Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB
Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB Oldenburger Rahmenkonzept kooperativer Ganztagsbildung - KiB
Kooperative Ganztagsbildung in Grundschulen Rahmenkonzept Neugier. Ratsbeschluss vom 27.06.2011 Übermorgenstadt Oldenburg. Gut für Kinder.
- Seite 2 und 3: Vorwort Die Zukunftsfähigkeit eine
- Seite 4 und 5: 1. Ziele des Rahmenkonzeptes Ein ze
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- Seite 18: Die Reinigungsstandards für Grunds
- Seite 21 und 22: Schulträger prüft das Konzept hin
- Seite 23 und 24: Anlagen: 1. Tabellarischer Vergleic
Kooperative<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> in<br />
Grundschulen<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong><br />
Neugier.<br />
Ratsbeschluss vom 27.06.2011<br />
Übermorgenstadt Oldenburg.<br />
Gut für Kinder.
Vorwort<br />
Die Zukunftsfähigkeit einer Stadt hängt angesichts des zu erwartenden<br />
demografischen Wandels immer stärker davon ab, ob es<br />
gelingt, den urbanen Lebensraum für junge Familien attraktiv zu<br />
halten. Dass Oldenburg junge Familien durch Familienfreundlichkeit<br />
anzieht und bindet, wird eindrücklich dadurch unter Beweis gestellt,<br />
dass die Stadt zu den ganz wenigen Großstädten gehört, die derzeit<br />
noch wachsen. Diese positive Bilanz ist Ansporn, die Attraktivität der<br />
Stadt für junge Menschen und Familien<br />
weiter zu stärken. Im März 2009 hat der<br />
Rat mit dem Konzept Familienfreundliche<br />
Stadt Oldenburg ein alle Handlungsfelder<br />
kommunaler Entwicklung umfassendes<br />
zielorientiertes Handlungskonzept für<br />
die weitere Stärkung der Familienfreundlichkeit<br />
beschlossen. Darin wird die<br />
Verbesserung der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit<br />
als wichtiger Baustein für<br />
den Brückenschlag zur „Übermorgenstadt“<br />
identifiziert.<br />
Mit der Gründung des Projektes „Weiterentwicklung<br />
der <strong>Oldenburger</strong> Bildungslandschaft“<br />
im Jahr 2009 ist die Stadt<br />
Oldenburg in die Mitverantwortung<br />
für die Bildungsbiografien junger Menschen eingetreten. Mit dem<br />
Ratsbeschluss vom 27.06.2011 über das <strong>Rahmenkonzept</strong> „Kooperative<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> an Grundschulen“ wird ein neuer Weg beschritten.<br />
Die gesetzliche Aufgabe des Jugendhilfeträgers, für Schulkinder ein<br />
bedarfsgerechtes Angebot der Betreuung, Erziehung und Bildung<br />
vorzuhalten, wird systematisch verbunden mit der Aufgabe des<br />
Schulträgers, Rahmenbedingungen für ganztägiges Lernen in Schulen<br />
zu schaffen. Das vorgelegte Konzept macht die dafür erforderliche<br />
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe konsequent zum<br />
Programm und weitet sie zielgerecht auf weitere Bildungspartner aus<br />
Kultur und Sport aus.<br />
Der partizipativ gestaltete Prozess hat mehr als zwei Jahre gedauert<br />
und war anfangs steinig. Die an der Konzeptentwicklung beteiligten<br />
Bildungspartner wurden mit der Zeit zu Kooperationspartnern. Um<br />
die erforderlichen Qualitätsstandards für die Bildungs- und Teilhabebedürfnisse<br />
von Grundschulkindern wurde hart gerungen. Das<br />
2<br />
Resultat ist ein im Konsens aller Arbeitsgruppenmitglieder und<br />
im Konsens aller politischen Fraktionen verabschiedetes fachlich<br />
gut durchdachtes <strong>Rahmenkonzept</strong>. Es verlangt von den einzelnen<br />
Schulen und ihren konkreten Bildungspartnern die partizipative<br />
Entwicklung spezieller Hauskonzepte und gibt ihnen dafür die<br />
nötigen Gestaltungsspielräume. Orientiert an den je besonderen<br />
Bildungs- und Teilhabebedürfnissen der Schüler und Schülerinnen,<br />
dem individuellen Betreuungsbedarf der<br />
Eltern und potentiellen außerschulischen<br />
Lernorten und Kooperationspartnern<br />
im Stadtteil können verschiedenartige<br />
Modelle Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
entstehen.<br />
Noch gibt es in Politik und Schule manche<br />
Skeptiker, die das ausgehandelte Konzept<br />
als Kompromissbildung ansehen, es<br />
als „Spatz in der Hand“ akzeptieren,<br />
solange man die „Taube auf dem Dach“<br />
– die gebundene Ganztagschule – nicht<br />
bekommen kann. Die Erfahrung wird<br />
künftig zeigen, wie sich die professionsübergreifende<br />
Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
für die Kinder und Eltern und alle Mitwirkenden<br />
tatsächlich anfühlt. Nach meiner<br />
Überzeugung gibt es mit multiprofessionellem Blick auf Grundschulkinder<br />
eine ganze Vogelschar mit den unterschiedlichsten Talenten<br />
zu entdecken: Zaunkönig und Nachtigall, unscheinbare scheue<br />
Vögelchen mit unerwarteten musischen Fähigkeiten, Schwalben,<br />
Geschicklichkeitskünstler und perfekte Baumeister, Mauersegler, fröhliche<br />
Lebenskünstler der Geselligkeit, oder Anpassungsexperten wie<br />
Kolibris oder Pinguine. Ich erhoffe mir, dass das fachlich innovative<br />
Konzept Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> viele junge Talente entdeckt,<br />
ihre sozial-emotionale Kompetenz entwickelt und stark wie ein Adler<br />
jedes Kind so hoch wie möglich zu tragen vermag.<br />
Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Mitwirkung.<br />
Dagmar Sachse<br />
Dezernentin für Soziales, Jugend und Schule
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort 2<br />
1. Ziele des <strong>Rahmenkonzept</strong>s 4<br />
2. Eckpunkte eines gemeinsamen Bildungsverständnisses 5<br />
3. Qualitätsstandards 6<br />
Strukturqualität Schulentwicklungsprozess<br />
Strukturqualität Gruppenpädagogisches<br />
7<br />
Konzept mit festen Bezugspersonen 8<br />
Strukturqualität Fachkräfteangebot 8<br />
Strukturqualität Kooperation 9<br />
Strukturqualität Rhythmisierung und Verzahung 10<br />
Strukturqualität Mittagessen 10<br />
Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzepts 11<br />
Strukturqualität Vielfalt und Teilhabe 13<br />
4. Rahmenbedingungen 14<br />
Rechtsfragen 15<br />
Finanzielle Rahmenbedingungen 16<br />
5. Verfahren<br />
Interessenbekundung durch Schule<br />
20<br />
und Kooperationspartner<br />
Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach dem<br />
20<br />
Niedersächsischen Schulgesetz<br />
Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
20<br />
nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es 20<br />
Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />
Anforderungen an Haus-Konzepte für<br />
21<br />
die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> 21<br />
Auswahlkriterien 22<br />
Unterstützung und Ansprechpartner 22<br />
Evaluation 22<br />
3
1. Ziele des<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />
Ein zentrales familien- und bildungspolitisches Handlungsziel<br />
des Konzeptes Familienfreundliche Stadt Oldenburg ist die<br />
Entwicklung Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> in Grundschulen. Sie<br />
zielt wesentlich auf zwei Wirkungen:<br />
• die individuellen Bildungs- und Teilhabechancen 1 aller<br />
Kinder durch Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> und -erziehung<br />
zu verbessern;<br />
• Sorgeberechtigten, die eine Betreuung für ihr<br />
Grundschulkind benötigen, um Beruf oder Ausbildung mit<br />
Familie vereinbaren zu können, ein verlässliches und altersgerechtes<br />
Betreuungsangebot zu ermöglichen.<br />
Das <strong>Rahmenkonzept</strong> muss für das schulische Ganztagsangebot,<br />
das in Niedersachsen derzeit nur als offenes Angebot gestaltet<br />
werden darf, eine ausreichende Strukturqualität ermöglichen,<br />
die das Erreichen der gesetzten Bildungs-, Erziehungs- und<br />
Betreuungsziele befördert. Das ergänzende Angebot der<br />
Jugendhilfe muss ausreichend Plätze anbieten und in seinem<br />
zeitlichen Umfang bedarfsgerecht entwickelt werden.<br />
1 Bessere Bildungs- und Teilhabechancen strebt auch das<br />
Integrationskonzept der Stadt Oldenburg an.<br />
4<br />
Diese Ziele werden durch die Zusammenführung verschiedener<br />
Bildungssysteme erreicht: Es geht um das Zusammenwirken der<br />
(überwiegend) formalen schulischen Bildung mit den Systemen<br />
nonformaler Bildung (Jugendhilfe, Sport und Kultur) 2 , ergänzt<br />
durch Prozesse der informellen Bildung, die jenseits institutioneller<br />
Steuerung und Anleitung verlaufen. In diesem Sinne<br />
verstehen und benennen die <strong>Oldenburger</strong> Bildungspartner<br />
das <strong>Oldenburger</strong> Modell als „Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
an Grundschulen“. Dieses <strong>Rahmenkonzept</strong> stellt für das<br />
Ganztagsangebot eine Strukturqualität, die das Erreichen der<br />
gesetzten Bildungsziele ermöglicht.<br />
Um die wechselseitige Wertschätzung der unterschiedlichen<br />
Professionen zu pflegen und eine Anerkennung ihrer vielfältigen<br />
Aufgaben zum Ausdruck zu bringen, ist unter anderem ein<br />
sensibler Umgang mit Sprache bedeutsam. Deshalb haben sich<br />
die Autorinnen und Autoren dieses Konzepts bemüht, eindimensionale<br />
Zuschreibungen und besetzte Begrifflichkeiten zu<br />
vermeiden.<br />
2 Dieses strategische Handlungsziel findet sich auch im Konzept<br />
Familienfreundliche Stadt Oldenburg, im Masterplan Kultur und im<br />
Sportentwicklungsplan der Stadt Oldenburg.
