Taxi Times D-A-CH - Februar 2016
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FEBRUAR <strong>2016</strong> 4,80€<br />
www.taxi-times.taxi<br />
D – A – <strong>CH</strong><br />
MYTAXI UND BAHN AUF DEM ABSTELLGLEIS<br />
KÖLNER<br />
PLAKETTEN-PLEITE<br />
Kollegen im Chaos<br />
WARUM DAS EI<strong>CH</strong>EN<br />
PROBLEME MA<strong>CH</strong>T<br />
Kollege im Rockerkrieg<br />
WILDWEST<br />
IN HAMBURG<br />
Kollegen im Schichtdienst<br />
PAUSENZEITEN RI<strong>CH</strong>TIG<br />
DOKUMENTIEREN
INHALT<br />
TAXI IST DIE<br />
PURE VIELFALT<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
willkommen zur Premierenausgabe der<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>, dem neuen Magazin<br />
für <strong>Taxi</strong>nachrichten aus Deutschland,<br />
Österreich und der Schweiz, in das nun<br />
auch die Zeitschrift „Hallo <strong>Taxi</strong>“ integriert ist, die bis Ende 2015 von Raimund<br />
Cassalette und später von seinem Sohn Jan herausgegeben wurde.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>/Hallo <strong>Taxi</strong> ist ein Magazin für diejenigen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
mit Leben ausfüllen: für Unternehmer und deren Fahrer, für<br />
(ehrenamtliche) Verbandsmitarbeiter und deren Vorstände, für Disponenten<br />
der <strong>Taxi</strong>zentralen und deren Chefs.<br />
TAXI IST MEHR, ALS VON A NA<strong>CH</strong> B ZU KOMMEN<br />
Dabei zeigt der Blick auf die unterschiedlichen Beiträge, wie vielfältig die<br />
<strong>Taxi</strong>branche ist. <strong>Taxi</strong> ist viel mehr als nur das Fahrzeug, das von<br />
A nach B fährt. <strong>Taxi</strong>fahrer retten Leben, schützen Senioren vor Trickbetrügern<br />
(Seite 4), geraten zwischen die Fronten eines Rockerkriegs (S. 19)<br />
oder befördern Flüchtlinge zur notwendigen ärztlichen Untersuchung bzw.<br />
auch mal über die Grenze. Da kann es nicht sein, dass die Unternehmer<br />
sieben Monate lang auf die Fahrtkostenerstattung warten müssen (S. 5)<br />
oder der Fahrer als Schlepper verhaftet wird (S. 22).<br />
PROTEST GEGEN DAS EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer zu sein ist viel mehr, als nur ein schickes Auto fahren<br />
zu dürfen und mit ihm zusammen alt zu werden (S. 4). Es bedeutet, sich<br />
mit unzähligen Rechtsvorschriften auskennen zu müssen, beispielsweise<br />
mit der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten (S. 10). Es bedeutet auch,<br />
die Tücken des neuen Eichgesetzes rechtzeitig zu erkennen (S. 6), aber<br />
auch, gegen diesen regulatorischen Unsinn, den uns dilettantische Gesetzgeber<br />
hier eingebrockt haben, entschieden zu protestieren.<br />
PERSONEN<br />
4 Trickbetrugverhinderer,<br />
Lebensretter, Ruheständler<br />
EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
6 Neun Beweise für einen<br />
praxisfremden Irrsinn<br />
HALTEPLÄTZE<br />
8 Plaketten-Pleite für mytaxi<br />
und Deutsche Bahn<br />
MINDESTLOHN<br />
10 Tipps zur Arbeitszeitdokumentation<br />
und zur Pausenaufzeichnung<br />
14 Kommentar zu den Schwerpunktkontrollen<br />
im Dezember<br />
RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />
16 Landgericht verbietet Rabattaktionen<br />
18 Nach Unfall immer zum Anwalt<br />
S<strong>CH</strong>LAGZEILE<br />
19 Wie ein Hamburger zwischen die<br />
Fronten eines Bandenkriegs geriet<br />
S<strong>CH</strong>WEIZ<br />
21 Das neue <strong>Taxi</strong>gesetz in Basel<br />
ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
TITELGRAFIK: Raufeld Medien<br />
KOMPETENTER KÖLNER VORSTAND<br />
Proteste und Verbesserungsvorschläge überlässt man gerne den anderen –<br />
denen „da oben“ in den <strong>Taxi</strong>zentralen oder im Verband. Wer hier die Verantwortung<br />
für Hunderte von Kollegen übernimmt, muss ein breites<br />
Themenspektrum beherrschen, um im Sinne seiner Mitglieder gute Gewerbepolitik<br />
zu machen. Die Kölner Kollegen konnten sich beim Streit um die<br />
Pachtgebühr für die Bahnhofs-Halteplätze auf ihren (juristisch) kompetenten<br />
Vorstand verlassen – aber auch der wäre ohne die Unterstützung seiner<br />
Mitglieder machtlos gewesen (S. 8).<br />
Mein Redaktionsteam wird Ihnen solche Geschichten künftig in jeder<br />
Ausgabe näherbringen. Journalistisch gut recherchiert und grafisch<br />
ansprechend gestaltet. Das hat seinen Preis, weshalb wir in dieser Ausgabe<br />
immer wieder auf unsere derzeitige Abo-Kampagne (S. 27) hinweisen.<br />
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf diese Weise „Ja“ zu unserer<br />
Arbeit sagen.<br />
Herzliche Grüße<br />
Jürgen Hartmann<br />
(Herausgeber)<br />
22 Haft nach Flüchtlingsfahrt<br />
FESTE RUBRIKEN<br />
20 3-Länder-News<br />
24 Kleinanzeigen + Impressum<br />
25 Vorschau auf die internationale<br />
Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
3
PERSONEN<br />
IHR GUTES RE<strong>CH</strong>T<br />
IST UNSERE BERUFUNG<br />
TAXIS FÜR FLÜ<strong>CH</strong>TLINGE<br />
Die Beförderung von Flüchtlingen ist für <strong>Taxi</strong>unternehmer ein<br />
zusätzlicher Umsatz, der allerdings nur sehr schleppend bezahlt<br />
wird. Die staatliche Kostenübernahme sorgt darüber hinaus für<br />
Volksempörung.<br />
Der Aufschrei in Medien und sozialen Netzwerken war groß: Die<br />
von der Landesdirektion Sachsen bezahlten <strong>Taxi</strong>fahrten von Asylbewerbern<br />
zu Ärzten und Behörden stoßen bei der sächsischen Landesseniorenvertretung<br />
auf Kritik. Den Senioren gegenüber sei dies<br />
ungerecht. Die Landesdirektion hingegen verteidigt sich: Die Fahrten<br />
würden nur dann durchgeführt, wenn dies notwendig sei. Zum Beispiel,<br />
wenn Flüchtlinge aus abgelegenen Lagern und Heimen zu Terminen<br />
müssten. Wegen fehlender Ortskenntnisse der Asylbewerber<br />
sei die Gefahr sonst zu groß, dass diese bei der Nutzung des ÖPNV<br />
nicht oder nicht rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen erscheinen.<br />
Der ebenfalls zum Termin bestellte Dolmetscher käme bei einem<br />
durch Verspätung ausgefallenen Termin teurer als die <strong>Taxi</strong>fahrt.<br />
Vom Staat oder Kommunen beauftragte Flüchtlingsfahrten gehören<br />
für <strong>Taxi</strong>unternehmer mittlerweile bundesweit zum festen Tagesablauf.<br />
Für sie sind die Fahrten aus anderen Gründen ärgerlich. Ein<br />
Betroffener schreibt an <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: „Die Bezirksregierung Arnsberg<br />
bezahlt die Rechnungen erst nach Monaten. 40 Euro Mahnkosten<br />
nach 30 Tagen und 8,17 Prozent Zinsen sind der Bezirksregierung<br />
egal. (…) Da ruft dann nach zwei Monaten mal eine Angestellte an<br />
und bettelt um Aufschub, weil doch so viel Arbeit da wäre und diese<br />
Bezirksregierung das nicht schaffen könne. Es wäre ein nicht zu<br />
bewältigendes Chaos und zu wenig Personal.“<br />
So wie dem Bielefelder Kollegen geht es in Nordrhein-Westfalen<br />
vielen <strong>Taxi</strong>unternehmern. Grund: Die angesprochene Arnsberger<br />
Bezirksregierung war bis Ende 2015 als einzige Stelle in<br />
Nordrhein-Westfalen für die Erstattung aller Kosten im Zusammenhang<br />
mit Flüchtlingen zuständig. Ganz gleich, ob es sich<br />
nun um die Erstattung der Lebensmittelmarken oder um die<br />
Begleichung der <strong>Taxi</strong>fahrten handelte: Seit diesem Jahr wurde<br />
diese Mammutaufgabe auf alle fünf Bezirksregierungen des Bundeslands<br />
aufgeteilt – nicht zuletzt auch aufgrund der Intervention<br />
von Friedhelm Herwig vom Verband des privaten<br />
gewerblichen Straßenpersonenverkehrs. Mitglieder des Verbands<br />
hatten in den letzten Monaten Außenstände im fünfstelligen<br />
Bereich angehäuft. Spätestens Ende März sollen die Rückstände<br />
aufgearbeitet sein. tb / jh<br />
„Peppi“ Strobl wird seinen<br />
Daimler mit in den Ruhestand<br />
nehmen.<br />
Wenn es nötig ist, werden<br />
Flüchtlinge auch mit dem<br />
<strong>Taxi</strong> befördert. Eine zeitnahe<br />
Bezahlung ist aufgrund<br />
personeller Überlastung<br />
aber nicht überall gegeben.<br />
In den letzten Jahren haben wir uns mit Engagement und Ausdauer<br />
zu einer der größten und leistungsstärksten Automotive-Kanzleien<br />
mit 27 eigenen Standorten in allen Ballungsgebieten in<br />
Deutschland entwickelt. Seit über 40 Jahren ist die Kanzlei spezialisiert<br />
auf die Problemlösung für alle Arten von Unternehmen<br />
im Automobilsektor – kleine, mittlere und große Flotten, Autohäuser<br />
und Werkstattbetriebe und deren Kunden. Ich freue mich, dass<br />
meine Mitarbeiter und ich von Beginn an zum Kolumnistenkreis<br />
der neuen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> zählen dürfen.<br />
WINKELZÜGE DES VERKEHRSRE<strong>CH</strong>TS<br />
Wir werden diese Plattform nutzen, um Sie, liebe <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
und -unternehmerinnen, und Ihre Fahrer und Fahrerinnen<br />
an ausgewählten Beispielen über die Feinheiten, Kuriositäten und<br />
Winkelzüge des Verkehrsrechts zu informieren. Unsere Erfahrungen<br />
in Ordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafangelegenheiten<br />
sollen Ihnen zugutekommen. Wir verfügen über die stets<br />
aktuellsten Erkenntnisse hinsichtlich<br />
der Blitzgeräte und<br />
ihrer Schwächen und sind informiert<br />
über die aktuelle lokale<br />
Rechtsprechung. Dadurch konnten<br />
wir schon zahlreiche Fahrverbote<br />
verhindern und so manchen<br />
Führerschein retten.<br />
Bernd Höke, Geschäftsführender<br />
Gesellschafter,<br />
Ich stehe mit meinem Namen<br />
seit über 25 Jahren für Zuverlässigkeit,<br />
Kompetenz, Effizienz Rechtsanwalts GmbH.<br />
Kanzlei Voigt<br />
und Kundenorientierung und<br />
setze diese Eigenschaften zusammen<br />
mit meinem Team gerne auch in den künftigen Kolumnen<br />
in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ein. Wir starten in dieser Ausgabe mit einem spannenden<br />
Urteil aus Frankfurt zur Bewertung einer Schadensabwicklung.<br />
<br />
Ihr Bernd Höke<br />
Hauptsächlich alleinstehende<br />
ältere Damen<br />
sind die bevorzugten<br />
Opfer von gemeinen<br />
Enkeltrick-Betrügern.<br />
PERSÖNLI<strong>CH</strong>E<br />
GES<strong>CH</strong>I<strong>CH</strong>TEN<br />
HABEN IHREN<br />
PREIS.<br />
Deshalb gibt es <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
im Abonnement.<br />
Mehr dazu auf Seite 27<br />
TAXIFAHRER ALS<br />
AUFMERKSAME<br />
RETTER<br />
Josef „Peppi“ Strobl und sein blauer Mercedes, Baujahr 1974,<br />
gehen nach 42 gemeinsamen Jahren in den Ruhestand. Zum Jahreswechsel<br />
hat der 83-Jährige seine <strong>Taxi</strong>-Lizenz zurückgegeben –<br />
nach 50 Jahren im Gewerbe: zuerst als Angestellter, seit 1967<br />
selbstständig. Der Grund: Im November hatte sein Oldtimer einen<br />
Motorschaden. „Die Reparatur ist teuer. Das Geschäft rechnet sich<br />
einfach nicht mehr“, so Strobl.<br />
WIENER<br />
TAXILEGENDE<br />
HÖRT AUF<br />
„Peppi“ Strobl hat in Wien alles an Prominenz gefahren, was Rang<br />
und Namen hat. Stets mit Sakko und Krawatte korrekt gekleidet.<br />
Über die Geheimnisse seiner Fahrgäste würde er aber nie plaudern,<br />
Verschwiegenheit ist sein Berufsethos. Noch letztes Jahr hat<br />
er Wiens Straßenbild mitgeprägt, jetzt steht der Mercedes in der<br />
Garage. „Ich hatte schon viele Angebote, aber ich geb ihn nicht<br />
her. Wir sind zusammen alt geworden.“ tb<br />
FOTOS: Fotolia / Stockpics, „C / Kronen Zeitung / Reinhard Holl“<br />
FOTOS: Kanzlei Voigt, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Aufmerksamkeit ist eine der Grundtugenden, die ein <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
haben sollte. Zwei Geschichten belegen eindrucksvoll, warum.<br />
Vor allem Seniorinnen und Senioren sind oft auf das <strong>Taxi</strong> angewiesen.<br />
Sie leben – weit weg von Angehörigen – alleine und kleine<br />
Hilfestellungen, wie sie früher in der Großfamilie oder in einer<br />
funktionierenden Hausgemeinschaft erbracht wurden, fallen jetzt<br />
oft karitativen Organisationen oder eben <strong>Taxi</strong>fahrern zu. Warum<br />
es aber wichtig, ja sogar lebenswichtig sein kann, gerade auf diese<br />
Kundengruppe besonders zu achten, belegen zwei Geschichten,<br />
die sich erst kürzlich ereignet haben.<br />
Für Bernhard Brünig hätte es eine Fahrt wie jede andere sein<br />
können: eine Fahrt mit einer Seniorin von Quickborn zur Bank in<br />
Norderstedt und zurück. Für den 60-jährigen Kollegen mit 40 Jahren<br />
Berufspraxis ist das Routine. Dann erfährt er den Grund der<br />
Fahrt: Die 89-jährige Dame will 20 000 Euro abheben. Die Enkeltochter<br />
hätte sich unvermittelt von einem Notar aus gemeldet und<br />
benötigt die Summe für ein Immobiliengeschäft. „Da gingen die<br />
Alarmglocken an“, sagt Brünig. Er informiert die Polizei.<br />
Die wiederum weiß bereits, dass eine Betrügerbande in der Region<br />
mit dem sogenannten Enkeltrick unterwegs ist. Mit dieser Information<br />
kann <strong>Taxi</strong>fahrer Brünig seinen betagten Fahrgast schnell<br />
davon überzeugen, das Geld nicht abzuheben und sich lieber wieder<br />
heimfahren zu lassen. Ein ermittelnder Kriminalbeamte erklärt der<br />
Beinahe-Geschädigten: „Seien Sie froh, dass Sie so einen aufmerksamen<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer hatten, der hat ihnen gerade 20 000 Euro gespart.“<br />
