Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB

Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB

Kooperative<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> in<br />

Grundschulen<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong><br />

Neugier.<br />

Ratsbeschluss vom 27.06.2011<br />

Übermorgenstadt Oldenburg.<br />

Gut für Kinder.


Vorwort<br />

Die Zukunftsfähigkeit einer Stadt hängt angesichts des zu erwartenden<br />

demografischen Wandels immer stärker davon ab, ob es<br />

gelingt, den urbanen Lebensraum für junge Familien attraktiv zu<br />

halten. Dass Oldenburg junge Familien durch Familienfreundlichkeit<br />

anzieht und bindet, wird eindrücklich dadurch unter Beweis gestellt,<br />

dass die Stadt zu den ganz wenigen Großstädten gehört, die derzeit<br />

noch wachsen. Diese positive Bilanz ist Ansporn, die Attraktivität der<br />

Stadt für junge Menschen und Familien<br />

weiter zu stärken. Im März 2009 hat der<br />

Rat mit dem Konzept Familienfreundliche<br />

Stadt Oldenburg ein alle Handlungsfelder<br />

kommunaler Entwicklung umfassendes<br />

zielorientiertes Handlungskonzept für<br />

die weitere Stärkung der Familienfreundlichkeit<br />

beschlossen. Darin wird die<br />

Verbesserung der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit<br />

als wichtiger Baustein für<br />

den Brückenschlag zur „Übermorgenstadt“<br />

identifiziert.<br />

Mit der Gründung des Projektes „Weiterentwicklung<br />

der <strong>Oldenburger</strong> Bildungslandschaft“<br />

im Jahr 2009 ist die Stadt<br />

Oldenburg in die Mitverantwortung<br />

für die Bildungsbiografien junger Menschen eingetreten. Mit dem<br />

Ratsbeschluss vom 27.06.2011 über das <strong>Rahmenkonzept</strong> „Kooperative<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> an Grundschulen“ wird ein neuer Weg beschritten.<br />

Die gesetzliche Aufgabe des Jugendhilfeträgers, für Schulkinder ein<br />

bedarfsgerechtes Angebot der Betreuung, Erziehung und Bildung<br />

vorzuhalten, wird systematisch verbunden mit der Aufgabe des<br />

Schulträgers, Rahmenbedingungen für ganztägiges Lernen in Schulen<br />

zu schaffen. Das vorgelegte Konzept macht die dafür erforderliche<br />

Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe konsequent zum<br />

Programm und weitet sie zielgerecht auf weitere Bildungspartner aus<br />

Kultur und Sport aus.<br />

Der partizipativ gestaltete Prozess hat mehr als zwei Jahre gedauert<br />

und war anfangs steinig. Die an der Konzeptentwicklung beteiligten<br />

Bildungspartner wurden mit der Zeit zu Kooperationspartnern. Um<br />

die erforderlichen Qualitätsstandards für die Bildungs- und Teilhabebedürfnisse<br />

von Grundschulkindern wurde hart gerungen. Das<br />

2<br />

Resultat ist ein im Konsens aller Arbeitsgruppenmitglieder und<br />

im Konsens aller politischen Fraktionen verabschiedetes fachlich<br />

gut durchdachtes <strong>Rahmenkonzept</strong>. Es verlangt von den einzelnen<br />

Schulen und ihren konkreten Bildungspartnern die partizipative<br />

Entwicklung spezieller Hauskonzepte und gibt ihnen dafür die<br />

nötigen Gestaltungsspielräume. Orientiert an den je besonderen<br />

Bildungs- und Teilhabebedürfnissen der Schüler und Schülerinnen,<br />

dem individuellen Betreuungsbedarf der<br />

Eltern und potentiellen außerschulischen<br />

Lernorten und Kooperationspartnern<br />

im Stadtteil können verschiedenartige<br />

Modelle Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

entstehen.<br />

Noch gibt es in Politik und Schule manche<br />

Skeptiker, die das ausgehandelte Konzept<br />

als Kompromissbildung ansehen, es<br />

als „Spatz in der Hand“ akzeptieren,<br />

solange man die „Taube auf dem Dach“<br />

– die gebundene Ganztagschule – nicht<br />

bekommen kann. Die Erfahrung wird<br />

künftig zeigen, wie sich die professionsübergreifende<br />

Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

für die Kinder und Eltern und alle Mitwirkenden<br />

tatsächlich anfühlt. Nach meiner<br />

Überzeugung gibt es mit multiprofessionellem Blick auf Grundschulkinder<br />

eine ganze Vogelschar mit den unterschiedlichsten Talenten<br />

zu entdecken: Zaunkönig und Nachtigall, unscheinbare scheue<br />

Vögelchen mit unerwarteten musischen Fähigkeiten, Schwalben,<br />

Geschicklichkeitskünstler und perfekte Baumeister, Mauersegler, fröhliche<br />

Lebenskünstler der Geselligkeit, oder Anpassungsexperten wie<br />

Kolibris oder Pinguine. Ich erhoffe mir, dass das fachlich innovative<br />

Konzept Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> viele junge Talente entdeckt,<br />

ihre sozial-emotionale Kompetenz entwickelt und stark wie ein Adler<br />

jedes Kind so hoch wie möglich zu tragen vermag.<br />

Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Mitwirkung.<br />

Dagmar Sachse<br />

Dezernentin für Soziales, Jugend und Schule


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort 2<br />

1. Ziele des <strong>Rahmenkonzept</strong>s 4<br />

2. Eckpunkte eines gemeinsamen Bildungsverständnisses 5<br />

3. Qualitätsstandards 6<br />

Strukturqualität Schulentwicklungsprozess<br />

Strukturqualität Gruppenpädagogisches<br />

7<br />

Konzept mit festen Bezugspersonen 8<br />

Strukturqualität Fachkräfteangebot 8<br />

Strukturqualität Kooperation 9<br />

Strukturqualität Rhythmisierung und Verzahung 10<br />

Strukturqualität Mittagessen 10<br />

Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzepts 11<br />

Strukturqualität Vielfalt und Teilhabe 13<br />

4. Rahmenbedingungen 14<br />

Rechtsfragen 15<br />

Finanzielle Rahmenbedingungen 16<br />

5. Verfahren<br />

Interessenbekundung durch Schule<br />

20<br />

und Kooperationspartner<br />

Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach dem<br />

20<br />

Niedersächsischen Schulgesetz<br />

Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

20<br />

nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es 20<br />

Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />

Anforderungen an Haus-Konzepte für<br />

21<br />

die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> 21<br />

Auswahlkriterien 22<br />

Unterstützung und Ansprechpartner 22<br />

Evaluation 22<br />

3


1. Ziele des<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />

Ein zentrales familien- und bildungspolitisches Handlungsziel<br />

des Konzeptes Familienfreundliche Stadt Oldenburg ist die<br />

Entwicklung Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> in Grundschulen. Sie<br />

zielt wesentlich auf zwei Wirkungen:<br />

• die individuellen Bildungs- und Teilhabechancen 1 aller<br />

Kinder durch Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> und -erziehung<br />

zu verbessern;<br />

• Sorgeberechtigten, die eine Betreuung für ihr<br />

Grundschulkind benötigen, um Beruf oder Ausbildung mit<br />

Familie vereinbaren zu können, ein verlässliches und altersgerechtes<br />

Betreuungsangebot zu ermöglichen.<br />

Das <strong>Rahmenkonzept</strong> muss für das schulische Ganztagsangebot,<br />

das in Niedersachsen derzeit nur als offenes Angebot gestaltet<br />

werden darf, eine ausreichende Strukturqualität ermöglichen,<br />

die das Erreichen der gesetzten Bildungs-, Erziehungs- und<br />

Betreuungsziele befördert. Das ergänzende Angebot der<br />

Jugendhilfe muss ausreichend Plätze anbieten und in seinem<br />

zeitlichen Umfang bedarfsgerecht entwickelt werden.<br />

1 Bessere Bildungs- und Teilhabechancen strebt auch das<br />

Integrationskonzept der Stadt Oldenburg an.<br />

4<br />

Diese Ziele werden durch die Zusammenführung verschiedener<br />

Bildungssysteme erreicht: Es geht um das Zusammenwirken der<br />

(überwiegend) formalen schulischen Bildung mit den Systemen<br />

nonformaler Bildung (Jugendhilfe, Sport und Kultur) 2 , ergänzt<br />

durch Prozesse der informellen Bildung, die jenseits institutioneller<br />

Steuerung und Anleitung verlaufen. In diesem Sinne<br />

verstehen und benennen die <strong>Oldenburger</strong> Bildungspartner<br />

das <strong>Oldenburger</strong> Modell als „Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

an Grundschulen“. Dieses <strong>Rahmenkonzept</strong> stellt für das<br />

Ganztagsangebot eine Strukturqualität, die das Erreichen der<br />

gesetzten Bildungsziele ermöglicht.<br />

Um die wechselseitige Wertschätzung der unterschiedlichen<br />

Professionen zu pflegen und eine Anerkennung ihrer vielfältigen<br />

Aufgaben zum Ausdruck zu bringen, ist unter anderem ein<br />

sensibler Umgang mit Sprache bedeutsam. Deshalb haben sich<br />

die Autorinnen und Autoren dieses Konzepts bemüht, eindimensionale<br />

Zuschreibungen und besetzte Begrifflichkeiten zu<br />

vermeiden.<br />

2 Dieses strategische Handlungsziel findet sich auch im Konzept<br />

Familienfreundliche Stadt Oldenburg, im Masterplan Kultur und im<br />

Sportentwicklungsplan der Stadt Oldenburg.


