08.12.2012 Aufrufe

Haben Sie Personalver- antwortung?

Haben Sie Personalver- antwortung?

Haben Sie Personalver- antwortung?

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Haben</strong> <strong>Sie</strong><br />

<strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong>?


<strong>Haben</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong>?<br />

Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen und<br />

Arbeitgebern sind komplex und verlangen oft auch bei alltäglichen Problemstellungen<br />

fundierte Fachkenntnisse. Bestimmungen, die sich direkt auf<br />

das Arbeitsverhältnis auswirken, finden sich im Obligationenrecht, im<br />

Arbeitsgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen, im Gleichstellungsgesetz,<br />

im Datenschutzgesetz, im Mitwirkungsgesetz und in<br />

weiteren nationalen und internationalen Rechtsquellen. Hinzu kommen die<br />

individuellen Arbeitsverträge und allfällige<br />

betriebsinterne Anstellungsbedingungen sowie<br />

Betriebsordnungen. Häufig sind auch Gesamtarbeitsverträge<br />

auf die Arbeitsverhältnisse anwendbar.<br />

Diese Normenvielfalt verwirrt zuweilen<br />

auch den Fachmann. Schon bei der Begründung<br />

des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage<br />

nach einer massgeschneiderten arbeitsvertraglichen<br />

Lösung. Falls <strong>Sie</strong> ausländische Arbeitskräfte<br />

beschäftigen, haben <strong>Sie</strong> sicher auch schon<br />

mit dem Paragraphendschungel des Personenfreizügigkeitsabkommens<br />

und den komplizierten<br />

Gesuchsabläufen sowie den kantonalen Zuständigkeiten<br />

Bekanntschaft gemacht. Hinzu kommen<br />

noch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Anknüpfungspunkte,<br />

namentlich im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer ArbeitnehmerInnen.<br />

Das Arbeitsrecht ist in einem ständigen Wandel und die korrekte<br />

Bearbeitung spezifischer Fragen bindet Ressourcen.<br />

Rund um den Arbeitsplatz entstehen auch Konflikte und rechtliche Probleme.<br />

Obwohl in der Praxis einvernehmliche Regelungen und pragmatische,<br />

zielorientierte Lösungsansätze vorherrschen, sind die dabei vorzunehmenden<br />

Analysen der Rechtslage und Risikoabwägungen oft kostspielig.


Hier kommen wir ins Spiel – wir unterstützen<br />

<strong>Sie</strong> in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen<br />

Von der Stellenbeschreibung über die einwandfreie Gestaltung des Arbeitsvertrages<br />

bis hin zur korrekt formulierten Abmahnung und Kündigung – wer<br />

<strong>Personalver</strong><strong>antwortung</strong> trägt, benötigt mehr als nur Grundkenntnisse im<br />

Arbeitsrecht. BDO Visura verfügt über ein Fachteam von spezialisierten<br />

Juristen, die KMU und <strong>Personalver</strong>antwortlichen eine rasche, unkomplizierte<br />

und kompetente Bearbeitung des Einzelfalls in diesem komplexen Rechtsgebiet<br />

gewährleistet. Dadurch gewinnen <strong>Sie</strong> einfach und kostengünstig<br />

Zugang zu juristischem Fachwissen und können sich voll auf Ihre Kernkompetenzen<br />

konzentrieren.<br />

Auf Grund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung decken wir auch<br />

angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. das Gesellschafts- und Steuerrecht, ab.<br />

Eine weitere Stärke liegt in unserem interdisziplinären Ansatz: Wir arbeiten<br />

eng mit unseren Fachspezialisten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung,<br />