STAMMKUNDE LAG HILFLOS IN DER WOHNUNG<br />
Noch dramatischer ist der zweite Fall. Wie die Bochumer Polizei<br />
berichtet, hatte ein 87-jähriger Fahrgast einen festen, wöchentlichen<br />
Termin mit einem <strong>Taxi</strong>fahrer vereinbart. Jeden Dienstag um<br />
Punkt neun Uhr holt der 38-jährige Fahrer den Senior ab. Als der<br />
einmal auf das Klingeln zum vereinbarten Termin nicht reagiert,<br />
in der Wohnung des Rentners aber Licht brennt, schaltet der <strong>Taxi</strong>kollege<br />
schnell und alarmiert die Polizei. Die wiederum ruft die<br />
Feuerwehr, die die Türe öffnet. Der Senior, der hilflos in seiner<br />
Wohnung liegt, konnte so rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht<br />
und sein Leben gerettet werden. „Ohne das mitfühlende und<br />
beherzte Engagement des Bochumer <strong>Taxi</strong>fahrers wäre diese<br />
Geschichte sicherlich nicht so glücklich ausgegangen“, so die<br />
Bochumer Polizei. <br />
tb<br />
4 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
5
EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
EI<strong>CH</strong>ÄMTER SIND<br />
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN<br />
DAS<br />
LEIHTAXI<br />
EINS<strong>CH</strong>RÄNKUNG BEI DER<br />
KAUFENTS<strong>CH</strong>EIDUNG<br />
Neufahrzeuge ohne <strong>Taxi</strong>paket oder auch Gebrauchtfahrzeuge<br />
können in manchen Bundesländern nicht mehr<br />
geeicht werden, weil die Konformitätsbewertungsstellen<br />
die Can-Bus-Adapter nicht akzeptieren, die von den<br />
Funkwerkstätten eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitssignal<br />
abzugreifen. Von einigen Konformitätsbewertungsstellen<br />
werden solche<br />
Adapter noch anerkannt, weil die<br />
dortige Eichbehörde im Laufe<br />
der Jahrzehnte ein gutes<br />
Vertrauensverhältnis zu<br />
den örtlichen Funkwerkstätten<br />
aufgebaut hat.<br />
DER GROSSE<br />
IRRTUM<br />
NEUWAGEN NUR<br />
MIT TAXI-PAKET<br />
DAS<br />
EI<strong>CH</strong>-<strong>CH</strong>AOS<br />
9 Gründe, warum das neue<br />
Eichgesetz für das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe neu definiert<br />
werden muss.<br />
von Jürgen Hartmann<br />
Fahrzeughersteller müssen gegenüber der Konformitätsbewertungsstelle<br />
bestätigen, dass die serienmäßig verbauten<br />
<strong>Taxi</strong>-Komponenten den Anforderungen der neuen<br />
Eichverordnung entsprechen. Mercedes & Co gewähren<br />
dies nur für <strong>Taxi</strong>s, die mit <strong>Taxi</strong>paket gekauft wurden<br />
(Rechnung als Nachweis wird „übergangsweise“<br />
akzeptiert). Dies gilt auch für fast alle<br />
Importeure, die ihre Fahrzeuge beim<br />
Spezialisten Intax umrüsten lassen.<br />
Renault und Dacia,<br />
die zwischenzeitlich den<br />
Umrüster gewechselt hatten,<br />
sind deshalb<br />
wieder zu Intax<br />
zurückgekehrt.<br />
DIE GROSSEN<br />
UNTERS<strong>CH</strong>IEDE<br />
Weil das Überprüfungsverfahren sehr aufwendig ist, hat kein Fahrzeugoder<br />
Taxameterhersteller und auch keine Funkwerkstatt diese Aufgabe<br />
übernommmen. Folglich waren die Eichämter der einzelnen Bundesländer<br />
gezwungen, selbst als Konformitätsbewertungsstelle zu agieren – allerdings<br />
nicht als Behörde, sondern privatrechtlich.<br />
DIE RE<strong>CH</strong>TLI<strong>CH</strong>EN ANFORDERUNGEN<br />
Seit 1.1.2015 müssen <strong>Taxi</strong>s anstelle der Ersteichung<br />
ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />
durchlaufen. Darin muss unter<br />
anderem die Sicherung des Signalwegs<br />
bis zur Kfz-Schnittstelle<br />
sowie aller im Signalweg befindlichen<br />
Verbindungsstellen<br />
dokumentiert sein. Bevor der<br />
eingebaute Taxameter<br />
gemessen wird, muss der<br />
„Hersteller“ (siehe Punkt 1)<br />
eine Konformitätsbewertung<br />
beantragen.<br />
DER EI<strong>CH</strong>-<br />
TOURISMUS<br />
Die unterschiedlichen Auslegungen<br />
des neuen Eichgesetzes durch die verschiedenen<br />
Konformitätsbewertungsstellen<br />
sorgen derzeit innerhalb des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
für einen regelrechten „Eichtourismus“. Baden-<br />
Württemberger fahren nach Bayern, Niedersachsen<br />
nach Bremen oder Sachsen-Anhalt,<br />
Rhein- und Saarländer nach Nordrhein-Westfalen.<br />
Jeweils dorthin, wo es günstiger ist, schneller<br />
geht und wo auch noch gebrauchte oder<br />
exotische <strong>Taxi</strong>s als zulässig bewertet werden.<br />
FAZIT<br />
Das neue Eichgesetz sollte die<br />
Bürokratie und die Messverfahren<br />
erleichtern. Durch eine skandalöse<br />
Inkompetenz hat der Gesetzgeber dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe stattdessen Knüppel zwischen<br />
die Beine geworfen, die nicht nur die unternehmerische<br />
Freiheit bei der Fahrzeugbeschaffung<br />
einschränkt, sondern die<br />
Unternehmer auch in rechtliche Konflikte<br />
stürzt (Stichwort Betriebspflicht). Aus<br />
diesem Dilemma hilft kein Kompromiss.<br />
Die eichrechtlichen Anforderungen<br />
müssen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ohne<br />
Wenn und Aber komplett neu<br />
Die langen Verfahren in manchen Bundesländern<br />
führen zu untragbaren und unkalkulierbaren<br />
Ausfällen. Besonders tragisch<br />
ist das für diejenigen, die aufgrund eines<br />
Unfalls ein neues <strong>Taxi</strong> angeschafft haben,<br />
dafür aber wochenlang keine Eichung<br />
bekommen. Wer diese Zeit mit einem<br />
Leihtaxi überbrückt, kann Probleme mit<br />
der Kosten-Erstattung bekommen, denn<br />
im Unfall-Gutachten werden die verlängerten<br />
Wiederbeschaffungszeiträume bisher<br />
noch nicht berücksichtigt, wie Ulf Baufeld<br />
von einem bundesweit agierenden <strong>Taxi</strong>vermieter<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
bestätigt.<br />
DIE KFZ-<br />
VERSI<strong>CH</strong>ERUNG<br />
Manche <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
zahlen während<br />
eines laufenden<br />
Konformitätsbewertungsverfahrens<br />
doppelte<br />
<strong>Taxi</strong>-Versicherung: Für das<br />
definiert werden.<br />
neue <strong>Taxi</strong>, das bereits als <strong>Taxi</strong><br />
zugelassen sein sollte, um eine<br />
Ersteichung beantragen zu dürfen<br />
und für das Alte, das noch weiterhin<br />
genutzt werden muss. „Bei einem unserer<br />
Kunden wären das 300 Euro gewesen“, berichtet die Versicherungs-<br />
Fachfrau Marion Sombrutzki. „Wir konnten die Gesellschaft letztlich<br />
aber überreden, das neue <strong>Taxi</strong> bis zur erfolgten Eichung als Privat-<br />
Pkw einzustufen.“<br />
Als die Eich- und Mess-Experten<br />
ein neues Eichgesetz formulierten,<br />
waren die „Fachmänner“<br />
davon ausgegangen, dass <strong>Taxi</strong>s schon beim<br />
Hersteller mit einem fertig eingebauten und programmierten<br />
Taxameter vom Band laufen. Da dies aber<br />
gerade nicht der Fall ist, wird nach neuem Eichgesetz nun<br />
plötzlich derjenige zum Hersteller, der die letzte messtechnische<br />
Änderung am Taxameter durchführte. In der<br />
Regel die Funkwerkstatt.<br />
Da die Konformitätsbewertungsstellen<br />
der einzelnen Eichämter<br />
alle privatrechtlich agieren, ist<br />
keine Absprache untereinander vorgeschrieben.<br />
Mit der Folge, dass sowohl die Verfahrensdauer<br />
als auch die Gebühren von Bundesland zu<br />
Bundesland höchst unterschiedlich definiert sind. In Berlin<br />
beispielsweise dauert das Verfahren einen Tag und<br />
kostet 100 Euro. In Niedersachsen dagegen dauert es drei<br />
Wochen und kostet fast 50 Prozent mehr.<br />
Der neue EKO-Umbau zum<br />
Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />
Effizient<br />
Kostengünstig<br />
Original<br />
FOTO: Hale<br />
6<br />
FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
im Doorgrund 13<br />
D-26160 Bad Zwischenahn<br />
fon +49 4403 58902<br />
fax +49 4403 58903<br />
7<br />
info@reha-automobile.de<br />
www.reha-automobile.de
HALTEPLÄTZE<br />
KÖLNER<br />
PLAKETTEN-<br />
PLEITE<br />
Mit dieser Plakette hätten Kölner <strong>Taxi</strong>s das Recht auf<br />
eine Aufstellung an den Bahnhofsplätzen erworben.<br />
Die beharrlichen Proteste der<br />
Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer zeigten<br />
Wirkung: Die Deutsche Bahn ist<br />
mit ihrem Versuch gescheitert,<br />
die Bahnhofs-<strong>Taxi</strong>plätze an mytaxi<br />
zu verpachten.<br />
Mit einer beispiellosen Solidarität haben die<br />
Kollegen solange protestiert, bis die Stadt ein<br />
Machtwort gesprochen hat.<br />
Alexandar Dragicevic zeigt auf die sechs Halteplätze,<br />
die auf Bahngrund liegen, aufgrund einer öffentlichen Widmung<br />
aber nicht verpachtet werden dürfen.<br />
Köln hat unruhige Zeiten hinter sich.<br />
Zuerst eine Oberbürgermeisterin,<br />
die kurz vor Ihrer Wahl attackiert<br />
und schwer verletzt wird. Dann die unfassbaren<br />
sexuellen Übergriffe während der<br />
Silvesternacht. Aus <strong>Taxi</strong>-Sicht sorgte aber<br />
eine Entscheidung der Bahn für Empörung<br />
und Schlagzeilen: Das zuständige Bahnhofsmanagement<br />
Köln hatte im Dezember<br />
die Verpachtung der auf Bahngrund befindlichen<br />
<strong>Taxi</strong>-Halteplätze bekanntgegeben.<br />
Neuer Pächter wurde der App-Vermittler<br />
mytaxi, der damit erstmals als Organisator<br />
und Plakettenbetreiber auftrat. Bisher<br />
hatte diese Aufgabe der Kölner <strong>Taxi</strong>ruf e.G.<br />
übernommen, „für 6.000 Euro Pachtgebühr<br />
im Jahr“, wie Genossenschafts-Vorstandssprecher<br />
Alexandar Dragicevic gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> betont. Doch dann wurde der<br />
Nutzungsvertrag seitens der Bahn gekündigt<br />
und wir sollten plötzlich knapp<br />
140.000 Euro bezahlen“. Es folgten lange<br />
und intensive Verhandlungsrunden, bei<br />
denen Dragicevic schon auf die rechtlichen<br />
Probleme hinwies. Doch die Bahnmanager<br />
wollten das nicht glauben.<br />
Als die Verhandlungen letztlich scheiterten,<br />
präsentierte die Bahn kurze Zeit später<br />
einen neuen Vertragspartner. Man war<br />
sich mit dem App-Vermittler mytaxi einig<br />
geworden. Ab 1. Januar <strong>2016</strong> durften nur<br />
REISEN AN DIE ORTE<br />
DES GES<strong>CH</strong>EHENS<br />
HABEN IHREN PREIS.<br />
Deshalb gibt es <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
im Abonnement.<br />
Mehr dazu auf Seite 27<br />
<strong>Taxi</strong>s an den Aufstellflächen am Kölner<br />
Hauptbahnhof und an drei weiteren Bahnhöfen<br />
im Stadtgebiet bereitgehalten werden,<br />
die eine gültige Plakette an der<br />
Windschutzscheibe kleben hatten – und<br />
die man bei mytaxi für eine Jahresgebühr<br />
von 120 Euro erwerben musste. Die gleichzeitige<br />
Teilnahme an der App-Vermittlung<br />
des Unternehmens, das vor einigen Jahren<br />
vom Daimler-Konzern gekauft wurde, war<br />
jedoch nicht vorgeschrieben.<br />
DEMO MIT 600 TAXIS<br />
Doch sowohl mytaxi als auch die Bahn hatten<br />
bei diesem Deal die Rechnung ohne<br />
die betroffenen Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
gemacht. Sie organisierten gemeinsam<br />
mit der Zentrale, dem Kölner <strong>Taxi</strong>ruf, dem<br />
fast alle Kölner <strong>Taxi</strong>s angeschlossen sind,<br />
verschiedene Protestaktionen. „Schon zu<br />
einer sehr kurzfristig angesetzten Infoveranstaltung<br />
kurz nach Bekanntwerden<br />
der Kooperation sind 250 <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
erschienen“, berichtet Oguzhan Ogul,<br />
das Vorstandsmitglied des <strong>Taxi</strong>rufs. An<br />
einer Demonstration am 21. Dezember<br />
haben 600 <strong>Taxi</strong>fahrer teilgenommen,<br />
„obwohl diese deeskalierend für 9 Uhr<br />
angesetzt war, einer Zeit, in der die Kollegen<br />
eigentlich gute Umsätze machen“,<br />
sagt Dragicevic.<br />
Auf den <strong>Taxi</strong>s waren zu diesem Zeitpunkt<br />
schon Aufkleber mit dem Slogan<br />
„Gemeinsam sind wir stark“ zu lesen – das<br />
Motto und das Erfolgsrezept der beispiellosen<br />
Solidaritätsaktion der Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
und ihrer Fahrer. „Wir arbeiten<br />
für unsere Familien, nicht für eine Dividende“<br />
lautete eine weitere Parole, mit der Dragicevic<br />
den Unterschied zwischen mytaxi<br />
und seinem <strong>Taxi</strong>ruf artikulierte. (siehe<br />
nebenstehender Kasten).<br />
Doch es ging nicht nur um den genossenschaftlichen<br />
Non-Profit-Gedanken oder<br />
gar ums Prinzip. Dragicevic brachte<br />
gegenüber der Presse und in allen Gesprächen<br />
mit der Bahn und der Kölner Stadtverwaltung<br />
immer wieder rechtliche<br />
Bedenken in die Diskussion ein. Beispielsweise<br />
bei der Bewertung, ob es sich bei<br />
den von der Bahn teuer vermieteten <strong>Taxi</strong>flächen<br />
tatsächlich um Privatgelände handelt.<br />
Der <strong>Taxi</strong>ruf verwies auf ein<br />
gerichtliches Gutachten, wonach alle Flächen<br />
am Bahnhof der Öffentlichkeit gewidmet<br />
sind. Rechtlich eindeutig sei auch die<br />
Frage der Bereitstellungserlaubnis. „Es<br />
gibt juristische Normen wie die Kölner<br />
<strong>Taxi</strong>-Ordnung, die besagt, dass sich <strong>Taxi</strong>s<br />