2. Eckpunkte eines<br />

gemeinsamen<br />

Bildungsverständnisses<br />

Alle an der Entwicklung des <strong>Rahmenkonzept</strong>es beteiligten<br />

Akteure teilen ein breites und ganzheitliches Verständnis<br />

von Bildung, das den Erwerb von Wissen und Können ebenso<br />

umfasst wie die Entwicklung von Kreativität und die<br />

Persönlichkeitsbildung. Bildung wird wesentlich als soziales<br />

Lernen verstanden, als Lernen von und mit anderen, das auf den<br />

Erwerb von sozialen Kompetenzen wie Gemeinschaftsfähigkeit<br />

und Demokratiefähigkeit zielt.<br />

Damit diese Form des Lernens gelingt, benötigen Jungen und<br />

Mädchen eine positive Beziehungsgestaltung und eine vertrauensvolle<br />

Bindung an die erwachsenen Bezugspersonen und<br />

untereinander in der (Lern-)Gruppe. Heterogenität und Diversität<br />

werden als Chance für Bildungsprozesse begriff en.<br />

Zugleich ist Bildung im Verständnis der <strong>Oldenburger</strong><br />

Bildungspartner immer individuelles Lernen als<br />

Aneignungsprozess, ausgerichtet auf das Ziel einer eigenständigen<br />

Persönlichkeitsentwicklung. Dies schließt auch die<br />

Vermittlung von Lebenskompetenzen und die Stärkung eines<br />

positiven Selbstbildes ein. Gelingende Bildungsprozesse setzen<br />

einen positiven Umgang mit Fehlern voraus.<br />

Die beiden für ganztägiges Lernen hauptsächlich verantwortlichen<br />

Bildungspartner Schule und Jugendhilfe sehen sich ihrem<br />

gemeinsamen Auftrag nach dem niedersächsischem Schulgesetz<br />

und dem niedersächsischen Kindertagesstättengesetz, dem<br />

Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ sowie nach dem Kinder-<br />

und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpfl ichtet, Kinder zu bilden,<br />

zu erziehen und zu betreuen. Dabei erfüllen sie unterschiedliche<br />

Rollen, Aufgaben und Aufträge und bringen dafür unterschiedliche<br />

Ausbildungen und Kompetenzen mit. Diese Unterschiede gilt<br />

es klar voneinander abzugrenzen und gegenseitig anzuerkennen,<br />

damit multiprofessionelle Kompetenzteams in der Kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> optimal zusammenwirken können und sich<br />

in ihrem unterschiedlichen professionellen Blick auf Mädchen,<br />

Jungen und Familien gut ergänzen.<br />

Vision Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

Das folgende Schaubild stellt die von den Fachkräften im Projekt<br />

„Weiterentwicklung der <strong>Oldenburger</strong> Bildungslandschaft“ erarbeitete<br />

Vision dar. Es zeigt, wie Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

perspektivisch im multiprofessionellen Zusammenwirken von<br />

Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Fachkräften<br />

aus Sport und Kultur den Schulalltag verändern kann.<br />

Unterricht<br />

Bedürfnisse der Kinder<br />

Modelle von <strong>Ganztagsbildung</strong> müssen sich ganz wesentlich daran<br />

messen lassen, wieweit es gelingt, sich an den Bedürfnissen<br />

der Kinder zu orientieren. Kinder benötigen Halt, Orientierung<br />

und Geborgenheit. Genau so wichtig wie eindeutige Grenzen<br />

und Anleitung sind für Kinder Freiräume, in denen sie nicht von<br />

Erwachsenen angeleitet und kontrolliert werden.<br />

Das <strong>Oldenburger</strong> Modell Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> gründet<br />

sich auf die von Oggi Enderlein aus sozialpsychologischer Sicht<br />

ermittelten Einsichten zu den Bedürfnissen von Kindern im ganztägigen<br />

Lernen.<br />

Das Bedürfnis nach Halt, Orientierung<br />

und Geborgenheit<br />

eindeutige<br />

Grenzen<br />

und<br />

Freiräume<br />

Soziales<br />

Lernen<br />

Sport<br />

Kulturelle<br />

Bildung<br />

Begegnung<br />

mit anderen<br />

Kindern<br />

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arbeiten<br />

& üben<br />

AGs<br />

fördern<br />

verlässliche Strukturen in<br />

der Verantwortung der<br />

Erwachsenen<br />

Freizeit<br />

Unterricht<br />

eigenständige<br />

Bewegung,<br />

Aktivitäten, Welt-<br />

Geschicklichkeit<br />

erkundung<br />

„groß sein“<br />

Wissen<br />

und Können<br />

erwerben<br />

hinhören, ernst nehmen, beteiligen<br />

= Partizipation<br />

Sportverein<br />

KinderundJugendarbeit<br />

Musik<br />

schule<br />

Herausforderung<br />

mit Anleitung<br />

und<br />

Anerkennung<br />

Quelle: Oggi Enderlein, GANZTAGSSCHULE AUS SICHT DER KINDER:<br />

WENIGER ODER MEHR LEBENSQUALITÄT?. Werkstatt „Schule wird<br />

Lebenswelt“. Themenheft 08, http://www.ganztaegig-lernen.org/media/<br />

web/download/th-08.pdf (Stand 24.02.2011).<br />

…<br />

…<br />

…<br />

5


3. Qualitätsstandards<br />

Das im vorliegenden <strong>Rahmenkonzept</strong> formulierte Ziel zur<br />

Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit und der Anspruch, die<br />

Bedürfnisse der Mädchen und Jungen mit ihren unterschiedlichen<br />

Biografien, sozio-kulturellen Erfahrungen, Interessen,<br />

Kompetenzen, Potenzialen und Ressourcen ernst zu nehmen,<br />

können nur erreicht werden, wenn eine angemessene<br />

Strukturqualität nachhaltig sicher gestellt wird. Dies setzt<br />

einerseits die Formulierung von Mindeststandards voraus,<br />

bedeutet aber auch, der Vielfalt der Akteure und Akteurinnen<br />

(Mädchen, Jungen, Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere<br />

Mitarbeitende) sowie der Strukturen der beteiligten<br />

Bildungspartner und der Lebensbedingungen in den unterschiedlichen<br />

Sozialräumen Rechnung zu tragen. So kann es kein<br />

Konzept geben, das sich auf alle offenen Ganztagsschulen gleichermaßen<br />

übertragen lässt.<br />

In diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> werden daher bewusst nur wenige<br />

formale Mindeststandards benannt. Eine tabellarische<br />

Übersicht über die Mindeststandards für Einrichtungen der<br />

Kindertagesbetreuung, an denen sich das gesamte Angebot der<br />

Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ausrichtet, ist als Anlage 1 dem<br />

Konzept beigefügt . 1<br />

1 Die in Niedersachsen gültigen Mindeststandards für Einrichtungen<br />

der Kindertagesbetreuung sind nie-dergelegt in den §§ 4 und 5 des<br />

niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und in der 1.<br />

Durchführungsverordnung zum KiTaG (1. DVO-KiTaG).<br />

6<br />

Im Folgenden werden überwiegend nicht formalisierbare<br />

Anforderungen an die pädagogische Qualität formuliert, die<br />

Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> erfüllen muss, um die Bedürfnisse<br />

aller Kinder angemessen zu berücksichtigen, ihre Entwicklungs-<br />

und Bildungschancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von<br />

Familie und Erwerbsarbeit für die Eltern zu erleichtern.<br />

Ziel ist es dabei, den Bildungspartnern unter Einbeziehung der<br />

Kinder und Eltern die Möglichkeit zu geben, passgenaue und<br />

individuell optimierte Konzepte zu entwickeln, die alle hier<br />

formulierten inhaltlichen Anforderungen an die pädagogische<br />

Qualität erfüllen. In der engen Zusammenarbeit von Schule<br />

und Jugendhilfe sollen die Kompetenzen, Erfahrungen und<br />

Standards so zusammengeführt werden, dass pädagogisch<br />

und entwicklungspsychologisch gute Bedingungen für die<br />

Ganztagsangebote realisiert werden.<br />

Dabei können die Bildungspartner gemeinsam mit ihrer Schüler-<br />

und Elternschaft im Haus-Konzept für eine Schule eigene<br />

Schwerpunkte vereinbaren, die sich an den übergeordneten<br />

Wirkungszielen ausrichten und die nachfolgend beschriebenen<br />

Strukturqualitäten gewährleisten.<br />

Pädagogische Konzepte für kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen<br />

einerseits offen für Unterschiede und Veränderungen in<br />

den strukturellen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sein<br />

(z.B. Zeitkonzepte, Projektarbeit, fächer- und stufenübergreifenden<br />

Unterricht, Angebote) und andererseits eine fundierte<br />

Handlungsgrundlage für Lehrerinnen und Lehrer sowie die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperationspartner bieten.


Konzepte für kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen<br />

• von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis mit kognitiven,<br />

sozial-emotionalen, kreativen und psycho-motorischen<br />

Lerninhalten ausgehen;<br />

• die individuelle Förderung aller Kinder gewährleisten;<br />

• verlässliche Beziehungen zwischen den Kindern und ihren<br />

Bezugspersonen in Schule und Jugendhilfe fördern;<br />

• von Heterogenität als Normalfall ausgehen und Interessen<br />

und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen unterschiedlichen<br />

Alters, von Familien mit Migrationshintergrund oder<br />

von Kindern mit und ohne Behinderungen besonders berücksichtigen;<br />

• eine Balance zwischen Strukturierung und Anleitung einerseits<br />

und Freiräumen für Kinder (erwachsenenfreie Zeiten<br />

und Räume) andererseits halten;<br />

• Elemente von Bewegung - möglichst täglich und draußen -<br />

fest verankern und<br />

• eine Rhythmisierung der Aktivitäten in Zusammenarbeit<br />

unterschiedlicher Berufsgruppen und Kooperationspartner<br />

anstreben.<br />

Strukturqualität Schulentwicklungsprozess<br />

Eine hohe pädagogische Qualität von <strong>Ganztagsbildung</strong> kann<br />

nur erreicht werden, wenn das gesamte schulische Lernen und<br />

Leben vor dem Hintergrund der Öffnung in den Nachmittag in<br />

die konzeptionelle Weiterentwicklung einbezogen wird. Dies soll<br />

insbesondere durch folgende Punkte sichergestellt werden:<br />

• Die offenen Ganztagsgrundschulen führen einen<br />

Schulentwicklungsprozess durch, der die gesamte<br />

Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung umfasst.<br />

• Das pädagogische Konzept für die Kooperative<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> wird alle zwei Jahre aktualisiert und ist in<br />

das Schulprogramm integriert.<br />

• Die ganztagsspezifischen Angebote stehen in einem konzeptionellen<br />

Zusammenhang mit dem Unterricht.<br />

Das Konzept für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> wird unter<br />

aktiver Beteiligung von bestehenden und künftig anvisierten<br />

Kooperationspartnern der Schulen sowie von allen an den<br />

Schulen relevanten Beteiligtengruppen (insbesondere den<br />

Bildungspartnern, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) gemeinsam<br />

erstellt.<br />

Strukturqualität Gruppenpädagogisches<br />

Konzept mit festen Bezugspersonen<br />

Von den Grundschulen und ihren Kooperationspartnern, die<br />

Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> umsetzen wollen, wird erwartet,<br />

dass sie für das entgeltfreie schulische Nachmittagsangebot und<br />

das ergänzende (kostenpflichtige) Jugendhilfeangebot ein gruppenpädagogisches<br />

