Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker
Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker
Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker
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Herausgeber<br />
Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />
Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />
Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Wolfgang Hartmann, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement<br />
und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank aG<br />
Walter kleine, Vorstandsvorsitzender, Sparkasse Hannover<br />
Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />
Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschafts strafrecht, Stuttgart<br />
karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />
Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />
Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank<br />
FacHbeirat<br />
Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern<br />
Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />
Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, niederlassung<br />
Rhein-Main, UniCredit Bank aG<br />
Dr. karsten Füser, Partner, EMEIa / Financial Services,<br />
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart<br />
Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />
Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />
Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />
Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />
Dr. Marco kern, Mitglied des Vorstands, Evangelische kreditgenossenschaft eG<br />
Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienkunden Europa, Landesbank<br />
Baden-Württemberg<br />
Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />
Frankfurt<br />
Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht,<br />
Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />
Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />
Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />
Sparkasse am niederrhein<br />
anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />
Walter Ullrich, Direktor Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />
Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />
Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office,<br />
HSBC Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />
Prof. Dr. Stefan Zeranski, ehem. Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />
redaktion<br />
Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP<br />
Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />
Dr. Christian Göbes<br />
Frank Sator<br />
Marcus Michel<br />
Thomas Welker<br />
sPonsoren<br />
abit.de<br />
de.ey.com<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
editorial<br />
zum 01.07.<strong>2010</strong> ist die gesetzliche reform des kontopfändungsschutzes<br />
in kraft getreten. es wäre sicher<br />
vermessen, bereits jetzt ein abschließendes urteil dr. Markus engel<br />
über die gesetzliche neuregelung zu fällen. Von seiten der kreditwirtschaft<br />
wird aber bereits jetzt ergänzungsbedarf signalisiert, soll das mit<br />
der neuregelung verfolgte Ziel – entlastung auch der drittschuldnerinstitute<br />
– erreicht werden. es wurde in den Medien darüber berichtet,<br />
dass inhaber gepfändeter Pkonten über Leistungen, die ende Juli für<br />
den Monat august angewiesen worden waren, nicht verfügen konnten.<br />
basierend auf dem Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften vertraten<br />
die kreditinstitute die auffassung, dass, sofern der kunde im Monat Juli<br />
seinen pfandfreien guthabenbetrag bereits ausgeschöpft hatte, neues<br />
guthaben am ende des selben kalendermonats nicht für den schuldner<br />
im rahmen des Freibetrags für den nächsten Monat, sondern für<br />
den gläubiger bereitzuhalten sei. der Zka hatte diesbezüglich mit der<br />
arbeitsgemeinschaft schuldnerberatung der Verbände eine information<br />
abgestimmt, in der empfohlen wurde, über einen antrag beim Vollstreckungsgericht<br />
gem. § 765 a ZPo einmalig für den lfd. Monat einen<br />
zusätzlichen Pfändungsfreibetrag freistellen zu lassen, so dass die Versorgungsleistungen<br />
in den Folgemonat übertragen werden können. in<br />
der Praxis war aber zu verzeichnen, dass die Vollstreckungsgerichte sehr<br />
unterschiedlich und widersprüchlich mit derartigen anträgen verfahren<br />
sind. daraufhin wurde seitens des bundesministeriums der Justiz eine<br />
interpretationshilfe veröffentlicht, in der das bMJ sein Verständnis der<br />
gesetzlichen bestimmung darlegt. danach kann der schuldner unabhängig<br />
von der Höhe der in einem kalendermonat verfügten beträge<br />
auf in diesem kalendermonat gutgeschriebene beträge auch im Folgemonat<br />
zugreifen, soweit dies zur existenzsicherung erforderlich ist.<br />
die Handhabung dieses zentralen Problems in der kreditwirtschaft fällt<br />
unterschiedlich aus. Z. t. wird unter berufung auf den gesetzlichen Wortlaut<br />
die auffassung vertreten, dass eingänge des Vormonats, die infolge<br />
einer vorherigen ausschöpfung des Pfändungsfreibetrags von der Wirkung<br />
eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses erfasst werden, im<br />
Folgemonat nicht an den schuldner zurückfallen könnten, so dass eine<br />
Verfügung des schuldners die Vorlage eines beschlusses nach § 765 a<br />
ZPo voraussetze, z. t. werden Verfügungen des schuldners im Folgemonat<br />
unter berufung auf die auffassung des bundesministeriums der<br />
Justiz zugelassen. in beiden Fällen entsteht auf seiten des drittschuldnerinstituts<br />
enormer Überwachungs und bearbeitungsaufwand. Hier<br />
muss also seitens des gesetzgebers kurzfristig nachgebessert werden,<br />
wenn die angestrebte entlastung der beteiligten tatsächlich erreicht<br />
werden soll. daneben gibt es – nicht unerwartet – ständig diskus sionen<br />
bezüglich der Frage, wie der kunde gem. § 850 k abs. 2 ZPo nachweisen<br />
kann, dass ihm ein höherer als der sockelfreibetrag zusteht. die kreditinstitute<br />
bestehen i. d. r. auf der Vorlage des (ausgefüllten) Formulars),<br />
das die arbeitsgemeinschaft schuldnerberatung der Verbände in<br />
absprache mit dem Zentralen kreditausschuss entworfen hat. die in<br />
§ 850 k abs. 5 ZPo genannten bescheinigenden stellen weigern sich<br />
allerdings unter Hinweis auf die eindeutigkeit von Leistungsbescheiden<br />
z. t., dieses Formular zu verwenden. damit wird der ball zu den kreditinstituten<br />
zurückgespielt, die zeitaufwendige Prüfungen durchzuführen<br />
haben. Hier ist der gesetzgeber gefordert. bezüglich des Monatsanfangsproblems<br />
wurden bereits korrekturen angekündigt. Wir warten<br />
gespannt auf das ergebnis.<br />
ich wünsche ihnen auch im namen der redaktion schöne Weihnachten<br />
und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!<br />
Dr. Markus Engel, rechtsanwalt und Fachanwalt für bankund kapitalmarktrecht,<br />
sparkasse saarbrücken<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
449
inhalt<br />
450<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
452–457<br />
AKTUELL<br />
452 Bericht zu den 3. Hamburger<br />
Bankenaufsicht-Tagen<br />
453 Studie: Banken fordern verbindliche<br />
SEPA-Einführung<br />
Betrugsprävention: Wie Bankangestellte<br />
lernen, Kriminellen<br />
auf die Schliche zu kommen<br />
Zulässige Rechtsberatung durch<br />
Versicherungsmakler im Bereich der<br />
betrieblichen Altersversorgung<br />
454 Honorarberatung erhält neue<br />
Schubkraft<br />
Immer mehr Deutsche trauen sich<br />
Immobilienfinanzierung zu<br />
455 Investitionen: Banken treiben<br />
Industrialisierung voran<br />
Studie: Schlechtes Preis-Leistungs-<br />
Verhältnis macht deutsche Banken<br />
angreifbar<br />
EFPA Deutschland e. V. gegründet<br />
Internet-Nutzerverhalten der<br />
Kunden im Bankgeschäft wird<br />
immer differenzierter, produkt-<br />
und v. a. preisbasierter<br />
456 Gründung des Fachrats InsO 9001<br />
am IQS<br />
Online-Banking: Etablierte<br />
Sicherheitsverfahren immer<br />
häufiger wirkungslos<br />
457 Studie: Banken investieren bis 2013<br />
verstärkt in Social Media<br />
BEITRÄGE beitrÄge<br />
458 Risikomonitoring: Erstellung von<br />
individuellen Risikoprofilen durch<br />
die Bankenaufsicht<br />
Jürgen Büschelberger, Hauptverwaltung München der Deutschen<br />
Bundesbank | Nils Judenhagen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin)<br />
w Woraus leitet die bankenaufsicht den intensitätsgrad<br />
ihres Handelns ab? sie hat hierfür ein<br />
umfassendes risikomonitoring entwickelt, das<br />
alle relevanten risikofaktoren einer bank einbezieht.<br />
dessen aufbau und einsatz wird im beitrag<br />
erläutert.<br />
462 P-Konto: Erste Erfahrungen und<br />
Probleme mit dem pfändungsfreien<br />
Konto<br />
Thomas O. Günther, Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG<br />
w Jeder inhaber eines girokontos hat ab dem<br />
01.07.<strong>2010</strong> einen anspruch auf umwandlung dieses<br />
kontos in ein Pfändungsschutzkonto („Pkonto“).<br />
die umsetzung dieser reform hat in der bankenpraxis<br />
mehrere Probleme ans tageslicht gebracht.<br />
ein teilweise lückenhafter schuldnerschutz soll<br />
nun demnächst vom gesetzgeber nachgebessert<br />
werden.<br />
466 Programm-Mezzanine: Anschlussfinanzierung<br />
gesucht<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Hochschule Emden-Leer und IQS<br />
Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung |<br />
Benedikt Buhl, Oldenburgische Landesbank AG<br />
w in den Jahren 2011 bis 2014 laufen viele ProgrammMezzanine<br />
i. H. v. mehreren Mrd. € aus,<br />
die in den Jahren 2004 bis 2007 vor der Wirtschaftskrise<br />
meist für sieben Jahre gezeichnet<br />
wurden. Viele unternehmen, aber auch banken,<br />
stellen sich derzeit die Frage, wie eine refinanzierung<br />
erfolgen kann. in der Literatur werden<br />
umfinanzierungen über kredite oder Finanzierungstechniken<br />
wie der debt equity swap diskutiert.<br />
der beitrag untersucht, welche chancen<br />
und risiken diese unterschiedlichen alternativen<br />
aus bankensicht besitzen.<br />
Frohe Feiertage und einen<br />
guten start ins Jahr 2011<br />
wünschen unseren Lesern<br />
redaktion, Verlag,<br />
aboservice und<br />
anzeigenleitung.
458–491<br />
472 Immobilienfinanzierung: Bewertung<br />
von Wohnungsstandorten<br />
unter demografischen Aspekten<br />
Stefanie Gropp | Dr. Karsten Schröter, NORD/LB<br />
w die Herausforderung für die immobilienfinanzierung<br />
liegt darin, mit regionen umzugehen,<br />
in denen die arbeitsplatzproblematik und<br />
eine abnehmende bevölkerung eine verstärkte<br />
rolle spielen. steigende Leerstandszahlen von<br />
Wohnungen infolge abwandernder einwohner<br />
beeinflussen die nachfragesituation am Wohnungsmarkt,<br />
da potenzielle Mieter fehlen. die<br />
sinkende immobiliennachfrage geht mit Wertverlusten<br />
der immobilien einher.<br />
478 Prozessmanagement: Optimierung<br />
der Kreditprozesse<br />
Thomas Abend, Südwestbank AG | Michael Schnüttgen, Südwestbank<br />
AG sowie SWB Treuhand GmbH<br />
w die neuausrichtung der kreditprozesse steht<br />
in den kreditinstituten immer wieder im Fokus.<br />
der vielzitierte industrielle Prozess manage mentansatz<br />
stößt dabei an seine grenzen. der beitrag<br />
zeigt neben notwendigen anpassungen der Vorgehensmodelle<br />
eine Vielzahl von praxiserprobten<br />
Lösungsansätzen für eine effiziente Prozessgestaltung<br />
im risikorelevanten kreditgeschäft auf.<br />
486 Photovoltaikanlagen: Problemstellungen<br />
in der Vermietung<br />
von Dachflächen<br />
Jörg Gehrer | Peter Greiner, Westerwald Bank eG, Volks- und Raiffeisenbank,<br />
Hachenburg<br />
w die bereitstellung von dachflächen für fremde<br />
investoren zum betrieb einer Photovoltaikanlage<br />
ist in der Praxis noch ein relativ neues thema. der<br />
beitrag zeigt mögliche gefahren und Problemstellungen<br />
für die Vermieter und grundschuldgläubiger<br />
auf.<br />
SERVICE<br />
492 bankPartner<br />
494 rezensionen<br />
496 Personalia<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>BankPraktiker</strong><br />
RECHTSSICHER • REVISIOnSFEST • RISIkOGERECHT<br />
Redaktion<br />
Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP<br />
Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />
Dr. Christian Göbes<br />
Frank Sator<br />
Marcus Michel<br />
Thomas Welker<br />
E-Mail: <strong>BankPraktiker</strong>@FC-Heidelberg.de<br />
Leiterin Korrektorat und Rezensionen<br />
Janin Stärker<br />
E-Mail: Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de<br />
Sponsoring- /Anzeigenleitung<br />
Stefanie nauen<br />
E-Mail: Stefanie.nauen@FC-Heidelberg.de<br />
Produktionsleitung<br />
Christiane kempe<br />
E-Mail: Christiane.kempe@FC-Heidelberg.de<br />
Leiterin Aboservice<br />
Beate knopf<br />
E-Mail: Beate.knopf@FC-Heidelberg.de<br />
Satz<br />
Metalexis, niedernhausen<br />
Druck<br />
City Druck, Heidelberg<br />
Versand<br />
letterei.de GmbH & Co. kG, nauheim<br />
492–496<br />
Titelfoto<br />
Ingo Wiederoder/fotolia<br />
Preise<br />
Der Preis für ein Jahresabonnement Inland beträgt<br />
€ 210.– inkl. USt. und zzgl. € <strong>12</strong>.– Versandkosten.<br />
<strong>BankPraktiker</strong> erscheint zehn Mal jährlich.<br />
Der Preis für ein Einzelheft beträgt € 23,45<br />
(€ 22 + € 1,45 Versand). abonnementkündigungen<br />
sind nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende<br />
des berechneten Bezugszeitraums möglich.<br />
Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung<br />
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />
Plöck 32a<br />
D-69117 Heidelberg<br />
Tel.: 06221 – 99 898 0<br />
Fax: 06221 – 99 898 99<br />
info@fc-heidelberg.de<br />
www.fc-heidelberg.de<br />
Geschäftsführung<br />
Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler,<br />
Marcus Michel<br />
Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg,<br />
amtsgericht Mannheim HRB nr. 335598<br />
Umsatz-Identifi kationsnummer gemäß § 27 a<br />
Umsatzsteuergesetz: DE184391372<br />
ISSn 1861-4884<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
451
aktuell<br />
Vorstand, revision, controlling<br />
Bericht zu den 3. Hamburger<br />
Bankenaufsicht-Tagen<br />
w die 2008 erstmalig durchgeführte Fachtagung<br />
entwickelt sich im dritten Jahr<br />
zum gut besuchten erfolgsmodell. selten<br />
werden bei vergleichbaren Veranstaltungen<br />
derart kompakt die aktuellen Aufsichtsthemen<br />
von experten und Praktikern<br />
auf den Punkt gebracht und mit den<br />
teilnehmern diskutiert. Hiervon profitieren<br />
beide seiten, denn auch die bankenaufsicht<br />
bekommt durch die teilnehmeranmerkungen<br />
wichtige rückmeldungen<br />
für die eigene Facharbeit. der insgesamt<br />
hochkarätige teilnehmerkreis rekrutierte<br />
sich aus geschäftsleitern sowie Vertretern<br />
von grundsatzbereichen, dem risikocontrolling<br />
und der internen revision. der Veranstalter<br />
Finanz colloquium Heidelberg<br />
konnte als referenten zwei Vertreter der<br />
bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(baFin) sowie jeweils einen Vertreter<br />
der deutschen bundesbank (buba),<br />
Abbildung 1: Abendveranstaltung/Kiez-Safari über St. Pauli<br />
452 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
eines großsparkassenvorstands, des Verbands<br />
öffentlicher banken (VÖb), der bankenprüfung<br />
und der internen revision<br />
gewinnen. die Referenten überzeugten<br />
die Zuhörer mit ihrer kompetenten und<br />
unterhaltsamen Vortragsweise, so dass<br />
die jeweiligen erwartungen erfüllt wurden.<br />
dieses bemerkte der beobachter auch in<br />
den Pausen zwischen den Vorträgen, wo<br />
munter in kleingruppen oder im Zwiegespräch<br />
mit dem referenten der Meinungsaustausch<br />
gepflegt wurde. auch das trägt<br />
zum erfolg einer derartigen tagung bei<br />
und fördert die netzwerke über den eigenen<br />
Verbund hinaus.<br />
der themenkranz wurde am ersten<br />
tag mit den ausführungen von Adam<br />
Ketessidis, persönlicher referent von Frau<br />
Lautenschläger bei der baFin, zu aktuellen<br />
regulatorische entwicklungen eröffnet.<br />
schwerpunkte des Vortrags bildeten die<br />
themen „Regulierungsfahrplan, CRD II<br />
- Umsetzung, und Basel III“. in diesen<br />
kernpunkten spiegelten sich die einzelheiten<br />
der neuen kapitalanforderungen<br />
wider. eine gute ergänzung zu diesem<br />
Vortrag ergab sich durch den weiteren beitrag<br />
von Dr. Ralf Hannemann, VÖb, zu den<br />
„Neuerungen der zweiten Säule: Novellierung<br />
der MaRisk“. der Vortrag konzentrierte<br />
sich auf die wesentlichen Überarbeitungen<br />
aus 2009 sowie den kommenden<br />
Veränderungen in <strong>2010</strong> der Marisk. den<br />
dritten tagungsbeitrag des ersten tages<br />
lieferte Walter Kleine, Vorstandsvorsitzender<br />
der sparkasse Hannover, mit dem titel<br />
„Aktuelle Impulse zur Corporate Governance“.<br />
die praxisnahen und sehr erfrischenden<br />
ausführungen von ihm fußten<br />
auf seine umfangreichen erfahrungen aus<br />
der Vorstandstätigkeit sowie seinen aufsichtsratsmandaten<br />
in anderen unternehmen.<br />
die Zuhörer erhielten einen interessanten<br />
einblick in gelebte moderne<br />
corporate governance. im vierten Vortrag<br />
gab Hans Struwe, Pwc, „Erste konkrete<br />
