08.12.2012 Aufrufe

Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

aufgrund der hohen summe die Zug um<br />

Zug weise abwicklung über ein treuhandkonto<br />

vorzunehmen. dieses treuhandkonto<br />

kann bei größeren Zahlungen auch ein<br />

notar führen.<br />

Je nach bonität des kunden sollten sowohl<br />

ratierliche als auch einmalige Mietzahlungen<br />

vor dem Hintergrund einer möglichen Wertminderung<br />

der immobilie als sondertilgungen<br />

dienen.<br />

VI. Fazit<br />

Für viele immobilieneigentümer wirkt<br />

auf kurze sicht die Vermietung von dachflächen<br />

wirtschaftlich lukrativ und sinnvoll<br />

und somit als zusätzliche und wenig arbeitsaufwendige<br />

einnahmequelle. bei langer<br />

sicht und ausrichtung kann die Vermietung<br />

von dachflächen für eigentümer und grundschuldgläubiger<br />

latente risiken bergen.<br />

dies sollte bei mittelständischen inhaber­<br />

PRAxISTIPPS<br />

geführten betrieben nicht unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

die risiken ergeben sich primär aus dem individuell<br />

geschlossenen gestattungsvertrag, der<br />

der bank und grundschuldgläubigerin grundsätzlich<br />

vorzulegen ist und noch nicht ratifiziert<br />

sein sollte, da dieser grundlage für die ausgestaltung<br />

der grunddienstbarkeit ist.<br />

der gestattungsvertrag kann über­ oder unterreguliert<br />

sein. eine ganzheitliche recht liche<br />

Würdigung dieses Vertrags kann und darf<br />

durch die bank des dacheigentümers nicht<br />

vorgenommen werden. in dem gestattungsvertrag<br />

können wesentliche (einseitige) rechte<br />

des Mieters verankert sein, die einen potenziellen<br />

erwerber der immobilie vom kauf abschrecken<br />

und damit die Verkehrsfähigkeit und Werthaltigkeit<br />

der immobilie beeinflussen können.<br />

Mit blick auf langfristige, zurzeit nicht akute<br />

kostenpotenziale, muss eine Vermietung der<br />

dachfläche auch nicht zwangsläufig wirtschaftlich<br />

sinnvoll für den eigentümer sein. £<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

der betrieb einer fremden Photovoltaikanlage auf dem eigenen dach ist sowohl für den immobilieneigentümer als auch<br />

für den grundschuldgläubiger kein unbedenkliches und gefahrenloses Mietverhältnis.<br />

Miet­ und gestattungsverträge sollten im Vorfeld mit dem grundschuldgläubiger (bank) und einen juristischen berater<br />

abgestimmt werden.<br />

entbindung vom bankgeheimnis einfordern, wenn die bank in die gespräche mit investoren, anlagenherstellern und/<br />

oder Vermittlung eingebunden sein sollte.<br />

die grunddienstbarkeit für den investor und PV­betreiber sollte auf einen festen termin befristet werden.<br />

risiken der Zukunft beachten. die Verantwortung hierfür eindeutig regeln.<br />

491

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!