2. Eckpunkte eines<br />
gemeinsamen<br />
Bildungsverständnisses<br />
Alle an der Entwicklung des <strong>Rahmenkonzept</strong>es beteiligten<br />
Akteure teilen ein breites und ganzheitliches Verständnis<br />
von Bildung, das den Erwerb von Wissen und Können ebenso<br />
umfasst wie die Entwicklung von Kreativität und die<br />
Persönlichkeitsbildung. Bildung wird wesentlich als soziales<br />
Lernen verstanden, als Lernen von und mit anderen, das auf den<br />
Erwerb von sozialen Kompetenzen wie Gemeinschaftsfähigkeit<br />
und Demokratiefähigkeit zielt.<br />
Damit diese Form des Lernens gelingt, benötigen Jungen und<br />
Mädchen eine positive Beziehungsgestaltung und eine vertrauensvolle<br />
Bindung an die erwachsenen Bezugspersonen und<br />
untereinander in der (Lern-)Gruppe. Heterogenität und Diversität<br />
werden als Chance für Bildungsprozesse begriff en.<br />
Zugleich ist Bildung im Verständnis der <strong>Oldenburger</strong><br />
Bildungspartner immer individuelles Lernen als<br />
Aneignungsprozess, ausgerichtet auf das Ziel einer eigenständigen<br />
Persönlichkeitsentwicklung. Dies schließt auch die<br />
Vermittlung von Lebenskompetenzen und die Stärkung eines<br />
positiven Selbstbildes ein. Gelingende Bildungsprozesse setzen<br />
einen positiven Umgang mit Fehlern voraus.<br />
Die beiden für ganztägiges Lernen hauptsächlich verantwortlichen<br />
Bildungspartner Schule und Jugendhilfe sehen sich ihrem<br />
gemeinsamen Auftrag nach dem niedersächsischem Schulgesetz<br />
und dem niedersächsischen Kindertagesstättengesetz, dem<br />
Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ sowie nach dem Kinder-<br />
und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpfl ichtet, Kinder zu bilden,<br />
zu erziehen und zu betreuen. Dabei erfüllen sie unterschiedliche<br />
Rollen, Aufgaben und Aufträge und bringen dafür unterschiedliche<br />
Ausbildungen und Kompetenzen mit. Diese Unterschiede gilt<br />
es klar voneinander abzugrenzen und gegenseitig anzuerkennen,<br />
damit multiprofessionelle Kompetenzteams in der Kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> optimal zusammenwirken können und sich<br />
in ihrem unterschiedlichen professionellen Blick auf Mädchen,<br />
Jungen und Familien gut ergänzen.<br />
Vision Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
Das folgende Schaubild stellt die von den Fachkräften im Projekt<br />
„Weiterentwicklung der <strong>Oldenburger</strong> Bildungslandschaft“ erarbeitete<br />
Vision dar. Es zeigt, wie Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
perspektivisch im multiprofessionellen Zusammenwirken von<br />
Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Fachkräften<br />
aus Sport und Kultur den Schulalltag verändern kann.<br />
Unterricht<br />
Bedürfnisse der Kinder<br />
Modelle von <strong>Ganztagsbildung</strong> müssen sich ganz wesentlich daran<br />
messen lassen, wieweit es gelingt, sich an den Bedürfnissen<br />
der Kinder zu orientieren. Kinder benötigen Halt, Orientierung<br />
und Geborgenheit. Genau so wichtig wie eindeutige Grenzen<br />
und Anleitung sind für Kinder Freiräume, in denen sie nicht von<br />
Erwachsenen angeleitet und kontrolliert werden.<br />
Das <strong>Oldenburger</strong> Modell Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> gründet<br />
sich auf die von Oggi Enderlein aus sozialpsychologischer Sicht<br />
ermittelten Einsichten zu den Bedürfnissen von Kindern im ganztägigen<br />
Lernen.<br />
Das Bedürfnis nach Halt, Orientierung<br />
und Geborgenheit<br />
eindeutige<br />
Grenzen<br />
und<br />
Freiräume<br />
Soziales<br />
Lernen<br />
Sport<br />
Kulturelle<br />
Bildung<br />
Begegnung<br />
mit anderen<br />
Kindern<br />
�<br />
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arbeiten<br />
& üben<br />
AGs<br />
fördern<br />
verlässliche Strukturen in<br />
der Verantwortung der<br />
Erwachsenen<br />
Freizeit<br />
Unterricht<br />
eigenständige<br />
Bewegung,<br />
Aktivitäten, Welt-<br />
Geschicklichkeit<br />
erkundung<br />
„groß sein“<br />
Wissen<br />
und Können<br />
erwerben<br />
hinhören, ernst nehmen, beteiligen<br />
= Partizipation<br />
Sportverein<br />
KinderundJugendarbeit<br />
Musik<br />
schule<br />
Herausforderung<br />
mit Anleitung<br />
und<br />
Anerkennung<br />
Quelle: Oggi Enderlein, GANZTAGSSCHULE AUS SICHT DER KINDER:<br />
WENIGER ODER MEHR LEBENSQUALITÄT?. Werkstatt „Schule wird<br />
Lebenswelt“. Themenheft 08, http://www.ganztaegig-lernen.org/media/<br />
web/download/th-08.pdf (Stand 24.02.2011).<br />
…<br />
…<br />
…<br />
5
3. Qualitätsstandards<br />
Das im vorliegenden <strong>Rahmenkonzept</strong> formulierte Ziel zur<br />
Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit und der Anspruch, die<br />
Bedürfnisse der Mädchen und Jungen mit ihren unterschiedlichen<br />
Biografien, sozio-kulturellen Erfahrungen, Interessen,<br />
Kompetenzen, Potenzialen und Ressourcen ernst zu nehmen,<br />
können nur erreicht werden, wenn eine angemessene<br />
Strukturqualität nachhaltig sicher gestellt wird. Dies setzt<br />
einerseits die Formulierung von Mindeststandards voraus,<br />
bedeutet aber auch, der Vielfalt der Akteure und Akteurinnen<br />
(Mädchen, Jungen, Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere<br />
Mitarbeitende) sowie der Strukturen der beteiligten<br />
Bildungspartner und der Lebensbedingungen in den unterschiedlichen<br />
Sozialräumen Rechnung zu tragen. So kann es kein<br />
Konzept geben, das sich auf alle offenen Ganztagsschulen gleichermaßen<br />
übertragen lässt.<br />
In diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> werden daher bewusst nur wenige<br />
formale Mindeststandards benannt. Eine tabellarische<br />
Übersicht über die Mindeststandards für Einrichtungen der<br />
Kindertagesbetreuung, an denen sich das gesamte Angebot der<br />
Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ausrichtet, ist als Anlage 1 dem<br />
Konzept beigefügt . 1<br />
1 Die in Niedersachsen gültigen Mindeststandards für Einrichtungen<br />
der Kindertagesbetreuung sind nie-dergelegt in den §§ 4 und 5 des<br />
niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und in der 1.<br />
Durchführungsverordnung zum KiTaG (1. DVO-KiTaG).<br />
6<br />
Im Folgenden werden überwiegend nicht formalisierbare<br />
Anforderungen an die pädagogische Qualität formuliert, die<br />
Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> erfüllen muss, um die Bedürfnisse<br />
aller Kinder angemessen zu berücksichtigen, ihre Entwicklungs-<br />
und Bildungschancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von<br />
Familie und Erwerbsarbeit für die Eltern zu erleichtern.<br />
Ziel ist es dabei, den Bildungspartnern unter Einbeziehung der<br />
Kinder und Eltern die Möglichkeit zu geben, passgenaue und<br />
individuell optimierte Konzepte zu entwickeln, die alle hier<br />
formulierten inhaltlichen Anforderungen an die pädagogische<br />
Qualität erfüllen. In der engen Zusammenarbeit von Schule<br />
und Jugendhilfe sollen die Kompetenzen, Erfahrungen und<br />
Standards so zusammengeführt werden, dass pädagogisch<br />
und entwicklungspsychologisch gute Bedingungen für die<br />
Ganztagsangebote realisiert werden.<br />
Dabei können die Bildungspartner gemeinsam mit ihrer Schüler-<br />
und Elternschaft im Haus-Konzept für eine Schule eigene<br />
Schwerpunkte vereinbaren, die sich an den übergeordneten<br />
Wirkungszielen ausrichten und die nachfolgend beschriebenen<br />
Strukturqualitäten gewährleisten.<br />
Pädagogische Konzepte für kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen<br />
einerseits offen für Unterschiede und Veränderungen in<br />
den strukturellen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sein<br />
(z.B. Zeitkonzepte, Projektarbeit, fächer- und stufenübergreifenden<br />
Unterricht, Angebote) und andererseits eine fundierte<br />
Handlungsgrundlage für Lehrerinnen und Lehrer sowie die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperationspartner bieten.