Konzept entwickeln und umsetzen. Dabei sollen<br />

die Gruppenleitungen so eingesetzt werden, dass auch und<br />

gerade diejenigen Kinder, die mehr als 7 Stunden täglich in der<br />

Schule verbringen, über das gesamte Nachmittagsangebot (offene<br />

Ganztagsgrundschuleund ergänzendes Jugendhilfeangebot)<br />

eine feste Bezugsperson in ihrer Gruppe vorfinden. 2<br />

Als Nebeneffekt einer möglichst großen Beziehungskontinuität<br />

für die Schulkinder – insbesondere für die jüngeren – sind<br />

Arbeitsverträge mit möglichst hohem Stundenumfang ausdrücklich<br />

erwünscht.<br />

Die Größe der Gruppen richtet sich im ergänzenden Angebot<br />

der Jugendhilfe nach den geltenden Mindeststandards. Hier liegt<br />

die Obergrenze bei 20 Kindern. Kleingruppen können bis zu 12<br />

Kinder haben.<br />

Auch die Gruppen im schulischen Angebot der Kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> sollen diese Gruppengrößen nicht überschreiten.<br />

Allerdings ist hier mehr Flexibilität möglich, die einvernehmlich<br />

von Schule und Freiem Träger genutzt werden kann, wenn<br />

einzelne Kinder sonst unversorgt bleiben würden oder anders<br />

keine Möglichkeit bestünde, Ganztagsklassen zu bilden.<br />

2 Wenn im Einzelfall möglich, soll diese personelle Kontinuität die<br />

Betreuungsstunde des Verlässlichen Schulvormittags für Kinder der 1. und<br />

2. Jahrgangsklassen einbeziehen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass<br />

die Kosten für die Betreuungsstunde aus dem dafür vorhandenen schulischen<br />

Budget bestritten werden.<br />

7


Strukturqualität Fachkräftegebot<br />

Weil das <strong>Oldenburger</strong> Modell Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

ein bildungspolitisches Ziel verfolgt und den gesetzlichen<br />

Bildungsauftrag ernst nimmt, bestehen die <strong>Oldenburger</strong><br />

Bildungspartner darauf, dass die Bildungs-, Erziehungs- und<br />

Betreuungsarbeit im gesamten Ganztagsangebot möglichst von<br />

Fachkräften geleistet werden soll. Die Erstkraft muss eine sozialpädagogische<br />

Fachkraft sein, die Zweitkraft muss eine geeignete<br />

Kraft sein. Die Eignung muss im Einvernehmen von Schule und<br />

Vertragspartner 1 festgestellt werden.<br />

Der schulische Angebotsteil muss die gleichen personellen<br />

Mindeststandards erfüllen, die für sonstige Einrichtungen der<br />

Kindertagesbetreuung vorgeschrieben sind.<br />

1 „Vertragspartner“ ist der Freie Träger der Jugendhilfe, der mit<br />

Schule und Stadt Oldenburg den trilateralen Vertrag zur kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> geschlossen hat.<br />

8<br />

In der Anlage 1 wird daher das Angebot der Kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> als Gesamtangebot betrachtet und dargestellt.<br />

Das Angebot ab 20 Jahreswochenstunden soll, weil es in seinem<br />

Gesamtumfang einem Hortangebot entspricht, hinsichtlich<br />

des Fachkräftegebotes möglichst Hortstandards entsprechen,<br />

wenngleich sich die <strong>Oldenburger</strong> Bildungspartner eine Öffnung<br />

für andere Professionen wünschen. Der gegenwärtig geltende<br />

KiTa-Standard für Horte, der als Zweitkraft eine pädagogische<br />

Fachkraft vorschreibt, greift erst, wenn das ergänzende<br />

Jugendhilfeangebot alleine 20 Wochenstunden und mehr umfasst.<br />

Der Finanzrahmen, den die Stadt Oldenburg den Grundschulen<br />

mit Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> nach diesem <strong>Rahmenkonzept</strong><br />

als Aufstockung der Mindestausstattung des Landes nach<br />

Nr. 8.2 des Ganztagsschulerlasses gewährt, ermöglicht die<br />

Beschäftigung von zwei tariflich bezahlten Fachkräften (Erst- und<br />

Zweitkraft) für jede Gruppe (ab 13 bis 20 Kinder).


Strukturqualität Kooperation<br />

Um Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> aufbauen zu können, bedarf<br />

es einer vertrauensvollen und wechselseitig wertschätzenden<br />

Kommunikation zwischen den kooperierenden Bildungspartnern.<br />

Die Stadt Oldenburg ermöglicht durch die finanzielle<br />

Gleichstellung der offenen Ganztagsgruppen mit den sogenannten<br />

„sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe“, dass die<br />

in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> arbeitenden Fachkräfte<br />

über Leitungsstunden und Verfügungszeiten verfügen, die dem<br />

gesetzlichen Standard in der Jugendhilfe entsprechen. Damit<br />

wird sichergestellt, dass bezahlte Arbeitszeiten für kooperative<br />

Aufgaben, Vernetzung, Vorbereitung, Fachberatung, Elternarbeit<br />

und gemeinsame Fortbildungen mit Lehrkräften zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Kooperationspartner<br />

Beim Aufbau der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen bestehende<br />

Kooperationsbeziehungen weitergeführt und ausgebaut<br />

werden. Primärer Kooperationspartner einer offenen<br />

Ganztagsgrundschule und damit Vertragspartner in einem trilateralen<br />

Vertrag ist ein Freier Träger der Jugendhilfe. Grundsätzlich<br />

kann auch ein Sportverein oder eine Kultureinrichtung oder ein<br />

entsprechender Verbund mit einer Anerkennung als Freier Träger<br />

der Jugendhilfe diese Rolle übernehmen.<br />

Darüber hinaus soll mit einer Vielzahl von weiteren<br />

Kooperationspartnern zusammengearbeitet werden. Weitere<br />

Kooperationspartner können beispielsweise sein:<br />

• Träger der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe mit anderen<br />

Einrichtungen und Diensten, z.B. Freizeitstätten, Hilfen<br />

zur Erziehung, Jugendverbände, Gemeinwesenarbeit,<br />

Elterntrainings, Patenschaftsprojekten,<br />

• Institutionen des Gesundheitswesens, z.B. Gesundheitsamt,<br />

Krankenkassen,<br />

• Träger kultureller Bildung, z.B. Musikschule, Kunst- und<br />

Kulturvereine, Theater, Museen, Kinos, Künstler,<br />

• Träger von Bewegungsangeboten, z.B. Sportvereine,<br />

Tanzschulen, Zirkusinitiativen,<br />

• Stadtteilinitiativen, Betriebe in der Nachbarschaft,<br />

Unternehmen, kirchliche Träger, Bewohnervereine,<br />

Migrantenselbstorganisationen, der Förderverein der betreffenden<br />

Grundschule,<br />

• Privatpersonen aus der Elternschaft,<br />

• Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen im<br />

Stadtteil, insbesondere auch im Rahmen ihres eigenen schulischen<br />

Ganztagsangebotes,<br />

• weitere Bildungsträger, soweit sie Angebote für Kinder oder<br />

gemeinsame Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und andere<br />

Fachkräfte anbieten, z.B. Universität, Fachhochschule,<br />

VHS, Bildungswerke.<br />

Strukturelle Absicherung der Kooperation<br />

Die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen<br />

und Akteuren in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ist anforderungsreich<br />

und muss daher rechtzeitig geklärt und<br />

abgesichert werden. Dies gilt besonders für die primären<br />

Kooperationspartner. In den Konzepten Kooperativer<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> ist bei den Ausführungen zur Kooperation –<br />

außer auf die Partner und die Formen der Kooperation – auf die<br />

Verfahren zur Abstimmung, die konkreten Verantwortlichkeiten<br />

der Kooperationspartner, die Regelungen zur Dienst- und<br />

Fachaufsicht sowie gemeinsame Tandemfortbildungen einzugehen.<br />

Bei der Kooperation ist auf Aushandlungsprozesse<br />

zwischen den Professionen und Akteuren, die Wahrung der<br />

Eigenständigkeit und des Profils der Kooperationspartner sowie<br />

eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zu achten. Darüber<br />

hinaus sollten Vereinbarungen zur gemeinsamen Fortbildung<br />

und Supervision, zum Teamteaching, zur kollegialen Beratung<br />

und zur Fachberatung erfolgen. Im trilateralen Vertrag werden<br />

Regelungen zum Umgang mit Konflikten getroffen, die die<br />

Bildungspartner nicht alleine lösen können.<br />

9


Strukturqualität Rhythmisierung und Verzahnung<br />

Wenn Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> das bildungspolitische Ziel<br />

von mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe erreichen will,<br />

dann brauchen die Kinder<br />

• eine bedürfnisgerechtere Rhythmisierung des Lern- und<br />

Freizeitangebotes als die Verlässliche Grundschule dies anbieten<br />

kann und<br />

• eine enge Verzahnung aller an der Schule tätigen<br />

Professionen, um die individuelle Förderung aller Kinder zu<br />

optimieren.<br />

Unter den Rahmenbedingungen der Offenen Ganztagsschule<br />

sind die Möglichkeiten, Unterricht und andere Lern- und<br />

Freizeitangebote der Bildungspartner über den ganzen Tag<br />

zielorientiert zu verschränken, wegen der Verbindlichkeit des<br />

Unterrichts und der Freiwilligkeit des Ganztagsangebotes noch<br />

relativ eingeschränkt. Gleichwohl soll die Schule gemeinsam<br />

mit ihren Bildungspartnern erste Ansatzpunkte für eine neue<br />

Rhythmisierung des Schulalltags finden. Ein herausragendes<br />

Merkmal der Strukturqualität des <strong>Oldenburger</strong> Modells ist es, im<br />

Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Freiwilligkeit eine verbindliche<br />

Beteiligung sicherzustellen.<br />

Ein großer Teil der <strong>Oldenburger</strong> Grundschulkinder hat absehbar<br />

