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Evaluierung der Wohnform „Co-housing“ am Beispiel von ...

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ARGE Brugger Matosic Studie Cohousing<br />

nicht möglich gewesen, so zum <strong>Beispiel</strong> die große nie<strong>der</strong>österreichische Wohnbauför<strong>der</strong>ung,<br />

was auch <strong>der</strong> eigentliche Grund für diese ursprünglich nicht vorgesehene Lösung war. Aber<br />

auch die steuerschonende Form des Mietkaufs und überhaupt die Vermietung <strong>von</strong> Wohnein-<br />

heiten an Siedler, die gar kein Wohnungseigentum anstreben, all das wurde durch die Wohn-<br />

baugenossenschaft erst zur Realität.<br />

An<strong>der</strong>erseits ist diese Form des gemeinschaftlichen Wohnens für die Genossenschaft ein<br />

höchst ungewohntes Neuland, und es sollte nicht vergessen werden dass nur diese eine<br />

Genossenschaft den Pioniergeist zum Einstieg in diese für Österreich bisher unübliche Wohn-<br />

form aufbrachte. Und aus dieser Situation k<strong>am</strong> es zu einigen Regelungen, mit denen die<br />

Bewohner heute nicht ganz glücklich sind, insbeson<strong>der</strong>e die Ausfallshaftung <strong>der</strong> Bewohner-<br />

gemeinschaft für nicht vergebene Wohneinheiten.<br />

6.6.2.7 Nachmieterregelung<br />

Für 75% <strong>der</strong> BewohnerInnen stellt die Verpflichtung zum Finden eines Nachmieters ein<br />

Dilemma dar.<br />

Kein Einfluss <strong>der</strong> Gemeinschaft darauf, wer ins Projekt kommt: Ursprünglich wollte die Gemein-<br />

schaft selbst über Wohnungsnachfolger entscheiden. Aus einem geplanten Instrument <strong>der</strong><br />

Einflussnahme auf die Bewohnerstruktur wurde eine Verpflichtung zur raschen Nachbeset-<br />

zung. Die Genossenschaft entscheidet jetzt über die Wohnungsvergabe und darf vom Gesetz<br />

her niemanden ablehnen, außer aus formalen Gründen.<br />

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