Konzepte für kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen<br />
• von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis mit kognitiven,<br />
sozial-emotionalen, kreativen und psycho-motorischen<br />
Lerninhalten ausgehen;<br />
• die individuelle Förderung aller Kinder gewährleisten;<br />
• verlässliche Beziehungen zwischen den Kindern und ihren<br />
Bezugspersonen in Schule und Jugendhilfe fördern;<br />
• von Heterogenität als Normalfall ausgehen und Interessen<br />
und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen unterschiedlichen<br />
Alters, von Familien mit Migrationshintergrund oder<br />
von Kindern mit und ohne Behinderungen besonders berücksichtigen;<br />
• eine Balance zwischen Strukturierung und Anleitung einerseits<br />
und Freiräumen für Kinder (erwachsenenfreie Zeiten<br />
und Räume) andererseits halten;<br />
• Elemente von Bewegung - möglichst täglich und draußen -<br />
fest verankern und<br />
• eine Rhythmisierung der Aktivitäten in Zusammenarbeit<br />
unterschiedlicher Berufsgruppen und Kooperationspartner<br />
anstreben.<br />
Strukturqualität Schulentwicklungsprozess<br />
Eine hohe pädagogische Qualität von <strong>Ganztagsbildung</strong> kann<br />
nur erreicht werden, wenn das gesamte schulische Lernen und<br />
Leben vor dem Hintergrund der Öffnung in den Nachmittag in<br />
die konzeptionelle Weiterentwicklung einbezogen wird. Dies soll<br />
insbesondere durch folgende Punkte sichergestellt werden:<br />
• Die offenen Ganztagsgrundschulen führen einen<br />
Schulentwicklungsprozess durch, der die gesamte<br />
Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung umfasst.<br />
• Das pädagogische Konzept für die Kooperative<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> wird alle zwei Jahre aktualisiert und ist in<br />
das Schulprogramm integriert.<br />
• Die ganztagsspezifischen Angebote stehen in einem konzeptionellen<br />
Zusammenhang mit dem Unterricht.<br />
Das Konzept für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> wird unter<br />
aktiver Beteiligung von bestehenden und künftig anvisierten<br />
Kooperationspartnern der Schulen sowie von allen an den<br />
Schulen relevanten Beteiligtengruppen (insbesondere den<br />
Bildungspartnern, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) gemeinsam<br />
erstellt.<br />
Strukturqualität Gruppenpädagogisches<br />
Konzept mit festen Bezugspersonen<br />
Von den Grundschulen und ihren Kooperationspartnern, die<br />
Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> umsetzen wollen, wird erwartet,<br />
dass sie für das entgeltfreie schulische Nachmittagsangebot und<br />
das ergänzende (kostenpflichtige) Jugendhilfeangebot ein gruppenpädagogisches<br />
Konzept entwickeln und umsetzen. Dabei sollen<br />
die Gruppenleitungen so eingesetzt werden, dass auch und<br />
gerade diejenigen Kinder, die mehr als 7 Stunden täglich in der<br />
Schule verbringen, über das gesamte Nachmittagsangebot (offene<br />
Ganztagsgrundschuleund ergänzendes Jugendhilfeangebot)<br />
eine feste Bezugsperson in ihrer Gruppe vorfinden. 2<br />
Als Nebeneffekt einer möglichst großen Beziehungskontinuität<br />
für die Schulkinder – insbesondere für die jüngeren – sind<br />
Arbeitsverträge mit möglichst hohem Stundenumfang ausdrücklich<br />
erwünscht.<br />
Die Größe der Gruppen richtet sich im ergänzenden Angebot<br />
der Jugendhilfe nach den geltenden Mindeststandards. Hier liegt<br />
die Obergrenze bei 20 Kindern. Kleingruppen können bis zu 12<br />
Kinder haben.<br />
Auch die Gruppen im schulischen Angebot der Kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> sollen diese Gruppengrößen nicht überschreiten.<br />
Allerdings ist hier mehr Flexibilität möglich, die einvernehmlich<br />
von Schule und Freiem Träger genutzt werden kann, wenn<br />
einzelne Kinder sonst unversorgt bleiben würden oder anders<br />
keine Möglichkeit bestünde, Ganztagsklassen zu bilden.<br />
2 Wenn im Einzelfall möglich, soll diese personelle Kontinuität die<br />
Betreuungsstunde des Verlässlichen Schulvormittags für Kinder der 1. und<br />
2. Jahrgangsklassen einbeziehen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass<br />
die Kosten für die Betreuungsstunde aus dem dafür vorhandenen schulischen<br />
Budget bestritten werden.<br />
7
Strukturqualität Fachkräftegebot<br />
Weil das <strong>Oldenburger</strong> Modell Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
ein bildungspolitisches Ziel verfolgt und den gesetzlichen<br />
Bildungsauftrag ernst nimmt, bestehen die <strong>Oldenburger</strong><br />
Bildungspartner darauf, dass die Bildungs-, Erziehungs- und<br />
Betreuungsarbeit im gesamten Ganztagsangebot möglichst von<br />
Fachkräften geleistet werden soll. Die Erstkraft muss eine sozialpädagogische<br />
Fachkraft sein, die Zweitkraft muss eine geeignete<br />
Kraft sein. Die Eignung muss im Einvernehmen von Schule und<br />
Vertragspartner 1 festgestellt werden.<br />
Der schulische Angebotsteil muss die gleichen personellen<br />
Mindeststandards erfüllen, die für sonstige Einrichtungen der<br />
Kindertagesbetreuung vorgeschrieben sind.<br />
1 „Vertragspartner“ ist der Freie Träger der Jugendhilfe, der mit<br />
Schule und Stadt Oldenburg den trilateralen Vertrag zur kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> geschlossen hat.<br />
8<br />
In der Anlage 1 wird daher das Angebot der Kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> als Gesamtangebot betrachtet und dargestellt.<br />
Das Angebot ab 20 Jahreswochenstunden soll, weil es in seinem<br />
Gesamtumfang einem Hortangebot entspricht, hinsichtlich<br />
des Fachkräftegebotes möglichst Hortstandards entsprechen,<br />
wenngleich sich die <strong>Oldenburger</strong> Bildungspartner eine Öffnung<br />
für andere Professionen wünschen. Der gegenwärtig geltende<br />
KiTa-Standard für Horte, der als Zweitkraft eine pädagogische<br />
Fachkraft vorschreibt, greift erst, wenn das ergänzende<br />
Jugendhilfeangebot alleine 20 Wochenstunden und mehr umfasst.<br />
Der Finanzrahmen, den die Stadt Oldenburg den Grundschulen<br />
mit Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> nach diesem <strong>Rahmenkonzept</strong><br />
als Aufstockung der Mindestausstattung des Landes nach<br />
Nr. 8.2 des Ganztagsschulerlasses gewährt, ermöglicht die<br />
Beschäftigung von zwei tariflich bezahlten Fachkräften (Erst- und<br />
Zweitkraft) für jede Gruppe (ab 13 bis 20 Kinder).
Strukturqualität Kooperation<br />
Um Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> aufbauen zu können, bedarf<br />
es einer vertrauensvollen und wechselseitig wertschätzenden<br />
Kommunikation zwischen den kooperierenden Bildungspartnern.<br />
Die Stadt Oldenburg ermöglicht durch die finanzielle<br />
Gleichstellung der offenen Ganztagsgruppen mit den sogenannten<br />
„sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe“, dass die<br />
in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> arbeitenden Fachkräfte<br />
über Leitungsstunden und Verfügungszeiten verfügen, die dem<br />
gesetzlichen Standard in der Jugendhilfe entsprechen. Damit<br />
wird sichergestellt, dass bezahlte Arbeitszeiten für kooperative<br />
Aufgaben, Vernetzung, Vorbereitung, Fachberatung, Elternarbeit<br />