über die gesamte Grundschulzeit Bedarf für ein ganztägiges<br />

Angebot. Wenn es gelingt, diese Kinder in Ganztagsklassen oder<br />

Ganztagslerngruppen und schließlich in Ganztagszügen zusammenzufassen,<br />

wird die Verzahnung und Rhythmisierung des<br />

Angebotes dadurch strukturell unterstützt.<br />

Strukturqualität Mittagessen<br />

Das Mittagessen ist als pädagogisch gestaltete Zeit ein wichtiger<br />

Bestandteil der Ganztagsschule. Die Bedürfnisse der Kinder, das<br />

pädagogische Konzept und die baulichen Gegebenheiten und<br />

Potentiale der einzelnen Schule erfordern dabei unterschiedliche<br />

Raumkonzepte und Organisationsformen. Für ein gutes Gelingen<br />

sollen die verschiedenen Dimensionen von „Essen“ bei der<br />

Entwicklung eines Verpflegungskonzepts 1 bedacht werden.<br />

1 Die partizipative Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die<br />

Verpflegung in Schulen mit ganztägigen Lernangeboten wird gerade<br />

vorbereitet. Das <strong>Oldenburger</strong> Verpflegungskonzept wird schulformübergreifend<br />

grundlegende Qualitätsstandards für Mahlzeiten in Schulen<br />

formulieren. Die Haus-Konzepte für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

an Grundschulen sollen sich dann neben dem hier vorgelegten<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong> auch daran orientieren.<br />

10<br />

Essen ist Energiespender<br />

Für ein gesundes Aufwachsen spielt eine ausgewogene<br />

Ernährung eine große Rolle. Die Qualität des Essens soll ernährungsphysiologischen<br />

Anforderungen entsprechen, ohne dabei<br />

die verschiedenen Vorlieben und Bedürfnisse der Kinder aus den<br />

Augen zu verlieren.<br />

Essen ist Genuss<br />

Die Auswahl und die Art der Zubereitung der Mahlzeiten sollen<br />

den Kindern ermöglichen, vielfältige sinnliche Erfahrungen zu<br />

machen. Lustvolles Essen bedingt, dass der Geruch, die Optik,<br />

die Konsistenz und der Geschmack der Speisen die Kinder positiv<br />

ansprechen. Eine abwechslungsreiche Speisenfolge ist dabei<br />

wichtig. Genuss braucht Zeit und eine angenehme räumliche<br />

Atmosphäre. Die Mittagspause sollte daher lang genug sein, um<br />

in Ruhe anzukommen, das gemeinsame Essen ohne Hektik zu genießen<br />

und genügend Zeit für Gespräche zu haben. Helle Räume,<br />

ein freundliches Ambiente, eine angenehme Raumakustik und<br />

nicht zuletzt freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter tragen zentral dazu bei, einen „ZeitRaum“ zu schaffen,<br />

in dem alle das gemeinsame Essen lustvoll genießen und sich in<br />

der Gruppe wohlfühlen können.


Essen ist zentraler Teil der Kultur<br />

Gemeinsames Essen verbindet. Eine gelungene Gestaltung des<br />

Mittagessens berücksichtigt die Verschiedenheit von Kulturen<br />

und bietet Einblicke in die Essgewohnheiten unterschiedlicher<br />

Kulturkreise. Sie ermöglicht muslimischen oder sich vegetarisch<br />

ernährenden Kindern die Teilnahme am gemeinsamen<br />

Mittagessen ebenso, wie Kindern mit Allergien. Eine qualitativ<br />

gute und zeitgemäße Mittagsverpflegung findet die Balance<br />

zwischen dem gemeinschaftlich Verbindenden und den individuellen<br />

Bedürfnissen und Vorlieben.<br />

Bei der Planung und Gestaltung sowie Weiterentwicklung des<br />

Verpflegungskonzepts sollen die unterschiedlichen Gruppen<br />

(Kinder, Eltern, Bildungspartner) aktiv einbezogen werden,<br />

da eine hohe Akzeptanz aller Beteiligten eine wichtige<br />

Voraussetzung für eine gelungene Gestaltung der Mittags(essens)<br />

zeit ist.<br />

Um einen Zugang für alle Kinder zu gewährleisten, stellen Schule<br />

und Träger sicher, dass alle Eltern umfassend über entsprechende<br />

Zuschussmöglichkeiten zum Mittagessen informiert sind.<br />

Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzeptes<br />

Der räumlichen Strukturqualität kommt eine große Bedeutung<br />

zu, da die Jungen und Mädchen sich in der offenen<br />

Ganztagschule täglich über einen langen Zeitraum in der Schule<br />

aufhalten. Unterrichtsräume müssen daher in noch stärkerem<br />

Maße zu Lebens-, Gestaltungs- und Entwicklungsräumen werden,<br />

in denen sich die Kinder als individuelle Persönlichkeiten und mit<br />

der Diversität ihrer Lebenswelten wohl fühlen und nachhaltige<br />

Bildungs- und Teilhabechancen erhalten.<br />

Raum- und Außengeländekonzepte der Kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong>, und dies schließt den die Schule umgebenden<br />

Sozialraum ausdrücklich mit ein, müssen die Bedürfnisse<br />

und Interessen ihrer Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt<br />

stellen und zur Erreichung des Zieles, Verbesserung der Bildungs-<br />

und Teilhabegerechtigkeit für alle Schüler und Schülerinnen,<br />

beitragen.<br />

Dieses <strong>Rahmenkonzept</strong> macht bewusst keine konkreten<br />

Vorgaben für die Raum- und Außengeländegestaltung, weil sich<br />

die Schulgebäude und ihr Umfeld ebenso unterscheiden, wie<br />

die Akteure und Akteurinnen (Mädchen und Jungen, Väter und<br />

Mütter, pädagogische Fachkräfte, Leitungskräfte von Schule und<br />

Träger, usw.) hinsichtlich ihrer Ideen, Bedürfnisse, Ressourcen und<br />

Kompetenzen.<br />

11


Wichtige Voraussetzung der Raumplanung und<br />

Konzeptentwicklung ist die gemeinsame Auseinandersetzung<br />

damit,<br />

• wie Aktivität, Bewegung und Ruhe, eigenständiges und<br />

angeleitetes Lernen in Einzelarbeit oder Gruppen, Rückzug<br />

allein oder mit Freund/-innen und gemeinschaftliches Tun<br />

im ganztägigen Lernen umgesetzt werden sollen,<br />

• welche räumlichen Voraussetzungen für eine gute<br />

Kommunikation und Zusammenarbeit der Bildungspartner<br />

auf Augenhöhe erforderlich sind und<br />

• wie Schule zu einem Lern- und Lebensraum qualifiziert<br />

werden kann, in dem die Kinder, ihre Eltern und die mit<br />

den Kindern arbeitenden multiprofessionellen Fachkräfte<br />

sich wohlfühlen, gut arbeiten, sich begegnen und die<br />

Wirkungsziele dieses Konzeptes erreichen können.<br />

Der ganztägige Aufenthalt am Lern- und Lebensort Schule erfordert<br />

unabdingbar die folgenden räumlichen Bereiche, die über<br />

die allgemeinen Raumstandards für (Halbtags)Grundschulen 1<br />

hinausgehen:<br />

• ein Essensbereich, der auch doppelt genutzt sein kann,<br />

solange eine Vor-. und Nachbereitung des Essens dabei<br />

möglich ist,<br />

1 Diese Raumstandards, die sich aus dem Musterraumprogramm für<br />

Grundschulen ergeben, sind als Anlage 4 beigefügt.<br />

12<br />

• Bewegungsbereiche drinnen und draußen, die durch<br />

Mehrzweckraum (Aula), Sporthalle, Sportplatz und<br />

Pausenhof abgedeckt oder ergänzt werden können,<br />

• Bereiche für Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die das<br />

Bedürfnis nach Ruhe erfüllen (z.B. in Kombination mit<br />

Schulbücherei / Lesebereich möglich),<br />

• ein Kreativbereich, der auch doppelt genutzt sein<br />

kann, solange die Möglichkeit zur Lagerung von<br />

Zwischenergebnissen besteht.<br />

Die Kinder sollen zu diesen Bereichen freien Zugang haben,<br />

um auch in den nicht angeleiteten Zeiten ihren individuellen<br />

Bedürfnissen nachkommen zu können.<br />

Jungen und Mädchen im Grundschulalter brauchen außer<br />

angemessen gestalteten Räumen im Gebäude, auch die<br />

Möglichkeit, sich die Welt außerhalb der Schule, den Stadtteil<br />

oder sogar die gesamte Stadt anzueignen. Erfahrungen von<br />

Selbstwirksamkeit sind wichtiger Bestandteil von Lernprozessen<br />

und Persönlichkeitsentwicklung, so dass Kinder Räume drinnen<br />

und draußen als gestaltbar und durch eigenes Tun veränderbar<br />

erleben müssen.<br />

Hinzu kommt, dass Schulen nicht nur Räume für Jungen<br />

und Mädchen bereithalten müssen, sondern auch für die


Einbeziehung der Eltern in das Schulleben und für das erweiterte<br />

Kollegium und seine Leitungen. Daher sind weitere<br />

Anforderungen an den Umbau von Grundschulen zu erfüllen:<br />

• Im Außenbereich, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft dazu,<br />

werden vielfältige naturbezogene Erfahrungsbereiche ermöglicht.<br />

• Gruppenräume müssen - zumindest teilweise - als separate<br />

Räume vorhanden sein. Gemeinsam genutzte Räume müssen<br />

von allen Beteiligten mit gestaltbar sein.<br />

• Der erhöhte und veränderte Raumbedarf für das größer werdende<br />

Kollegium und eine zusätzliche Leitungskraft für den<br />

Ganztag ist zu berücksichtigen und abhängig von eventuell<br />

neu geschaffenen Organisationsformen (z. B. Lernhäuser mit<br />

Kleinteams oder Jahrgangsteams etc.) umzusetzen.<br />

Eine Bestandserhebung der räumlichen Potentiale und ihrer<br />

Qualität (Wohlfühlorte vs. unangenehme Orte) kann die<br />

Phantasie zur Gestaltung oder Neuausrichtung des pädagogischen<br />

Konzeptes einer Schule anregen. Für eine Antragstellung<br />

ist zu prüfen, wo im Hinblick auf die Strukturqualität des Raum-<br />

und Außengeländekonzeptes räumlicher Veränderungs- und<br />

zusätzlicher Raumbedarf besteht.<br />

Dabei sind ausdrücklich die außerschulische Umgebung sowie<br />

Gebäude und Lernorte in der gesamten Stadt einzubeziehen.<br />

Die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> hat zum Ziel, die<br />

