)<br />

fielen aus fachlichen Gründen nicht in die Verantwortung <strong>der</strong> Linie VII. Hierzu zählten<br />

die Arbeitsrichtung Observation <strong>der</strong> Kriminalpolizei (I/U), die durch die Hauptabteilung<br />

VIII (Ermittlungen, Beobachtungen) gesichert wurde. Für den Spezialnachrichtendienst<br />

war wie<strong>der</strong>um die Linie XI (Chiffrierdienst) verantwortlich. Die Wachkommandos<br />

Missionsschutz fielen in die Zuständigkeit <strong>der</strong> Spionageabwehr <strong>der</strong> <strong>Staatssicherheit</strong> (Linie<br />

II). Die Transportpolizei mit <strong>der</strong> Wasserschutzpolizei sowie die Betriebsschutzkommandos<br />

auf den Flughäfen und dem Ostberliner Fernsehturm wurden von <strong>der</strong> Hauptabteilung<br />

XIX gesichert, die für das Verkehrswesen zuständig war. 14<br />

Auf <strong>der</strong> mittleren und unteren Ebene war die Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeit beson<strong>der</strong>s<br />

schwierig. 15 So wurden die für Ausbildung und Leitung von Übungseinsätzen <strong>der</strong> Kampfgruppen<br />

<strong>der</strong> Arbeiterklasse zuständigen Einrichtungen <strong>der</strong> Volkspolizei durch die Linie<br />

VII gesichert, doch die Angehörigen dieses Paramilitärs wurden überwiegend durch an<strong>der</strong>e<br />

Linien bearbeitet – etwa durch die Linien XVIII o<strong>der</strong> XIX (wegen <strong>der</strong> beruflichen Zugehörigkeit<br />

<strong>der</strong> Betreffenden zu Volkseigenen Betrieben o<strong>der</strong> dem Verkehrswesen), durch<br />

die Linie II (bei vermeintlich spionagerelevanten Vorfällen) o<strong>der</strong> durch die Linie XX beim<br />

Verdacht <strong>der</strong> »politisch-ideologischen Diversion«. Folglich war <strong>der</strong> für motorisierte<br />

Kampfgruppenbataillone verantwortliche Verbindungsoffizier auch, je nach Bezirksverwaltung,<br />

<strong>der</strong> Abteilung VII o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abteilung XVIII zugeordnet. 16 Und gegenüber den<br />

Abteilungen Innere Angelegenheiten bei den Räten <strong>der</strong> Bezirke teilten sich die Abteilungen<br />

VII und die Bezirkskontrollgruppen (BKG) die Zuständigkeit von Bezirk zu Bezirk. 17<br />

Gleichwohl war die Hauptabteilung VII innerhalb des Mielke-Imperiums <strong>der</strong> Generalbevollmächtigte<br />

gegenüber <strong>der</strong> Volkspolizei. Deswegen drängte sie auch darauf, dass<br />

sämtliche MfS-Diensteinheiten ihr ihre Einleitungs-, Eröffnungs- und Schlussberichte von<br />

OV und OPK zu Angehörigen des Ministeriums des Innern übersandten und ihre IM in<br />

diesem Bereich möglichst an die Linie VII übergaben. 18 Denn auch an<strong>der</strong>e MfS-Linien<br />

führten in eigener Regie Zuträger in den Reihen <strong>der</strong> Volkspolizei und den nachgeordneten<br />

Zweigen des Ministeriums des Innern. 19 Entsprechend einer Weisung des Stellvertretenden<br />

Ministers für <strong>Staatssicherheit</strong>, Gerhard Neiber, von 1984 war die Führung von IM im<br />

Ministerium des Innern und seinen nachgeordneten Bereichen durch an<strong>der</strong>e Diensteinheiten<br />

nur bei einer »dringenden operativen Notwendigkeit« statthaft. »Wo diese nicht nach-<br />

14<br />

Vgl. DA 2/87 v. 14.5.1987 über die politisch-operative Sicherung <strong>der</strong> DVP und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Organe des<br />

MdI; <strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 5286.<br />

15<br />

Vgl. Bericht <strong>der</strong> Abt. 9 <strong>der</strong> HA VII über den Einsatz in <strong>der</strong> Abt. VII <strong>der</strong> BV Neubrandenburg und in den<br />

Kreisdienststellen Demmin und Templin v. 28.10.1985; <strong>BStU</strong>, MfS, BV Neubrandenburg, Abt. VII<br />

Nr. 544, S. 53–60.<br />

16<br />

Vgl. DA 1/77 v. 28.2.1977 zur politisch-operativen Sicherung <strong>der</strong> Kampfgruppen <strong>der</strong> Arbeiterklasse;<br />

<strong>BStU</strong>, MfS, BdL/Dok. 4325.<br />

17<br />

Vgl. u. a. HA VII: Einschätzung <strong>der</strong> politisch-operativen Lage in den Bereichen Innere Angelegenheiten<br />

o. D. [Ende 1985/Anfang 1986]; <strong>BStU</strong>, MfS, HA VII/AKG PK 1/2.1., Bd. 5, S. 29–57.<br />

18<br />

Schreiben des Leiters <strong>der</strong> HA VII an die Leiter <strong>der</strong> Abteilungen VII <strong>der</strong> Bezirksverwaltungen: Weitere<br />

Qualifizierung <strong>der</strong> politisch-operativen Abwehrarbeit o. D. [1982 o<strong>der</strong> später]; <strong>BStU</strong>, MfS, AB Neiber<br />

Nr. 276, S. 449–451.<br />

19<br />

Die Abt. 7 beispielsweise verfügte in ihrem Verantwortungsbereich bei insgesamt 2 806 Mitarbeitern in<br />

nachgeordneten Einrichtungen des MdI über 170 Zuträger, weitere 26 IM wurden von an<strong>der</strong>en Linien geführt.<br />

Vgl. Übersicht über die Sicherungsbereiche <strong>der</strong> Abt. 7 [<strong>der</strong> HA VII] und die Dislozierung <strong>der</strong><br />

IM/GMS o. D. [ca. 1986]; <strong>BStU</strong>, MfS, HA VII Nr. 104, S. 8–21.

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