nur auf behördlich gekennzeichneten Plätzen<br />
bereithalten dürfen“, erklärte Dragicevic<br />
in der Kölnischen Rundschau. „Und<br />
genau das besagt das Schild Nummer 229<br />
für den <strong>Taxi</strong>halteplatz. So lange diese<br />
Schilder montiert sind, halten unsere Fahrer<br />
dort.“<br />
MYTAXI DROHTE MIT STRAFEN<br />
Was sie dann auch taten. Am 1. Januar, am<br />
2. Januar und an allen anderen Tagen auch.<br />
Nur ganz wenige Unternehmer hatten eine<br />
Plakette erworben. Bahn und mytaxi versuchten<br />
derweil, die Plakettenpflicht durchzusetzen.<br />
Mitarbeiter der Bahn notierten<br />
die Kennzeichen aller Fahrer, die ohne Plakette<br />
an den Bahnhöfen standen. mytaxi-<br />
Sprecher Stefan Keuchel zitierte in der<br />
Frankfurter Rundschau ein Gerichtsurteil,<br />
bei dem in einem „sehr ähnlich gelagerten<br />
Fall“ ein Ordnungsgeld von bis zu<br />
8 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
GRAFIK: Raufeld Medien<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft<br />
bis zu sechs Monaten für eine Zuwiderhandlung<br />
angedroht wurde. „Wir hoffen,<br />
dass es nicht soweit kommen muss“, sagte<br />
Keuchel am 8. Januar.<br />
Diese Hoffnung erfüllte sich denn auch<br />
am 16. <strong>Februar</strong> – durch ein Machtwort der<br />
Kölner Stadtverwaltung. Sie bestätigte nach<br />
einer „intensiven juristischen Überprüfung“<br />
(Zitat des Stadtsprechers Gregor Timmer)<br />
die Argumentation des <strong>Taxi</strong>rufs: Bei<br />
den Flächen am Bahnhofsvorplatz handelt<br />
es sich um ein „öffentlich gewidmetes Straßenland“.<br />
Somit muss die Bahn die allgemeine<br />
Nutzung der <strong>Taxi</strong>-Stände zulassen<br />
– der Exklusiv-Vertrag zwischen Bahn und<br />
mytaxi ist wertlos. Der App-Vermittler hat<br />
daher die Zahlungen eingestellt und den<br />
Unternehmern, die bereits eine Jahresplakette<br />
gekauft hatten, die Gebühr zurückerstattet.<br />
<br />
jh<br />
AGGRESSIVE REAKTION<br />
So ganz beruhigt hat sich die<br />
Gemütslage nach dem Machtwort<br />
der Stadt Köln immer noch nicht.<br />
Alexander Mönch von mytaxi hat<br />
in einem Interview mit dem Kölner<br />
Stadt-Anzeiger noch einmal verbal<br />
nachgetreten. Man habe „das<br />
Aggressionspotenzial des <strong>Taxi</strong>rufs<br />
unterschätzt“, sagte Mönch. Kölner<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer können darüber nur den<br />
Kopf schütteln. Die Emotionen (nicht<br />
Aggressionen), sagen sie, seien auf<br />
der Straße sehr hoch gewesen, weil<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen und Fahrer einfach<br />
nicht mit einem Partner zusammenarbeiten<br />
wollten, der Ihnen Aufträge nur<br />
gegen Höchstgebot vermittelt und<br />
• <strong>Taxi</strong>-Lösungen<br />
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ihrer Zentrale durch wettbewerbsrechtlich<br />
unlautere Rabattaktionen<br />
Kunden wegnimmt, . „Kölns <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
möchten ihre unternehmerische<br />
Freiheit behalten, weil das<br />
auch im Interesse unserer Kundschaft<br />
ist“, ergänzt <strong>Taxi</strong>ruf-Vorstand<br />
Alexandar Dragicevic. „Wenn mytaxi<br />
Provisionen kassiert, wird <strong>Taxi</strong>-Fahren<br />
immer teurer. Unsere Genossenschaft<br />
arbeitet zum Selbstkostenpreis. Das<br />
ist der wesentliche Unterschied. Ich<br />
finde es höchst bedenklich, dass wir<br />
als diejenigen, die beharrlich auf eine<br />
unrechtmäßige Situation hingewiesen<br />
haben, hinterher als Aggressor<br />
bezeichnet werden.“<br />
Mobilität ohne Grenzen!<br />
aus dem Allgäu
MINDESTLOHN<br />
MINDESTLOHN<br />
Fleißiger Max Mustermann: Diese Monatsübersicht vom Januar zeigt unter<br />
anderem das Schichtdatum, den Beginn und das Ende der Schicht, den Umsatz,<br />
die Touren und die Pausenzeiten sowie die tätsächlichen Arbeitsstunden.<br />
REGELN BEI<br />
ARBEITSZEITEN<br />
UND PAUSEN<br />
Wie kann ein Unternehmer seine Daten gesetzeskonform erfassen?<br />
Software-Entwickler Özgür Mergün weiß Antworten.<br />
Seit der Einführung des Mindestlohns<br />
zum 01.01.2015 fühlen sich<br />
beim Thema Arbeitszeitaufzeichnung<br />
viele Unternehmer verunsichert. Das<br />
ist verständlich, da es sich dabei um ein<br />
sehr komplexes Thema handelt. Schließlich<br />
muss man sich nicht nur mit dem Mindestlohngesetz<br />
(MiLoG) und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung<br />
(MiLoAufzV)<br />
auseinandersetzen. Vielmehr geht es bei<br />
diesem Thema um eine ganze Reihe von<br />
Vorschriften, die alle eingehalten werden<br />
müssen. Eine einfache Lösung existiert leider<br />
nicht und gibt man sich mit so wenig<br />
Arbeit wie möglich zufrieden, wird man<br />
wohl nicht weit kommen. Setzt man sich<br />
aber mit allen Begebenheiten von Anfang<br />
an auseinander und versucht, allen Aufzeichnungspflichten<br />
nachzukommen, ist<br />
man auf der sicheren Seite. Gleichzeitig<br />
kann man auf diese Weise allen möglichen<br />
in der Zukunft auftretenden Schwierigkeiten<br />
entgegenwirken.<br />
Als Datendienstleister und Softwarehersteller<br />
speichern die Starksoft Deutschland<br />
GmbH nun seit 2012 in verschiedenen deutschen<br />
Städten Fiskal-Taxameterdaten ab.<br />
Deshalb wird hier und in den folgenden Ausgaben<br />
der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> von den rechtlichen<br />
Vorgaben und den im Umgang mit<br />
den Daten gemachten Erfahrungen berichtet.<br />
VORTEILE VON INSIKA<br />
Mit einer Insika-Lösung können jederzeit<br />
alle Daten sofort aufgezeigt und nachgewiesen<br />
werden. Das den <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
unterstellte Manipulationsrisiko kann so<br />
um ein Vielfaches verringert, wenn nicht<br />
sogar gegen Null gefahren werden. Schließlich<br />
war es genau dieses Manipulationsrisiko,<br />
auf das sich die meisten Medien, die<br />
über das Thema berichteten, gestürzt<br />
haben. Um den Manipulationsvorwürfen<br />
entgegen zu wirken und die Arbeitszeit<br />
praktikabel und rechtskonform zu gestalten,<br />
empfehlen wir die Aufzeichnung der<br />
Arbeitszeiten einschließlich der Pausenzeiten<br />
inklusive der Erfassung der Anfangsund<br />
Endzeitpunkte der Pausen. Nur so ist<br />
es möglich, unter Berücksichtigung aller<br />
Vorschriften dauerhaft nachvollziehbar alle<br />
Daten aufzuzeichnen.<br />
ABBILDUNG: Starksoft<br />
FOTO: Name Name<br />
Bei der Erklärung eines gesetzeskonformen<br />
Aufzeichnungssystems müssen wir<br />
zwei Fälle unterscheiden: Zum einen gibt<br />
es den angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer, dem das<br />
Fahrzeug seines Arbeitgebers für seine<br />
Arbeit zu seiner alleinigen Verfügung steht<br />
(Alleinfahrer). Ein Schichtplan oder eine<br />
mündliche oder schriftliche Vereinbarung<br />
zur Arbeitszeiteinteilung liegen nicht vor.<br />
Anders als beim Alleinfahrer verhält es<br />
sich mit dem Ablöser, dem angestellten<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer, der sich das Fahrzeug seines<br />
Arbeitgebers für seine Arbeit mit einem<br />
oder mehreren <strong>Taxi</strong>fahrern teilen muss.<br />
Ein Schichtplan oder eine mündliche oder<br />
schriftliche Vereinbarung zur Arbeitszeiteinteilung<br />
liegt vor.<br />
Betrachten wir zuerst einmal, was das<br />
Mindestlohngesetz (MiLoG) von einem<br />
Unternehmer verlangt.<br />
Der Unternehmer als Arbeitgeber muss<br />
die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer dokumentieren,<br />
damit die zuständige Zollverwaltung<br />
die Einhaltung des Mindestlohns<br />
kontrollieren kann. Geregelt ist das in der<br />
dazugehörigen Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung<br />
(MiLoDokV).<br />
Nach § 17 Absatz 1 und 2 Mindestlohngesetz<br />
müssen Arbeitgeber der Branchen, die<br />
in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />
(hier: Personenbeförderungsgewerbe)<br />
genannt sind, Beginn, Ende und Dauer der<br />
täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer<br />
innerhalb einer Woche aufzeichnen und<br />
diese Aufzeichnungen mindestens zwei<br />
Jahre aufbewahren. Für den Alleinfahrer<br />
wie den Ablöser bedeutet das: die Erfassung<br />
der täglichen Arbeitszeit mit Beginn,<br />
Ende und Dauer.<br />
Jetzt müssen wir uns die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung<br />
(MiLoAufzV)<br />
genauer anschauen. Abweichend vom Mindestlohngesetz<br />
genügt es hier, wenn der<br />
Arbeitgeber nur die tatsächliche Arbeitszeit<br />
seiner Arbeitnehmer erfasst. Voraussetzungen<br />
sind, dass er seine Arbeitnehmer mit<br />
einer ausschließlich mobilen Tätigkeit<br />
beschäftigt, seine Arbeitnehmer keine Vorgaben<br />
zur konkreten täglichen Arbeitszeit<br />
– Beginn und Ende – unterliegen und dass<br />
sie ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich<br />
einteilen. Damit diese Aufzeichnungspflicht<br />
abweichen kann, müssen alle<br />
Voraussetzungen in ihrer Gesamtheit<br />
erfüllt sein. Von dieser Verordnung unberührt<br />
bleiben allerdings Aufzeichnungspflichten<br />
in sonstigen Rechtsvorschriften,<br />
beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz<br />
(ArbZG) oder den § 3b des Einkommenssteuergesetzes<br />
(EStG).<br />
Dabei lohnt sich ein genauer Blick ins<br />
Arbeitszeitgesetz. Hier ist geregelt, was der<br />
Unternehmer als Arbeitgeber bei der Einhaltung<br />
der Arbeitszeiten beachten muss.<br />
Überschreitet zum Beispiel die Schichtzeit<br />
der angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer acht Stunden,<br />
so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die<br />
Arbeitszeit zu dokumentieren und mindestens<br />
zwei Jahre aufzubewahren. Die Kontrollbehörde<br />
muss diese Dokumentation<br />
jederzeit einsehen können. Dabei darf die<br />
regelmäßige tägliche Arbeitszeit nur maximal<br />
acht Stunden betragen. Eine Verlängerung<br />
der Arbeitszeit auf bis zu zehn<br />
»Das<br />
Manipulationsrisiko<br />
kann um ein<br />
Vielfaches<br />
verringert werden.«<br />
Stunden ist möglich, aber die durchschnittliche<br />
werktägliche Arbeitszeit von maximal<br />
acht Stunden und die durchschnittliche<br />
wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48<br />
Stunden darf nicht überschritten werden.<br />
Der Ausgleichzeitraum für werktägliche<br />
Mehrarbeit beträgt 24 Wochen oder sechs<br />
Monate. Auch Arbeitszeiten, die bei zwei<br />
unterschiedlichen Arbeitgebern geleistet<br />
werden, müssen bei der Berechnung der<br />
durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit<br />
mit einbezogen werden.<br />
Besondere Regeln sind bei der Nachtarbeit<br />
einzuhalten. Nachtarbeit ist jede Arbeit<br />
zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, wenn sie länger<br />
als zwei Stunden dauert. Eine Verlängerung<br />
der Arbeitszeit auf bis zu zehn<br />
Stunden ist möglich, dabei darf die durchschnittliche<br />
werktägliche Arbeitszeit von<br />
maximal acht Stunden innerhalb von vier<br />
Wochen oder einem Monat nicht überschritten<br />
werden. Der Ausgleichzeitraum<br />
für Nachtmehrarbeit beträgt hier vier<br />
Wochen oder einen Monat. Für Nachtarbeit<br />
muss dem Arbeitnehmer eine angemessene<br />
Anzahl bezahlter freier Tage oder ein entsprechender<br />
Zuschlag auf das ihm zustehende<br />
Bruttoarbeitsentgelt gezahlt werden.<br />
Nachtarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die<br />
Nachtarbeit in Wechselschicht verrichten<br />
oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr<br />
nachts arbeiten.<br />
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit gibt<br />
es zusätzliche Regelungen zu beachten. So<br />
muss dem <strong>Taxi</strong>fahrer für Arbeiten an einem<br />
Sonntag innerhalb von zwei Wochen ein<br />
Ersatzruhetag gewährt werden. Arbeitet<br />
der angestellte <strong>Taxi</strong>fahrer an einem Feiertag,<br />
so beträgt die Zeit, innerhalb der ein<br />
Ersatzruhetag gewährt werden muss, acht<br />
Wochen. Außerdem müssen mindestens 15<br />
Sonntage im Kalenderjahr beschäftigungsfrei<br />
bleiben.<br />
Auch die Pausen sind im Arbeitszeitgesetz<br />
genau geregelt. So muss eine Pause,<br />
um als solche anerkannt zu werden, mindestens<br />
15 Minuten dauern. Arbeitszeitunterbrechungen,<br />
die kürzer als 15 Minuten u<br />
10 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
11
MINDESTLOHN<br />
RUBRIK<br />
Genau dokumentiert: Dieser Fahrer ist am<br />
24. <strong>Februar</strong> knapp 8 Stunden gefahren und<br />
hat dazwischen insgesamt 1 Stunde und 18<br />
Minuten Pause gemacht.<br />
Überdurchschnittlich gut oder schlecht: Bei diesem Fahrervergleich kann man die<br />
Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter bewerten.<br />
sind, sind daher keine Pausen, sondern zählen<br />
zur Arbeitszeit. Genau wie auch die<br />
Bereitschaftszeit zwischen zwei Fahrten.<br />
Außerdem darf eine Pause nicht am Anfang<br />
oder Ende einer Schicht genommen werden.<br />
Der Arbeitnehmer muss frei entscheiden<br />
können, wie und wo er seine Pause verbringen<br />
möchte. Will der Fahrer eine Pause nehmen,<br />
dann muss von vorneherein feststehen,<br />
