2016-2017 PAUEN Kochfeldabzug - Downdraft - Inselhauben -Design-Kochfelder
Das neue PAUEN Verkaufshandbuch 2016/2017 Inselhauben, Kochfeldabzüge und Downdraft ist da. Aktuelle Dunstabzüge für die Kücheninsel. Von Downdraft über Kochfeldabzüge, Inselhaube an Drahtseilaufhängung und Design-Kochfelder bleiben keine Wünsche für moderne Küchenlüftung offen. Detailinformationen finden Sie auf https://pauen.de
Das neue PAUEN Verkaufshandbuch 2016/2017 Inselhauben, Kochfeldabzüge und Downdraft ist da.
Aktuelle Dunstabzüge für die Kücheninsel.
Von Downdraft über Kochfeldabzüge, Inselhaube an Drahtseilaufhängung und Design-Kochfelder bleiben keine Wünsche für moderne Küchenlüftung offen. Detailinformationen finden Sie auf https://pauen.de
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3.2<br />
AGB<br />
1 . GELTUNGSBEREICH<br />
1 .1 Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und<br />
Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden<br />
Bedingungen, die als vereinbart gelten.<br />
1 .2 Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich<br />
widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch<br />
einmal ausdrücklich bei Vertragsabschluss widersprechen.<br />
2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS UND UMFANG DER LIEFERUNG / LEISTUNG:<br />
2.1 . Unsere Angebote sind freibleibend.<br />
2.2. Angaben wie Maße, Qualität Abbildungen, Farbe, Muster, Beschreibungen,<br />
Zeichnungen usw. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen<br />
Drucksachen sind nur annähernd und für uns verbindlich, wenn dies<br />
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch für Angaben unserer<br />
Lieferanten.<br />
2.3. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich<br />
bestätigt sind.<br />
2.4. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung<br />
maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen<br />
Bestätigung.<br />
2.5. Unsere Verkaufsangestellten und freien Handelsvertreter sind nicht befugt,<br />
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,<br />
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<br />
3. PREISE<br />
3.1 Unsere Preise gelten ab Lager Rottweil bzw. Herstellungsort inkl.<br />
Verpackung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.<br />
3.2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen<br />
Höhe hinzu.<br />
4. ZAHLUNG:<br />
4.1 Die Zahlungen haben zu erfolgen, wie auf unseren Rechnungen<br />
angegeben. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlungsfrist tritt Verzug<br />
ohne vorherige Mahnung ein.<br />
4.2. Wechsel werden nicht angenommen. Schecks akzeptieren wir<br />
erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs statt. Gutschriften über Schecks erfolgen<br />
mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.<br />
Der Besteller trägt alle mit den Schecks zusammenhängenden Kosten.<br />
4.3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,<br />
Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der<br />
Deutschen Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung weiteren<br />
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<br />
4.4. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur<br />
berechtigt, wenn seine Gegenforderung(en) nicht bestritten oder rechtskräftig<br />
festgestellt ist (sind).<br />
4.5. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die<br />
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach dem einzelnen<br />
Abschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit<br />
des Bestellers zu mindern. In einem solchem Fall sind wir ferner berechtigt,<br />
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder<br />
Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom<br />
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu<br />
verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter<br />
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen sowie deren Rückgabe oder<br />
die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen<br />
und die Einziehungsermächtigung gem. untenstehender Ziff. 9.4. widerrufen.<br />
5. LIEFERZEITEN<br />
5.1 . Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur als annähernd. Die Lieferfrist<br />
beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.<br />
5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der<br />
Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft<br />
mitgeteilt ist.<br />
5.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erbringung der Leistung<br />
um eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht<br />
erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik,<br />
Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohund<br />
Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen des Betriebs oder<br />
