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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

4. Offene Versicherungsfragen (nicht<br />

abschließend)<br />

anbei einige im Vorfeld ungeklärte Fragestellungen,<br />

die sich je nach gefahrenquelle zwischen<br />

dem investor und dem dacheigentümer<br />

ergeben können.<br />

Potenzielle beschädigungen durch Schneelasten<br />

auf dem dach:<br />

Lag der schnee auf den Modulen, auf dem<br />

dach oder anteilig auf beidem?<br />

kommt die elementarversicherung des<br />

gebäudeeigentümers oder des PV­eigentümers<br />

auf?<br />

Wer darf oder muss das dach und/oder die<br />

Module von schneelasten befreien?<br />

Wenn es hierbei zu beschädigungen der<br />

Module kommt, wer übernimmt die kosten?<br />

beschädigung durch Feuer:<br />

entstand der brand an den Modulen oder<br />

auf dem dach?<br />

kommt die elementarversicherung des<br />

gebäudes oder des PV­eigentümers auf?<br />

beschädigungen durch Wasserschaden:<br />

War das dach bereits undicht?<br />

Hat die rahmenkonstruktion des Modulaufbaus<br />

zu einem Wasserstau geführt?<br />

der ausgang von rechtsfragen im Versicherungsfall<br />

erscheint zumindest vollkommen<br />

offen, insbesondere da es per aktuellem stand<br />

kaum erfahrungen und rechtsentscheidungen<br />

zu diesem thema gibt.<br />

5. Problem der Kosten der Dachsanierung<br />

allgemein wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />

bei betrieblich genutzten immobilien<br />

während des betriebs einer PV­anlage<br />

(20–30 Jahre) mind. eine dachsanierung<br />

ansteht. Während die reinen kosten für die<br />

dachsanierung eher zweifelsfrei zu Lasten<br />

des eigentümers gehen dürften, stellt sich die<br />

Frage, wer die Kosten der Demontage und<br />

Wiedermontage der PV­anlage zu tragen hat<br />

und ob darüber hinaus und wenn ja für wie<br />

lange eine nutzungsausfallentschädigung für<br />

die einspeiseunterbrechung zu zahlen ist. sollten<br />

diese kosten bei dem eigentümer liegen<br />

und nicht bezifferbar/limitiert sein, ist die<br />

Wirtschaftlichkeit der Vermietung kritisch zu<br />

hinterfragen.<br />

6. Problem der Kosten des Rückbaus<br />

ebenfalls gibt es zurzeit abweichende Meinungen<br />

darüber, ob es sich zukünftig bei den<br />

zu entsorgenden Modulen aufgrund deren<br />

inhaltsstoffe um eine art von Problemmüll<br />

handelt oder ob die reststoffe nach trennung<br />

sogar noch gut veräußerbar sind. die Höhe der<br />

entsorgungskosten in 30 Jahren ist zumindest<br />

heute nicht vorhersagbar.<br />

Vertraglich verpflichtet sich der Mieter/investor<br />

in vielen Fällen zur entsorgung der anlage<br />

nach Laufzeitende. Wer aber nach 30 Jahren<br />

Mieter ist und ob dessen bonität und Liquidität<br />

zur Vertragserfüllung noch ausreicht oder ob<br />

der eigentümer „auf möglichen kosten sitzen<br />

bleibt“, kann heutzutage nicht abschließend<br />

beurteilt werden, es sei denn, für den investor<br />

wurde eine diesbezügliche rückstellungsverpflichtung<br />

vereinbart, die bargedeckt ist und<br />

die bardeckung an den grundstückseigentümer<br />

abgetreten oder verpfändet wurde.<br />

7. Eckpunkte der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Hier ist zu beachten, auf welcher grundlage<br />

der Mietpreis ausgehandelt wurde, und ob<br />

bereits zukünftige potenzielle kostenpositionen<br />

(z. b. entsorgungsrisiko) dabei berücksichtigt<br />

wurden. bei barwertig abgezinsten einmalzahlungen<br />

sind in der Praxis oft unterschiede<br />

im Mietpreis zwischen 200 und 400 €/kWp<br />

bekannt.<br />

8. Problem der Abwicklung der<br />

Mietzahlungen<br />

in der Praxis unterscheidet man zwischen<br />

ratierlichen Mietzahlungen oder einer barwertig<br />

abgezinsten einmalzahlung.<br />

a) bei ratierlichen Zahlungen sollten die<br />

gelder auf einem kundenkonto der vorrangeinräumenden<br />

bank eingehen.<br />

b) bei einer barwertig abgezinsten Einmalzahlung<br />

auf die gesamtlaufzeit ist i. d. r.

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