Teilhabegerechtigkeit für alle Kinder der Schule zu verbessern<br />

und sie in ihrer Lebensbewältigung sowohl in ihrer aktuellen<br />

Lebensphase als Grundschulkind als auch für ihr späteres Leben<br />

zu unterstützen. Dazu gehört, dass die Jungen und Mädchen die<br />

Erfahrung machen, sich im Stadtteil orientieren zu können, indem<br />

sie sich zunehmend auf eigenen Füßen, mit dem Fahrrad oder<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig dort bewegen.<br />

Eine wichtige Rolle spielen auch das Kennenlernen von außerschulischen<br />

Freizeitaktivitäten und der Zugang zu öffentlichen<br />

Angeboten (z.B. Ferienpassaktionen, Stadtteilfeste, Angebote der<br />

Gemeinwesenarbeit), Gebäuden (z.B. Bücherei, Museum, Theater,<br />

Kino, Freizeitstätten, weiterführende Schulen) und Naturräumen.<br />

Strukturqualität Vielfalt und Teilhabe<br />

Das neue Konzept der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ermöglicht<br />

einer wesentlich größeren Anzahl von Kindern den Zugang zu<br />

einem ganztägigen Angebot als dies im additiven System aus<br />

Schule und Hort oder hortähnlichen Gruppen bisher der Fall<br />

war. 2 Familien entscheiden sich aus den vielfältigsten Gründen<br />

2 Für den Hortbesuch ist der Bedarf nach § 24, Abs. 1, Nr. 1 und 2 SGB<br />

VIII gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Schule nachzuweisen.<br />

Einen Bedarf hat ein Grundschulkind, das eine offene Ganztagsschule<br />

besucht,<br />

„wenn<br />

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen<br />

und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder<br />

2. die Erziehungsberechtigten<br />

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />

oder Arbeit suchend sind,<br />

b) sich in einer Berufsbildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />

Hochschulausbildung befinden oder<br />

vor dem Hintergrund ihrer individuellen familiären Situation für<br />

ein Ganztagsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule<br />

und darüber hinaus. Durch die Teilnahme an einem ganztägigen<br />

Angebot in einem institutionellen Rahmen unterscheidet<br />

sich die Freizeitgestaltung der Jungen und Mädchen in<br />

ihrer Organisationsform stark von der Nachmittagsgestaltung<br />

der Halbtagskinder. Da mit dem Ganztagsangebot die<br />

Partizipationsmöglichkeiten der Jungen und Mädchen nicht<br />

beschränkt, sondern die Teilhabe für alle Kinder möglich werden<br />

soll, muss ein vielfältiges Angebot an Sport und Kultur in<br />

die Schule geholt bzw. durch die Nutzung außerschulischer<br />

Lernorte für die Kinder erschlossen werden. Vielfalt kann durch<br />

ein multiprofessionell zusammengesetztes Stammteam und<br />

ein breites AG-Angebot hergestellt werden. 3 Hier bringen die<br />

Fachkräfte aus Kultur und Sport eine zusätzliche Qualität in das<br />

Ganztagsangebot.<br />

Besonders große Bedeutung hat diese Strukturqualität im frei<br />

zugänglichen und für die Familien kostenlosen, schulischen<br />

Angebotsteil der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> für die Teilhabe<br />

und soziale Integration von Kindern, die aufgrund von mangelnden<br />

finanziellen und/oder zeitlichen Ressourcen ihrer Eltern einen<br />

erschwerten Zugang zu anderen Bildungsangeboten haben.<br />

Bei der Entwicklung und Gestaltung von Angeboten ist eine<br />

umfassende Beteiligung der Kinder sicherzustellen.<br />

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches<br />

erhalten.“<br />

3 Angesichts der gegebenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit von Honorarverträgen bei geringfügigem, aber regelmäßigem<br />

Einsatz in einer Ganztagsschule wird empfohlen, für AG-Angebote<br />

auf Honorarverträge zu verzichten und besser Dienstleistungsverträge<br />

abzuschließen.<br />

13


4. Rahmenbedingungen<br />

Langfristiges Ziel kommunaler Bildungspolitik bleibt die gebundene<br />

Form von <strong>Ganztagsbildung</strong> mit Kooperationspartnern. Weil<br />

im Land Niedersachsen aber derzeit nur offene Ganztagsschulen<br />

genehmigt werden, müssen sich auch die <strong>Oldenburger</strong><br />

Grundschulen an diese Rahmenbedingung anpassen. Die<br />

Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot bleibt also freiwillig.<br />

Eltern melden ihre Kinder aber verbindlich für jeweils ein<br />

Schuljahr zur Teilnahme am Ganztagsangebot an.<br />

Das ganztagsspezifische entgeltfreie Nachmittagsangebot einer<br />

Grundschule ist solange entsprechend dem Mindeststandard<br />

nach Nr. 8.2 auf drei Tage einer vollen Unterrichtswoche zu<br />

beschränken, bis das Land Niedersachsen der Schule die volle<br />

Ausstattung nach Nr. 7 des Ganztagsschulerlasses gewährt. 1<br />

1 SVBl 5/2004, Nr. 8.2: „Schulen können im Einvernehmen mit ihrem<br />

Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder<br />

anderen Kooperationspartnern vereinbaren, um auf der Grundlage eines<br />

gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule<br />

gem. Nr. 2.4.1 einzurichten. Die Genehmigung wird erteilt, sofern für<br />

die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen einer vollen<br />

Unterrichtswoche ganztagsspezifische Angebote eingerichtet sind,<br />

Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen<br />

Rahmenvorgaben dieses Erlasses entsprechen und auch die nachmittäglichen<br />

Angebote für Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung<br />

der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt<br />

werden.<br />

14<br />

Eine Grundschule, die offene Ganztagsschule werden will, ermöglicht<br />

über das entgeltfreie schulische Angebot hinaus den<br />

Aufbau eines ergänzenden Angebotes der Jugendhilfe an der<br />

Schule, mit dem der jeweilige Betreuungsbedarf 2 an bis zu fünf<br />

Tagen einer vollen Unterrichtswoche und in den Schulferien<br />

(höchstens 9 Wochen Betreuungsangebot, 4 Wochen Schließzeit)<br />

abgedeckt wird. Das ergänzende Angebot der Jugendhilfe muss<br />

ausreichend Plätze anbieten und in seinem zeitlichen Umfang<br />

bedarfsgerecht entwickelt werden. Dieses ergänzende Angebot<br />

ist elternbeitragspflichtig, der Elternbeitrag wird bei Bedürftigkeit<br />

nach § 90 SGB VIII erlassen bzw. übernommen.<br />

Die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> ersetzt die Angebote der<br />

Jugendhilfe in Form von Horten und hortähnlichen Gruppen im<br />

Einzugsbereich der betreffenden Grundschule. Ein jahrgangsweiser<br />

Aufbau des Ganztagsangebotes und ein entsprechend gestaffeltes<br />

Auslaufen des dadurch ersetzten Hortangebotes ist nur<br />

möglich, wenn (a) dies im Rahmen des vorgegebenen Budgets<br />

für beide Angebote realisiert werden kann und (b) das bestehende<br />

Hortangebot nicht in Räumen von Kindertagesstätten durchgeführt<br />

wird.<br />

Ein Zuschlag zur Personalversorgung kann abweichend von Nr. 6.3 und<br />

Nr. 7 gewährt werden, sofern hier-für die sächlichen und haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen gegeben sind.“<br />

2 Der Bedarf ist im § 24, Abs. 1, Nr. 1 und 2 SGB VIII definiert und ist<br />

gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Schule nachzuweisen (zu<br />

den Bedarfskriterien vgl. Fußnote 8).


Rechtsfragen<br />

Ein Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule<br />

hat nur dann Aussicht auf Zustimmung und finanzielle Förderung<br />

durch die Stadt Oldenburg als Schul- und Jugendhilfeträger,<br />

wenn er von einer Grundschule gemeinsam mit einem anerkannten<br />

Träger der Jugendhilfe gestellt wird (primärer<br />

Kooperationspartner). Weitere Kooperationspartner sollen<br />

für die Ausgestaltung des Angebotes einbezogen werden.<br />

Grundschulen sind frei in der Wahl ihrer Kooperationspartner.<br />

An Grundschulen bereits bestehende Horteinrichtungen müssen<br />

aber frühzeitig in entsprechende Planungen der Schule<br />

einbezogen werden auch um die Gegebenheiten vor Ort aus<br />

Jugendhilfesicht in die Planung mit einfließen zu lassen. Horte<br />

in städtischer Trägerschaft können nicht Kooperationspartner<br />

von Schulen werden, weil die Stadt Oldenburg als Schul-<br />

und Jugendhilfeträger nicht Kooperationspartner und<br />

Leistungserbringer zugleich sein will.<br />

Das Ganztagsangebot für Schulkinder nach diesem<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong> soll eine neue Qualität ganzheitlicher<br />

Bildung und Erziehung schaffen, für die es notwendig ist, dass<br />

alle schulischen und außerschulischen Bildungspartner auf<br />

Augenhöhe miteinander kooperieren. Diese Bildungs- und<br />

Erziehungspartnerschaft wird durch trilaterale Verträge zwischen<br />

dem Jugendhilfe- und Schulträger (= Stadt Oldenburg),<br />

der Grundschule und dem Freien Träger der Jugendhilfe abgesichert.<br />

Der Mustervertrag ist als Anlage 3 Bestandteil des<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong>es.<br />

Im Rahmen des sozialrechtlichen Modells trilateraler<br />

Leistungsvereinbarungen wird die kommunale Förderung des<br />

Ganztagsangebotes über pauschalierte Zuwendungen realisiert.<br />

Der Freie Träger erhält von der Schule und der Stadt Oldenburg<br />

ein Mittelkontingent (vgl. finanzielle Rahmenbedingungen) und<br />

stellt dafür die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die organisatorische<br />

