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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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schlecht einzustufen ist) und einer erläuternden<br />

verbalen Darstellung. um eine möglichst<br />

objektive beurteilung zu ermöglichen,<br />

gibt es aufsichtsintern sog. „Leitplanken“ für<br />

jeden teilbereich und jede note, die anhaltspunkte<br />

für die einstufung durch den institutsbetreuer<br />

geben. Zusätzlich ist bei den sieben<br />

risikobereichen jeweils anzugeben, welche<br />

„durchschlagskraft“ das jeweilige teilrisiko für<br />

die gesamtrisikolage bzw. den geschäftserfolg<br />

des instituts hat. die relevanz kann die note 0<br />

(= keine relevanz), 1 (= geringe relevanz) oder<br />

2 (= hohe relevanz) annehmen.<br />

bei den einzelnen teilbereichen werden u. a.<br />

folgende Fragen gestellt:<br />

Strategie: geschäftsstrategie schlüssig?<br />

Vorkehrungen zur umsetzung der strategie<br />

getroffen? Passt die strategie zur organisation<br />

und zur ertrags­ und risikolage<br />

des instituts?<br />

Eigentümerstruktur: abhängigkeit von<br />

maßgeblichen eigentümern? Zuverlässigkeit?<br />

Wechsel in den eigentumsverhältnissen?<br />

Ertragslage: strukturelle einmaleffekte?<br />

ertragskonzentrationen? Planzahlen und<br />

deren realisierung? reicht operative<br />

ertragskraft aus, um bewertungsergebnisse<br />

gut oder nicht gut zu verkraften?<br />

Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit:<br />

ausreichende gesamtkennziffer?<br />

stille Lasten? strukturelle besonderheiten<br />

des eigenkapitals (z. b. hoher anteil an verzinslichem<br />

ergänzungskapital)? risikotragfähigkeit<br />

in welchen szenarien wie gegeben?<br />

ICAAP: Methodiken und Prozesse zur<br />

berechnung des kapitalbedarfs/risikodeckungspotenzials<br />

nachvollziehbar, dokumentiert<br />

und „gelebt“?<br />

Internal Governance: entspricht das iks<br />

den anforderungen? kommunikation mit<br />

dem aufsichtsorgan? Quantitative und qualitative<br />

ausstattung der internen revision<br />

angemessen? einhaltung der offenlegungsvorschriften?<br />

Kreditrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

bearbeitungsqualität? Höhe der blankoanteile?<br />

angemessenheit der kreditrisikostrategie?<br />

Beteiligungsrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

konsistente beteiligungsstrategie?<br />

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch:<br />

basel­ii­kennziffer? Methoden dokumen­<br />

tiert und stringent angewandt? Welche<br />

szenariobetrachtungen?<br />

Sonstiges Marktrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

stille Lasten? Methodik der steuerung<br />

und risikomessung angemessen und<br />

nachvollziehbar?<br />

Liquiditätsrisiko: einlagenstreuung nach<br />

betragshöhe und Fristigkeit? besondere<br />

abrufrisiken? ausreichende refinanzierungsmöglichkeiten?<br />

krisenpläne?<br />

Operationelle Risiken: Verfahren zur identifizierung<br />

von risiken angemessen? Höhe<br />

der schadensfälle?<br />

Sonstige materielle Risiken: reputationsrisiken<br />

aus negativer Presse?<br />

Compliance/WpHG: negative erkenntnisse<br />

aus Prüfungsberichten oder kundenbeschwerden?<br />

Geldwäsche: Qualität der geldwäscheprävention?<br />

angemessen zur geschäftsstruktur?<br />

nach Vergabe der teilurteile werden alle<br />

erkenntnisse in einem Gesamturteil zusammengeführt,<br />

das wiederum aus einer Gesamtnote<br />

(a, b, c oder d) und einer verbalen<br />

Bewertung besteht. im gesamturteil werden<br />

insbesondere die künftige risikotragfähigkeit<br />

und ggf. auch strategische aspekte sowie<br />

Zusammenhänge zwischen einzelnen teilbereichen<br />

behandelt. Wesentlich ist hierbei die<br />

zukunftsorientierte betrachtung.<br />

außerdem wird das „profilierte“ institut hinsichtlich<br />

seiner Systemrelevanz eingestuft. Hierbei<br />

gibt es drei Stufen (sog. „auswirkungsdimensionen“),<br />

die die potenziellen auswirkungen<br />

einer solvenz­ oder Liquiditätskrise bei einem<br />

institut auf die stabilität des Finanzsektors bzw.<br />

des Finanzmarkts widerspiegeln: 1=niedrig,<br />

2=mittel, 3=hoch. die abgrenzung zwischen<br />

den stufen 1 und 2 erfolgt über die institutsgröße.<br />

institute der stufe 3 – das sind die sog.<br />

systemrelevanten institute – werden gemeinsam<br />

von bundesbank und baFin festgelegt. bei<br />

letzter gruppe spielen neben der institutsgröße<br />

auch die intensität der interbankbeziehungen,<br />

der Marktstellung und die Verflechtung mit<br />

dem ausland eine bedeutende rolle.<br />

typischerweise lautet dann ein gesamturteil 1b<br />

oder 3b. die genaue aufteilung aller deutschen<br />

institute in diese <strong>12</strong>-Felder-Risikomatrix ist<br />

dem Jahresbericht der baFin zu entnehmen.<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Aus der quantitativen<br />

und qualitativen<br />

Würdigung aller relevanten<br />

Risikofaktoren<br />

resultieren Teilurteile<br />

zu neun Gliederungspunkten.<br />

«<br />

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