und gemeinsame Fortbildungen mit Lehrkräften zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Kooperationspartner<br />
Beim Aufbau der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> sollen bestehende<br />
Kooperationsbeziehungen weitergeführt und ausgebaut<br />
werden. Primärer Kooperationspartner einer offenen<br />
Ganztagsgrundschule und damit Vertragspartner in einem trilateralen<br />
Vertrag ist ein Freier Träger der Jugendhilfe. Grundsätzlich<br />
kann auch ein Sportverein oder eine Kultureinrichtung oder ein<br />
entsprechender Verbund mit einer Anerkennung als Freier Träger<br />
der Jugendhilfe diese Rolle übernehmen.<br />
Darüber hinaus soll mit einer Vielzahl von weiteren<br />
Kooperationspartnern zusammengearbeitet werden. Weitere<br />
Kooperationspartner können beispielsweise sein:<br />
• Träger der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe mit anderen<br />
Einrichtungen und Diensten, z.B. Freizeitstätten, Hilfen<br />
zur Erziehung, Jugendverbände, Gemeinwesenarbeit,<br />
Elterntrainings, Patenschaftsprojekten,<br />
• Institutionen des Gesundheitswesens, z.B. Gesundheitsamt,<br />
Krankenkassen,<br />
• Träger kultureller Bildung, z.B. Musikschule, Kunst- und<br />
Kulturvereine, Theater, Museen, Kinos, Künstler,<br />
• Träger von Bewegungsangeboten, z.B. Sportvereine,<br />
Tanzschulen, Zirkusinitiativen,<br />
• Stadtteilinitiativen, Betriebe in der Nachbarschaft,<br />
Unternehmen, kirchliche Träger, Bewohnervereine,<br />
Migrantenselbstorganisationen, der Förderverein der betreffenden<br />
Grundschule,<br />
• Privatpersonen aus der Elternschaft,<br />
• Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen im<br />
Stadtteil, insbesondere auch im Rahmen ihres eigenen schulischen<br />
Ganztagsangebotes,<br />
• weitere Bildungsträger, soweit sie Angebote für Kinder oder<br />
gemeinsame Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und andere<br />
Fachkräfte anbieten, z.B. Universität, Fachhochschule,<br />
VHS, Bildungswerke.<br />
Strukturelle Absicherung der Kooperation<br />
Die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen<br />
und Akteuren in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ist anforderungsreich<br />
und muss daher rechtzeitig geklärt und<br />
abgesichert werden. Dies gilt besonders für die primären<br />
Kooperationspartner. In den Konzepten Kooperativer<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> ist bei den Ausführungen zur Kooperation –<br />
außer auf die Partner und die Formen der Kooperation – auf die<br />
Verfahren zur Abstimmung, die konkreten Verantwortlichkeiten<br />
der Kooperationspartner, die Regelungen zur Dienst- und<br />
Fachaufsicht sowie gemeinsame Tandemfortbildungen einzugehen.<br />
Bei der Kooperation ist auf Aushandlungsprozesse<br />
zwischen den Professionen und Akteuren, die Wahrung der<br />
Eigenständigkeit und des Profils der Kooperationspartner sowie<br />
eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zu achten. Darüber<br />
hinaus sollten Vereinbarungen zur gemeinsamen Fortbildung<br />
und Supervision, zum Teamteaching, zur kollegialen Beratung<br />
und zur Fachberatung erfolgen. Im trilateralen Vertrag werden<br />
Regelungen zum Umgang mit Konflikten getroffen, die die<br />
Bildungspartner nicht alleine lösen können.<br />
9
Strukturqualität Rhythmisierung und Verzahnung<br />
Wenn Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> das bildungspolitische Ziel<br />
von mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe erreichen will,<br />
dann brauchen die Kinder<br />
• eine bedürfnisgerechtere Rhythmisierung des Lern- und<br />
Freizeitangebotes als die Verlässliche Grundschule dies anbieten<br />
kann und<br />
• eine enge Verzahnung aller an der Schule tätigen<br />
Professionen, um die individuelle Förderung aller Kinder zu<br />
optimieren.<br />
Unter den Rahmenbedingungen der Offenen Ganztagsschule<br />
sind die Möglichkeiten, Unterricht und andere Lern- und<br />
Freizeitangebote der Bildungspartner über den ganzen Tag<br />
zielorientiert zu verschränken, wegen der Verbindlichkeit des<br />
Unterrichts und der Freiwilligkeit des Ganztagsangebotes noch<br />
relativ eingeschränkt. Gleichwohl soll die Schule gemeinsam<br />
mit ihren Bildungspartnern erste Ansatzpunkte für eine neue<br />
Rhythmisierung des Schulalltags finden. Ein herausragendes<br />
Merkmal der Strukturqualität des <strong>Oldenburger</strong> Modells ist es, im<br />
Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Freiwilligkeit eine verbindliche<br />
Beteiligung sicherzustellen.<br />
Ein großer Teil der <strong>Oldenburger</strong> Grundschulkinder hat absehbar<br />
über die gesamte Grundschulzeit Bedarf für ein ganztägiges<br />
Angebot. Wenn es gelingt, diese Kinder in Ganztagsklassen oder<br />
Ganztagslerngruppen und schließlich in Ganztagszügen zusammenzufassen,<br />
wird die Verzahnung und Rhythmisierung des<br />
Angebotes dadurch strukturell unterstützt.<br />
Strukturqualität Mittagessen<br />
Das Mittagessen ist als pädagogisch gestaltete Zeit ein wichtiger<br />
Bestandteil der Ganztagsschule. Die Bedürfnisse der Kinder, das<br />
pädagogische Konzept und die baulichen Gegebenheiten und<br />
Potentiale der einzelnen Schule erfordern dabei unterschiedliche<br />
Raumkonzepte und Organisationsformen. Für ein gutes Gelingen<br />
sollen die verschiedenen Dimensionen von „Essen“ bei der<br />
Entwicklung eines Verpflegungskonzepts 1 bedacht werden.<br />
1 Die partizipative Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die<br />
Verpflegung in Schulen mit ganztägigen Lernangeboten wird gerade<br />
vorbereitet. Das <strong>Oldenburger</strong> Verpflegungskonzept wird schulformübergreifend<br />
grundlegende Qualitätsstandards für Mahlzeiten in Schulen<br />
formulieren. Die Haus-Konzepte für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
an Grundschulen sollen sich dann neben dem hier vorgelegten<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong> auch daran orientieren.<br />
10<br />
Essen ist Energiespender<br />
Für ein gesundes Aufwachsen spielt eine ausgewogene<br />
Ernährung eine große Rolle. Die Qualität des Essens soll ernährungsphysiologischen<br />
Anforderungen entsprechen, ohne dabei<br />
die verschiedenen Vorlieben und Bedürfnisse der Kinder aus den<br />
Augen zu verlieren.<br />
Essen ist Genuss<br />
Die Auswahl und die Art der Zubereitung der Mahlzeiten sollen<br />
den Kindern ermöglichen, vielfältige sinnliche Erfahrungen zu<br />
machen. Lustvolles Essen bedingt, dass der Geruch, die Optik,<br />
die Konsistenz und der Geschmack der Speisen die Kinder positiv<br />
ansprechen. Eine abwechslungsreiche Speisenfolge ist dabei<br />
wichtig. Genuss braucht Zeit und eine angenehme räumliche<br />
Atmosphäre. Die Mittagspause sollte daher lang genug sein, um<br />
in Ruhe anzukommen, das gemeinsame Essen ohne Hektik zu genießen<br />
und genügend Zeit für Gespräche zu haben. Helle Räume,<br />
ein freundliches Ambiente, eine angenehme Raumakustik und<br />
nicht zuletzt freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter tragen zentral dazu bei, einen „ZeitRaum“ zu schaffen,<br />
in dem alle das gemeinsame Essen lustvoll genießen und sich in<br />
der Gruppe wohlfühlen können.