Erfahrungen mit der neuen PrüfbV und<br />
Ausblick auf die Jahresabschlussprüfung<br />
<strong>2010</strong>“ wieder. Wie immer schöpft er<br />
bei seinen ausführungen aus dem reichhaltigen<br />
erfahrungsschatz des Wirtschaftsprüfers<br />
und gibt damit den Zuhörern wertvolle<br />
anregungen für die erfordernisse zur Jahresabschlussprüfung<br />
der institute. die Vorträge<br />
wurden von einem exklusiven buffet<br />
im legendären 20. stockwerk des tagungshotels<br />
empire riverside mit 360gradblick<br />
über Hamburg unterbrochen.<br />
nach diesen fachlichen eindrücken hatte<br />
der Veranstalter für den abend zwei unterschiedliche<br />
Events vorbereitet. eine<br />
gruppe aus teilnehmer und referenten<br />
erlebte eine sog. Kiez-Safari über st. Pauli<br />
mit der bekannten dragQueen Olivia<br />
Jones, die ihre intimen kenntnisse zu<br />
den Örtlichkeiten in sehr unterhaltsamer<br />
Weise darbot. die andere gruppe wurde<br />
in das „Freudenhaus“ geführt, das sich als<br />
gemütliches KiezRestaurant mit gutbürgerlicher<br />
küche entpuppte. die teilnehmer<br />
werteten beide events als gelungene und<br />
nicht alltägliche abrundung des ersten<br />
tages.<br />
der zweite Veranstaltungstag begann mit<br />
einem aktuellen Vortrag von Dr. Holger<br />
Schäfer, baFin, zu den „Handlungspflichten<br />
nach den neuen MaComp im Privat-
kunden- und inhabergeprägten Firmenkundengeschäft“.<br />
seine ausführungen<br />
führten zu lebhaften und kontroversen<br />
diskussionen mit den Zuhörern, die etliche<br />
anforderungen der Macomp für zu wenig<br />
prinzipien und praxisorientiert halten.<br />
danach stellte Herr Büschelberger, buba,<br />
sein thema „Aufsichtsgespräche – Eckpfeiler<br />
der modernen qualitativen Bankenaufsicht“<br />
den anwesenden vor. durch<br />
die ausführungen bekamen die Zuhörer<br />
transparenz über das Vorgehen und die<br />
arbeitsweise der fachlichen bankenaufsicht<br />
sowie den einfluss aktueller entwicklungen<br />
auf die Jahresgespräche. beendet<br />
wurde die tagung mit einem spannenden<br />
Vortrag von Peter Zawilla über „Rechtskonforme<br />
Ermittlungen gegen/für Vorstandsmitglieder<br />
und leitende Angestellte“.<br />
Für dieses brisante thema konnte<br />
der referent aufgrund seines großen erfahrungsschatzes<br />
aus jahrelanger ermittlungstätigkeit<br />
den teilnehmern „knackpunkte“<br />
und Fallstricke im Zusammenhang mit<br />
derartigen sonderprüfungen anhand zahlreicher<br />
beispiele darlegen.<br />
Zusammenfassend kann der beobachter<br />
dem Veranstalter eine sehr gute Veranstaltung<br />
bescheinigen. die gelungene<br />
themen und referentenauswahl wurde<br />
begleitet von einem außergewöhnlichen<br />
tagungshotel und rahmenprogramm.<br />
abgerundet wurde dieses wie immer<br />
beim Finanz colloquium Heidelberg<br />
durch die persönliche betreuung eines<br />
geschäftsführers vor ort. Für 2011 kann<br />
man nur sagen – wir sind gespannt<br />
auf das neue Programm und kommen<br />
gerne wieder zu den 4. Hamburger<br />
Bankenaufsicht-Tagen. £<br />
Walter Ullrich, direktor im unternehmensbereich<br />
revision, Hamburger sparkasse ag<br />
und Mitglied im Fachbeirat bankPraktiker<br />
konto, recht<br />
Studie: Banken fordern verbindliche<br />
SEPA-Einführung<br />
w ohne ein regulatorisches umstellungsdatum<br />
könnte der einheitliche europäische<br />
Zahlungsraum sePa (single euro Payments<br />
area) scheitern. Laut einer aktuellen studie<br />
der Management und technologieberatung<br />
bearingPoint (www.bearingpoint.de)<br />
unter 42 banken aus neun Ländern halten<br />
über 80% der befragten institute einen verbindlichen<br />
termin für die umstellung von<br />
nationalen Zahlungssystemen auf sePa für<br />
notwendig. einen unbefristeten Parallelbetrieb<br />
zu den nationalen Verfahren können<br />
sich lediglich 14% vorstellen. die meisten<br />
befragten (38%) fordern eine stufenweise<br />
einführung, in der zunächst die europäischen<br />
Überweisungen und dann die Lastschriften<br />
verbindlich werden. den richtigen<br />
Zeitpunkt für die umstellung sieht<br />
der großteil der banken zwischen 2013<br />
und 2015. ein umstellungsdatum soll laut<br />
Meinung der befragten durch eine regulierung<br />
der eukommission durchgesetzt<br />
werden (52%). sePa soll dazu dienen,<br />
grenzüberschreitende Überweisungen<br />
und Lastschriften genauso schnell abzuwickeln<br />
wie im inland. der startschuss fiel<br />
vor rd. drei Jahren. seitdem laufen sePa<br />
Verfahren und nationale Verfahren parallel.<br />
unter den befragten instituten bieten<br />
90% die sePaÜberweisung bereits an.<br />
genauso viele planten zum Zeitpunkt der<br />
befragung, das Lastschriftverfahren „sdd<br />
core“ bis spätestens 01.11.<strong>2010</strong> eingeführt<br />
zu haben. trotzdem wird der europäische<br />
Zahlungsverkehr bisher nur sehr zögerlich<br />
genutzt. die eukommission plant deshalb<br />
noch dieses Jahr einen Verordnungsentwurf<br />
zur verbindlichen einführung von<br />
sePa vorzulegen. £<br />
revision, it<br />
Betrugsprävention: Wie Bankangestellte<br />
lernen, Kriminellen auf<br />
die Schliche zu kommen<br />
w um bankmitarbeiter für betrüger zu<br />
sensibilisieren, fordert die bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (baFin)<br />
immer mehr sicherheitsmaßnahmen und<br />
eine bessere schulung der angestellten.<br />
kreditinstitute müssen im rahmen des<br />
kredit wesen gesetzes (kWg) mit regelmäßigen<br />
Überprüfungen zur einhaltung<br />
dieser Pflichten rechnen. um den anforderungen<br />
zur Verhinderung betrügerischer<br />
Handlungen nachzukommen, müssen<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
aktuell<br />
banken ihre Mitarbeiter entsprechend<br />
informieren. eine alternative zu Präsenzschulungen<br />
sind sog. eLearningProgramme.<br />
da viele bankangestellte im<br />
tagesgeschäft jedoch nicht kontinuierlich<br />
mit einer Lernsoftware arbeiten können,<br />
hat die helpmaster.de gmbH ein online<br />
abrufbares Programm ent wickelt, in dem<br />
das große thema betrugsprävention in<br />
kleine, inhaltlich überschaubare abschnitte<br />
aufgeteilt ist. insgesamt gibt es drei große<br />
kapitel: Wirtschaftskriminalität, externer<br />
betrug und interner betrug. da die einzelnen<br />
Module in sich geschlossene einheiten<br />
sind, können verschiedene abteilungen<br />
auch nur das für sie relevante Modul<br />
herausgreifen. anschauliche grafiken, Fallbeispiele<br />
und interaktive Lernmethoden<br />
lockern den Lernstoff zusätzlich auf. nach<br />
erfolgreichem abschluss der schulung<br />
mit einigen test fragen wird automatisch<br />
ein elektronisches Zertifikat ausgestellt. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.helpmaster.de<br />
anlage, recht<br />
Zulässige Rechtsberatung<br />
durch Versicherungsmakler<br />
im Bereich der betrieblichen<br />
Altersversorgung<br />
w die fundierte und umfassende beratung<br />
von unternehmen im bereich der<br />
betrieblichen altersversorgung ist nach<br />
wie vor wesentliche Voraussetzung dafür,<br />
ob sich unternehmen für die einführung<br />
einer betrieblichen altersversorgung entscheiden.<br />
diese beratung wird traditionell<br />
auch von Versicherungsmaklern<br />
erbracht. denn für die durchführung<br />
der betrieblichen altersversorgung im<br />
rahmen der sogenannten versicherungsförmigen<br />
durchführungswege (direktversicherung,<br />
rückgedeckte direktzusage,<br />
Pensionskasse, rückgedeckte unterstützungskasse)<br />
ist stets der abschluss von<br />
Versicherungsverträgen durch die unternehmen<br />
erforderlich; diese Versicherungsverträge<br />
werden durch die Versicherungsmakler<br />
vermittelt. soweit diese beratung<br />
im bereich der betrieblichen altersversorgung<br />
auch eine rechtliche Beratung<br />
453
aktuell<br />
erfordert, erfolgt diese rechtliche beratung<br />
deshalb im Zusammenhang mit der<br />
Ver siche rungs ver mittlung ebenfalls durch<br />
den Versicherungsmakler.<br />
Fraglich war, ob der Versicherungsmakler<br />
zur betrieblichen altersversorgung<br />
auch courtageunabhängig nur gegen<br />
gesondertes Honorar rechtlich beraten<br />
durfte. diese Frage hat der gesetzgeber<br />
im Jahr 2007 zu gunsten des Versicherungsmaklers<br />
entschieden: im rahmen<br />
der umsetzung der euVermittlerrichtlinie<br />
wurde mit § 34d abs. 1 satz 4 gewo<br />
zu gunsten des Versicherungsmaklers<br />
eine spezialgesetzliche Rechtsberatungsbefugnis<br />
von unternehmen eingeführt.<br />
diese gegen Honorar zulässige<br />
rechtsberatung wurde durch den gesetzgeber<br />
im Jahre 2009 mit dem dritten Mittelstandsentlastungsgesetz<br />
– unter Verweis<br />
auf die erfordernisse in der beratungspraxis<br />
– ausgeweitet und auch auf angestellte<br />
des von dem Versicherungsmakler<br />
beratenden unternehmens erstreckt (btdrs.<br />
16/10490 s. 20).<br />
der gesetzgeber hat – anders als dies teilweise<br />
vertreten wird – mit dieser begründung<br />
eindeutig zu verstehen gegeben,<br />
dass die spezialgesetzliche rechtsberatungsbefugnis<br />
des § 34d abs. 1 satz 4<br />
gewo im bereich der betrieblichen altersversorgung<br />
als umfassend zu verstehen<br />
ist. sie erfasst den gesamten bereich der<br />
den abschluss eines Versicherungsvertrags<br />
vorbereitenden – auch abstrakten<br />
– recht lichen beratung zu den fünf<br />
durchführungswegen der betrieblichen<br />
altersversorgung einschließlich der konkreten<br />
Vertragsverhandlungen und der<br />
späteren laufenden betreuung des Versicherungsvertrags<br />
für den unternehmer.<br />
dabei kommt es für die spezialgesetzliche<br />
rechtsberatungsbefugnis nicht<br />
darauf an, ob ein durchführungsweg versicherungsförmig<br />
ist oder aber – wie im<br />
Falle des Pensionsfonds oder der nicht<br />
rückgedeckten direktzusage bzw. nicht<br />
rückgedeckten unterstützungskasse –<br />
nicht in dem abschluss einer Versicherung<br />
mündet. denn nur dann, wenn der<br />
Versicherungsmakler zu allen fünf Durchführungswegen<br />
und damit auch zu den<br />
454 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
nicht versicherungsförmigen durchführungswegen<br />
rechtlich berät, ist die von<br />
dem gesetzgeber angestrebte fundierte<br />
und umfassende beratung der unternehmen<br />
– und als annex auch der angestellten<br />
dieser unternehmen – durch den Versicherungsmakler<br />
überhaupt möglich.<br />
die Zulässigkeit dieser rechtlichen beratung<br />
zur betrieblichen altersversorgung<br />
wird über die spezialgesetzliche rechtsberatungsbefugnis<br />
des § 34d abs. 1 satz 4<br />
gewo gewährleistet. £<br />
Dr. Nicolai von Holst, rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt für bank und kapitalmarktrecht,<br />
gsk stockmann + kollegen, rechtsanwälte,<br />
berlin<br />
Vorstand, anlage<br />
Honorarberatung erhält neue<br />
Schubkraft<br />
w die quirin bank und der Verbund deutscher<br />
Honorarberater (VdH) bündeln ihre<br />
kräfte und gründen den berufsverband<br />
deutscher Honorarberater (bdVH). sie<br />
vertreten damit die interessen von knapp<br />
1.500 Honorarberatern in deutschland,<br />
die insgesamt rd. 3,5 Mrd. € an verwalteten<br />
kundengeldern betreuen. Laut dem<br />
berufsverband sei eshöchste Zeit, die durch<br />
Provisionen verursachten Fehlanreize im<br />
Finanzdienstleistungsmarkt endlich abzuschaffen<br />
und für die Verbraucher mehr<br />
unabhängige beratungsleistungen anzubieten.<br />
dafür setzt sich der berufsverband<br />
deutscher Honorarberater nachdrücklich<br />
ein, so der Vorsitzende des Verbands. die<br />
durch Fehlberatung entstandenen schäden<br />
in Milliardenhöhe seien teil eines<br />
provisionsgetriebenen systems, das in<br />
deutschland nach wie vor dominiere.<br />
die Honorarberatung als alternative, die<br />
für eine verbraucher orientierte Finanzberatung<br />
im kundeninteresse stehe, müsse<br />
endlich den stellenwert bekommen, der ihr<br />
gebühre. das geschäftsmodell (Honorarberatung)<br />
besteht darin, dass der Verbraucher<br />
eine offene gebühr für die Finanzberatung<br />
zahlt. die in der Finanzbranche<br />
üblichen kickbacks, versteckten Provisionen<br />
und der Vertrieb bestimmter Pro<br />
dukte entfallen komplett. das kostet den<br />
Verbraucher oft weniger als die klassische<br />
Provisionsberatung.<br />
Zielsetzung des berufsverbands ist es, die<br />
dringlichkeit des themas im bewusstsein<br />
der politischen entscheidungsträger zu<br />
verankern und als erstes für ein einheitliches,<br />
gesetzlich festgeschriebenes berufsbild<br />
des Honorarberaters in deutschland<br />
zu sorgen.<br />
darüber hinaus gehören die steuerliche<br />
absetzbarkeit von Honoraren und die Zertifizierung<br />
von aus und Weiterbildungslehrgängen<br />
zu den wesentlichen Zielen<br />
des Verbands. Mitglieder können ab sofort<br />
juristische oder natürliche Personen und<br />
Personengesellschaften werden, die kompetente<br />
Finanz und /oder Versicherungsleistungen<br />
anbieten und sich an den vom<br />
Verband formulierten kodex der Honorarberatung<br />
halten. £<br />
kredit<br />
Immer mehr Deutsche trauen<br />
sich Immobilienfinanzierung zu<br />
w den kauf einer immobilie können sich<br />
die meisten Menschen nicht leisten, ohne<br />
dafür einen kredit aufzunehmen – immerhin<br />
ist ein eigenes Haus oder eine Wohnung<br />
für viele die größte investition ihres<br />
Lebens. 38,2% der deutschen sind derzeit<br />
der ansicht, eine solche immobilienfinanzierung<br />
bewältigen zu können. das geht<br />
aus der umfrage zum comdirect stimmungsindex<br />
baufinanzierung hervor. im<br />
september lag der anteil noch bei 35,5%.<br />
immer mehr Menschen in deutschland<br />
wären zudem bereit, einen kredit aufzunehmen,<br />
um die eigenen vier Wände zu<br />
finanzieren: aktuell ist für 64,1% der deutschen<br />
ein Hypothekendarlehen die bevorzugte<br />
Finanzierungsform. Vor zwei Jahren,<br />
bei der ersten erhebung zum comdirect<br />
stimmungsindex baufinanzierung, lag<br />
dieser Wert bei 48,2%. der index befindet<br />
sich seit november 2008 in einem langfristigen<br />
aufwärtstrend – mit aktuell 108,5<br />
Punkten liegt er deutlich über dem startwert<br />
von 97 Punkten. 55,7% der befragten<br />
sind der ansicht, momentan sei ein beson
ders guter Zeitpunkt, um eine immobilie<br />
günstig zu finanzieren (september:<br />
49,2%). £<br />
Vorstand, it<br />
Investitionen: Banken treiben<br />
Industrialisierung voran<br />
w die industrialisierung der geschäftsprozesse<br />
von kreditinstituten bekommt neue<br />
impulse. rd. 90% der banken und sparkassen<br />
wollen bis 2013 durch standardisierte<br />
Produkte und automatisierte Prozesse ihre<br />
kosteneffizienz weiter erhöhen. das größte<br />
unausgeschöpfte Potenzial sieht die branche<br />
dabei im kreditgeschäft mit unternehmen.<br />
darüber hinaus fördert die stärkere<br />
regulierung infolge der Finanzkrise die<br />
zunehmende industrialisierung des bankgeschäfts.<br />
Zu diesen ergebnissen kommt<br />
die studie „branchenkompass <strong>2010</strong> kreditinstitute“<br />
von steria Mummert consulting<br />
in Zusammenarbeit mit dem F.a.Z.institut.<br />
57% der kreditinstitute sehen bei Firmenkrediten<br />
noch zahlreiche ungenutzte<br />
Möglichkeiten. bei den sparkassen (69%)<br />
und genossenschaftsbanken (65%) dürfte<br />
in den kommenden Jahren am meisten in<br />
dieser richtung passieren. ein beispiel für<br />
die industrialisierung im Firmenkundengeschäft<br />
ist die elektronische kreditakte.<br />
Mehr als jedes zweite kreditinstitut plant<br />
hierzu bis spätestens 2013 nennenswerte<br />
investitionen. um die effizienzpotenziale,<br />
die von der branche neben dem Firmenkundengeschäft<br />
v. a. in der banksteuerung<br />
identifiziert wurden, zu heben, investiert<br />
die kreditwirtschaft massiv. durchschnittlich<br />
17% ihrer investitionsmittel werden die<br />
banken und sparkassen in den kommenden<br />
Jahren in die industrialisierung stecken.<br />
gut 40% der institute werden mehr<br />
investieren als in diesem Jahr. £<br />
Vorstand<br />
Studie: Schlechtes Preis-<br />
Leistungs-Verhältnis macht<br />
deutsche Banken angreifbar<br />
w die banken in deutschland bieten aus<br />
sicht der kunden ein schlechtes PreisLeistungsVerhältnis.<br />
kein kreditinstitut wird<br />
von den eigenen kunden besser als mit der<br />
schulnote „befriedigend“ bewertet. insbesondere<br />
die großbanken sollten aus sicht<br />
der deutschen nachsitzen. denn ihr Preis<br />
LeitungsVerhältnis kommt – aus kundensicht<br />
– nur auf ein schwaches „ausreichend“.<br />
das ergibt die studie „geschäftspotenziale<br />
im bankenvertrieb“ des iMWF institut für<br />
Management und Wirtschaftsforschung<br />
(www.imwf.de).<br />
die ergebnisse zeigen, dass die anforderungen<br />
der bankkunden in vielen bereichen<br />
mit den Leistungsangeboten der<br />
banken nicht mehr übereinstimmen.<br />
das beste ergebnis mit einem „befriedigend“<br />
erzielt noch die ingdiba, gefolgt<br />
von spardabank und dkb. die großen<br />
institute deutsche bank, commerzbank<br />
und Hypovereinsbank werden mit ihrem<br />
PreisLeistungsVerhältnis nur als „ausreichend“<br />
wahrgenommen. das schlusslicht<br />
unter den großen instituten bildet<br />