Abwicklung sicher.<br />

Im trilateralen Vertrag verpflichten sich die Schule und der Träger<br />

allen Schülerinnen und Schülern, die eine Teilnahme am Angebot<br />

der offenen Ganztagsschule wünschen, dies zu ermöglichen.<br />

Eine Begrenzung der Plätze in der offenen Ganztagsschule ist nur<br />

möglich, wenn nicht ausreichend Räume für alle angemeldeten<br />

Kinder zur Verfügung stehen. Im Zuge der Bedarfsfeststellung<br />

und Vorhabenplanung legen die Vertragspartner fest, wie viele<br />

Gruppen an der betreffenden Schule maximal eingerichtet werden<br />

können.<br />

15


Werden mehr Kinder zur offenen Ganztagschule angemeldet als<br />

Plätze vorhanden sind, muss nach Vergabe der erforderlichen<br />

Plätze für die Kinder mit ergänzendem Betreuungsbedarf ein<br />

Losverfahren für die übrigen Plätze angewendet werden. Wird die<br />

räumliche Kapazitätsgrenze einer Schule durch die tatsächlichen<br />

Anmeldungen nur geringfügig überschritten, können Schule und<br />

Freier Träger sich darauf einigen, ausnahmsweise von der auch für<br />

das schulische Angebot vereinbarten Obergrenze von 20 Kindern<br />

pro Gruppe abzuweichen.<br />

Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 24 Absatz 2 SGB VIII darüber<br />

hinaus ein zeitlich umfangreicheres Angebot benötigen,<br />

erhalten ein beitragspflichtiges bedarfsgerechtes ergänzendes<br />

Jugendhilfeangebot in der Schule.<br />

Jede Erweiterung des schulischen und ergänzenden Angebotes<br />

bedarf aus haushaltsrechtlichen Gründen der Zustimmung<br />

der Stadt Oldenburg. Ab 8 unversorgten Kindern kann im<br />

Einvernehmen mit der Stadt eine zusätzliche Kleingruppe eröffnet<br />

werden. Besteht bereits eine Kleingruppe mit 12 Kindern,<br />

kann diese im Einvernehmen mit der Stadt ab 6 weiteren unversorgten<br />

Kindern auf eine volle Gruppe aufgestockt werden. Die<br />

Stadt übernimmt den Defizitausgleich für höchstens eine nicht<br />

voll belegte Gruppe pro Schule. Das heißt, dass diese Gruppe das<br />

gleiche Budget erhält wie eine volle Gruppe oder Kleingruppe<br />

und die Elternbeiträge für das ergänzende Angebot nur nach<br />

tatsächlicher Belegung gegen zu rechnen sind.<br />

Die Elternbeiträge für das ergänzende Angebot der Jugendhilfe<br />

und das Mittagessen für alle teilnehmenden Kinder werden<br />

durch die Freien Träger eingezogen.<br />

Freie Träger sind frei von Weisungen der Schulaufsichtsbehörde.<br />

Soweit sie als Kooperationspartner einer Grundschule für die<br />

Durchführung des ganztagsspezifischen schulischen Angebotes<br />

Personal zur Verfügung stellen, tritt dieses in kein Dienst- und<br />

Arbeitsverhältnis zum Land, untersteht aber gleichwohl der<br />

staatlichen Schulaufsicht und den Weisungen der Schulleitung.<br />

Die Kräfte haben die in der Schule geltenden Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften und die Konferenzbeschlüsse der Schule<br />

zu beachten. Andererseits bleibt die Fach- und Dienstaufsicht des<br />

eigenen Anstellungsträgers bestehen.<br />

Um eine regelmäßige Information und strukturelle Einbindung<br />

des primären Kooperationspartners zu befördern, sollen die<br />

Schulen diesen als beratendes Mitglied in die Gesamtkonferenz<br />

und in den Schulvorstand einbeziehen.<br />

16<br />

Finanzielle Rahmenbedingungen<br />

Zuwendungen<br />

Das Land Niedersachsen macht derzeit bei der Genehmigung<br />

neuer Ganztagsschulen keinerlei finanzielle Zusage. Die<br />

Mindestausstattung von 10 kapitalisierten Lehrerstunden für<br />

eine Grundschule mit je zwei 3. und 4. Klassen, die nach Nr.<br />

8.2 des Ganztagschulerlasses genehmigt worden ist, wurde im<br />

Schuljahr 2010/11 zwar noch gezahlt; ob dies in den folgenden<br />

Schuljahren noch so sein wird, bleibt allerdings ungewiss. Wann<br />

die Vollausstattung einer offenen Ganztagsschule nach dem<br />

Landesmodell 1 geleistet werden wird, ist noch unsicherer.<br />

1 SVBl 5/2004, Nr. 7: „Die Schule erhält für Tage, an denen die<br />

Schülerinnen und Schüler des Pri-marbereichs und des Sekundarbereichs<br />

I im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden an ganz-tagsspezifischen<br />

Angeboten teilnehmen, einen Zuschlag zur Lehrerversorgung.<br />

An die Stelle eines Teils der zusätzlichen Lehrerstunden und deren<br />

Wert entsprechend tritt auf Vorschlag der Schule ein Mittelkontingent<br />

(„Budget“) zur Finanzierung ganztagsspezifischer Angebote in<br />

Kooperation mit außerschulischen Anbietern oder zum Einsatz weiterer<br />

Fachkräfte. Einzelheiten regelt der Bezugserlass zu i) in der jeweils geltenden<br />

Fassung.“


Um der Schule und ihren Kooperationspartnern<br />

Planungssicherheit zu geben, verpflichtet sich die Stadt<br />

Oldenburg durch den trilateralen Vertrag, die jeweils<br />

vom Land Niedersachsen gezahlte Zuwendung so aufzustocken,<br />

dass Schule und Jugendhilfeträger in der Lage<br />

sind, eine Personalausstattung vorzuhalten, die den in<br />

diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> festgelegten Standards entspricht.<br />

Eine Übersicht über die unter den <strong>Oldenburger</strong><br />

Bildungspartnern vereinbarten Mindeststandards im Vergleich<br />

zu anderen Angebotsformen findet sich in der Anlage 1. Die<br />

Fördergrundsätze für die Qualitätsstandards und das Budget<br />

für die Kooperative Ganztagsgrundschule in Anlage 2 sind ein<br />

jeweils zu aktualisierender Bestandteil dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>es.<br />

Da eine tarifliche Bezahlung der Fachkräfte gewollt ist, sind in<br />

diesen Fördergrundsätzen Erhöhungen der Einzelpauschalen in<br />

Anpassung an die Tarifentwicklung vorgesehen.<br />

Damit die Schule und der Träger in die Lage versetzt werden, das<br />

gesamte Ganztagsangebot mit den beschriebenen personellen<br />

und pädagogischen Qualitätsstandards verlässlich zu organisieren<br />

und mit hoher Strukturqualität durchzuführen, erhalten<br />

offene Ganztagsgrundschulen von der Stadt Oldenburg für die<br />

pädagogische Arbeit mit den Kindern eine Pauschale pro Kind<br />

und Angebotsstunde für (sozial)pädagogische Fachkräfte als<br />

Gruppenleitung und ab 13 Kindern eine weitere geeignete Kraft<br />

(die auch im schulischen Angebot möglichst eine Fachkraft sein<br />

sollte). Verfügungszeiten sind die Grundlage für die Realisierung<br />

von Bildungspartnerschaften von Lehrkräften, sozialpädagogischen<br />

Fachkräften, Fachkräften aus den Bereichen Kultur und<br />

Sport und Eltern als Basis für die individuelle Förderung des<br />

einzelnen Kindes. Auch für Gruppen, die nur am schulischen Teil<br />

des Ganztagsangebotes teilnehmen, sollen daher die für sonstige<br />

Einrichtungen der Jugendhilfe vorgesehenen 5 Stunden<br />

Verfügungszeit je Gruppe gewährt werden.<br />

Die Anzahl der Kinder, die nachmittags in der Schule bleiben,<br />

wird mit Einführung der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> in<br />

Grundschulen wachsen. Die Leitungsaufgaben werden daher<br />

nicht als zusätzliche Aufgabe von einer Gruppenleitung erledigt<br />

werden können. Außerdem wird die Kooperation zwischen<br />

Schule und Freiem Träger der Jugendhilfe umfangreicher und<br />

hinsichtlich des gemeinsam verantworteten pädagogischen<br />

Konzepts für das ganztägige Lernen auch substantieller werden,<br />

als dies bei additiven Hortangeboten im Regelfall erforderlich<br />

war. Die Leitung des Ganztagsangebotes gewinnt als verantwortliches<br />

Gegenüber und Ansprechpartner/-in für die Schulleitung<br />

eine besondere Bedeutung. Das Budget enthält daher für alle<br />

Gruppen Leitungsstunden entsprechend den Mindeststandards<br />

für Kindertagesstätten und ermöglicht damit eine entsprechend<br />

höhere Eingruppierung der sozialpädagogischen Fachkräfte in<br />

Leitungsfunktion.<br />

Für Gruppen ab einer Angebotszeit von insgesamt 15<br />

Wochenstunden im Jahresdurchschnitt werden zusätzlich zu den<br />

Leitungsstunden zwei Koordinierungsstunden gewährt.<br />

Schulen und ihre Kooperationspartner können unter<br />

Berücksichtigung der in diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> festgelegten<br />

Qualitätsstandards unterschiedliche Modelle der personellen<br />

Umsetzung der <strong>Ganztagsbildung</strong> an den Grundschulen<br />

realisieren. Für die konkrete Umsetzungsplanung wird eine<br />

Kalkulationstabelle zur Verfügung gestellt, mit der sich verschiedene<br />

Umsetzungsszenarien berechnen lassen.<br />

Urlaubs- und Vertretungspauschalen sichern die verlässliche<br />

personelle Versorgung der Gruppen. Für den erhöhten<br />

Verwaltungsaufwand wird ein Festbetrag je Gruppe gewährt<br />

der 6% der Personalkosten einer Hortgruppe entspricht.<br />

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der<br />

Verwaltungsaufwand nach Gruppen und Personalstellen bemisst<br />

und nicht dadurch abnimmt, dass die Angebotszeit gering ist.<br />

Jede Gruppe erhält pauschalierte Zuwendungen für<br />

Fortbildung, Fachberatung und andere Maßnahmen der<br />

Qualitätssicherung. Außerdem wird eine Sachkostenpauschale für<br />

Verbrauchsmaterialien für die Arbeit mit den Kindern gewährt,<br />

wie für Kindertagesstätten üblich.<br />

17


Die Reinigungsstandards für Grundschulen sind an den erhöhten<br />

Reinigungsbedarf für Ganztagsschulen anzupassen. Notwendig<br />

sind eine tägliche Reinigung der Räume und eine zusätzliche<br />

Zwischenreinigung der Sanitäranlagen. Die erhöhten Kosten für<br />

Hausmeister- und Reinigungsdienste, die durch die ganztägige<br />

und auch in Ferienzeiten erfolgende Nutzung der Schulgebäude<br />

entstehen, werden durch den Schulträger getragen. Die<br />

Leistungen werden vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und<br />