Essen ist zentraler Teil der Kultur<br />
Gemeinsames Essen verbindet. Eine gelungene Gestaltung des<br />
Mittagessens berücksichtigt die Verschiedenheit von Kulturen<br />
und bietet Einblicke in die Essgewohnheiten unterschiedlicher<br />
Kulturkreise. Sie ermöglicht muslimischen oder sich vegetarisch<br />
ernährenden Kindern die Teilnahme am gemeinsamen<br />
Mittagessen ebenso, wie Kindern mit Allergien. Eine qualitativ<br />
gute und zeitgemäße Mittagsverpflegung findet die Balance<br />
zwischen dem gemeinschaftlich Verbindenden und den individuellen<br />
Bedürfnissen und Vorlieben.<br />
Bei der Planung und Gestaltung sowie Weiterentwicklung des<br />
Verpflegungskonzepts sollen die unterschiedlichen Gruppen<br />
(Kinder, Eltern, Bildungspartner) aktiv einbezogen werden,<br />
da eine hohe Akzeptanz aller Beteiligten eine wichtige<br />
Voraussetzung für eine gelungene Gestaltung der Mittags(essens)<br />
zeit ist.<br />
Um einen Zugang für alle Kinder zu gewährleisten, stellen Schule<br />
und Träger sicher, dass alle Eltern umfassend über entsprechende<br />
Zuschussmöglichkeiten zum Mittagessen informiert sind.<br />
Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzeptes<br />
Der räumlichen Strukturqualität kommt eine große Bedeutung<br />
zu, da die Jungen und Mädchen sich in der offenen<br />
Ganztagschule täglich über einen langen Zeitraum in der Schule<br />
aufhalten. Unterrichtsräume müssen daher in noch stärkerem<br />
Maße zu Lebens-, Gestaltungs- und Entwicklungsräumen werden,<br />
in denen sich die Kinder als individuelle Persönlichkeiten und mit<br />
der Diversität ihrer Lebenswelten wohl fühlen und nachhaltige<br />
Bildungs- und Teilhabechancen erhalten.<br />
Raum- und Außengeländekonzepte der Kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong>, und dies schließt den die Schule umgebenden<br />
Sozialraum ausdrücklich mit ein, müssen die Bedürfnisse<br />
und Interessen ihrer Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt<br />
stellen und zur Erreichung des Zieles, Verbesserung der Bildungs-<br />
und Teilhabegerechtigkeit für alle Schüler und Schülerinnen,<br />
beitragen.<br />
Dieses <strong>Rahmenkonzept</strong> macht bewusst keine konkreten<br />
Vorgaben für die Raum- und Außengeländegestaltung, weil sich<br />
die Schulgebäude und ihr Umfeld ebenso unterscheiden, wie<br />
die Akteure und Akteurinnen (Mädchen und Jungen, Väter und<br />
Mütter, pädagogische Fachkräfte, Leitungskräfte von Schule und<br />
Träger, usw.) hinsichtlich ihrer Ideen, Bedürfnisse, Ressourcen und<br />
Kompetenzen.<br />
11
Wichtige Voraussetzung der Raumplanung und<br />
Konzeptentwicklung ist die gemeinsame Auseinandersetzung<br />
damit,<br />
• wie Aktivität, Bewegung und Ruhe, eigenständiges und<br />
angeleitetes Lernen in Einzelarbeit oder Gruppen, Rückzug<br />
allein oder mit Freund/-innen und gemeinschaftliches Tun<br />
im ganztägigen Lernen umgesetzt werden sollen,<br />
• welche räumlichen Voraussetzungen für eine gute<br />
Kommunikation und Zusammenarbeit der Bildungspartner<br />
auf Augenhöhe erforderlich sind und<br />
• wie Schule zu einem Lern- und Lebensraum qualifiziert<br />
werden kann, in dem die Kinder, ihre Eltern und die mit<br />
den Kindern arbeitenden multiprofessionellen Fachkräfte<br />
sich wohlfühlen, gut arbeiten, sich begegnen und die<br />
Wirkungsziele dieses Konzeptes erreichen können.<br />
Der ganztägige Aufenthalt am Lern- und Lebensort Schule erfordert<br />
unabdingbar die folgenden räumlichen Bereiche, die über<br />
die allgemeinen Raumstandards für (Halbtags)Grundschulen 1<br />
hinausgehen:<br />
• ein Essensbereich, der auch doppelt genutzt sein kann,<br />
solange eine Vor-. und Nachbereitung des Essens dabei<br />
möglich ist,<br />
1 Diese Raumstandards, die sich aus dem Musterraumprogramm für<br />
Grundschulen ergeben, sind als Anlage 4 beigefügt.<br />
12<br />
• Bewegungsbereiche drinnen und draußen, die durch<br />
Mehrzweckraum (Aula), Sporthalle, Sportplatz und<br />
Pausenhof abgedeckt oder ergänzt werden können,<br />
• Bereiche für Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die das<br />
Bedürfnis nach Ruhe erfüllen (z.B. in Kombination mit<br />
Schulbücherei / Lesebereich möglich),<br />
• ein Kreativbereich, der auch doppelt genutzt sein<br />
kann, solange die Möglichkeit zur Lagerung von<br />
Zwischenergebnissen besteht.<br />
Die Kinder sollen zu diesen Bereichen freien Zugang haben,<br />
um auch in den nicht angeleiteten Zeiten ihren individuellen<br />
Bedürfnissen nachkommen zu können.<br />
Jungen und Mädchen im Grundschulalter brauchen außer<br />
angemessen gestalteten Räumen im Gebäude, auch die<br />
Möglichkeit, sich die Welt außerhalb der Schule, den Stadtteil<br />
oder sogar die gesamte Stadt anzueignen. Erfahrungen von<br />
Selbstwirksamkeit sind wichtiger Bestandteil von Lernprozessen<br />
und Persönlichkeitsentwicklung, so dass Kinder Räume drinnen<br />
und draußen als gestaltbar und durch eigenes Tun veränderbar<br />
erleben müssen.<br />
Hinzu kommt, dass Schulen nicht nur Räume für Jungen<br />
und Mädchen bereithalten müssen, sondern auch für die
Einbeziehung der Eltern in das Schulleben und für das erweiterte<br />
Kollegium und seine Leitungen. Daher sind weitere<br />
Anforderungen an den Umbau von Grundschulen zu erfüllen:<br />
• Im Außenbereich, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft dazu,<br />
werden vielfältige naturbezogene Erfahrungsbereiche ermöglicht.<br />
• Gruppenräume müssen - zumindest teilweise - als separate<br />
Räume vorhanden sein. Gemeinsam genutzte Räume müssen<br />
von allen Beteiligten mit gestaltbar sein.<br />
• Der erhöhte und veränderte Raumbedarf für das größer werdende<br />
Kollegium und eine zusätzliche Leitungskraft für den<br />
Ganztag ist zu berücksichtigen und abhängig von eventuell<br />
neu geschaffenen Organisationsformen (z. B. Lernhäuser mit<br />
Kleinteams oder Jahrgangsteams etc.) umzusetzen.<br />
Eine Bestandserhebung der räumlichen Potentiale und ihrer<br />
Qualität (Wohlfühlorte vs. unangenehme Orte) kann die<br />
Phantasie zur Gestaltung oder Neuausrichtung des pädagogischen<br />
Konzeptes einer Schule anregen. Für eine Antragstellung<br />
ist zu prüfen, wo im Hinblick auf die Strukturqualität des Raum-<br />
und Außengeländekonzeptes räumlicher Veränderungs- und<br />
zusätzlicher Raumbedarf besteht.<br />
Dabei sind ausdrücklich die außerschulische Umgebung sowie<br />
Gebäude und Lernorte in der gesamten Stadt einzubeziehen.<br />
Die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> hat zum Ziel, die<br />
Teilhabegerechtigkeit für alle Kinder der Schule zu verbessern<br />
und sie in ihrer Lebensbewältigung sowohl in ihrer aktuellen<br />
Lebensphase als Grundschulkind als auch für ihr späteres Leben<br />
zu unterstützen. Dazu gehört, dass die Jungen und Mädchen die<br />
Erfahrung machen, sich im Stadtteil orientieren zu können, indem<br />
sie sich zunehmend auf eigenen Füßen, mit dem Fahrrad oder<br />
mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig dort bewegen.<br />
Eine wichtige Rolle spielen auch das Kennenlernen von außerschulischen<br />
Freizeitaktivitäten und der Zugang zu öffentlichen<br />
Angeboten (z.B. Ferienpassaktionen, Stadtteilfeste, Angebote der<br />
Gemeinwesenarbeit), Gebäuden (z.B. Bücherei, Museum, Theater,<br />
Kino, Freizeitstätten, weiterführende Schulen) und Naturräumen.<br />
Strukturqualität Vielfalt und Teilhabe<br />
Das neue Konzept der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> ermöglicht<br />
einer wesentlich größeren Anzahl von Kindern den Zugang zu<br />
einem ganztägigen Angebot als dies im additiven System aus<br />
Schule und Hort oder hortähnlichen Gruppen bisher der Fall<br />
war. 2 Familien entscheiden sich aus den vielfältigsten Gründen<br />
2 Für den Hortbesuch ist der Bedarf nach § 24, Abs. 1, Nr. 1 und 2 SGB<br />
VIII gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Schule nachzuweisen.<br />
Einen Bedarf hat ein Grundschulkind, das eine offene Ganztagsschule<br />
besucht,<br />
„wenn<br />
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder<br />
2. die Erziehungsberechtigten<br />
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />
oder Arbeit suchend sind,<br />
b) sich in einer Berufsbildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />
Hochschulausbildung befinden oder<br />
vor dem Hintergrund ihrer individuellen familiären Situation für<br />
ein Ganztagsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule<br />
und darüber hinaus. Durch die Teilnahme an einem ganztägigen<br />
Angebot in einem institutionellen Rahmen unterscheidet<br />
sich die Freizeitgestaltung der Jungen und Mädchen in<br />
ihrer Organisationsform stark von der Nachmittagsgestaltung<br />
der Halbtagskinder. Da mit dem Ganztagsangebot die<br />
Partizipationsmöglichkeiten der Jungen und Mädchen nicht<br />
beschränkt, sondern die Teilhabe für alle Kinder möglich werden<br />
soll, muss ein vielfältiges Angebot an Sport und Kultur in<br />
die Schule geholt bzw. durch die Nutzung außerschulischer<br />
Lernorte für die Kinder erschlossen werden. Vielfalt kann durch<br />
ein multiprofessionell zusammengesetztes Stammteam und<br />
ein breites AG-Angebot hergestellt werden. 3 Hier bringen die<br />
Fachkräfte aus Kultur und Sport eine zusätzliche Qualität in das<br />
Ganztagsangebot.<br />
Besonders große Bedeutung hat diese Strukturqualität im frei<br />
zugänglichen und für die Familien kostenlosen, schulischen<br />
Angebotsteil der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> für die Teilhabe<br />
und soziale Integration von Kindern, die aufgrund von mangelnden<br />
finanziellen und/oder zeitlichen Ressourcen ihrer Eltern einen<br />
erschwerten Zugang zu anderen Bildungsangeboten haben.<br />
Bei der Entwicklung und Gestaltung von Angeboten ist eine<br />
umfassende Beteiligung der Kinder sicherzustellen.<br />
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches<br />
erhalten.“<br />
3 Angesichts der gegebenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der<br />
Zulässigkeit von Honorarverträgen bei geringfügigem, aber regelmäßigem<br />
Einsatz in einer Ganztagsschule wird empfohlen, für AG-Angebote<br />
auf Honorarverträge zu verzichten und besser Dienstleistungsverträge<br />
abzuschließen.<br />
13
4. Rahmenbedingungen<br />
Langfristiges Ziel kommunaler Bildungspolitik bleibt die gebundene<br />
Form von <strong>Ganztagsbildung</strong> mit Kooperationspartnern. Weil<br />
im Land Niedersachsen aber derzeit nur offene Ganztagsschulen<br />
genehmigt werden, müssen sich auch die <strong>Oldenburger</strong><br />
Grundschulen an diese Rahmenbedingung anpassen. Die<br />
Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot bleibt also freiwillig.<br />
Eltern melden ihre Kinder aber verbindlich für jeweils ein<br />
Schuljahr zur Teilnahme am Ganztagsangebot an.<br />
Das ganztagsspezifische entgeltfreie Nachmittagsangebot einer<br />
Grundschule ist solange entsprechend dem Mindeststandard<br />
nach Nr. 8.2 auf drei Tage einer vollen Unterrichtswoche zu<br />
beschränken, bis das Land Niedersachsen der Schule die volle<br />
Ausstattung nach Nr. 7 des Ganztagsschulerlasses gewährt. 1<br />
1 SVBl 5/2004, Nr. 8.2: „Schulen können im Einvernehmen mit ihrem<br />
Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder<br />
anderen Kooperationspartnern vereinbaren, um auf der Grundlage eines<br />
gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule<br />
gem. Nr. 2.4.1 einzurichten. Die Genehmigung wird erteilt, sofern für<br />
die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen einer vollen<br />
Unterrichtswoche ganztagsspezifische Angebote eingerichtet sind,<br />
Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen<br />
Rahmenvorgaben dieses Erlasses entsprechen und auch die nachmittäglichen<br />
Angebote für Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung<br />
der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt<br />
werden.<br />
14<br />
Eine Grundschule, die offene Ganztagsschule werden will, ermöglicht<br />
über das entgeltfreie schulische Angebot hinaus den<br />
Aufbau eines ergänzenden Angebotes der Jugendhilfe an der<br />
Schule, mit dem der jeweilige Betreuungsbedarf 2 an bis zu fünf<br />
Tagen einer vollen Unterrichtswoche und in den Schulferien<br />
(höchstens 9 Wochen Betreuungsangebot, 4 Wochen Schließzeit)<br />
abgedeckt wird. Das ergänzende Angebot der Jugendhilfe muss<br />
ausreichend Plätze anbieten und in seinem zeitlichen Umfang<br />
bedarfsgerecht entwickelt werden. Dieses ergänzende Angebot<br />
ist elternbeitragspflichtig, der Elternbeitrag wird bei Bedürftigkeit<br />
nach § 90 SGB VIII erlassen bzw. übernommen.<br />
Die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> ersetzt die Angebote der<br />
Jugendhilfe in Form von Horten und hortähnlichen Gruppen im<br />
Einzugsbereich der betreffenden Grundschule. Ein jahrgangsweiser<br />
Aufbau des Ganztagsangebotes und ein entsprechend gestaffeltes<br />
Auslaufen des dadurch ersetzten Hortangebotes ist nur<br />
möglich, wenn (a) dies im Rahmen des vorgegebenen Budgets<br />
für beide Angebote realisiert werden kann und (b) das bestehende<br />
Hortangebot nicht in Räumen von Kindertagesstätten durchgeführt<br />
wird.<br />
Ein Zuschlag zur Personalversorgung kann abweichend von Nr. 6.3 und<br />
Nr. 7 gewährt werden, sofern hier-für die sächlichen und haushaltsrechtlichen<br />
Voraussetzungen gegeben sind.“<br />
2 Der Bedarf ist im § 24, Abs. 1, Nr. 1 und 2 SGB VIII definiert und ist<br />
gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Schule nachzuweisen (zu<br />
den Bedarfskriterien vgl. Fußnote 8).
