3. - Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW

3. - Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW 3. - Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW

netzwerk.fgf.nrw.de
von netzwerk.fgf.nrw.de Mehr von diesem Publisher
08.12.2012 Aufrufe

8 Dies kennzeichnet die Homosexuellen-, Lesben- und Schwulenbewegung seit den frühen 1970er Jahren, aber auch Gründungsdokumente wie das „Queer Nation Manifesto“, in dem forsch und aggressiv gegen die heteronormative Gesellschaft aufbegehrt wurde (http://www.actupny.org/documents/QueersReadThis.pdf). 9 Vgl. hierzu die erste fundierte Auseinandersetzung mit Begrifflichkeiten um Homosexualitäten im Deutschen (Skinner 1998). 10 Die Suche nach dem „Homo-Gen“ oder jener spezifischen Variable, die homosexuelles Begehren auszubilden vermag, scheint spätestens seit der letzten großen Zwillingsstudie hierzu beendet (Langström 2010). 11 Die medizinischen Aspekte werden im Kontext der Identitätsdebatte nicht einbezogen, da es um soziale Diskurse und Verhandlungen geht; sie werden in späteren Kapiteln dieses Berichts aufgegriffen. 12 Vgl. einschlägig hierzu Franzen/Sauer (2010) sowie Klöppel (2010), zudem diverse Stellungnahmen des Ethikrats sowie Statements insbesondere von inter*-Vereinigungen bzw. NROs. 13 Vgl. hierzu Plett 2010 bzw. Adamietz 2011. 16 1. QUEER in NRW – Forschungsstand zu Lebenslagen und Sozialstruktur und Privilegierungen in ihrer Wechselwirkung. Die heteronormative Durchdringung der deutschen Mehrheitsgesellschaft bietet dabei das Kontrastpanel, um in der Auswertung des Forschungsstandes explizit auf die Dimensionen und den Grad des Ein-/Ausschlusses von Menschen mit normabweichendem sexuellen oder geschlechtlichen Lebensentwurf hinzuweisen. Doch ergibt sich keine einfache Kumulation von Ungleichheiten, sondern diese können widersprüchlich miteinander in Wechselwirkung treten. Auch homosexuelle Migrant_innen verfügen zum Beispiel überwiegend über gute Bildung (LSVD 2010), obwohl sie alltägliche und berufliche Diskriminierung nach sexueller Orientierung und Herkunft erfahren. GRUPPENIDENTITÄTEN UND SEXUALPOLITISCHE KATEGORIEN In weiten Teilen der Literatur wird eine bestimmte Konstellation sozialer Akteur_innen mittels identifizierbarer Selbst- oder Fremdbeschreibungen als soziale Gruppe aufgefasst. Unter LSBTTI werden also Menschen verstanden, die einen lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- oder inter*-Lebensentwurf verfolgen bzw. diese Form sexueller/geschlechtlicher Partizipation als angemessen empfinden, und sie werden tendenziell in eine Gruppe subsumiert. Eine solch analytische Konzeption und Fokussierung mag in politisch-strategischer Hinsicht Vorteile haben, bringt jedoch auch Probleme mit sich. Identitäten im Übergang von der Pathologie zur Selbstbehauptung Zunächst einmal erweisen sich Identitätskonstruktionen, die an sexualpolitische Kategorien angebunden werden, zwar als machtvoll, aber oft auch als unzulänglich. So wurde der Begriff „homosexuell“ – unabhängig von seiner meist diskursiv männlichen Durchsetzung – in seinen Anfängen noch beinahe ausschließlich zur abwertenden Verhaltensbewertung gebraucht. Erst im Zuge radikaler sexualpolitischer Aufbrüche, in denen die dadurch Abgewerteten tendenziell vereinnahmt und vereinheitlicht wurden, verband sich damit ein selbstbewusst positives Image, das später mit einer identitären Auszeichnung als „Schwuler“ oder „Lesbe“ verbunden wurde. 