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BIKE<br />
WER<br />
DARF WAS?<br />
RAD UND RECHT. Rund ums (sportliche) Radeln im Straßenverkehr wird –<br />
Stichwort „nebeneinander fahrende Rennradfahrer“ – heiß diskutiert und<br />
gestritten. Höchste Zeit, mit einer Juristin einmal zu klären, was Radsportler<br />
aller Kategorien laut Straßenverkehrsordnung dürfen und was nicht.<br />
Beginnen wir aus aktuellem Anlass<br />
mit einem Facebook-Posting<br />
von Extremradsportler<br />
Christoph Strasser: „Rennradfahrer<br />
auf Trainingsfahrten dürfen<br />
auf Österreichs Straßen nebeneinander<br />
fahren, auch wenn ein Radweg<br />
vorhanden ist. Gleichzeitig sollten<br />
Radsportler nicht bedingungslos auf<br />
diesem Recht beharren, sondern sich<br />
auch in die Lage anderer Verkehrsteilnehmer<br />
hineinversetzen und auf<br />
engen Straßen trotzdem Platz machen!“<br />
Der Steirer erntete dafür einen<br />
regelrechten „Shitstorm“ mit unzähligen<br />
erbosten Reaktionen. Nicht nur<br />
auf Facebook, auch per E-Mail bekam<br />
der RAAM-Sieger trotz der durchaus<br />
differenzierten Aussage deftige Beschimpfungen<br />
von Autofahrern ab,<br />
die sich offenbar generell von Rennradlern<br />
provoziert fühlen. „Echt arg“,<br />
meint der Grazer zu den Reaktionen –<br />
„aber auch ein Spiegelbild dessen, wie<br />
es auf unseren Straßen zugeht.<br />
Schimpfen, schneiden, abdrängen –<br />
ein- bis zweimal pro Woche erlebe ich<br />
heftige Dinge auf meinen Trainingsfahrten,<br />
weil es wieder irgendjemandem<br />
ein Dorn im Auge ist, dass ich<br />
auf der Straße trainiere. Die kleinen<br />
Boshaftigkeiten, die dabei tagtäglich<br />
vorkommen, zähle ich gar nicht<br />
mehr.“<br />
(Renn-)Radfahrer und der Straßenverkehr<br />
– ein heißes Eisen. Bei<br />
dem man trotz aller Dispute ans Miteinander<br />
appellieren muss. Schließlich<br />
steht auch in der Straßenverkehrsordnung,<br />
Paragraf 3, das „Gebot<br />
gegenseitiger Rücksichtnahme“.<br />
TEXT: Christof Domenig<br />
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