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Taxi Times D-A-CH - Februar 2016

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FEBRUAR <strong>2016</strong> 4,80€<br />

www.taxi-times.taxi<br />

D – A – <strong>CH</strong><br />

MYTAXI UND BAHN AUF DEM ABSTELLGLEIS<br />

KÖLNER<br />

PLAKETTEN-PLEITE<br />

Kollegen im Chaos<br />

WARUM DAS EI<strong>CH</strong>EN<br />

PROBLEME MA<strong>CH</strong>T<br />

Kollege im Rockerkrieg<br />

WILDWEST<br />

IN HAMBURG<br />

Kollegen im Schichtdienst<br />

PAUSENZEITEN RI<strong>CH</strong>TIG<br />

DOKUMENTIEREN


INHALT<br />

TAXI IST DIE<br />

PURE VIELFALT<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

willkommen zur Premierenausgabe der<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>, dem neuen Magazin<br />

für <strong>Taxi</strong>nachrichten aus Deutschland,<br />

Österreich und der Schweiz, in das nun<br />

auch die Zeitschrift „Hallo <strong>Taxi</strong>“ integriert ist, die bis Ende 2015 von Raimund<br />

Cassalette und später von seinem Sohn Jan herausgegeben wurde.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>/Hallo <strong>Taxi</strong> ist ein Magazin für diejenigen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

mit Leben ausfüllen: für Unternehmer und deren Fahrer, für<br />

(ehrenamtliche) Verbandsmitarbeiter und deren Vorstände, für Disponenten<br />

der <strong>Taxi</strong>zentralen und deren Chefs.<br />

TAXI IST MEHR, ALS VON A NA<strong>CH</strong> B ZU KOMMEN<br />

Dabei zeigt der Blick auf die unterschiedlichen Beiträge, wie vielfältig die<br />

<strong>Taxi</strong>branche ist. <strong>Taxi</strong> ist viel mehr als nur das Fahrzeug, das von<br />

A nach B fährt. <strong>Taxi</strong>fahrer retten Leben, schützen Senioren vor Trickbetrügern<br />

(Seite 4), geraten zwischen die Fronten eines Rockerkriegs (S. 19)<br />

oder befördern Flüchtlinge zur notwendigen ärztlichen Untersuchung bzw.<br />

auch mal über die Grenze. Da kann es nicht sein, dass die Unternehmer<br />

sieben Monate lang auf die Fahrtkostenerstattung warten müssen (S. 5)<br />

oder der Fahrer als Schlepper verhaftet wird (S. 22).<br />

PROTEST GEGEN DAS EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer zu sein ist viel mehr, als nur ein schickes Auto fahren<br />

zu dürfen und mit ihm zusammen alt zu werden (S. 4). Es bedeutet, sich<br />

mit unzähligen Rechtsvorschriften auskennen zu müssen, beispielsweise<br />

mit der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten (S. 10). Es bedeutet auch,<br />

die Tücken des neuen Eichgesetzes rechtzeitig zu erkennen (S. 6), aber<br />

auch, gegen diesen regulatorischen Unsinn, den uns dilettantische Gesetzgeber<br />

hier eingebrockt haben, entschieden zu protestieren.<br />

PERSONEN<br />

4 Trickbetrugverhinderer,<br />

Lebensretter, Ruheständler<br />

EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

6 Neun Beweise für einen<br />

praxisfremden Irrsinn<br />

HALTEPLÄTZE<br />

8 Plaketten-Pleite für mytaxi<br />

und Deutsche Bahn<br />

MINDESTLOHN<br />

10 Tipps zur Arbeitszeitdokumentation<br />

und zur Pausenaufzeichnung<br />

14 Kommentar zu den Schwerpunktkontrollen<br />

im Dezember<br />

RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />

16 Landgericht verbietet Rabattaktionen<br />

18 Nach Unfall immer zum Anwalt<br />

S<strong>CH</strong>LAGZEILE<br />

19 Wie ein Hamburger zwischen die<br />

Fronten eines Bandenkriegs geriet<br />

S<strong>CH</strong>WEIZ<br />

21 Das neue <strong>Taxi</strong>gesetz in Basel<br />

ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

TITELGRAFIK: Raufeld Medien<br />

KOMPETENTER KÖLNER VORSTAND<br />

Proteste und Verbesserungsvorschläge überlässt man gerne den anderen –<br />

denen „da oben“ in den <strong>Taxi</strong>zentralen oder im Verband. Wer hier die Verantwortung<br />

für Hunderte von Kollegen übernimmt, muss ein breites<br />

Themenspektrum beherrschen, um im Sinne seiner Mitglieder gute Gewerbepolitik<br />

zu machen. Die Kölner Kollegen konnten sich beim Streit um die<br />

Pachtgebühr für die Bahnhofs-Halteplätze auf ihren (juristisch) kompetenten<br />

Vorstand verlassen – aber auch der wäre ohne die Unterstützung seiner<br />

Mitglieder machtlos gewesen (S. 8).<br />

Mein Redaktionsteam wird Ihnen solche Geschichten künftig in jeder<br />

Ausgabe näherbringen. Journalistisch gut recherchiert und grafisch<br />

ansprechend gestaltet. Das hat seinen Preis, weshalb wir in dieser Ausgabe<br />

immer wieder auf unsere derzeitige Abo-Kampagne (S. 27) hinweisen.<br />

Wir würden uns freuen, wenn Sie auf diese Weise „Ja“ zu unserer<br />

Arbeit sagen.<br />

Herzliche Grüße<br />

Jürgen Hartmann<br />

(Herausgeber)<br />

22 Haft nach Flüchtlingsfahrt<br />

FESTE RUBRIKEN<br />

20 3-Länder-News<br />

24 Kleinanzeigen + Impressum<br />

25 Vorschau auf die internationale<br />

Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

3


PERSONEN<br />

IHR GUTES RE<strong>CH</strong>T<br />

IST UNSERE BERUFUNG<br />

TAXIS FÜR FLÜ<strong>CH</strong>TLINGE<br />

Die Beförderung von Flüchtlingen ist für <strong>Taxi</strong>unternehmer ein<br />

zusätzlicher Umsatz, der allerdings nur sehr schleppend bezahlt<br />

wird. Die staatliche Kostenübernahme sorgt darüber hinaus für<br />

Volksempörung.<br />

Der Aufschrei in Medien und sozialen Netzwerken war groß: Die<br />

von der Landesdirektion Sachsen bezahlten <strong>Taxi</strong>fahrten von Asylbewerbern<br />

zu Ärzten und Behörden stoßen bei der sächsischen Landesseniorenvertretung<br />

auf Kritik. Den Senioren gegenüber sei dies<br />

ungerecht. Die Landesdirektion hingegen verteidigt sich: Die Fahrten<br />

würden nur dann durchgeführt, wenn dies notwendig sei. Zum Beispiel,<br />

wenn Flüchtlinge aus abgelegenen Lagern und Heimen zu Terminen<br />

müssten. Wegen fehlender Ortskenntnisse der Asylbewerber<br />

sei die Gefahr sonst zu groß, dass diese bei der Nutzung des ÖPNV<br />

nicht oder nicht rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen erscheinen.<br />

Der ebenfalls zum Termin bestellte Dolmetscher käme bei einem<br />

durch Verspätung ausgefallenen Termin teurer als die <strong>Taxi</strong>fahrt.<br />

Vom Staat oder Kommunen beauftragte Flüchtlingsfahrten gehören<br />

für <strong>Taxi</strong>unternehmer mittlerweile bundesweit zum festen Tagesablauf.<br />

Für sie sind die Fahrten aus anderen Gründen ärgerlich. Ein<br />

Betroffener schreibt an <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: „Die Bezirksregierung Arnsberg<br />

bezahlt die Rechnungen erst nach Monaten. 40 Euro Mahnkosten<br />

nach 30 Tagen und 8,17 Prozent Zinsen sind der Bezirksregierung<br />

egal. (…) Da ruft dann nach zwei Monaten mal eine Angestellte an<br />

und bettelt um Aufschub, weil doch so viel Arbeit da wäre und diese<br />

Bezirksregierung das nicht schaffen könne. Es wäre ein nicht zu<br />

bewältigendes Chaos und zu wenig Personal.“<br />

So wie dem Bielefelder Kollegen geht es in Nordrhein-Westfalen<br />

vielen <strong>Taxi</strong>unternehmern. Grund: Die angesprochene Arnsberger<br />

Bezirksregierung war bis Ende 2015 als einzige Stelle in<br />

Nordrhein-Westfalen für die Erstattung aller Kosten im Zusammenhang<br />

mit Flüchtlingen zuständig. Ganz gleich, ob es sich<br />

nun um die Erstattung der Lebensmittelmarken oder um die<br />

Begleichung der <strong>Taxi</strong>fahrten handelte: Seit diesem Jahr wurde<br />

diese Mammutaufgabe auf alle fünf Bezirksregierungen des Bundeslands<br />

aufgeteilt – nicht zuletzt auch aufgrund der Intervention<br />

von Friedhelm Herwig vom Verband des privaten<br />

gewerblichen Straßenpersonenverkehrs. Mitglieder des Verbands<br />

hatten in den letzten Monaten Außenstände im fünfstelligen<br />

Bereich angehäuft. Spätestens Ende März sollen die Rückstände<br />

aufgearbeitet sein. tb / jh<br />

„Peppi“ Strobl wird seinen<br />

Daimler mit in den Ruhestand<br />

nehmen.<br />

Wenn es nötig ist, werden<br />

Flüchtlinge auch mit dem<br />

<strong>Taxi</strong> befördert. Eine zeitnahe<br />

Bezahlung ist aufgrund<br />

personeller Überlastung<br />

aber nicht überall gegeben.<br />

In den letzten Jahren haben wir uns mit Engagement und Ausdauer<br />

zu einer der größten und leistungsstärksten Automotive-Kanzleien<br />

mit 27 eigenen Standorten in allen Ballungsgebieten in<br />

Deutschland entwickelt. Seit über 40 Jahren ist die Kanzlei spezialisiert<br />

auf die Problemlösung für alle Arten von Unternehmen<br />

im Automobilsektor – kleine, mittlere und große Flotten, Autohäuser<br />

und Werkstattbetriebe und deren Kunden. Ich freue mich, dass<br />

meine Mitarbeiter und ich von Beginn an zum Kolumnistenkreis<br />

der neuen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> zählen dürfen.<br />

WINKELZÜGE DES VERKEHRSRE<strong>CH</strong>TS<br />

Wir werden diese Plattform nutzen, um Sie, liebe <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

und -unternehmerinnen, und Ihre Fahrer und Fahrerinnen<br />

an ausgewählten Beispielen über die Feinheiten, Kuriositäten und<br />

Winkelzüge des Verkehrsrechts zu informieren. Unsere Erfahrungen<br />

in Ordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafangelegenheiten<br />

sollen Ihnen zugutekommen. Wir verfügen über die stets<br />

aktuellsten Erkenntnisse hinsichtlich<br />

der Blitzgeräte und<br />

ihrer Schwächen und sind informiert<br />

über die aktuelle lokale<br />

Rechtsprechung. Dadurch konnten<br />

wir schon zahlreiche Fahrverbote<br />

verhindern und so manchen<br />

Führerschein retten.<br />

Bernd Höke, Geschäftsführender<br />

Gesellschafter,<br />

Ich stehe mit meinem Namen<br />

seit über 25 Jahren für Zuverlässigkeit,<br />

Kompetenz, Effizienz Rechtsanwalts GmbH.<br />

Kanzlei Voigt<br />

und Kundenorientierung und<br />

setze diese Eigenschaften zusammen<br />

mit meinem Team gerne auch in den künftigen Kolumnen<br />

in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ein. Wir starten in dieser Ausgabe mit einem spannenden<br />

Urteil aus Frankfurt zur Bewertung einer Schadensabwicklung.<br />

<br />

Ihr Bernd Höke<br />

Hauptsächlich alleinstehende<br />

ältere Damen<br />

sind die bevorzugten<br />

Opfer von gemeinen<br />

Enkeltrick-Betrügern.<br />

PERSÖNLI<strong>CH</strong>E<br />

GES<strong>CH</strong>I<strong>CH</strong>TEN<br />

HABEN IHREN<br />

PREIS.<br />

Deshalb gibt es <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

im Abonnement.<br />

Mehr dazu auf Seite 27<br />

TAXIFAHRER ALS<br />

AUFMERKSAME<br />

RETTER<br />

Josef „Peppi“ Strobl und sein blauer Mercedes, Baujahr 1974,<br />

gehen nach 42 gemeinsamen Jahren in den Ruhestand. Zum Jahreswechsel<br />

hat der 83-Jährige seine <strong>Taxi</strong>-Lizenz zurückgegeben –<br />

nach 50 Jahren im Gewerbe: zuerst als Angestellter, seit 1967<br />

selbstständig. Der Grund: Im November hatte sein Oldtimer einen<br />

Motorschaden. „Die Reparatur ist teuer. Das Geschäft rechnet sich<br />

einfach nicht mehr“, so Strobl.<br />

WIENER<br />

TAXILEGENDE<br />

HÖRT AUF<br />

„Peppi“ Strobl hat in Wien alles an Prominenz gefahren, was Rang<br />

und Namen hat. Stets mit Sakko und Krawatte korrekt gekleidet.<br />

Über die Geheimnisse seiner Fahrgäste würde er aber nie plaudern,<br />

Verschwiegenheit ist sein Berufsethos. Noch letztes Jahr hat<br />

er Wiens Straßenbild mitgeprägt, jetzt steht der Mercedes in der<br />

Garage. „Ich hatte schon viele Angebote, aber ich geb ihn nicht<br />

her. Wir sind zusammen alt geworden.“ tb<br />

FOTOS: Fotolia / Stockpics, „C / Kronen Zeitung / Reinhard Holl“<br />

FOTOS: Kanzlei Voigt, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Aufmerksamkeit ist eine der Grundtugenden, die ein <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

haben sollte. Zwei Geschichten belegen eindrucksvoll, warum.<br />

Vor allem Seniorinnen und Senioren sind oft auf das <strong>Taxi</strong> angewiesen.<br />

Sie leben – weit weg von Angehörigen – alleine und kleine<br />

Hilfestellungen, wie sie früher in der Großfamilie oder in einer<br />

funktionierenden Hausgemeinschaft erbracht wurden, fallen jetzt<br />

oft karitativen Organisationen oder eben <strong>Taxi</strong>fahrern zu. Warum<br />

es aber wichtig, ja sogar lebenswichtig sein kann, gerade auf diese<br />

Kundengruppe besonders zu achten, belegen zwei Geschichten,<br />

die sich erst kürzlich ereignet haben.<br />

Für Bernhard Brünig hätte es eine Fahrt wie jede andere sein<br />

können: eine Fahrt mit einer Seniorin von Quickborn zur Bank in<br />

Norderstedt und zurück. Für den 60-jährigen Kollegen mit 40 Jahren<br />

Berufspraxis ist das Routine. Dann erfährt er den Grund der<br />

Fahrt: Die 89-jährige Dame will 20 000 Euro abheben. Die Enkeltochter<br />

hätte sich unvermittelt von einem Notar aus gemeldet und<br />

benötigt die Summe für ein Immobiliengeschäft. „Da gingen die<br />

Alarmglocken an“, sagt Brünig. Er informiert die Polizei.<br />

Die wiederum weiß bereits, dass eine Betrügerbande in der Region<br />

mit dem sogenannten Enkeltrick unterwegs ist. Mit dieser Information<br />

kann <strong>Taxi</strong>fahrer Brünig seinen betagten Fahrgast schnell<br />

davon überzeugen, das Geld nicht abzuheben und sich lieber wieder<br />

heimfahren zu lassen. Ein ermittelnder Kriminalbeamte erklärt der<br />

Beinahe-Geschädigten: „Seien Sie froh, dass Sie so einen aufmerksamen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer hatten, der hat ihnen gerade 20 000 Euro gespart.“<br />