die targobank, ehemals citibank. diese<br />
kundenbewertung macht eine strategische<br />
schwäche der banken in deutschland<br />
deutlich. insbesondere sog. non oder near<br />
banks, also branchenfremde unternehmen,<br />
die einzelne Finanzdienstleistungen<br />
anbieten, werden versuchen, den etablierten<br />
Häusern mit einem besseren Preis<br />
LeistungsVerhältnis kunden abspenstig zu<br />
machen. Mit einzelnen Produkten haben<br />
sich z. b. autobanken, einzelhandelsketten<br />
oder discounter bereits erfolgreich Marktanteile<br />
von den traditionellen geldinstituten<br />
erobert. £<br />
anlage<br />
EFPA Deutschland e. V.<br />
gegründet<br />
w die european Financial Planning association<br />
(eFPa) wird seit ende oktober durch<br />
den neu gegründeten eFPa deutschland<br />
e. V. in deutschland vertreten. gründungsmitglieder<br />
sind die deutsche Vereinigung<br />
für Finanzanalyse und asset Management<br />
(dVFa) und die Frankfurt school of Finance<br />
& Management. als Vorstandsvorsitzender<br />
von eFPa deutschland wurde Ingolf<br />
Jungmann (Vizepräsident der Frankfurt<br />
school of Finance & Management) und<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
aktuell<br />
als stellvertretender Vorstandsvorsitzender<br />
Dr. Peter König (geschäftsführer der dVFa)<br />
gewählt. Ziel des Verbands ist die etablierung<br />
der europäischen abschlüsse european<br />
Financial advisor (eFa) und european<br />
Financial Planner (eFP) in deutschland.<br />
europaweit führen bereits mehr als 10.000<br />
absolventen diese titel. außerdem wird<br />
eFPa deutschland die interessen der european<br />
Financial Planning association (eFPa)<br />
– Qualitätsstandards in Finanzberatung<br />
und planung zu fördern – in deutschland<br />
wahrnehmen. die european Financial Planning<br />
association (eFPa) ist eine europäische<br />
dachorganisation mit dem Ziel, hohe<br />
Qualitätsstandards in Finanzberatung und<br />
planung zu fördern. die eFPa hat für den<br />
berufsstand der Finanzplaner und Finanzberater<br />
in europa internationale normen<br />
in Weiterbildung und ethik entwickelt und<br />
prüft diese mit dem Ziel, die Verbraucherinteressen<br />
beim Finanzberatungsprozess<br />
zu schützen. Herzstück des konzepts der<br />
eFPa ist die zweistufige Weiterbildung zum<br />
european Financial advisor (eFa) und zum<br />
european Financial Planner (eFP). £<br />
kredit, konto, anlage, it<br />
Internet-Nutzerverhalten der<br />
Kunden im Bankgeschäft wird<br />
immer differenzierter, produkt-<br />
und v. a. preisbasierter<br />
w der deutsche Markt für Privatkundenbankgeschäfte<br />
befindet sich in einem<br />
intensiven Wettbewerb. nach wie vor<br />
gilt deutschland in bezug auf die Filialdichte<br />
als „overbanked“. dennoch wächst<br />
der anteil des internetVertrieb an allen<br />
genutzten Vertriebswegen durchschnittlich<br />
beachtlich. an dieser stelle setzt das<br />
Forschungsprojekt der ebZ business school<br />
an, das aus drittmitteln einer Privatkundenbank<br />
finanziert wurde.<br />
die analyse der internetgestützten kundenkommunikation<br />
am beispiel einer regio <br />
naltätigen kreditgenossenschaft wurde in<br />
zwei stufen realisiert. neben einer onlineumfrage<br />
über die bankhomepage, wurden<br />
auch vordefinierte studierendengruppen<br />
mittels eines sehr breiten Fragebogens<br />
zum nutzungsverhalten befragt. insge<br />
455
aktuell<br />
samt basiert die studie auf der auswertung<br />
des rücklaufs von 329 qualifizierten<br />
Fragebögen. die respondenten gaben<br />
über die Homepage der direkt bank ähnlichen<br />
auftragsbank mit drei Filialen an, in<br />
den letzten zwölf Monaten durchschnittlich<br />
15,8 Filialbesuche getätigt zu haben.<br />
die gruppe der (zumeist berufsbegleitend)<br />
studierenden meldet sogar durchschnittlich<br />
24,9 besuche an.<br />
diese hohe Filialaffinität ist interessant,<br />
schließlich nutzen die antwortenden<br />
studienteilnehmer der onlineumfrage<br />
(96,3% waren kunden der Homepagebank)<br />
das internetbanking generell überdurchschnittlich<br />
oft, so ein Projektleiter<br />
der ebZ business school. das themengebiet<br />
„sparda&anlagen“ veranschlagte in<br />
den letzten zwölf Monaten bei onlineteilnehmern<br />
(mit 95% internet bankingnutzern)<br />
durchschnittlich 17,6 seitenaufrufe;<br />
bei den studierenden (mit 81% internetkunden)<br />
waren es nur 10,1.<br />
Ähnliche Verhaltensdifferenzen zeigen<br />
sich auch bei den tatsächlichen nutzungen<br />
im internettransaktionsportal. auch<br />
hat die nutzungsintensität keinen einfluss<br />
auf die Zufriedenheit mit teilen des auftritts<br />
wie den direktabschlussmöglichkeiten<br />
und/oder dem ganzen. Mit anderen<br />
Worten werden kunden nicht erst zufriedener<br />
mit dem internetbanking, wenn sie<br />
es nur erst einmal genügend oft durchgeführt<br />
haben. Vielmehr scheint die Zufriedenheit<br />
ein wenig losgelöst zu sein von der<br />
diffusionsidee, kunden einfach überhaupt<br />
zur transaktion zu bewegen und das wäre<br />
es gewesen. die kundenzufriedenheit im<br />
internetbanking zu verbessern bedarf<br />
also weitreichenderer ansätze als nur sie<br />
zur transaktion zu drängen. dennoch sind<br />
kunden bereit, den Vertriebsweg intensiv<br />
zu wählen, wenn sie dadurch Produkt<br />
und/oder Preisvorteile generieren<br />
können, so die ebZ business school. die<br />
studienergebnisse lassen daraus schließen,<br />
dass die hohe nutzerakzeptanz des<br />
untersuchten internetauftritts aus der<br />
Preispolitik der auftragsbank abzuleiten<br />
ist, die eben ein direktbankähnliches<br />
geschäftsmodell verfolgt. das studienergebniss<br />
lässt sich laut einem dozenten<br />
456 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
der eZb business school wie folgt zusammenfassen:<br />
kunden wählen differenziert<br />
angebote aus, suchen ihre persönlichen<br />
Vorteile und akzeptieren dazu schlicht<br />
die häufigen Vertriebswegevorgabe des<br />
internetbanking. £<br />
kredit, recht<br />
Gründung des Fachrats<br />
InsO 9001 am IQS<br />
w Mit der besetzung des Fachrats inso<br />
9001 am iQs ist ein weiterer wichtiger<br />
schritt für die arbeit des instituts und die<br />
Weiterentwicklung der inso 9001 gelungen.<br />
aufgabe des Fachrats ist es für die<br />
inhaltliche anpassung des Zertifikates inso<br />
9001:<strong>2010</strong> an aktuelle Markterfordernisse<br />
sorge zu tragen und dieses Qualitätsmerkmal<br />
stetig weiter zu entwickeln. das gremium<br />
ist mit namhaften Persönlichkeiten<br />
der insolvenz und sanierungsszene<br />
interdisziplinär besetzt. als wissenschaftlicher<br />
Leiter des iQs führt Prof. Dr. Wolfgang<br />
Portisch den Vorsitz. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.iqsinstitut.de<br />
konto, it<br />
Online-Banking: Etablierte<br />
Sicherheitsverfahren immer<br />
häufiger wirkungslos<br />
w die angriffe beim onlinebanking in<br />
deutschland nehmen weiter stark zu.<br />
bka und branchenverband bitkoM rechnen<br />
mit 70% mehr betrugsfällen für <strong>2010</strong>.<br />
gleichzeitig werden die angriffsmethoden<br />
zur infektion von Pcs immer ausgefeilter.<br />
selbst etablierte sicherheitsverfahren<br />
sind nicht mehr in der Lage, ausreichenden<br />
schutz vor Manipulation zu bieten. trotzdem<br />
nutzen z. b. 45% der onlinebankingkunden<br />
in deutschland nach wie vor das<br />
itanVerfahren, das über trojaner leicht<br />
ausgehebelt werden kann. damit gehen<br />
sie zunehmend das risiko ein, selbst opfer<br />
einer betrugsattacke zu werden. das ist das<br />
ergebnis der studie „onlinebanking“, des<br />
Hamburger software und beratungshauses<br />
PPi ag.<br />
das itanVerfahren galt zwar lange Zeit<br />
als sicher, wird den raffinierten tricks der<br />
betrüger im netz allerdings inzwischen<br />
nicht mehr gerecht. die Hacker kennen<br />
mittlerweile verschiedene Wege, den itanschutz<br />
zu überwinden. dennoch ist itan<br />
nach wie vor die am meisten verbreitete<br />
sicherheitstechnik im onlinebanking. eine<br />
Modernisierung ist dringend geboten. Vor<br />
diesem Hintergrund ist erschreckend, dass<br />
28% der deutschen sogar an noch älteren<br />
Methoden festhalten.<br />
Viele von ihnen verwenden z. b. das klassische<br />
tanVerfahren, bei dem sie aus einer<br />
Liste einen beliebigen transaktionscode<br />
auswählen. Vor angriffen durch Hacker<br />
bietet dieses Verfahren wenig schutz.<br />
nur jeder fünfte onlinebankingnutzer<br />
hat bereits auf die neue bedrohungslage<br />
reagiert und auf einen moderneren sicherheitsstandard<br />
umgestellt.<br />
dazu gehört z. b. die mobile tan. das kreditinstitut<br />
schickt dabei den transaktionscode<br />
direkt auf das Handy des kunden. der<br />
erfolg von angriffen mittels trojanern ist<br />
kompliziert, weil das mtanVerfahren zwei<br />
unterschiedliche transportwege (telefonnetz<br />
und internet) nutzt und die mtan ausschließlich<br />
für die in sMs angegebenen<br />
Überweisungsdaten gültig ist.<br />
als sicher gelten außerdem die Zkakonformen<br />
tangeneratoren, die transaktionsnummern<br />
elektronisch aus signifikanten<br />
auftragsdaten erzeugen und zusätzlich die<br />
Maestrokarte des bankkunden einlesen.<br />
einfache tageneratoren ohne Maestrokarte<br />
und auftragsdatenbezug besitzen<br />
max. das sicherheitsniveau von klassischen<br />
tanListen.<br />
die PPi ag warnt, dass es mit Hinblick auf<br />
die steigende kriminalitätsrate wichtig ist,<br />
bei geldgeschäften im internet auf max.<br />
sicherheit zu setzen und sich nicht mit<br />
überholten Verfahren zu begnügen. kreditinstitute<br />
stehen daher in der Pflicht,<br />
ihren kunden immer die modernste technik<br />
zur Verfügung zu stellen, um sie gegen<br />
Hackerangriffe bestmöglich zu schützen.<br />
dazu gehört aber auch, onlinebankingnutzer<br />
über die gefahren und die verschie
denen Möglichkeiten zur eindämmung<br />
der sicherheitsrisiken aufzuklären, so die<br />
PPi ag. £<br />
Vorstand, it<br />
Studie: Banken investieren bis<br />
2013 verstärkt in Social Media<br />
w die banken in deutschland werden<br />
bis 2013 ihr engagement in social Media<br />
deutlich verstärken. 40% der institute plant<br />
konkret in soziale netzwerkPräsenzen zu<br />
investieren. V. a. der auftritt in berufl ichen<br />
Web2.0netzen soll forciert werden.<br />
knapp jede dritte bank will bei anbietern<br />
wie Xing oder Linkedin geld ausgeben. der<br />
einstieg ins Mitmachinternet ist dabei teil<br />
einer breit angelegten Vertriebsoff ensive.<br />
denn das budget für das kunden und<br />
Grziwotz/Krepold/Lang/Münscher<br />
(Hrsg.)<br />
Dr. Matthias Artzt<br />
Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M.<br />
Heike Dunker<br />
UniCredit Bank AG, München<br />
Dr. Hervé Edelmann<br />
Thümmel, Schütze & Partner Stuttgart<br />
Moritz Flebbe<br />
Konzepta Immobilien GmbH Langerwehe<br />
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz<br />
Notar in Regen und Zwiesel<br />
Prof. Dr. Hans-Michael Krepold<br />
UniCredit Bank AG, München<br />
Dr. Volker Lang<br />
Balzer Kühne Lang, Bonn<br />
Dr. Jörg Lauer<br />
Landesbank Baden-Württemberg Mainz<br />
Matthias H. Layher<br />
Volksbank Rems eG, Waiblingen<br />
Dr. Patrick Lübbersmann<br />
WL BANK AG, Münster<br />
Inci Metin<br />
European Association of Public Banks<br />
EAPB, Brüssel<br />
Dr. Michael Münscher<br />
Commerzbank AG, Frankfurt/M.<br />
Anna M. Nolte<br />
Bundesministerium der Finanzen Berlin<br />
Vertriebsmanagement macht in den kommenden<br />
drei Jahren den größten anteil<br />
der gesamtausgaben der banken aus. Zu<br />
diesem ergebnis kommt die studie „branchenkompass<br />
<strong>2010</strong> kreditinstitute“ von<br />
steria Mummert consulting in Zusammenarbeit<br />
mit dem F.a.Z.institut.<br />
neben den berufl ichen netzwerken zählen<br />
auch private soziale Plattformen wie Facebook<br />
oder studiVZ zu den Zielen des bankvertriebs.<br />
knapp jedes vierte institut will<br />
hier in einen auftritt investieren. darüber<br />
hinaus plant rd. jedes fünfte institut die<br />
einrichtung eigener communities, wie<br />
bewertungsportale, diskussionsgruppen,<br />
Wikis oder blogs. Ziel ist hier z. b., mit ratschlägen<br />
für das private Finanzmanagement<br />
sichtbar zu werden. die nutzung<br />
von twitter taucht in den Vertriebspla<br />
Praktikerhandbuch<br />
Baufi nanzierung, 3. Aufl age<br />
Rechts- und Praxisfragen der Immobilienfi nanzie-<br />
rung durch Banken und Sparkassen<br />
Dr. Reinhard Pieske<br />
zeb/rolfes.schierenbeck.associates<br />
Frankfurt/M.<br />
Dr. Patrick Rösler<br />
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />
Oliver Schug<br />
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau<br />
Ditmar Weis<br />
Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />
Osterspai<br />
Ulrich Wilms MRICS, CIS HypZert<br />
Jones Lang LaSalle GmbH, Berlin<br />
In die 3. Aufl age dieses erfolgreichen<br />
Praktikerhandbuchs wurden neben<br />
Aktualisierungen und Ergänzungen die<br />
kompletten Neuregelungen des Verbraucherdarlehensrechts<br />
eingearbeitet,<br />
die in Deutschland zur Umsetzung der<br />
Verbraucherkreditrichtlinie Mitte <strong>2010</strong><br />
in Kraft getreten sind. Neben der kompletten<br />
Überarbeitung aufgrund neuer<br />
Rechtsprechung und neuer Praxiserkenntnisse<br />
ist z. B. auch ein neues Kapitel<br />
zur Einschaltung von Vermittlern im<br />
Baufi nanzierungsgeschäft aufgenommen<br />
worden. Das an Praxisfragen ausgerichtete<br />
Werk ist nach wie vor am Ablauf der<br />
Baufi nanzierung in der Bank gliederungstechnisch<br />
ausgerichtet. Aus dem Inhalt:<br />
Produkte und Vertriebswege<br />
� Einbinden von Vermittlern<br />
� Aufsichtsrechtliche Anforderungen<br />
und Organisation der Baufi nanzierung<br />
� Beleihungswertermittlung<br />
� Aufklärung und Beratung<br />
in der Baufi nanzierung<br />
� Steuerschädlichkeit bei Finanzierung<br />
mit Lebensversicherungen<br />
� Abschluss des Kreditvertrages nach<br />
neuem Verbraucherkreditrecht<br />
� Bestellung der Grundschuld<br />
� Risiken für Grundschuld<br />
aus öffentlichem Recht<br />
� Hereinnahme von Zusatzsicherheiten:<br />
Bürgschaften und Pfandrechte<br />
� Änderungen während<br />
der Vertragslaufzeit<br />
� Beendigung des Vertrages<br />
� Verwertung der Grundschuld<br />
Alle Autoren haben langjährige Erfahrung<br />
im Baufi nanzierungsgeschäft und<br />
sind auf Immobilienfi nanzierung sowie<br />
die daran angrenzenden Themenbereiche<br />
spezialisiert und garantieren dem<br />
Leser somit praxisnahe Information zur<br />
rechtssicheren und effektiven Abwicklung<br />
des Immobilienfi nanzierungsgeschäfts.<br />
Stand: 15.08.<strong>2010</strong><br />
Erscheinungstermin: 30.09.<strong>2010</strong><br />
Umfang: ca. 1000 Seiten<br />
Preis: € 87,–<br />
ISBN: 978-3-940976-31-4<br />
aktuell<br />
nungen von 16% der Finanzdienstleister<br />
auf. die befragten entscheider betrachten<br />
die communities im Web 2.0 v. a. als<br />
chance, Vertrieb und kundenservice zu<br />
stärken, neukunden durch Weiterempfehlungen<br />
zu gewinnen und auf dem arbeitsmarkt<br />
Fach und Führungskräfte zu fi nden,<br />
so steria Mummert consulting. diesen<br />
aspekt halten rd. 60% für besonders wichtig.<br />
darüber hinaus erwartet die Mehrheit<br />
der banker von social Media impulse für<br />
das eigene Wissensmanagement. denn<br />
für die Produktentwicklung ist ein frühzeitiger<br />
abgleich mit den bedürfnissen der<br />
kunden ein Wettbewerbsvorteil für die<br />
banken. der begriff „social banking“ weitet<br />
sich damit aus. so sorgen die sozialen<br />
netze für eine Vielzahl neuer Vertriebsansätze,<br />
die die banken für sich nutzen<br />
wollen. £<br />
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
Ich bestelle dieses Buch gegen Rechnung<br />
versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.<br />
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458<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Risikomonitoring durch die<br />
deutsche Bankenaufsicht<br />
Autoren:<br />
Jürgen Büschelberger,<br />
Bundesbankdirektor, Referatsleiter<br />
Banken und Finanzaufsicht,<br />
Haupt verwaltung München der<br />
Deutschen Bundesbank und<br />
Nils Judenhagen,<br />
Grundsatzabteilung, Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 1 .<br />
risikoprofi l als ergebnis der Würdigung aller informationsquellen.<br />
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<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />
Diesen Beitrag finden Sie<br />
dort unter der Rubrik:<br />
Vorstand.<br />
» Alle Informationen<br />
über ein<br />
Institut sind mehr<br />
oder weniger risikorelevant<br />
– das sog.<br />
Risikoprofil resultiert<br />
aus der Würdigung<br />
aller Quellen. «<br />
1 die autoren vertreten in diesem beitrag ihre<br />
eigene Meinung.<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w „Jede bank erhält die aufsichtsintensität, die<br />
sie benötigt und die erforderlich ist.“ so lautet<br />
die grundmaxime einer modernen, präventiv<br />
und qualitativ ausgerichteten bankenaufsicht,<br />
die stets die strenge nebenbedingung der doppelten<br />
Proportionalität zu beachten hat.<br />
aber woraus leitet die bankenaufsicht den<br />