Hochbau (EGH) erbracht.<br />

Gegenzurechnende Einnahmen<br />

Wird als Mindestausstattung der Offenen Ganztagsschule<br />

durch das Land ein Zuschlag zum Schulbudget in Form von<br />

Lehrerstunden gewährt, leitet die Schule im Regelfall das voll<br />

kapitalisierte Mittelkontingent an den Freien Träger weiter, der<br />

es für die Erbringung seiner vertraglichen Leistung im Rahmen<br />

des Angebotes der offenen Ganztagsschule verwendet. Im<br />

Ausnahmefall können sich die Schule und der Träger darauf<br />

verständigen, einen Teil der Mindestausstattung in Form von<br />

zusätzlichen Lehrerstunden in die gemeinsame Gestaltung des<br />

Angebotes der offenen Ganztagsschule einzubringen und den<br />

Rest als Mittelkontingent an den Freien Träger weiter zu leiten.<br />

Die Zuwendung der Stadt an den Träger vermindert sich in jedem<br />

Fall um den Betrag, der sich bei vollständiger Kapitalisierung<br />

der für den Ganztag gewährten Lehrerstunden ergeben würde.<br />

Erhält der Träger für ein ergänzendes Angebot Landesfinanzhilfe,<br />

vermindert sich der Zuschuss der Stadt auch um diesen Betrag.<br />

Der in schulischer Verantwortung liegende Teil des Angebots,<br />

die offene Ganztagsgrundschule, ist für die Eltern entgeltfrei. Für<br />

das ergänzende Angebot der Jugendhilfe und das Mittagessen<br />

werden vom Träger Elternbeiträge nach der jeweils gültigen<br />

Satzung der Stadt Oldenburg erhoben. 1 Der Zuschuss, den<br />

die Stadt zum ergänzenden Angebot an den Träger zahlt,<br />

vermindert sich um die Elternbeiträge (Anrechnung von 98%<br />

des Sollbeitrages). Bedürftige Kinder mit einem über das<br />

entgeltfreie schulische Angebot hinausgehenden Bildungs-,<br />

Erziehungs- und Beratungsbedarf, die als Mitglieder von<br />

Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, dem SGB<br />

XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden auf<br />

Antrag bei der Stadt von Elternbeiträgen für das ergänzende<br />

Jugendhilfeangebot freigestellt. Der örtliche Jugendhilfeträger<br />

übernimmt nach § 90 SGB VIII diese Elternbeiträge, indem er<br />

dem Freien Träger, der das Ganztagsangebot an einer offenen<br />

1 Eine Neuordnung der Elternbeitragssatzung steht an, dabei ist besonders<br />

auf eine sozial verträgliche Staffelung der Elternbeiträge zu achten.<br />

18<br />

Ganztagsschule realisiert, den entsprechenden Fehlbetrag<br />

zum jeweiligen Sollaufkommen an Elternbeiträgen erstattet, so<br />

dass der Träger je Kind und Angebotsstunde den in der jeweils<br />

gültigen Fassung der Anlage 3 genannten Pauschalbetrag zur<br />

Verfügung hat. Zu den Essenskosten werden die Eltern dieser<br />

bedürftigen Kinder entsprechend dem im Regelsatz enthaltenen<br />

Betrag für eine Mittagsmahlzeit zu den Kosten des Mittagessens<br />

herangezogen (derzeit 1,00 €).<br />

Investive Mittel<br />

Über kommunale Haushaltsmittel, die in die Umgestaltung<br />

der Schulgebäude zu Lern- und Lebensräumen investiert werden<br />

sollen, entscheiden die politischen Gremien der Stadt<br />

Oldenburg im Einzelfall. In der Finanzplanung 2012 bis 2014<br />

sind jährlich 720.000 EUR für diese Zwecke vorgesehen. Hierbei<br />

handelt es sich angesichts der schwierigen Haushaltslage<br />

der Stadt Oldenburg um Maximalbeträge. Die kurzfristigen<br />

Realisierungschancen für Vorhaben mit einem besonders hohen<br />

Investitionsbedarf sind dementsprechend geringer. Mittel- und<br />

langfristig wird sich der Investitionsbedarf für den Umbau von<br />

Grundschulen zu Lern- und Lebensräumen aufgrund des zu erwartenden<br />

Rückgangs der Schüler/-innenzahlen vermindern, so<br />

dass dann auch Schulen berücksichtigt werden können, für die<br />

aktuell geringere Umsetzungschancen bestehen.


5. Verfahren<br />

Für die Umsetzung von Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> und<br />

die Auswahl der teilnehmenden Schulen ist ein mehrstufiges<br />

Verfahren vorgesehen, das folgende Schritte umfasst:<br />

1. Interessenbekundung durch Schule und<br />

Kooperationspartner<br />

2. Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach dem<br />

Niedersächsischen Schulgesetz<br />

3. Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />

4. Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />

Interessenbekundung durch Schule und Kooperationspartner<br />

Schulen und Kooperationspartner, die eine Antragstellung<br />

planen, sollen möglichst frühzeitig dem Fachdienst Schule<br />

und Bildung ihr Interesse signalisieren, damit der Prozess der<br />

Antragstellung unterstützend begleitet werden kann und ggf.<br />

standortbezogene Hinweise gegeben werden können. Die formelle<br />

Interessensbekundung muss spätestens Ende Mai vorgelegt<br />

werden.<br />

Die Interessenbekundung 1 umfasst:<br />

• Ergebnisse einer Bedarfserhebung bei Eltern (einheitliches<br />

Befragungsinstrument wird von Stadt OL zur Verfügung<br />

gestellt, vgl. Anlage 5)<br />

• Benennung der Kooperationspartner und Stand der<br />

Abstimmung sowie ein gemeinsam unterschriebener „letter<br />

of intent“<br />

• Kurze Skizze zur geplanten Umsetzung orientiert an Zielen<br />

und Strukturqualitäten<br />

• Erforderliche bzw. gewünschte Um- / Anbauten und andere<br />

Investitionen mit pädagogischer Begründung<br />

Auf der Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen<br />

erhalten die Schulen und ihre Kooperationspartner<br />

Rückmeldungen:<br />

• zum sozialräumlichen Bedarf<br />

• zu den geplanten Investitionen<br />

• ggf. zu weiteren Aspekten, die für die (erfolgreiche)<br />

Antragstellung relevant sind<br />

• zum Prozess der Antragstellung und möglicher Begleitung<br />

und Beratung<br />

Diese Rückmeldungen erfolgen im ersten Jahr bis zum 05.07.2011<br />

und in den Folgejahren bis zwei Wochen vor Ferienbeginn.<br />

Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach<br />

dem Niedersächsischen Schulgesetz<br />

Das Antragsverfahren für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> erfolgt<br />

in zwei Stufen: In Stufe I ist ein Antrag entsprechend der<br />

1 In der Verwaltung ist ein entsprechendes Formblatt für die<br />

Interessenbekundung erhältlich.<br />

20<br />

Anforderungen des niedersächsischen Schulgesetzes zu formulieren.<br />

Dieser Antrag muss mit Frist zum 15. September des<br />

Vorjahres zum geplanten Umsetzungsbeginn beim Schulträger<br />

vorliegen. Dem Antrag ist das pädagogische Konzept nach Nr. 1.4<br />

des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ (SVBl.<br />

5/2004) beizulegen, das sich - soweit sinnvoll möglich - bereits<br />

auf die in diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> dargelegten Eckpunkte beziehen<br />

soll.<br />

Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt durch das Amt<br />

für Jugend, Familie und Schule und die Entscheidung über<br />

die Anträge durch den Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss,<br />

den VA und den Rat. Für 2011 nimmt abweichend von diesem<br />

Verfahren die Lenkungsgruppe des Projektes „Weiterentwicklung<br />

der Bildungslandschaft Oldenburg“ eine Priorisierung der vorliegenden<br />

Anträge vor und das Amt für Jugend, Familie und Schule<br />

trifft auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahme durch die<br />

Lenkungsgruppe die Entscheidung über die Realisierung.<br />

Anträge, die die Zustimmung des Schul- und Jugendhilfeträgers<br />

(= Stadt Oldenburg) gefunden haben, werden jeweils im<br />

Dezember fristgerecht dem niedersächsischen Kultusministerium<br />

zur Genehmigung zugeleitet.<br />

Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />

In der Stufe II ist ein Konzept für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

entsprechend der Ausführungen dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>s zu<br />

erstellen. Dieses Konzept muss bis zum 1. März des Jahres<br />

der geplanten Umsetzung beim Schulträger vorliegen. Der


Schulträger prüft das Konzept hinsichtlich der Vorgaben des<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong>es und stellt das Ergebnis dem Schul- und dem<br />

Jugendhilfeausschuss in einer Beschlussvorlage dar.<br />

Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />

Mit der Zustimmung der beiden Fachausschüsse zu einem<br />

Antrag erhält die Verwaltung den Auftrag, den trilateralen Vertrag<br />

abzuschließen.<br />

Anforderungen an Haus-Konzepte für die<br />

Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

In den Haus-Konzepten zur Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> muss<br />

auf folgende Punkte eingegangen werden:<br />

• Situationsanalyse<br />

Einschätzen der Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder<br />

im Einzugsbereich (z.B. soziale Schichtung, kulturelle<br />

Mischung, Bildungsperspektiven der Kinder, erzieherischer<br />

Bedarf )<br />

• Anmeldesituation<br />

Darstellen der geplanten Gruppenstruktur nach verbindlich<br />

erfolgter Anmeldung der Kinder zum kostenfreien schulischen<br />

Angebot der offenen Ganztagsschule und zum ergänzenden<br />

Angebot der Jugendhilfe<br />

• Zielkonzept<br />

Beschreiben der Aufgaben, die aus der Situationsanalyse<br />

resultieren, um die in Punkt 1 dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />

formulierten Wirkungsziele („Steigerung von Bildungs- und<br />

Teilhabechancen“ sowie „Verbesserung der Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf“) zu erreichen, dazu zwei smart 2 formulierte<br />