Treuhand, Immobilien und IT zusammen. Sollte es zu einer gerichtlichen<br />

Auseinandersetzung kommen oder ist es auf Grund der Komplexität einer<br />

Sachfrage oder der örtlichen Verhältnisse angezeigt, können wir zudem<br />

jederzeit auf unser bewährtes nationales und internationales BDO-Netzwerk<br />

in 105 Ländern zurückgreifen.<br />

Häufige Fragen aus unserer Praxis<br />

• Wie lange darf die Probezeit höchstens sein?<br />

• Ist eine Kündigung während der Probezeit trotz Krankheit wirksam oder<br />

besteht eine Sperrfrist?<br />

• Welche Voraussetzungen hat eine Abmahnung zu erfüllen?<br />

• Wann kann bei einer Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung erfolgen?<br />

• Welche arbeitsgesetzlichen Schutzvorschriften bestehen zugunsten von<br />

schwangeren Mitarbeiterinnen?<br />

• Ist eine vertragliche Vereinbarung zulässig, wonach Überstunden mit<br />

dem Gehalt abgegolten sind?<br />

• Wie soll eine Kundenschutzklausel oder ein Konkurrenzverbot formuliert<br />

werden?<br />

• Ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt?<br />

• Wann liegt bei einer Nichteinstellung einer Stellenbewerberin eine<br />

geschlechtsbezogene Diskriminierung vor?


Wie wir <strong>Sie</strong> unterstützen<br />

Wir beraten und betreuen <strong>Sie</strong> bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. <strong>Sie</strong> können<br />

auf unsere Unterstützung u.a. in folgenden Bereichen zählen:<br />

• Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen aller Art<br />

• Stellenbeschreibungen, Einstellungsgespräche, Personalfragebogen,<br />

Assessment–Center, Datenschutz, Gleichstellungsgesetz<br />

• Ausarbeitung, Anpassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen,<br />

Arbeitszeitreglementen, Anstellungsbedingungen,<br />

Weisungen, Aufhebungsvereinbarungen<br />

usw.<br />

• Ausarbeitung und Aufzeigen von Lösungen<br />

und Handlungsoptionen, Erstellung von<br />

Gutachten bei sämtlichen arbeitsrechtlichen<br />

Fragestellungen<br />

• Sozialversicherungsrechtliche Abklärungen<br />

• Ausarbeiten von Spesenreglementen<br />

• Einführung von Mitarbeiter-Beteiligungsplänen<br />

• Behandlung von Fragen des unlauteren Wettbewerbs<br />

• Unterstützung bei Betriebsübergängen, Personalabbau, Kündigungsverhandlungen<br />

• Erstellen von Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen<br />

• Bearbeitung von Konflikten zwischen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden<br />

und Vorgesetzten durch ausgebildete Mediatoren (z.B. bei Mobbing,<br />

unüberwindlich erscheinenden Meinungsdifferenzen etc.)<br />

• Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen, wie firmeninterne<br />

Seminare und themenspezifische Referate sowie Workshops


Ansprechpartner in den Regionen:<br />

Zürich-Ostschweiz Mittelland<br />

Detlef Sommer<br />

lic.iur., Rechtsanwalt und<br />

öffentliche Urkundsperson<br />

des Kantons St. Gallen<br />

Marc Schaffner<br />

lic.iur., Mediator<br />

Hans-Jörg Burri<br />

Notar<br />

Nordwestschweiz Zentralschweiz<br />

Westschweiz<br />

Jean-Marc Vionnet<br />

Avocat<br />

Kilian Zwyssig<br />

lic.iur., Rechtsanwalt


BDO Visura<br />

5001 Aarau Entfelderstrasse 1 Tel. 062 834 91 91 Fax 062 834 91 00<br />

3001 Bern Aarbergergasse 33 Tel. 031 327 17 17 Fax 031 327 17 08<br />

6002 Luzern Landenbergstrasse 34 Tel. 041 368 12 12 Fax 041 368 13 13<br />

4501 Solothurn Biberiststrasse 16 Tel. 032 624 62 46 Fax 032 624 66 66<br />

9001 St. Gallen Vadianstrasse 59 Tel. 071 228 62 00 Fax 071 228 62 62<br />

8031 Zürich Fabrikstrasse 50 Tel. 044 444 35 55 Fax 044 444 35 35<br />

www.bdo.ch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!