STAMMKUNDE LAG HILFLOS IN DER WOHNUNG<br />

Noch dramatischer ist der zweite Fall. Wie die Bochumer Polizei<br />

berichtet, hatte ein 87-jähriger Fahrgast einen festen, wöchentlichen<br />

Termin mit einem <strong>Taxi</strong>fahrer vereinbart. Jeden Dienstag um<br />

Punkt neun Uhr holt der 38-jährige Fahrer den Senior ab. Als der<br />

einmal auf das Klingeln zum vereinbarten Termin nicht reagiert,<br />

in der Wohnung des Rentners aber Licht brennt, schaltet der <strong>Taxi</strong>kollege<br />

schnell und alarmiert die Polizei. Die wiederum ruft die<br />

Feuerwehr, die die Türe öffnet. Der Senior, der hilflos in seiner<br />

Wohnung liegt, konnte so rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht<br />

und sein Leben gerettet werden. „Ohne das mitfühlende und<br />

beherzte Engagement des Bochumer <strong>Taxi</strong>fahrers wäre diese<br />

Geschichte sicherlich nicht so glücklich ausgegangen“, so die<br />

Bochumer Polizei. <br />

tb<br />

4 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

5


EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

EI<strong>CH</strong>ÄMTER SIND<br />

KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN<br />

DAS<br />

LEIHTAXI<br />

EINS<strong>CH</strong>RÄNKUNG BEI DER<br />

KAUFENTS<strong>CH</strong>EIDUNG<br />

Neufahrzeuge ohne <strong>Taxi</strong>paket oder auch Gebrauchtfahrzeuge<br />

können in manchen Bundesländern nicht mehr<br />

geeicht werden, weil die Konformitätsbewertungsstellen<br />

die Can-Bus-Adapter nicht akzeptieren, die von den<br />

Funkwerkstätten eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitssignal<br />

abzugreifen. Von einigen Konformitätsbewertungsstellen<br />

werden solche<br />

Adapter noch anerkannt, weil die<br />

dortige Eichbehörde im Laufe<br />

der Jahrzehnte ein gutes<br />

Vertrauensverhältnis zu<br />

den örtlichen Funkwerkstätten<br />

aufgebaut hat.<br />

DER GROSSE<br />

IRRTUM<br />

NEUWAGEN NUR<br />

MIT TAXI-PAKET<br />

DAS<br />

EI<strong>CH</strong>-<strong>CH</strong>AOS<br />

9 Gründe, warum das neue<br />

Eichgesetz für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe neu definiert<br />

werden muss.<br />

von Jürgen Hartmann<br />

Fahrzeughersteller müssen gegenüber der Konformitätsbewertungsstelle<br />

bestätigen, dass die serienmäßig verbauten<br />

<strong>Taxi</strong>-Komponenten den Anforderungen der neuen<br />

Eichverordnung entsprechen. Mercedes & Co gewähren<br />

dies nur für <strong>Taxi</strong>s, die mit <strong>Taxi</strong>paket gekauft wurden<br />

(Rechnung als Nachweis wird „übergangsweise“<br />

akzeptiert). Dies gilt auch für fast alle<br />

Importeure, die ihre Fahrzeuge beim<br />

Spezialisten Intax umrüsten lassen.<br />

Renault und Dacia,<br />

die zwischenzeitlich den<br />

Umrüster gewechselt hatten,<br />

sind deshalb<br />

wieder zu Intax<br />

zurückgekehrt.<br />

DIE GROSSEN<br />

UNTERS<strong>CH</strong>IEDE<br />

Weil das Überprüfungsverfahren sehr aufwendig ist, hat kein Fahrzeugoder<br />

Taxameterhersteller und auch keine Funkwerkstatt diese Aufgabe<br />

übernommmen. Folglich waren die Eichämter der einzelnen Bundesländer<br />

gezwungen, selbst als Konformitätsbewertungsstelle zu agieren – allerdings<br />

nicht als Behörde, sondern privatrechtlich.<br />

DIE RE<strong>CH</strong>TLI<strong>CH</strong>EN ANFORDERUNGEN<br />

Seit 1.1.2015 müssen <strong>Taxi</strong>s anstelle der Ersteichung<br />

ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />

durchlaufen. Darin muss unter<br />

anderem die Sicherung des Signalwegs<br />

bis zur Kfz-Schnittstelle<br />

sowie aller im Signalweg befindlichen<br />

Verbindungsstellen<br />

dokumentiert sein. Bevor der<br />

eingebaute Taxameter<br />

gemessen wird, muss der<br />

„Hersteller“ (siehe Punkt 1)<br />

eine Konformitätsbewertung<br />

beantragen.<br />

DER EI<strong>CH</strong>-<br />

TOURISMUS<br />

Die unterschiedlichen Auslegungen<br />

des neuen Eichgesetzes durch die verschiedenen<br />

Konformitätsbewertungsstellen<br />

sorgen derzeit innerhalb des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

für einen regelrechten „Eichtourismus“. Baden-<br />

Württemberger fahren nach Bayern, Niedersachsen<br />

nach Bremen oder Sachsen-Anhalt,<br />

Rhein- und Saarländer nach Nordrhein-Westfalen.<br />

Jeweils dorthin, wo es günstiger ist, schneller<br />

geht und wo auch noch gebrauchte oder<br />

exotische <strong>Taxi</strong>s als zulässig bewertet werden.<br />

FAZIT<br />

Das neue Eichgesetz sollte die<br />

Bürokratie und die Messverfahren<br />

erleichtern. Durch eine skandalöse<br />

Inkompetenz hat der Gesetzgeber dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe stattdessen Knüppel zwischen<br />

die Beine geworfen, die nicht nur die unternehmerische<br />

Freiheit bei der Fahrzeugbeschaffung<br />

einschränkt, sondern die<br />

Unternehmer auch in rechtliche Konflikte<br />

stürzt (Stichwort Betriebspflicht). Aus<br />

diesem Dilemma hilft kein Kompromiss.<br />

Die eichrechtlichen Anforderungen<br />

müssen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ohne<br />

Wenn und Aber komplett neu<br />

Die langen Verfahren in manchen Bundesländern<br />

führen zu untragbaren und unkalkulierbaren<br />

Ausfällen. Besonders tragisch<br />

ist das für diejenigen, die aufgrund eines<br />

Unfalls ein neues <strong>Taxi</strong> angeschafft haben,<br />

dafür aber wochenlang keine Eichung<br />

bekommen. Wer diese Zeit mit einem<br />

Leihtaxi überbrückt, kann Probleme mit<br />

der Kosten-Erstattung bekommen, denn<br />

im Unfall-Gutachten werden die verlängerten<br />

Wiederbeschaffungszeiträume bisher<br />

noch nicht berücksichtigt, wie Ulf Baufeld<br />

von einem bundesweit agierenden <strong>Taxi</strong>vermieter<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

bestätigt.<br />

DIE KFZ-<br />

VERSI<strong>CH</strong>ERUNG<br />

Manche <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

zahlen während<br />

eines laufenden<br />

Konformitätsbewertungsverfahrens<br />

doppelte<br />

<strong>Taxi</strong>-Versicherung: Für das<br />

definiert werden.<br />

neue <strong>Taxi</strong>, das bereits als <strong>Taxi</strong><br />

zugelassen sein sollte, um eine<br />

Ersteichung beantragen zu dürfen<br />

und für das Alte, das noch weiterhin<br />

genutzt werden muss. „Bei einem unserer<br />

Kunden wären das 300 Euro gewesen“, berichtet die Versicherungs-<br />

Fachfrau Marion Sombrutzki. „Wir konnten die Gesellschaft letztlich<br />

aber überreden, das neue <strong>Taxi</strong> bis zur erfolgten Eichung als Privat-<br />

Pkw einzustufen.“<br />

Als die Eich- und Mess-Experten<br />

ein neues Eichgesetz formulierten,<br />

waren die „Fachmänner“<br />

davon ausgegangen, dass <strong>Taxi</strong>s schon beim<br />

Hersteller mit einem fertig eingebauten und programmierten<br />

Taxameter vom Band laufen. Da dies aber<br />

gerade nicht der Fall ist, wird nach neuem Eichgesetz nun<br />

plötzlich derjenige zum Hersteller, der die letzte messtechnische<br />

Änderung am Taxameter durchführte. In der<br />

Regel die Funkwerkstatt.<br />

Da die Konformitätsbewertungsstellen<br />

der einzelnen Eichämter<br />

alle privatrechtlich agieren, ist<br />

keine Absprache untereinander vorgeschrieben.<br />

Mit der Folge, dass sowohl die Verfahrensdauer<br />

als auch die Gebühren von Bundesland zu<br />

Bundesland höchst unterschiedlich definiert sind. In Berlin<br />

beispielsweise dauert das Verfahren einen Tag und<br />

kostet 100 Euro. In Niedersachsen dagegen dauert es drei<br />

Wochen und kostet fast 50 Prozent mehr.<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />

Effizient<br />

Kostengünstig<br />

Original<br />

FOTO: Hale<br />

6<br />

FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

im Doorgrund 13<br />

D-26160 Bad Zwischenahn<br />

fon +49 4403 58902<br />

fax +49 4403 58903<br />

7<br />

info@reha-automobile.de<br />

www.reha-automobile.de


HALTEPLÄTZE<br />

KÖLNER<br />

PLAKETTEN-<br />

PLEITE<br />

Mit dieser Plakette hätten Kölner <strong>Taxi</strong>s das Recht auf<br />

eine Aufstellung an den Bahnhofsplätzen erworben.<br />

Die beharrlichen Proteste der<br />

Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer zeigten<br />

Wirkung: Die Deutsche Bahn ist<br />

mit ihrem Versuch gescheitert,<br />

die Bahnhofs-<strong>Taxi</strong>plätze an mytaxi<br />

zu verpachten.<br />

Mit einer beispiellosen Solidarität haben die<br />

Kollegen solange protestiert, bis die Stadt ein<br />

Machtwort gesprochen hat.<br />

Alexandar Dragicevic zeigt auf die sechs Halteplätze,<br />

die auf Bahngrund liegen, aufgrund einer öffentlichen Widmung<br />

aber nicht verpachtet werden dürfen.<br />

Köln hat unruhige Zeiten hinter sich.<br />

Zuerst eine Oberbürgermeisterin,<br />

die kurz vor Ihrer Wahl attackiert<br />

und schwer verletzt wird. Dann die unfassbaren<br />

sexuellen Übergriffe während der<br />

Silvesternacht. Aus <strong>Taxi</strong>-Sicht sorgte aber<br />

eine Entscheidung der Bahn für Empörung<br />

und Schlagzeilen: Das zuständige Bahnhofsmanagement<br />

Köln hatte im Dezember<br />

die Verpachtung der auf Bahngrund befindlichen<br />

<strong>Taxi</strong>-Halteplätze bekanntgegeben.<br />

Neuer Pächter wurde der App-Vermittler<br />

mytaxi, der damit erstmals als Organisator<br />

und Plakettenbetreiber auftrat. Bisher<br />

hatte diese Aufgabe der Kölner <strong>Taxi</strong>ruf e.G.<br />

übernommen, „für 6.000 Euro Pachtgebühr<br />

im Jahr“, wie Genossenschafts-Vorstandssprecher<br />

Alexandar Dragicevic gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> betont. Doch dann wurde der<br />

Nutzungsvertrag seitens der Bahn gekündigt<br />

und wir sollten plötzlich knapp<br />

140.000 Euro bezahlen“. Es folgten lange<br />

und intensive Verhandlungsrunden, bei<br />

denen Dragicevic schon auf die rechtlichen<br />

Probleme hinwies. Doch die Bahnmanager<br />

wollten das nicht glauben.<br />

Als die Verhandlungen letztlich scheiterten,<br />

präsentierte die Bahn kurze Zeit später<br />

einen neuen Vertragspartner. Man war<br />

sich mit dem App-Vermittler mytaxi einig<br />

geworden. Ab 1. Januar <strong>2016</strong> durften nur<br />

REISEN AN DIE ORTE<br />

DES GES<strong>CH</strong>EHENS<br />

HABEN IHREN PREIS.<br />

Deshalb gibt es <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

im Abonnement.<br />

Mehr dazu auf Seite 27<br />

<strong>Taxi</strong>s an den Aufstellflächen am Kölner<br />

Hauptbahnhof und an drei weiteren Bahnhöfen<br />

im Stadtgebiet bereitgehalten werden,<br />

die eine gültige Plakette an der<br />

Windschutzscheibe kleben hatten – und<br />

die man bei mytaxi für eine Jahresgebühr<br />

von 120 Euro erwerben musste. Die gleichzeitige<br />

Teilnahme an der App-Vermittlung<br />

des Unternehmens, das vor einigen Jahren<br />

vom Daimler-Konzern gekauft wurde, war<br />

jedoch nicht vorgeschrieben.<br />

DEMO MIT 600 TAXIS<br />

Doch sowohl mytaxi als auch die Bahn hatten<br />

bei diesem Deal die Rechnung ohne<br />

die betroffenen Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

gemacht. Sie organisierten gemeinsam<br />

mit der Zentrale, dem Kölner <strong>Taxi</strong>ruf, dem<br />

fast alle Kölner <strong>Taxi</strong>s angeschlossen sind,<br />

verschiedene Protestaktionen. „Schon zu<br />

einer sehr kurzfristig angesetzten Infoveranstaltung<br />

kurz nach Bekanntwerden<br />

der Kooperation sind 250 <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

erschienen“, berichtet Oguzhan Ogul,<br />

das Vorstandsmitglied des <strong>Taxi</strong>rufs. An<br />

einer Demonstration am 21. Dezember<br />

haben 600 <strong>Taxi</strong>fahrer teilgenommen,<br />

„obwohl diese deeskalierend für 9 Uhr<br />

angesetzt war, einer Zeit, in der die Kollegen<br />

eigentlich gute Umsätze machen“,<br />

sagt Dragicevic.<br />

Auf den <strong>Taxi</strong>s waren zu diesem Zeitpunkt<br />

schon Aufkleber mit dem Slogan<br />

„Gemeinsam sind wir stark“ zu lesen – das<br />

Motto und das Erfolgsrezept der beispiellosen<br />

Solidaritätsaktion der Kölner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