in welchem Zeitkorridor der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
seine Pause nehmen kann. Dabei ist zu<br />
beachten, dass spätestens nach sechs Stunden<br />
Arbeitszeit eine Pause von mindestens<br />
30 Minuten und spätestens nach neun Stunden<br />
Arbeitszeit eine Pause von mindestens<br />
45 Minuten gemacht werden muss. Pausenzeiten<br />
dürfen aufgeteilt werden, die einzelnen<br />
Pausen dürfen aber nicht kürzer als 15<br />
Minuten sein.<br />
Auch zu beachten bei der Schichteinteilung<br />
sind Ruhezeiten. So muss die Ruhezeit<br />
zwischen zwei Schichten mindestens elf<br />
Stunden betragen. Eine Verkürzung auf bis<br />
zu zehn Stunden ist möglich, allerdings nur<br />
dann, wenn eine Verlängerung der Ruhezeit<br />
auf mindestens zwölf Stunden innerhalb<br />
von vier Wochen oder einem Monat<br />
erfolgt.<br />
Als wäre das alles ohnehin nicht schon<br />
kompliziert genug, muss der Unternehmer<br />
unbedingt auch das Einkommenssteuergesetz<br />
insbesondere den § 3b beachten. Dieser Paragraph<br />
regelt die Steuerfreiheit von Zuschlägen<br />
für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.<br />
Um alle Steuervorteile nach § 3b EStG vollends<br />
ausschöpfen zu können und auch die<br />
entsprechenden Nachweise zu haben, ist es<br />
unabdingbar, alle Arbeitszeiten inklusive der<br />
tatsächlichen Pausenaufzeichnung zu dokumentieren.<br />
Nur so ist es möglich, allen prüfenden<br />
Behörden die Grundlagen für die<br />
Berechnung glaubhaft und nachvollziehbar<br />
zu machen. Es gilt der Grundsatz: Das Fahrpersonal,<br />
welches entlohnt wird, erfasst seine<br />
eigenen Arbeitszeiten.<br />
Hier steht der Unternehmer nun in<br />
einem direkten Vertrauensverhältnis mit<br />
seinem Personal, welches entscheidet,<br />
wann es wie Pause macht und ob es dies<br />
aufzeichnet. Kurz gesagt: Wenn das angestellte<br />
Fahrpersonal bei der Aufzeichnung<br />
der Arbeits- und Pausenzeiten die nötige<br />
Sorgfalt vermissen lässt, wird es für den<br />
Unternehmer schwer – wenn nicht unmöglich<br />
– allen gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Aufzeichnungspflichten zu genügen.<br />
GRENZEN DER<br />
GPS-ÜBERWA<strong>CH</strong>UNG<br />
Der Gedanke liegt nahe, dass man nun<br />
seine Mitarbeiter und deren betriebliche<br />
Leistung überwachen muss, um die oben<br />
beschriebenen korrekten Arbeits- und Pausenzeiten<br />
zu erhalten, auf deren Basis man<br />
wiederum den Lohn berechnen und auszahlen<br />
kann. Dabei könnte man auf die Idee<br />
kommen, eine GPS-Überwachung sei zielführend.<br />
Durch GPS ist es möglich, den Aufenthaltsort<br />
von Mitarbeitern, aber auch von<br />
Fahrgästen in einem <strong>Taxi</strong> permanent zu<br />
überwachen. Prinzipiell werden zwar nur<br />
die Fahrzeuge geortet. Aufgrund der Zuordnung<br />
einzelner Fahrzeuge zu den jeweiligen<br />
Mitarbeitern und Fahrgästen entsteht<br />
jedoch ein Personenbezug, so dass es sich<br />
bei Standortdaten von GPS-Geräten um personenbezogene<br />
Daten im Sinne von § 3<br />
Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
handelt. Das Bundesdatenschutzgesetz<br />
sieht hier starke Eingrenzungen vor, wenn<br />
der GPS-Einsatz nicht zum Zwecke der<br />
Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses<br />
erforderlich ist. Dies ist für das<br />
Verwalten eines <strong>Taxi</strong>betriebes nicht der<br />
Fall. Anders ist es für <strong>Taxi</strong>zentralen: Diese<br />
benötigen zwingend die GPS-Daten eines<br />
<strong>Taxi</strong>s, um Aufträge vermitteln zu können.<br />
Trotz aller Datenschutzbestimmungen<br />
ist es mithilfe zweier Datensätze einfacher<br />
als gedacht, die Leistung eines Mitarbeiters<br />
zu bemessen.<br />
1. Werden Arbeitszeiten regelmäßig ohne<br />
Aufforderung aufgezeichnet?<br />
2. Wie hoch ist der erwirtschaftete Umsatz<br />
pro Stunde im Vergleich zu anderen<br />
Mitarbeitern?<br />
Mit diesen beiden Aufzeichnungen erkennt<br />
der Unternehmer, wie rentabel seine Mitarbeiter<br />
wirtschaften. Anhand dieser Auswertung<br />
kann der Unternehmer<br />
entscheiden ob er bei wiederholter Verletzung<br />
seiner Anweisungen abmahnen oder<br />
fristgerecht kündigen will.<br />
Mit der Insika-Software und dem Einsatz<br />
eines Fiskaltaxameters ist es <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
heute schon möglich,<br />
Arbeitszeiten elektronisch vom Fahrpersonal<br />
erfassen zu lassen, diese zu kontrollieren,<br />
die Rentabilität einzelner Mitarbeiter<br />
auszuwerten und derer Löhne zu berechnen.<br />
Wie man die Fahrerabrechnung<br />
rechtskonform durchführt, erklären wir in<br />
der nächsten <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>-Ausgabe.<br />
<br />
öm<br />
Hinweis: Özgür Mergün ist Inhaber der<br />
Starksoft GmbH in Berlin. Seine Informationen<br />
sind allgemeiner Art und stellen keine<br />
Rechtsberatung dar.<br />
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12 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
13
MINDESTLOHN<br />
MINDESTLOHN<br />
VERTRAUEN<br />
IST GUT, IST<br />
KONTROLLE<br />
BESSER?<br />
Um den Mindestlohn<br />
zahlen zu können, wurden<br />
in vielen Gemeinden<br />
die <strong>Taxi</strong>tarife<br />
angehoben.<br />
Gastgeber des „Glückstädter Kreises“: Thomas<br />
Lohse (links) und Christian Brüggmann<br />
(rechts) von der Hamburger Taxen-Union.<br />
HALB SO S<strong>CH</strong>LIMM,<br />
EIGENTLI<strong>CH</strong> SOGAR<br />
POSITIV<br />
Beim alljährlichen Treffen der Nordverbände<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes zogen die Gewerbevertreter<br />
eine insgesamt positive Mindestlohn-Bilanz.<br />
Axel Ulmer kommentiert die<br />
massiven <strong>Taxi</strong>kontrollen zur<br />
Einhaltung des Mindestlohns.<br />
A<br />
nfang Dezember wurden im Bundesgebiet<br />
flächendeckend<br />
Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung<br />
des Mindestlohns durchgeführt. Im<br />
Fokus dabei: das <strong>Taxi</strong>gewerbe. Das verwundert<br />
nicht, denn vor allem aus dieser Branche<br />
kam die Kritik geballt: Versuchte man<br />
noch in 2014 – im Vorfeld bereits zum<br />
Scheitern verurteilt –, Tarifverträge auszuhandeln,<br />
kamen mit der Einführung des<br />
Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 nahezu<br />
überall Anträge auf Tariferhöhungen zu<br />
den kommunalen Behörden, um dem zuge-<br />
»Das angeblich<br />
so verkrustete<br />
Gewerbe hat die<br />
Herausforderung<br />
Mindestlohn besser<br />
bewältigt als<br />
erwartet.«<br />
gebenermaßen nicht geringen Kostendruck<br />
entgegenzuwirken. Und natürlich<br />
hat sich eine Phalanx von selbst ernannten<br />
Spezialisten aufgeschwungen, Umgehungstatbestände<br />
aufzuzeigen – mehr oder<br />
minder erfolgreich.<br />
Dabei ist eines klar: Die gesetzgeberische<br />
Absicht, einem <strong>Taxi</strong>fahrer, Friseur<br />
oder Verkäufer einen angemessenen<br />
Lebensunterhalt zuzugestehen, ihm zu<br />
erlauben, mit seiner Tätigkeit den Lebensunterhalt<br />
für sich und seine Familie zu verdienen,<br />
ist sicherlich nicht zu kritisieren.<br />
Und es kann auch nicht angehen, dass<br />
Unternehmer Löhne zahlen, die nicht einmal<br />
diese Selbstverständlichkeit erlauben,<br />
obgleich die Kunden durchaus bereit sind,<br />
für guten freundlichen Service auch etwas<br />
mehr zu zahlen, und die Tariferhöhungen<br />
eben – überwiegend – nicht zu Auftragsund<br />
Umsatzeinbrüchen geführt haben.<br />
Klar ist auch, dass die Mehrzahl der<br />
Unternehmen im oft gescholtenen <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
diese Selbstverständlichkeit auch<br />
umsetzt bzw. zuvor schon umsetzte. Das<br />
haben die Kontrollen der zuständigen Zollbehörden<br />
im vergangenen Jahr auch überwiegend<br />
gezeigt. Bis zum 30. Juni 2015<br />
wurden durch die Bundesbehörde 24 970<br />
Überprüfungen in den verschiedensten<br />
Branchen durchgeführt und 146 Verstöße<br />
registriert (Quelle: „Tagesspiegel“ vom<br />
26. Juli 2015). Auch eine Anfrage der Grünen<br />
im Bayrischen Landtag vom 14. Juli<br />
2015 wurde beantwortet: 0,13 Prozent der<br />
überprüften bayrischen Betriebe sahen sich<br />
einem Verdacht ausgesetzt (Bayrischer<br />
Landtag, Drucksache 17 / 7662 vom 16. September<br />
2015).<br />
Dies sind Zahlen bezogen auf die<br />
Gesamtwirtschaft, und auch wenn die alte<br />
Weisheit „Traue keiner Statistik, die du<br />
nicht selbst gefälscht hast!“ gilt, zeigt sich<br />
deutlich, dass die Botschaft bei der Mehrzahl<br />
der Unternehmen angekommen ist<br />
und die überwiegende Mehrheit, trotz allen<br />
Unkenrufen, ordnungsgemäß arbeitet!<br />
Dies wird auch durch die Kontrolldichte<br />
am Jahresende bestätigt. Das angeblich<br />
so verkrustete, aufgrund gesetzlicher<br />
Bestimmungen als „monopolartig“ bezeichnete<br />
Gewerbe hat sich der Herausforderung<br />
MiLoG gestellt, diese angenommen<br />
und besser bewältigt als erwartet! Es ist<br />
einfach, eine Branche auszusuchen, unter<br />
Generalverdacht zu stellen, um Kontrollen,<br />
gleich wie viele und wie genau, zu rechtfertigen.<br />
Aber ein Generalverdacht ist<br />
generell nicht gerechtfertigt. Zumal auch<br />
Genehmigungsbehörden im Rahmen der<br />
Konzessionsverlängerung ihre Kontrolldichte<br />
immer weiter auszudehnen suchen<br />
und sogar in Zuständigkeiten von Finanzbehörden<br />
eingreifen wollen. Eine Tendenz,<br />
die bundesweit zu beobachten ist und<br />
offensichtlich durch Behörden – contra<br />
legem – durchgesetzt werden soll, entgegen<br />
den tatsächlichen gesetzlichen Zuständigkeiten<br />
und auf rechtsstaatlich<br />
bedenkliche Art und Weise.<br />
Um es klar auszusprechen: Kontrollen<br />
müssen sein, aber auch Vertrauen ist<br />
gut! <br />
au<br />
Axel Ulmer zählt zum <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Kolumnistenkreis.<br />
Der ausgebildete Volljurist mit<br />
Schwerpunkt Verwaltungsrecht – insbesondere<br />
PBefG – fungiert als Unternehmensberater für<br />
die Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern.<br />
Den Schwerpunkt seiner Kunden bilden <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
und Zentralen.<br />
FOTOS: Fotolia / NEWS&ART, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
In vielen Städten Norddeutschlands hätten<br />
die Unternehmer die Anzahl der<br />
<strong>Taxi</strong>s oder zumindest deren Einsatzzeiten<br />
reduziert. „Bei uns fahren sonntags bis<br />
mittwochs nachts deutlich weniger Fahrzeuge“,<br />
berichtet beispielsweise Ingo Heuermann<br />
von der Bremer <strong>Taxi</strong>zentrale. In<br />
Bielefeld sei die Zahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
gar um 10 bis 15 Prozent rückläufig. <strong>Taxi</strong>unternehmerin<br />
Siegrid Garic führte diese<br />
Bereinigung allerdings auch auf strengere<br />
Kontrollen der Genehmigungsbehörden<br />
zurück. Vor allen Dingen in den Regionen,<br />
in denen im letzten Jahr zweistellige Tariferhöhungen<br />
durchgesetzt werden konnten, hat<br />
sich die wirtschaftliche Situation deutlich<br />
verbessert (was nicht zuletzt auch an den<br />
gesunkenen Spritpreisen lag). „Berlin profitierte<br />
darüber hinaus von einem starken Tourismus<br />
in der Hauptstadt“, berichtete Detlev<br />
Freutel vom <strong>Taxi</strong>verband Berlin e.V.<br />
Etwas gedämpfter fiel die Bilanz in Niedersachsen<br />
und in Hamburg aus: Gunther<br />
Zimmermann vom GVN berichtete von einer<br />
20-prozentigen Tariferhöhung, die allerdings<br />
auch zu einzelnen Kundenverlusten<br />
geführt habe. Außerdem beobachte man<br />
eine steigende Anzahl von Mietwagenanmeldungen,<br />
weil dort weniger Kontrollen<br />
stattfinden würden.<br />
Als „dramatische Entwicklung“ interpretierten<br />
Hamburger Kollegen den Rückgang<br />
der Konzessionen. Die Zahl der Hamburger<br />
<strong>Taxi</strong>s werde bald auf unter 3000 fallen, man<br />
könne deshalb zu bestimmten Zeiten kaum<br />
noch bedienen, schlug Thomas Lohse von<br />
der Hamburger Taxen-Union Alarm. Die<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen würden darüber hinaus<br />
kaum Personal finden. <br />
jh<br />
14 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI
RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />
RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />
App gegen App: Juristisch hat<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland gewonnen.<br />
„Ein wichtiger Etappensieg“:<br />
<strong>Taxi</strong>-Deutschland-Chef<br />
Dieter Schlenker gewinnt<br />
vor dem Frankfurter<br />
Landgericht gegen App-<br />
Anbieter mytaxi.<br />
Daimler sich mit der Rabattaktion im rechtlichen<br />
Graubereich bewegt. Die Argumentation,<br />
dass man sich als Vermittler nicht<br />
an die Vorgaben des Beförderungsgesetzes<br />
zu halten habe, ist ein Kniff, der juristisch<br />
unterschiedlich beurteilt wird. Das belegen<br />
auch die vielen gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.“<br />
Dem <strong>Taxi</strong>gewerbe wirft Bay vor, sich<br />
monopolistisch zu verhalten: „Über die<br />
Jahre hat der mangelnde Wettbewerb ein<br />
dichtes Netz aus Quasi-Monopolen hervorgebracht.<br />
