Haben Sie Personalver- antwortung?
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<strong>Haben</strong> <strong>Sie</strong><br />
<strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong>?
<strong>Haben</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong>?<br />
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen und<br />
Arbeitgebern sind komplex und verlangen oft auch bei alltäglichen Problemstellungen<br />
fundierte Fachkenntnisse. Bestimmungen, die sich direkt auf<br />
das Arbeitsverhältnis auswirken, finden sich im Obligationenrecht, im<br />
Arbeitsgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen, im Gleichstellungsgesetz,<br />
im Datenschutzgesetz, im Mitwirkungsgesetz und in<br />
weiteren nationalen und internationalen Rechtsquellen. Hinzu kommen die<br />
individuellen Arbeitsverträge und allfällige<br />
betriebsinterne Anstellungsbedingungen sowie<br />
Betriebsordnungen. Häufig sind auch Gesamtarbeitsverträge<br />
auf die Arbeitsverhältnisse anwendbar.<br />
Diese Normenvielfalt verwirrt zuweilen<br />
auch den Fachmann. Schon bei der Begründung<br />
des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage<br />
nach einer massgeschneiderten arbeitsvertraglichen<br />
Lösung. Falls <strong>Sie</strong> ausländische Arbeitskräfte<br />
beschäftigen, haben <strong>Sie</strong> sicher auch schon<br />
mit dem Paragraphendschungel des Personenfreizügigkeitsabkommens<br />
und den komplizierten<br />
Gesuchsabläufen sowie den kantonalen Zuständigkeiten<br />
Bekanntschaft gemacht. Hinzu kommen<br />
noch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Anknüpfungspunkte,<br />
namentlich im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer ArbeitnehmerInnen.<br />
Das Arbeitsrecht ist in einem ständigen Wandel und die korrekte<br />
Bearbeitung spezifischer Fragen bindet Ressourcen.<br />
Rund um den Arbeitsplatz entstehen auch Konflikte und rechtliche Probleme.<br />
Obwohl in der Praxis einvernehmliche Regelungen und pragmatische,<br />
zielorientierte Lösungsansätze vorherrschen, sind die dabei vorzunehmenden<br />
Analysen der Rechtslage und Risikoabwägungen oft kostspielig.
Hier kommen wir ins Spiel – wir unterstützen<br />
<strong>Sie</strong> in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen<br />
Von der Stellenbeschreibung über die einwandfreie Gestaltung des Arbeitsvertrages<br />
bis hin zur korrekt formulierten Abmahnung und Kündigung – wer<br />
<strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong> trägt, benötigt mehr als nur Grundkenntnisse im<br />
Arbeitsrecht. BDO Visura verfügt über ein Fachteam von spezialisierten<br />
Juristen, die KMU und <strong>Personalver</strong>antwortlichen eine rasche, unkomplizierte<br />
und kompetente Bearbeitung des Einzelfalls in diesem komplexen Rechtsgebiet<br />
gewährleistet. Dadurch gewinnen <strong>Sie</strong> einfach und kostengünstig<br />
Zugang zu juristischem Fachwissen und können sich voll auf Ihre Kernkompetenzen<br />
konzentrieren.<br />
Auf Grund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung decken wir auch<br />
angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. das Gesellschafts- und Steuerrecht, ab.<br />
Eine weitere Stärke liegt in unserem interdisziplinären Ansatz: Wir arbeiten<br />
eng mit unseren Fachspezialisten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung,<br />
Treuhand, Immobilien und IT zusammen. Sollte es zu einer gerichtlichen<br />
Auseinandersetzung kommen oder ist es auf Grund der Komplexität einer<br />
Sachfrage oder der örtlichen Verhältnisse angezeigt, können wir zudem<br />
jederzeit auf unser bewährtes nationales und internationales BDO-Netzwerk<br />
in 105 Ländern zurückgreifen.<br />
Häufige Fragen aus unserer Praxis<br />
• Wie lange darf die Probezeit höchstens sein?<br />
• Ist eine Kündigung während der Probezeit trotz Krankheit wirksam oder<br />
besteht eine Sperrfrist?<br />
• Welche Voraussetzungen hat eine Abmahnung zu erfüllen?<br />
• Wann kann bei einer Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung erfolgen?<br />
• Welche arbeitsgesetzlichen Schutzvorschriften bestehen zugunsten von<br />
schwangeren Mitarbeiterinnen?<br />
• Ist eine vertragliche Vereinbarung zulässig, wonach Überstunden mit<br />
dem Gehalt abgegolten sind?<br />
• Wie soll eine Kundenschutzklausel oder ein Konkurrenzverbot formuliert<br />
werden?<br />
• Ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt?<br />
• Wann liegt bei einer Nichteinstellung einer Stellenbewerberin eine<br />
geschlechtsbezogene Diskriminierung vor?
