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Nicht alle spielen freiwillig mit

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"Finanztest" beleuchtet Haftpflichtschutz bei Kindern<br />

<strong>Nicht</strong> <strong>alle</strong> <strong>spielen</strong> <strong>freiwillig</strong> <strong>mit</strong><br />

Seite 1 von 2<br />

Internet: http://presse.europa.de<br />

Köln, 17. September 2009. Genau hingesehen hat das Verbrauchermagazin<br />

"Finanztest" beim Haftpflichtschutz für Familien <strong>mit</strong> kleinen<br />

Kindern.<br />

Die Deckung von Schäden, die durch "deliktunfähige" Kinder verursacht<br />

werden, war den Prüfern dabei ein besonderer Blick wert. Denn hier<br />

trennt sich die Vertragsspreu vom -weizen.<br />

Nur etwa die Hälfte der 140 untersuchten Haftpflichttarife erbringen diese<br />

wichtige Leistung. Lediglich eine Handvoll schafft es nach Erkenntnis<br />

der Tester, diese zusätzliche Sicherheit wie der Direktversicherer<br />

EUROPA auch <strong>mit</strong> einem besonders günstigen Beitrag zu verknüpfen.<br />

Als deliktunfähig gelten Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.<br />

Verursachen sie einen Schaden, müssen dafür laut Gesetz weder die<br />

Eltern noch deren Haftpflichtversicherung zahlen. Der Geschädigte hat<br />

also das Nachsehen - egal, wie enorm der Schaden auch sein mag.<br />

Sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gilt die Deliktunfähigkeit<br />

von Kindern bei Schäden im motorisierten Straßenverkehr. Etwa, wenn<br />

sie durch Unachtsamkeit einen Unfall provozieren. Auch dann muss per<br />

Gesetz niemand für die Personen- und Sachschäden geradestehen.<br />

Nur einige Haftpflichtversicherungen leisten deshalb <strong>freiwillig</strong> auch für<br />

Schäden durch deliktunfähige Kinder, stellt Finanztest in seiner Ausgabe<br />

9/2009 fest.


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Internet: http://presse.europa.de<br />

Als besonders preiswert erweist sich die EUROPA, der das sogar für<br />

einen Jahresbeitrag von nur wenig mehr als 70 Euro für den gesamten<br />

Familientarif gelingt.

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