8 Die Entwicklung ist komplex: 9 Im Fall von „Homosexualität“ ist der Diskurs um Pathologie und Rehabilitation weitestgehend zum Erliegen gekommen. 10 Doch spannt er sich im Falle von trans* bzw. inter* in beachtlicher Weise auf. Gegenwärtig entfaltet sich ein heftiger begrifflicher Kampf bei diesen Kategorisierungen und eine damit verbundene Politik der Anrufung und Anerkennung. 11 So distanzieren sich Menschen mit LSBTTI-Hintergrund wie auch Teile der Wissenschaft von Begrifflichkeiten wie „Transsexualität“ und „Intersexualität“, um sich einer pathologischen Markierung im Rahmen eines Expert_innen-Diskurses klar zu entziehen. 12 Weiterhin stellt sich das Problem der Unschärfe, nämlich wie Teilbereiche im Rahmen der großen Aushandlungen um Identität und Anerkennung zu definieren sind. Konkret: Was meinen sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und sexuelle Selbstbestimmung zum Beispiel im Rechtssystem? 13 Welche Unterscheidungen ergeben sich – wenn überhaupt – zwischen sexuellem Begehren und identitärem Bestreben und wie lassen sie sich beschreiben? Worin liegt die emanzipatorische Vereinbarkeit von sexualpolitischen Kategorien wie lesbisch/schwul oder distinkten Gruppenidentitäten wie „Lesben“ oder „Schwule“? Identitäten als Einschluss- und Ausschlussmechanismus Die Verknüpfung von Sexualpolitik und Gruppenidentität ist dabei keineswegs spannungsfrei, wie diskursanalytische Ansätze zur Kritik der Identitätspolitik dargelegt haben (Hark 2002; Gümen 1996). Nach ihnen unterliegt jede Form identitären Denkens – vereinfachend gesagt – einem markanten Prinzip: Sobald ich angebe, wer oder was ich bin, definiere ich ein anderes, dass nicht Teil meines identitären Konzeptes ist. Weil dieser Vorgang in sozialen Beziehungen stattfindet, wird das Selbst zwangsläufig einer Wechselseitigkeit ausgesetzt, in der es auch zum Objekt einer solchen Grenzziehung wird. Die Markierung des Selbst oder einer selbstständigen Gemeinschaft führt so notwendig zur diskursiven Abschließung als geschlossene Gruppe, die dann eine Position innerhalb des sozialstrukturellen Gefüges erhält oder erringt. In identitätspolitischen Strategien erscheint dies als Gewinn, ermöglicht es doch die Formulierung eines Gruppenziels oder eines emanzipatorischen Anspruchs. Jedoch eröffnet jene identitäts- oder gruppenorientierte Grenzziehung gleichzeitig die Flanke für erneute bzw. fortdauernde Diskriminierungsmechanismen, wie die diskursanalytische Kritik der Identitätspolitik aufgezeigt hat (Butler 1990). Denn die nennenswerten Angaben zum Selbst oder der Gruppe ermöglichen es anderen, wie schon erwähnt, über die Nennung und Umwertung dieser Merk-