und ihrer Fahrer. „Wir arbeiten<br />

für unsere Familien, nicht für eine Dividende“<br />

lautete eine weitere Parole, mit der Dragicevic<br />

den Unterschied zwischen mytaxi<br />

und seinem <strong>Taxi</strong>ruf artikulierte. (siehe<br />

nebenstehender Kasten).<br />

Doch es ging nicht nur um den genossenschaftlichen<br />

Non-Profit-Gedanken oder<br />

gar ums Prinzip. Dragicevic brachte<br />

gegenüber der Presse und in allen Gesprächen<br />

mit der Bahn und der Kölner Stadtverwaltung<br />

immer wieder rechtliche<br />

Bedenken in die Diskussion ein. Beispielsweise<br />

bei der Bewertung, ob es sich bei<br />

den von der Bahn teuer vermieteten <strong>Taxi</strong>flächen<br />

tatsächlich um Privatgelände handelt.<br />

Der <strong>Taxi</strong>ruf verwies auf ein<br />

gerichtliches Gutachten, wonach alle Flächen<br />

am Bahnhof der Öffentlichkeit gewidmet<br />

sind. Rechtlich eindeutig sei auch die<br />

Frage der Bereitstellungserlaubnis. „Es<br />

gibt juristische Normen wie die Kölner<br />

<strong>Taxi</strong>-Ordnung, die besagt, dass sich <strong>Taxi</strong>s<br />

nur auf behördlich gekennzeichneten Plätzen<br />

bereithalten dürfen“, erklärte Dragicevic<br />

in der Kölnischen Rundschau. „Und<br />

genau das besagt das Schild Nummer 229<br />

für den <strong>Taxi</strong>halteplatz. So lange diese<br />

Schilder montiert sind, halten unsere Fahrer<br />

dort.“<br />

MYTAXI DROHTE MIT STRAFEN<br />

Was sie dann auch taten. Am 1. Januar, am<br />

2. Januar und an allen anderen Tagen auch.<br />

Nur ganz wenige Unternehmer hatten eine<br />

Plakette erworben. Bahn und mytaxi versuchten<br />

derweil, die Plakettenpflicht durchzusetzen.<br />

Mitarbeiter der Bahn notierten<br />

die Kennzeichen aller Fahrer, die ohne Plakette<br />

an den Bahnhöfen standen. mytaxi-<br />

Sprecher Stefan Keuchel zitierte in der<br />

Frankfurter Rundschau ein Gerichtsurteil,<br />

bei dem in einem „sehr ähnlich gelagerten<br />

Fall“ ein Ordnungsgeld von bis zu<br />

8 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

GRAFIK: Raufeld Medien<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft<br />

bis zu sechs Monaten für eine Zuwiderhandlung<br />

angedroht wurde. „Wir hoffen,<br />

dass es nicht soweit kommen muss“, sagte<br />

Keuchel am 8. Januar.<br />

Diese Hoffnung erfüllte sich denn auch<br />

am 16. <strong>Februar</strong> – durch ein Machtwort der<br />

Kölner Stadtverwaltung. Sie bestätigte nach<br />

einer „intensiven juristischen Überprüfung“<br />

(Zitat des Stadtsprechers Gregor Timmer)<br />

die Argumentation des <strong>Taxi</strong>rufs: Bei<br />

den Flächen am Bahnhofsvorplatz handelt<br />

es sich um ein „öffentlich gewidmetes Straßenland“.<br />

Somit muss die Bahn die allgemeine<br />

Nutzung der <strong>Taxi</strong>-Stände zulassen<br />

– der Exklusiv-Vertrag zwischen Bahn und<br />

mytaxi ist wertlos. Der App-Vermittler hat<br />

daher die Zahlungen eingestellt und den<br />

Unternehmern, die bereits eine Jahresplakette<br />

gekauft hatten, die Gebühr zurückerstattet.<br />

<br />

jh<br />

AGGRESSIVE REAKTION<br />

So ganz beruhigt hat sich die<br />

Gemütslage nach dem Machtwort<br />

der Stadt Köln immer noch nicht.<br />

Alexander Mönch von mytaxi hat<br />

in einem Interview mit dem Kölner<br />

Stadt-Anzeiger noch einmal verbal<br />

nachgetreten. Man habe „das<br />

Aggressionspotenzial des <strong>Taxi</strong>rufs<br />

unterschätzt“, sagte Mönch. Kölner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer können darüber nur den<br />

Kopf schütteln. Die Emotionen (nicht<br />

Aggressionen), sagen sie, seien auf<br />

der Straße sehr hoch gewesen, weil<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen und Fahrer einfach<br />

nicht mit einem Partner zusammenarbeiten<br />

wollten, der Ihnen Aufträge nur<br />

gegen Höchstgebot vermittelt und<br />

• <strong>Taxi</strong>-Lösungen<br />

• Absenkfahrzeuge<br />

• Chamäleon-Modelle<br />

• Ein- & Ausstiegshilfen<br />

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ihrer Zentrale durch wettbewerbsrechtlich<br />

unlautere Rabattaktionen<br />

Kunden wegnimmt, . „Kölns <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

möchten ihre unternehmerische<br />

Freiheit behalten, weil das<br />

auch im Interesse unserer Kundschaft<br />

ist“, ergänzt <strong>Taxi</strong>ruf-Vorstand<br />

Alexandar Dragicevic. „Wenn mytaxi<br />

Provisionen kassiert, wird <strong>Taxi</strong>-Fahren<br />

immer teurer. Unsere Genossenschaft<br />

arbeitet zum Selbstkostenpreis. Das<br />

ist der wesentliche Unterschied. Ich<br />

finde es höchst bedenklich, dass wir<br />

als diejenigen, die beharrlich auf eine<br />

unrechtmäßige Situation hingewiesen<br />

haben, hinterher als Aggressor<br />

bezeichnet werden.“<br />

Mobilität ohne Grenzen!<br />

aus dem Allgäu


MINDESTLOHN<br />

MINDESTLOHN<br />

Fleißiger Max Mustermann: Diese Monatsübersicht vom Januar zeigt unter<br />

anderem das Schichtdatum, den Beginn und das Ende der Schicht, den Umsatz,<br />

die Touren und die Pausenzeiten sowie die tätsächlichen Arbeitsstunden.<br />

REGELN BEI<br />

ARBEITSZEITEN<br />

UND PAUSEN<br />

Wie kann ein Unternehmer seine Daten gesetzeskonform erfassen?<br />

Software-Entwickler Özgür Mergün weiß Antworten.<br />

Seit der Einführung des Mindestlohns<br />

zum 01.01.2015 fühlen sich<br />

beim Thema Arbeitszeitaufzeichnung<br />

viele Unternehmer verunsichert. Das<br />

ist verständlich, da es sich dabei um ein<br />

sehr komplexes Thema handelt. Schließlich<br />

muss man sich nicht nur mit dem Mindestlohngesetz<br />

(MiLoG) und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung<br />

(MiLoAufzV)<br />

auseinandersetzen. Vielmehr geht es bei<br />

diesem Thema um eine ganze Reihe von<br />

Vorschriften, die alle eingehalten werden<br />

müssen. Eine einfache Lösung existiert leider<br />

nicht und gibt man sich mit so wenig<br />

Arbeit wie möglich zufrieden, wird man<br />

wohl nicht weit kommen. Setzt man sich<br />

aber mit allen Begebenheiten von Anfang<br />

an auseinander und versucht, allen Aufzeichnungspflichten<br />

nachzukommen, ist<br />

man auf der sicheren Seite. Gleichzeitig<br />

kann man auf diese Weise allen möglichen<br />

in der Zukunft auftretenden Schwierigkeiten<br />

entgegenwirken.<br />

Als Datendienstleister und Softwarehersteller<br />

speichern die Starksoft Deutschland<br />

GmbH nun seit 2012 in verschiedenen deutschen<br />

Städten Fiskal-Taxameterdaten ab.<br />

Deshalb wird hier und in den folgenden Ausgaben<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> von den rechtlichen<br />

Vorgaben und den im Umgang mit<br />

den Daten gemachten Erfahrungen berichtet.<br />

VORTEILE VON INSIKA<br />

Mit einer Insika-Lösung können jederzeit<br />

alle Daten sofort aufgezeigt und nachgewiesen<br />

werden. Das den <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

unterstellte Manipulationsrisiko kann so<br />

um ein Vielfaches verringert, wenn nicht<br />

sogar gegen Null gefahren werden. Schließlich<br />

war es genau dieses Manipulationsrisiko,<br />

auf das sich die meisten Medien, die<br />

über das Thema berichteten, gestürzt<br />

haben. Um den Manipulationsvorwürfen<br />

entgegen zu wirken und die Arbeitszeit<br />

praktikabel und rechtskonform zu gestalten,<br />

empfehlen wir die Aufzeichnung der<br />

Arbeitszeiten einschließlich der Pausenzeiten<br />

inklusive der Erfassung der Anfangsund<br />

Endzeitpunkte der Pausen. Nur so ist<br />

es möglich, unter Berücksichtigung aller<br />

Vorschriften dauerhaft nachvollziehbar alle<br />

Daten aufzuzeichnen.<br />

ABBILDUNG: Starksoft<br />

FOTO: Name Name<br />

Bei der Erklärung eines gesetzeskonformen<br />

Aufzeichnungssystems müssen wir<br />

zwei Fälle unterscheiden: Zum einen gibt<br />

es den angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer, dem das<br />

Fahrzeug seines Arbeitgebers für seine<br />

Arbeit zu seiner alleinigen Verfügung steht<br />

(Alleinfahrer). Ein Schichtplan oder eine<br />

mündliche oder schriftliche Vereinbarung<br />

zur Arbeitszeiteinteilung liegen nicht vor.<br />

Anders als beim Alleinfahrer verhält es<br />

sich mit dem Ablöser, dem angestellten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer, der sich das Fahrzeug seines<br />

Arbeitgebers für seine Arbeit mit einem<br />

oder mehreren <strong>Taxi</strong>fahrern teilen muss.<br />

Ein Schichtplan oder eine mündliche oder<br />

schriftliche Vereinbarung zur Arbeitszeiteinteilung<br />

liegt vor.<br />

Betrachten wir zuerst einmal, was das<br />

Mindestlohngesetz (MiLoG) von einem<br />

Unternehmer verlangt.<br />

Der Unternehmer als Arbeitgeber muss<br />

die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer dokumentieren,<br />

damit die zuständige Zollverwaltung<br />

die Einhaltung des Mindestlohns<br />

kontrollieren kann. Geregelt ist das in der<br />

dazugehörigen Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung<br />

(MiLoDokV).<br />

Nach § 17 Absatz 1 und 2 Mindestlohngesetz<br />

müssen Arbeitgeber der Branchen, die<br />

in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />

(hier: Personenbeförderungsgewerbe)<br />

genannt sind, Beginn, Ende und Dauer der<br />

täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer<br />

innerhalb einer Woche aufzeichnen und<br />

diese Aufzeichnungen mindestens zwei<br />

Jahre aufbewahren. Für den Alleinfahrer<br />

wie den Ablöser bedeutet das: die Erfassung<br />

der täglichen Arbeitszeit mit Beginn,<br />

Ende und Dauer.<br />

Jetzt müssen wir uns die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung<br />

(MiLoAufzV)<br />

genauer anschauen. Abweichend vom Mindestlohngesetz<br />

genügt es hier, wenn der<br />

Arbeitgeber nur die tatsächliche Arbeitszeit<br />

seiner Arbeitnehmer erfasst. Voraussetzungen<br />

sind, dass er seine Arbeitnehmer mit<br />

einer ausschließlich mobilen Tätigkeit<br />

beschäftigt, seine Arbeitnehmer keine Vorgaben<br />

zur konkreten täglichen Arbeitszeit<br />

– Beginn und Ende – unterliegen und dass<br />

sie ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich<br />

einteilen. Damit diese Aufzeichnungspflicht<br />

abweichen kann, müssen alle<br />

Voraussetzungen in ihrer Gesamtheit<br />

erfüllt sein. Von dieser Verordnung unberührt<br />

bleiben allerdings Aufzeichnungspflichten<br />

in sonstigen Rechtsvorschriften,<br />

beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz<br />

(ArbZG) oder den § 3b des Einkommenssteuergesetzes<br />

(EStG).<br />

Dabei lohnt sich ein genauer Blick ins<br />

Arbeitszeitgesetz. Hier ist geregelt, was der<br />

Unternehmer als Arbeitgeber bei der Einhaltung<br />

der Arbeitszeiten beachten muss.<br />

Überschreitet zum Beispiel die Schichtzeit<br />

der angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer acht Stunden,<br />

so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die<br />

Arbeitszeit zu dokumentieren und mindestens<br />

zwei Jahre aufzubewahren. Die Kontrollbehörde<br />

muss diese Dokumentation<br />

jederzeit einsehen können. Dabei darf die<br />

regelmäßige tägliche Arbeitszeit nur maximal<br />

acht Stunden betragen. Eine Verlängerung<br />

der Arbeitszeit auf bis zu zehn<br />

»Das<br />

Manipulationsrisiko<br />

kann um ein<br />

Vielfaches<br />

verringert werden.«<br />

Stunden ist möglich, aber die durchschnittliche<br />

werktägliche Arbeitszeit von maximal<br />

acht Stunden und die durchschnittliche<br />

wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48<br />

Stunden darf nicht überschritten werden.<br />

Der Ausgleichzeitraum für werktägliche<br />

Mehrarbeit beträgt 24 Wochen oder sechs<br />

Monate. Auch Arbeitszeiten, die bei zwei<br />

unterschiedlichen Arbeitgebern geleistet<br />

werden, müssen bei der Berechnung der<br />

durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit<br />

mit einbezogen werden.<br />

Besondere Regeln sind bei der Nachtarbeit<br />

einzuhalten. Nachtarbeit ist jede Arbeit<br />

zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, wenn sie länger<br />

als zwei Stunden dauert. Eine Verlängerung<br />

der Arbeitszeit auf bis zu zehn<br />

Stunden ist möglich, dabei darf die durchschnittliche<br />

werktägliche Arbeitszeit von<br />

maximal acht Stunden innerhalb von vier<br />

Wochen oder einem Monat nicht überschritten<br />

werden. Der Ausgleichzeitraum<br />

für Nachtmehrarbeit beträgt hier vier<br />

Wochen oder einen Monat. Für Nachtarbeit<br />

muss dem Arbeitnehmer eine angemessene<br />

Anzahl bezahlter freier Tage oder ein entsprechender<br />

Zuschlag auf das ihm zustehende<br />

Bruttoarbeitsentgelt gezahlt werden.<br />

Nachtarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die<br />

Nachtarbeit in Wechselschicht verrichten<br />

oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr<br />

nachts arbeiten.<br />

Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit gibt<br />

es zusätzliche Regelungen zu beachten. So<br />

muss dem <strong>Taxi</strong>fahrer für Arbeiten an einem<br />

Sonntag innerhalb von zwei Wochen ein<br />

Ersatzruhetag gewährt werden. Arbeitet<br />

der angestellte <strong>Taxi</strong>fahrer an einem Feiertag,<br />

so beträgt die Zeit, innerhalb der ein<br />

Ersatzruhetag gewährt werden muss, acht<br />

Wochen. Außerdem müssen mindestens 15<br />

Sonntage im Kalenderjahr beschäftigungsfrei<br />

bleiben.<br />

Auch die Pausen sind im Arbeitszeitgesetz<br />

genau geregelt. So muss eine Pause,<br />

um als solche anerkannt zu werden, mindestens<br />

15 Minuten dauern. Arbeitszeitunterbrechungen,<br />

die kürzer als 15 Minuten u<br />

10 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

11


MINDESTLOHN<br />

RUBRIK<br />

Genau dokumentiert: Dieser Fahrer ist am<br />

24. <strong>Februar</strong> knapp 8 Stunden gefahren und<br />

hat dazwischen insgesamt 1 Stunde und 18<br />

Minuten Pause gemacht.<br />

Überdurchschnittlich gut oder schlecht: Bei diesem Fahrervergleich kann man die<br />

Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter bewerten.<br />

sind, sind daher keine Pausen, sondern zählen<br />

zur Arbeitszeit. Genau wie auch die<br />

Bereitschaftszeit zwischen zwei Fahrten.<br />

Außerdem darf eine Pause nicht am Anfang<br />

oder Ende einer Schicht genommen werden.<br />

Der Arbeitnehmer muss frei entscheiden<br />

können, wie und wo er seine Pause verbringen<br />

möchte. Will der Fahrer eine Pause nehmen,<br />

dann muss von vorneherein feststehen,<br />

in welchem Zeitkorridor der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

seine Pause nehmen kann. Dabei ist zu<br />

beachten, dass spätestens nach sechs Stunden<br />

Arbeitszeit eine Pause von mindestens<br />

30 Minuten und spätestens nach neun Stunden<br />

Arbeitszeit eine Pause von mindestens<br />

45 Minuten gemacht werden muss. Pausenzeiten<br />

dürfen aufgeteilt werden, die einzelnen<br />

Pausen dürfen aber nicht kürzer als 15<br />

Minuten sein.<br />

Auch zu beachten bei der Schichteinteilung<br />

sind Ruhezeiten. So muss die Ruhezeit<br />

zwischen zwei Schichten mindestens elf<br />

Stunden betragen. Eine Verkürzung auf bis<br />

zu zehn Stunden ist möglich, allerdings nur<br />

dann, wenn eine Verlängerung der Ruhezeit<br />

auf mindestens zwölf Stunden innerhalb<br />

von vier Wochen oder einem Monat<br />

erfolgt.<br />

Als wäre das alles ohnehin nicht schon<br />

kompliziert genug, muss der Unternehmer<br />

unbedingt auch das Einkommenssteuergesetz<br />

insbesondere den § 3b beachten. Dieser Paragraph<br />

regelt die Steuerfreiheit von Zuschlägen<br />

für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.<br />

Um alle Steuervorteile nach § 3b EStG vollends<br />

ausschöpfen zu können und auch die<br />

entsprechenden Nachweise zu haben, ist es<br />

unabdingbar, alle Arbeitszeiten inklusive der<br />

tatsächlichen Pausenaufzeichnung zu dokumentieren.<br />

Nur so ist es möglich, allen prüfenden<br />

Behörden die Grundlagen für die<br />

Berechnung glaubhaft und nachvollziehbar<br />

zu machen. Es gilt der Grundsatz: Das Fahrpersonal,<br />

welches entlohnt wird, erfasst seine<br />

eigenen Arbeitszeiten.<br />

Hier steht der Unternehmer nun in<br />

einem direkten Vertrauensverhältnis mit<br />

seinem Personal, welches entscheidet,<br />

wann es wie Pause macht und ob es dies<br />

aufzeichnet. Kurz gesagt: Wenn das angestellte<br />

Fahrpersonal bei der Aufzeichnung<br />

der Arbeits- und Pausenzeiten die nötige<br />

Sorgfalt vermissen lässt, wird es für den<br />

Unternehmer schwer – wenn nicht unmöglich<br />

– allen gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Aufzeichnungspflichten zu genügen.<br />

GRENZEN DER<br />

GPS-ÜBERWA<strong>CH</strong>UNG<br />

Der Gedanke liegt nahe, dass man nun<br />

seine Mitarbeiter und deren betriebliche<br />

Leistung überwachen muss, um die oben<br />

beschriebenen korrekten Arbeits- und Pausenzeiten<br />

zu erhalten, auf deren Basis man<br />

wiederum den Lohn berechnen und auszahlen<br />

kann. Dabei könnte man auf die Idee<br />

kommen, eine GPS-Überwachung sei zielführend.<br />

Durch GPS ist es möglich, den Aufenthaltsort<br />

von Mitarbeitern, aber auch von<br />

Fahrgästen in einem <strong>Taxi</strong> permanent zu<br />

überwachen. Prinzipiell werden zwar nur<br />

die Fahrzeuge geortet. Aufgrund der Zuordnung<br />

einzelner Fahrzeuge zu den jeweiligen<br />

Mitarbeitern und Fahrgästen entsteht<br />

jedoch ein Personenbezug, so dass es sich<br />

bei Standortdaten von GPS-Geräten um personenbezogene<br />

Daten im Sinne von § 3<br />

Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

handelt. Das Bundesdatenschutzgesetz<br />

sieht hier starke Eingrenzungen vor, wenn<br />

der GPS-Einsatz nicht zum Zwecke der<br />

Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses<br />

erforderlich ist. Dies ist für das<br />

Verwalten eines <strong>Taxi</strong>betriebes nicht der<br />

Fall. Anders ist es für <strong>Taxi</strong>zentralen: Diese<br />

benötigen zwingend die GPS-Daten eines<br />

<strong>Taxi</strong>s, um Aufträge vermitteln zu können.<br />

Trotz aller Datenschutzbestimmungen<br />

ist es mithilfe zweier Datensätze einfacher<br />

als gedacht, die Leistung eines Mitarbeiters<br />

zu bemessen.<br />

1. Werden Arbeitszeiten regelmäßig ohne<br />

Aufforderung aufgezeichnet?<br />

2. Wie hoch ist der erwirtschaftete Umsatz<br />

pro Stunde im Vergleich zu anderen<br />

Mitarbeitern?<br />

Mit diesen beiden Aufzeichnungen erkennt<br />

der Unternehmer, wie rentabel seine Mitarbeiter<br />

wirtschaften. Anhand dieser Auswertung<br />

kann der Unternehmer<br />

entscheiden ob er bei wiederholter Verletzung<br />

seiner Anweisungen abmahnen oder<br />

fristgerecht kündigen will.<br />

Mit der Insika-Software und dem Einsatz<br />

eines Fiskaltaxameters ist es <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

heute schon möglich,<br />

Arbeitszeiten elektronisch vom Fahrpersonal<br />

erfassen zu lassen, diese zu kontrollieren,<br />

die Rentabilität einzelner Mitarbeiter<br />

auszuwerten und derer Löhne zu berechnen.<br />

Wie man die Fahrerabrechnung<br />

rechtskonform durchführt, erklären wir in<br />

der nächsten <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong>-Ausgabe.<br />

<br />

öm<br />

Hinweis: Özgür Mergün ist Inhaber der<br />

Starksoft GmbH in Berlin. Seine Informationen<br />

sind allgemeiner Art und stellen keine<br />

Rechtsberatung dar.<br />

ABBILDUNGEN: Starksoft<br />

FOTO: Name Name<br />

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Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, Domain-Adressen mit der Endung .taxi zu erwerben.<br />

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„Wer mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe zu tun hat, sollte das auch bei seiner<br />

Domain-Adresse zeigen. Deshalb haben wir uns die Adresse<br />

www.taxi-times.taxi gesichert.“<br />

Jürgen Hartmann, Geschäftsführer des <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>-Verlages<br />

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12 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

13


MINDESTLOHN<br />

MINDESTLOHN<br />

VERTRAUEN<br />

IST GUT, IST<br />

KONTROLLE<br />

BESSER?<br />

Um den Mindestlohn<br />

zahlen zu können, wurden<br />

in vielen Gemeinden<br />

die <strong>Taxi</strong>tarife<br />

angehoben.<br />

Gastgeber des „Glückstädter Kreises“: Thomas<br />

Lohse (links) und Christian Brüggmann<br />

(rechts) von der Hamburger Taxen-Union.<br />

HALB SO S<strong>CH</strong>LIMM,<br />

EIGENTLI<strong>CH</strong> SOGAR<br />

POSITIV<br />

Beim alljährlichen Treffen der Nordverbände<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes zogen die Gewerbevertreter<br />

eine insgesamt positive Mindestlohn-Bilanz.<br />

Axel Ulmer kommentiert die<br />

massiven <strong>Taxi</strong>kontrollen zur<br />

Einhaltung des Mindestlohns.<br />

A<br />

nfang Dezember wurden im Bundesgebiet<br />

flächendeckend<br />

Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung<br />

des Mindestlohns durchgeführt. Im<br />

Fokus dabei: das <strong>Taxi</strong>gewerbe. Das verwundert<br />

nicht, denn vor allem aus dieser Branche<br />

kam die Kritik geballt: Versuchte man<br />

noch in 2014 – im Vorfeld bereits zum<br />

Scheitern verurteilt –, Tarifverträge auszuhandeln,<br />

kamen mit der Einführung des<br />

Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 nahezu<br />

überall Anträge auf Tariferhöhungen zu<br />

den kommunalen Behörden, um dem zuge-<br />

»Das angeblich<br />

so verkrustete<br />

Gewerbe hat die<br />

Herausforderung<br />

Mindestlohn besser<br />

bewältigt als<br />

erwartet.«<br />

gebenermaßen nicht geringen Kostendruck<br />

entgegenzuwirken. Und natürlich<br />

hat sich eine Phalanx von selbst ernannten<br />

Spezialisten aufgeschwungen, Umgehungstatbestände<br />

aufzuzeigen – mehr oder<br />

minder erfolgreich.<br />

Dabei ist eines klar: Die gesetzgeberische<br />

Absicht, einem <strong>Taxi</strong>fahrer, Friseur<br />

oder Verkäufer einen angemessenen<br />

Lebensunterhalt zuzugestehen, ihm zu<br />

erlauben, mit seiner Tätigkeit den Lebensunterhalt<br />

für sich und seine Familie zu verdienen,<br />

ist sicherlich nicht zu kritisieren.<br />

Und es kann auch nicht angehen, dass<br />

Unternehmer Löhne zahlen, die nicht einmal<br />

diese Selbstverständlichkeit erlauben,<br />

obgleich die Kunden durchaus bereit sind,<br />

für guten freundlichen Service auch etwas<br />

mehr zu zahlen, und die Tariferhöhungen<br />

eben – überwiegend – nicht zu Auftragsund<br />

Umsatzeinbrüchen geführt haben.<br />

Klar ist auch, dass die Mehrzahl der<br />

Unternehmen im oft gescholtenen <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

diese Selbstverständlichkeit auch<br />

umsetzt bzw. zuvor schon umsetzte. Das<br />

haben die Kontrollen der zuständigen Zollbehörden<br />

im vergangenen Jahr auch überwiegend<br />

gezeigt. Bis zum 30. Juni 2015<br />

wurden durch die Bundesbehörde 24 970<br />

Überprüfungen in den verschiedensten<br />

Branchen durchgeführt und 146 Verstöße<br />

registriert (Quelle: „Tagesspiegel“ vom<br />

26. Juli 2015). Auch eine Anfrage der Grünen<br />

im Bayrischen Landtag vom 14. Juli<br />

2015 wurde beantwortet: 0,13 Prozent der<br />

überprüften bayrischen Betriebe sahen sich<br />

einem Verdacht ausgesetzt (Bayrischer<br />

Landtag, Drucksache 17 / 7662 vom 16. September<br />

2015).<br />

Dies sind Zahlen bezogen auf die<br />

Gesamtwirtschaft, und auch wenn die alte<br />

Weisheit „Traue keiner Statistik, die du<br />

nicht selbst gefälscht hast!“ gilt, zeigt sich<br />

deutlich, dass die Botschaft bei der Mehrzahl<br />

der Unternehmen angekommen ist<br />

und die überwiegende Mehrheit, trotz allen<br />

Unkenrufen, ordnungsgemäß arbeitet!<br />

Dies wird auch durch die Kontrolldichte<br />

am Jahresende bestätigt. Das angeblich<br />

so verkrustete, aufgrund gesetzlicher<br />

Bestimmungen als „monopolartig“ bezeichnete<br />

Gewerbe hat sich der Herausforderung<br />

MiLoG gestellt, diese angenommen<br />

und besser bewältigt als erwartet! Es ist<br />

einfach, eine Branche auszusuchen, unter<br />

Generalverdacht zu stellen, um Kontrollen,<br />

gleich wie viele und wie genau, zu rechtfertigen.<br />

Aber ein Generalverdacht ist<br />

generell nicht gerechtfertigt. Zumal auch<br />

Genehmigungsbehörden im Rahmen der<br />

Konzessionsverlängerung ihre Kontrolldichte<br />

immer weiter auszudehnen suchen<br />

und sogar in Zuständigkeiten von Finanzbehörden<br />

eingreifen wollen. Eine Tendenz,<br />

die bundesweit zu beobachten ist und<br />

offensichtlich durch Behörden – contra<br />

legem – durchgesetzt werden soll, entgegen<br />

den tatsächlichen gesetzlichen Zuständigkeiten<br />

und auf rechtsstaatlich<br />

bedenkliche Art und Weise.<br />

Um es klar auszusprechen: Kontrollen<br />

müssen sein, aber auch Vertrauen ist<br />

gut! <br />

au<br />

Axel Ulmer zählt zum <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Kolumnistenkreis.<br />

Der ausgebildete Volljurist mit<br />

Schwerpunkt Verwaltungsrecht – insbesondere<br />

PBefG – fungiert als Unternehmensberater für<br />

die Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern.<br />

Den Schwerpunkt seiner Kunden bilden <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

und Zentralen.<br />

FOTOS: Fotolia / NEWS&ART, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

In vielen Städten Norddeutschlands hätten<br />

die Unternehmer die Anzahl der<br />

<strong>Taxi</strong>s oder zumindest deren Einsatzzeiten<br />

reduziert. „Bei uns fahren sonntags bis<br />

mittwochs nachts deutlich weniger Fahrzeuge“,<br />

berichtet beispielsweise Ingo Heuermann<br />

von der Bremer <strong>Taxi</strong>zentrale. In<br />

Bielefeld sei die Zahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

gar um 10 bis 15 Prozent rückläufig. <strong>Taxi</strong>unternehmerin<br />

Siegrid Garic führte diese<br />

Bereinigung allerdings auch auf strengere<br />

Kontrollen der Genehmigungsbehörden<br />

zurück. Vor allen Dingen in den Regionen,<br />

in denen im letzten Jahr zweistellige Tariferhöhungen<br />

durchgesetzt werden konnten, hat<br />

sich die wirtschaftliche Situation deutlich<br />

verbessert (was nicht zuletzt auch an den<br />

gesunkenen Spritpreisen lag). „Berlin profitierte<br />

darüber hinaus von einem starken Tourismus<br />

in der Hauptstadt“, berichtete Detlev<br />

Freutel vom <strong>Taxi</strong>verband Berlin e.V.<br />

Etwas gedämpfter fiel die Bilanz in Niedersachsen<br />

und in Hamburg aus: Gunther<br />

Zimmermann vom GVN berichtete von einer<br />

20-prozentigen Tariferhöhung, die allerdings<br />

auch zu einzelnen Kundenverlusten<br />

geführt habe. Außerdem beobachte man<br />

eine steigende Anzahl von Mietwagenanmeldungen,<br />

weil dort weniger Kontrollen<br />

stattfinden würden.<br />

Als „dramatische Entwicklung“ interpretierten<br />

Hamburger Kollegen den Rückgang<br />

der Konzessionen. Die Zahl der Hamburger<br />

<strong>Taxi</strong>s werde bald auf unter 3000 fallen, man<br />

könne deshalb zu bestimmten Zeiten kaum<br />

noch bedienen, schlug Thomas Lohse von<br />

der Hamburger Taxen-Union Alarm. Die<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen würden darüber hinaus<br />

kaum Personal finden. <br />

jh<br />

14 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI


RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />

RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />

App gegen App: Juristisch hat<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland gewonnen.<br />

