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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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cluster­Merkmale werden Lagequalität, baujahr,<br />

Zustand und ausstattung gewählt. so<br />

werden die einzelnen objekte nicht mit einem<br />

konkreten Marktwert, sondern mit einem<br />

dem cluster angemessenen pauschalierten<br />

Marktwert beschrieben. dies ist eine übliche<br />

Methode zur ermittlung von kaufpreisen.<br />

insgesamt unterscheidet Brühl 1 die in der folgenden<br />

abb. beschriebenen arten der Portfoliobewertung.<br />

dabei wird deutlich darauf<br />

verwiesen, dass gerade die Ergebnisse der<br />

pauschalierten Bewertung eher einer Marktwertindikation<br />

als einem Marktwert nach<br />

§ 194 baugb entsprechen.<br />

Während der Verband der Öffentlichen banken<br />

(kommission für bewertungsfragen) die Listenbewertung<br />

als eine bewertung definiert, in<br />

welcher alle rechnerischen anforderungen der<br />

belWertV dokumentiert und nachvollziehbar<br />

auf das einzelobjekt ausgeführt werden, geht<br />

die definition der „Listenbewertung“ der baFin<br />

von einer clusterung und Pauschalbewertung<br />

aus. Wesentlich für die beleihungswertermittlung<br />

ist jedoch, immer den Markt- und Beleihungswert<br />

des Einzelobjekts ausweisen zu<br />

können. dies bedeutet, auch für die Portfoliobewertung<br />

als sicherheitenbewertung immer<br />

einzelwerte zu ermitteln und dabei für jedes<br />

objekt eine beschreibung i. s. d. gutachtens<br />

nach § 5 belWertV zu erstellen.<br />

2. Bewertungsansätze beim Einzel objekt<br />

Zur Verkehrs­ bzw. beleihungswertwertermittlung<br />

von renditeobjekten wird i. d. r. das<br />

ertragswertverfahren angewandt. die eingehenden<br />

determinanten restnutzungsdauer,<br />

reinertrag, Liegenschaftszinssatz/kapitalisierungszinssatz,<br />

bewirtschaftungskosten und<br />

bodenwert haben einen unterschiedlichen einfluss<br />

auf den ertragswert.<br />

eine umfrage von rd. 150 HypZert­sachverständigen<br />

im rahmen einer diplomarbeit<br />

erbrachte interessante ergebnisse im umgang<br />

der experten mit dem demografischen risiko in<br />

der immobilienbewertung. Hauptaugenmerk<br />

wird im Folgenden auf den Liegenschaftszins-<br />

sowie Kapitalisierungszinssatz gelegt.<br />

Während bei der Marktwertermittlung der reinertrag<br />

in abhängigkeit von der restnutzungs­<br />

dauer mit dem Liegenschaftszins diskontiert<br />

wird, geschieht dies bei der beleihungswertermittlung<br />

mit dem kapitalisierungszinssatz<br />

(vgl. § <strong>12</strong> abs. 1 belWertV). im gegensatz zum in<br />

der Marktwertermittlung angesetzten Liegenschaftszinssatz,<br />

der das Risiko am Wertermittlungsstichtag<br />

beinhaltet, beruht der kapitalisierungszins<br />

auf vorsichtiger schätzung und<br />

ist aus der maßgeblich langfristigen regionalen<br />

Marktentwicklung abgeleitet. bei einem<br />

erhöhten ertrags­ und Verkaufsrisiko einer<br />

immobilie ist je nach nutzungsart ein entsprechend<br />

höherer kapitalisierungszins anzusetzen<br />

(§ <strong>12</strong> abs. 3 belWertV).<br />

bei der Frage, welchen der Parameter in der<br />

ertragswertermittlung die sachverständigen<br />

als am besten geeignet sehen, um ein demografisches<br />

risiko abzubilden, kristallisierten<br />

sich der Liegenschafts­ und der kapitalisierungszinssatz<br />

im Vergleich zu den anderen<br />

größen als geeignetste stellschrauben heraus.<br />

trotz der vom jeweiligen gutachterausschuss<br />

aus dem Markt abgeleiteten Liegenschaftzinssätze,<br />

würden die teilnehmer in der bewertung<br />

einen zusätzlichen aufschlag auf diesen anbringen.<br />

dies zeigte die auswertung der eingabewerte<br />

für den kapitalisierungs­ und den Liegenschaftszinssatz.<br />

Für die beiden Zinssätze sind<br />

die meisten eingabewerte (im Vergleich zur<br />

restnutzungsdauer und dem Mietausfallwagnis)<br />

zu verzeichnen. das Verhalten der teilnehmer<br />

zeigt, dass viele nicht der ansicht sind, das<br />

risiko sei ausreichend im vorgegebenen Liegenschaftszinssatz<br />

berücksichtigt. eine Literaturrecherche<br />

hat ebenso ergeben, dass die vom<br />

gutachterausschuss veröffentlichten Zinssätze<br />

mittels Zu­ oder abschlägen objektspezifisch<br />

anzupassen sind. Z. b. können bestimmte Lagekriterien,<br />

wie die Höhe des bodenwerts aber<br />

auch nachfrage und Vermietungssituation,<br />

eine Anpassung erforderlich machen. gerade<br />

bei ausgewiesenen, nicht detaillierten Liegenschaftszinssätzen<br />

für ein ganzes bundesland<br />

sind standortspezifische gegebenheiten, folglich<br />

das regionale angebots­ und nach frageverhalten,<br />

nicht umfassend berücksichtigt.<br />

interessant ist zugleich die häufig gewählte<br />

antwort „anpassung beider Zinssätze“. obwohl<br />

der Liegenschaftszinssatz nach der Literatur<br />

ein aus dem aktuellen Marktgeschehen abgeleiteter<br />

Liegenschaftszinssatz und im gegensatz<br />

zum kapitalisierungszinssatz kein Wert ist,<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Bestehen strukturelle<br />

oder lang<br />

andauernde Leerstände,<br />

ist besonders<br />

zu prüfen, ob<br />

aufgrund der jeweiligen<br />

Marktlage eine<br />

Vermietung überhaupt<br />

oder zu den<br />

angesetzten Mietpreisen<br />

in absehbarer<br />

Zeit noch zu<br />

erwarten ist. «<br />

1 Vgl. Brühl, HypZert­Lehrbrief Marktwertermittlung.<br />

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