intensitätsgrad ihres Handelns ab? Woher<br />
weiß die bank, mit welcher intensitätsstufe sie<br />
seitens der aufsicht zu rechnen hat?<br />
die deutsche bankenaufsicht hat daher ein<br />
umfassendes Risikomonitoring entwickelt,<br />
das alle relevanten risikofaktoren einer bank<br />
einbezieht.<br />
dieses sog. Risikoprofi l resultiert aus der Würdigung<br />
aller informationsquellen, die der aufsicht<br />
hinsichtlich eines instituts zur Verfügung<br />
stehen. in erster Linie sind dies die Prüfungsberichte<br />
zum Jahresabschluss oder berichte von<br />
bankaufsichtlich angeordneten sonderprüfungen;<br />
aber natürlich auch alle informationen,<br />
die aus dem bankaufsichtlichen anzeige und<br />
Melderegime und den aufsichtsgesprächen zu<br />
beziehen sind. Hinzuweisen ist darauf, dass die<br />
aussagen dritter – dies gilt v. a. für die bewertungen<br />
der Jahresabschlussprüfer – nicht einfach<br />
aus dem Prüfungsbericht in das risikoprofi<br />
l übertragen werden können. Vielmehr<br />
sind diese ausführungen stets kritisch zu hinterfragen,<br />
inwieweit sie für Zwecke der bankaufsichtlichen<br />
risikoprofi lierung herangezogen<br />
werden können.<br />
das risikoprofi l ist nicht statisch, sondern<br />
stets an die aktuellen entwicklungen anzupassen.<br />
das risikoprofi l für nicht systemrelevante<br />
banken wird turnusmäßig mind. einmal<br />
im Jahr aktualisiert – zweckmäßigerweise im<br />
Zusammenhang mit der auswertung der Jahresabschlussprüfungsberichte.<br />
Für systemrele<br />
vante institute gelten kürzere aktualisierungsfristen.<br />
gerade in den turbulenten Zeiten der<br />
Finanzmarktkrise mussten wiederholt die bankaufsichtlichen<br />
risikoeinstufungen adhoc überarbeitet<br />
werden.<br />
II. Beurteilung einzelner Teilaspekte<br />
und Gesamtbewertung<br />
um eine angemessene balance zwischen institutsspezifi<br />
sch notwendigem ermessensspielraum<br />
und einer möglichst objektiven beurteilung<br />
über alle institute hinweg zu erreichen,<br />
werden alle aspekte des aufsichtlichen interesses<br />
zunächst jeweils einzeln nach einheitlichen<br />
kriterien und im rahmen eines festen gliederungsschemas<br />
beurteilt. die zuständigen aufseher<br />
müssen zunächst Teilurteile zu folgenden<br />
gliederungspunkten abgeben:<br />
strategie,<br />
eigentümerstruktur,<br />
ertragslage,<br />
kapitalausstattung und risikotragfähigkeit,<br />
icaaP (internal capital adequacy assessment<br />
Process),<br />
internal governance,<br />
risikobereiche (kreditrisiko, beteiligungsrisiko,<br />
Zinsänderungsrisiko im anlagebuch,<br />
sonstiges Marktrisiko, Liquiditätsrisiko,<br />
operationelles risiko, sonstige materielle<br />
risiken),<br />
compliance/WpHg,<br />
geldwäsche.<br />
bei betrachtung der einzelnen Felder und<br />
deren bewertung werden sowohl quantitative<br />
aspekte (z. b. struktur des kreditportfolios nach<br />
ausfallwahrscheinlichkeiten) als auch qualitative<br />
Faktoren (z. b. konsistenz und angemessenheit<br />
der kreditrisikostrategie) berücksichtigt.<br />
die teilurteile bestehen aus einer Note (a, b,<br />
c oder d, wobei a als sehr gut und d als sehr
schlecht einzustufen ist) und einer erläuternden<br />
verbalen Darstellung. um eine möglichst<br />
objektive beurteilung zu ermöglichen,<br />
gibt es aufsichtsintern sog. „Leitplanken“ für<br />
jeden teilbereich und jede note, die anhaltspunkte<br />
für die einstufung durch den institutsbetreuer<br />
geben. Zusätzlich ist bei den sieben<br />
risikobereichen jeweils anzugeben, welche<br />
„durchschlagskraft“ das jeweilige teilrisiko für<br />
die gesamtrisikolage bzw. den geschäftserfolg<br />
des instituts hat. die relevanz kann die note 0<br />
(= keine relevanz), 1 (= geringe relevanz) oder<br />
2 (= hohe relevanz) annehmen.<br />
bei den einzelnen teilbereichen werden u. a.<br />
folgende Fragen gestellt:<br />
Strategie: geschäftsstrategie schlüssig?<br />
Vorkehrungen zur umsetzung der strategie<br />
getroffen? Passt die strategie zur organisation<br />
und zur ertrags und risikolage<br />
des instituts?<br />
Eigentümerstruktur: abhängigkeit von<br />
maßgeblichen eigentümern? Zuverlässigkeit?<br />
Wechsel in den eigentumsverhältnissen?<br />
Ertragslage: strukturelle einmaleffekte?<br />
ertragskonzentrationen? Planzahlen und<br />
deren realisierung? reicht operative<br />
ertragskraft aus, um bewertungsergebnisse<br />
gut oder nicht gut zu verkraften?<br />
Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit:<br />
ausreichende gesamtkennziffer?<br />
stille Lasten? strukturelle besonderheiten<br />
des eigenkapitals (z. b. hoher anteil an verzinslichem<br />
ergänzungskapital)? risikotragfähigkeit<br />
in welchen szenarien wie gegeben?<br />
ICAAP: Methodiken und Prozesse zur<br />
berechnung des kapitalbedarfs/risikodeckungspotenzials<br />
nachvollziehbar, dokumentiert<br />
und „gelebt“?<br />
Internal Governance: entspricht das iks<br />
den anforderungen? kommunikation mit<br />
dem aufsichtsorgan? Quantitative und qualitative<br />
ausstattung der internen revision<br />
angemessen? einhaltung der offenlegungsvorschriften?<br />
Kreditrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
bearbeitungsqualität? Höhe der blankoanteile?<br />
angemessenheit der kreditrisikostrategie?<br />
Beteiligungsrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
konsistente beteiligungsstrategie?<br />
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch:<br />
baseliikennziffer? Methoden dokumen<br />
tiert und stringent angewandt? Welche<br />
szenariobetrachtungen?<br />
Sonstiges Marktrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />
stille Lasten? Methodik der steuerung<br />
und risikomessung angemessen und<br />
nachvollziehbar?<br />
Liquiditätsrisiko: einlagenstreuung nach<br />
betragshöhe und Fristigkeit? besondere<br />
abrufrisiken? ausreichende refinanzierungsmöglichkeiten?<br />
krisenpläne?<br />
Operationelle Risiken: Verfahren zur identifizierung<br />
von risiken angemessen? Höhe<br />
der schadensfälle?<br />
Sonstige materielle Risiken: reputationsrisiken<br />
aus negativer Presse?<br />
Compliance/WpHG: negative erkenntnisse<br />
aus Prüfungsberichten oder kundenbeschwerden?<br />
Geldwäsche: Qualität der geldwäscheprävention?<br />
angemessen zur geschäftsstruktur?<br />
nach Vergabe der teilurteile werden alle<br />
erkenntnisse in einem Gesamturteil zusammengeführt,<br />
das wiederum aus einer Gesamtnote<br />
(a, b, c oder d) und einer verbalen<br />
Bewertung besteht. im gesamturteil werden<br />
insbesondere die künftige risikotragfähigkeit<br />
und ggf. auch strategische aspekte sowie<br />
Zusammenhänge zwischen einzelnen teilbereichen<br />
behandelt. Wesentlich ist hierbei die<br />
zukunftsorientierte betrachtung.<br />
außerdem wird das „profilierte“ institut hinsichtlich<br />
seiner Systemrelevanz eingestuft. Hierbei<br />
gibt es drei Stufen (sog. „auswirkungsdimensionen“),<br />
die die potenziellen auswirkungen<br />
einer solvenz oder Liquiditätskrise bei einem<br />
institut auf die stabilität des Finanzsektors bzw.<br />
des Finanzmarkts widerspiegeln: 1=niedrig,<br />
2=mittel, 3=hoch. die abgrenzung zwischen<br />
den stufen 1 und 2 erfolgt über die institutsgröße.<br />
institute der stufe 3 – das sind die sog.<br />
systemrelevanten institute – werden gemeinsam<br />
von bundesbank und baFin festgelegt. bei<br />
letzter gruppe spielen neben der institutsgröße<br />
auch die intensität der interbankbeziehungen,<br />
der Marktstellung und die Verflechtung mit<br />
dem ausland eine bedeutende rolle.<br />
typischerweise lautet dann ein gesamturteil 1b<br />
oder 3b. die genaue aufteilung aller deutschen<br />
institute in diese <strong>12</strong>-Felder-Risikomatrix ist<br />
dem Jahresbericht der baFin zu entnehmen.<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Aus der quantitativen<br />
und qualitativen<br />
Würdigung aller relevanten<br />
Risikofaktoren<br />
resultieren Teilurteile<br />
zu neun Gliederungspunkten.<br />
«<br />
459
eitrag<br />
» Das Ergebnis im<br />
Risikoprofil ist Ausgangs-<br />
und Endpunkt<br />
des bankaufsichtlichen<br />
Handelns. «<br />
PRAxISTIPP<br />
460<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Einstufungen im Risikoprofil<br />
Gesamtnote im Risikoprofil<br />
in der Praxis erstellen bzw. aktualisieren die institutsbetreuer<br />
der bundesbank das risikoprofil<br />
einschließlich gesamtwertung und übermitteln<br />
es an die baFin. Hier bearbeiten die institutsbetreuer<br />
der baFin das risikoprofil, stimmen ggf.<br />
bestehende unklarheiten mit ihren kollegen in<br />
der bundesbank ab und entscheiden abschließend<br />
(Finalisierung des risikoprofils). diese<br />
umfangreiche Stärken/Schwächen-Analyse<br />
wird dem betroffenen institut im rahmen<br />
des nächsten aufsichtsgesprächs eingehend<br />
erläutert.<br />
III. Mögliches bankaufsichtliches<br />
Handeln<br />
die einstufung des instituts im risikoraster ist<br />
maßgebend für die Intensität der Bankenaufsicht.<br />
Mit anderen Worten: ainstitute gehen in<br />
die „normalbetreuung“, binstitute kommen auf<br />
die „beobachtungsstation“, während c/dinstitute<br />
auf die „intensivstation“ gehören. Höhere<br />
bankaufsichtliche intensität zeigt sich etwa<br />
darin, dass mit den betroffenen instituten vermehrt<br />
und v. a. anlassbezogen aufsichtsgespräche<br />
durchgeführt werden oder dass der<br />
bankenaufsicht unterjährig unterlagen zur<br />
risiko und ertragssituation eingereicht werden<br />
müssen.<br />
gerade die bewusste und detaillierte thematisierung<br />
der risikoprofile in den Aufsichtsgesprächen<br />
ermöglicht der bankenaufsicht<br />
Anteil der geprüften Institute<br />
mit dieser Einstufung<br />
a 4,1%<br />
b 8,0%<br />
c 21,4%<br />
d 25,0%<br />
Quelle: Jahresbericht der baFin 2009, s. 145.<br />
gezielt nachzufragen, inwieweit denn neue<br />
aufsichtsrechtliche anforderungen umgesetzt<br />
worden sind. so wird z. b. hinterfragt, wie die<br />
institute mit den Liquiditätsrisiken umgehen,<br />
wie die anreiz und Vergütungssysteme ausgestaltet<br />
sind, welche risikokonzentrationen<br />
erkannt wurden und welche institutsindividuellen<br />
stressszenarien durchgeführt werden.<br />
klar ist auch, dass bei intensiver betreuten instituten<br />
die Wahrscheinlichkeit für Sonderprüfungen<br />
deutlich steigt. so wurden im Jahr<br />
2009 nur 4,1% aller mit a klassifizierten institute<br />
einer bankaufsichtlichen sonderprüfung<br />
unterzogen, im gegensatz zu 25% aller mit d<br />
eingestuften banken.<br />
klar ist aber auch, dass negative Feststellungen<br />
und bewertungen in risikoprofilen eine<br />
„steilvorlage“ sind für den ausgewählten Prüfungsgegenstand<br />
von sonderprüfungen oder<br />
Anordnungen nach § 30 KWG. denn das risikoprofil<br />
ist ausgangspunkt des bankaufsichtlichen<br />
Handelns. Werden etwa schwerwiegendere<br />
aufbau und ablauforganisatorische<br />
Mängel im kreditgeschäft festgestellt, bietet<br />
sich eine Marisksonderprüfung mit diesem<br />
schwerpunkt an.<br />
Letztlich dient das ausführliche risikoprofil<br />
dazu, bankaufsichtliches Handeln transparent<br />
und nachvollziehbar zu machen und die bankaufsichtlichen<br />
ressourcen dort zu konzentrieren,<br />
wo es erforderlich ist. £<br />
die institute sollten die aufsichtsgespräche nutzen, um mit der aufsicht intensiv die stärken/schwächenanalyse zu<br />
besprechen und auf institutsindividuelle besonderheiten aufmerksam zu machen.
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462<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Das P-Konto in der Bankpraxis<br />
erste erfahrungen und Probleme mit dem pfändungsfreien konto.<br />
Autor:<br />
Thomas O. Günther,<br />
Rechtsanwalt LL.M. oec.<br />
und Chefsyndikus<br />
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG.<br />
Diskutieren Sie zum Thema<br />
dieses Beitrags mit anderen<br />
<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />
Diesen Beitrag finden Sie<br />
dort unter der Rubrik:<br />
Konto.<br />
» Das Führen eines<br />
debitorischen<br />
Kontos wird faktisch<br />
privilegiert. «<br />
1 Vgl. hierzu allgemein Günther/Sudergat, bearbeitungs<br />
und Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />
<strong>2010</strong>.<br />
2 Vgl. Frankfurter rundschau „gesetzespanne<br />
räumt konten leer“, 05.08.<strong>2010</strong>; biLd „tausende<br />
sozialhilfeempfänger kommen nicht an ihr<br />
geld“, 05.08.<strong>2010</strong>.<br />
3 Vgl. hierzu bereits Günther in bt 03/<strong>2010</strong> s. 9 ff .<br />
4 erhöhte Freibeträge berücksichtigt das kreditinstitut<br />
aufgrund von bescheinigungen, insbesondere<br />
wenn gesetzliche unterhaltspfl ichten<br />
erfüllt oder existenzielle sozialleistungen gutgeschrieben<br />
werden. eine individuelle kontofreigabe<br />
beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei<br />
der Vollstreckungsstelle des öff entlichen gläubigers)<br />
zu beantragen, ist nur noch bei höheren<br />
laufenden bezügen notwendig (um sich die Vorteile<br />
der Pfändungstabelle zu sichern) sowie bei<br />
besonderen bedarfslagen.<br />
5 beschl. v. 11.08.<strong>2010</strong> (az. 30 M 2013/08).<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w die einführung des Pfändungsschutzkontos<br />
1 wirft zahlreiche Fragen im Hinblick<br />
auf die umsetzung in der Praxis auf, so war<br />
z. b. das „Monatsanfangsproblem“ anfang<br />
august gegenstand einer vielfach publizierten<br />
dpaMeldung 2 . nachfolgend werden einzelne<br />
neuregelungen im Überblick 3 dargestellt<br />
sowie aus sicht der schuldner und kreditinstitute<br />
mit kurzen Hinweisen und Problemanzeigen<br />
zur praktischen anwendung erläutert.<br />
II. Praxisprobleme rund um das<br />
„P-Konto“<br />
1. „Monatsanfangs-Problem“<br />
Wird das konto anfang des Monats august<br />
gepfändet und befi ndet sich die Lohn/sozialleistungsgutschrift<br />
noch als guthaben auf dem<br />
gepfändeten konto, verspricht die umwandlung<br />
in ein Pkonto eigentlich rasche abhilfe.<br />
das kreditinstitut muss das einzelgirokonto<br />
bis zum ende des dritten geschäftstags in ein<br />
Pkonto umgewandelt haben. auf dem Pkonto<br />
ist dann je kalendermonat automatisch der<br />
sockelbetrag von 985,15 € geschützt 4 .<br />
sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z. b.<br />
sozialrenten, arbeitslosengeld oder sozialhilfe)<br />
sowie Lohn werden allerdings regelmäßig am<br />
letzten Werktag des Monats auf dem konto gutgeschrieben.<br />
der monatliche Freibetrag auf<br />
dem neuen Pkonto wird bei dieser Fallkonstellation<br />
schon benötigt, um den Lebensunterhalt<br />
im laufenden Monat bestreiten zu können.<br />
denn der schutz des Pkontos wirkt nur zurück<br />
bis zum Zeitpunkt des eingangs der Pfändung,<br />
nicht aber bis zum Zeitpunkt des geldeingangs,<br />
aus dem das von der Pfändung erfasste guthaben<br />
herrührt.<br />
Musste deshalb z. b. der augustFreibetrag<br />
dazu verwendet werden, den geldeingang<br />
aus dem Vormonat (Juli) abheben zu können,<br />
ist er bereits aufgebraucht, wenn ende august<br />
die gutschrift von Lohn bzw. sozialleistung für<br />
september erfolgt. der Freibetrag für august<br />
wäre somit komplett aufgebraucht, so dass<br />
das kreditinstitut den für september benötigten<br />
geldeingang an den pfändenden gläubiger<br />
auskehren müsste. es bieten sich für<br />
die Lösung dieses Problems mehrere Wege<br />
an.<br />
a) Keine Umwandlung bei debitorischen<br />
Konten<br />
die umwandlung in ein Pkonto ist erst dann<br />
durchzuführen, wenn das konto „auf null“<br />
steht. dies gelingt bei sozialleistungen mit<br />
Hilfe des § 55 sgb i innerhalb der 14tage<br />
Frist ab gutschrift relativ problemlos. bei gutschrift<br />
von arbeitseinkommen ist zunächst die<br />
kontofreigabe nach § 850l ZPo zu beantragen,<br />
was für kreditinstitute und Vollstreckungsorgane<br />
zusätzlichen aufwand bedeutet. auch<br />
läuft diese Lösungsvariante zum 31.<strong>12</strong>.2011<br />
aus.<br />
b) Rechtsschutz über § 765a ZPO oder<br />
Anwendung des § 850k ZPO<br />
eine zweite Lösungsmöglichkeit könnte darin<br />
bestehen, dass das kreditinstitut einen zusätzlichen<br />
„fi ktiven“ Freibetrag aus dem der Pfändung<br />
vorausgehenden Monat berücksichtigt,<br />
falls das vorhandene kontoguthaben aus der<br />
letzten Monatsendegutschrift stammt und<br />
noch keine anderweitigen Verfügungen stattgefunden<br />
haben. Für das kreditinstitut würde<br />
dies aber eine umfangreiche einzelfallprüfung<br />
erforderlich machen.<br />
Zudem würde das kreditinstitut einem Haftungsrisiko<br />
ausgesetzt, da fraglich ist, ob die<br />
regelung des § 850k ZPo in diesem vorgenannten<br />
sinn interpretiert werden kann. in<br />
diesem Zusammenhang hat das ag essen 5<br />
einen antrag des schuldners gem. § 765 a<br />
ZPo zurückgewiesen. Zur begründung verwies<br />
das amtsgericht essen darauf, dass für
den schuldner die erfolgte Pfändung schon<br />
deswegen keine sittenwidrige Härte darstellen<br />
könne, weil er aufgrund der gesetzlichen neuregelung<br />
in § 850k i ZPo ohnehin bereits seit<br />
Monatsbeginn wieder zur Verfügung über den<br />
monatlichen Pfändungsfreibetrag berechtigt<br />
sei. dass das zugrunde liegende kontoguthaben<br />
