Gemeinde-Protokolle 1641-1846 Blaues Buch - Burgenverein ...
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Auf obiges Datum ist wegen denen Forstmeister von einer Ganzen Gemeind<br />
gemehret, dass die Forstmeister fürohin für Jhre gäng oder Müh von der<br />
Gemeind sollen bezalt werden oder mit der Tagwen befridiget werden 944<br />
Hingegen aber sind sie verpflichtet den Eid abzunemen und alle frefel 945 die<br />
Jhnen von den Banwälden zu wüssen kommen der oberkeit bey Jhrem Eid<br />
anzuzeigen. Hingegen soll alles Holtz welches sie in den Bahnwälden ohne<br />
Zeichen oder mit falschen Zeichen finden der Gemeind dienen.<br />
Auf obiges Datum ist an der St Matisgemeind erkent und verordnet worden,<br />
dass fürohin keiner sich erfreche Holtz durch den Giessübel 946 in die Flumis<br />
hinunder zu riessen in dem kein recht ist, bej einer unbestimten Buss nebst dem<br />
schadenersatz welcher dardurch zugefügt wurden.<br />
S. 143: 1807 auf St. Matias Tag ist von einer gantzen Gemeind gemehret worden wie<br />
folgt. Erstlich wegen den Hindersäs, sollen fürohin die Jenigen vertrösten die<br />
sie im Hauss haben, ein Jeder für sein Hausleüt, namlich für alles und Jedes für<br />
Handel und Wandel, Wort und Werch, in gesunden und kranken Tägen sollen<br />
sie der Gemeind unnachteilig sein, es soll der bürg für alles und Jedes<br />
verantwortlich sein, und sollen kein Besenris 947 hauen. Auch soll kein<br />
Nachbaur noch Hindersäs befügt sein mehr als Drey Nächt arem Leüth über<br />
nacht zu halten bey Zwey Pfund Buss<br />
Weiters ist auf obiges Datum wegen dem Grassmiet gemehret worden, dass<br />
fürohin für ein Jedes stuck vieh welches in einer anderen Gemeind gewinteret<br />
wirt wuchentlich 6 Xr. grasmiet soll bezalt werden, ohne ausnam oder abzug<br />
für vieh fort verkaufen. Es soll auch für ein jedes Klftr. 948 Heu dass auss einer<br />
anderen Gemeind zuhen kauft wird 24 X. zalt werden und soll keines frey sein<br />
wass nicht unter einem 1/2 klafter ist.<br />
S. 144: Seite leer<br />
S. 145: 1807 auf gleiche St. Matis Gemeind ist auch dass Mehr worden, dass die<br />
Batnaller sollen fürohin dass Vieh spiessen 949 und Löhnen in der Rod 950 wie<br />
die im Dorf, wie auch die Schwein.<br />
944 sechs Worte oben in Zeile eingefügt<br />
945 Frevel = Rechtsverletzung, (hier Holzdiebstahl)<br />
946 Gisübel = Flurname nördl. Halbmil. Koord. 759.500/200.300<br />
947 Zweige zum Besenbinden<br />
948 Klafter = altes Flächenmass = 7 Fuss im Quadrat = 4.41 m2<br />
949 Das Speisen des Hirten durch die Viehbesitzer war ein Teil des Lohnes<br />
950 Rood = Turnus, Reihenfolge, Kehrordnung im <strong>Gemeinde</strong>werk