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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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eitrag<br />

» Das Ergebnis im<br />

Risikoprofil ist Ausgangs-<br />

und Endpunkt<br />

des bankaufsichtlichen<br />

Handelns. «<br />

PRAxISTIPP<br />

460<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Einstufungen im Risikoprofil<br />

Gesamtnote im Risikoprofil<br />

in der Praxis erstellen bzw. aktualisieren die institutsbetreuer<br />

der bundesbank das risikoprofil<br />

einschließlich gesamtwertung und übermitteln<br />

es an die baFin. Hier bearbeiten die institutsbetreuer<br />

der baFin das risikoprofil, stimmen ggf.<br />

bestehende unklarheiten mit ihren kollegen in<br />

der bundesbank ab und entscheiden abschließend<br />

(Finalisierung des risikoprofils). diese<br />

umfangreiche Stärken/Schwächen-Analyse<br />

wird dem betroffenen institut im rahmen<br />

des nächsten aufsichtsgesprächs eingehend<br />

erläutert.<br />

III. Mögliches bankaufsichtliches<br />

Handeln<br />

die einstufung des instituts im risikoraster ist<br />

maßgebend für die Intensität der Bankenaufsicht.<br />

Mit anderen Worten: a­institute gehen in<br />

die „normalbetreuung“, b­institute kommen auf<br />

die „beobachtungsstation“, während c/d­institute<br />

auf die „intensivstation“ gehören. Höhere<br />

bankaufsichtliche intensität zeigt sich etwa<br />

darin, dass mit den betroffenen instituten vermehrt<br />

und v. a. anlassbezogen aufsichtsgespräche<br />

durchgeführt werden oder dass der<br />

bankenaufsicht unterjährig unterlagen zur<br />

risiko­ und ertragssituation eingereicht werden<br />

müssen.<br />

gerade die bewusste und detaillierte thematisierung<br />

der risikoprofile in den Aufsichtsgesprächen<br />

ermöglicht der bankenaufsicht<br />

Anteil der geprüften Institute<br />

mit dieser Einstufung<br />

a 4,1%<br />

b 8,0%<br />

c 21,4%<br />

d 25,0%<br />

Quelle: Jahresbericht der baFin 2009, s. 145.<br />

gezielt nachzufragen, inwieweit denn neue<br />

aufsichtsrechtliche anforderungen umgesetzt<br />

worden sind. so wird z. b. hinterfragt, wie die<br />

institute mit den Liquiditätsrisiken umgehen,<br />

wie die anreiz­ und Vergütungssysteme ausgestaltet<br />

sind, welche risikokonzentrationen<br />

erkannt wurden und welche institutsindividuellen<br />

stressszenarien durchgeführt werden.<br />

klar ist auch, dass bei intensiver betreuten instituten<br />

die Wahrscheinlichkeit für Sonderprüfungen<br />

deutlich steigt. so wurden im Jahr<br />

2009 nur 4,1% aller mit a klassifizierten institute<br />

einer bankaufsichtlichen sonderprüfung<br />

unterzogen, im gegensatz zu 25% aller mit d<br />

eingestuften banken.<br />

klar ist aber auch, dass negative Feststellungen<br />

und bewertungen in risikoprofilen eine<br />

„steilvorlage“ sind für den ausgewählten Prüfungsgegenstand<br />

von sonderprüfungen oder<br />

Anordnungen nach § 30 KWG. denn das risikoprofil<br />

ist ausgangspunkt des bankaufsichtlichen<br />

Handelns. Werden etwa schwerwiegendere<br />

aufbau­ und ablauforganisatorische<br />

Mängel im kreditgeschäft festgestellt, bietet<br />

sich eine Marisk­sonderprüfung mit diesem<br />

schwerpunkt an.<br />

Letztlich dient das ausführliche risikoprofil<br />

dazu, bankaufsichtliches Handeln transparent<br />

und nachvollziehbar zu machen und die bankaufsichtlichen<br />

ressourcen dort zu konzentrieren,<br />

wo es erforderlich ist. £<br />

die institute sollten die aufsichtsgespräche nutzen, um mit der aufsicht intensiv die stärken/schwächen­analyse zu<br />

besprechen und auf institutsindividuelle besonderheiten aufmerksam zu machen.

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