aus Zahlungseingängen aus dem vorangegangenen<br />
Monat resultiere, stünde dem nicht<br />
entgegen.<br />
das Lg essen hat die entscheidung des ag<br />
essen mit urt. v. 16.08.<strong>2010</strong> 6 aufgehoben und<br />
festgestellt, dass die Voraussetzungen des<br />
antrags auf gewährung von Vollstreckungsschutz<br />
gem. § 765 a ZPo vorliegen würden.<br />
nach dem Lg essen kann der derzeitigen<br />
gesetzlichen regelung nicht die Wertung entnommen<br />
werden, dass Eingänge des Vormonats,<br />
die infolge einer vorherigen Ausschöpfung<br />
des Pfändungsfreibetrags von<br />
der Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
erfasst wurden, dem<br />
Schuldner im Folgemonat wieder zur Verfügung<br />
stehen 7 .<br />
dass die kontoführenden kreditinstitute im<br />
rahmen der Führung eines Pfändungsschutzkontos<br />
nach § 850k ZPo verpflichtet waren,<br />
bestimmte Zahlungseingänge danach zu überprüfen,<br />
ob deren Zweckbestimmung auf den<br />
Folgemonat gerichtet ist, um diese dann ggf.<br />
erst für den Folgemonat zu berücksichtigen,<br />
konnte das Lg essen ebenfalls nicht feststellen.<br />
Zum einen würde eine solche regelung zu<br />
ganz erheblichen umsetzungsproblemen und<br />
Haftungsrisiken für die kontoführenden kreditinstitute<br />
führen, zum anderen ergibt sich für<br />
eine derart weitreichende Prüfungskompetenz<br />
und verpflichtung der kreditinstitute keinerlei<br />
anhaltspunkt aus dem gesetz 8 .<br />
c) Gutschrift erst am Monatsanfang<br />
auch eine pragmatische Lösung in dem sinne,<br />
dass das kreditinstitut alle Lohn bzw. sozialleistungsgutschriften<br />
nicht schon am Monatsletzten<br />
gutschreibt, sondern erst am Ersten<br />
des Monats verbucht, ist schlechterdings<br />
nicht haltbar. das kreditinstitut muss auch<br />
hier eine umfangreiche einzelfallprüfung vornehmen<br />
und es besteht zudem das risiko,<br />
dass zur schalteröffnung am Monatsersten<br />
noch nicht alle gutschriften verfügbar sind,<br />
wozu jedoch eine gesetzliche Verpflichtung<br />
besteht.<br />
d) Folgeproblem: „Künftiges Guthaben“<br />
nach § 835 abs. 3 s.2 ZPo darf das kreditinstitut<br />
ein zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs<br />
und Überweisungsbeschlusses vorhandenes<br />
guthaben erst nach vier Wochen<br />
auszahlen. bei künftigem guthaben gilt dies<br />
gem. § 835 abs. 3 s.2 Hs.2 ZPo allerdings nur,<br />
wenn dies auf einen antrag des schuldners bei<br />
dem Vollstreckungsgericht so ausgesprochen<br />
wird. dies hätte zur Folge, dass wenn im o. g.<br />
Fall das Pkonto zum 01.07.<strong>2010</strong> eingerichtet<br />
worden wäre, der sachverhalt sich allerdings<br />
einen Monat später (ende august) ereignet<br />
hätte, das kreditinstitut allein auf grund der<br />
regelung des § 835 abs. 3 s. 2 Hs. 2 ZPo den<br />
gutgeschriebenen betrag unmittelbar an den<br />
gläubiger hätte auszahlen müssen. ein antrag<br />
gem. § 765a ZPo dürfte in diesem Fall für den<br />
schuldner nicht erfolgversprechend sein.<br />
2. Privilegierung von debitorischen<br />
P-Konten<br />
die Frage, ob der kunde bei einem debitorischen<br />
konto trotzdem den umwandlungsanspruch<br />
geltend machen kann, ist noch nicht<br />
definitiv geklärt, man wird sie aber wohl<br />
bejahen müssen 9 . denn sobald der sollsaldo<br />
zurückgeführt ist, greift der Pfändungsschutz<br />
automatisch wieder ein 10 .<br />
a) Gerechtfertigte Privilegierung von<br />
debitorischen Konten?<br />
ein besonderer Schutz für Sozialleistungen<br />
besteht nach neuem recht über § 850k<br />
abs. 6 ZPo: danach darf ein kreditinstitut die<br />
Forderung, die durch die gutschrift von geldleistungen<br />
nach dem sozialgesetzbuch auf<br />
einem Pfändungsschutzkonto entsteht, für<br />
die dauer von 14 tagen seit der gutschrift<br />
nur mit bestimmten Forderungen aufrechnen<br />
und mit bestimmten Forderungen verrechnen.<br />
Zu beachten ist bzgl. der sozialgeldleistung<br />
jedoch, dass diese, wenn das Pkonto im Haben<br />
geführt wird, nur in Höhe des Sockelbetrags<br />
automatisch Pfändungsschutz genießt 11 . ein<br />
darüber hinausgehender Pfändungsfreibetrag<br />
bedarf eines vollstreckungsgerichtlichen<br />
beschlusses (vgl. § 850k abs. 4 ZPo).<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Eine Beratung über<br />
die Einrichtung von<br />
P-Konten und ggf.<br />
die „Anpreisung“<br />
von Vorteilen darf<br />
nicht stattfinden. «<br />
6 az. 7 t 404/10.<br />
7 Wohl a. a. Stöber, Forderungspfändung, 15. aufl.<br />
<strong>2010</strong>, rn. 1300c.<br />
8 Vgl. hierzu auch beschl. d. ag Hannover vom<br />
11.08.<strong>2010</strong>, az. 711 M 115785/10, wonach<br />
auch die am letzten tag eines kalendermonats<br />
eingegangenen ruhestandsbezüge als guthaben<br />
dem kalendermonat des eingangs zuzuordnen<br />
sind. nach auffassung des bMJ müssen<br />
dem schuldner für den Folgemonat benötigte<br />
pfandfreie beträge im Folgemonat zur Verfügung<br />
stehen. dazu wird auf einen beschl. d. bgH<br />
v. 20.07.<strong>2010</strong> (aZ iX Zr 37/09) verwiesen, in dem<br />
der Zweck des § 850 k ZPo „dem schuldner das<br />
existenzminimum bei bargeldlosem Zahlungsverkehr<br />
zu sichern“ betont wird. das bMJ hat angekündigt,<br />
unverzüglich eine gesetzliche Präzisierung<br />
in die Wege zu leiten, vgl. hierzu die<br />
„FaQ´s“ des bMJ zum thema Pkonto aus dem<br />
september <strong>2010</strong> unter http://www.bmj.bund.de<br />
9 Vgl. hierzu auch Graf-Schlicker/Linder, ZiP 2009<br />
s. 989994.<br />
10 Vgl. zum anwendungsbereich des Pkontos auf<br />
debitorische konten Bitter, WM 2008 s. 141, 146.<br />
11 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />
Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />
c ii. 1. a) und d).<br />
463
464<br />
beitrag<br />
» Eine formelle Aufhebung<br />
der Altbeschlüsse<br />
durch das<br />
Vollstreckungsgericht<br />
würde dem Sinn<br />
und Zweck des zum<br />
01.07.<strong>2010</strong> in Kraft<br />
getretenen „Gesetz<br />
zur Reform des Kontopfändungsschutzes“<br />
zuwiderlaufen. «<br />
<strong>12</strong> a. a. Sudergat, kontopfändung und Pkonto,<br />
rWsskript 365, 1. aufl. <strong>2010</strong>, rn. 569.<br />
13 Vgl. hierzu Günther in bt 03/<strong>2010</strong> s. 9 ff.<br />
14 Sudergat, kontopfändung und Pkonto, rWsskript<br />
365, 1. aufl. <strong>2010</strong>, rn. 569.<br />
15 Für einen erhöhten Freibetrag muss ein beschluss<br />
des Vollstreckungsgerichts eingeholt<br />
werden.<br />
16 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />
Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />
c. Vii.<br />
17 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />
Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />
e. iii. 4.<br />
18 Vgl. hierzu beschl. d. ag Hannover v. 20.07.<strong>2010</strong>,<br />
az. 714 M 145593/09; vgl. hierzu auch Günther/<br />
Sudergat, bearbeitungs und Prüfungsleitfaden<br />
Pfändungsschutzkonto, c. ii. 1. c).<br />
19 Vgl. hierzu auch Günther/Sudergat, bearbeitungs<br />
und Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />
F. i. 1.<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Handelt es sich um ein debitorisch geführtes<br />
Pkonto, kann der empfänger automatischen<br />
und umfassenden Verrechnungs und<br />
Pfändungsschutz für alle sozialleistungen<br />
beanspruchen und zwar uneingeschränkt<br />
in voller Höhe <strong>12</strong> . das Führen eines debitorischen<br />
kontos wird daher faktisch privilegiert.<br />
Ziel der Pkontoreform war es allerdings nicht,<br />
dem schuldner das Wirtschaften im debet zu<br />
erleichtern oder gar einen allgemeinen schutz<br />
von einkünften im debet vorzusehen 13 . Von<br />
daher überraschen auch nicht stimmen in der<br />
Literatur, die eine solche ungleichbehandlung<br />
als nicht gerechtfertigt ansehen 14 . allerdings<br />
steht hiergegen der eindeutige Wortlaut der<br />
gesetzlichen regelung.<br />
b) Schlechterstellung durch Umwandlung<br />
in ein P-Konto<br />
nicht immer wird ein bankkund von der einrichtung<br />
eines neuen „Pkontos auf guthabenbasis“<br />
im Vergleich zu einem „normalen“ girokonto<br />
profitieren. u. u kann es sogar auch zu<br />
einer „schlechterstellung“ des Pkontokunden<br />
kommen.<br />
der Empfänger von Arbeitslohn/Gehalt wird<br />
grundsätzlich von der errichtung eines Pkontos<br />
profitieren, da ein sockelbetrag geschützt ist,<br />
solange das konto nicht im soll geführt wird. ein<br />
Empfänger von Sozialleistungen (z. b. rente)<br />
kann u. u. durch die errichtung eines Pkontos<br />
schlechter gestellt werden: Übersteigt nämlich<br />
seine sozialleistung den sockelbetrag, kann er<br />
bei einem im guthaben geführten Pkonto nur<br />
den Sockelbetrag abverfügen 15 .<br />
nach dem herkömmlichen kontoschutz nach<br />
§ 55 sgb i (entfällt zum 31.<strong>12</strong>.2011 16 ) kann<br />
der empfänger automatischen und umfassenden<br />
Verrechnungs und Pfändungsschutz<br />
für alle sozialleistungen beanspruchen, und<br />
zwar uneingeschränkt in voller Höhe. dies<br />
hat bei bankkunden vereinzelt zu irritationen<br />
geführt und kreditinstitute wurden hier wegen<br />
angeblicher falscher beratung (bislang erfolglos)<br />
schadensersatzpflichtig gemacht.<br />
Hier ist von seiten der kreditinstitute zu beachten,<br />
dass eine beratung über die einrichtung<br />
von Pkonten und ggf. die „anpreisung“ von<br />
Vorteilen nicht stattfinden darf. die komplexität<br />
des themas überfordert den Vertrieb/Markt<br />
regelmäßig, einmal abgesehen davon, dass die<br />
doch rechtlich unterschied lichen Fallkonstellation<br />
nicht mit pauschalen antworten zu lösen<br />
sind 17 .<br />
3. Fortgeltung „alter Freigabebeschlüsse“<br />
sollten vor der umwandlung des gepfändeten<br />
kontos in ein Pkonto bereits Freigabebeschlüsse<br />
des gerichts vorliegen, so enden<br />
diese und es gelten die Pauschalen nach § 850k<br />
ZPo 18 .<br />
es widerspricht dem gesetzeswortlaut des<br />
§ 850 k ZPo n. F., wenn man davon ausgehen<br />
würde, dass altbeschlüsse nach § 850 k<br />
ZPo a. F. (zunächst) formell bestehen bleiben<br />
würden. das gesetz beabsichtigt mit § 850 k<br />
ZPo n. F. nämlich gerade, dass der schuld nerin<br />
im Fall der umwandlung ihres kontos in ein<br />
sog. „Pkonto“ der automatische Pfändungsschutz<br />
des § 850 k ZPo n. F. im gesetzlichen<br />
umfang ungeschmälert zur Verfügung steht.<br />
eine formelle aufhebung der altbeschlüsse<br />
durch das Vollstreckungsgericht würde dem<br />
sinn und Zweck des zum 01.07.<strong>2010</strong> in kraft<br />
getretenen „gesetz zur reform des kontopfändungsschutzes“<br />
zuwiderlaufen.<br />
4. Sondervereinbarung zum P-Konto 19<br />
Jeder kunde eines kreditinstituts, der dort ein<br />
girokonto führt, kann jederzeit verlangen, dass<br />
dieses konto als Pkonto geführt wird (§ 850 k<br />
abs. 7 s. 2 ZPo). Wenn also das kreditinstitut ein<br />
girokonto nicht schon von vornherein mit dem<br />
kunden als Pkonto vereinbart, ist es dazu bei<br />
einmal begründetem girovertrag auf Verlangen<br />
des kunden jederzeit verpflichtet. Formell<br />
ist nach wie vor die (Zusatz)Vereinbarung zwischen<br />
dem kunden oder dessen gesetzlichem<br />
(nicht aber rechtsgeschäftlich bevollmächtigtem!)<br />
Vertreter und dem kreditinstitut erforderlich<br />
(§ 850k abs. 7 s.2 ZPo). in der Praxis stellt<br />
sich die Frage, wie eine solche (Zusatz)Vereinbarung<br />
zum „Pfändungsschutzkonto“ zum<br />
girokonto aussehen kann. Folgende regelungen<br />
sollten im interesse des kreditinstituts enthalten<br />
sein:<br />
der kontoinhaber sollte gegenüber dem kreditinstitut<br />
versichern, dass er weder bei ihm<br />
noch bei einem anderen kreditinstitut ein
weiteres Pfändungsschutzkonto führt oder<br />
dort einen antrag gestellt hat, dass sein dortiges<br />
konto als Pfändungsschutzkonto geführt<br />
werden soll (vgl. § 850k abs. 8 ZPo).<br />
Führt der kontoinhaber entgegen dieser Versicherung<br />
gleichwohl mehrere Pkonten, sollte<br />
der kontoinhaber bereits bei umstellung auf<br />
ein Pkonto darauf hingewiesen werden, dass<br />
dies einen wichtigen grund im sinne der Ziffer<br />
19 abs. 3 agb banken/26 abs. 2 satz 1 agbsparkassen<br />
darstellt und das kreditinstitut zur<br />
fristlosen kündigung der gesamten geschäftsbeziehung<br />
berechtigt.<br />
Mit der umstellung des „normalen“ girokontos<br />
auf ein Pkonto wird i. d. r. auch eine Anpassung<br />
des Leistungsumfangs des zukünftigen<br />
als Pkonto geführten kontos erfolgen.<br />
insbesondere wird das Pkonto nur als guthabenkonto<br />
geführt werden 20 . Weitere aufhebungen/kündigungen<br />
von (bonitätsabhängigen)<br />
Zusatzleistungen können ebenfalls in der<br />
(Zusatz)Vereinbarung zum Pkonto vereinbart<br />
werden: dies betrifft v. a. die kreditkarte, ein<br />
PRAxISTIPPS<br />
geräumte Überziehungsmöglichkeit (dispositionskredit)/kontokorrentkredit,Lastschriftkontingent,<br />
internetbanking, bestellungen von<br />
sorten und reiseschecks.<br />
ebenfalls ist der kunde darauf hinzuweisen,<br />
dass er für ein ausreichendes guthaben zur<br />
belastung der im Zusammenhang mit den<br />
Pkonto zu zahlenden entgelte zu sorgen hat<br />
(vgl. § 850 k abs. 6, s. 3 ZPo). um ein „Hinund<br />
Her“ von umstellungen zu vermeiden, sollte<br />
auch mit dem kunden vereinbart werden, dass<br />
die aufhebung des „status Pkonto“ nur durch<br />
eine kontoschließung möglich ist.<br />
diente das „normale“ girokonto als ab <br />
buchungskonto für darlehenstilgungen, sollte<br />
mit dem kunden ausdrücklich vereinbart<br />
werden, dass einverständnis besteht, dass diese<br />
abbuchungsvereinbarung beibehalten wird.<br />
abschließend sollte in der Vereinbarung auf<br />
die Geltung der allgemeinen und ggf. produktbezogenen<br />
(Sonder-)Bedingungen und<br />
des Preis- und Leistungsverzeichnis hingewiesen<br />
werden. £<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
20 Formulierung: „das Pfändungsschutzkonto ist<br />
auf guthabenbasis zu führen.“ optional: „ein<br />
zum Zeitpunkt der antragstellung auf umwandlung<br />
in ein Pkonto bestehender sollsaldo, muss<br />
unverzüglich zurückgeführt werden“. ggf. kann<br />
eine separat abzuschließende ratenzahlungsvereinbarung<br />
nur für eine bestimmte dauer getroffen<br />
werden, um so den guthabenstatus in<br />
einer überschaubaren Zeit zu erreichen.<br />
die kreditinstitute sind gut beraten, sich bei in der Praxis auftretenden Problemen mit dem Pkonto lediglich an den<br />
gesetzeswortlaut zu halten. teilweise von Verbraucherschutzverbänden geltend gemachte Forderungen überspannen<br />
den gesetzeswortlaut zu sehr, so dass in nächster Zeit zunächst die weitere einzelfallbezogene rechtsprechung abzuwarten<br />
ist.<br />
bei der umstellung des „normalen“ kontos in ein Pkonto stehen den kreditinstituten mehrere Möglichkeiten zur inhaltlichen<br />
ausgestaltung des als Pkonto geführten girokontos zur Verfügung, welche den arbeitsaufwand für die Pkonto<br />
Führung geringer halten können.<br />
Jegliche beratungsleistungen von Mitarbeitern von kreditinstituten über die Vor bzw. nachteile der einrichtung von<br />
Pkonten sind zu unterlassen. die rechts und damit Haftungsrisiken sind hier zu hoch, als das Filialmitarbeiter fundierte<br />
aussage treffen können, zumal in diesen Fällen immer eine zeitaufwendige einzelfallbetrachtung des kunden stattfinden<br />
müsste.<br />
465
466<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Programm-Mezzanine: Anschlussfi<br />
nanzierung gesucht<br />
Autoren:<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />
Leiter des Bereichs Bank- und Finanzmanagement<br />
an der Hochschule<br />
Emden-Leer und wissenschaftlicher<br />
Leiter des IQS Institut für Qualität und<br />
Standards in der Insolvenzabwicklung<br />
und<br />
debt equity swap oder anschlussfi nanzierung bei ProgrammMezzanine.<br />
Benedikt Buhl,<br />
Sprecher des Vorstands der<br />
Oldenburgische Landesbank AG.<br />
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dort unter der Rubrik:<br />
Kredit.<br />
» Mezzanine Finanzierungsformen<br />
bilden die Schicht<br />
zwischen klassischem<br />
Eigenkapital und<br />
Fremdkapital. «<br />
1 Vgl. Portisch/Schuler, in Portisch (Hrsg.), Finanzierung<br />
im unternehmenslebenszyklus, 2008,<br />
s. 217 ff .<br />
2 Vgl. Golland, in Bösl/Sommer (Hrsg.), Mezzanine<br />
Finanzierung, 2006, s. 73 ff .<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w in den Jahren 2011 bis 2014 laufen viele ProgrammMezzanine<br />
i. H. v. mehreren Mrd. euro<br />
aus, die in den Jahren 2004 bis 2007 vor der<br />
Wirtschaftskrise meist für sieben Jahre gezeichnet<br />
wurden. Viele unternehmen, aber auch<br />
banken, stellen sich derzeit die Frage, wie eine<br />
refi nanzierung erfolgen kann. in der Literatur<br />
werden umfi nanzierungen über kredite oder<br />
Finanzierungstechniken wie der debt equity<br />
swap diskutiert. im Folgenden soll untersucht<br />
werden, welche chancen und risiken diese<br />
unterschiedlichen alternativen aus bankensicht<br />
besitzen. Probleme bestehen für institute,<br />
die selbst Mezzanine in ihrer bilanz halten<br />
oder die indirekt betroff en sind, wenn bei Firmenkunden<br />
in den nächsten Jahren ein Liquiditätsengpass<br />
aufgrund einer endfälligen tilgung<br />
von Mezzaninekapital droht.<br />
II. Einsatz und Definition von<br />