Lokale <strong>Taxi</strong>zentralen, oft genossenschaftlich<br />
organisiert, vermitteln die<br />
meisten <strong>Taxi</strong>fahrten – und bestimmen<br />
damit maßgeblich, wer am Geschäft teilhaben<br />
darf und wer nicht. Die Zahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
ist darüber hinaus lokal<br />
begrenzt. Wettbewerb ist offensichtlich<br />
unerwünscht.“<br />
Über Plattform-Apps vermittelte Fahrgäste kommen <strong>Taxi</strong>fahrer teuer zu stehen.<br />
AUS FÜR 50%-RABATTE<br />
mytaxi unterlag Mitte Januar im Rechtsstreit gegen<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland. Damit dürfen keine 50%-Rabatte und keine<br />
Gutscheine mehr angeboten werden – bundesweit!<br />
Für mytaxi kam die Niederlage überraschend.<br />
Wähnte man sich doch<br />
nach gewonnenen Prozessen in<br />
Hamburg und Wien auf der Siegerstraße:<br />
„Gute Nachrichten für Wiener <strong>Taxi</strong>fahrgäste.<br />
In Zukunft können sie wieder von Rabattaktionen<br />
der populären <strong>Taxi</strong>bestell-App<br />
my taxi profitieren“, tönte es Mitte Dezember<br />
aus der Hamburger Firmenzentrale.<br />
Jetzt ist bei der Daimler-Tochter Katerstimmung<br />
angesagt: „Wir sind natürlich enttäuscht<br />
über die Entscheidung des<br />
Landgerichts Frankfurt“, sagt mytaxi-<br />
Sprecher Stefan Keuchel. „Nach sorgfältiger<br />
Prüfung haben wir beschlossen, gegen das<br />
Urteil des Landgerichts Frankfurt in Revision<br />
zu gehen. Bisher haben alle Gerichte<br />
in Deutschland unsere Rabatt-Aktionen für<br />
rechtens gehalten und wir sind überzeugt,<br />
dass dies auch zukünftige Gerichte so<br />
sehen“, ergänzt Gründer Niklaus Mewes.<br />
Anders sieht das die Siegerpartei <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland: „Diese Entscheidung ist positiv<br />
für Verbraucher und für die mittelständischen<br />
<strong>Taxi</strong>betriebe und <strong>Taxi</strong>zentralen, denn<br />
mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, <strong>Taxi</strong>fahrten<br />
könnten billiger sein“, sagt Dieter<br />
Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland. „Dabei wird der Rabatt<br />
vom finanzstarken globalen Unternehmen<br />
Daimler subventioniert. mytaxi und Daimler<br />
warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach,<br />
bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit<br />
seinen rund 10 000 Arbeitsplätzen vom<br />
Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot<br />
und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der<br />
Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder<br />
weniger Service tun.“<br />
»mytaxi-Aktionen<br />
täuschen nur vor,<br />
<strong>Taxi</strong>fahrten könnten<br />
billiger sein.«<br />
Dieter Schlenker<br />
Für <strong>Taxi</strong> Deutschland ist das Urteil ein<br />
wichtiger Etappensieg. Das Landgericht<br />
Frankfurt sah es als gegeben an, dass Preisnachlässe<br />
sowohl gegen das Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) als auch gegen<br />
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) verstoße. Die festgesetzten<br />
Beförderungsentgelte für eine <strong>Taxi</strong>fahrt<br />
dürfen weder unterschritten- noch überschritten<br />
werden. Daran müsse sich auch<br />
mytaxi halten, auch wenn diese nur als<br />
Vermittler tätig sind. Ziel der tariflichen<br />
Preisbindung sei es, einen ruinösen Preiswettbewerb<br />
im <strong>Taxi</strong>gewerbe zu verhindern,<br />
wies das Gericht in seiner Urteilsbegründung<br />
hin. Würde man die Regelung so eng<br />
auslegen, dass nur die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
der Preisbindung unterliegen und nicht<br />
auch die <strong>Taxi</strong>zentralen, könnte dieser<br />
Zweck faktisch nicht erreicht werden.<br />
mytaxi versuchte mit einem in letzter<br />
Minute nachgereichten (und nicht stattgegebenen)<br />
Antrag auf Vollstreckungsschutz<br />
wieder Boden gutzumachen. Dieser sollte<br />
die Zwangsvollstreckung des Urteils bis zur<br />
Entscheidung in der nächsten Instanz verhindern.<br />
Begründet hatte mytaxi den ungewöhnlichen<br />
Antrag mit einer vermeintlich<br />
umstrittenen Rechtslage, die erst in letzter<br />
Instanz zu klären sei. Schlenker von <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland vermutet dahinter eine Taktik,<br />
wie wir sie von Uber kennen: „So will die<br />
Daimler-Tochter trotz eindeutiger Rechtslage<br />
so lange wie möglich unlauteren Wettbewerb<br />
betreiben.“<br />
Doch es gibt auch Stimmen, die das<br />
Urteil kritisieren – wie zum Beispiel der<br />
„Handelsblatt“-Redakteur Lukas Bay in seinem<br />
Kommentar. So sei das Urteil zwar<br />
juristisch korrekt, aber trotzdem falsch.<br />
Bay fragt: „Greift der Vorwurf, dass Daimler<br />
mit seiner App einen ,ruinösen Preiskampf‘<br />
betreibt?“, und beantwortet dies mit:<br />
„Nur zum Teil. Man muss zugeben, dass<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> Deutschland eG<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> Deutschland eG<br />
STURM STEHT NO<strong>CH</strong> BEVOR<br />
mytaxi-Sprecher Keuchel interpretiert das<br />
als Zuspruch für sein Unternehmen: „Er<br />
(Bay) nimmt auch das Argument der <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
auseinander, die ja gern<br />
behaupten, dass wir uns mit den Marketingaktionen<br />
nur Kunden kaufen würden,<br />
um dann die Preise diktieren zu können.“<br />
So kommt Keuchel zu dem Ergebnis, „ dass<br />
nicht wir oder Daimler der mächtigste Gegner<br />
der Zentralen sind, sondern Uber“.<br />
Denn laut Bay drängen in Brüssel „US-Riesen<br />
wie Uber darauf, die Beförderungsgesetze<br />
in Europa anzugleichen und den<br />
Markt zu liberalisieren. Gelingt die Lobbyoffensive<br />
der milliardenschweren US-<br />
Konkurrenz, dürfte der deutschen<br />
<strong>Taxi</strong>branche der größte Sturm noch bevorstehen.“<br />
<strong>Taxi</strong>-Deutschland-Chef Schlenker<br />
meint, dass andere dabei sind, ein Monopol<br />
zu errichten, nicht das <strong>Taxi</strong>gewerbe: „Die<br />
Daimler-Tochter mytaxi will den Tarif aufweichen,<br />
kauft sich mit Rabattaktionen<br />
Marktanteile und spielt auf Zeit. Ab einer<br />
gewissen Marktmacht von mytaxi wird aber<br />
das Gewerbe Richtung Großkonzernmonopol<br />
kippen: Fahrgäste erhalten dann nur<br />
noch Online-,Service‘, <strong>Taxi</strong>fahrer zahlen<br />
höhere Vermittlungsprovisionen, Städten<br />
entgehen Steuern. An der Tarifpflicht hängen<br />
zudem bis zu 10 000 Arbeitsplätze in<br />
700 <strong>Taxi</strong>zentralen. Diese Mitarbeiter sind<br />
das Bindeglied zwischen den <strong>Taxi</strong>fahrern<br />
auf der Straße. Wir als <strong>Taxi</strong>zentralen vertreten<br />
auch deren Rechte.“<br />
Dabei sei das <strong>Taxi</strong>gewerbe unbedingt zu<br />
schützen: „<strong>Taxi</strong>s sind Teil des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs“, so Schlenker weiter,<br />
„und wie bei Bussen und Straßenbahnen<br />
will der Gesetzgeber weder Bevölkerung<br />
noch Verkehrsunternehmen einem ruinösen<br />
Preiswettbewerb aussetzen. Wer das<br />
Gesetz zur Tarifpflicht abschaffen will,<br />
stellt die Profitinteressen großer Unternehmen<br />
über die Interessen der Verbraucher;<br />
mit dem Ergebnis, dass die Nachfrage den<br />
Preis bestimmt und Fahrgäste bei Regen<br />
oder an Silvester vier- bis zehnfache Summen<br />
zahlen – wie es vergleichbare Unternehmen<br />
wie zum Beispiel Uber jetzt schon<br />
praktizieren.“ Bay hingegen rät den <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />
sich offener auf den Wettbewerb<br />
einzulassen. Flexiblere Preismodelle und<br />
auch zeitlich begrenzte Rabattaktionen<br />
wären, so Bay, ein guter Anfang. Alleine<br />
juristisch würden sich die klassischen Vermittler<br />
die neue digitale Konkurrenz kaum<br />
vom Hals halten können.<br />
Tatsächlich könnten die Kämpfe gegen<br />
kapitalstarke Gegner wie Uber und mytaxi<br />
noch etwas ganz anderes bewirken. Nämlich<br />
eine stärkere Solidarisierung im deutschen<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe und die Bildung neuer<br />
Allianzen. Schon im aktuellen Rechtsstreit<br />
gegen mytaxi wurde <strong>Taxi</strong> Deutschland auch<br />
von taxi.eu-Chef Hermann Waldner unterstützt,<br />
wie bereits im Prozess gegen Uber<br />
2015. Waldner, der neben seiner <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
in Berlin mit über 6 000 angeschlossenen<br />
<strong>Taxi</strong>s auch die europaweit<br />
funktionierende <strong>Taxi</strong>-App taxi.eu betreibt,<br />
bezeichnete das Frankfurter Urteil als<br />
„guten Tag für das deutsche <strong>Taxi</strong>gewerbe“.<br />
Damit würden wieder gleiche Bedingungen<br />
unter den Marktteilnehmern geschaffen.<br />
MYTAXI ZEIGT KEINE EINSI<strong>CH</strong>T<br />
Viel gelernt dürfte mytaxi aus dem Frankfurter<br />
Urteil nicht haben. Kurz nach der<br />
Urteilsverkündung wurden die Kunden<br />
informiert: „Der Winter bleibt weiterhin<br />
frostig. Deshalb verlängern wir unsere Kennenlernaktion<br />
für Sie bis zum 31. Januar<br />
<strong>2016</strong>. (…) Wir schenken Ihnen 20 Euro für<br />
die erste mytaxi-Fahrt, die Sie per App<br />
bezahlen.“<br />
Von Einsicht keine Spur. Im Gegenteil:<br />
Als wenige Tage später die Vollstreckung<br />
vollzogen wurde, konnten die so angelockten<br />
Kunden ihre Gutscheine nicht mehr<br />
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16<br />
FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
17
RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />
RUBRIK<br />
UNFALLABWICKLUNG<br />
BESSER ÜBER<br />
DEN ANWALT<br />
HAMBURG,<br />
WILDER<br />
WESTEN<br />
So sah das <strong>Taxi</strong> des Kollegen aus,<br />
nachdem er zwischen die Fronten<br />
eines Rockerkrieges geraten war.<br />
Auch bei einfachen Unfällen sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen<br />
werden. Das fordert sogar ein Oberlandesgericht.<br />
Bei 90 000 <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />
(Zahlen des BZP) ist es deswegen<br />
nicht nur eine statistische Wahrscheinlichkeit,<br />
sondern schlichte Realität,<br />
dass <strong>Taxi</strong>-Fahrzeuge in Unfälle verwickelt<br />
werden. Folglich muss man sich als <strong>Taxi</strong>-<br />
Unternehmer mit dem Thema Unfallschäden<br />
an den Fahrzeugen befassen. Sehr<br />
schnell stellt sich auch und gerade bei kleineren<br />
Unternehmen die Existenzfrage, da<br />
mit dem Fahrzeug Geld verdient werden<br />
muss und jeder Tag des Stillstandes mit<br />
erheblichen Einbußen verbunden ist.<br />
Die erste Frage nach einem Unfall lautet<br />
daher nicht nur, wie und wann das betroffene<br />
<strong>Taxi</strong> möglichst schnell und kostengünstig<br />
wieder einsatzbereit und verfügbar<br />
sein kann, sondern insbesondere auch, wie<br />
die entstandenen Schäden ohne finanzielle<br />
Nachteile für den Geschädigten bei der Versicherung<br />
des Unfallverursachers geltend<br />
gemacht werden können.<br />
WER BREMST, ZAHLT (MAN<strong>CH</strong>MAL) MIT<br />
Der Hintere fährt auf den Vordermann<br />
auf. In der Schuld und Haftungsfrage<br />
eigentlich eine klare Sache, möchte<br />
man meinen, muss doch jeder Verkehrsteilnehmer<br />
einen solchen Abstand zum<br />
vorausfahrenden Fahrzeug einhalten,<br />
dass er bei einer plötzlichen Bremsung<br />
des Vorausfahrenden rechtzeitig<br />
anhalten kann. Etliche Urteile zeigen<br />
allerdings, dass manchmal auch der<br />
Vordermann eine Teilschuld bekommen<br />
kann. Bremst dieser sein Fahrzeug beispielsweise<br />
grundlos ab, gefährdet er<br />
damit andere Verkehrsteilnehmer und<br />
wird an der Haftung für einen daraus<br />
entstandenen Schaden beteiligt.<br />
In welcher Höhe diese Beteiligung<br />
ausfällt, entscheiden die Richter höchst<br />
unterschiedlich. Das kann mal bis zur<br />
Wenn eines Ihrer <strong>Taxi</strong>s in einen Verkehrsunfall<br />
verwickelt wurde, empfiehlt es sich,<br />
sich anwaltlich beraten zu lassen, denn jedes<br />
Handeln auf eigene Faust kann eigenes Geld<br />
kosten. Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem<br />
Urteil aus dem Jahr 2014 ausgeführt: Auch<br />
bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die<br />
Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein<br />
als erforderlich anzusehen. Gerade<br />
die immer unüberschaubarere Entwicklung<br />
der Schadenspositionen und der Rechtsprechung<br />
zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen<br />
und ähnliches lässt es<br />
geradezu als fahrlässig erscheinen, einen<br />
Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts<br />
abzuwickeln.<br />
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte<br />
der Geschädigte eines Verkehrsunfalls<br />
vom Januar 2011 vor dem Landgericht<br />
Darmstadt unter anderem die Erstattung von<br />
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. So<br />
hatte der Unfallgeschädigte unter anderem<br />
Hälfte gehen, wie bei einem Urteil<br />
des Oberlandesgerichts Karlsruhe<br />
(AZ 9 U 88/11 vom 20.12.2012), oder mit<br />
30 Prozent angesetzt werden (Amtsgericht<br />
München, Urteil vom 19.2.2014,<br />
AZ 345 C 229 60/13).<br />