„Ein wichtiger Etappensieg“:<br />

<strong>Taxi</strong>-Deutschland-Chef<br />

Dieter Schlenker gewinnt<br />

vor dem Frankfurter<br />

Landgericht gegen App-<br />

Anbieter mytaxi.<br />

Daimler sich mit der Rabattaktion im rechtlichen<br />

Graubereich bewegt. Die Argumentation,<br />

dass man sich als Vermittler nicht<br />

an die Vorgaben des Beförderungsgesetzes<br />

zu halten habe, ist ein Kniff, der juristisch<br />

unterschiedlich beurteilt wird. Das belegen<br />

auch die vielen gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.“<br />

Dem <strong>Taxi</strong>gewerbe wirft Bay vor, sich<br />

monopolistisch zu verhalten: „Über die<br />

Jahre hat der mangelnde Wettbewerb ein<br />

dichtes Netz aus Quasi-Monopolen hervorgebracht.<br />

Lokale <strong>Taxi</strong>zentralen, oft genossenschaftlich<br />

organisiert, vermitteln die<br />

meisten <strong>Taxi</strong>fahrten – und bestimmen<br />

damit maßgeblich, wer am Geschäft teilhaben<br />

darf und wer nicht. Die Zahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

ist darüber hinaus lokal<br />

begrenzt. Wettbewerb ist offensichtlich<br />

unerwünscht.“<br />

Über Plattform-Apps vermittelte Fahrgäste kommen <strong>Taxi</strong>fahrer teuer zu stehen.<br />

AUS FÜR 50%-RABATTE<br />

mytaxi unterlag Mitte Januar im Rechtsstreit gegen<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland. Damit dürfen keine 50%-Rabatte und keine<br />

Gutscheine mehr angeboten werden – bundesweit!<br />

Für mytaxi kam die Niederlage überraschend.<br />

Wähnte man sich doch<br />

nach gewonnenen Prozessen in<br />

Hamburg und Wien auf der Siegerstraße:<br />

„Gute Nachrichten für Wiener <strong>Taxi</strong>fahrgäste.<br />

In Zukunft können sie wieder von Rabattaktionen<br />

der populären <strong>Taxi</strong>bestell-App<br />

my taxi profitieren“, tönte es Mitte Dezember<br />

aus der Hamburger Firmenzentrale.<br />

Jetzt ist bei der Daimler-Tochter Katerstimmung<br />

angesagt: „Wir sind natürlich enttäuscht<br />

über die Entscheidung des<br />

Landgerichts Frankfurt“, sagt mytaxi-<br />

Sprecher Stefan Keuchel. „Nach sorgfältiger<br />

Prüfung haben wir beschlossen, gegen das<br />

Urteil des Landgerichts Frankfurt in Revision<br />

zu gehen. Bisher haben alle Gerichte<br />

in Deutschland unsere Rabatt-Aktionen für<br />

rechtens gehalten und wir sind überzeugt,<br />

dass dies auch zukünftige Gerichte so<br />

sehen“, ergänzt Gründer Niklaus Mewes.<br />

Anders sieht das die Siegerpartei <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland: „Diese Entscheidung ist positiv<br />

für Verbraucher und für die mittelständischen<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe und <strong>Taxi</strong>zentralen, denn<br />

mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, <strong>Taxi</strong>fahrten<br />

könnten billiger sein“, sagt Dieter<br />

Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland. „Dabei wird der Rabatt<br />

vom finanzstarken globalen Unternehmen<br />

Daimler subventioniert. mytaxi und Daimler<br />

warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach,<br />

bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit<br />

seinen rund 10 000 Arbeitsplätzen vom<br />

Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot<br />

und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der<br />

Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder<br />

weniger Service tun.“<br />

»mytaxi-Aktionen<br />

täuschen nur vor,<br />

<strong>Taxi</strong>fahrten könnten<br />

billiger sein.«<br />

Dieter Schlenker<br />

Für <strong>Taxi</strong> Deutschland ist das Urteil ein<br />

wichtiger Etappensieg. Das Landgericht<br />

Frankfurt sah es als gegeben an, dass Preisnachlässe<br />

sowohl gegen das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) als auch gegen<br />

das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) verstoße. Die festgesetzten<br />

Beförderungsentgelte für eine <strong>Taxi</strong>fahrt<br />

dürfen weder unterschritten- noch überschritten<br />

werden. Daran müsse sich auch<br />

mytaxi halten, auch wenn diese nur als<br />

Vermittler tätig sind. Ziel der tariflichen<br />

Preisbindung sei es, einen ruinösen Preiswettbewerb<br />

im <strong>Taxi</strong>gewerbe zu verhindern,<br />

wies das Gericht in seiner Urteilsbegründung<br />

hin. Würde man die Regelung so eng<br />

auslegen, dass nur die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

der Preisbindung unterliegen und nicht<br />

auch die <strong>Taxi</strong>zentralen, könnte dieser<br />

Zweck faktisch nicht erreicht werden.<br />

mytaxi versuchte mit einem in letzter<br />

Minute nachgereichten (und nicht stattgegebenen)<br />

Antrag auf Vollstreckungsschutz<br />

wieder Boden gutzumachen. Dieser sollte<br />

die Zwangsvollstreckung des Urteils bis zur<br />

Entscheidung in der nächsten Instanz verhindern.<br />

Begründet hatte mytaxi den ungewöhnlichen<br />

Antrag mit einer vermeintlich<br />

umstrittenen Rechtslage, die erst in letzter<br />

Instanz zu klären sei. Schlenker von <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland vermutet dahinter eine Taktik,<br />

wie wir sie von Uber kennen: „So will die<br />

Daimler-Tochter trotz eindeutiger Rechtslage<br />

so lange wie möglich unlauteren Wettbewerb<br />

betreiben.“<br />

Doch es gibt auch Stimmen, die das<br />

Urteil kritisieren – wie zum Beispiel der<br />

„Handelsblatt“-Redakteur Lukas Bay in seinem<br />

Kommentar. So sei das Urteil zwar<br />

juristisch korrekt, aber trotzdem falsch.<br />

Bay fragt: „Greift der Vorwurf, dass Daimler<br />

mit seiner App einen ,ruinösen Preiskampf‘<br />

betreibt?“, und beantwortet dies mit:<br />

„Nur zum Teil. Man muss zugeben, dass<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> Deutschland eG<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> Deutschland eG<br />

STURM STEHT NO<strong>CH</strong> BEVOR<br />

mytaxi-Sprecher Keuchel interpretiert das<br />

als Zuspruch für sein Unternehmen: „Er<br />

(Bay) nimmt auch das Argument der <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

auseinander, die ja gern<br />

behaupten, dass wir uns mit den Marketingaktionen<br />

nur Kunden kaufen würden,<br />

um dann die Preise diktieren zu können.“<br />

So kommt Keuchel zu dem Ergebnis, „ dass<br />

nicht wir oder Daimler der mächtigste Gegner<br />

der Zentralen sind, sondern Uber“.<br />

Denn laut Bay drängen in Brüssel „US-Riesen<br />

wie Uber darauf, die Beförderungsgesetze<br />

in Europa anzugleichen und den<br />

Markt zu liberalisieren. Gelingt die Lobbyoffensive<br />

der milliardenschweren US-<br />

Konkurrenz, dürfte der deutschen<br />

<strong>Taxi</strong>branche der größte Sturm noch bevorstehen.“<br />

<strong>Taxi</strong>-Deutschland-Chef Schlenker<br />

meint, dass andere dabei sind, ein Monopol<br />

zu errichten, nicht das <strong>Taxi</strong>gewerbe: „Die<br />

Daimler-Tochter mytaxi will den Tarif aufweichen,<br />

kauft sich mit Rabattaktionen<br />

Marktanteile und spielt auf Zeit. Ab einer<br />

gewissen Marktmacht von mytaxi wird aber<br />

das Gewerbe Richtung Großkonzernmonopol<br />

kippen: Fahrgäste erhalten dann nur<br />

noch Online-,Service‘, <strong>Taxi</strong>fahrer zahlen<br />

höhere Vermittlungsprovisionen, Städten<br />

entgehen Steuern. An der Tarifpflicht hängen<br />

zudem bis zu 10 000 Arbeitsplätze in<br />

700 <strong>Taxi</strong>zentralen. Diese Mitarbeiter sind<br />

das Bindeglied zwischen den <strong>Taxi</strong>fahrern<br />

auf der Straße. Wir als <strong>Taxi</strong>zentralen vertreten<br />

auch deren Rechte.“<br />

Dabei sei das <strong>Taxi</strong>gewerbe unbedingt zu<br />

schützen: „<strong>Taxi</strong>s sind Teil des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs“, so Schlenker weiter,<br />

„und wie bei Bussen und Straßenbahnen<br />

will der Gesetzgeber weder Bevölkerung<br />

noch Verkehrsunternehmen einem ruinösen<br />

Preiswettbewerb aussetzen. Wer das<br />

Gesetz zur Tarifpflicht abschaffen will,<br />

stellt die Profitinteressen großer Unternehmen<br />

über die Interessen der Verbraucher;<br />

mit dem Ergebnis, dass die Nachfrage den<br />

Preis bestimmt und Fahrgäste bei Regen<br />

oder an Silvester vier- bis zehnfache Summen<br />

zahlen – wie es vergleichbare Unternehmen<br />

wie zum Beispiel Uber jetzt schon<br />

praktizieren.“ Bay hingegen rät den <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />

sich offener auf den Wettbewerb<br />

einzulassen. Flexiblere Preismodelle und<br />

auch zeitlich begrenzte Rabattaktionen<br />

wären, so Bay, ein guter Anfang. Alleine<br />

juristisch würden sich die klassischen Vermittler<br />

die neue digitale Konkurrenz kaum<br />

vom Hals halten können.<br />

Tatsächlich könnten die Kämpfe gegen<br />

kapitalstarke Gegner wie Uber und mytaxi<br />

noch etwas ganz anderes bewirken. Nämlich<br />

eine stärkere Solidarisierung im deutschen<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe und die Bildung neuer<br />

Allianzen. Schon im aktuellen Rechtsstreit<br />

gegen mytaxi wurde <strong>Taxi</strong> Deutschland auch<br />

von taxi.eu-Chef Hermann Waldner unterstützt,<br />

wie bereits im Prozess gegen Uber<br />

2015. Waldner, der neben seiner <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

in Berlin mit über 6 000 angeschlossenen<br />

<strong>Taxi</strong>s auch die europaweit<br />

funktionierende <strong>Taxi</strong>-App taxi.eu betreibt,<br />

bezeichnete das Frankfurter Urteil als<br />

„guten Tag für das deutsche <strong>Taxi</strong>gewerbe“.<br />

Damit würden wieder gleiche Bedingungen<br />

unter den Marktteilnehmern geschaffen.<br />

MYTAXI ZEIGT KEINE EINSI<strong>CH</strong>T<br />

Viel gelernt dürfte mytaxi aus dem Frankfurter<br />

Urteil nicht haben. Kurz nach der<br />

Urteilsverkündung wurden die Kunden<br />

informiert: „Der Winter bleibt weiterhin<br />

frostig. Deshalb verlängern wir unsere Kennenlernaktion<br />

für Sie bis zum 31. Januar<br />

<strong>2016</strong>. (…) Wir schenken Ihnen 20 Euro für<br />

die erste mytaxi-Fahrt, die Sie per App<br />

bezahlen.“<br />

Von Einsicht keine Spur. Im Gegenteil:<br />

Als wenige Tage später die Vollstreckung<br />

vollzogen wurde, konnten die so angelockten<br />

Kunden ihre Gutscheine nicht mehr<br />

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16<br />

FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

17


RE<strong>CH</strong>T UND GESETZ<br />

RUBRIK<br />

UNFALLABWICKLUNG<br />

BESSER ÜBER<br />

DEN ANWALT<br />

HAMBURG,<br />

WILDER<br />

WESTEN<br />

So sah das <strong>Taxi</strong> des Kollegen aus,<br />

nachdem er zwischen die Fronten<br />

eines Rockerkrieges geraten war.<br />

Auch bei einfachen Unfällen sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen<br />

