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Mitteilungsblatt Juni 2008 - Gemeinde Bretzwil

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<strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bretzwil</strong> Nr. 89 Seite 20<br />

dass aus Sicherheitsgründen einzelne Wanderwegverbindungen, insbesondere die<br />

Verbindung Wasserfallen - Bürten über das Hurenwegli zeitweise gesperrt sind.<br />

Für ergänzende Auskünfte oder Fragen stehen Ihnen die Revierförster André Minnig<br />

(061 945 90 19) und Roger Maurer (061 965 96 10) jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Stiftung Wasserfallen<br />

Stelle Stelle Stelle im im Nebenamt Nebenamt Nebenamt für für den Winterdienst<br />

In Zusammenhang mit dem Kauf des Kleintraktors hat Markus Lüthi-Weber im Herbst<br />

des Jahres 2006 die im Bereich des Winterdienstes für den Unterhalt der Trottoirs neu<br />

geschaffene Stelle angetreten. Aufgrund eines bevorstehenden Wegzugs aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Bretzwil</strong> kann diese Arbeit von Markus Lüthi-Weber leider nicht weitergeführt werden und die<br />

Stelle im Nebenamt für den Winterdienst wird neu ausgeschrieben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte es an dieser Stelle nicht unterlassen, Markus Lüthi-Weber für<br />

seinen stets pflichtbewussten Arbeitseinsatz ganz herzlich zu danken und ihm für die Zukunft<br />

alles Gute zu wünschen.<br />

Die Aufgaben dieser nebenamtlichen Tätigkeit im Winterdienst umfassen zur Hauptsache<br />

die maschinelle Schneeräumung der in unserer <strong>Gemeinde</strong> vorhandenen Trottoirs. Zugleich<br />

aber auch den Winterdienst auf den Treppen zum Kindergarten und zum Schulhaus<br />

oder in den engen Verbindungswegen im Dorfkern, wo die Schneeräumung nicht maschinell<br />

ausgeführt werden kann.<br />

Das Erledigen dieser Arbeiten erfordert auch tagsüber eine flexible Einsatzmöglichkeit.<br />

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, nimmt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ihre<br />

schriftliche Bewerbung bis spätestens am 31. August <strong>2008</strong> entgegen. Für weitere<br />

Auskünfte steht Ihnen der zuständige <strong>Gemeinde</strong>rat Werner Amport jederzeit gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Gesetz Gesetz über über das das Halten Halten von von Hunden<br />

Hunden<br />

Der Regierungsrat hat die vom Landrat am 21. <strong>Juni</strong> 2007 beschlossenen und von<br />

den Stimmberechtigten am 25. November 2007 angenommenen Änderungen des<br />

Hundegesetzes auf den 1. Januar <strong>2008</strong> in Kraft gesetzt.<br />

IM WESENTLICHEN TRITT DAMIT DIE FOLGENDE NEUERUNG IN KRAFT:<br />

♦ Sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für ihren Hund beziehungsweise<br />

ihre Hunde eine Haftpflichtversicherung abschliessen, welche die Risiken der<br />

Hundehaltenden sowie derjenigen Person, die den Hund/die Hunde tatsächlich<br />

beaufsichtigt, abdeckt.<br />

♦ Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten übernimmt, muss<br />

für Personen-, Tier- und Sachschäden mindestens bis zum Betrag von drei Millionen<br />

Franken je Unfallereignis aufkommen.<br />

♦ Hundehaltende erbringen den Nachweis der Haftpflichtversicherung innerhalb von<br />

12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Auf dieser Grundlage bitten wir sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter, diesen<br />

Sachverhalt bei ihrer Privathaftpflichtversicherung abzuklären. In der Regel sind die<br />

Haustiere bereits eingeschlossen, so dass keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen<br />

werden muss.

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