des Transports sowie ähnliche Umstände, auch bei Vorlieferanten gleich.<br />
<strong>PAUEN</strong> Vertriebs GmbH - AGB´s Stand: Januar <strong>2016</strong><br />
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind bei höherer Gewalt, soweit<br />
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />
5.4. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,<br />
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und<br />
Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen.<br />
5.5. Lieferverpflichtungen und Lieferzeit werden nur vorbehaltlich richtiger und<br />
termingerechter Selbstbelieferung vereinbart. Erfolgt sie nicht, sind wir zum<br />
entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.<br />
5.6. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine<br />
angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller vom<br />
Kaufvertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung<br />
von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, soweit uns der<br />
Besteller nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweist.<br />
6. GEFAHRENÜBERGANG, VERSAND:<br />
6.1 . Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den<br />
Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir<br />
noch andere Leistungen, z.B. die Versendung oder Anfuhr übernommen haben.<br />
6.2. Versandkosten werden lt. Konditionsvereinbarung abgerechnet. Sollte<br />
keine anderslautende Vereinbarung vorliegen, sind wir dazu berechtigt<br />
Paketdienstversand mit 1 5.- Euro, für Speditionsversand 39.- Euro<br />
Versandkosten abzurechnen.<br />
6.3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu<br />
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den<br />
Besteller über.<br />
6.4. Teillieferungen sind zulässig.<br />
7. MONTAGEBESTIMMUNGEN<br />
Die Planung und Montage von Dunstabzugsgeräten haben sich nach unseren<br />
Planungshinweisen und Montagebedingungen, Stand 01 .01 .201 6, zu erfolgen<br />
(einsehbar unter www.pauen.de). Die Abwicklung von Dunsthauben<br />
Kundendienstaufträgen erfolgt nach unseren Garantiebedingungen für<br />
Dunstabzugshaube. Darüber hinaus sind die Installationshinweise und<br />
Bedienungsanweisungen des Herstellers zu beachten.<br />
8. GEWÄHRLEISTUNG<br />
8.1 . Der Besteller hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach<br />
Wareneingang sachlich und fachlich zu kontrollieren bzw. eine Warenprüfung<br />
anhand unserer Versandunterlagen durchzuführen. Die Ware ist bei Erhalt auch<br />
sofort auf Transportschäden zu kontrollieren. Erkennbare Schäden sind auf den<br />
Transportpapieren zu vermerken. Nicht sofort erkennbare Transportschäden<br />
sind uns innerhalb von 4 Tagen zu melden. Von den genannten<br />
Prüfungspflichten die insbesondere auch die Prüfung der Oberflächen der<br />
Edelstahl- Glas oder lackierten Dunstabzugshauben umfassen, kann der<br />
Besteller nicht entbunden werden. Kosten, die durch eine ungeprüfte<br />
Weiterverarbeitung entstehen, gehen stets zu Lasten des Bestellers.<br />
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 4 Tage nach Eintreffen der<br />
Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau bei<br />
uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Bei Handelsgeschäften sind nicht<br />
offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, jedoch spätestens<br />
3 Montage nach Lieferung zu rügen, sofern nicht der Hersteller für das einzelne<br />
Erzeugnis besondere Garantie- und Meldefristen festgelegt hat. Außerhalb der<br />
genannten Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben<br />
werden. Die Gewährleistung für Fabrikationsmängel erstreckt sich in jedem Fall<br />
nur auf die Gewährleistung unserer Lieferanten. Übliche Farbabweichungen<br />
geben kein Recht zur Beanstandung.<br />
8.2. Bei begründeter Mängelrüge hat der Besteller nach unserer Wahl<br />
Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Gutschrift<br />
des gezahlten Preises Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware.<br />
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind nicht gegeben.<br />
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, es sei denn, sie sind auf ein uns oder unseren Mitarbeitern<br />
zuzurechnendes, zumindest grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.<br />
8.3. Erweisen sich eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung als unmöglich<br />
oder misslingen sie, werden Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung treuwidrig<br />
verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Besteller nach<br />
sein Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder ohne weitergehende<br />
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung<br />
des Vertrages zu verlangen.