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Gemeinde-Protokolle 1641-1846 Blaues Buch - Burgenverein ...

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- 69 -<br />

Auf obiges Datum ist wegen denen Forstmeister von einer Ganzen Gemeind<br />

gemehret, dass die Forstmeister fürohin für Jhre gäng oder Müh von der<br />

Gemeind sollen bezalt werden oder mit der Tagwen befridiget werden 944<br />

Hingegen aber sind sie verpflichtet den Eid abzunemen und alle frefel 945 die<br />

Jhnen von den Banwälden zu wüssen kommen der oberkeit bey Jhrem Eid<br />

anzuzeigen. Hingegen soll alles Holtz welches sie in den Bahnwälden ohne<br />

Zeichen oder mit falschen Zeichen finden der Gemeind dienen.<br />

Auf obiges Datum ist an der St Matisgemeind erkent und verordnet worden,<br />

dass fürohin keiner sich erfreche Holtz durch den Giessübel 946 in die Flumis<br />

hinunder zu riessen in dem kein recht ist, bej einer unbestimten Buss nebst dem<br />

schadenersatz welcher dardurch zugefügt wurden.<br />

S. 143: 1807 auf St. Matias Tag ist von einer gantzen Gemeind gemehret worden wie<br />

folgt. Erstlich wegen den Hindersäs, sollen fürohin die Jenigen vertrösten die<br />

sie im Hauss haben, ein Jeder für sein Hausleüt, namlich für alles und Jedes für<br />

Handel und Wandel, Wort und Werch, in gesunden und kranken Tägen sollen<br />

sie der Gemeind unnachteilig sein, es soll der bürg für alles und Jedes<br />

verantwortlich sein, und sollen kein Besenris 947 hauen. Auch soll kein<br />

Nachbaur noch Hindersäs befügt sein mehr als Drey Nächt arem Leüth über<br />

nacht zu halten bey Zwey Pfund Buss<br />

Weiters ist auf obiges Datum wegen dem Grassmiet gemehret worden, dass<br />

fürohin für ein Jedes stuck vieh welches in einer anderen Gemeind gewinteret<br />

wirt wuchentlich 6 Xr. grasmiet soll bezalt werden, ohne ausnam oder abzug<br />

für vieh fort verkaufen. Es soll auch für ein jedes Klftr. 948 Heu dass auss einer<br />

anderen Gemeind zuhen kauft wird 24 X. zalt werden und soll keines frey sein<br />

wass nicht unter einem 1/2 klafter ist.<br />

S. 144: Seite leer<br />

S. 145: 1807 auf gleiche St. Matis Gemeind ist auch dass Mehr worden, dass die<br />

Batnaller sollen fürohin dass Vieh spiessen 949 und Löhnen in der Rod 950 wie<br />

die im Dorf, wie auch die Schwein.<br />

944 sechs Worte oben in Zeile eingefügt<br />

945 Frevel = Rechtsverletzung, (hier Holzdiebstahl)<br />

946 Gisübel = Flurname nördl. Halbmil. Koord. 759.500/200.300<br />

947 Zweige zum Besenbinden<br />

948 Klafter = altes Flächenmass = 7 Fuss im Quadrat = 4.41 m2<br />

949 Das Speisen des Hirten durch die Viehbesitzer war ein Teil des Lohnes<br />

950 Rood = Turnus, Reihenfolge, Kehrordnung im <strong>Gemeinde</strong>werk

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