Wie wir <strong>Sie</strong> unterstützen<br />
Wir beraten und betreuen <strong>Sie</strong> bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. <strong>Sie</strong> können<br />
auf unsere Unterstützung u.a. in folgenden Bereichen zählen:<br />
• Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen aller Art<br />
• Stellenbeschreibungen, Einstellungsgespräche, Personalfragebogen,<br />
Assessment–Center, Datenschutz, Gleichstellungsgesetz<br />
• Ausarbeitung, Anpassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen,<br />
Arbeitszeitreglementen, Anstellungsbedingungen,<br />
Weisungen, Aufhebungsvereinbarungen<br />
usw.<br />
• Ausarbeitung und Aufzeigen von Lösungen<br />
und Handlungsoptionen, Erstellung von<br />
Gutachten bei sämtlichen arbeitsrechtlichen<br />
Fragestellungen<br />
• Sozialversicherungsrechtliche Abklärungen<br />
• Ausarbeiten von Spesenreglementen<br />
• Einführung von Mitarbeiter-Beteiligungsplänen<br />
• Behandlung von Fragen des unlauteren Wettbewerbs<br />
• Unterstützung bei Betriebsübergängen, Personalabbau, Kündigungsverhandlungen<br />
• Erstellen von Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen<br />
• Bearbeitung von Konflikten zwischen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden<br />
und Vorgesetzten durch ausgebildete Mediatoren (z.B. bei Mobbing,<br />
unüberwindlich erscheinenden Meinungsdifferenzen etc.)<br />
• Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen, wie firmeninterne<br />
Seminare und themenspezifische Referate sowie Workshops
Ansprechpartner in den Regionen:<br />
Zürich-Ostschweiz Mittelland<br />
Detlef Sommer<br />
lic.iur., Rechtsanwalt und<br />
öffentliche Urkundsperson<br />
des Kantons St. Gallen<br />
Marc Schaffner<br />
lic.iur., Mediator<br />
Hans-Jörg Burri<br />
Notar<br />
Nordwestschweiz Zentralschweiz<br />
Westschweiz<br />
Jean-Marc Vionnet<br />
Avocat<br />
Kilian Zwyssig<br />
lic.iur., Rechtsanwalt
BDO Visura<br />
5001 Aarau Entfelderstrasse 1 Tel. 062 834 91 91 Fax 062 834 91 00<br />
3001 Bern Aarbergergasse 33 Tel. 031 327 17 17 Fax 031 327 17 08<br />
6002 Luzern Landenbergstrasse 34 Tel. 041 368 12 12 Fax 041 368 13 13<br />
4501 Solothurn Biberiststrasse 16 Tel. 032 624 62 46 Fax 032 624 66 66<br />
9001 St. Gallen Vadianstrasse 59 Tel. 071 228 62 00 Fax 071 228 62 62<br />
8031 Zürich Fabrikstrasse 50 Tel. 044 444 35 55 Fax 044 444 35 35<br />
www.bdo.ch