Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker
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schlecht einzustufen ist) und einer erläuternden<br />
verbalen Darstellung. um eine möglichst<br />
objektive beurteilung zu ermöglichen,<br />
gibt es aufsichtsintern sog. „Leitplanken“ für<br />
jeden teilbereich und jede note, die anhaltspunkte<br />
für die einstufung durch den institutsbetreuer<br />
geben. Zusätzlich ist bei den sieben<br />
risikobereichen jeweils anzugeben, welche<br />
„durchschlagskraft“ das jeweilige teilrisiko für<br />
die gesamtrisikolage bzw. den geschäftserfolg<br />
des instituts hat. die relevanz kann die note 0<br />
(= keine relevanz), 1 (= geringe relevanz) oder<br />
2 (= hohe relevanz) annehmen.<br />
bei den einzelnen teilbereichen werden u. a.<br />
folgende Fragen gestellt:<br />
Strategie: geschäftsstrategie schlüssig?<br />
Vorkehrungen zur umsetzung der strategie<br />
getroffen? Passt die strategie zur organisation<br />
und zur ertrags und risikolage<br />
des instituts?<br />
Eigentümerstruktur: abhängigkeit von<br />
maßgeblichen eigentümern? Zuverlässigkeit?<br />
Wechsel in den eigentumsverhältnissen?<br />
Ertragslage: strukturelle einmaleffekte?<br />
ertragskonzentrationen? Planzahlen und<br />
deren realisierung? reicht operative<br />
ertragskraft aus, um bewertungsergebnisse<br />
gut oder nicht gut zu verkraften?<br />
Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit:<br />
ausreichende gesamtkennziffer?<br />
stille Lasten? strukturelle besonderheiten<br />
des eigenkapitals (z. b. hoher anteil an verzinslichem<br />
ergänzungskapital)? risikotragfähigkeit<br />
in welchen szenarien wie gegeben?<br />
ICAAP: Methodiken und Prozesse zur<br />
berechnung des kapitalbedarfs/risikodeckungspotenzials<br />
nachvollziehbar, dokumentiert<br />
und „gelebt“?<br />
Internal Governance: entspricht das iks<br />
den anforderungen? kommunikation mit<br />
dem aufsichtsorgan? Quantitative und qualitative<br />
ausstattung der internen revision<br />
angemessen? einhaltung der offenlegungsvorschriften?<br />
Kreditrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
bearbeitungsqualität? Höhe der blankoanteile?<br />
angemessenheit der kreditrisikostrategie?<br />
Beteiligungsrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
konsistente beteiligungsstrategie?<br />
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch:<br />
baseliikennziffer? Methoden dokumen<br />
tiert und stringent angewandt? Welche<br />
szenariobetrachtungen?<br />
Sonstiges Marktrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
stille Lasten? Methodik der steuerung<br />
und risikomessung angemessen und<br />
nachvollziehbar?<br />
Liquiditätsrisiko: einlagenstreuung nach<br />
betragshöhe und Fristigkeit? besondere<br />
abrufrisiken? ausreichende refinanzierungsmöglichkeiten?<br />
krisenpläne?<br />
Operationelle Risiken: Verfahren zur identifizierung<br />
von risiken angemessen? Höhe<br />
der schadensfälle?<br />
Sonstige materielle Risiken: reputationsrisiken<br />
aus negativer Presse?<br />
Compliance/WpHG: negative erkenntnisse<br />
aus Prüfungsberichten oder kundenbeschwerden?<br />
Geldwäsche: Qualität der geldwäscheprävention?<br />
angemessen zur geschäftsstruktur?<br />
nach Vergabe der teilurteile werden alle<br />
erkenntnisse in einem Gesamturteil zusammengeführt,<br />
das wiederum aus einer Gesamtnote<br />
(a, b, c oder d) und einer verbalen<br />
Bewertung besteht. im gesamturteil werden<br />
insbesondere die künftige risikotragfähigkeit<br />
und ggf. auch strategische aspekte sowie<br />
Zusammenhänge zwischen einzelnen teilbereichen<br />
behandelt. Wesentlich ist hierbei die<br />
zukunftsorientierte betrachtung.<br />
außerdem wird das „profilierte“ institut hinsichtlich<br />
seiner Systemrelevanz eingestuft. Hierbei<br />
gibt es drei Stufen (sog. „auswirkungsdimensionen“),<br />
die die potenziellen auswirkungen<br />
einer solvenz oder Liquiditätskrise bei einem<br />
institut auf die stabilität des Finanzsektors bzw.<br />
des Finanzmarkts widerspiegeln: 1=niedrig,<br />
2=mittel, 3=hoch. die abgrenzung zwischen<br />
den stufen 1 und 2 erfolgt über die institutsgröße.<br />
institute der stufe 3 – das sind die sog.<br />
systemrelevanten institute – werden gemeinsam<br />
von bundesbank und baFin festgelegt. bei<br />
letzter gruppe spielen neben der institutsgröße<br />
auch die intensität der interbankbeziehungen,<br />
der Marktstellung und die Verflechtung mit<br />
dem ausland eine bedeutende rolle.<br />
typischerweise lautet dann ein gesamturteil 1b<br />
oder 3b. die genaue aufteilung aller deutschen<br />
institute in diese <strong>12</strong>-Felder-Risikomatrix ist<br />
dem Jahresbericht der baFin zu entnehmen.<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Aus der quantitativen<br />
und qualitativen<br />
Würdigung aller relevanten<br />
Risikofaktoren<br />
resultieren Teilurteile<br />
zu neun Gliederungspunkten.<br />
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