PRIVATanzeigen ONLINE buchen! - Kurstadt Bad Berka
PRIVATanzeigen ONLINE buchen! - Kurstadt Bad Berka
PRIVATanzeigen ONLINE buchen! - Kurstadt Bad Berka
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. November 2008 – Amtsblatt 12/08 - 4 -<br />
Beschluss-Nr. 506-65/2008<br />
Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Der HFA empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Entwurf des<br />
Finanzplanes und des Investitionsprogramms der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> zu<br />
beschließen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 20.10.2008<br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des<br />
Stadtrates der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
49. Stadtratssitzung am 13.10.2008<br />
Beschluss-Nr. 450-49/2008<br />
Personalangelegenheit<br />
Beschluss-Nr. 451-49/2008<br />
Bestimmung der Stadträte, die die Akteneinsicht wahrnehmen<br />
(Fraktion SBB/ Die Linke)<br />
Der Stadtrat beschließt: Jeweils ein Vertreter aus jeder Fraktion nimmt<br />
die Akteneinsicht entsprechend des überfraktionellen Antrages vom<br />
30.09.2008 vor. Die Termine werden mit den vom Bürgermeister zu<br />
benennenden Mitarbeiterinnen abgestimmt.<br />
Beschluss-Nr. 452-49/2008<br />
GO-Antrag von Herrn Piotrowski:<br />
Verweis der Vorlage 354-49/2008 - Änderung des Beschlusses Nr.<br />
443-48/2008<br />
über den Dringlichkeitsantrag vom 01.09.2008 Behindertengerechtes<br />
Bauen in der Hohlgasse (Fraktion SBB/Die Linke) in den Bauausschuss<br />
Der Stadtrat beschließt, die Vorlage 354-49/2008 - Änderung des<br />
Beschlusses Nr. 443-48/2008 über den Dringlichkeitsantrag vom<br />
01.09.2008 Behindertengerechtes Bauen in der Hohlgasse (Fraktion<br />
SBB/Die Linke) in den Bauausschuss zu verweisen.<br />
Beschluss-Nr. 453-49/2008<br />
Genehmigung der Niederschrift 47. Stadtratssitzung am<br />
25.08.2008 (öffentlicher Teil)<br />
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 47. Stadtratssitzung am<br />
25.08.2008 (öffentlicher Teil).<br />
Beschluss-Nr. 454-49/2008<br />
Genehmigung der Niederschrift 48. Stadtratssitzung am<br />
01.09.2008 (öffentlicher Teil)<br />
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 48. Stadtratssitzung am<br />
01.09.2008 (öffentlicher Teil).<br />
Beschluss-Nr. 455-49/2008<br />
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 430-46/2008 vom<br />
07.07.2008 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Flächen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
Der Stadtrat beschließt, den Stadtratsbeschluss Nr. 430-46/2008 vom<br />
07.07.2008 über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Flächen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
aufzuheben.<br />
Beschluss-Nr. 456-49/2008<br />
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 443-48/2008 vom<br />
01.09.2008 - Behindertengerechtes Bauen in der Hohlgasse<br />
Der Stadtrat beschließt, den Stadtratbeschluss Nr. 443-48/2008 vom<br />
01.09.2008 aufzuheben und auf die Umsetzung der Beschlussinhalte zu<br />
verzichten.<br />
Beschluss-Nr. 457-49/2008<br />
Aufhebung des Sperrvermerkes in der Kostenstelle 3400.9401<br />
Kneippbecken Dammbachsgrund<br />
Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 22.09.2008 die Aufhebung des Sperrvermerkes in<br />
der Kostenstelle 3400.9401 zur Errichtung des Kneippbeckens im<br />
Dammbachsgrund.<br />
Beschluss-Nr. 458-49/2008<br />
Ausgleich der Forderungen vom Abwasserbetrieb an die Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Berka</strong> für Investitionskosten Straßeneinläufe in Höhe von<br />
112.049,51 EUR<br />
Der Stadtrat beschließt folgenden Zahlungsausgleich:<br />
HH-Stelle: 6346.9521 23.366,48 EUR.<br />
Die im Prüfbericht der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 als Forderung<br />
an die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> ausgewiesenen Investitionskosten für<br />
Straßeneinläufe in Höhe von 112.049,51 EUR wurden in den Haushaltsplan<br />
2008 eingestellt.<br />
Nach erfolgter Prüfung durch das Bauamt wurde eine Forderung an die<br />
Stadt in Höhe von nur 23.366,48 EUR festgestellt. Diese sollen zur<br />
Zahlung angewiesen werden. Die Differenz zu den geforderten<br />
112,049,51 EUR beträgt 88.683,03 EUR. Sie wird als „Sonstiger<br />
Betriebsaufwand“ beim Abwasserbetrieb im Jahr 2007 eingebucht und<br />
im Nachtragshaushalt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> reduziert.<br />
Beschluss-Nr. 459-49/2008<br />
Antrag zur GO von Herrn Karau: Vertagung der restlichen Tagesordnungspunkte<br />
17 bis 20 (nichtöffentlicher Teil) in die nächste<br />
Stadtratssitzung<br />
Der Stadtrat beschließt, die restlichen Tagesordnungspunkte 17 bis 20<br />
(nichtöffentlicher Teil) in die nächste Stadtratssitzung zu vertagen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 16.10.2008<br />
In Vertretung<br />
gez. Frank Wycislok<br />
Erster Beigeordneter<br />
Amtsgericht Weimar<br />
Geschäftsnummer: K 31/08<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Blatt 3625, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />
Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Flur 5 Flurstück 828/86, Gebäude- und Freifläche Friedrichsdorfer Str.<br />
1 zu 795 qm<br />
soll am<br />
Montag, 24.11.2008, 09:30 Uhr, Saal 21<br />
im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 81<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:<br />
Blatt 3625 lfd. Nr. 1 369.000 EUR<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und<br />
es glaubhaft machen, wenn<br />
- der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im<br />
geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem<br />
Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
der Antragsteller widerspricht; andernfalls wird das Recht im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und erst nach den übrigen Rechten<br />
befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der<br />
Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann<br />
dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.