werden. Das fordert sogar ein Oberlandesgericht.<br />

Bei 90 000 <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />

(Zahlen des BZP) ist es deswegen<br />

nicht nur eine statistische Wahrscheinlichkeit,<br />

sondern schlichte Realität,<br />

dass <strong>Taxi</strong>-Fahrzeuge in Unfälle verwickelt<br />

werden. Folglich muss man sich als <strong>Taxi</strong>-<br />

Unternehmer mit dem Thema Unfallschäden<br />

an den Fahrzeugen befassen. Sehr<br />

schnell stellt sich auch und gerade bei kleineren<br />

Unternehmen die Existenzfrage, da<br />

mit dem Fahrzeug Geld verdient werden<br />

muss und jeder Tag des Stillstandes mit<br />

erheblichen Einbußen verbunden ist.<br />

Die erste Frage nach einem Unfall lautet<br />

daher nicht nur, wie und wann das betroffene<br />

<strong>Taxi</strong> möglichst schnell und kostengünstig<br />

wieder einsatzbereit und verfügbar<br />

sein kann, sondern insbesondere auch, wie<br />

die entstandenen Schäden ohne finanzielle<br />

Nachteile für den Geschädigten bei der Versicherung<br />

des Unfallverursachers geltend<br />

gemacht werden können.<br />

WER BREMST, ZAHLT (MAN<strong>CH</strong>MAL) MIT<br />

Der Hintere fährt auf den Vordermann<br />

auf. In der Schuld und Haftungsfrage<br />

eigentlich eine klare Sache, möchte<br />

man meinen, muss doch jeder Verkehrsteilnehmer<br />

einen solchen Abstand zum<br />

vorausfahrenden Fahrzeug einhalten,<br />

dass er bei einer plötzlichen Bremsung<br />

des Vorausfahrenden rechtzeitig<br />

anhalten kann. Etliche Urteile zeigen<br />

allerdings, dass manchmal auch der<br />

Vordermann eine Teilschuld bekommen<br />

kann. Bremst dieser sein Fahrzeug beispielsweise<br />

grundlos ab, gefährdet er<br />

damit andere Verkehrsteilnehmer und<br />

wird an der Haftung für einen daraus<br />

entstandenen Schaden beteiligt.<br />

In welcher Höhe diese Beteiligung<br />

ausfällt, entscheiden die Richter höchst<br />

unterschiedlich. Das kann mal bis zur<br />

Wenn eines Ihrer <strong>Taxi</strong>s in einen Verkehrsunfall<br />

verwickelt wurde, empfiehlt es sich,<br />

sich anwaltlich beraten zu lassen, denn jedes<br />

Handeln auf eigene Faust kann eigenes Geld<br />

kosten. Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem<br />

Urteil aus dem Jahr 2014 ausgeführt: Auch<br />

bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die<br />

Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein<br />

als erforderlich anzusehen. Gerade<br />

die immer unüberschaubarere Entwicklung<br />

der Schadenspositionen und der Rechtsprechung<br />

zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen<br />

und ähnliches lässt es<br />

geradezu als fahrlässig erscheinen, einen<br />

Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts<br />

abzuwickeln.<br />

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte<br />

der Geschädigte eines Verkehrsunfalls<br />

vom Januar 2011 vor dem Landgericht<br />

Darmstadt unter anderem die Erstattung von<br />

vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. So<br />

hatte der Unfallgeschädigte unter anderem<br />

Hälfte gehen, wie bei einem Urteil<br />

des Oberlandesgerichts Karlsruhe<br />

(AZ 9 U 88/11 vom 20.12.2012), oder mit<br />

30 Prozent angesetzt werden (Amtsgericht<br />

München, Urteil vom 19.2.2014,<br />

AZ 345 C 229 60/13).<br />

Die Definition von „grundlos“ scheint<br />

übrigens juristisch gesehen auch ein<br />

sehr dehnbarer Begriff zu sein. Wer<br />

beispielsweise wegen eines Kleintiers<br />

bremst, kann auch mit 25 Prozent in die<br />

Haftung genommen werden.<br />

Hier präsentierte sich der Richter des<br />

Münchner Amtsgerichts am 25.2.2014<br />

wenig tierlieb: Er gestand der betroffenen<br />

Autofahrerin zwar zu, nicht grundlos<br />

gebremst zu haben – schließlich lief<br />

ihr ein Eichhörnchen vor die Räder –,<br />

jedoch war der Grund „verkehrsfremd“,<br />

zur Geltendmachung der Unfallschäden<br />

gegenüber die Unfallverursacherin einen<br />

Rechtsanwalt beauftragt. Das Landgericht<br />

wies den Erstattungsanspruch ab, weil es<br />

sich um einen einfachen Unfall gehandelt<br />

habe und die Einschaltung eines Anwalts<br />

nicht erforderlich gewesen sei. Dagegen richtete<br />

sich die Berufung des Unfallgeschädigten,<br />

die vor dem OLG Frankfurt Erfolg hatte.<br />

Nach deren Ansicht ist die Einschaltung<br />

eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung<br />

von Schäden im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen<br />

stets erforderlich. Denn die<br />

Schadenspositionen und die Rechtsprechung<br />

sind inzwischen unüberschaubar, so<br />

dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus<br />

Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung<br />

seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig<br />

war. Auch die Abwicklung eines durchaus<br />

nicht schwierig gelagerten Falls erfordert<br />

eine eingehende rechtliche Prüfung und<br />

Kenntnis der Materie. Kanzlei Voigt<br />

Juristisch definiert ist<br />

ein Eichhörnchen als<br />

„verkehrsfremdes Wesen“.<br />

weshalb eine 25-prozentige Beteiligung<br />

an den Unfallkosten angesetzt wurde<br />

(AZ 331 C 16026/13). jh<br />

FOTO: Fotolia / Geert Weggen<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Eine Schlagzeile kurz vor Neujahr erinnerte eher an finstere<br />

Viertel in Nord- und Südamerika als an die deutsche Großstadt:<br />

Mitglieder eines OMCG (Outlaw Motorcycle Club) schießen<br />

auf Rivalen eines anderen Clubs mit scharfen Waffen und<br />

und verletzen eine Person. Mittendrin: ein Hamburger <strong>Taxi</strong>.<br />

Dessen Fahrer entkommt unverletzt – zumindest körperlich.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> hat mit dem 46-jährigen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

gesprochen, der uns allerdings darum gebeten hat, seinen<br />

Namen nicht zu nennen, weshalb wir hier das Pseudonym<br />

Akyel Çelik verwenden.<br />

TAXI TIMES: Herr Çelik, wie geht es Ihnen?<br />

AKYEL ÇELIK: Körperlich recht gut, aber psychisch nicht. Ich<br />

schlafe seit dem Vorfall kaum noch und wenn, wache ich dauernd<br />

auf. Am Tag danach haben mir meine Knochen wehgetan<br />

wie nach einem Marathon.<br />

In der Zeitung und im Polizeibericht stand, Sie wurden nicht<br />

verletzt …<br />

Bei mir wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.<br />

Ich versuche mit dieser Situation derzeit so umzugehen,<br />

dass ich einfach nur keinen Nervenzusammenbruch erleide. Mich<br />

ärgert, dass sich die Polizei nicht wirklich um die Opfer kümmert.<br />

Da werden zwölf Personen festgenommen und zehn noch am selben<br />

Tag wieder freigelassen. Ich bin ja schon froh, dass sich<br />

wenigstens eine <strong>Taxi</strong>zeitschrift dafür interessiert, wie es uns<br />

Fahrern geht.<br />

SO S<strong>CH</strong>ILDERT DIE POLIZEI DEN VORFALL<br />

„Die Männer im <strong>Taxi</strong> gehören zu den Mongols und<br />

waren mit weiteren Mitgliedern des Rockerclubs beim<br />

Essen“, sagte ein Polizeisprecher. Als sie das Restaurant<br />

verließen werden sie plötzlich von verfeindeten<br />

Hells Angels angegriffen. Diese betrachten den Tatort<br />

St. Pauli als ihr Territorium und versuchten offenbar<br />

zunächst, die drei Mongols zu verprügeln. Diese retten<br />

sich in ein <strong>Taxi</strong> und schreien: „Fahr los! Fahr los!“ Plötzlich<br />

fallen Schüsse. Die Angreifer scheint es nicht zu<br />

kümmern, dass ein völlig unbeteiligter Kollege im <strong>Taxi</strong><br />

auf Fahrgäste wartet. Sie treffen einen 28 Jahre alten<br />

Fahrgast im Bauch. Er muss unter Polizeischutz ins<br />

Krankenhaus gebracht werden, wird aber nicht lebensgefährlich<br />

verletzt. Ein zweiter Insasse kommt mit<br />

einem Prellschuss davon, der dritte bleibt unverletzt.<br />

Mindestens sieben Geschosse durchsieben das <strong>Taxi</strong>.<br />

Der 46-jährige Kollege wird wenige Tage später von<br />

der Polizei vernommen, kann aber einzelne Angreifer<br />

nicht identifizieren.<br />

Schildern Sie den Vorfall doch mal aus Ihrer Sicht.<br />

Die ganze Situation hat vielleicht drei Minuten gedauert. Diese<br />

Herrschaften sollen am Schweinske eine Meinungsverschiedenheit<br />

gehabt haben. Das habe ich aber auch nur aus der Presse<br />

erfahren. Dann ist es wohl eskaliert, drei Personen sind in mein<br />

<strong>Taxi</strong> geflüchtet. Einer richtete eine Waffe auf meinen Kopf und<br />

sagte, ich solle sofort losfahren. Im selben Moment hielt auch<br />

schon ein Auto neben uns, das Fenster ging auf und plötzlich<br />

knallte es. Ich habe mir noch irgendwie den Zündschlüssel<br />

geschnappt und bin aus dem <strong>Taxi</strong> gesprungen. Das hat mir wahrscheinlich<br />

das Leben gerettet. Einige Insassen wurden ja angeschossen.<br />

Die Polizei war dann innerhalb von kürzester Zeit da.<br />

Können Sie denn noch <strong>Taxi</strong> fahren?<br />

Ja, im Moment fahre ich wie zuvor. Ich glaube, dass mir das am<br />

besten helfen kann. Aber die Berufsgenossenschaft schickt mich<br />

bald in eine Traumastation an der Uniklinik Eppendorf.<br />

Fahren Sie seit dem Ereignis anders als bisher?<br />

Ich schließe heute aber meine Türen immer ab, wenn ich im <strong>Taxi</strong><br />

sitze. Dass ich auch nachts gerne <strong>Taxi</strong> gefahren bin, dass ich auch<br />

im Dunkeln an den Türen geklingelt habe, das ist alles weg. Statistisch<br />

gesehen dürfte mir aber in den nächsten 250 Jahren nichts<br />

mehr passieren, das hält mich auf den Beinen.<br />

Hat die Versicherung den Schaden schon bezahlt?<br />

Ein Gutachter hat einen Restwert ermittelt.<br />

Den möchte die Versicherung<br />

auch nur erstatten. Mein Auto<br />

ist aber noch nicht abbezahlt.<br />

Wenn ich mir ein gleichwertiges<br />

<strong>Taxi</strong> beschaffen würde,<br />

würde ich Verlust machen. <br />

Das Gespräch führte Jan Cassalette.<br />

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18 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

19


S<strong>CH</strong>WEIZ<br />

NEWSTICKER<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer und Gäste der Interessengemeinschaft Lahr tauschten<br />

sich beim VW-<strong>Taxi</strong>-Abend aus.<br />

VOLKSWAGEN<br />

NUR MIT TAXIPAKET<br />

Joachim Flämig, <strong>Taxi</strong>-Vertriebschef für Volkswagen Nutzfahrzeuge,<br />

nutzte den VW-<strong>Taxi</strong>-Abend der Interessengemeinschaft Ortenau, um<br />

die anwesenden <strong>Taxi</strong>unternehmer über die Konditionen der neu<br />

erschienenen VW-Modelle Caddy und Caravelle zu informieren. Er<br />

hob dabei vor allem die Verbesserungen im Vergleich zum Vorgängermodell<br />

hervor. So gibt es den neuen Caddy auch mit der kleinen<br />

Motorisierung (1,4 TGI, 81 kW) in Kombination mit DSG. Dazu sei<br />

das <strong>Taxi</strong>paket nun modular aufgebaut, so dass die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

unter verschiedenen Optionen auswählen können. Das gelte auch für<br />

den Caravelle, der in der T6-Variante jetzt optional mit Schmetterlingsbestuhlung<br />

bestellbar ist.<br />

Flämig wie auch seine Kollegen aus der Service-Abteilung wiesen<br />

ausdrücklich darauf hin, dass <strong>Taxi</strong>unternehmer bei ihren Fahrzeugbestellungen<br />

das werkseitige <strong>Taxi</strong>paket dazu bestellen sollen. Nur so<br />

können die taxispezifischen Hilfestellungen durch die Serviceabteilungen<br />

geleistet werden.<br />

Der Ortenauer VW-<strong>Taxi</strong>-Abend fand bereits zum zweiten Mal statt.<br />

Als Gastgeber für einen geselligen Infoabend fungierte das Volkswagen<br />

Autohaus Lahr in der Nähe von Offenburg. Markus Schmid, Vorstandsmitglied<br />

der Interessenvereinigung, dankte dem Autohaus und<br />

ermunterte seine Mitglieder, in Sachen Krankenfahrtentarife weiterhin<br />

alle gemeinsam an einem Strang zu ziehen.<br />

MEHR LOHN<br />

IN ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />

Österreichs <strong>Taxi</strong>lenker erhalten rückwirkend zum 1. Januar <strong>2016</strong><br />

einen höheren Grundlohn. Darauf verständigten sich die Österreichische<br />

Wirtschaftskammer (WKO), Sparte Transport und Verkehr, mit<br />

der Gewerkschaft VIDA am 20. Jänner dieses Jahres bei der Aktualisierung<br />

des seit 2014 geltenden Kollektivvertrags. Künftig beträgt<br />

der Brutto-Mindestmonatslohn 1.176 Euro (bisher 1.100 Euro) und<br />

ab 1.1.2017 1.200 Euro. Als Basis wird eine Arbeitszeit von 55-Stunden<br />

/ Woche zugrunde gelegt. Wie die WKO auf seiner Homepage<br />

mitteilt, werde man noch im <strong>Februar</strong> eine sozialpartnerschaftliche<br />

Arbeitsgruppe bilden, bei der vor allem die rechtssichere Erweiterung<br />

für qualifizierte Krankentransporte verhandelt werden soll. Dies sei<br />

eine Voraussetzung des Abschlusses gewesen.<br />

Der Kollektivvertrag gilt räumlich für das komplette Österreichische<br />

Bundesgebiet und für die als Fahrer Beschäftigten aller Betriebe,<br />

die gewerbsmäßig mittels Pkw ein <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagengewerbe ausüben<br />

und Mitglied des zuständigen Fachverbands sind.<br />

jh<br />

PROTESTE GEGEN<br />

FAHRDIENST UBER<br />

In der Schweiz formiert sich der Protest<br />

gegen die Fahrtenvermittlung Uber. Mit<br />

Demonstrationen in mehreren Schweizer<br />

Städten haben die <strong>Taxi</strong>fahrer öffentlichkeitswirksam<br />

auf die Ungleichbehandlung<br />

aufmerksam gemacht. Höhepunkt war ein<br />

Protest mit 450 <strong>Taxi</strong>s aus ganz Schweiz am<br />

29. <strong>Februar</strong> in Bern. Vor kurzem wurde<br />

eine <strong>Taxi</strong> Union Schweiz gegründet, in<br />

Genf hat sich ein „Kollektiv der Genfer<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer“ organisiert. In Basel hat eine<br />

Delegation der dortigen <strong>Taxi</strong>fahrer eine<br />

Petition an die Stadtregierung übergeben,<br />

in der das Verbot des Fahrdienstes gefordert<br />

wird. Unterstützt werden Sie dabei<br />

von der Gewerkschaft Unia (siehe Beitrag<br />

auf Seite 21). In Österreich planen die Wiener<br />

Kollegen eine große <strong>Taxi</strong>-Demo am<br />

1. April. Man will dort den „Ring“ um die<br />

Altstadt lahmlegen.<br />

Ganz so flammend wie in Paris sind die<br />

Proteste der Schweizer Täxeler gegen Uber<br />

nicht, aber ähnlich emotional.<br />

TAXI-TAG DER AMI<br />

STEHT AUF DER KIPPE<br />

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe<br />

verstärkten sich die Gerüchte, wonach die<br />

AutoMobil International (AMI) Anfang<br />

April in Leipzig abgesagt werden könnte.<br />

Diverse Fahrzeughersteller hätten ihre<br />

Teilnahme kurzfristig (wieder) abgesagt.<br />

Sollte es tatsächlich zu einer Absage kommen,<br />

wäre davon wohl auch der <strong>Taxi</strong>-Tag<br />

am 12. April in der Glashalle des Leipziger<br />

Messegeländes betroffen. Sollten sich die<br />

Gerüchte bestätigen, werden wir unsere<br />

Leser über unseren Newsletter informieren,<br />

für den man sich unter www.taxitimes.taxi/newsletter<br />

anmelden kann.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, dpa<br />

FOTO: Thomas Leuzinger<br />

WETTBEWERB<br />

MIT UNGLEI<strong>CH</strong><br />

LANGEN SPIESSEN<br />

Bei der Novellierung des Basler <strong>Taxi</strong>gesetzes<br />

hätte man das <strong>Taxi</strong>gewerbe stärken und Uber<br />

beschränken können. Die Chance ist verpasst.<br />

Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014<br />

um 14:00 Uhr bietet der US-Fahrdienst<br />

Uber Fahrten in Basel an.<br />

Seitdem hat sich vieles verändert im <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Denn Uber unterbietet den alteingesessenen<br />