Mezzanine<br />
ProgrammMezzanine wurden als standardnachrangkapital<br />
besonders an den großen<br />
Mittelstand in den sektoren automotive und<br />
Maschinenbau vergeben. gerade hier war Mezzaninekapital<br />
meist von großem nutzen, denn<br />
die Vermögens und Finanzlage war in diesen<br />
Wirtschaftszweigen oft durch eine unzureichende<br />
eigenkapitalausstattung geprägt. die<br />
Zuführung von externem beteiligungskapital<br />
durch Privateequitygeber oder Hedge Fonds<br />
wurde von den vielfach familiengeführten<br />
Firmen abgelehnt, da die abgabe von gesellschaftsanteilen,<br />
die damit verbundene kapitalverwässerung<br />
sowie die Mitsprache externer<br />
nicht gewollt waren und die hohen renditeanforderungen<br />
mit bedenken gesehen wurden.<br />
demnach schien Mezzanine ein allheilmittel<br />
darzustellen, im optimalfall mit einer bereitstellung<br />
von günstigen eigenkapitalnahen Mitteln<br />
ohne Mitspracherecht, die von banken als wirt<br />
schaftliches eigenkapital anerkannt wurden<br />
und damit das rating verbessern.<br />
der begriff „Mezzanine“ ist aus dem italienischen<br />
„mezzanino“ abgeleitet, das in der architektur<br />
ein Zwischengeschoss zwischen zwei<br />
Vollgeschossen bezeichnet. Übertragen auf den<br />
aufbau der Passivseite einer unternehmensbilanz<br />
bilden mezzanine Finanzierungsformen<br />
die schicht zwischen klassischem eigenkapital<br />
und Fremdkapital. Mezzaninekapitalformen<br />
bezeichnen fl exibel gestaltbare hybride<br />
Finanzierungen, die je nach ausprägung der<br />
vertraglichen bedingungen, u. a. zur Laufzeit<br />
oder Vergütung des kapitals, Merkmale von<br />
klassischem eigenkapital und Fremdkapital vereinigen.<br />
Mezzanine mit eigenkapitalcharakter<br />
werden als equity Mezzanine, Finanzierungen<br />
mit verstärkten Fremdkapitaleigenschaften als<br />
debt Mezzanine bezeichnet. Mezzaninekapital<br />
ist nachrangig und wird i. d. r. unbesichert<br />
zur Verfügung gestellt 1 .<br />
III. Eigenschaften und Arten von<br />
Mezzanine-Kapital<br />
die seinerzeit dynamische entwicklung des<br />
Mezzaninesegments wurde durch die höhere<br />
bedeutung der eigenkapitalquote infolge von<br />
basel ii sowie das auftreten innovativer Produkte<br />
geprägt. Mezzaninekapital hatte sich,<br />
da es kaum in die eigentumsrechte der anteilseigner<br />
eingreift, insbesondere in Wachstumssituationen<br />
in der Mittelstandsfi nanzierung<br />
als konkurrenzprodukt zur direktbeteiligung<br />
etabliert. abb. 1 zeigt wesentliche Merkmale<br />
dieser kapitalform im Vergleich zu eigen und<br />
Fremdkapital 2 .<br />
ein besonderer Vorteil der Mezzanine liegt<br />
darin, dieses kapital fl exibel an die jeweilige<br />
Finanzierungssituation anpassen zu können.<br />
so lassen sich z. b. die Zahlungsverpfl ichtungen<br />
auf den erwirtschafteten cashfl ow des
Abbildung 1: Eigenschaften verschiedener Kapitalformen<br />
Eigenschaften Eigenkapital Mezzanine-Kapital Fremdkapital<br />
rechtliche stellung eigentümerstellung Mischform gläubigerstellung<br />
geschäftsführung berechtigt ggf. kontrollrechte ausgeschlossen<br />
informationsrechte Hoch Mittel Mittel<br />
Vermögensanspruch Quotal equity kicker nein<br />
Vergütung gewinnabhängig Fix und gewinnab Fester oder variabler<br />
hängig<br />
Zins<br />
renditeerwartung 2030% 1020% 510%<br />
tilgung keine tilgung endfällig ratierlich oder endfällig<br />
Laufzeit i. d. r. unbegrenzt i. d. r. sieben Jahre i. d. r. begrenzt<br />
rang nachrangig nachrangig Vorrangig<br />
besicherung unbesichert unbesichert kreditsicherheiten<br />
Liquiditätsbelastung nicht fix Flexibel gestaltbar Zins und tilgung<br />
unternehmens zuschneiden. Meist besteht<br />
eine laufende, fest zu zahlende Verzinsung. Zu<br />
dieser kann eine variable Vergütungskomponente,<br />
z. b. in abhängigkeit von Performancekennziffern,<br />
treten. diese ist entweder laufend<br />
zu zahlen oder sie kann bis zum Laufzeitende<br />
gestundet werden, falls in den anfangsjahren<br />
der zu erwartende Free cashflow zu deren<br />
Zahlung nicht ausreicht.<br />
darüber hinaus kann gemäß dem chancenrisikoprofil<br />
des unternehmens ein equitykicker<br />
vereinbart werden, durch den der<br />
Finanzierer vergleichbar einem klassischen<br />
gesellschafter am Wertzuwachs des unternehmens<br />
beteiligt wird. Mezzanine mit Fremdkapitalcharakter<br />
sind nachrangdarlehen, Wandel<br />
Abbildung 2: Merkmale verschiedener mezzaniner Kapitalformen<br />
Passivseite<br />
Eigenkapital<br />
Mezzanine<br />
Fremdkapital<br />
Risiko<br />
Debt Mezzanine<br />
Fremdkapital<br />
Equity Mezzanine<br />
Nachrangdarlehen<br />
und optionsanleihen sowie die typisch stille<br />
gesellschaft. Mischformen mit einer stärkeren<br />
eigenkapitalausprägung sind die atypisch<br />
stille gesellschaft und in der entsprechenden<br />
ausgestaltung auch genussrechte, wie abb. 2<br />
darstellt.<br />
Mezzanineinstrumente teilen sich auf in individuell<br />
strukturierte Produkte und standardisierte<br />
Programme. Individual-Mezzanine<br />
werden einzelfallspezifisch auf ein unternehmen<br />
und die spezielle Finanzierungssituation<br />
zugeschnitten. bei Programm-Mezzanine<br />
wird einem unternehmen kapital zu standardisierten<br />
Vertragsbedingungen, meist in Form<br />
von nachrangigen genussrechten bei endfälliger<br />
tilgung, bereitgestellt 3 . das genussrechts<br />
Typisch Stille Gesellschaft<br />
Wandel-/Optionsanleihe<br />
Genussrecht<br />
Stimmberechtigtes<br />
Eigenkapital<br />
Vorzugsaktie<br />
Atypisch Stille Gesellschaft<br />
Rendite<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Mezzanine-Kapital<br />
hatte sich insbesondere<br />
in Wachstumsphasen<br />
von Unternehmen<br />
etabliert. «<br />
3 Vgl. Werner, Mezzaninekapital, 2007, s. 159 ff.<br />
467
eitrag<br />
» Bei Programm-<br />
Mezzanine wird<br />
einem Unternehmen<br />
Genussrechts kapital<br />
mit endfälliger<br />
Tilgung zu standardisierten<br />
Bedingungen<br />
bereitgestellt. «<br />
4 Vgl. Natusch, in: Häger/Elkemann-Reusch, Mezzanine<br />
Finanzinstrumente, 2007, s. 35 ff.<br />
5 Vgl. Brezski/Böge/Lübbehusen/Rohde/Tomat,<br />
Mezzaninekapital für den Mittelstand, 2006,<br />
s. 223 ff.<br />
468<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
kapital der Portfoliounternehmen wird über<br />
eine Zweckgesellschaft gebündelt und in<br />
tranchen unterschiedlicher risikoklassen über<br />
anleihen bei institutionellen investoren platziert<br />
4 . Häufig wurden diese Finanzinstrumente<br />
auch von banken in die eigenen bücher genommen,<br />
da ein Verkauf mit dem abflauen der Wirtschaft<br />
in den vorangegangenen Jahren zunehmend<br />
schwieriger wurde. abb. 3 stellt den<br />
aufbau von individualMezzanine im gegensatz<br />
zu ProgrammMezzanine dar:<br />
Mezzanine sind eigenkapitalsurrogate mit eingeschränkten<br />
kontroll und informationsrechten<br />
und weisen aufgrund ihrer nachrangigkeit<br />
im Vergleich zu klassischem Fremdkapital ein<br />
erhöhtes risiko auf, da diese wie eigenkapital<br />
unbesichert zur Verfügung gestellt werden.<br />
daher kommt der Prüfung des geschäftsmodells<br />
und des erwarteten cashflows im Zuge<br />
einer due diligence erhebliche bedeutung zu 5 .<br />
um die strukturierung von ProgrammMezzanine<br />
kostengünstig zu gestalten, wurde jedoch<br />
häufig keine externe due diligence durchgeführt<br />
und auch ein externes rating wurde oftmals<br />
als zu aufwändig erachtet. die Prüfung<br />
des geschäftsmodells wurde lediglich durch<br />
interne analysen vollzogen.<br />
daher wurden jedoch auch gelder an bonitätsschwache<br />
unternehmen in stark zyklischen<br />
branchen vergeben. sind diese Firmen entgegen<br />
den ursprünglichen Planannahmen aktuell<br />
und künftig nicht in der Lage dieses endfällige<br />
kapital vertragskonform aus eigener kraft<br />
zurückzuführen, müssen alternativen der refinanzierung<br />
geprüft werden. des Weiteren ist zu<br />
beachten, dass für Mezzanine die Vereinbarung<br />
von Zusatzpflichten im Finanzierungsvertrag<br />
üblich war. diese erklärungen beziehen sich auf<br />
die einhaltung bestimmter bilanz und ertragskennzahlen<br />
und werden covenants genannt.<br />
Werden diese Financialcovenants nicht eingehalten,<br />
droht zudem die außerordentliche<br />
kündigung oder die nachbesicherung. somit<br />
kommt das risiko hinzu, dass Mezzaninekapital<br />
früher fällig wird, als ursprünglich vorgesehen,<br />
und bei einer nachbesicherung kollidierende<br />
interessen zu den klassischen gläubigern<br />
bestehen können.<br />
es sind gemeinsame Lösungen im gesamten<br />
Finanziererkreis zu erarbeiten. diese können<br />
in einer Prolongation des Mezzaninekapi<br />
tals, der umwandlung in beteiligungskapital,<br />
der umschuldung in einen kredit oder einer<br />
Mischung aus diesen optionen bestehen.<br />
IV. Chancen und Risiken von<br />
Mezzanine-Refinanzierungen<br />
Mit der bereitstellung von Mezzaninekapital<br />
wurde (zunächst) ein finanzielles allheilmittel<br />
konstruiert. unternehmen konnten ihre eigenmittel<br />
stärken, zu günstigen konditionen und<br />
ohne kapitalverwässerung. eine aufwändige<br />
duediligencePrüfung wurde nicht für notwendig<br />
erachtet und z. t. konnte sogar ein<br />
Fremdkapitalzinsabzug erreicht werden. diese<br />
Vorteile können sich jetzt für banken teilweise<br />
in nachteile umkehren und zu hohen ausfallrisiken<br />
führen. betroffen sind zum einen kreditinstitute,<br />
die diese Papiere als investoren in den<br />
eigenen büchern halten und zum anderen klassische<br />
Haus und nebenbanken als gläubiger<br />
mit erhöhten insolvenzrisiken bei Firmenkunden,<br />
die diese Finanzierungsform nicht zurückführen<br />
können. daher ist es für die betroffenen<br />
unternehmen wie auch banken von bedeutung,<br />
frühzeitig in einen dialog zu treten um<br />
alternative refinanzierungsmöglichkeiten zu<br />
erörtern.<br />
1. Endfällige Tilgung aus dem Working<br />
Capital<br />
Vertraglich vereinbart wurde grundsätzlich<br />
die endfällige tilgung des Mezzaninekapitals.<br />
Jedoch fehlt derzeit vielen unternehmen<br />
die innenfinanzierungskraft, um die rückführung<br />
aus dem operativen geschäft zu gewährleisten.<br />
um zusätzliche gelder zu mobilisieren<br />
besteht jedoch die Möglichkeit eines intensiven<br />
Working capital Managements. kreditinstitute<br />
sollten ihre kunden zur optimierung dieses<br />
bereichs motivieren, ggf. unter einsatz eines<br />
externen beraters zur begleitung der umsetzung<br />
von Liquiditätsmaßnahmen aus dem Working<br />
capital. Folgende Möglichkeiten bestehen<br />
zur generierung von Zusatzliquidität:<br />
Lagerabbau und Warensortimentsstraffung:<br />
durch den abbau von Vorräten und<br />
die reduzierung von Produktlinien können<br />
meist schnell Mittel freigesetzt werden.<br />
debitorenmanagement: die Verringerung<br />
der außenstände kann durch ein zeit nahes
Mahnwesen oder das durchführen von<br />
Factoring meist unproblematisch umgesetzt<br />
werden. Zudem können über eine Verringerung<br />
der debitorenlaufzeit und der<br />
Forderungsausfallquote kurzfristig gelder<br />
realisiert werden.<br />
2. Prolongation und Veräußerung des<br />
Mezzanine-Kapitals<br />
eine weitere Möglichkeit der refinanzierung<br />
bietet sich aus sicht der banken u. u. über die<br />
nutzung des kapitalmarktes zur Veräußerung<br />
der problembehafteten Wertpapiere oder zur<br />
realisierung einer Prolongation mit investorenwechsel.<br />
so wurden in jüngster Zeit einige<br />
Mittelstandsfonds ins Leben gerufen, die für<br />
investments in mittelständische Firmen und<br />
zur stärkung der eigenkapitalbasis vorgesehen<br />
sind. ob diese gelder zur ablösung von<br />
ProgrammMezzaninen verwendet werden<br />
sollen, ist jedoch unklar. nach Presseberichten<br />
hält sich die inanspruchnahme dieser Fonds<br />
bislang noch in engen grenzen.<br />
externe (institutionelle) investoren, die in Mezzaninekapital<br />
investiert haben, werden i. d. r.<br />
auf eine vertragsgerechte rückführung bestehen.<br />
existiert eine hohe granularität der tranchen<br />
ist eine einigung mit allen investoren bei<br />
ProgrammMezzaninen aus sicht der unterneh<br />
Abbildung 3: Individual- und Programm-Mezzanine<br />
Investor<br />
1<br />
men meist schwierig. Wenn diese investments<br />
lediglich beimischungen in Fonds darstellen,<br />
können die investoren eine abschreibung<br />
meist gut verkraften. dies steht einer einigung<br />
zur Prolongation der Mittel meist entgegen.<br />
aufgrund des zeitlichen drucks und der<br />
gefahr einer insolvenz erschweren diese konstellationen<br />
eine Prolongation 6 .<br />
es stellt sich jedoch die Frage nach der Verantwortung<br />
der emissionshäuser. eine Fortführung<br />
könnte durch eine erneute Herauslegung von<br />
nachrangigem kapital durch diese institute zur<br />
ablösung der Forderungen der externen investoren<br />
erfolgen, in der Hoffnung, dass künftig<br />
eine rückführung möglich sein wird. Falls kreditinstitute<br />
diese Wertpapiere über eigene<br />
beteiligungsgesellschaften in den büchern<br />
halten, besteht die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung,<br />
sofern diese banken den unternehmen<br />
als kapitalgeber mit einer Prolongation<br />
weiterhin zur seite stehen wollen bzw. können.<br />
eine andere alternative ist die Weiterveräußerung<br />
der Papiere über den kapitalmarkt.<br />
die Veräußerung kann sich derzeit jedoch als<br />
schwierig erweisen. der Markt für problembehaftete<br />
investments ist zur Zeit illiquide und es<br />
werden sich kaum investoren finden, die zum<br />
einen adäquate Preise für unbesicherte Forderungen<br />
bieten und zum anderen bereit sind, in<br />
Individual-Mezzanine Programm-Mezzanine<br />
Banken / Mezzanine Fonds<br />
Kapital<br />
Unternehmen<br />
Investor<br />
2<br />
Investor<br />
3<br />
Unabh ängige ausl ändische Einzweckgesellschaft (SPV)<br />
Unternehmen<br />
1<br />
Kapital<br />
Kapital Genussrecht<br />
Portfolio (Emittenten)<br />
Unternehmen<br />
2<br />
Unternehmen<br />
3<br />
Individuallösung Standardlösung<br />
Verbrieftes<br />
Wertpapier<br />
Investor<br />
n<br />
Unabhängige ausländische Einzweckgesellschaft (SPV)<br />
Unternehmen<br />
n<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Falls Kreditinstitute<br />
Programm-<br />
Mezzanine über<br />
Beteiligungs gesellschaften<br />
in<br />
den eigenen Büchern<br />
halten, besteht die<br />
Möglichkeit der Laufzeitverlängerung.<br />
«<br />
6 einige bekannte nutzer von ProgrammMezzaninen<br />
wie die nici ag, Möbel schieder, oder ricö<br />
haben bereits insolvenz angemeldet.<br />
469
eitrag<br />
» Eine Gesellschafterstellung<br />
von<br />
Banken an Unternehmen<br />
ist aufgrund von<br />
Interessenkonflikten<br />
und Haftungs risiken<br />
abzulehnen. «<br />
7 Vgl. Scheunemann/Hoffmann, db <strong>2010</strong>, s. 983 ff.<br />
8 Vgl. Portisch: sanierung und insolvenz aus<br />
banken sicht, <strong>2010</strong>, s. 100 ff.<br />
470<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
die z. t. international unbekannten Firmen des<br />
deutschen Mittelstands zu investieren.<br />
3. Umwandlung in eine (Minderheits-)<br />
beteiligung<br />
eine weitere option bietet die umwandlung<br />
der Positionen in eine beteiligung am gesellschaftskapital<br />
im rahmen eines debt equity<br />
swaps (des). ob diese alternative aus bankensicht<br />
zu präferieren ist, wird im Folgenden<br />
untersucht: der des sieht lediglich einen<br />
tausch von Fremdkapital in eigenkapital vor.<br />
auf diese Weise kann bei einer Firma die eigenkapitalquote<br />
gesteigert und eine reduzierung<br />
von festen Liquiditätsabflüssen i. H. d. kapitaldienstes<br />
bewirkt werden.<br />
im rahmen der rückführung von Mezzaninekapital<br />
ist diese Lösung sowohl für die altgesellschafter<br />
als auch für die banken als Mezzaninegeber<br />
problematisch. die Firmeneigner haben<br />
sich seinerzeit für die alternative des Mezzaninekapitals<br />
entschieden, um keine kapitalanteile<br />
und keine Mitspracherechte abgeben zu<br />
müssen. daher werden diese einem des nicht<br />
positiv gegenüberstehen. Für kreditinstitute<br />
ist eine klassische gesellschafterstellung, u. u.<br />
bei einem existenzbedrohten unternehmen,<br />
aus mehreren gründen abzulehnen. im Vordergrund<br />
stehen der umsetzungsaufwand, mögliche<br />
Haftungsrisiken und interessenkonflikte.<br />
beim des wird die Forderung im rahmen einer<br />
sacheinlage in die gesellschaft eingebracht.<br />
daher ist die bewertung der einlage von relevanz,<br />
denn für den Fall einer Überbewertung<br />
besteht gem. § 9 gmbHg das risiko einer nachschusspflicht<br />
für den einleger in Höhe der<br />
bewertungsdifferenz 7 . es wird die erstellung<br />
eines kostenpflichtigen Wertgutachtens durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer notwendig und bewertungsabschläge,<br />
die zu einer Wertkorrektur in<br />
der bankbilanz führen, sind bei unternehmen<br />
in Zahlungsschwierigkeiten vorprogrammiert.<br />
damit wird ein – künftig eventuell nicht auftretender<br />
Verlust – unverzüglich realisiert und<br />
u. u. sind weitere Mittel aufgrund der nachschussverpflichtung<br />
zu gewähren. auf seiten<br />
