Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker
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eitrag<br />
» Das Ergebnis im<br />
Risikoprofil ist Ausgangs-<br />
und Endpunkt<br />
des bankaufsichtlichen<br />
Handelns. «<br />
PRAxISTIPP<br />
460<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Einstufungen im Risikoprofil<br />
Gesamtnote im Risikoprofil<br />
in der Praxis erstellen bzw. aktualisieren die institutsbetreuer<br />
der bundesbank das risikoprofil<br />
einschließlich gesamtwertung und übermitteln<br />
es an die baFin. Hier bearbeiten die institutsbetreuer<br />
der baFin das risikoprofil, stimmen ggf.<br />
bestehende unklarheiten mit ihren kollegen in<br />
der bundesbank ab und entscheiden abschließend<br />
(Finalisierung des risikoprofils). diese<br />
umfangreiche Stärken/Schwächen-Analyse<br />
wird dem betroffenen institut im rahmen<br />
des nächsten aufsichtsgesprächs eingehend<br />
erläutert.<br />
III. Mögliches bankaufsichtliches<br />
Handeln<br />
die einstufung des instituts im risikoraster ist<br />
maßgebend für die Intensität der Bankenaufsicht.<br />
Mit anderen Worten: ainstitute gehen in<br />
die „normalbetreuung“, binstitute kommen auf<br />
die „beobachtungsstation“, während c/dinstitute<br />
auf die „intensivstation“ gehören. Höhere<br />
bankaufsichtliche intensität zeigt sich etwa<br />
darin, dass mit den betroffenen instituten vermehrt<br />
und v. a. anlassbezogen aufsichtsgespräche<br />
durchgeführt werden oder dass der<br />
bankenaufsicht unterjährig unterlagen zur<br />
risiko und ertragssituation eingereicht werden<br />
müssen.<br />
gerade die bewusste und detaillierte thematisierung<br />
der risikoprofile in den Aufsichtsgesprächen<br />
ermöglicht der bankenaufsicht<br />
Anteil der geprüften Institute<br />
mit dieser Einstufung<br />
a 4,1%<br />
b 8,0%<br />
c 21,4%<br />
d 25,0%<br />
Quelle: Jahresbericht der baFin 2009, s. 145.<br />
gezielt nachzufragen, inwieweit denn neue<br />
aufsichtsrechtliche anforderungen umgesetzt<br />
worden sind. so wird z. b. hinterfragt, wie die<br />
institute mit den Liquiditätsrisiken umgehen,<br />
wie die anreiz und Vergütungssysteme ausgestaltet<br />
sind, welche risikokonzentrationen<br />
erkannt wurden und welche institutsindividuellen<br />
stressszenarien durchgeführt werden.<br />
klar ist auch, dass bei intensiver betreuten instituten<br />
die Wahrscheinlichkeit für Sonderprüfungen<br />
deutlich steigt. so wurden im Jahr<br />
2009 nur 4,1% aller mit a klassifizierten institute<br />
einer bankaufsichtlichen sonderprüfung<br />
unterzogen, im gegensatz zu 25% aller mit d<br />
eingestuften banken.<br />
klar ist aber auch, dass negative Feststellungen<br />
und bewertungen in risikoprofilen eine<br />
„steilvorlage“ sind für den ausgewählten Prüfungsgegenstand<br />
von sonderprüfungen oder<br />
Anordnungen nach § 30 KWG. denn das risikoprofil<br />
ist ausgangspunkt des bankaufsichtlichen<br />
Handelns. Werden etwa schwerwiegendere<br />
aufbau und ablauforganisatorische<br />
Mängel im kreditgeschäft festgestellt, bietet<br />
sich eine Marisksonderprüfung mit diesem<br />
schwerpunkt an.<br />
Letztlich dient das ausführliche risikoprofil<br />
dazu, bankaufsichtliches Handeln transparent<br />
und nachvollziehbar zu machen und die bankaufsichtlichen<br />
ressourcen dort zu konzentrieren,<br />
wo es erforderlich ist. £<br />
die institute sollten die aufsichtsgespräche nutzen, um mit der aufsicht intensiv die stärken/schwächenanalyse zu<br />
besprechen und auf institutsindividuelle besonderheiten aufmerksam zu machen.