Die Definition von „grundlos“ scheint<br />
übrigens juristisch gesehen auch ein<br />
sehr dehnbarer Begriff zu sein. Wer<br />
beispielsweise wegen eines Kleintiers<br />
bremst, kann auch mit 25 Prozent in die<br />
Haftung genommen werden.<br />
Hier präsentierte sich der Richter des<br />
Münchner Amtsgerichts am 25.2.2014<br />
wenig tierlieb: Er gestand der betroffenen<br />
Autofahrerin zwar zu, nicht grundlos<br />
gebremst zu haben – schließlich lief<br />
ihr ein Eichhörnchen vor die Räder –,<br />
jedoch war der Grund „verkehrsfremd“,<br />
zur Geltendmachung der Unfallschäden<br />
gegenüber die Unfallverursacherin einen<br />
Rechtsanwalt beauftragt. Das Landgericht<br />
wies den Erstattungsanspruch ab, weil es<br />
sich um einen einfachen Unfall gehandelt<br />
habe und die Einschaltung eines Anwalts<br />
nicht erforderlich gewesen sei. Dagegen richtete<br />
sich die Berufung des Unfallgeschädigten,<br />
die vor dem OLG Frankfurt Erfolg hatte.<br />
Nach deren Ansicht ist die Einschaltung<br />
eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung<br />
von Schäden im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen<br />
stets erforderlich. Denn die<br />
Schadenspositionen und die Rechtsprechung<br />
sind inzwischen unüberschaubar, so<br />
dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus<br />
Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung<br />
seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig<br />
war. Auch die Abwicklung eines durchaus<br />
nicht schwierig gelagerten Falls erfordert<br />
eine eingehende rechtliche Prüfung und<br />
Kenntnis der Materie. Kanzlei Voigt<br />
Juristisch definiert ist<br />
ein Eichhörnchen als<br />
„verkehrsfremdes Wesen“.<br />
weshalb eine 25-prozentige Beteiligung<br />
an den Unfallkosten angesetzt wurde<br />
(AZ 331 C 16026/13). jh<br />
FOTO: Fotolia / Geert Weggen<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Eine Schlagzeile kurz vor Neujahr erinnerte eher an finstere<br />
Viertel in Nord- und Südamerika als an die deutsche Großstadt:<br />
Mitglieder eines OMCG (Outlaw Motorcycle Club) schießen<br />
auf Rivalen eines anderen Clubs mit scharfen Waffen und<br />
und verletzen eine Person. Mittendrin: ein Hamburger <strong>Taxi</strong>.<br />
Dessen Fahrer entkommt unverletzt – zumindest körperlich.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> hat mit dem 46-jährigen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
gesprochen, der uns allerdings darum gebeten hat, seinen<br />
Namen nicht zu nennen, weshalb wir hier das Pseudonym<br />
Akyel Çelik verwenden.<br />
TAXI TIMES: Herr Çelik, wie geht es Ihnen?<br />
AKYEL ÇELIK: Körperlich recht gut, aber psychisch nicht. Ich<br />
schlafe seit dem Vorfall kaum noch und wenn, wache ich dauernd<br />
auf. Am Tag danach haben mir meine Knochen wehgetan<br />
wie nach einem Marathon.<br />
In der Zeitung und im Polizeibericht stand, Sie wurden nicht<br />
verletzt …<br />
Bei mir wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.<br />
Ich versuche mit dieser Situation derzeit so umzugehen,<br />
dass ich einfach nur keinen Nervenzusammenbruch erleide. Mich<br />
ärgert, dass sich die Polizei nicht wirklich um die Opfer kümmert.<br />
Da werden zwölf Personen festgenommen und zehn noch am selben<br />
Tag wieder freigelassen. Ich bin ja schon froh, dass sich<br />
wenigstens eine <strong>Taxi</strong>zeitschrift dafür interessiert, wie es uns<br />
Fahrern geht.<br />
SO S<strong>CH</strong>ILDERT DIE POLIZEI DEN VORFALL<br />
„Die Männer im <strong>Taxi</strong> gehören zu den Mongols und<br />
waren mit weiteren Mitgliedern des Rockerclubs beim<br />
Essen“, sagte ein Polizeisprecher. Als sie das Restaurant<br />
verließen werden sie plötzlich von verfeindeten<br />
Hells Angels angegriffen. Diese betrachten den Tatort<br />
St. Pauli als ihr Territorium und versuchten offenbar<br />
zunächst, die drei Mongols zu verprügeln. Diese retten<br />
sich in ein <strong>Taxi</strong> und schreien: „Fahr los! Fahr los!“ Plötzlich<br />
fallen Schüsse. Die Angreifer scheint es nicht zu<br />
kümmern, dass ein völlig unbeteiligter Kollege im <strong>Taxi</strong><br />
auf Fahrgäste wartet. Sie treffen einen 28 Jahre alten<br />
Fahrgast im Bauch. Er muss unter Polizeischutz ins<br />
Krankenhaus gebracht werden, wird aber nicht lebensgefährlich<br />
verletzt. Ein zweiter Insasse kommt mit<br />
einem Prellschuss davon, der dritte bleibt unverletzt.<br />
Mindestens sieben Geschosse durchsieben das <strong>Taxi</strong>.<br />
Der 46-jährige Kollege wird wenige Tage später von<br />
der Polizei vernommen, kann aber einzelne Angreifer<br />
nicht identifizieren.<br />
Schildern Sie den Vorfall doch mal aus Ihrer Sicht.<br />
Die ganze Situation hat vielleicht drei Minuten gedauert. Diese<br />
Herrschaften sollen am Schweinske eine Meinungsverschiedenheit<br />
gehabt haben. Das habe ich aber auch nur aus der Presse<br />
erfahren. Dann ist es wohl eskaliert, drei Personen sind in mein<br />
<strong>Taxi</strong> geflüchtet. Einer richtete eine Waffe auf meinen Kopf und<br />
sagte, ich solle sofort losfahren. Im selben Moment hielt auch<br />
schon ein Auto neben uns, das Fenster ging auf und plötzlich<br />
knallte es. Ich habe mir noch irgendwie den Zündschlüssel<br />
geschnappt und bin aus dem <strong>Taxi</strong> gesprungen. Das hat mir wahrscheinlich<br />
das Leben gerettet. Einige Insassen wurden ja angeschossen.<br />
Die Polizei war dann innerhalb von kürzester Zeit da.<br />
Können Sie denn noch <strong>Taxi</strong> fahren?<br />
Ja, im Moment fahre ich wie zuvor. Ich glaube, dass mir das am<br />
besten helfen kann. Aber die Berufsgenossenschaft schickt mich<br />
bald in eine Traumastation an der Uniklinik Eppendorf.<br />
Fahren Sie seit dem Ereignis anders als bisher?<br />
Ich schließe heute aber meine Türen immer ab, wenn ich im <strong>Taxi</strong><br />
sitze. Dass ich auch nachts gerne <strong>Taxi</strong> gefahren bin, dass ich auch<br />
im Dunkeln an den Türen geklingelt habe, das ist alles weg. Statistisch<br />
gesehen dürfte mir aber in den nächsten 250 Jahren nichts<br />
mehr passieren, das hält mich auf den Beinen.<br />
Hat die Versicherung den Schaden schon bezahlt?<br />
Ein Gutachter hat einen Restwert ermittelt.<br />
Den möchte die Versicherung<br />
auch nur erstatten. Mein Auto<br />
ist aber noch nicht abbezahlt.<br />
Wenn ich mir ein gleichwertiges<br />
<strong>Taxi</strong> beschaffen würde,<br />
würde ich Verlust machen. <br />
Das Gespräch führte Jan Cassalette.<br />
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18 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
19
S<strong>CH</strong>WEIZ<br />
NEWSTICKER<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer und Gäste der Interessengemeinschaft Lahr tauschten<br />
sich beim VW-<strong>Taxi</strong>-Abend aus.<br />
VOLKSWAGEN<br />
NUR MIT TAXIPAKET<br />
Joachim Flämig, <strong>Taxi</strong>-Vertriebschef für Volkswagen Nutzfahrzeuge,<br />
nutzte den VW-<strong>Taxi</strong>-Abend der Interessengemeinschaft Ortenau, um<br />
die anwesenden <strong>Taxi</strong>unternehmer über die Konditionen der neu<br />
erschienenen VW-Modelle Caddy und Caravelle zu informieren. Er<br />
hob dabei vor allem die Verbesserungen im Vergleich zum Vorgängermodell<br />
hervor. So gibt es den neuen Caddy auch mit der kleinen<br />
Motorisierung (1,4 TGI, 81 kW) in Kombination mit DSG. Dazu sei<br />
das <strong>Taxi</strong>paket nun modular aufgebaut, so dass die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
unter verschiedenen Optionen auswählen können. Das gelte auch für<br />
den Caravelle, der in der T6-Variante jetzt optional mit Schmetterlingsbestuhlung<br />
bestellbar ist.<br />
Flämig wie auch seine Kollegen aus der Service-Abteilung wiesen<br />
ausdrücklich darauf hin, dass <strong>Taxi</strong>unternehmer bei ihren Fahrzeugbestellungen<br />
das werkseitige <strong>Taxi</strong>paket dazu bestellen sollen. Nur so<br />
können die taxispezifischen Hilfestellungen durch die Serviceabteilungen<br />
geleistet werden.<br />
Der Ortenauer VW-<strong>Taxi</strong>-Abend fand bereits zum zweiten Mal statt.<br />
Als Gastgeber für einen geselligen Infoabend fungierte das Volkswagen<br />
Autohaus Lahr in der Nähe von Offenburg. Markus Schmid, Vorstandsmitglied<br />
der Interessenvereinigung, dankte dem Autohaus und<br />
ermunterte seine Mitglieder, in Sachen Krankenfahrtentarife weiterhin<br />
alle gemeinsam an einem Strang zu ziehen.<br />
MEHR LOHN<br />
IN ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />
Österreichs <strong>Taxi</strong>lenker erhalten rückwirkend zum 1. Januar <strong>2016</strong><br />
einen höheren Grundlohn. Darauf verständigten sich die Österreichische<br />
Wirtschaftskammer (WKO), Sparte Transport und Verkehr, mit<br />
der Gewerkschaft VIDA am 20. Jänner dieses Jahres bei der Aktualisierung<br />
des seit 2014 geltenden Kollektivvertrags. Künftig beträgt<br />
der Brutto-Mindestmonatslohn 1.176 Euro (bisher 1.100 Euro) und<br />
ab 1.1.2017 1.200 Euro. Als Basis wird eine Arbeitszeit von 55-Stunden<br />
/ Woche zugrunde gelegt. Wie die WKO auf seiner Homepage<br />
mitteilt, werde man noch im <strong>Februar</strong> eine sozialpartnerschaftliche<br />
Arbeitsgruppe bilden, bei der vor allem die rechtssichere Erweiterung<br />
für qualifizierte Krankentransporte verhandelt werden soll. Dies sei<br />
eine Voraussetzung des Abschlusses gewesen.<br />
Der Kollektivvertrag gilt räumlich für das komplette Österreichische<br />
Bundesgebiet und für die als Fahrer Beschäftigten aller Betriebe,<br />
die gewerbsmäßig mittels Pkw ein <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagengewerbe ausüben<br />
und Mitglied des zuständigen Fachverbands sind.<br />
jh<br />
PROTESTE GEGEN<br />
FAHRDIENST UBER<br />
In der Schweiz formiert sich der Protest<br />
gegen die Fahrtenvermittlung Uber. Mit<br />
Demonstrationen in mehreren Schweizer<br />
Städten haben die <strong>Taxi</strong>fahrer öffentlichkeitswirksam<br />
auf die Ungleichbehandlung<br />
aufmerksam gemacht. Höhepunkt war ein<br />
Protest mit 450 <strong>Taxi</strong>s aus ganz Schweiz am<br />
29. <strong>Februar</strong> in Bern. Vor kurzem wurde<br />
eine <strong>Taxi</strong> Union Schweiz gegründet, in<br />
Genf hat sich ein „Kollektiv der Genfer<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer“ organisiert. In Basel hat eine<br />
Delegation der dortigen <strong>Taxi</strong>fahrer eine<br />
Petition an die Stadtregierung übergeben,<br />
in der das Verbot des Fahrdienstes gefordert<br />
wird. Unterstützt werden Sie dabei<br />
von der Gewerkschaft Unia (siehe Beitrag<br />
auf Seite 21). In Österreich planen die Wiener<br />
Kollegen eine große <strong>Taxi</strong>-Demo am<br />
1. April. Man will dort den „Ring“ um die<br />
Altstadt lahmlegen.<br />
Ganz so flammend wie in Paris sind die<br />
Proteste der Schweizer Täxeler gegen Uber<br />
nicht, aber ähnlich emotional.<br />
TAXI-TAG DER AMI<br />
STEHT AUF DER KIPPE<br />
Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe<br />
verstärkten sich die Gerüchte, wonach die<br />
AutoMobil International (AMI) Anfang<br />
April in Leipzig abgesagt werden könnte.<br />
Diverse Fahrzeughersteller hätten ihre<br />
Teilnahme kurzfristig (wieder) abgesagt.<br />
Sollte es tatsächlich zu einer Absage kommen,<br />
wäre davon wohl auch der <strong>Taxi</strong>-Tag<br />
am 12. April in der Glashalle des Leipziger<br />
Messegeländes betroffen. Sollten sich die<br />
Gerüchte bestätigen, werden wir unsere<br />
Leser über unseren Newsletter informieren,<br />
für den man sich unter www.taxitimes.taxi/newsletter<br />
anmelden kann.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, dpa<br />
FOTO: Thomas Leuzinger<br />
WETTBEWERB<br />
MIT UNGLEI<strong>CH</strong><br />
LANGEN SPIESSEN<br />
Bei der Novellierung des Basler <strong>Taxi</strong>gesetzes<br />
hätte man das <strong>Taxi</strong>gewerbe stärken und Uber<br />
beschränken können. Die Chance ist verpasst.<br />
Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014<br />
um 14:00 Uhr bietet der US-Fahrdienst<br />
Uber Fahrten in Basel an.<br />
Seitdem hat sich vieles verändert im <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />
Denn Uber unterbietet den alteingesessenen<br />
Wettbewerber im Preis, was aber<br />
nur dadurch möglich ist, dass Regeln und<br />
Gesetze zur Personenbeförderung unterlaufen<br />
oder schlichtweg ignoriert werden.<br />
NA<strong>CH</strong>TEILIGE ÄNDERUNG<br />
Die Unia, die mit 200.000 Mitgliedern größte<br />
Gewerkschaft in der Schweiz, sieht das<br />
Engagement des US-Anbieters kritisch:<br />
„Wenn gegen Bezahlung regelmäßig Personen<br />
transportiert werden, ist das in der<br />
Schweiz berufsmäßiger Personentransport“,<br />
sagt Thomas Leuzinger, Teamleiter<br />
Politik und Kommunikation der Unia Nordwestschweiz.<br />
„Dafür braucht es eine eidgenössische<br />
Zulassung und einen im Auto<br />
eingebauten Fahrtenschreiber für die Einhaltung<br />
der Arbeits- und Ruhezeitverordnung.<br />
Uber sagt offen, dass sie diesen<br />
Vorschriften zum Schutze der Chauffeure<br />
und der Allgemeinheit nicht nachzukommen<br />