Handlungsziele benennen<br />

• Pädagogisches Leitbild<br />

Das zwischen den Bildungspartnern vereinbarte<br />

Bildungsverständnis unter Berücksichtigung der Erziehungs-<br />

und Bildungspartnerschaft mit Eltern formulieren<br />

• Personalkonzept<br />

Vorgesehene Qualifikationen, Zeiten und Einsatzgebiete der<br />

Mitarbeiter/-innen bei den ganztägigen Angeboten der offenen<br />

Ganztagsgrundschule und des ergänzenden Angebotes<br />

der Jugendhilfe benennen<br />

• Raum- und Außengeländekonzept<br />

Konkrete Umsetzung der im <strong>Rahmenkonzept</strong> beschriebenen<br />

Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzeptes<br />

beschreiben<br />

• Investitionskonzept<br />

Zwischen Schule, Träger und Schulträger abgestimmten<br />

Investitionsbedarf darlegen<br />

• Kooperationsstrukturkonzept<br />

Kooperationsstrukturen, -gremien und -zeiten benennen,<br />

z.B. geplante Teambildungen, Verantwortlichkeiten,<br />

Informationsfluss, Konfliktmanagement<br />

• Beteiligungskonzept<br />

Beschreiben wie Schülerinnen und Schüler, Eltern,<br />

Lehrkräfte und außerschulische Bildungspartner in die<br />

Konzepterstellung einbezogen wurden und bei der<br />

Umsetzung beteiligt werden sollen<br />

• Wochenplan<br />

Darstellen eines soweit wie möglich rhythmisierten<br />

Wochenplanes unter besonderer Berücksichtigung von<br />

Vielfalt, Lernzeiten zur Übung und Vertiefung von curricularen<br />

Inhalten und Vereinbarungen über die gemeinsame<br />

Angebotsplanung und -durchführung durch die<br />

Bildungspartner<br />

• Konzept zur Gestaltung von Schulmahlzeiten<br />

schulbezogene Ausgestaltung des Mittagessens und gegebenenfalls<br />

weiterer Zwischenmahlzeiten darstellen<br />

• Ergänzendes Jugendhilfeangebot<br />

Das Zusammenspiel des ergänzenden Angebotes der<br />

Jugendhilfe mit dem schulischen Angebotsteil beschreiben<br />

und ein Konzept für die Ausgestaltung der Ferienzeiten<br />

skizzieren<br />

• Außerschulische Kooperation<br />

Schritte zur Öffnung der Schule nach außen inklusive der<br />

konkreten Partner und Formen der Kooperation mit Trägern<br />

der Jugendhilfe und anderen Kooperationspartnern bei den<br />

Bildungs-, Förder- und Freizeitangeboten benennen<br />

• Übergangskonzept<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Übergänge von der<br />

Grundschule in die Sekundarstufe I sowie von ganztagsspezifischen<br />

Angeboten in Regelangebote der<br />

Kooperationspartner benennen<br />

• Evaluation<br />

Die Bildungspartner erklären ihre Bereitschaft zur<br />

Mitwirkung an der regelmäßigen Evaluation.<br />

2 D.h. speziell, messbar, akzeptabel, realistisch und terminiert<br />

21


Auswahlkriterien<br />

Die fachliche Bewertung der Anträge und Konzepte für<br />

Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> und die Entscheidung über die zu<br />

realisierenden Maßnahmen erfolgen in einer Gesamtbewertung<br />

nach folgenden Kriterien:<br />

• Wirtschaftlichkeit<br />

• Höhe des zusätzlichen finanziellen Bedarfs<br />

(Betriebskosten),<br />

• Realisierbarkeit auf dem Schulgelände (investiver<br />

Bedarf ),<br />

• Effekte für den Krippenausbau (Umnutzung von<br />

Horträumen in KiTas)<br />

• Pädagogisches Konzept<br />

• Qualität des pädagogischen Konzepts,<br />

• Beitrag zum Ziel der Steigerung von Bildungs- und<br />

Teilhabechancen,<br />

• Beitrag zum Ziel der Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf (Verlässlichkeit),<br />

• Innovationsgehalt,<br />

• Unterschiedlichkeit der Konzepte, damit viele Ideen<br />

zur modellhaften Erprobung kommen können.<br />

• Kooperation<br />

• Qualität des Netzwerks und der Kooperation der<br />

an der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> beteiligten<br />

Akteure,<br />

• Stellenwert des Regelangebots der<br />

Kooperationspartner in der Lebenswelt der Kinder,<br />

• Konzept für das Konfliktmanagement zwischen Schule<br />

und Freiem Träger,<br />

• Bereitschaft der Schule, eine Vereinbarung zum Schutz<br />

des Kindeswohles abzuschließen.<br />

• sozialräumlicher Bedarf<br />

• Bedarf im Sozialraum/Stadtteil,<br />

• angemessene Berücksichtigung von benachteiligten<br />

Stadtteilen und Stadtrandlagen (mind. 50%),<br />

• möglichst geringe räumliche Konzentration der<br />

Standorte,<br />

• sozialräumliche Verteilung der Standorte.<br />

Unterstützung und Ansprechpartner<br />

Soweit die Schulen und ihre Kooperationspartner für die<br />

Erstellung von Antrag und Konzept Beratung oder Unterstützung<br />

benötigen, können sie sich an den Fachdienst Schule und<br />

Bildung wenden.<br />

Der Fachdienst Schule und Bildung sollte insbesondere in Fragen,<br />

die den Raumbedarf betreffen, frühzeitig einbezogen werden.<br />

Hinweise und Unterstützung bei der Suche und Auswahl außerschulischer<br />

Partner aus dem Bereich der Kulturellen Bildung gibt<br />

das Amt für Kultur und Sport.<br />

Ein weiteres Angebot der fachlichen Beratung für die Erstellung<br />

pädagogischer Konzepte für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

bietet für die Stadt Oldenburg die Serviceagentur „Ganztägig<br />

Lernen“ Niedersachsen, DKJS, Akademie Schule & Wirtschaft,<br />

Franz Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück.<br />

22<br />

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Kooperativen<br />

<strong>Ganztagsbildung</strong> ist neben einer guten Zusammenarbeit mit<br />

den zuständigen Stellen und Personen im Amt für Jugend,<br />

Familie und Schule, auch eine gelungene Kooperation mit dem<br />

Fachdienst Stadtgrün und dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft<br />

und Hochbau notwendig. Das Amt für Jugend, Familie und<br />

Schule bemüht sich aktiv um gut funktionierende Schnittstellen<br />

und benennt die jeweils verantwortlichen Ansprechpersonen.<br />

Evaluation<br />

Um die Erfahrungen mit der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> nach<br />

dem vorliegenden <strong>Rahmenkonzept</strong> systematisch auszuwerten,<br />

findet jährlich eine Evaluation durch die Vertragspartner statt.<br />

Diese dient auch dazu, die Zielerreichung zu überprüfen und den<br />

Schulen Informationen für eine Weiterentwicklung ihrer individuellen<br />

Schulkonzepte zu liefern. Damit die Evaluation nicht zu<br />

einem einzelne Schulen stigmatisierenden „Ranking“ führen kann,<br />

werden der Fachöffentlichkeit ausschließlich schulübergreifende<br />

Kennzahlen zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen zielt die<br />

Datenerhebung auf die Selbstevaluation der Bildungspartner und<br />

ihrer jeweiligen Hauskonzepte.<br />

Im Rahmen des Projektes „Weiterentwicklung der <strong>Oldenburger</strong><br />

Bildungslandschaft“ werden unter Beteiligung aller Akteure<br />

ein Konzept und einheitliche Erhebungsinstrumente für diese<br />

Evaluation entwickelt. Das Konzept soll berücksichtigen, dass an<br />

den Schulen bereits regelmäßig Evaluationen durchgeführt werden.<br />

Es legt fest, welche Teile und Daten der Evaluation für eine<br />

fach-öffentliche Bewertung der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong><br />

Modellvorhabens genutzt werden und welche Daten ausschließlich<br />

der jeweiligen Schule für ihre eigene Qualitätsentwicklung<br />

zur Verfügung stehen. Während für die schulübergreifende<br />

Auswertung quantitativ erfassbare Indikatoren und Kennzahlen<br />

ein besonderes Gewicht haben sind für einzelschulische Stärken-/<br />

Schwächenanalysen und daran anschließende Reflexions- und<br />

Entwicklungsprozesse auch qualitative, nicht standardisiert zu<br />

erfassende Daten wichtig.<br />

Zu Beginn des Schuljahres 2013/14 findet eine Überprüfung<br />

und Fortschreibung des <strong>Rahmenkonzept</strong>es durch die an der<br />

Erstellung beteiligten Gruppen statt. Diese Weiterentwicklung<br />

berücksichtigt die Ergebnisse der Evaluation.


Anlagen:<br />

1. Tabellarischer Vergleich der Standards in den Angebotsformen<br />

2. Muster für trilateralen Vertrag<br />

3. Fördergrundsätze für Qualitätsstandards und Budget in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> in Grundschulen<br />

4. Raumprogramm für Grundschulen<br />

5. Erhebungsbogen für die Nachfrage zur Offenen Ganztagsschule und den Bedarf für ein ergänzendes Angebot der<br />

Jugendhilfe<br />

6. Liste der Ansprechpartner/-innen im Rahmen der Konzeptentwicklung.<br />

7. Verfahrensablauf<br />

Diese Anlagen sind nicht Bestandteil der Broschüre, können aber im Internet unter www.oldenburg.de/schulen heruntergeladen<br />

werden.<br />

23


24<br />

Herausgeber:<br />

Stadt Oldenburg (Oldb), Der Oberbürgermeister.<br />

Amt für Jugend, Familie und Schule, Stand: September 2011<br />

Allgemeine Anfragen an die Stadt Oldenburg bitte an das<br />

ServiceCenter unter Telefon 0441 235 4444.<br />

Bildnachweise:<br />

© Stephanie Hofschläger/pixelio.de: Titelseite, S. 12/13, S. 16, S. 20<br />

© Dieter Schütz/pixelio.de: S. 4, S. 14, S. 19; © Thommy Weiss/pixelio.de: S. 6/7<br />

© Gerhard Wellmann/pixelio.de: S. 8/9, © Joujou/pixelio.de: S. 10/11<br />

© Rainer Sturm/pixelio.de: S. 13; © Peter Draschan/pixelio.de: S. 15

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