1. QUEER in NRW – Forschungsstand zu Lebenslagen und Sozialstruktur male einen Ausschluss zu vollziehen. Wird anschließend nach dem Ort oder der Position jenes definierenden Menschen gefragt, so wird deutlich, dass die Anerkennung und Akzeptanz mit Elementen von politischer Macht und sozialer Kontrolle verbunden sind (Butler 1990). Deswegen unterbreiteten Anhänger_innen eines Konzeptes anti-statischer, anti-essentialistischer Entwürfe von Geschlecht (als Kategorie der Zuordnung) und sexueller Identität weitreichende Gegenvorschläge, die seit einiger Zeit die wissenschaftliche und die öffentliche Debatte wesentlich beeinflussen. Unter der englischen Wendung „queer“ 14 haben sich Ansätze entwickelt, die sich als Denkbewegung innerhalb der LSBTTI-Community gegen eine Zuschreibung unveränderlicher Identitäten etwa als „schwul“, „lesbisch“ etc. wenden (Kraß 2003). In dieser Kritik wird etwa hervorgehoben, dass die Sprecher_innenposition des zum Beispiel homosexuellen „Subjekts“ sich als westlich/weiß/männlich erweist (Wittig 1992; Spivak 1990) oder die Miteinbeziehung einer „Nicht- Normalen“ Perspektive fehlt (Warner 1999). Daneben wird oft auf spezifische Normalisierungstendenzen (Link 2003; Kosofsky Sedgwick 1991) von Sexualität/Körperlichkeit hingewiesen (Foucault 2003, 1979; Villa 2000). Weiterhin wird das klassische Modell der monogamen Zweierbeziehung kritisiert (Raab 2011; Warner 1999) und auf neue alte Formen von heteronormativem Denken, auch innerhalb der homosexuellen Community hingewiesen (Butler 2004; Bersani 1995). Jene queerkulturellen Verortungen (Perko/Czollek 2004) wurden auch im vorliegenden Forschungsbericht als theoretische Markierung berücksichtigt. Ablehnung einer einheitlichen Gruppenidentität Auch jenseits dieser Ansätze lässt sich als neuer Konsens in der Forschung festhalten: Eine einheitliche personale oder Gruppenidentität von LSBTTI ist nicht anzunehmen. Ebenso wenig, wie es die „Frau“ oder den „Mann“ gibt (Becker/Kortendiek 2010), gibt es den „Schwulen“, die „Lesbe“ oder den/die „Transgender“ (Bersani 1995; de Lauretis 1994; Butler 1993, 1990). Ebenso stimmen beinahe alle ausgewerteten Studien in der Forderung nach Anerkennung multipler und heterogener Identitäten überein. Dies gilt sowohl für ein Identitätsverständnis im Sinne von Selbstentwürfen und Selbstverortungen wie auch für das konzeptionelle Denken über Lebensformen und alternative Lebenslagen. Solche Forderungen nach Anerkennung multipler und heterogener Identitäten sind weiterhin brisant in einer „reflexiven Moderne“, die nicht nur eine Vielfalt von Möglichkeiten, sondern auch eine vielfache Verflochtenheit von Diskriminierungen mit sich bringt. LSBTTI erweist sich vor allem als ein Suchansatz, eine heuristische Kategorie, die Anderes und Gleiches zeitweise zu fassen versucht. Gerade im Zusammenhang mit dem Lebenslagenkonzept, das objektive und subjektive Faktoren mit einer Ausleuchtung von Spielräumen verbindet, ist sie sinnvoll fruchtbar zu machen. Nach diesen wichtigen theoretischen Perspektivierungen werden in den nachfolgenden Kapiteln relevante empirische Untersuchungen von Menschen mit LSBTTI-Hintergrund ausgewertet und zusammengefasst. In einem ersten Schritt wird die Rechtslage genauer in den Blick genommen, soll sie doch den Rahmen für die individuelle Autonomie und Selbstverwirklichung von Menschen mit LSBTTI-Hintergründen gewährleisten. Jedoch weist sie, gemessen an diesem Anspruch, weiterhin bedeutende Problembereiche und Lücken auf. Der Forschungsstand zu Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung (AGG), der Gestaltungsfreiheit partnerschaftlicher Lebensentwürfe (LPartG), aber auch der Umsetzung von individuellen biographischen Entscheidungen zur Transsexualität (TSG) wird vorgestellt und zusammengeführt. Die konkreten Lebenslagen von Menschen mit einem alternativen sexuellen/geschlechtlichen Lebensentwurf werden im Anschluss daran expliziert. Über die zusammenfassende Darstellung von Untersuchungen zu zentralen lebenslagenrelevanten Bereichen wie „Familie“, „Schule“ oder „Gesundheit“ soll die gegenwärtige Debatte erschlossen werden. Im Weiteren liegt der Schwerpunkt auf dem Aspekt der Diskriminierung, die am Beispiel der Lage auf dem Arbeitsmarkt und alltäglichen wie mehrfachen Formen von Diskriminierung und Gewalt beleuchtet wird. Verschärft zeigen sich Diskriminierung und Gewalt im Zusammenhang von Klasse, Migration und Geschlecht. Hier besteht ein erheblicher Handlungsbedarf für die politischen Akteur_innen, aber auch für die Zivilgesellschaft und im Alltag. 14 Meint eigentlich „seltsam“, „sonderbar“, „suspekt“ und fand – ähnlich wie die Begriffe „schwul“ und „lesbisch“ – Ende der 1980er/Anfang der 1990er eine konzeptionelle Umdeutung im Kontext radikal emanzipatorischer Bewegungen wie „ACT UP“ und „Queer Nation“ (vgl. zur Idee gegenwärtiger „queerpolitics“ Raab 2011; Voß 2005). 17