des unternehmens kann durch eine neubewertung<br />
ein buchgewinn entstehen, der eine<br />
liquiditätswirksame steuerzahlung nach sich<br />
zieht. dies kann eine bestehende krisenlage<br />
mit Liquiditätsenge noch verschärfen.<br />
Mit der umwandlung von Mezzaninen in gesellschaftskapital<br />
ist eine bank u. u. (neuer) eigentümer<br />
und gleichzeitig gläubiger aus bestehenden<br />
krediten 8 . dies führt zu risiken für neu<br />
gewährte und auch für stehengelassene darlehen.<br />
so gilt das sanierungsprivileg nur einmalig.<br />
es bedeutet, dass kredite einer bank, die zudem<br />
gesellschafterin ist, nur bei einem ersten sanierungsversuch<br />
nicht den regelungen der insolvenzordnung<br />
unterworfen sind. ein erneuter<br />
wirtschaftlicher Zusammenbruch führt zur<br />
nachrangigkeit aller darlehen gem. § 39 inso<br />
und dem Verlust der dafür gewährten Firmensicherheiten.<br />
bis zu einer beteiligungsgrenze von<br />
zehn Prozent gilt gem. § 39 abs. 5 inso allerdings<br />
das sog. „kleingesellschafterprivileg“.<br />
des Weiteren können interessenkonflikte entstehen,<br />
da sich eine bank aus der umfinanzierung<br />
von Mezzaninen an einem unternehmen<br />
beteiligt und eine andere Firma aus der gleichen<br />
branche, die zugleich kreditkunde der bank ist,<br />
eine Wettbewerbsverzerrung fürchtet. so kann<br />
der konkurrent ein besonderes interesse des<br />
kreditinstituts vermuten die beteiligungsfirma<br />
bei den kreditkonditionen oder der kreditvergabe<br />
zu bevorteilen. eine gesellschafterstellung<br />
von banken an unternehmen über einen<br />
des ist aufgrund von interessenkonflikten und<br />
Haftungsrisiken daher konsequent abzulehnen.<br />
4. Umschuldung über eine Kreditfinanzierung<br />
eine weitere alternative besteht in der umschuldung<br />
der Mezzanine in einen kredit. i. d. r.<br />
haben sowohl die Mezzaninekapital geber als<br />
auch die weiteren gläubiger wie banken, Lieferanten<br />
und kreditversicherer kein interesse<br />
an einer durch eine blocktilgung erhöhten<br />
insolvenzgefahr bei Firmenkunden. daher ist<br />
zu prüfen, inwieweit eine umfinanzierung im<br />
rahmen einer Poollösung mit einer aufteilung<br />
der Finanzmittel auf mehrere gläubiger eine<br />
stabile Finanzierung gewährleisten kann.<br />
betroffen von der hohen rückführung aufgrund<br />
von Mezzaninen ist auch der weitere<br />
Finanziererkreis der Hausbanken und nebenbanken<br />
sowie der Lieferanten und kreditversicherer,<br />
da diese gelder nicht mehr für den laufenden<br />
kapitaldienst zur Verfügung stehen und<br />
bei einer Liquiditätsenge zudem insolvenzgefahr<br />
besteht. u. u. werden daher die übrigen
gläubiger des unternehmens einspringen, da<br />
sie ansonsten gefahr laufen, die eigenen Forderungen<br />
zu verlieren. aus diesem grund sollten<br />
sich das betroffene unternehmen aber auch die<br />
gläubigerbanken und sonstigen kapitalgeber<br />
frühzeitig gedanken über eine (teil) rückführung<br />
aus dem Working capital bzw. über eine<br />
umfinanzierung der restforderung machen. Zu<br />
beachten ist, dass die banken, Lieferanten und<br />
kreditversicherer eine sondertilgung aus dem<br />
Working capital über eine reduzierung der<br />
variablen sicherheitenwerte des umlaufvermögens<br />
in Form der globalzession und der Warensicherungsübereignung<br />
indirekt finanzieren.<br />
daher sind die jeweiligen interessenlagen und<br />
abhängigkeiten aus den bestehenden Finanzierungen<br />
zu eruieren. stellen eine bank, ein<br />
Lieferant oder ein kreditversicherer hohe kreditvolumina<br />
bereit, ist die einbindung in eine<br />
umfinanzierung unbedingt zu prüfen. es bietet<br />
sich eine Poollösung mit der aufteilung der<br />
kredite und der sicherheiten an. die umfinanzierung<br />
sollte mit einer rückführungsvereinbarung<br />
über eine ratierliche tilgung ausgestaltet<br />
sein. nach beendigung des Pools können die<br />
kreditsicherheiten wieder an die ursprünglichen<br />
sicherungsnehmer zurückfallen.<br />
gerade banken, die unternehmen in früheren<br />
Jahren als emissionshäuser bzw. originatoren<br />
mit Mezzaninekapital ausgestattet haben,<br />
sollten sich bei einer notwendigen anschlussfinanzierung<br />
nicht bedeckt halten. auch institute<br />
und andere investoren, die Mezzanine in<br />
ihre bilanz aufgenommen haben, sollten sich<br />
nicht nur aktiv für eine umfinanzierung einsetzen,<br />
sondern diese mit angemessenen Quoten<br />
mittragen.<br />
PRAxISTIPPS<br />
V. Kommunikation zwischen<br />
Banken und Unternehmen<br />
Mezzanine haben sich zur schaffung von<br />
Finanzierungsstabilität in unternehmen in krisenzeiten<br />
nicht immer bewährt. gerade ProgrammMezzanine<br />
haben oftmals mehr Probleme<br />
erzeugt als gelöst. ursachen liegen in<br />
der endfälligkeit der Produkte und der granularität<br />
der investments. die schwierigkeiten<br />
der auslaufenden ProgrammMezzanine sollten<br />
aus banken sicht jedoch aktiv angegangen<br />
werden. es besteht derzeit noch ein ausreichender<br />
zeitlicher Vorlauf, um eventuelle<br />
Finanzierungsprobleme aus der rückführung<br />
von endfälligen Mezzaninen gestalterisch zu<br />
lösen. Wichtig ist es aus bankensicht, alle kreditengagements<br />
im Hinblick auf die nutzung<br />
von Mezzaninekapital zu überprüfen. Läuft bei<br />
einem kunden in der nahen Zukunft eine derartige<br />
Finanzierung aus, sind die gespräche frühzeitig<br />
aufzunehmen, um die geplante rückführung<br />
zu erfragen und ggf. neu zu strukturieren.<br />
gerade die Hausbank kann hier eine Führungsrolle<br />
übernehmen.<br />
Wurde ein kritischer kunde mit einer voraussichtlich<br />
künftig nicht gedeckten tilgung identifiziert,<br />
sind Maßnahmen zur refinanzierung<br />
zu erarbeiten. die investoren, die originatoren<br />
und die gläubiger wie banken, Lieferanten<br />
und kreditversicherer können Möglichkeiten<br />
einer umfinanzierung, ggf. im Pool, diskutieren.<br />
klassische Finanzprodukte wie kreditfinanzierungen<br />
zur umschuldung, ein intensives<br />
Working capital Management zur (teilweisen)<br />
tilgung der fälligen Forderungen oder ein Mix<br />
aus beiden alternativen bieten weitere praxisnahe<br />
Lösungen für diesen Problembereich. £<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Mögliche<br />
Schwierigkeiten<br />
bei auslaufenden<br />
Programm-<br />
Mezzanine sollten<br />
aus Bankensicht<br />
aktiv angegangen<br />
werden. «<br />
Frühzeitige aufnahme der kommunikation von kreditinstituten mit unternehmen, die ProgrammMezzanine nutzen, um<br />
absprachen über die rückführung oder umfinanzierung des endfälligen Mezzaninekapitals zu treffen.<br />
gerade bei bonitätsschwachen Firmen ist zu versuchen, einen FinanzierungsMix aus einer rückführung aus dem Working<br />
capital und einer umfinanzierung der restforderung, u. u. in einem sicherheitenpool, zu gestalten.<br />
die umwandlung von Forderungen in eine direktbeteiligung, u. a. über einen debt equity swap, ist für banken mit<br />
erheblichen interessenkonflikten und (finanziellen und rechtlichen) risiken verbunden und sollte nicht in erwägung<br />
gezogen werden.<br />
471
472<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Wohnungs standorte: Bewertung<br />
unter demografi schen Aspekten<br />
Autoren:<br />
Stefanie Gropp,<br />
Immobiliensachverständige,<br />
Bewertungsmanagement, NORD/LB und<br />
die demografi sche entwicklung wird je nach standort den Marktwert und den<br />
dem grundstück als sicherheit beizumessenden Wert bestimmen.<br />
Dr. Karsten Schröter,<br />
Bankabteilungsdirektor,<br />
Leiter Bewertungsmanagement,<br />
Tätigkeitsschwerpunkt Bewertungsmethoden<br />
und -prozesse, NORD/LB.<br />
Diskutieren Sie zum Thema<br />
dieses Beitrags mit anderen<br />
<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />
Diesen Beitrag finden Sie<br />
dort unter der Rubrik:<br />
Kredit.<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w das Phänomen des demografi schen<br />
Wandels beschreibt den Übergang von hohen<br />
geburtenraten und niedrigen sterberaten hin<br />
zu niedrigen geburten und hohen sterberaten.<br />
diese negative dynamik der bevölkerungsentwicklung<br />
in deutschland ist schon lange ein<br />
thema, dem große aufmerksamkeit gebührt.<br />
es entstehen vielerlei diskussionen über die<br />
sorge der Zukunftsfähigkeit der sozialsysteme<br />
und auch über den erhalt der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit der bundesrepublik.<br />
alle bereiche aus Wissenschaft, Politik oder<br />
Öff entlichkeit sind sich der rückläufi gen Entwicklung<br />
bewusst, die deutschland laut Prognosen<br />
in den kommenden Jahren bevorsteht.<br />
die Folgen der niedrigen geburtenzahlen,<br />
der hohen abwanderung und der stetig steigenden<br />
Lebenserwartung wirken sich in verschiedenster<br />
Weise und räumlich gespalten<br />
auf den Immobilienmarkt aus. die Herausforderung<br />
für die Immobilienfi nanzierung<br />
liegt darin, mit regionen umzugehen, in<br />
denen die arbeitsplatzproblematik und eine<br />
abnehmende bevölkerung eine verstärkte<br />
rolle spielen. steigende Leerstandszahlen von<br />
Wohnungen infolge abwandernder einwohner<br />
beeinfl ussen die nachfragesituation am Wohnungsmarkt,<br />
da potenzielle Mieter fehlen. die<br />
sinkende immobiliennachfrage geht mit Wertverlusten<br />
der immobilien einher.<br />
dabei wird nicht übersehen, dass die entwicklung<br />
des immobilienmarkts nicht nur von<br />
demografi schen Faktoren abhängt, sondern<br />
durch eine Vielzahl, sich teilweise in ihrer Wirkung<br />
aufhebender, Faktoren beeinfl usst wird.<br />
so ist z. b. die abnahme der bevölkerung und<br />
die durch Vereinzelung entstehende erhöhung<br />
der anzahl der Haushalte solch eine gegenläu<br />
fi ge tendenz. im folgenden beitrag wird jedoch<br />
zunächst von weiteren einfl ussfaktoren abstrahiert<br />
und der demografi sche Faktor in seiner<br />
auswirkung auf die immobilienbewertungen<br />
unter der Prämisse der konstanz der anderen<br />
Faktoren betrachtet.<br />
II. Demografische Entwicklung<br />
und Wohnungsbestand<br />
1. Überblick über die demografischen<br />
Entwicklungen<br />
seit 2003 nimmt die bevölkerung in deutschland<br />
ab. im Vergleich zum Jahr 2007 ist die<br />
Zahl um weitere 0,2% auf 82,06 Mio. einwohner<br />
gesunken. seit 1972 verzeichnet deutschland<br />
einen Überschuss an gestorbenen gegenüber<br />
der geborenenzahl. das Geburtendefi zit<br />
in Deutschland liegt im Jahr 2008 bei 168.000.<br />
Zum einen liegt das an den geburtenstarken<br />
Jahrgängen der 1960er Jahre, die ins alter<br />
kommen und zahlenmäßig die heute Hochbetagten<br />
übersteigen. Zum anderen nimmt die<br />
geburtenzahl weiter ab. im Jahr 2050 kulmuniert<br />
diese entwicklung in einem geburtendefi zit, das<br />
viermal so hoch ist wie heute (von 168.000 auf<br />
600.000). auch bei einem leichten anstieg der<br />
geburtenhäufi gkeit, würde sich das geburtendefi<br />
zit immer noch verdreifachen. seit 2003 ist<br />
eine abnahme der bevölkerungszahl zu vermerken,<br />
weil die schwindende Zuwanderung das<br />
geburtendefi zit nicht mehr ausgleichen kann.<br />
Wegen des weiter steigenden geburtendefi <br />
zits, wird sich dieser trend auch langfristig fortsetzen.<br />
aufgrund weniger geburten und weil<br />
immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen,<br />
steigt sowohl das durchschnittsalter, als<br />
auch der absolute und relative anteil der älteren<br />
Jahrgangsgruppen. die Vorausschätzungen<br />
des statistischen bundesamtes bilden ein szena
io ab, welches in einem rückgang auf 74 Mio.<br />
Menschen im Jahr 2050 resultiert. der derzeitige<br />
altersaufbau wird die zukünftigen entwicklungen<br />
insofern prägen, dass jüngere und mittlere<br />
altersgruppen verlieren und Ältere an bedeutung<br />
gewinnen.<br />
2. Wohnungsneubau und regionale<br />
Betrachtung der Wohnflächennachfrage<br />
einer aktuellen Pressemitteilung des statistischen<br />
bundesamts zufolge, wurden im Jahr<br />
2008 rd. 176.000 Wohnungen fertig gestellt,<br />
rd. 18% weniger als im Vorjahr. der rückgang<br />
an Fertigstellungen von einfamilienhäusern<br />
lag bei 22%, von Zweifamilienhäusern bei rd.<br />
24% und bei Mehrfamilienhäusern waren es rd.<br />
neun Prozent weniger.<br />
im Vergleich zum Jahr 1995, als ein spitzenwert<br />
von 600.000 Wohneinheiten fertiggestellt<br />
wurde, stellt der aktuelle Vergleichswert<br />
von insgesamt 176.000 Wohnungen (in Wohn<br />
und nichtwohngebäuden) nicht einmal ein<br />
drittel dar. dabei müssten laut bbr ab <strong>2010</strong><br />
mit rd. 200.000 Wohnungen jährlich gerechnet<br />
werden. in der Wohnungsprognose von<br />
2001 wurde sogar noch von 290.000 Wohneinheiten<br />
pro Jahr allein für Westdeutschland<br />
ausgegangen! Hier zeigt sich, dass der demografisch<br />
bedingte Nachfragerückgang früher<br />
und deutlicher eingesetzt hat und immer noch<br />
besteht. abb. 1 zeigt den nachfragerückgang<br />
im Verlauf seit 1991.<br />
auffällig ist, dass sich im geschosswohnungsbau<br />
bereits seit fünf Jahren ein rechnerisches<br />
defizit von 60.000 Wohneinheiten jährlich zeigt,<br />
Abbildung 1: Genehmigte und fertig gestellte Wohnungen<br />
welches sich derzeit auf 300.000 Wohnungen<br />
summiert. es verdeutlicht die enorme Zurückhaltung<br />
von investoren im segment geschosswohnungsbau<br />
aufgrund der negativen demografischen<br />
entwicklungen. diese verdecken das<br />
eigentliche nachfragepotenzial, das durch die<br />
zunehmenden Haushaltszahlen sowie durch die<br />
regional differenzierten entwicklungen entsteht.<br />
infolge der unterschiedlichen entwicklung der<br />
bevölkerungszahlen in deutschland entstehen<br />
Verlierer- und Gewinnerregionen. gewinnerregionen<br />
sind jene, die sich durch ein positives<br />
Wirtschafts und bevölkerungswachstum auszeichnen<br />
und in denen es genügend arbeitsplätze<br />
gibt. insbesondere in Westdeutschland<br />
wird diese konstellation zu finden sein.<br />
in den Metropolregionen wird es einerseits<br />
große Zugewinne an Haushaltszahlen geben.<br />
andererseits ist durch die erhöhte nachfrage<br />
mit einem anstieg der Miet und kaufpreise<br />
durch engpässe im Wohnungsmarkt zu rechen.<br />
nicht nur die unmittelbare randzone der Metropolen,<br />
der sog. speckgürtel, wird Haushaltszuwächse<br />
aufweisen, sondern auch das weiträumigere<br />
umland. Zu den gewinnenden regionen<br />
zählen die ländlichen Verdichtungsräume um<br />
stuttgart und München sowie um Hamburg und<br />
bremen. der trend der suburbanisierung wirkt<br />
außerdem besonders nachhaltig in den katholisch<br />
geprägten räumen in bayern und im westlichen<br />
niedersachsen. Verliererregionen gibt es<br />
im Westen v. a. in den altindustriellen kernregionen<br />
des ruhrgebiets und im saarland. ebenso<br />
nehmen die Haushaltszahlen in südniedersachsen<br />
sowie nordhessen ab.<br />
in ostdeutschland gestaltet sich die entwicklung<br />
weiterhin problematisch. Hohe Wande<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Es sind die sog.<br />
Verliererregionen, die<br />
aufgrund von Wanderungsverlusten<br />
und<br />
zunehmender Leerstandsproblematik<br />
eine Herausforderung<br />
für den Immobilienmarkt<br />
und die Bewertung<br />
darstellen. «<br />
473
474<br />
beitrag<br />
» Jede Immobilie,<br />
die als Sicherheit<br />
dient, ist gesondert<br />
zu bewerten. «<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
rungsverluste, die sich in den letzten Jahren<br />
sogar noch verstärkt haben, wirken sich gravierend<br />
auf die Wohnungsmarktnachfrage aus.<br />
eine rückläufige entwicklung der Wohnflächennachfrage<br />
und abnehmende Haushaltszahlen<br />
werden für die folgenden regionen prognostiziert:<br />
strukturschwache regionen in sachsenanhalt<br />
und thüringen, die östlichen regionen<br />
MecklenburgVorpommerns und ländlichen<br />
regionen brandenburgs sowie im erzgebirge.<br />
in Zukunft werden diese regionen unter der<br />
demografischen Last leiden, welche das Leerstandsrisiko<br />
ansteigen lässt. Hier entstehen<br />
die sog. Verliererregionen.<br />
um dieses Problem zu beheben, sollen durch<br />
den Stadtumbau Ost bis 2011 ca. 350.000 Leerstände<br />
beseitigt werden. im Jahr 2007 belief<br />
sich die Zahl der Leerstände auf 780.000 einheiten<br />
– 2002 waren es noch 824.000 leerstehende<br />
Wohnungen. Wenn bereits heute angebotsüberhänge<br />
da sind, ist der abwärtstrend<br />
vorprogrammiert. der zunehmende Wegzug<br />
junger Menschen kann den Entvölkerungsprozess<br />
in ostdeutschland zusätzlich beschleunigen,<br />
weil dadurch die nachfolgenden generationen<br />
fehlen. V. a. für kleine gemeinden, die<br />
nicht innerhalb von agglomerationsräumen<br />
liegen, ist diese entwicklung verheerend.<br />
in den neuen bundesländern entwickeln sich<br />
brandenburg aufgrund seiner Hauptstadtnähe<br />
Abbildung 2: Portfoliobewertung<br />
sowie die sachsenmetropolen dresden und<br />
Leipzig entgegen dem ostdeutschen trend.<br />
die einwohnerzahlen wachsen und Wohnraum<br />
wird verstärkt nachgefragt. auch hervorzuheben<br />
sind die entwicklungen im westlichen<br />
MecklenburgVorpommern. ansiedlungen um<br />
den Verdichtungsraum Hamburg geben dieser<br />
