Evaluierung der Wohnform „Co-housing“ am Beispiel von ...
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ARGE Brugger Matosic Studie Cohousing<br />
Dies hat zur Folge, dass die meisten Bofællesskaber (Cohousings) dort als Gemeinschafts-<br />
eigentum ausgelegt sind, was wie<strong>der</strong>um Einfluss auf die Gemeinschaftsbildung hat, denn die<br />
Bewohner sind Anteilseigner <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tanlage, nicht aber Eigentümer ihrer individuellen<br />
Wohneinheit. Dadurch wird ein beson<strong>der</strong>s starkes Gemeinschaftsbewusstsein begünstigt,<br />
sodass auch das Verantwortungs- und Verpflichtungsgefühl gestärkt werden.<br />
Ein interessantes Detail dieser dänischen Art <strong>der</strong> Wohnbauför<strong>der</strong>ung ist die Beschränkung <strong>der</strong><br />
Preissteigerungen bei Weitervergabe <strong>von</strong> Wohneinheiten: Ganz im Sinne einer solidarischen<br />
Gemeinschaft sind dadurch Spekulationstendenzen mit diesen geför<strong>der</strong>ten Wohnbauten <strong>von</strong><br />
vornherein ausgeschlossen, und die Wartelisten für Neuzugänge belegen die Beliebtheit<br />
dieser <strong>Wohnform</strong>.<br />
Das dänische <strong>Beispiel</strong> zeigt, wie die Wohnbauför<strong>der</strong>ung gezielt und erfolgreich im Dienste<br />
beabsichtigter Gemeinschaftsbildung eingesetzt wird und so einen entscheidenden Anstoß<br />
zu positiven gesellschaftlichen Entwicklungen leisten kann.<br />
In Nie<strong>der</strong>österreich finden Wohnungssuchende zwar viele Vorteile, aber für eigenverantwort-<br />
liche Wohngruppenprojekte sind die Strukturen nicht geeignet, und hier müssen Bemühungen<br />
einsetzen um die Hemmnisse zu beseitigen. Derzeit kennt man Wohnbaugenossenschaften<br />
als quasi nicht privatwirtschaftliche Firmen, die für den Wohnungsmarkt bauen. Der Selbsthilfe-<br />
und Selbstorganisationsgedanke <strong>der</strong> ursprünglichen Genossenschaftsbewegung ist für private<br />
Wohngruppen nicht direkt umsetzbar, d.h. sie sind genötigt zur Erlangung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für<br />
den großvolumigen Wohnbau eine interessierte und kooperationsbereite Wohnbaugenossen-<br />
schaft zu finden, o<strong>der</strong> sie müssen ohne diese För<strong>der</strong>ung planen, was im Allgemeinen das Aus<br />
für die Projekte bedeutet.<br />
Für die Verwirklichung <strong>von</strong> privat initiierten Wohngruppen und im Speziellen <strong>von</strong> Cohou-<br />
singprojekten ist es notwendig, dass durch Schaffung entsprechen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />
die Form jener selbstnutzenden (kleinen) Genossenschaften ermöglicht und unterstützt wird,<br />
die <strong>von</strong> einer privaten Wohngruppe ausschließlich zur Errichtung und Verwaltung des eigenen<br />
Wohnprojekts gebildet werden können.<br />
Für diese selbstnutzenden Genossenschaften muss dann konsequenterweise eine Quote <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung für den großvolumigen Wohnbau reserviert werden.<br />
Dadurch wäre für Wohngruppen einerseits die große Wohnbauför<strong>der</strong>ung direkt zugänglich,<br />
an<strong>der</strong>erseits wäre d<strong>am</strong>it auch eine öffentlich – rechtliche Organisationsform gewählt, die für<br />
Behörden und Banken einen soliden Ansprechpartner gewährleisten sollte. Die direkte Zuer-<br />
kennung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für den großvolumigen Wohnbau an den Verein Lebensraum war ja<br />
mit <strong>der</strong> Begründung abgelehnt worden, dass <strong>der</strong> Verein als solcher kein ausreichend substan-<br />
zieller Partner sei.<br />
Und nun noch ein beson<strong>der</strong>s wichtiger Punkt für die Umsetzbarkeit <strong>von</strong> Cohousing: Ganz ent-<br />
scheidend ist die Finanzierbarkeit <strong>der</strong> Gemeinschaftsbereiche, denn ohne diese gibt es kein<br />
Cohousing. Hier muss ein geeigneter Weg gefunden werden, um diese Gebäudeabschnitte<br />
in die För<strong>der</strong>ung für den großvolumigen Wohnbau einzubeziehen, d<strong>am</strong>it sie ebenso leistbar<br />
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