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Kalkulationsverzeichnis für Reparaturverglasungen

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Versicherungsbedingungen der VGH<br />

Umfang des Versicherungsschutzes der Haushalt-Glasversicherung (Tarifwerk 01), soweit beantragt<br />

Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses, jedoch ohne Beleuchtungskörper,<br />

und zwar:<br />

1. Gebäudeverglasungen<br />

Hierzu zählen Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden,<br />

Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Lichtkuppeln<br />

(auch aus Kunststoff), Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profi lbaugläser, Scheiben und Platten.<br />

2. Mobiliarverglasung<br />

Hierzu zählen Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel,<br />

Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Glaskeramik-Kochfl ä-<br />

chen, Aquarien und Terrarien.<br />

Für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten ist die Entschädigung auf 1.000 EUR<br />

je Versicherungsfall auf Erstes Risiko begrenzt.<br />

Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen oder von<br />

transparentem Glasmosaik werden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein ersatzpfl ichtiger Schaden durch<br />

Zerbrechen an der dazugehörigen Scheibe vorliegt.<br />

Nicht versichert und nicht versicherbar sind:<br />

• Optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, Handspiegel<br />

• Rahmen und Profi le der Verglasung<br />

Soweit dies vereinbart und im Versicherungsschein bestätigt ist, sind versichert<br />

• Verglasungen von Kleingewächshäusern ohne Rahmen und Profi le<br />

• Gebäudeverglasungen der Einliegerwohnungen<br />

3. Versicherte Folgekosten<br />

• Kosten <strong>für</strong> das vorläufi ge Verschließen von Öffnungen (Notverschalung / Notverglasung)<br />

• Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten<br />

• Aufräumungskosten<br />

Infolge eines Versicherungsfalles die notwendigen Kosten bis jeweils 1.000 EUR auf<br />

Erstes Risiko<br />

• Sonderkosten <strong>für</strong> Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen<br />

• Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien<br />

• Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen<br />

4. Versicherte Schäden<br />

Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch. Nicht dazu zählen: Beschädigungen der Oberfl ächen<br />

oder Kanten, Undichtwerden der Randverbindungen.<br />

10 <strong>Kalkulationsverzeichnis</strong> <strong>für</strong> <strong>Reparaturverglasungen</strong> der VGH Versicherungen ©

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