Wettbewerber im Preis, was aber<br />

nur dadurch möglich ist, dass Regeln und<br />

Gesetze zur Personenbeförderung unterlaufen<br />

oder schlichtweg ignoriert werden.<br />

NA<strong>CH</strong>TEILIGE ÄNDERUNG<br />

Die Unia, die mit 200.000 Mitgliedern größte<br />

Gewerkschaft in der Schweiz, sieht das<br />

Engagement des US-Anbieters kritisch:<br />

„Wenn gegen Bezahlung regelmäßig Personen<br />

transportiert werden, ist das in der<br />

Schweiz berufsmäßiger Personentransport“,<br />

sagt Thomas Leuzinger, Teamleiter<br />

Politik und Kommunikation der Unia Nordwestschweiz.<br />

„Dafür braucht es eine eidgenössische<br />

Zulassung und einen im Auto<br />

eingebauten Fahrtenschreiber für die Einhaltung<br />

der Arbeits- und Ruhezeitverordnung.<br />

Uber sagt offen, dass sie diesen<br />

Vorschriften zum Schutze der Chauffeure<br />

und der Allgemeinheit nicht nachzukommen<br />

bereit sind. Damit wälzt Uber als Vermittlungsplattform<br />

jegliche Pflichten und<br />

Risiken auf das Individuum ab, kassiert<br />

aber für die minimalen Dienstleistungen<br />

einen beträchtlichen Anteil von 20 Prozent<br />

des Umsatzes ein.“<br />

Thomas Leuzinger von<br />

der Gewerkschaft Unia:<br />

‚Wir kämpfen für ein<br />

Verbot von Uber<br />

in Basel und in der<br />

ganzen Schweiz.“<br />

Daraus entstehen erhebliche Nachteile im<br />

Verbraucherschutz: „Uber betreibt ein<br />

Geschäftsmodell, das Versicherungen von<br />

Fahrzeugen, Umsatzsteuer und Sozialabgaben<br />

nicht vorsieht“ erklärt Thomas Leuzinger<br />

weiter. „Außerdem sind Uber-Fahrer<br />

– im Gegensatz zu <strong>Taxi</strong>fahrern – nicht verpflichtet,<br />

jeden Auftrag anzunehmen. Dies<br />

ist zum Nachteil von Menschen, die nicht<br />

mobil sind und auf Dienstleistungen von<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen angewiesen sind.“<br />

Das bestehende <strong>Taxi</strong>gesetz aus dem Jahr<br />

1996 wurde Mitte November 2015 an die<br />

bundesrechtlichen Vorgaben des Binnenmarktgesetzes<br />

und an das Freizügigkeitsabkommen<br />

angepasst. <strong>Taxi</strong>gewerbe und<br />

Unia hatten darauf gehofft, dass dabei Regelungen<br />

getroffen werden, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

stärken und gleichzeitig Uber zur<br />

Einhaltung von Gesetzen und damit zu fairem<br />

Wettbewerb zwingen. Doch gerade das<br />

passiert nicht. Leuzinger kritisiert: „Der<br />

Grosse Rat (das Parlament des Kantons<br />

Basel-Stadt) hat es verpasst, die Arbeitsund<br />

Lohnbedingungen in einem Gesetz zu<br />

verankern. Die <strong>Taxi</strong>fahrer haben mit dem<br />

neuen Gesetz nichts gewonnen. Im Gegenteil.<br />

Es entfällt sogar die GAV-Pflicht (die<br />

Tarifvertrags-Pflicht) und damit der Schutz<br />

für die Arbeitnehmenden vollends.“ Im<br />

neuen <strong>Taxi</strong>gesetz sind damit keine Schutzmechanismen<br />

mehr für die <strong>Taxi</strong>fahrerinnen<br />

und <strong>Taxi</strong>fahrer vorgesehen. Für<br />

Leuzinger sind die negativen Folgen für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe absehbar: „Durch die Zunahme<br />

von Uber-FahrerInnen und durch den<br />

Umstand, dass neu auch <strong>Taxi</strong>s aus anderen<br />

Kantonen ohne Basler Bewilligung in der<br />

Region Aufträge entgegennehmen dürfen,<br />

spitzt sich die Situation in der Branche zu.<br />

Mit dem neuen Gesetz werden folglich noch<br />

mehr leere <strong>Taxi</strong>s in der Stadt auf Kundschaft<br />

warten. Die heute schon sehr prekären<br />

Löhne von 13 bis17 Franken pro<br />

Stunde werden noch mehr unter Druck<br />

geraten. Gleichzeitig streicht das Gesetz<br />

alle bisherigen Mitsprachemöglichkeiten<br />

der Fahrerinnen und Fahrer vollständig.“<br />

KRITIK AM RAT<br />

Das neue Gesetz gibt Uber einen Freipass<br />

in Basel, mit seinen umstrittenen Methoden<br />

die Branche kaputt zu machen. „Damit<br />

werden ungleich lange Spieße in der Branche<br />

festgeschrieben, weil die neuen Fahrdienste<br />

im Gegensatz zu den<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen vom Gesetz explizit ausgenommen<br />

sind.“ Für Leuzinger gibt es nur<br />

eine Hoffnung: „Wir rechnen damit, dass<br />

die <strong>Taxi</strong>fahrerinnen und <strong>Taxi</strong>fahrer bei der<br />

gesamten Regierung mehr Sensibilität<br />

erreichen können als bei Regierungsrat<br />

Baschi Dürr, der für das neue <strong>Taxi</strong>gesetz<br />

verantwortlich ist.“ <br />

nn<br />

20 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

21


ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />

ÖSTERREI<strong>CH</strong><br />

TAXILENKER<br />

VOR GERI<strong>CH</strong>T<br />

Während der Flüchtlingswelle haben viele österreichische<br />

<strong>Taxi</strong>kollegen Flüchtlinge nach Deutschland gefahren – und sehen sich<br />

mit Verhaftung und Kriminalisierung konfrontiert.<br />

Gestrandete Flüchtlinge am Wiener Hauptbahnhof. Männer,<br />

Frauen, Kinder, die schon Tage und Wochen auf der<br />

Balkanroute auf dem Weg sind ins Gelobte Land, zu Verwandten,<br />

die bereits in Schweden, Dänemark oder Deutschland<br />

Fuß gefasst haben oder die in der Fremde ein neues Leben beginnen<br />

wollen, in Freiheit, in Sicherheit. Manche lächeln, sie sind<br />

froh, Wien erreicht zu haben, andere blicken<br />

mit Sorge in ihre Zukunft, doch die<br />

meisten sind einfach nur müde und<br />

erschöpft.<br />

Die Bilder von diesen Flüchtlingen in<br />

Budapest, in Wien, in München werden uns<br />

noch lange im Gedächtnis bleiben. Abgesehen<br />

von der politischen Kontroverse, die<br />

der Flüchtlingsstrom uns hinterlassen hat,<br />

bleiben viele Fragen offen. Zum Beispiel,<br />

weshalb deutsche Behörden und Gerichte<br />

mit voller Härte gegen sogenannte Schleuser vorgehen, darunter<br />

eine erhebliche Zahl von <strong>Taxi</strong>lenkern aus dem österreichischen<br />

Nachbarland.<br />

Es war nicht zuletzt die Not der in Wien gestrandeten Flüchtlinge<br />

und der Umstand, dass keine Züge nach Deutschland fuhren,<br />

die einen Wiener Kollegen, nennen wir ihn Achmed, dazu bewogen<br />

haben, nun seinerseits als Fahrdienst einzuspringen. Der Flüchtling<br />

auf dem Bahnhofsvorplatz bot ihm 400 Euro für die Strecke<br />

hinter die österreichisch-deutsche Grenze. Nach dem derzeit geltenden<br />

<strong>Taxi</strong>tarif für die Stadt Wien hätte er über 600 Euro veranschlagen<br />

können. Trotzdem ging er auf das Angebot ein, auch aus<br />

»Die Höhe des<br />

Fahrpreises fällt<br />

vor deutschen<br />

Gerichten nicht ins<br />

Gewicht.«<br />

Im Sommer und Herbst 2015 gehörten<br />

Flüchtlinge vor Bahnhöfen zum<br />

gewohnten Bild – überall in Europa.<br />

humanitären Überlegungen, wie er später vor einem deutschen<br />

Gericht beteuerte.<br />

Achmed machte sich auf den Weg nach Deutschland im Wissen,<br />

dass er Flüchtlinge transportiert. Ursprünglich wollte er seine vier<br />

Fahrgäste noch vor der Grenze rauslassen, aber nachdem das Wetter<br />

gerade sehr schlecht war und sich seine Passagiere natürlich<br />

dort überhaupt nicht auskannten, beschloss<br />

er, sie direkt bei einem Auffanglager direkt<br />

hinter der Grenze herauszulassen. Kurz<br />

nach dem ehemaligen Übergang sah er<br />

auch schon eine größere Gruppe in einer<br />

Schlange anstehen und wähnte sich am<br />

Ziel. Zu seinem Unglück war das aber nicht<br />

die Schlange vor der Registrierungsstelle<br />

eines Auffanglagers, sondern eine Polizeikontrolle.<br />

Da er annahm, dass er nichts zu<br />

verbergen hätte, unternahm er den Versuch,<br />

die Flüchtlinge an die Polizei zu übergeben – und wurde<br />

verhaftet.<br />

In einem gleichen sich alle Berichte über Verhaftungen von<br />

Schlepperverdächtigen: Von den Flüchtlingen werden nur die<br />

Daten erfasst und sie kommen weiter in eine Flüchtlingsunterkunft,<br />

der Schlepperei verdächtigte <strong>Taxi</strong>fahrer werden verhört<br />

und kommen in Untersuchungshaft – obwohl Ausweise vorliegen.<br />

Meist dauert die Haft nur einen Tag, doch auch so wird das Ziel<br />

der Abschreckung erreicht. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle.<br />

Alleine 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Passau<br />

1 670 Schleuserfälle zu bearbeiten. Die Zahl der Fälle in Traunstein<br />

FOTO: Tom Buntrock<br />

FOTO: Florian Schuh, dpa/Ibn<br />

dürfte höher liegen. Eine eigene Statistik für <strong>Taxi</strong>fahrer gibt es<br />

nicht. Unter den Fällen sind also auch Privatpersonen, die über<br />

Mitfahrzentralen Flüchtlinge vermittelt bekamen, Autofahrer, die<br />

Anhalter mitgenommen haben, und echte Schlepper.<br />

Achmeds Überraschung bei seiner Verhaftung dürfte trotzdem<br />

echt gewesen sein, schließlich hatte das höchste österreichische<br />

Gericht erst geurteilt: Schlepperei mit angemessenem Fuhrlohn<br />

bleibt straffrei. Ein bisher im deutschen Nachbarland kaum beachtetes<br />

Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) besagt,<br />

dass sich Schlepper-Fahrer nicht strafbar machen, wenn sie von<br />

den Flüchtlingen bloß den angemessenen Fuhrlohn kassieren. In<br />

dem Fall fehlt es nämlich an der unrechtmäßigen Bereicherung<br />

und damit an der Grundlage einer Verurteilung.<br />

KEINE VORSÄTZLI<strong>CH</strong>E BEREI<strong>CH</strong>ERUNG<br />

Ein Italiener hatte bei zwei Fahrten fünf libanesische und neun<br />

syrische Staatsangehörige von Italien über Österreich nach<br />

Deutschland transportiert. Die Geschleppten hatten dem Chauffeur<br />

dafür insgesamt 2 000 Euro gezahlt. Der Schlepper wurde im Landesgericht<br />

Innsbruck zunächst verurteilt, das Höchstgericht verlangte<br />

aber einen neuen Prozess: „Das Erhalten eines adäquaten<br />

Fuhrlohns für Transportdienste stellt auch hier keine unrechtmäßige<br />

Bereicherung dar“, befand der OGH. Das Erstgericht müsse<br />

dem eingehobenen Entgelt die Höhe des angemessenen Fuhrlohns<br />

gegenüberstellen. Nur wenn daraus „eine Überzahlung resultiert,<br />

kann man von einem auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten<br />

Vorsatz ausgehen“.<br />

Nach Auslegung des Gerichts kann man bei einem angemessenen<br />

Fuhrlohn nicht von einem Vorsatz zur Bereicherung ausgehen.<br />

Lässt sich nachweisen, dass die Geschleppten für die<br />

gesamte Organisation der Schleppung an die kriminelle Schlepper-<br />

Vereinigung Tausende Euro gezahlt haben, ist eine Verurteilung<br />

freilich möglich, so nachzulesen auf kurier.at.<br />

<strong>Taxi</strong>lenker Achmed wäre also nach österreichischer Rechtsprechung<br />

vermutlich straffrei weggekommen. Liegen doch die von<br />

ihm kassierten 400 Euro sogar noch deutlich unter dem, was nach<br />

Wiener <strong>Taxi</strong>tarif angemessen gewesen wäre. Deutsche Gerichte<br />

sehen das offenbar anders. Die Staatsanwaltschaft Traunstein<br />

erklärt auf Anfrage: „In der Vergangenheit wurden bereits <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

wegen des Tatvorwurfs des Einschleusens von Ausländern<br />

verurteilt. Das Strafmaß ist dabei Frage des Einzelfalls. Es wurden<br />

Bewährungs- und Geldstrafen verhängt. Für die Frage des Vorteils<br />

gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1a) AufenthG ist alleine ausschlaggebend,<br />

ob der Beschuldigte eine Vermögenszuwendung erhält. Dessen<br />

Höhe spielt keine Rolle. Den <strong>Taxi</strong>fahrern kann bei grenzüberschreitenden<br />

Fahrten nur zur Kontrolle der Dokumente der Fahrgäste<br />

auf freiwilliger Basis geraten werden.“<br />

DNVDNVK JDSNVNDNLASN<br />

FJLDFGLKFDGLDL<br />

In Österreich ist die Ahndung von<br />

Schlepperei durch § 114 im Fremdenpolizeigesetz<br />

(FPG) geregelt: „Wer die<br />

rechtswidrige Einreise oder Durchreise<br />

eines Fremden in oder durch einen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union<br />

oder Nachbarstaat Österreichs mit dem<br />

Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten<br />

durch ein dafür geleistetes Entgelt<br />

unrechtmäßig zu bereichern, ist vom<br />

Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei<br />

Jahren zu bestrafen.“ Nach aktueller<br />

Rechtsprechung begründet ein angemessener<br />

Fuhrlohn keinen Vorwurf der<br />

unrechtmäßigen Bereicherung.<br />

Die deutsche Polizei greift durch.<br />

PASSKONTROLLE IST AMTSANMASSUNG<br />

Für österreichische <strong>Taxi</strong>lenker ein weiteres Problem, denn das<br />

erfüllt dort den Tatbestand der Amtsanmaßung. Doch auch nach<br />

deutschem Recht wäre eine Ausweiskontrolle vor Fahrtannahme<br />

zweifelhaft, schließlich kann ein <strong>Taxi</strong>fahrer keine hoheitlichen<br />