Rechtsfragen<br />
Ein Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule<br />
hat nur dann Aussicht auf Zustimmung und finanzielle Förderung<br />
durch die Stadt Oldenburg als Schul- und Jugendhilfeträger,<br />
wenn er von einer Grundschule gemeinsam mit einem anerkannten<br />
Träger der Jugendhilfe gestellt wird (primärer<br />
Kooperationspartner). Weitere Kooperationspartner sollen<br />
für die Ausgestaltung des Angebotes einbezogen werden.<br />
Grundschulen sind frei in der Wahl ihrer Kooperationspartner.<br />
An Grundschulen bereits bestehende Horteinrichtungen müssen<br />
aber frühzeitig in entsprechende Planungen der Schule<br />
einbezogen werden auch um die Gegebenheiten vor Ort aus<br />
Jugendhilfesicht in die Planung mit einfließen zu lassen. Horte<br />
in städtischer Trägerschaft können nicht Kooperationspartner<br />
von Schulen werden, weil die Stadt Oldenburg als Schul-<br />
und Jugendhilfeträger nicht Kooperationspartner und<br />
Leistungserbringer zugleich sein will.<br />
Das Ganztagsangebot für Schulkinder nach diesem<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong> soll eine neue Qualität ganzheitlicher<br />
Bildung und Erziehung schaffen, für die es notwendig ist, dass<br />
alle schulischen und außerschulischen Bildungspartner auf<br />
Augenhöhe miteinander kooperieren. Diese Bildungs- und<br />
Erziehungspartnerschaft wird durch trilaterale Verträge zwischen<br />
dem Jugendhilfe- und Schulträger (= Stadt Oldenburg),<br />
der Grundschule und dem Freien Träger der Jugendhilfe abgesichert.<br />
Der Mustervertrag ist als Anlage 3 Bestandteil des<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong>es.<br />
Im Rahmen des sozialrechtlichen Modells trilateraler<br />
Leistungsvereinbarungen wird die kommunale Förderung des<br />
Ganztagsangebotes über pauschalierte Zuwendungen realisiert.<br />
Der Freie Träger erhält von der Schule und der Stadt Oldenburg<br />
ein Mittelkontingent (vgl. finanzielle Rahmenbedingungen) und<br />
stellt dafür die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die organisatorische<br />
Abwicklung sicher.<br />
Im trilateralen Vertrag verpflichten sich die Schule und der Träger<br />
allen Schülerinnen und Schülern, die eine Teilnahme am Angebot<br />
der offenen Ganztagsschule wünschen, dies zu ermöglichen.<br />
Eine Begrenzung der Plätze in der offenen Ganztagsschule ist nur<br />
möglich, wenn nicht ausreichend Räume für alle angemeldeten<br />
Kinder zur Verfügung stehen. Im Zuge der Bedarfsfeststellung<br />
und Vorhabenplanung legen die Vertragspartner fest, wie viele<br />
Gruppen an der betreffenden Schule maximal eingerichtet werden<br />
können.<br />
15
Werden mehr Kinder zur offenen Ganztagschule angemeldet als<br />
Plätze vorhanden sind, muss nach Vergabe der erforderlichen<br />
Plätze für die Kinder mit ergänzendem Betreuungsbedarf ein<br />
Losverfahren für die übrigen Plätze angewendet werden. Wird die<br />
räumliche Kapazitätsgrenze einer Schule durch die tatsächlichen<br />
Anmeldungen nur geringfügig überschritten, können Schule und<br />
Freier Träger sich darauf einigen, ausnahmsweise von der auch für<br />
das schulische Angebot vereinbarten Obergrenze von 20 Kindern<br />
pro Gruppe abzuweichen.<br />
Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 24 Absatz 2 SGB VIII darüber<br />
hinaus ein zeitlich umfangreicheres Angebot benötigen,<br />
erhalten ein beitragspflichtiges bedarfsgerechtes ergänzendes<br />
Jugendhilfeangebot in der Schule.<br />
Jede Erweiterung des schulischen und ergänzenden Angebotes<br />
bedarf aus haushaltsrechtlichen Gründen der Zustimmung<br />
der Stadt Oldenburg. Ab 8 unversorgten Kindern kann im<br />
Einvernehmen mit der Stadt eine zusätzliche Kleingruppe eröffnet<br />
werden. Besteht bereits eine Kleingruppe mit 12 Kindern,<br />
kann diese im Einvernehmen mit der Stadt ab 6 weiteren unversorgten<br />
Kindern auf eine volle Gruppe aufgestockt werden. Die<br />
Stadt übernimmt den Defizitausgleich für höchstens eine nicht<br />
voll belegte Gruppe pro Schule. Das heißt, dass diese Gruppe das<br />
gleiche Budget erhält wie eine volle Gruppe oder Kleingruppe<br />
und die Elternbeiträge für das ergänzende Angebot nur nach<br />
tatsächlicher Belegung gegen zu rechnen sind.<br />
Die Elternbeiträge für das ergänzende Angebot der Jugendhilfe<br />
und das Mittagessen für alle teilnehmenden Kinder werden<br />
durch die Freien Träger eingezogen.<br />
Freie Träger sind frei von Weisungen der Schulaufsichtsbehörde.<br />
Soweit sie als Kooperationspartner einer Grundschule für die<br />
Durchführung des ganztagsspezifischen schulischen Angebotes<br />
Personal zur Verfügung stellen, tritt dieses in kein Dienst- und<br />
Arbeitsverhältnis zum Land, untersteht aber gleichwohl der<br />
staatlichen Schulaufsicht und den Weisungen der Schulleitung.<br />
Die Kräfte haben die in der Schule geltenden Rechts- und<br />
Verwaltungsvorschriften und die Konferenzbeschlüsse der Schule<br />
zu beachten. Andererseits bleibt die Fach- und Dienstaufsicht des<br />
eigenen Anstellungsträgers bestehen.<br />
Um eine regelmäßige Information und strukturelle Einbindung<br />
des primären Kooperationspartners zu befördern, sollen die<br />
Schulen diesen als beratendes Mitglied in die Gesamtkonferenz<br />
und in den Schulvorstand einbeziehen.<br />
16<br />
Finanzielle Rahmenbedingungen<br />
Zuwendungen<br />
Das Land Niedersachsen macht derzeit bei der Genehmigung<br />
neuer Ganztagsschulen keinerlei finanzielle Zusage. Die<br />
Mindestausstattung von 10 kapitalisierten Lehrerstunden für<br />
eine Grundschule mit je zwei 3. und 4. Klassen, die nach Nr.<br />
8.2 des Ganztagschulerlasses genehmigt worden ist, wurde im<br />
Schuljahr 2010/11 zwar noch gezahlt; ob dies in den folgenden<br />
Schuljahren noch so sein wird, bleibt allerdings ungewiss. Wann<br />
die Vollausstattung einer offenen Ganztagsschule nach dem<br />
Landesmodell 1 geleistet werden wird, ist noch unsicherer.<br />
1 SVBl 5/2004, Nr. 7: „Die Schule erhält für Tage, an denen die<br />
Schülerinnen und Schüler des Pri-marbereichs und des Sekundarbereichs<br />
I im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden an ganz-tagsspezifischen<br />
Angeboten teilnehmen, einen Zuschlag zur Lehrerversorgung.<br />
An die Stelle eines Teils der zusätzlichen Lehrerstunden und deren<br />
Wert entsprechend tritt auf Vorschlag der Schule ein Mittelkontingent<br />
(„Budget“) zur Finanzierung ganztagsspezifischer Angebote in<br />
Kooperation mit außerschulischen Anbietern oder zum Einsatz weiterer<br />
Fachkräfte. Einzelheiten regelt der Bezugserlass zu i) in der jeweils geltenden<br />
Fassung.“
Um der Schule und ihren Kooperationspartnern<br />
Planungssicherheit zu geben, verpflichtet sich die Stadt<br />
Oldenburg durch den trilateralen Vertrag, die jeweils<br />
vom Land Niedersachsen gezahlte Zuwendung so aufzustocken,<br />
dass Schule und Jugendhilfeträger in der Lage<br />
sind, eine Personalausstattung vorzuhalten, die den in<br />
diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> festgelegten Standards entspricht.<br />
Eine Übersicht über die unter den <strong>Oldenburger</strong><br />
Bildungspartnern vereinbarten Mindeststandards im Vergleich<br />
zu anderen Angebotsformen findet sich in der Anlage 1. Die<br />
Fördergrundsätze für die Qualitätsstandards und das Budget<br />
für die Kooperative Ganztagsgrundschule in Anlage 2 sind ein<br />
jeweils zu aktualisierender Bestandteil dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>es.<br />
Da eine tarifliche Bezahlung der Fachkräfte gewollt ist, sind in<br />
diesen Fördergrundsätzen Erhöhungen der Einzelpauschalen in<br />
Anpassung an die Tarifentwicklung vorgesehen.<br />
Damit die Schule und der Träger in die Lage versetzt werden, das<br />
gesamte Ganztagsangebot mit den beschriebenen personellen<br />
und pädagogischen Qualitätsstandards verlässlich zu organisieren<br />
und mit hoher Strukturqualität durchzuführen, erhalten<br />
offene Ganztagsgrundschulen von der Stadt Oldenburg für die<br />
pädagogische Arbeit mit den Kindern eine Pauschale pro Kind<br />
und Angebotsstunde für (sozial)pädagogische Fachkräfte als<br />
Gruppenleitung und ab 13 Kindern eine weitere geeignete Kraft<br />
(die auch im schulischen Angebot möglichst eine Fachkraft sein<br />
sollte). Verfügungszeiten sind die Grundlage für die Realisierung<br />
von Bildungspartnerschaften von Lehrkräften, sozialpädagogischen<br />
Fachkräften, Fachkräften aus den Bereichen Kultur und<br />
Sport und Eltern als Basis für die individuelle Förderung des<br />
einzelnen Kindes. Auch für Gruppen, die nur am schulischen Teil<br />
des Ganztagsangebotes teilnehmen, sollen daher die für sonstige<br />
Einrichtungen der Jugendhilfe vorgesehenen 5 Stunden<br />
Verfügungszeit je Gruppe gewährt werden.<br />
Die Anzahl der Kinder, die nachmittags in der Schule bleiben,<br />
wird mit Einführung der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> in<br />
Grundschulen wachsen. Die Leitungsaufgaben werden daher<br />
nicht als zusätzliche Aufgabe von einer Gruppenleitung erledigt<br />
werden können. Außerdem wird die Kooperation zwischen<br />
Schule und Freiem Träger der Jugendhilfe umfangreicher und<br />
hinsichtlich des gemeinsam verantworteten pädagogischen<br />
Konzepts für das ganztägige Lernen auch substantieller werden,<br />
als dies bei additiven Hortangeboten im Regelfall erforderlich<br />
war. Die Leitung des Ganztagsangebotes gewinnt als verantwortliches<br />
Gegenüber und Ansprechpartner/-in für die Schulleitung<br />
eine besondere Bedeutung. Das Budget enthält daher für alle<br />
Gruppen Leitungsstunden entsprechend den Mindeststandards<br />
für Kindertagesstätten und ermöglicht damit eine entsprechend<br />
höhere Eingruppierung der sozialpädagogischen Fachkräfte in<br />
Leitungsfunktion.<br />
Für Gruppen ab einer Angebotszeit von insgesamt 15<br />
Wochenstunden im Jahresdurchschnitt werden zusätzlich zu den<br />
Leitungsstunden zwei Koordinierungsstunden gewährt.<br />
Schulen und ihre Kooperationspartner können unter<br />