1. QUEER in <strong>NRW</strong> – Forschungsstand zu Lebenslagen <strong>und</strong> Sozialstruktur<br />

male einen Ausschluss zu vollziehen. Wird anschließend nach dem Ort oder der Position jenes definierenden<br />

Menschen gefragt, so wird deutlich, dass die Anerkennung <strong>und</strong> Akzeptanz mit Elementen<br />

von politischer Macht <strong>und</strong> sozialer Kontrolle verb<strong>und</strong>en sind (Butler 1990).<br />

Deswegen unterbreiteten Anhänger_innen eines Konzeptes anti-statischer, anti-essentialistischer<br />

Entwürfe von Geschlecht (als Kategorie der Zuordnung) <strong>und</strong> sexueller Identität weitreichende Gegenvorschläge,<br />

die seit einiger Zeit die wissenschaftliche <strong>und</strong> die öffentliche Debatte wesentlich beeinflussen.<br />

Unter der englischen Wendung „queer“ 14 haben sich Ansätze entwickelt, die sich als<br />

Denkbewegung innerhalb der LSBTTI-Community gegen eine Zuschreibung unveränderlicher Identitäten<br />

etwa als „schwul“, „lesbisch“ etc. wenden (Kraß 2003). In dieser Kritik wird etwa hervorgehoben,<br />

dass die Sprecher_innenposition des zum Beispiel homosexuellen „Subjekts“ sich als<br />

westlich/weiß/männlich erweist (Wittig 1992; Spivak 1990) oder die Miteinbeziehung einer „Nicht-<br />

Normalen“ Perspektive fehlt (Warner 1999). Daneben wird oft auf spezifische Normalisierungstendenzen<br />

(Link 2003; Kosofsky Sedgwick 1991) von Sexualität/Körperlichkeit hingewiesen (Foucault<br />

2003, 1979; Villa 2000). Weiterhin wird das klassische Modell der monogamen Zweierbeziehung kritisiert<br />

(Raab 2011; Warner 1999) <strong>und</strong> auf neue alte Formen von heteronormativem Denken, auch innerhalb<br />

der homosexuellen Community hingewiesen (Butler 2004; Bersani 1995). Jene queerkulturellen<br />

Verortungen (Perko/Czollek 2004) wurden auch im vorliegenden Forschungsbericht als<br />

theoretische Markierung berücksichtigt.<br />

Ablehnung einer einheitlichen Gruppenidentität<br />

Auch jenseits dieser Ansätze lässt sich als neuer Konsens in der Forschung festhalten: Eine einheitliche<br />

personale oder Gruppenidentität von LSBTTI ist nicht anzunehmen. Ebenso wenig, wie es die „Frau“<br />

oder den „Mann“ gibt (Becker/Kortendiek 2010), gibt es den „Schwulen“, die „Lesbe“ oder den/die<br />

„Transgender“ (Bersani 1995; de Lauretis 1994; Butler 1993, 1990). Ebenso stimmen beinahe alle<br />

ausgewerteten Studien in der Forderung nach Anerkennung multipler <strong>und</strong> heterogener Identitäten<br />

