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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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kunden- und inhabergeprägten Firmenkundengeschäft“.<br />

seine ausführungen<br />

führten zu lebhaften und kontroversen<br />

diskussionen mit den Zuhörern, die etliche<br />

anforderungen der Macomp für zu wenig<br />

prinzipien­ und praxisorientiert halten.<br />

danach stellte Herr Büschelberger, buba,<br />

sein thema „Aufsichtsgespräche – Eckpfeiler<br />

der modernen qualitativen Bankenaufsicht“<br />

den anwesenden vor. durch<br />

die ausführungen bekamen die Zuhörer<br />

transparenz über das Vorgehen und die<br />

arbeitsweise der fachlichen bankenaufsicht<br />

sowie den einfluss aktueller entwicklungen<br />

auf die Jahresgespräche. beendet<br />

wurde die tagung mit einem spannenden<br />

Vortrag von Peter Zawilla über „Rechtskonforme<br />

Ermittlungen gegen/für Vorstandsmitglieder<br />

und leitende Angestellte“.<br />

Für dieses brisante thema konnte<br />

der referent aufgrund seines großen erfahrungsschatzes<br />

aus jahrelanger ermittlungstätigkeit<br />

den teilnehmern „knackpunkte“<br />

und Fallstricke im Zusammenhang mit<br />

derartigen sonderprüfungen anhand zahlreicher<br />

beispiele darlegen.<br />

Zusammenfassend kann der beobachter<br />

dem Veranstalter eine sehr gute Veranstaltung<br />

bescheinigen. die gelungene<br />

themen­ und referentenauswahl wurde<br />

begleitet von einem außergewöhnlichen<br />

tagungshotel und rahmenprogramm.<br />

abgerundet wurde dieses wie immer<br />

beim Finanz colloquium Heidelberg<br />

durch die persönliche betreuung eines<br />

geschäftsführers vor ort. Für 2011 kann<br />

man nur sagen – wir sind gespannt<br />

auf das neue Programm und kommen<br />

gerne wieder zu den 4. Hamburger<br />

Bankenaufsicht-Tagen. £<br />

Walter Ullrich, direktor im unternehmensbereich<br />

revision, Hamburger sparkasse ag<br />

und Mitglied im Fachbeirat bankPraktiker<br />

konto, recht<br />

Studie: Banken fordern verbindliche<br />

SEPA-Einführung<br />

w ohne ein regulatorisches umstellungsdatum<br />

könnte der einheitliche europäische<br />

Zahlungsraum sePa (single euro Payments<br />

area) scheitern. Laut einer aktuellen studie<br />

der Management­ und technologieberatung<br />

bearingPoint (www.bearingpoint.de)<br />

unter 42 banken aus neun Ländern halten<br />

über 80% der befragten institute einen verbindlichen<br />

termin für die umstellung von<br />

nationalen Zahlungssystemen auf sePa für<br />

notwendig. einen unbefristeten Parallelbetrieb<br />

zu den nationalen Verfahren können<br />

sich lediglich 14% vorstellen. die meisten<br />

befragten (38%) fordern eine stufenweise<br />

einführung, in der zunächst die europäischen<br />

Überweisungen und dann die Lastschriften<br />

verbindlich werden. den richtigen<br />

Zeitpunkt für die umstellung sieht<br />

der großteil der banken zwischen 2013<br />

und 2015. ein umstellungsdatum soll laut<br />

Meinung der befragten durch eine regulierung<br />

der eu­kommission durchgesetzt<br />

werden (52%). sePa soll dazu dienen,<br />

grenzüberschreitende Überweisungen<br />

und Lastschriften genauso schnell abzuwickeln<br />

wie im inland. der startschuss fiel<br />

vor rd. drei Jahren. seitdem laufen sePa­<br />

Verfahren und nationale Verfahren parallel.<br />

unter den befragten instituten bieten<br />

90% die sePa­Überweisung bereits an.<br />

genauso viele planten zum Zeitpunkt der<br />

befragung, das Lastschriftverfahren „sdd<br />

core“ bis spätestens 01.11.<strong>2010</strong> eingeführt<br />

zu haben. trotzdem wird der europäische<br />

Zahlungsverkehr bisher nur sehr zögerlich<br />

genutzt. die eu­kommission plant deshalb<br />

noch dieses Jahr einen Verordnungsentwurf<br />

zur verbindlichen einführung von<br />

sePa vorzulegen. £<br />

revision, it<br />

Betrugsprävention: Wie Bankangestellte<br />

lernen, Kriminellen auf<br />

die Schliche zu kommen<br />

w um bankmitarbeiter für betrüger zu<br />

sensibilisieren, fordert die bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (baFin)<br />

immer mehr sicherheitsmaßnahmen und<br />

eine bessere schulung der angestellten.<br />

kreditinstitute müssen im rahmen des<br />

kredit wesen gesetzes (kWg) mit regelmäßigen<br />

Überprüfungen zur einhaltung<br />

dieser Pflichten rechnen. um den anforderungen<br />

zur Verhinderung betrügerischer<br />

Handlungen nachzukommen, müssen<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

aktuell<br />

banken ihre Mitarbeiter entsprechend<br />

informieren. eine alternative zu Präsenzschulungen<br />

sind sog. e­Learning­Programme.<br />

da viele bankangestellte im<br />

tagesgeschäft jedoch nicht kontinuierlich<br />

mit einer Lernsoftware arbeiten können,<br />

hat die helpmaster.de gmbH ein online<br />

abrufbares Programm ent wickelt, in dem<br />

das große thema betrugsprävention in<br />

kleine, inhaltlich überschaubare abschnitte<br />

aufgeteilt ist. insgesamt gibt es drei große<br />

kapitel: Wirtschaftskriminalität, externer<br />

betrug und interner betrug. da die einzelnen<br />

Module in sich geschlossene einheiten<br />

sind, können verschiedene abteilungen<br />

auch nur das für sie relevante Modul<br />

herausgreifen. anschauliche grafiken, Fallbeispiele<br />

und interaktive Lernmethoden<br />

lockern den Lernstoff zusätzlich auf. nach<br />

erfolgreichem abschluss der schulung<br />

mit einigen test fragen wird automatisch<br />

ein elektronisches Zertifikat ausgestellt. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.helpmaster.de<br />

anlage, recht<br />

Zulässige Rechtsberatung<br />

durch Versicherungsmakler<br />

im Bereich der betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

w die fundierte und umfassende beratung<br />

von unternehmen im bereich der<br />

betrieblichen altersversorgung ist nach<br />

wie vor wesentliche Voraussetzung dafür,<br />

ob sich unternehmen für die einführung<br />

einer betrieblichen altersversorgung entscheiden.<br />

diese beratung wird traditionell<br />

auch von Versicherungsmaklern<br />

erbracht. denn für die durchführung<br />

der betrieblichen altersversorgung im<br />

rahmen der sogenannten versicherungsförmigen<br />

durchführungswege (direktversicherung,<br />

rückgedeckte direktzusage,<br />

Pensionskasse, rückgedeckte unterstützungskasse)<br />

ist stets der abschluss von<br />

Versicherungsverträgen durch die unternehmen<br />

erforderlich; diese Versicherungsverträge<br />

werden durch die Versicherungsmakler<br />

vermittelt. soweit diese beratung<br />

im bereich der betrieblichen altersversorgung<br />

auch eine rechtliche Beratung<br />

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