Berücksichtigung der in diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> festgelegten<br />
Qualitätsstandards unterschiedliche Modelle der personellen<br />
Umsetzung der <strong>Ganztagsbildung</strong> an den Grundschulen<br />
realisieren. Für die konkrete Umsetzungsplanung wird eine<br />
Kalkulationstabelle zur Verfügung gestellt, mit der sich verschiedene<br />
Umsetzungsszenarien berechnen lassen.<br />
Urlaubs- und Vertretungspauschalen sichern die verlässliche<br />
personelle Versorgung der Gruppen. Für den erhöhten<br />
Verwaltungsaufwand wird ein Festbetrag je Gruppe gewährt<br />
der 6% der Personalkosten einer Hortgruppe entspricht.<br />
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der<br />
Verwaltungsaufwand nach Gruppen und Personalstellen bemisst<br />
und nicht dadurch abnimmt, dass die Angebotszeit gering ist.<br />
Jede Gruppe erhält pauschalierte Zuwendungen für<br />
Fortbildung, Fachberatung und andere Maßnahmen der<br />
Qualitätssicherung. Außerdem wird eine Sachkostenpauschale für<br />
Verbrauchsmaterialien für die Arbeit mit den Kindern gewährt,<br />
wie für Kindertagesstätten üblich.<br />
17
Die Reinigungsstandards für Grundschulen sind an den erhöhten<br />
Reinigungsbedarf für Ganztagsschulen anzupassen. Notwendig<br />
sind eine tägliche Reinigung der Räume und eine zusätzliche<br />
Zwischenreinigung der Sanitäranlagen. Die erhöhten Kosten für<br />
Hausmeister- und Reinigungsdienste, die durch die ganztägige<br />
und auch in Ferienzeiten erfolgende Nutzung der Schulgebäude<br />
entstehen, werden durch den Schulträger getragen. Die<br />
Leistungen werden vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und<br />
Hochbau (EGH) erbracht.<br />
Gegenzurechnende Einnahmen<br />
Wird als Mindestausstattung der Offenen Ganztagsschule<br />
durch das Land ein Zuschlag zum Schulbudget in Form von<br />
Lehrerstunden gewährt, leitet die Schule im Regelfall das voll<br />
kapitalisierte Mittelkontingent an den Freien Träger weiter, der<br />
es für die Erbringung seiner vertraglichen Leistung im Rahmen<br />
des Angebotes der offenen Ganztagsschule verwendet. Im<br />
Ausnahmefall können sich die Schule und der Träger darauf<br />
verständigen, einen Teil der Mindestausstattung in Form von<br />
zusätzlichen Lehrerstunden in die gemeinsame Gestaltung des<br />
Angebotes der offenen Ganztagsschule einzubringen und den<br />
Rest als Mittelkontingent an den Freien Träger weiter zu leiten.<br />
Die Zuwendung der Stadt an den Träger vermindert sich in jedem<br />
Fall um den Betrag, der sich bei vollständiger Kapitalisierung<br />
der für den Ganztag gewährten Lehrerstunden ergeben würde.<br />
Erhält der Träger für ein ergänzendes Angebot Landesfinanzhilfe,<br />
vermindert sich der Zuschuss der Stadt auch um diesen Betrag.<br />
Der in schulischer Verantwortung liegende Teil des Angebots,<br />
die offene Ganztagsgrundschule, ist für die Eltern entgeltfrei. Für<br />
das ergänzende Angebot der Jugendhilfe und das Mittagessen<br />
werden vom Träger Elternbeiträge nach der jeweils gültigen<br />
Satzung der Stadt Oldenburg erhoben. 1 Der Zuschuss, den<br />
die Stadt zum ergänzenden Angebot an den Träger zahlt,<br />
vermindert sich um die Elternbeiträge (Anrechnung von 98%<br />
des Sollbeitrages). Bedürftige Kinder mit einem über das<br />
entgeltfreie schulische Angebot hinausgehenden Bildungs-,<br />
Erziehungs- und Beratungsbedarf, die als Mitglieder von<br />
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, dem SGB<br />
XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden auf<br />
Antrag bei der Stadt von Elternbeiträgen für das ergänzende<br />
Jugendhilfeangebot freigestellt. Der örtliche Jugendhilfeträger<br />
übernimmt nach § 90 SGB VIII diese Elternbeiträge, indem er<br />
dem Freien Träger, der das Ganztagsangebot an einer offenen<br />
1 Eine Neuordnung der Elternbeitragssatzung steht an, dabei ist besonders<br />
auf eine sozial verträgliche Staffelung der Elternbeiträge zu achten.<br />
18<br />
Ganztagsschule realisiert, den entsprechenden Fehlbetrag<br />
zum jeweiligen Sollaufkommen an Elternbeiträgen erstattet, so<br />
dass der Träger je Kind und Angebotsstunde den in der jeweils<br />
gültigen Fassung der Anlage 3 genannten Pauschalbetrag zur<br />
Verfügung hat. Zu den Essenskosten werden die Eltern dieser<br />
bedürftigen Kinder entsprechend dem im Regelsatz enthaltenen<br />
Betrag für eine Mittagsmahlzeit zu den Kosten des Mittagessens<br />
herangezogen (derzeit 1,00 €).<br />
Investive Mittel<br />
Über kommunale Haushaltsmittel, die in die Umgestaltung<br />
der Schulgebäude zu Lern- und Lebensräumen investiert werden<br />
sollen, entscheiden die politischen Gremien der Stadt<br />
Oldenburg im Einzelfall. In der Finanzplanung 2012 bis 2014<br />
sind jährlich 720.000 EUR für diese Zwecke vorgesehen. Hierbei<br />
handelt es sich angesichts der schwierigen Haushaltslage<br />
der Stadt Oldenburg um Maximalbeträge. Die kurzfristigen<br />
Realisierungschancen für Vorhaben mit einem besonders hohen<br />
Investitionsbedarf sind dementsprechend geringer. Mittel- und<br />
langfristig wird sich der Investitionsbedarf für den Umbau von<br />
Grundschulen zu Lern- und Lebensräumen aufgrund des zu erwartenden<br />
Rückgangs der Schüler/-innenzahlen vermindern, so<br />
dass dann auch Schulen berücksichtigt werden können, für die<br />
aktuell geringere Umsetzungschancen bestehen.
5. Verfahren<br />
Für die Umsetzung von Kooperativer <strong>Ganztagsbildung</strong> und<br />
die Auswahl der teilnehmenden Schulen ist ein mehrstufiges<br />
Verfahren vorgesehen, das folgende Schritte umfasst:<br />
1. Interessenbekundung durch Schule und<br />
Kooperationspartner<br />
2. Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach dem<br />
Niedersächsischen Schulgesetz<br />
3. Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />
4. Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />
Interessenbekundung durch Schule und Kooperationspartner<br />
Schulen und Kooperationspartner, die eine Antragstellung<br />
planen, sollen möglichst frühzeitig dem Fachdienst Schule<br />
und Bildung ihr Interesse signalisieren, damit der Prozess der<br />
Antragstellung unterstützend begleitet werden kann und ggf.<br />
standortbezogene Hinweise gegeben werden können. Die formelle<br />
Interessensbekundung muss spätestens Ende Mai vorgelegt<br />
werden.<br />
Die Interessenbekundung 1 umfasst:<br />
• Ergebnisse einer Bedarfserhebung bei Eltern (einheitliches<br />
Befragungsinstrument wird von Stadt OL zur Verfügung<br />
gestellt, vgl. Anlage 5)<br />
• Benennung der Kooperationspartner und Stand der<br />
Abstimmung sowie ein gemeinsam unterschriebener „letter<br />
of intent“<br />
• Kurze Skizze zur geplanten Umsetzung orientiert an Zielen<br />
und Strukturqualitäten<br />
• Erforderliche bzw. gewünschte Um- / Anbauten und andere<br />
Investitionen mit pädagogischer Begründung<br />
Auf der Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen<br />
erhalten die Schulen und ihre Kooperationspartner<br />
Rückmeldungen:<br />
• zum sozialräumlichen Bedarf<br />
• zu den geplanten Investitionen<br />
• ggf. zu weiteren Aspekten, die für die (erfolgreiche)<br />
Antragstellung relevant sind<br />
• zum Prozess der Antragstellung und möglicher Begleitung<br />
und Beratung<br />
Diese Rückmeldungen erfolgen im ersten Jahr bis zum 05.07.2011<br />
und in den Folgejahren bis zwei Wochen vor Ferienbeginn.<br />
Antrag auf offene Ganztagsgrundschule nach<br />
dem Niedersächsischen Schulgesetz<br />
Das Antragsverfahren für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> erfolgt<br />
in zwei Stufen: In Stufe I ist ein Antrag entsprechend der<br />
1 In der Verwaltung ist ein entsprechendes Formblatt für die<br />
Interessenbekundung erhältlich.<br />
20<br />
Anforderungen des niedersächsischen Schulgesetzes zu formulieren.<br />
Dieser Antrag muss mit Frist zum 15. September des<br />
Vorjahres zum geplanten Umsetzungsbeginn beim Schulträger<br />
vorliegen. Dem Antrag ist das pädagogische Konzept nach Nr. 1.4<br />
des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ (SVBl.<br />
5/2004) beizulegen, das sich - soweit sinnvoll möglich - bereits<br />
auf die in diesem <strong>Rahmenkonzept</strong> dargelegten Eckpunkte beziehen<br />
soll.<br />
Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt durch das Amt<br />
für Jugend, Familie und Schule und die Entscheidung über<br />
die Anträge durch den Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss,<br />
den VA und den Rat. Für 2011 nimmt abweichend von diesem<br />
Verfahren die Lenkungsgruppe des Projektes „Weiterentwicklung<br />
der Bildungslandschaft Oldenburg“ eine Priorisierung der vorliegenden<br />
Anträge vor und das Amt für Jugend, Familie und Schule<br />
trifft auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahme durch die<br />
Lenkungsgruppe die Entscheidung über die Realisierung.<br />
Anträge, die die Zustimmung des Schul- und Jugendhilfeträgers<br />
(= Stadt Oldenburg) gefunden haben, werden jeweils im<br />
Dezember fristgerecht dem niedersächsischen Kultusministerium<br />
zur Genehmigung zugeleitet.<br />
Erstellung eines Konzeptes für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
nach den Erfordernissen des <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />
In der Stufe II ist ein Konzept für Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
entsprechend der Ausführungen dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>s zu<br />
erstellen. Dieses Konzept muss bis zum 1. März des Jahres<br />
der geplanten Umsetzung beim Schulträger vorliegen. Der
Schulträger prüft das Konzept hinsichtlich der Vorgaben des<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong>es und stellt das Ergebnis dem Schul- und dem<br />
Jugendhilfeausschuss in einer Beschlussvorlage dar.<br />
Abschluss des Trilateralen Vertrages<br />
Mit der Zustimmung der beiden Fachausschüsse zu einem<br />
Antrag erhält die Verwaltung den Auftrag, den trilateralen Vertrag<br />
abzuschließen.<br />
Anforderungen an Haus-Konzepte für die<br />
Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
In den Haus-Konzepten zur Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> muss<br />
auf folgende Punkte eingegangen werden:<br />
• Situationsanalyse<br />
Einschätzen der Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder<br />
im Einzugsbereich (z.B. soziale Schichtung, kulturelle<br />
Mischung, Bildungsperspektiven der Kinder, erzieherischer<br />
Bedarf )<br />
• Anmeldesituation<br />
Darstellen der geplanten Gruppenstruktur nach verbindlich<br />
erfolgter Anmeldung der Kinder zum kostenfreien schulischen<br />
Angebot der offenen Ganztagsschule und zum ergänzenden<br />
Angebot der Jugendhilfe<br />
• Zielkonzept<br />
Beschreiben der Aufgaben, die aus der Situationsanalyse<br />
resultieren, um die in Punkt 1 dieses <strong>Rahmenkonzept</strong>es<br />
formulierten Wirkungsziele („Steigerung von Bildungs- und<br />
Teilhabechancen“ sowie „Verbesserung der Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf“) zu erreichen, dazu zwei smart 2 formulierte<br />
Handlungsziele benennen<br />
• Pädagogisches Leitbild<br />
Das zwischen den Bildungspartnern vereinbarte<br />
Bildungsverständnis unter Berücksichtigung der Erziehungs-<br />
und Bildungspartnerschaft mit Eltern formulieren<br />
• Personalkonzept<br />
Vorgesehene Qualifikationen, Zeiten und Einsatzgebiete der<br />
Mitarbeiter/-innen bei den ganztägigen Angeboten der offenen<br />
Ganztagsgrundschule und des ergänzenden Angebotes<br />
der Jugendhilfe benennen<br />
• Raum- und Außengeländekonzept<br />
Konkrete Umsetzung der im <strong>Rahmenkonzept</strong> beschriebenen<br />
Strukturqualität des Raum- und Außengeländekonzeptes<br />
beschreiben<br />
• Investitionskonzept<br />
Zwischen Schule, Träger und Schulträger abgestimmten<br />
Investitionsbedarf darlegen<br />
• Kooperationsstrukturkonzept<br />
Kooperationsstrukturen, -gremien und -zeiten benennen,<br />
z.B. geplante Teambildungen, Verantwortlichkeiten,<br />
Informationsfluss, Konfliktmanagement<br />
• Beteiligungskonzept<br />
Beschreiben wie Schülerinnen und Schüler, Eltern,<br />
Lehrkräfte und außerschulische Bildungspartner in die<br />
Konzepterstellung einbezogen wurden und bei der<br />
Umsetzung beteiligt werden sollen<br />
• Wochenplan<br />
Darstellen eines soweit wie möglich rhythmisierten<br />
Wochenplanes unter besonderer Berücksichtigung von<br />
Vielfalt, Lernzeiten zur Übung und Vertiefung von curricularen<br />
Inhalten und Vereinbarungen über die gemeinsame<br />
Angebotsplanung und -durchführung durch die<br />
Bildungspartner<br />
• Konzept zur Gestaltung von Schulmahlzeiten<br />
schulbezogene Ausgestaltung des Mittagessens und gegebenenfalls<br />
weiterer Zwischenmahlzeiten darstellen<br />
• Ergänzendes Jugendhilfeangebot<br />
Das Zusammenspiel des ergänzenden Angebotes der<br />
Jugendhilfe mit dem schulischen Angebotsteil beschreiben<br />
und ein Konzept für die Ausgestaltung der Ferienzeiten<br />
skizzieren<br />
• Außerschulische Kooperation<br />
Schritte zur Öffnung der Schule nach außen inklusive der<br />
konkreten Partner und Formen der Kooperation mit Trägern<br />
der Jugendhilfe und anderen Kooperationspartnern bei den<br />
Bildungs-, Förder- und Freizeitangeboten benennen<br />
• Übergangskonzept<br />
Vorschläge zur Verbesserung der Übergänge von der<br />
Grundschule in die Sekundarstufe I sowie von ganztagsspezifischen<br />
Angeboten in Regelangebote der<br />
Kooperationspartner benennen<br />
• Evaluation<br />
Die Bildungspartner erklären ihre Bereitschaft zur<br />
Mitwirkung an der regelmäßigen Evaluation.<br />
2 D.h. speziell, messbar, akzeptabel, realistisch und terminiert<br />
21
Auswahlkriterien<br />
Die fachliche Bewertung der Anträge und Konzepte für<br />
Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong> und die Entscheidung über die zu<br />
realisierenden Maßnahmen erfolgen in einer Gesamtbewertung<br />
nach folgenden Kriterien:<br />
• Wirtschaftlichkeit<br />
• Höhe des zusätzlichen finanziellen Bedarfs<br />
(Betriebskosten),<br />
• Realisierbarkeit auf dem Schulgelände (investiver<br />
Bedarf ),<br />
• Effekte für den Krippenausbau (Umnutzung von<br />
Horträumen in KiTas)<br />
• Pädagogisches Konzept<br />
• Qualität des pädagogischen Konzepts,<br />
• Beitrag zum Ziel der Steigerung von Bildungs- und<br />
Teilhabechancen,<br />
• Beitrag zum Ziel der Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf (Verlässlichkeit),<br />
• Innovationsgehalt,<br />
• Unterschiedlichkeit der Konzepte, damit viele Ideen<br />
zur modellhaften Erprobung kommen können.<br />
• Kooperation<br />
• Qualität des Netzwerks und der Kooperation der<br />
an der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> beteiligten<br />
Akteure,<br />
• Stellenwert des Regelangebots der<br />
Kooperationspartner in der Lebenswelt der Kinder,<br />
• Konzept für das Konfliktmanagement zwischen Schule<br />
und Freiem Träger,<br />
• Bereitschaft der Schule, eine Vereinbarung zum Schutz<br />
des Kindeswohles abzuschließen.<br />
• sozialräumlicher Bedarf<br />
• Bedarf im Sozialraum/Stadtteil,<br />
• angemessene Berücksichtigung von benachteiligten<br />
Stadtteilen und Stadtrandlagen (mind. 50%),<br />
• möglichst geringe räumliche Konzentration der<br />
Standorte,<br />
• sozialräumliche Verteilung der Standorte.<br />
Unterstützung und Ansprechpartner<br />
Soweit die Schulen und ihre Kooperationspartner für die<br />
Erstellung von Antrag und Konzept Beratung oder Unterstützung<br />
benötigen, können sie sich an den Fachdienst Schule und<br />
Bildung wenden.<br />
Der Fachdienst Schule und Bildung sollte insbesondere in Fragen,<br />
die den Raumbedarf betreffen, frühzeitig einbezogen werden.<br />
Hinweise und Unterstützung bei der Suche und Auswahl außerschulischer<br />
Partner aus dem Bereich der Kulturellen Bildung gibt<br />
das Amt für Kultur und Sport.<br />
Ein weiteres Angebot der fachlichen Beratung für die Erstellung<br />
pädagogischer Konzepte für die Kooperative <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
bietet für die Stadt Oldenburg die Serviceagentur „Ganztägig<br />
Lernen“ Niedersachsen, DKJS, Akademie Schule & Wirtschaft,<br />
Franz Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück.<br />
22<br />
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Kooperativen<br />
<strong>Ganztagsbildung</strong> ist neben einer guten Zusammenarbeit mit<br />
den zuständigen Stellen und Personen im Amt für Jugend,<br />
Familie und Schule, auch eine gelungene Kooperation mit dem<br />
Fachdienst Stadtgrün und dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft<br />
und Hochbau notwendig. Das Amt für Jugend, Familie und<br />
Schule bemüht sich aktiv um gut funktionierende Schnittstellen<br />
und benennt die jeweils verantwortlichen Ansprechpersonen.<br />
Evaluation<br />
Um die Erfahrungen mit der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> nach<br />
dem vorliegenden <strong>Rahmenkonzept</strong> systematisch auszuwerten,<br />
findet jährlich eine Evaluation durch die Vertragspartner statt.<br />
Diese dient auch dazu, die Zielerreichung zu überprüfen und den<br />
Schulen Informationen für eine Weiterentwicklung ihrer individuellen<br />
Schulkonzepte zu liefern. Damit die Evaluation nicht zu<br />
einem einzelne Schulen stigmatisierenden „Ranking“ führen kann,<br />
werden der Fachöffentlichkeit ausschließlich schulübergreifende<br />
Kennzahlen zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen zielt die<br />
Datenerhebung auf die Selbstevaluation der Bildungspartner und<br />
ihrer jeweiligen Hauskonzepte.<br />
Im Rahmen des Projektes „Weiterentwicklung der <strong>Oldenburger</strong><br />
Bildungslandschaft“ werden unter Beteiligung aller Akteure<br />
ein Konzept und einheitliche Erhebungsinstrumente für diese<br />
Evaluation entwickelt. Das Konzept soll berücksichtigen, dass an<br />
den Schulen bereits regelmäßig Evaluationen durchgeführt werden.<br />
Es legt fest, welche Teile und Daten der Evaluation für eine<br />
fach-öffentliche Bewertung der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong><br />
Modellvorhabens genutzt werden und welche Daten ausschließlich<br />
der jeweiligen Schule für ihre eigene Qualitätsentwicklung<br />
zur Verfügung stehen. Während für die schulübergreifende<br />
Auswertung quantitativ erfassbare Indikatoren und Kennzahlen<br />
ein besonderes Gewicht haben sind für einzelschulische Stärken-/<br />
Schwächenanalysen und daran anschließende Reflexions- und<br />
Entwicklungsprozesse auch qualitative, nicht standardisiert zu<br />
erfassende Daten wichtig.<br />
Zu Beginn des Schuljahres 2013/14 findet eine Überprüfung<br />
und Fortschreibung des <strong>Rahmenkonzept</strong>es durch die an der<br />
Erstellung beteiligten Gruppen statt. Diese Weiterentwicklung<br />
berücksichtigt die Ergebnisse der Evaluation.
Anlagen:<br />
1. Tabellarischer Vergleich der Standards in den Angebotsformen<br />
2. Muster für trilateralen Vertrag<br />
3. Fördergrundsätze für Qualitätsstandards und Budget in der Kooperativen <strong>Ganztagsbildung</strong> in Grundschulen<br />
4. Raumprogramm für Grundschulen<br />
5. Erhebungsbogen für die Nachfrage zur Offenen Ganztagsschule und den Bedarf für ein ergänzendes Angebot der<br />
Jugendhilfe<br />
6. Liste der Ansprechpartner/-innen im Rahmen der Konzeptentwicklung.<br />
7. Verfahrensablauf<br />
Diese Anlagen sind nicht Bestandteil der Broschüre, können aber im Internet unter www.oldenburg.de/schulen heruntergeladen<br />
werden.<br />
23
24<br />
Herausgeber:<br />
Stadt Oldenburg (Oldb), Der Oberbürgermeister.<br />
Amt für Jugend, Familie und Schule, Stand: September 2011<br />
Allgemeine Anfragen an die Stadt Oldenburg bitte an das<br />
ServiceCenter unter Telefon 0441 235 4444.<br />
Bildnachweise:<br />
© Stephanie Hofschläger/pixelio.de: Titelseite, S. 12/13, S. 16, S. 20<br />
© Dieter Schütz/pixelio.de: S. 4, S. 14, S. 19; © Thommy Weiss/pixelio.de: S. 6/7<br />
© Gerhard Wellmann/pixelio.de: S. 8/9, © Joujou/pixelio.de: S. 10/11<br />
© Rainer Sturm/pixelio.de: S. 13; © Peter Draschan/pixelio.de: S. 15