überein. Dies gilt sowohl für ein Identitätsverständnis im Sinne von Selbstentwürfen <strong>und</strong> Selbstverortungen<br />

wie auch für das konzeptionelle Denken über Lebensformen <strong>und</strong> alternative Lebenslagen. Solche<br />

Forderungen nach Anerkennung multipler <strong>und</strong> heterogener Identitäten sind weiterhin brisant in<br />

einer „reflexiven Moderne“, die nicht nur eine Vielfalt von Möglichkeiten, sondern auch eine vielfache<br />

Verflochtenheit von Diskriminierungen mit sich bringt. LSBTTI erweist sich vor allem als ein Suchansatz,<br />

eine heuristische Kategorie, die Anderes <strong>und</strong> Gleiches zeitweise zu fassen versucht. Gerade im Zusammenhang<br />

mit dem Lebenslagenkonzept, das objektive <strong>und</strong> subjektive Faktoren mit einer Ausleuchtung<br />

von Spielräumen verbindet, ist sie sinnvoll fruchtbar zu machen.<br />

Nach diesen wichtigen theoretischen Perspektivierungen werden in den nachfolgenden Kapiteln<br />

relevante empirische Untersuchungen von Menschen mit LSBTTI-Hintergr<strong>und</strong> ausgewertet<br />

<strong>und</strong> zusammengefasst. In einem ersten Schritt wird die Rechtslage genauer in den<br />

Blick genommen, soll sie doch den Rahmen für die individuelle Autonomie <strong>und</strong> Selbstverwirklichung<br />

von Menschen mit LSBTTI-Hintergründen gewährleisten. Jedoch weist sie, gemessen<br />

an diesem Anspruch, weiterhin bedeutende Problembereiche <strong>und</strong> Lücken auf. Der<br />

Forschungsstand zu Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung (AGG), der<br />

Gestaltungsfreiheit partnerschaftlicher Lebensentwürfe (LPartG), aber auch der Umsetzung<br />

von individuellen biographischen Entscheidungen zur Transsexualität (TSG) wird vorgestellt<br />

<strong>und</strong> zusammengeführt.<br />

Die konkreten Lebenslagen von Menschen mit einem alternativen sexuellen/geschlechtlichen<br />

Lebensentwurf werden im Anschluss daran expliziert. Über die zusammenfassende<br />

Darstellung von Untersuchungen zu zentralen lebenslagenrelevanten Bereichen wie „Familie“,<br />

„Schule“ oder „Ges<strong>und</strong>heit“ soll die gegenwärtige Debatte erschlossen werden. Im<br />

Weiteren liegt der Schwerpunkt auf dem Aspekt der Diskriminierung, die am Beispiel der<br />

Lage auf dem Arbeitsmarkt <strong>und</strong> alltäglichen wie mehrfachen Formen von Diskriminierung<br />

<strong>und</strong> Gewalt beleuchtet wird. Verschärft zeigen sich Diskriminierung <strong>und</strong> Gewalt im Zusammenhang<br />

von Klasse, Migration <strong>und</strong> Geschlecht. Hier besteht ein erheblicher Handlungsbedarf<br />

für die politischen Akteur_innen, aber auch für die Zivilgesellschaft <strong>und</strong> im Alltag.<br />

14 Meint eigentlich „seltsam“,<br />

„sonderbar“, „suspekt“<br />

<strong>und</strong> fand – ähnlich wie die Begriffe<br />

„schwul“ <strong>und</strong> „lesbisch“<br />

– Ende der 1980er/Anfang der<br />

1990er eine konzeptionelle<br />

Umdeutung im Kontext radikal<br />

emanzipatorischer Bewegungen<br />

wie „ACT UP“ <strong>und</strong><br />

„Queer Nation“ (vgl. zur Idee<br />

gegenwärtiger „queerpolitics“<br />

Raab 2011; Voß 2005).<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!