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1. November 2008 – Amtsblatt 12/08 - 4 -<br />

Beschluss-Nr. 506-65/2008<br />

Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Der HFA empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Entwurf des<br />

Finanzplanes und des Investitionsprogramms der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> zu<br />

beschließen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 20.10.2008<br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des<br />

Stadtrates der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

49. Stadtratssitzung am 13.10.2008<br />

Beschluss-Nr. 450-49/2008<br />

Personalangelegenheit<br />

Beschluss-Nr. 451-49/2008<br />

Bestimmung der Stadträte, die die Akteneinsicht wahrnehmen<br />

(Fraktion SBB/ Die Linke)<br />

Der Stadtrat beschließt: Jeweils ein Vertreter aus jeder Fraktion nimmt<br />

die Akteneinsicht entsprechend des überfraktionellen Antrages vom<br />

30.09.2008 vor. Die Termine werden mit den vom Bürgermeister zu<br />

benennenden Mitarbeiterinnen abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr. 452-49/2008<br />

GO-Antrag von Herrn Piotrowski:<br />

Verweis der Vorlage 354-49/2008 - Änderung des Beschlusses Nr.<br />

443-48/2008<br />

über den Dringlichkeitsantrag vom 01.09.2008 Behindertengerechtes<br />

Bauen in der Hohlgasse (Fraktion SBB/Die Linke) in den Bauausschuss<br />

Der Stadtrat beschließt, die Vorlage 354-49/2008 - Änderung des<br />

Beschlusses Nr. 443-48/2008 über den Dringlichkeitsantrag vom<br />

01.09.2008 Behindertengerechtes Bauen in der Hohlgasse (Fraktion<br />

SBB/Die Linke) in den Bauausschuss zu verweisen.<br />

Beschluss-Nr. 453-49/2008<br />

Genehmigung der Niederschrift 47. Stadtratssitzung am<br />

25.08.2008 (öffentlicher Teil)<br />

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 47. Stadtratssitzung am<br />

25.08.2008 (öffentlicher Teil).<br />

Beschluss-Nr. 454-49/2008<br />

Genehmigung der Niederschrift 48. Stadtratssitzung am<br />

01.09.2008 (öffentlicher Teil)<br />

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 48. Stadtratssitzung am<br />

01.09.2008 (öffentlicher Teil).<br />

Beschluss-Nr. 455-49/2008<br />

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 430-46/2008 vom<br />

07.07.2008 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Flächen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

Der Stadtrat beschließt, den Stadtratsbeschluss Nr. 430-46/2008 vom<br />

07.07.2008 über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Flächen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

aufzuheben.<br />

Beschluss-Nr. 456-49/2008<br />

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 443-48/2008 vom<br />

01.09.2008 - Behindertengerechtes Bauen in der Hohlgasse<br />

Der Stadtrat beschließt, den Stadtratbeschluss Nr. 443-48/2008 vom<br />

01.09.2008 aufzuheben und auf die Umsetzung der Beschlussinhalte zu<br />

verzichten.<br />

Beschluss-Nr. 457-49/2008<br />

Aufhebung des Sperrvermerkes in der Kostenstelle 3400.9401<br />

Kneippbecken Dammbachsgrund<br />

Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 22.09.2008 die Aufhebung des Sperrvermerkes in<br />

der Kostenstelle 3400.9401 zur Errichtung des Kneippbeckens im<br />

Dammbachsgrund.<br />

Beschluss-Nr. 458-49/2008<br />

Ausgleich der Forderungen vom Abwasserbetrieb an die Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Berka</strong> für Investitionskosten Straßeneinläufe in Höhe von<br />

112.049,51 EUR<br />

Der Stadtrat beschließt folgenden Zahlungsausgleich:<br />

HH-Stelle: 6346.9521 23.366,48 EUR.<br />

Die im Prüfbericht der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 als Forderung<br />

an die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> ausgewiesenen Investitionskosten für<br />

Straßeneinläufe in Höhe von 112.049,51 EUR wurden in den Haushaltsplan<br />

2008 eingestellt.<br />

Nach erfolgter Prüfung durch das Bauamt wurde eine Forderung an die<br />

Stadt in Höhe von nur 23.366,48 EUR festgestellt. Diese sollen zur<br />

Zahlung angewiesen werden. Die Differenz zu den geforderten<br />

112,049,51 EUR beträgt 88.683,03 EUR. Sie wird als „Sonstiger<br />

Betriebsaufwand“ beim Abwasserbetrieb im Jahr 2007 eingebucht und<br />

im Nachtragshaushalt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> reduziert.<br />

Beschluss-Nr. 459-49/2008<br />

Antrag zur GO von Herrn Karau: Vertagung der restlichen Tagesordnungspunkte<br />

17 bis 20 (nichtöffentlicher Teil) in die nächste<br />

Stadtratssitzung<br />

Der Stadtrat beschließt, die restlichen Tagesordnungspunkte 17 bis 20<br />

(nichtöffentlicher Teil) in die nächste Stadtratssitzung zu vertagen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 16.10.2008<br />

In Vertretung<br />

gez. Frank Wycislok<br />

Erster Beigeordneter<br />

Amtsgericht Weimar<br />

Geschäftsnummer: K 31/08<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Blatt 3625, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />

Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 1 Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Flur 5 Flurstück 828/86, Gebäude- und Freifläche Friedrichsdorfer Str.<br />

1 zu 795 qm<br />

soll am<br />

Montag, 24.11.2008, 09:30 Uhr, Saal 21<br />

im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 81<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.<br />

Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:<br />

Blatt 3625 lfd. Nr. 1 369.000 EUR<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und<br />

es glaubhaft machen, wenn<br />

- der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im<br />

geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem<br />

Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

der Antragsteller widerspricht; andernfalls wird das Recht im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und erst nach den übrigen Rechten<br />

befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der<br />

Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann<br />

dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.

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