bereit sind. Damit wälzt Uber als Vermittlungsplattform<br />
jegliche Pflichten und<br />
Risiken auf das Individuum ab, kassiert<br />
aber für die minimalen Dienstleistungen<br />
einen beträchtlichen Anteil von 20 Prozent<br />
des Umsatzes ein.“<br />
Thomas Leuzinger von<br />
der Gewerkschaft Unia:<br />
‚Wir kämpfen für ein<br />
Verbot von Uber<br />
in Basel und in der<br />
ganzen Schweiz.“<br />
Daraus entstehen erhebliche Nachteile im<br />
Verbraucherschutz: „Uber betreibt ein<br />
Geschäftsmodell, das Versicherungen von<br />
Fahrzeugen, Umsatzsteuer und Sozialabgaben<br />
nicht vorsieht“ erklärt Thomas Leuzinger<br />
weiter. „Außerdem sind Uber-Fahrer<br />
– im Gegensatz zu <strong>Taxi</strong>fahrern – nicht verpflichtet,<br />
jeden Auftrag anzunehmen. Dies<br />
ist zum Nachteil von Menschen, die nicht<br />
mobil sind und auf Dienstleistungen von<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen angewiesen sind.“<br />
Das bestehende <strong>Taxi</strong>gesetz aus dem Jahr<br />
1996 wurde Mitte November 2015 an die<br />
bundesrechtlichen Vorgaben des Binnenmarktgesetzes<br />
und an das Freizügigkeitsabkommen<br />
angepasst. <strong>Taxi</strong>gewerbe und<br />
Unia hatten darauf gehofft, dass dabei Regelungen<br />
getroffen werden, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
stärken und gleichzeitig Uber zur<br />
Einhaltung von Gesetzen und damit zu fairem<br />
Wettbewerb zwingen. Doch gerade das<br />
passiert nicht. Leuzinger kritisiert: „Der<br />
Grosse Rat (das Parlament des Kantons<br />
Basel-Stadt) hat es verpasst, die Arbeitsund<br />
Lohnbedingungen in einem Gesetz zu<br />
verankern. Die <strong>Taxi</strong>fahrer haben mit dem<br />
neuen Gesetz nichts gewonnen. Im Gegenteil.<br />
Es entfällt sogar die GAV-Pflicht (die<br />
Tarifvertrags-Pflicht) und damit der Schutz<br />
für die Arbeitnehmenden vollends.“ Im<br />
neuen <strong>Taxi</strong>gesetz sind damit keine Schutzmechanismen<br />
mehr für die <strong>Taxi</strong>fahrerinnen<br />
und <strong>Taxi</strong>fahrer vorgesehen. Für<br />
Leuzinger sind die negativen Folgen für das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe absehbar: „Durch die Zunahme<br />
von Uber-FahrerInnen und durch den<br />
Umstand, dass neu auch <strong>Taxi</strong>s aus anderen<br />
Kantonen ohne Basler Bewilligung in der<br />
Region Aufträge entgegennehmen dürfen,<br />
spitzt sich die Situation in der Branche zu.<br />
Mit dem neuen Gesetz werden folglich noch<br />
mehr leere <strong>Taxi</strong>s in der Stadt auf Kundschaft<br />
warten. Die heute schon sehr prekären<br />
Löhne von 13 bis17 Franken pro<br />
Stunde werden noch mehr unter Druck<br />
geraten. Gleichzeitig streicht das Gesetz<br />
alle bisherigen Mitsprachemöglichkeiten<br />
der Fahrerinnen und Fahrer vollständig.“<br />
KRITIK AM RAT<br />
Das neue Gesetz gibt Uber einen Freipass<br />
in Basel, mit seinen umstrittenen Methoden<br />
die Branche kaputt zu machen. „Damit<br />
werden ungleich lange Spieße in der Branche<br />
festgeschrieben, weil die neuen Fahrdienste<br />
im Gegensatz zu den<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen vom Gesetz explizit ausgenommen<br />
sind.“ Für Leuzinger gibt es nur<br />
eine Hoffnung: „Wir rechnen damit, dass<br />
die <strong>Taxi</strong>fahrerinnen und <strong>Taxi</strong>fahrer bei der<br />
gesamten Regierung mehr Sensibilität<br />
erreichen können als bei Regierungsrat<br />
Baschi Dürr, der für das neue <strong>Taxi</strong>gesetz<br />
verantwortlich ist.“ <br />
nn<br />
20 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
21
ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />
ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />
TAXILENKER<br />
VOR GERI<strong>CH</strong>T<br />
Während der Flüchtlingswelle haben viele österreichische<br />
<strong>Taxi</strong>kollegen Flüchtlinge nach Deutschland gefahren – und sehen sich<br />
mit Verhaftung und Kriminalisierung konfrontiert.<br />
Gestrandete Flüchtlinge am Wiener Hauptbahnhof. Männer,<br />
Frauen, Kinder, die schon Tage und Wochen auf der<br />
Balkanroute auf dem Weg sind ins Gelobte Land, zu Verwandten,<br />
die bereits in Schweden, Dänemark oder Deutschland<br />
Fuß gefasst haben oder die in der Fremde ein neues Leben beginnen<br />
wollen, in Freiheit, in Sicherheit. Manche lächeln, sie sind<br />
froh, Wien erreicht zu haben, andere blicken<br />
mit Sorge in ihre Zukunft, doch die<br />
meisten sind einfach nur müde und<br />
erschöpft.<br />
Die Bilder von diesen Flüchtlingen in<br />
Budapest, in Wien, in München werden uns<br />
noch lange im Gedächtnis bleiben. Abgesehen<br />
von der politischen Kontroverse, die<br />
der Flüchtlingsstrom uns hinterlassen hat,<br />
bleiben viele Fragen offen. Zum Beispiel,<br />
weshalb deutsche Behörden und Gerichte<br />
mit voller Härte gegen sogenannte Schleuser vorgehen, darunter<br />
eine erhebliche Zahl von <strong>Taxi</strong>lenkern aus dem österreichischen<br />
Nachbarland.<br />
Es war nicht zuletzt die Not der in Wien gestrandeten Flüchtlinge<br />
und der Umstand, dass keine Züge nach Deutschland fuhren,<br />
die einen Wiener Kollegen, nennen wir ihn Achmed, dazu bewogen<br />
haben, nun seinerseits als Fahrdienst einzuspringen. Der Flüchtling<br />
auf dem Bahnhofsvorplatz bot ihm 400 Euro für die Strecke<br />
hinter die österreichisch-deutsche Grenze. Nach dem derzeit geltenden<br />
<strong>Taxi</strong>tarif für die Stadt Wien hätte er über 600 Euro veranschlagen<br />
können. Trotzdem ging er auf das Angebot ein, auch aus<br />
»Die Höhe des<br />
Fahrpreises fällt<br />
vor deutschen<br />
Gerichten nicht ins<br />
Gewicht.«<br />
Im Sommer und Herbst 2015 gehörten<br />
Flüchtlinge vor Bahnhöfen zum<br />
gewohnten Bild – überall in Europa.<br />
humanitären Überlegungen, wie er später vor einem deutschen<br />
Gericht beteuerte.<br />
Achmed machte sich auf den Weg nach Deutschland im Wissen,<br />
dass er Flüchtlinge transportiert. Ursprünglich wollte er seine vier<br />
Fahrgäste noch vor der Grenze rauslassen, aber nachdem das Wetter<br />
gerade sehr schlecht war und sich seine Passagiere natürlich<br />
dort überhaupt nicht auskannten, beschloss<br />
er, sie direkt bei einem Auffanglager direkt<br />
hinter der Grenze herauszulassen. Kurz<br />
nach dem ehemaligen Übergang sah er<br />
auch schon eine größere Gruppe in einer<br />
Schlange anstehen und wähnte sich am<br />
Ziel. Zu seinem Unglück war das aber nicht<br />
die Schlange vor der Registrierungsstelle<br />
eines Auffanglagers, sondern eine Polizeikontrolle.<br />
Da er annahm, dass er nichts zu<br />
verbergen hätte, unternahm er den Versuch,<br />
die Flüchtlinge an die Polizei zu übergeben – und wurde<br />
verhaftet.<br />
In einem gleichen sich alle Berichte über Verhaftungen von<br />
Schlepperverdächtigen: Von den Flüchtlingen werden nur die<br />
Daten erfasst und sie kommen weiter in eine Flüchtlingsunterkunft,<br />
der Schlepperei verdächtigte <strong>Taxi</strong>fahrer werden verhört<br />
und kommen in Untersuchungshaft – obwohl Ausweise vorliegen.<br />
Meist dauert die Haft nur einen Tag, doch auch so wird das Ziel<br />
der Abschreckung erreicht. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle.<br />
Alleine 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Passau<br />
1 670 Schleuserfälle zu bearbeiten. Die Zahl der Fälle in Traunstein<br />
FOTO: Tom Buntrock<br />
FOTO: Florian Schuh, dpa/Ibn<br />
dürfte höher liegen. Eine eigene Statistik für <strong>Taxi</strong>fahrer gibt es<br />
nicht. Unter den Fällen sind also auch Privatpersonen, die über<br />
Mitfahrzentralen Flüchtlinge vermittelt bekamen, Autofahrer, die<br />
Anhalter mitgenommen haben, und echte Schlepper.<br />
Achmeds Überraschung bei seiner Verhaftung dürfte trotzdem<br />
echt gewesen sein, schließlich hatte das höchste österreichische<br />
Gericht erst geurteilt: Schlepperei mit angemessenem Fuhrlohn<br />
bleibt straffrei. Ein bisher im deutschen Nachbarland kaum beachtetes<br />
Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) besagt,<br />
dass sich Schlepper-Fahrer nicht strafbar machen, wenn sie von<br />
den Flüchtlingen bloß den angemessenen Fuhrlohn kassieren. In<br />
dem Fall fehlt es nämlich an der unrechtmäßigen Bereicherung<br />
und damit an der Grundlage einer Verurteilung.<br />
KEINE VORSÄTZLI<strong>CH</strong>E BEREI<strong>CH</strong>ERUNG<br />
Ein Italiener hatte bei zwei Fahrten fünf libanesische und neun<br />
syrische Staatsangehörige von Italien über Österreich nach<br />
Deutschland transportiert. Die Geschleppten hatten dem Chauffeur<br />
dafür insgesamt 2 000 Euro gezahlt. Der Schlepper wurde im Landesgericht<br />
Innsbruck zunächst verurteilt, das Höchstgericht verlangte<br />
aber einen neuen Prozess: „Das Erhalten eines adäquaten<br />
Fuhrlohns für Transportdienste stellt auch hier keine unrechtmäßige<br />
Bereicherung dar“, befand der OGH. Das Erstgericht müsse<br />
dem eingehobenen Entgelt die Höhe des angemessenen Fuhrlohns<br />
gegenüberstellen. Nur wenn daraus „eine Überzahlung resultiert,<br />
kann man von einem auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten<br />
Vorsatz ausgehen“.<br />
Nach Auslegung des Gerichts kann man bei einem angemessenen<br />
Fuhrlohn nicht von einem Vorsatz zur Bereicherung ausgehen.<br />
Lässt sich nachweisen, dass die Geschleppten für die<br />
gesamte Organisation der Schleppung an die kriminelle Schlepper-<br />
Vereinigung Tausende Euro gezahlt haben, ist eine Verurteilung<br />
freilich möglich, so nachzulesen auf kurier.at.<br />
<strong>Taxi</strong>lenker Achmed wäre also nach österreichischer Rechtsprechung<br />
vermutlich straffrei weggekommen. Liegen doch die von<br />
ihm kassierten 400 Euro sogar noch deutlich unter dem, was nach<br />
Wiener <strong>Taxi</strong>tarif angemessen gewesen wäre. Deutsche Gerichte<br />
sehen das offenbar anders. Die Staatsanwaltschaft Traunstein<br />
erklärt auf Anfrage: „In der Vergangenheit wurden bereits <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
wegen des Tatvorwurfs des Einschleusens von Ausländern<br />
verurteilt. Das Strafmaß ist dabei Frage des Einzelfalls. Es wurden<br />
Bewährungs- und Geldstrafen verhängt. Für die Frage des Vorteils<br />
gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1a) AufenthG ist alleine ausschlaggebend,<br />
ob der Beschuldigte eine Vermögenszuwendung erhält. Dessen<br />
Höhe spielt keine Rolle. Den <strong>Taxi</strong>fahrern kann bei grenzüberschreitenden<br />
Fahrten nur zur Kontrolle der Dokumente der Fahrgäste<br />
auf freiwilliger Basis geraten werden.“<br />
DNVDNVK JDSNVNDNLASN<br />
FJLDFGLKFDGLDL<br />
In Österreich ist die Ahndung von<br />
Schlepperei durch § 114 im Fremdenpolizeigesetz<br />
(FPG) geregelt: „Wer die<br />
rechtswidrige Einreise oder Durchreise<br />
eines Fremden in oder durch einen<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union<br />
oder Nachbarstaat Österreichs mit dem<br />
Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten<br />
durch ein dafür geleistetes Entgelt<br />
unrechtmäßig zu bereichern, ist vom<br />
Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei<br />
Jahren zu bestrafen.“ Nach aktueller<br />
Rechtsprechung begründet ein angemessener<br />
Fuhrlohn keinen Vorwurf der<br />
unrechtmäßigen Bereicherung.<br />
Die deutsche Polizei greift durch.<br />
PASSKONTROLLE IST AMTSANMASSUNG<br />
Für österreichische <strong>Taxi</strong>lenker ein weiteres Problem, denn das<br />
erfüllt dort den Tatbestand der Amtsanmaßung. Doch auch nach<br />
deutschem Recht wäre eine Ausweiskontrolle vor Fahrtannahme<br />
zweifelhaft, schließlich kann ein <strong>Taxi</strong>fahrer keine hoheitlichen<br />
Aufgaben übernehmen. Hier ist der Fahrer auf jeden Fall darauf<br />
angewiesen, dass ihm seine Passagiere ihre Ausweise freiwillig<br />
zeigen. Doch auch das schützt nicht vor Strafe. Die Münchner<br />
Polizei erklärt dazu: „Fahrten von anderen Städten oder dem<br />
benachbarten Ausland nach München können im Einzelfall trotz<br />
regulärem Fahrpreis zu weiteren polizeilichen Ermittlungen führen.“<br />
Zahlreiche betroffene <strong>Taxi</strong>lenker haben sich hilfesuchend<br />
an die Wirtschaftskammer Österreich gewandt. Die Fahrer erhalten<br />
nicht nur Strafbefehle zum Teil über mehrere Tausend Euro<br />
aus dem deutschen Nachbarland, eine Vorstrafe erschwert ihnen<br />
die Verlängerung ihres <strong>Taxi</strong>scheins aufgrund der verlorenen Vertrauenswürdigkeit<br />
beziehungsweise erschwert den erneuten<br />
Grenzübertritt nach Deutschland. Gerade in Salzburg sind viele<br />
<strong>Taxi</strong>lenker vom rigorosen Vorgehen der deutschen Behörden<br />
betroffen, sodass Wirtschaftskammer, Berufsvertretung und <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
sogar ganz von Fahrten ins benachbarte Ausland abrieten:<br />
„Salzburg ist ein Tourismusland“, erklärt Magister Stefan<br />
Pfisterer, Fachgruppengeschäftsführer der Sparte Transport und<br />
Verkehr der Wirtschaftskammer Salzburg. „Touristen aus dem<br />
arabischen Raum, die nach Zell am See oder Deutschland gefahren<br />
werden wollen, gehören zum Tagesgeschäft. Wie soll ein <strong>Taxi</strong>lenker<br />
