Mitteilungsblatt Juni 2008 - Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt Juni 2008 - Gemeinde Bretzwil
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<strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bretzwil</strong> Nr. 89 Seite 20<br />
dass aus Sicherheitsgründen einzelne Wanderwegverbindungen, insbesondere die<br />
Verbindung Wasserfallen - Bürten über das Hurenwegli zeitweise gesperrt sind.<br />
Für ergänzende Auskünfte oder Fragen stehen Ihnen die Revierförster André Minnig<br />
(061 945 90 19) und Roger Maurer (061 965 96 10) jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Stiftung Wasserfallen<br />
Stelle Stelle Stelle im im Nebenamt Nebenamt Nebenamt für für den Winterdienst<br />
In Zusammenhang mit dem Kauf des Kleintraktors hat Markus Lüthi-Weber im Herbst<br />
des Jahres 2006 die im Bereich des Winterdienstes für den Unterhalt der Trottoirs neu<br />
geschaffene Stelle angetreten. Aufgrund eines bevorstehenden Wegzugs aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Bretzwil</strong> kann diese Arbeit von Markus Lüthi-Weber leider nicht weitergeführt werden und die<br />
Stelle im Nebenamt für den Winterdienst wird neu ausgeschrieben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte es an dieser Stelle nicht unterlassen, Markus Lüthi-Weber für<br />
seinen stets pflichtbewussten Arbeitseinsatz ganz herzlich zu danken und ihm für die Zukunft<br />
alles Gute zu wünschen.<br />
Die Aufgaben dieser nebenamtlichen Tätigkeit im Winterdienst umfassen zur Hauptsache<br />
die maschinelle Schneeräumung der in unserer <strong>Gemeinde</strong> vorhandenen Trottoirs. Zugleich<br />
aber auch den Winterdienst auf den Treppen zum Kindergarten und zum Schulhaus<br />
oder in den engen Verbindungswegen im Dorfkern, wo die Schneeräumung nicht maschinell<br />
ausgeführt werden kann.<br />
Das Erledigen dieser Arbeiten erfordert auch tagsüber eine flexible Einsatzmöglichkeit.<br />
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, nimmt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ihre<br />
schriftliche Bewerbung bis spätestens am 31. August <strong>2008</strong> entgegen. Für weitere<br />
Auskünfte steht Ihnen der zuständige <strong>Gemeinde</strong>rat Werner Amport jederzeit gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Gesetz Gesetz über über das das Halten Halten von von Hunden<br />
Hunden<br />
Der Regierungsrat hat die vom Landrat am 21. <strong>Juni</strong> 2007 beschlossenen und von<br />
den Stimmberechtigten am 25. November 2007 angenommenen Änderungen des<br />
Hundegesetzes auf den 1. Januar <strong>2008</strong> in Kraft gesetzt.<br />
IM WESENTLICHEN TRITT DAMIT DIE FOLGENDE NEUERUNG IN KRAFT:<br />
♦ Sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für ihren Hund beziehungsweise<br />
ihre Hunde eine Haftpflichtversicherung abschliessen, welche die Risiken der<br />
Hundehaltenden sowie derjenigen Person, die den Hund/die Hunde tatsächlich<br />
beaufsichtigt, abdeckt.<br />
♦ Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten übernimmt, muss<br />
für Personen-, Tier- und Sachschäden mindestens bis zum Betrag von drei Millionen<br />
Franken je Unfallereignis aufkommen.<br />
♦ Hundehaltende erbringen den Nachweis der Haftpflichtversicherung innerhalb von<br />
12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
Auf dieser Grundlage bitten wir sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter, diesen<br />
Sachverhalt bei ihrer Privathaftpflichtversicherung abzuklären. In der Regel sind die<br />
Haustiere bereits eingeschlossen, so dass keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen<br />
werden muss.