Gemeinde-Protokolle 1641-1846 Blaues Buch - Burgenverein ...
Gemeinde-Protokolle 1641-1846 Blaues Buch - Burgenverein ...
Gemeinde-Protokolle 1641-1846 Blaues Buch - Burgenverein ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 76 -<br />
9tens/ Von wegen der Graasmieth 1008 ist das Mehren geworden, dass derjenige<br />
welcher eine Kuhe aus einer frembden <strong>Gemeinde</strong> hieher bringt und solche hier<br />
mehr den 8 Tag auf der Allmain Wayden lasst, der solle<br />
vor solche Kuhe bezahlen fl. 1 - 40 Xr<br />
vor ein Ochs oder Zeitkuhe fl. 1 - 20 Xr<br />
vor ein Mässrind 1009 fl. 1- 4 Xr<br />
vor ein Kalb 48 Xr<br />
Alle obige Articul sollen ohne einigen Abzug oder Ausgleichung oder<br />
Vertauschung beobachtet werden.<br />
S. 163: 10./ Derjenige welcher Heü aus einer frembden <strong>Gemeinde</strong> hieher bringt, solle<br />
es dem Amtmann bey Eydes Pflichten anzeigen.<br />
11./ Denjenigen welcher in einer frembden <strong>Gemeinde</strong> Heü hat und selbes<br />
alldorten verfutert, dem solle sein das hiesige Heü zu Berg und Thal auf nächst<br />
kommenden Herbst gemässen und aufgeschrieben werden.<br />
Wenn jemand auch Summerszeit Heü aus einer frembden Gemeind hieher<br />
führen würde, der solle es ebenmässig dem Amtmann anzeigen.<br />
12./ Jst das Mehren geworden, dass alle diejenigen welche diesen<br />
Verordnungen nicht folge leisten würden und in derley Uebertrettungen<br />
erfunden würden, sollen 5 Pfund Buss verfelt seyn.<br />
Jeder Nachbar hat seine schuldigkeit wenn er derley Uebertrettungen gewahr<br />
würde, solches der Obrigkeit anzuzeigen.<br />
13./ Ein Armer der nur eine Kuhe vermag, solle selbe unentgeltlich können in<br />
einer frembden Gemeind wintern und hier Sümmeren.<br />
14./ Wan einer vermüglichet würtj der Tharf ein antres Hob 1010 Fich zuo holen<br />
ohnentgeltlich oder wan ehr ein Hob Vieh nur umänteren 1011 rechtmässig soll<br />
ehr ebenfals das Rächt haben aber nicht länger als acht Thag und sonst; bleibt<br />
Es bej dem nünten artigell<br />
S. 164: 1818, den Zweyten Sontag im December ist bey Ehr und Eid Gemeind<br />
gehalten und der Gemeind angezeigt, dass die Landesregierung Befehl gegeben<br />
habe, dass unsere Gemeind 42 Mann zu der LandMiliz zu stellen habe.<br />
1008 Grasmiete = Weidetaxe<br />
1009 Mese = zweijähriges Rind<br />
1010 Haupt (Hopt) = Kopf, auch Tierkopf, hier Bezeichnung für das ganze Tier<br />
1011 umänderen, hier ein Tier verkaufen und ein anderes kaufen