die von Flüchtlingen unterscheiden?“ Noch mehr verärgert<br />
der Umstand, dass <strong>Taxi</strong>lenker, die lediglich ihrer Arbeit nachgehen,<br />
von deutschen Behörden behandelt werden wie Kriminelle.<br />
„Wir haben nichts gegen rechtskonforme Kontrollen, aber wir<br />
wehren uns gegen den Generalverdacht gegen Salzburger <strong>Taxi</strong>lenker.“<br />
Außerdem werden die <strong>Taxi</strong>fahrer aus der Region misstrauisch<br />
und versuchen, grenzüberschreitende Fahrten lieber zu<br />
vermeiden – im eigenen Interesse.<br />
Achmed wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.<br />
Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen und der Fuhrlohn<br />
wird einbehalten. In Berufung will er nicht gehen. Zu tief sitzt<br />
noch der Schock von Verhaftung, Verhör und Untersuchungshaft,<br />
auch wenn die nur einen Tag dauerte. Nach Deutschland würde<br />
der Wiener <strong>Taxi</strong>lenker nicht mehr fahren. tb<br />
22 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
23
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Fax: + 49 (0)89 / 14 83 87 89<br />
E-Mail: info@taxi-times.taxi<br />
Internet: www.taxi-times.taxi<br />
Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />
Bankverbindung<br />
Stadtsparkasse München<br />
BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />
IBAN: DE89701500001003173828, BIC: SSKMDEMM<br />
UST-ID: DE293535109<br />
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 209524<br />
Redaktion<br />
Jürgen Hartmann (Chefredaktion, jh),<br />
j.hartmann@taxi-times.taxi<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />
Tom Buntrock (tb), Paul Gerlach (pg), Stefan Grundhoff,<br />
pressinform (sg); Axel Ulmer (au)<br />
Grafik & Produktion<br />
Katja Stellert (Artdirektion), Jandke Anneken,<br />
Martina Jacob, Betty Knoop,<br />
Raufeld Medien GmbH,<br />
Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65 89<br />
Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />
Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />
Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 92<br />
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Druck<br />
Chroma Druckerei, Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />
Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />
Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 28 €<br />
ISSN-Nr.: beantragt<br />
Veröffentlichung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über<br />
die Presse vom 1.4.2000: Gesellschafter der taxi-times<br />
Verlags GmbH, München ist Jürgen Hartmann 100 %<br />
Faxen oder mailen Sie uns Ihre Anzeige / Text<br />
an 089/14 83 87 89 oder an info@taxi-times.taxi 24 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
25<br />
FOTO: Name Name<br />
VISION UND VERSPRE<strong>CH</strong>EN<br />
Das Global <strong>Taxi</strong> Network (GTN) hat einen neuen Namen<br />
und begrüßt neue Mitglieder aus Österreich und Italien.<br />
Der Startschuss fiel im November<br />
2014 im Rahmen der Europäischen<br />
<strong>Taxi</strong>messe. Damals verkündete<br />
die <strong>Taxi</strong>-Sektion der International<br />
Road Union (IRU) den Start einer globalen<br />
<strong>Taxi</strong>-Vernetzung. Im Januar <strong>2016</strong> wurde<br />
nun die zweite Stufe gezündet: Der sperrige<br />
Begriff „Global <strong>Taxi</strong> Network“ bekam<br />
einen neuen Namen inklusive Logo und<br />
heißt ab sofort „UpTop“. „Ich bin stolz, dass<br />
wir nun einen Namen und eine Identität<br />
für das Beste gefunden haben, was das legale<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe derzeit verkörpert. UpTop<br />
steht für Innovation und Servicequalität im<br />
Gewerbe und hilft, einen stärkeren und<br />
intelligenteren <strong>Taxi</strong>service für den Kunden<br />
aufzubauen“, sagt Hubert Andela, Präsident<br />
der IRU-<strong>Taxi</strong>gruppe. UpTop ist eine<br />
Vision des <strong>Taxi</strong>gewerbes und ein Versprechen<br />
an den Kunden, zu jeder Zeit und<br />
überall auf der Welt mit der regionalen<br />
<strong>Taxi</strong>-App ein <strong>Taxi</strong> bestellen zu können –<br />
verbunden mit der Garantie, dass es sich<br />
bei dem vermittelten Fahrzeug um ein<br />
Fahrzeug handelt, das den gesetzlichen<br />
Regeln entspricht, einen selbstverständlichen<br />
Qualitäts- und Serviceanspruch erfüllt<br />
sowie verlässliche Tarife und Zahlungsfunktionen<br />
aufruft. Eine <strong>Taxi</strong>vermittlung,<br />
die niemanden diskriminiert und jederzeit<br />
Sicherheit gewährleistet. All diese Punkte<br />
sind die Zugangsbestimmungen, um sich<br />
als Verband, Vermittlungszentrale oder aus<br />
der Industrie dem UpTop-Netzwerk<br />
anschließen zu können. Sie werden von<br />
einer Expertengruppe innerhalb der IRU<br />
überprüft. Die jüngsten Mitglieder sind die<br />
Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale 31300 sowie die italienische<br />
Applikation app<strong>Taxi</strong>. Deren Präsident<br />
Luigi Boccalini sagt dazu: „Die<br />
Qualität eines <strong>Taxi</strong>-Services beginnt bereits<br />
bei der Buchung. <strong>Taxi</strong>-Apps bieten heutzutage<br />
den Kunden die Möglichkeit, ihr <strong>Taxi</strong><br />
schnell, einfach und ohne Zusatzgebühren<br />
zu buchen. Von diesen Vorzügen sollen alle<br />
UpTop: Dieses Logo soll künftig ein Synonym<br />
für ein weltweit vernetztes, legal agierendes<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe sein.<br />
Kunden weltweit profitieren. Deshalb sind<br />
wir froh, uns mit UpTop einem Netzwerk<br />
angeschlossen zu haben, das genau dieses<br />
Ziel verfolgt.“<br />
Auch Nikolaus Norman, Geschäftsführer<br />
von <strong>Taxi</strong> 31300, glaubt an das welt weite<br />
Netzwerk: „Indem es Gewerbe vereinigungen<br />
und <strong>Taxi</strong>-App-Entwickler aus fünf Kontinenten<br />
vereinigte, hat sich UpTop einen<br />
herausragenden Status im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
erarbeitet. Wir sind glücklich, dass wir nun<br />
ein Teil dieses Netzwerks sind, und wir so<br />
im Wettbewerb, mit dem wir in einem sich<br />
rasant wechselnden Marktumfeld konfrontiert<br />
sind, mit globalen Partnern zusammenarbeiten<br />
können. <strong>Taxi</strong> 31300 vermittelt<br />
Fahrtaufträge an 7 600 angeschlossene<br />
<strong>Taxi</strong>s und ist an die Europa-App von taxi.eu<br />
angeschlossen, die zu den Gründungsmitgliedern<br />
des globalen <strong>Taxi</strong>-Netzwerks zählt<br />
und der <strong>Taxi</strong>zentralen aus über 100 europäischen<br />
Städten angehören.<br />
62 000 angeschlossene taxi.eu-<strong>Taxi</strong>s<br />
benutzen die gleiche Vermittlungstechnik,<br />
sodass die Nutzung der regionalen App auch<br />
in über 100 anderen Städten funktioniert.<br />
Innerhalb Deutschlands ist sogar eine Vermittlung<br />
an <strong>Taxi</strong>s möglich, die zum Verbund<br />
der <strong>Taxi</strong>zentralen von <strong>Taxi</strong> Deutschland zählen,<br />
einem weiteren UpTop-Mitglied. Für<br />
diese systemübergreifende Fahrtenvermittlung<br />
wurde eine gemeinsame Schnittstelle<br />
geschaffen. Eine solche technische Vernetzung<br />
wird auch innerhalb der UpTop-Mitglieder<br />
angestrebt, doch der Weg dorthin ist<br />
mühsam. Bis dahin gilt für die IRU, das Logo<br />
und den Begriff UpTop weltweit als Marke<br />
zu positionieren. Ein wichtiger Schritt dafür<br />
passierte in Istanbul mit der Marken-Einführung.<br />
Viele weitere Schritte werden folgen<br />
müssen, um im weltweiten Wettbewerb als<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe gegen Uber & Co bestehen zu<br />
können. jh<br />
Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung<br />
aus <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> International Magazine,<br />
Ausgabe März <strong>2016</strong>.
TAXI TIMES INTERNATIONAL<br />
VORS<strong>CH</strong>AU<br />
TAXI TIMES INTERNATIONAL<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> International Magazine richtet wie gewohnt<br />
den Blick auf <strong>Taxi</strong>themen in Europa und dem Rest der Welt.<br />
EINE MESSE MIT ZWEI GESI<strong>CH</strong>TERN<br />
Die zweite Auflage der <strong>Taxi</strong>world<br />
Turkey mutierte in Istanbul von<br />
einer Zubehör- zu einer (schwach<br />
besuchten) Auto-Ausstellung.<br />
International war dagegen die<br />
Konferenz der IRU, bei der es zeitweise<br />
auch hochemotional zuging.<br />
DIE NÄ<strong>CH</strong>STE AUSGABE VON TAXI TIMES<br />
INTERNATIONAL MAGAZINE ERS<strong>CH</strong>EINT MITTE MÄRZ.<br />
UBER TREIBT’S BUNT<br />
Der US-Fahrdienst ändert seinen Auftritt<br />
radikal von schwarz-weiß auf bunt und<br />
Uber-Chef Travis Kalanick scheint Kreide<br />
gefressen zu haben. Das Enfant terrible<br />
der New Economy will jetzt unser aller<br />
Freund sein. Unser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Gastkommentator mag an den<br />
Wandel vom Saulus zum Paulus nicht so recht glauben.<br />
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Regionale, nationale und internationale Information<br />
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DIE VIERTE GENERATION<br />
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Während andere Hersteller immer noch sehr zaghaft auf Hybrid-<br />
Antriebe setzen oder diese nur mit hochmotorigen PS-Schleudern<br />
kombinieren, hat Toyota mit dem Prius schon die vierte Generation<br />
seines Doppelmotors ins Rennen geschickt. Einem Rennen,<br />
bei dem man zunehmend auch im europäischen <strong>Taxi</strong>gewerbe mit<br />
den Etablierten mithalten<br />
kann. Unser <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong>-Redakteur ist die<br />
neueste Prius-Generation<br />
bereits in Valencia<br />
gefahren. Sein Fazit<br />
verraten wir an dieser<br />
Stelle aber noch nicht …<br />
EXPERTIN AUS DEN USA<br />
Susan Shaheen zählt seit Kurzem zum Beratungskomitee<br />
des <strong>Taxi</strong>-Netzwerks UpTop. Seit<br />
mehr als 20 Jahren hat sich die Wissenschaftlerin<br />
auf die Themen Bike- und Carsharing spezialisiert.<br />
„Durch die technischen Fortschritte im<br />
Bereich der Smartphones ist das Teilen zur Realität<br />
geworden“, sagt Shaheen im großen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Interview.<br />
„Indem wir Apps nutzen, haben wir bei der täglichen Nutzung<br />
unserer Transportmittel eine große Auswahl – inklusive der öffentlichen<br />
Transportmittel und der <strong>Taxi</strong>s.“<br />
Kollegen im Chaos<br />
WARUM DAS EI<strong>CH</strong>EN<br />
PROBLEME MA<strong>CH</strong>T<br />
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Deutschland, Öster-<br />
reich und der Schweiz<br />
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„Kaufentscheidung <strong>Taxi</strong>“<br />
und „Euro päische<br />
<strong>Taxi</strong>messe“<br />
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Kollege im Rockerkrieg<br />
WILDWEST<br />
IN HAMBURG<br />
Kollegen im Schichtdienst<br />
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DOKUMENTIEREN<br />
<strong>CH</strong>EF DES US-TAXIVERBANDS<br />
NEIDIS<strong>CH</strong> AUF EUROPA<br />
I N T E R N A T I O N A L M A G A Z I N E<br />
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ROTTERDAM<br />
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Die nächste Ausgabe von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> erscheint im April <strong>2016</strong>,<br />
dann wieder mit Themen aus Deutschland, Österreich und Schweiz.<br />
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KORREKTE ABFÜHRUNG NA<strong>CH</strong><br />
GRENZÜBERTRITT<br />
Wer Fahrgäste ins benachbarte Ausland<br />
befördert, muss die Umsatzsteuer<br />
im jeweiligen Land abführen, kann aber<br />
auch die entstandenen Betriebskosten<br />
geltend machen. Unser Service-Bericht<br />
zeigt, an welche Stellen Sie sich in<br />
Deutschland, Österreich, Schweiz,<br />
Frankreich, Niederlande und Dänemark<br />
wenden und was Sie beachten müssen.<br />
LEIPZIGER<br />
VERBANDSNEUHEITEN<br />
Es geht auch ohne Automobilmesse: Trotz der<br />
Absage der AMI wird der Bundesverband BZP<br />
seine Frühjahrstagung in Leipzig abhalten. Unsere<br />
Redakteure werden genau hinhören, was gewerbepolitisch<br />
derzeit im Brennpunkt steht.<br />
FOTOS: xxxxxx, xxxxxxxxxxx , Toyota, Fotolia / Aleksandar Mijatovic<br />
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• Bestellungen auf beiliegender Karte,<br />
per Mail an info@taxi-times.com,<br />
per Fax +49 89 148 387 89<br />
oder über die Website<br />
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26 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI
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Kostenlos !<br />
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Jeder kann mitmachen: www.dmrz.de<br />
*Die optionale Abrechnung über www.dmrz.de kostet 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.<br />
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf<br />
Günter Knapp, Günstigkeitsbeauftragter des Deutschen Medizinrechenzentrums, empfiehlt:<br />
Über unsere Fahrtvermittlungs-<br />
Plattform für Krankenfahrten<br />
können Sie neue Kunden gewinnen.<br />
www.dmrz.de/fahrten oder 0211-6355-3988