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Kalkulationsverzeichnis für Reparaturverglasungen

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1. Allgemeines<br />

1.1 Anwendung<br />

Das „<strong>Kalkulationsverzeichnis</strong> <strong>für</strong> <strong>Reparaturverglasungen</strong>“ dient verbindlich als Abrechnungsgrundlage<br />

<strong>für</strong> alle Glasbruchschäden. Es beschreibt die maximalen Erstattungswerte sowie die Regeln der Rechnungsstellung.<br />

Es gilt auch bei Auftragsvergabe durch den Versicherungsnehmer.<br />

1.2 Auftragsbedingungen<br />

Die aufgeführten Preise werden durch den Herausgeber laufend auf die im Markt angemessenen<br />

Werte überprüft und sofern erforderlich angepasst. Die Reparaturen erfolgen unverzüglich in gleicher<br />

Art und Güte der beschädigten Verglasung.<br />

Vor Auftragsaufnahme ist zu klären, ob die Verglasung bei den VGH Versicherungen, Landschaftliche<br />

Brandkasse Hannover, versichert ist.<br />

Eine Angebotserstellung erfolgt nur bei Arbeiten, die 1.500,00 EUR übersteigen.<br />

Bei der Rechnungsstellung sind die in diesem Dokument genannten „Pfl ichtangaben in Rechnungen“<br />

darzustellen. (Wichtig: Versicherungsschein-Nr. und Abtretungserklärung ja / nein) Alle Werte stellen<br />

Endpreise dar, hinzu kommt lediglich die jeweils gültige Mehrwertsteuer.<br />

Gegenüber den VGH Versicherungen besteht im Falle von Vertragsmängeln kein Anspruch auf<br />

Zahlung des Rechnungsbetrages.<br />

Die Vertriebspartner und Mitarbeiter der VGH sind nicht berechtigt, <strong>für</strong> die Vermittlung von Aufträgen<br />

Entgelte entgegenzunehmen.<br />

Über Kosten, die nicht im „<strong>Kalkulationsverzeichnis</strong> <strong>für</strong> <strong>Reparaturverglasungen</strong>“ aufgeführt und<br />

trotzdem erforderlich sind, hat im Vorfeld der Reparaturausführung eine Abstimmung mit der jeweiligen<br />

Schadenabteilung der VGH Versicherungen zu erfolgen. Die Arbeiten sind in der Rechnung detalliert<br />

zu beschreiben.<br />

1.3 Haftung und Gewährleistung<br />

Es gelten die Allgemeinen Technischen Vorschriften <strong>für</strong> Bauleistungen und die Verdingungsordnung<br />

<strong>für</strong> Bauleistungen (VOB), Teil C. Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff BGB). Die VGH Versicherungen übernehmen keine Haftung.<br />

1.4 Übermittlung der Rechnung<br />

Die erstellte Rechnung ist als PDF-Dokument per E-Mail an die Adresse<br />

glasbruchrechnung@vgh.de<br />

zu übermitteln. Bitte nur Rechnungen an diese Adresse senden. Ihre Ansprechpartner zu Fachfragen<br />

fi nden Sie auf Seite 7.<br />

1.5 Datenschutz<br />

Der Rechnungsaussteller ist <strong>für</strong> die sichere Übermittlung der Rechnung verantwortlich.<br />

6 <strong>Kalkulationsverzeichnis</strong> <strong>für</strong> <strong>Reparaturverglasungen</strong> der VGH Versicherungen ©

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