Aufgaben übernehmen. Hier ist der Fahrer auf jeden Fall darauf<br />

angewiesen, dass ihm seine Passagiere ihre Ausweise freiwillig<br />

zeigen. Doch auch das schützt nicht vor Strafe. Die Münchner<br />

Polizei erklärt dazu: „Fahrten von anderen Städten oder dem<br />

benachbarten Ausland nach München können im Einzelfall trotz<br />

regulärem Fahrpreis zu weiteren polizeilichen Ermittlungen führen.“<br />

Zahlreiche betroffene <strong>Taxi</strong>lenker haben sich hilfesuchend<br />

an die Wirtschaftskammer Österreich gewandt. Die Fahrer erhalten<br />

nicht nur Strafbefehle zum Teil über mehrere Tausend Euro<br />

aus dem deutschen Nachbarland, eine Vorstrafe erschwert ihnen<br />

die Verlängerung ihres <strong>Taxi</strong>scheins aufgrund der verlorenen Vertrauenswürdigkeit<br />

beziehungsweise erschwert den erneuten<br />

Grenzübertritt nach Deutschland. Gerade in Salzburg sind viele<br />

<strong>Taxi</strong>lenker vom rigorosen Vorgehen der deutschen Behörden<br />

betroffen, sodass Wirtschaftskammer, Berufsvertretung und <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

sogar ganz von Fahrten ins benachbarte Ausland abrieten:<br />

„Salzburg ist ein Tourismusland“, erklärt Magister Stefan<br />

Pfisterer, Fachgruppengeschäftsführer der Sparte Transport und<br />

Verkehr der Wirtschaftskammer Salzburg. „Touristen aus dem<br />

arabischen Raum, die nach Zell am See oder Deutschland gefahren<br />

werden wollen, gehören zum Tagesgeschäft. Wie soll ein <strong>Taxi</strong>lenker<br />

die von Flüchtlingen unterscheiden?“ Noch mehr verärgert<br />

der Umstand, dass <strong>Taxi</strong>lenker, die lediglich ihrer Arbeit nachgehen,<br />

von deutschen Behörden behandelt werden wie Kriminelle.<br />

„Wir haben nichts gegen rechtskonforme Kontrollen, aber wir<br />

wehren uns gegen den Generalverdacht gegen Salzburger <strong>Taxi</strong>lenker.“<br />

Außerdem werden die <strong>Taxi</strong>fahrer aus der Region misstrauisch<br />

und versuchen, grenzüberschreitende Fahrten lieber zu<br />

vermeiden – im eigenen Interesse.<br />

Achmed wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.<br />

Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen und der Fuhrlohn<br />

wird einbehalten. In Berufung will er nicht gehen. Zu tief sitzt<br />

noch der Schock von Verhaftung, Verhör und Untersuchungshaft,<br />

auch wenn die nur einen Tag dauerte. Nach Deutschland würde<br />

der Wiener <strong>Taxi</strong>lenker nicht mehr fahren. tb<br />

22 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

23


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80807 München, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 91<br />

Fax: + 49 (0)89 / 14 83 87 89<br />

E-Mail: info@taxi-times.taxi<br />

Internet: www.taxi-times.taxi<br />

Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse München<br />

BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />

IBAN: DE89701500001003173828, BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 209524<br />

Redaktion<br />

Jürgen Hartmann (Chefredaktion, jh),<br />

j.hartmann@taxi-times.taxi<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Tom Buntrock (tb), Paul Gerlach (pg), Stefan Grundhoff,<br />

pressinform (sg); Axel Ulmer (au)<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion), Jandke Anneken,<br />

Martina Jacob, Betty Knoop,<br />

Raufeld Medien GmbH,<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65 89<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />

Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 92<br />

Fax: +49 (0)89 / 14 83 87 89<br />

Druck<br />

Chroma Druckerei, Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 28 €<br />

ISSN-Nr.: beantragt<br />

Veröffentlichung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über<br />

die Presse vom 1.4.2000: Gesellschafter der taxi-times<br />

Verlags GmbH, München ist Jürgen Hartmann 100 %<br />

Faxen oder mailen Sie uns Ihre Anzeige / Text<br />

an 089/14 83 87 89 oder an info@taxi-times.taxi 24 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

25<br />

FOTO: Name Name<br />

VISION UND VERSPRE<strong>CH</strong>EN<br />

Das Global <strong>Taxi</strong> Network (GTN) hat einen neuen Namen<br />

und begrüßt neue Mitglieder aus Österreich und Italien.<br />

Der Startschuss fiel im November<br />

2014 im Rahmen der Europäischen<br />

<strong>Taxi</strong>messe. Damals verkündete<br />

die <strong>Taxi</strong>-Sektion der International<br />

Road Union (IRU) den Start einer globalen<br />

<strong>Taxi</strong>-Vernetzung. Im Januar <strong>2016</strong> wurde<br />

nun die zweite Stufe gezündet: Der sperrige<br />

Begriff „Global <strong>Taxi</strong> Network“ bekam<br />

einen neuen Namen inklusive Logo und<br />

heißt ab sofort „UpTop“. „Ich bin stolz, dass<br />

wir nun einen Namen und eine Identität<br />

für das Beste gefunden haben, was das legale<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe derzeit verkörpert. UpTop<br />

steht für Innovation und Servicequalität im<br />

Gewerbe und hilft, einen stärkeren und<br />

intelligenteren <strong>Taxi</strong>service für den Kunden<br />

aufzubauen“, sagt Hubert Andela, Präsident<br />

der IRU-<strong>Taxi</strong>gruppe. UpTop ist eine<br />

Vision des <strong>Taxi</strong>gewerbes und ein Versprechen<br />

an den Kunden, zu jeder Zeit und<br />

überall auf der Welt mit der regionalen<br />

<strong>Taxi</strong>-App ein <strong>Taxi</strong> bestellen zu können –<br />

verbunden mit der Garantie, dass es sich<br />

bei dem vermittelten Fahrzeug um ein<br />

Fahrzeug handelt, das den gesetzlichen<br />

Regeln entspricht, einen selbstverständlichen<br />

Qualitäts- und Serviceanspruch erfüllt<br />

sowie verlässliche Tarife und Zahlungsfunktionen<br />

aufruft. Eine <strong>Taxi</strong>vermittlung,<br />

die niemanden diskriminiert und jederzeit<br />

Sicherheit gewährleistet. All diese Punkte<br />

sind die Zugangsbestimmungen, um sich<br />

als Verband, Vermittlungszentrale oder aus<br />

der Industrie dem UpTop-Netzwerk<br />

anschließen zu können. Sie werden von<br />

einer Expertengruppe innerhalb der IRU<br />

überprüft. Die jüngsten Mitglieder sind die<br />

Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale 31300 sowie die italienische<br />

Applikation app<strong>Taxi</strong>. Deren Präsident<br />

Luigi Boccalini sagt dazu: „Die<br />

Qualität eines <strong>Taxi</strong>-Services beginnt bereits<br />

bei der Buchung. <strong>Taxi</strong>-Apps bieten heutzutage<br />

den Kunden die Möglichkeit, ihr <strong>Taxi</strong><br />

schnell, einfach und ohne Zusatzgebühren<br />

zu buchen. Von diesen Vorzügen sollen alle<br />

UpTop: Dieses Logo soll künftig ein Synonym<br />

für ein weltweit vernetztes, legal agierendes<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe sein.<br />

Kunden weltweit profitieren. Deshalb sind<br />

wir froh, uns mit UpTop einem Netzwerk<br />

angeschlossen zu haben, das genau dieses<br />

Ziel verfolgt.“<br />

Auch Nikolaus Norman, Geschäftsführer<br />

von <strong>Taxi</strong> 31300, glaubt an das welt weite<br />

Netzwerk: „Indem es Gewerbe vereinigungen<br />

und <strong>Taxi</strong>-App-Entwickler aus fünf Kontinenten<br />

vereinigte, hat sich UpTop einen<br />

herausragenden Status im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

erarbeitet. Wir sind glücklich, dass wir nun<br />

ein Teil dieses Netzwerks sind, und wir so<br />

im Wettbewerb, mit dem wir in einem sich<br />

rasant wechselnden Marktumfeld konfrontiert<br />

sind, mit globalen Partnern zusammenarbeiten<br />

können. <strong>Taxi</strong> 31300 vermittelt<br />

Fahrtaufträge an 7 600 angeschlossene<br />

<strong>Taxi</strong>s und ist an die Europa-App von taxi.eu<br />

angeschlossen, die zu den Gründungsmitgliedern<br />

des globalen <strong>Taxi</strong>-Netzwerks zählt<br />

und der <strong>Taxi</strong>zentralen aus über 100 europäischen<br />

Städten angehören.<br />

62 000 angeschlossene taxi.eu-<strong>Taxi</strong>s<br />

benutzen die gleiche Vermittlungstechnik,<br />

sodass die Nutzung der regionalen App auch<br />

in über 100 anderen Städten funktioniert.<br />

Innerhalb Deutschlands ist sogar eine Vermittlung<br />

an <strong>Taxi</strong>s möglich, die zum Verbund<br />

der <strong>Taxi</strong>zentralen von <strong>Taxi</strong> Deutschland zählen,<br />

einem weiteren UpTop-Mitglied. Für<br />

diese systemübergreifende Fahrtenvermittlung<br />

wurde eine gemeinsame Schnittstelle<br />

geschaffen. Eine solche technische Vernetzung<br />

wird auch innerhalb der UpTop-Mitglieder<br />

angestrebt, doch der Weg dorthin ist<br />

mühsam. Bis dahin gilt für die IRU, das Logo<br />

und den Begriff UpTop weltweit als Marke<br />

zu positionieren. Ein wichtiger Schritt dafür<br />

passierte in Istanbul mit der Marken-Einführung.<br />

Viele weitere Schritte werden folgen<br />

müssen, um im weltweiten Wettbewerb als<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe gegen Uber & Co bestehen zu<br />

können. jh<br />

Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung<br />

aus <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> International Magazine,<br />

Ausgabe März <strong>2016</strong>.


TAXI TIMES INTERNATIONAL<br />

VORS<strong>CH</strong>AU<br />

TAXI TIMES INTERNATIONAL<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> International Magazine richtet wie gewohnt<br />

den Blick auf <strong>Taxi</strong>themen in Europa und dem Rest der Welt.<br />

EINE MESSE MIT ZWEI GESI<strong>CH</strong>TERN<br />

Die zweite Auflage der <strong>Taxi</strong>world<br />

Turkey mutierte in Istanbul von<br />

einer Zubehör- zu einer (schwach<br />

besuchten) Auto-Ausstellung.<br />

International war dagegen die<br />

Konferenz der IRU, bei der es zeitweise<br />

auch hochemotional zuging.<br />

DIE NÄ<strong>CH</strong>STE AUSGABE VON TAXI TIMES<br />

INTERNATIONAL MAGAZINE ERS<strong>CH</strong>EINT MITTE MÄRZ.<br />

UBER TREIBT’S BUNT<br />

Der US-Fahrdienst ändert seinen Auftritt<br />

radikal von schwarz-weiß auf bunt und<br />

Uber-Chef Travis Kalanick scheint Kreide<br />

gefressen zu haben. Das Enfant terrible<br />

der New Economy will jetzt unser aller<br />

Freund sein. Unser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Gastkommentator mag an den<br />

Wandel vom Saulus zum Paulus nicht so recht glauben.<br />

www.taxi-times.com<br />

Regionale, nationale und internationale Information<br />

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Während andere Hersteller immer noch sehr zaghaft auf Hybrid-<br />

Antriebe setzen oder diese nur mit hochmotorigen PS-Schleudern<br />

kombinieren, hat Toyota mit dem Prius schon die vierte Generation<br />

seines Doppelmotors ins Rennen geschickt. Einem Rennen,<br />

bei dem man zunehmend auch im europäischen <strong>Taxi</strong>gewerbe mit<br />

den Etablierten mithalten<br />

kann. Unser <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>-Redakteur ist die<br />

neueste Prius-Generation<br />

bereits in Valencia<br />

gefahren. Sein Fazit<br />

verraten wir an dieser<br />

Stelle aber noch nicht …<br />

EXPERTIN AUS DEN USA<br />

Susan Shaheen zählt seit Kurzem zum Beratungskomitee<br />

des <strong>Taxi</strong>-Netzwerks UpTop. Seit<br />

mehr als 20 Jahren hat sich die Wissenschaftlerin<br />

auf die Themen Bike- und Carsharing spezialisiert.<br />

„Durch die technischen Fortschritte im<br />

Bereich der Smartphones ist das Teilen zur Realität<br />

geworden“, sagt Shaheen im großen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Interview.<br />

„Indem wir Apps nutzen, haben wir bei der täglichen Nutzung<br />

unserer Transportmittel eine große Auswahl – inklusive der öffentlichen<br />

Transportmittel und der <strong>Taxi</strong>s.“<br />

Kollegen im Chaos<br />

WARUM DAS EI<strong>CH</strong>EN<br />

PROBLEME MA<strong>CH</strong>T<br />

Neu ab <strong>2016</strong>:<br />

6x <strong>Taxi</strong>themen aus<br />

Deutschland, Öster-<br />

reich und der Schweiz<br />

Spezialausgaben<br />

„Kaufentscheidung <strong>Taxi</strong>“<br />

und „Euro päische<br />

<strong>Taxi</strong>messe“<br />

MYTAXI UND BAHN AUF DEM ABSTELLGLEIS<br />

KÖLNER<br />

PLAKETTEN-PLEITE<br />

Kollege im Rockerkrieg<br />

WILDWEST<br />

IN HAMBURG<br />

Kollegen im Schichtdienst<br />

PAUSENZEITEN RI<strong>CH</strong>TIG<br />

DOKUMENTIEREN<br />

<strong>CH</strong>EF DES US-TAXIVERBANDS<br />

NEIDIS<strong>CH</strong> AUF EUROPA<br />

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AMSTERDAM<br />

Gemeinsam in harten Zeiten<br />

EIN JURIST<br />

WARNT<br />

Behörden auf schmalem Grat<br />

WASSERSTOFF-TAXI<br />

ROTTERDAM<br />

Noch besser als Elektro-Lader<br />

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Die nächste Ausgabe von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DA<strong>CH</strong> erscheint im April <strong>2016</strong>,<br />

dann wieder mit Themen aus Deutschland, Österreich und Schweiz.<br />

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KORREKTE ABFÜHRUNG NA<strong>CH</strong><br />

GRENZÜBERTRITT<br />

Wer Fahrgäste ins benachbarte Ausland<br />

befördert, muss die Umsatzsteuer<br />

im jeweiligen Land abführen, kann aber<br />

auch die entstandenen Betriebskosten<br />

geltend machen. Unser Service-Bericht<br />

zeigt, an welche Stellen Sie sich in<br />

Deutschland, Österreich, Schweiz,<br />

Frankreich, Niederlande und Dänemark<br />

wenden und was Sie beachten müssen.<br />

LEIPZIGER<br />

VERBANDSNEUHEITEN<br />

Es geht auch ohne Automobilmesse: Trotz der<br />

Absage der AMI wird der Bundesverband BZP<br />

seine Frühjahrstagung in Leipzig abhalten. Unsere<br />

Redakteure werden genau hinhören, was gewerbepolitisch<br />

derzeit im Brennpunkt steht.<br />

FOTOS: xxxxxx, xxxxxxxxxxx , Toyota, Fotolia / Aleksandar Mijatovic<br />

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26 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI


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Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf<br />

Günter Knapp, Günstigkeitsbeauftragter des Deutschen Medizinrechenzentrums, empfiehlt:<br />

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können Sie neue Kunden gewinnen.<br />

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