region positive impulse.<br />
in der auswertung konnte kein für die bewertung<br />
zu verallgemeinernder algorithmus aufgestellt<br />
werden. dazu waren datenlage und<br />
empirische ergebnisinterpretation nicht aussagefähig<br />
genug. allerdings haben sich als<br />
stellschrauben die kapitalisierungszinssätze<br />
und die bewirtschaftungskosten sowie Leerstandsbetrachtungen<br />
herauskristallisiert. die<br />
Veränderung der restnutzungsdauer war eher<br />
von untergeordneter bedeutung. so werden im<br />
Folgenden die aspekte Portfoliobewertung<br />
und Leerstandsbewertung näher betrachtet.<br />
III. Systematische Aspekte der<br />
Bewertung<br />
1. Blick auf die Portfoliobewertung<br />
die bewertung großer immobilienbestände,<br />
insbesondere auch homogener Wohnungsbestände,<br />
kann auf Portfoliobasis geclustert<br />
werden und innerhalb der cluster mit pauschalierten<br />
ansätzen bewertet werden. als<br />
Bewertungsart Bedeutung Charakteristika<br />
Aggregierte<br />
Einzelbewertung<br />
Paketbewertung<br />
Massenbewertung<br />
Desktopbewertung<br />
- Sachverständige Einzelbewertung für Vielzahl von<br />
Objekten<br />
- Durchführung vollumfänglicher Ortsbesichtigungen<br />
- Bildung homogener Untergruppen nach Nutzung, BJ, Lage,<br />
etc.<br />
- Homogenisierung der Bewertungsansätze nach<br />
Objektgruppen<br />
- stichprobenhafte Einzelbewertung mit Übertragung der<br />
Ergebnisse als Vergleichswert auf Rest des Pakets<br />
- teilumfängliche Ortsbesichtigungen<br />
- Portfolioanalyse zur Strukturierung der Bestände<br />
- Bildung von Objektkategorien und Subportfolios<br />
- repräsentative Stichprobe aus Subportfolios bewerten<br />
- Ortsbesichtigungen begrenzt auf Objekte der Stichprobe<br />
- Übertragung der Bewertungsergebnisse als<br />
Desktopbewertung<br />
- Extrapolation auf Rest der Grundgesamtheit<br />
- Etablierung einer Qualitätssicherungsroutine<br />
- keine Ortsbesichtigungen<br />
- Analyse begrenzt auf Schreibtisch („Desktop“) des<br />
Wertermittlers<br />
- Codierung von Objekten nach Zugehörigkeit zu homogenen<br />
Teilportfolios<br />
- Tabellenkalkulation (vereinfachte Ertragswertfunktionen)<br />
großer<br />
Zeitaufwand,<br />
hohe Kosten,<br />
geringes Risiko<br />
geringer<br />
Zeitaufwand,<br />
niedrige Kosten,<br />
hohes Risiko<br />
Marktwert /<br />
-indikation<br />
Marktwert<br />
Marktwert<br />
Marktwertindikation<br />
Marktwertindikation
clusterMerkmale werden Lagequalität, baujahr,<br />
Zustand und ausstattung gewählt. so<br />
werden die einzelnen objekte nicht mit einem<br />
konkreten Marktwert, sondern mit einem<br />
dem cluster angemessenen pauschalierten<br />
Marktwert beschrieben. dies ist eine übliche<br />
Methode zur ermittlung von kaufpreisen.<br />
insgesamt unterscheidet Brühl 1 die in der folgenden<br />
abb. beschriebenen arten der Portfoliobewertung.<br />
dabei wird deutlich darauf<br />
verwiesen, dass gerade die Ergebnisse der<br />
pauschalierten Bewertung eher einer Marktwertindikation<br />
als einem Marktwert nach<br />
§ 194 baugb entsprechen.<br />
Während der Verband der Öffentlichen banken<br />
(kommission für bewertungsfragen) die Listenbewertung<br />
als eine bewertung definiert, in<br />
welcher alle rechnerischen anforderungen der<br />
belWertV dokumentiert und nachvollziehbar<br />
auf das einzelobjekt ausgeführt werden, geht<br />
die definition der „Listenbewertung“ der baFin<br />
von einer clusterung und Pauschalbewertung<br />
aus. Wesentlich für die beleihungswertermittlung<br />
ist jedoch, immer den Markt- und Beleihungswert<br />
des Einzelobjekts ausweisen zu<br />
können. dies bedeutet, auch für die Portfoliobewertung<br />
als sicherheitenbewertung immer<br />
einzelwerte zu ermitteln und dabei für jedes<br />
objekt eine beschreibung i. s. d. gutachtens<br />
nach § 5 belWertV zu erstellen.<br />
2. Bewertungsansätze beim Einzel objekt<br />
Zur Verkehrs bzw. beleihungswertwertermittlung<br />
von renditeobjekten wird i. d. r. das<br />
ertragswertverfahren angewandt. die eingehenden<br />
determinanten restnutzungsdauer,<br />
reinertrag, Liegenschaftszinssatz/kapitalisierungszinssatz,<br />
bewirtschaftungskosten und<br />
bodenwert haben einen unterschiedlichen einfluss<br />
auf den ertragswert.<br />
eine umfrage von rd. 150 HypZertsachverständigen<br />
im rahmen einer diplomarbeit<br />
erbrachte interessante ergebnisse im umgang<br />
der experten mit dem demografischen risiko in<br />
der immobilienbewertung. Hauptaugenmerk<br />
wird im Folgenden auf den Liegenschaftszins-<br />
sowie Kapitalisierungszinssatz gelegt.<br />
Während bei der Marktwertermittlung der reinertrag<br />
in abhängigkeit von der restnutzungs<br />
dauer mit dem Liegenschaftszins diskontiert<br />
wird, geschieht dies bei der beleihungswertermittlung<br />
mit dem kapitalisierungszinssatz<br />
(vgl. § <strong>12</strong> abs. 1 belWertV). im gegensatz zum in<br />
der Marktwertermittlung angesetzten Liegenschaftszinssatz,<br />
der das Risiko am Wertermittlungsstichtag<br />
beinhaltet, beruht der kapitalisierungszins<br />
auf vorsichtiger schätzung und<br />
ist aus der maßgeblich langfristigen regionalen<br />
Marktentwicklung abgeleitet. bei einem<br />
erhöhten ertrags und Verkaufsrisiko einer<br />
immobilie ist je nach nutzungsart ein entsprechend<br />
höherer kapitalisierungszins anzusetzen<br />
(§ <strong>12</strong> abs. 3 belWertV).<br />
bei der Frage, welchen der Parameter in der<br />
ertragswertermittlung die sachverständigen<br />
als am besten geeignet sehen, um ein demografisches<br />
risiko abzubilden, kristallisierten<br />
sich der Liegenschafts und der kapitalisierungszinssatz<br />
im Vergleich zu den anderen<br />
größen als geeignetste stellschrauben heraus.<br />
trotz der vom jeweiligen gutachterausschuss<br />
aus dem Markt abgeleiteten Liegenschaftzinssätze,<br />
würden die teilnehmer in der bewertung<br />
einen zusätzlichen aufschlag auf diesen anbringen.<br />
dies zeigte die auswertung der eingabewerte<br />
für den kapitalisierungs und den Liegenschaftszinssatz.<br />
Für die beiden Zinssätze sind<br />
die meisten eingabewerte (im Vergleich zur<br />
restnutzungsdauer und dem Mietausfallwagnis)<br />
zu verzeichnen. das Verhalten der teilnehmer<br />
zeigt, dass viele nicht der ansicht sind, das<br />
risiko sei ausreichend im vorgegebenen Liegenschaftszinssatz<br />
berücksichtigt. eine Literaturrecherche<br />
hat ebenso ergeben, dass die vom<br />
gutachterausschuss veröffentlichten Zinssätze<br />
mittels Zu oder abschlägen objektspezifisch<br />
anzupassen sind. Z. b. können bestimmte Lagekriterien,<br />
wie die Höhe des bodenwerts aber<br />
auch nachfrage und Vermietungssituation,<br />
eine Anpassung erforderlich machen. gerade<br />
bei ausgewiesenen, nicht detaillierten Liegenschaftszinssätzen<br />
für ein ganzes bundesland<br />
sind standortspezifische gegebenheiten, folglich<br />
das regionale angebots und nach frageverhalten,<br />
nicht umfassend berücksichtigt.<br />
interessant ist zugleich die häufig gewählte<br />
antwort „anpassung beider Zinssätze“. obwohl<br />
der Liegenschaftszinssatz nach der Literatur<br />
ein aus dem aktuellen Marktgeschehen abgeleiteter<br />
Liegenschaftszinssatz und im gegensatz<br />
zum kapitalisierungszinssatz kein Wert ist,<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Bestehen strukturelle<br />
oder lang<br />
andauernde Leerstände,<br />
ist besonders<br />
zu prüfen, ob<br />
aufgrund der jeweiligen<br />
Marktlage eine<br />
Vermietung überhaupt<br />
oder zu den<br />
angesetzten Mietpreisen<br />
in absehbarer<br />
Zeit noch zu<br />
erwarten ist. «<br />
1 Vgl. Brühl, HypZertLehrbrief Marktwertermittlung.<br />
475
476<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 3: Arten von Leerstand<br />
der aus erkenntnissen der Vergangenheit, der<br />
gegenwart und der Zukunft abgeleitet wird,<br />
bilden 70% der sachverständigen das risiko<br />
des demografi schen Wandels mit ihm und<br />
dem kapitalisierungszinssatz ab. anlass hierfür<br />
ist, dass die auswirkungen einer alternden<br />
und schrumpfenden bevölkerung bereits<br />
heute zu spüren sind und nicht nur in dem vorsichtig<br />
anzusetzenden kapitalisierungszinssatz<br />
eingefangen werden können. auch der Liegenschaftszinssatz,<br />
wenn aus aktuellen kaufpreisen<br />
abgeleitet, beinhaltet den aktuell stattfi ndenden<br />
demografi schen Wandel bereits.<br />
3. Bewertung von Leerständen in<br />
Wohnimmobilien<br />
die Bewertung von Leerständen ist in regionen<br />
mit zunehmenden Leerstand eine besondere<br />
Herausforderung. so spielt die abgren<br />
Abbildung 4: Rechtliche Vorgaben<br />
Gesetz/<br />
Verordnung<br />
BelWertV<br />
struktureller Leerstand – keine Wiedervermietungschance<br />
Lang anhaltender<br />
(vorübergehender /<br />
konjunktureller)<br />
Leerstand – ohne Vorliegen von<br />
Mietverträgen<br />
Kurzfristiger<br />
Leerstand –<br />
Incentives,<br />
Mietverträge<br />
vorhanden<br />
kurzfr.<br />
zung zwischen dem Leerstand, der aus<br />
Mieterfl uktuation entsteht und der durch das<br />
Mietausfallwagnis abgedeckt wird, und länger<br />
anhaltendem sowie strukturellem Leerstand<br />
eine große rolle. Welche Zukunftserwartung<br />
leitet der gutachter aus der demografi schen<br />
entwicklung, aber auch aus den anderen den<br />
Markt gestaltenden aspekten wie stadtumbau,<br />
Veränderung der Haushaltsanzahl oder incentives<br />
für Leerstandsobjekte ab. bezogen auf die<br />
kreditwirtschaftliche bewertung dieser immobilien<br />
werden drei Wege vorgeschlagen:<br />
erfassung des Leerstandes durch Mietausfallwagnis,<br />
bewertung als kurzfristiger Leerstand<br />
oder Mietausfall bei Vorliegen von Mietverträgen,<br />
bewertung als längerfristiger Leerstand,<br />
bewertung als struktureller Leerstand.<br />
Inhalt Folge<br />
§ 3: Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird, ist der Wert<br />
der Immobilie, der erfahrungsgemäß ... unter Ausschaltung<br />
spekulativer Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung<br />
bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.<br />
§ 10, Abs. 1: Bei der Ermittlung des Rohertrags darf nur der Ertrag<br />
berücksichtigt werden, den das Objekt bei ordnungsgemäßer<br />
Bewirtschaftung … jedem Eigentümer nachhaltig gewähren kann.<br />
§ 10, Abs. 3: Bestehen strukturelle oder lang andauernde<br />
Leerstände, ist besonders zu prüfen, ob aufgrund der jeweiligen<br />
Marktlage eine Vermietung überhaupt oder zu den angesetzten<br />
Mietpreisen in absehbarer Zeit noch zu erwarten ist.<br />
§ 4, Abs. 6: Bei im Bau befindlichen Objekten ist der<br />
Beleihungswert der Zustandswert.<br />
SolvV - Keine Aussage<br />
KWG - Keine Aussage<br />
Mietausfallwagnis über RND<br />
Entscheidung des<br />
Gutachters nach<br />
Marktlage und<br />
Objektart<br />
Zeitraum in Abhängigkeit<br />
von der Objektart<br />
Keine festlegung der BaFin<br />
RND<br />
kein Ertragsansatz für leer<br />
stehende Flächen, jedoch<br />
Kostenbarwert<br />
kein Ertragsansatz für<br />
leerstehende Flächen,<br />
jedoch Kostenbarwert<br />
Wertminderung durch<br />
Kapitalisierung der<br />
Mindermiete<br />
Wertminderung durch<br />
Kapitalisierung der<br />
Mindermiete<br />
Bestandteil der Bewikosten<br />
Die Definition der<br />
Nachhaltigkeit ist nicht<br />
vorgegeben.<br />
„Spekulative Elemente“<br />
nicht vorgegeben.<br />
Ggf. Dissens zu<br />
ImmoWertV: „marktübliche<br />
Mieten“.<br />
Unterscheidung zwischen<br />
strukturellem und lang<br />
andauernden Leerstand
Abbildung 5: Aussagen der BaFin<br />
Stichwort Inhalt Folge<br />
Unstrittig ist<br />
Vorgehen bei<br />
Lang<br />
anhaltender<br />
Leerstand –<br />
Klarstellung<br />
der BaFin<br />
- strukturellem Leerstand<br />
- Die Verwendung des Zustandswertes<br />
nach § 4 Abs. 3 BelWertV zur<br />
Darstellung eines zeitweiligen<br />
Leerstandes wird kritisch gesehen. Es<br />
besteht die Gefahr des<br />
„Hochschreibens“ der Beleihungswerte.<br />
- Basis des Zustandswerts ist ein<br />
Beleihungswert für den Zustand nach<br />
Fertigstellung.<br />
- Zeitweiliger (lang anhaltender)<br />
Leerstand wirkt als Wertminderung<br />
(Abzug der barwertigen Mindererträge<br />
für die Zeit des Leerstandes)<br />
- „Lang anhaltend“ wird nicht definiert.<br />
in den abbildungen ist ein auszug aus den relevanten<br />
Verordnungen dargestellt. der wesentliche<br />
bezug erfolgt in der belWertV. § 10 abs. 3<br />
Abbildung 6: Möglichkeiten der Bewertung von Leerstand<br />
(Quelle: VÖB-Kommission für Bewertungsfragen)<br />
Mietsituation<br />
1. Möglichkeit<br />
2. Möglichkeit<br />
3. Möglichkeit<br />
Bewertungsprodukt<br />
PRAxISTIPPS<br />
Erstbewertung<br />
Leerstand 1<br />
vorläufiger Beleihungswert 1<br />
für 100% Ertrag<br />
Wertüberwachung<br />
Wertüberwachung<br />
nach § § 20a (6) (6) KWG<br />
Keine Vermietungschance in der Zukunft<br />
Kein Ertragsansatz dieser Flächen und barwertige<br />
Berücks ichtigung der zusätzlichen Kosten<br />
(Betriebs -, Bewirtschaftungskosten)<br />
Es soll vermieden werden, dass in Fällen, in<br />
denen von strukturellem Leerstand<br />
auszugehen ist, dennoch lang anhaltender<br />
Leerstand unterstellt wird. In diesen Fällen<br />
bestände das Risiko späterer Wertkorrektur.<br />
Würde von vorn herein struktureller Leerstand<br />
bewertet, ist jedoch keine Wertkorrektur nach<br />
oben möglich. Dennoch ist unter dem Ziel der<br />
Sicherheit der Deckungsmassen die Variante<br />
der Bewertung von lang anhaltendem<br />
Leerstand nicht angemessen.<br />
Eine Einzelfallregelung, ob bei Abbau des<br />
Leerstandes ein neuer Beleihungswert<br />
ermittelt wird, wird von der BaFin nicht<br />
ausgeschlossen.<br />
belWertV äußert sich explizit zur thematik. der<br />
Leerstand wird nach den Zuständen in abb. 6<br />
bewertet. £<br />
Vollvermietung<br />
endgültiger<br />
Beleihungswert 2<br />
2<br />
für für 100 100% % Ertrag<br />
endgültiger Beleihungswert Beleihungswert 1<br />
1<br />
Leerstand Leerstand ohne ohne Wertansatz Wertansatz (wie (wie struktureller struktureller Leerstand)<br />
Leerstand)<br />
Wertüberwachung<br />
Wertüberwachung<br />
nach nach § § 20a 20a (6) KWG<br />
Leerstand 2<br />
endgültiger<br />
Beleihungswert Beleihungswert 2<br />
2<br />
nach nach WÜ<br />
WÜ<br />
endgültiger endgültiger Beleihungswert 1<br />
für 100% 100% Ertrag und Berücksichtigung der kapitalisierten Mindermiete als Wertminderung<br />
Portfoliobewertung ist für kreditwirtschaftliche Zwecke immer als einzelbewertung vorzunehmen.<br />
der demografische Faktor kann am besten im Liegenschaftszinssatz/kapitalisierungszinssatz abgebildet werden.<br />
1<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
bewertung von Leerständen unter demografischen aspekten ist vorwiegend als struktureller Leerstand darzustellen.<br />
477
478<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Optimierung der Kreditprozesse<br />
Autoren:<br />
Thomas Abend,<br />
Direktor, Bereichsleiter Marktfolge<br />
Aktiv sowie Intensiv- und Sanierungsbetreuung<br />
und Kreditabwicklung,<br />
Südwestbank AG und<br />
Michael Schnüttgen,<br />
Leiter Qualitätsmanagement,<br />
Prozessverantwortlicher Aktivprozesse,<br />
Südwestbank AG sowie<br />
Geschäftsführer SWB Treuhand GmbH.<br />
Praxisansätze zum transfer des industriellen Prozessmanagementansatzes auf das<br />
risikorelevante kreditgeschäft.<br />
Diskutieren Sie zum Thema<br />
dieses Beitrags mit anderen<br />
<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />
Diesen Beitrag finden Sie<br />
dort unter der Rubrik:<br />
Kredit.<br />
» In allen drei<br />
deutschen Banksäulen<br />
wird die<br />
Erfolgs geschichte des<br />
industriellen Prozessmanagementansatzes<br />
der Automobilbranche<br />
adaptiert<br />
und umgesetzt. «<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w als Werthebel zur nachhaltigen steigerung<br />
des unternehmenserfolgs steht in der Finanzindustrie<br />
immer wieder die Optimierung der<br />
Produktionseinheiten im Fokus. Mit rückbesinnung<br />
auf das klassische bankgeschäft –<br />
im Zuge der Finanzmarktkrise – geht damit<br />
aber auch eine insgesamt geringere Margenerwartung<br />
in den einzelnen kundengeschäften<br />
einher.<br />
daher ist es die Zielvorgabe, die kundenbedürfnisse<br />
fl exibel und in hoher Qualität zu bedienen<br />
und dabei durch standardisierung, automatisierung<br />
und Modularisierung die abläufe<br />
kostenoptimiert darzustellen. bei der umsetzung<br />
dieser Ziele wird häufi g auf die erfolgsgeschichte<br />
des industriellen Prozessmanagementansatzes<br />
der automobilbranche<br />
verwiesen und die dort genutzten Modelle<br />
und Vorgehensweisen werden in den instituten<br />
aller drei deutschen banksäulen adaptiert<br />
und umgesetzt.<br />
der kundennutzen steht dabei grundsätzlich im<br />
Vordergrund mit der Vorgabe, die wertschöpfenden<br />
Prozesse der banken „vom Kunden<br />
zum Kunden“ – also bereichsübergreifend –<br />
zu betrachten und zu optimieren. dabei stehen<br />
nicht wertschöpfende arbeitsschritte ebenso<br />
auf dem Prüfstand wie tätigkeiten, die nicht zur<br />
kernkompetenz der jeweiligen bank gehören<br />
und ausgelagert werden könnten. gute erfahrungen<br />
mit effi zienten Lösungen i. s. d. industriellen<br />
gedankens z. b. in der Wertpapierabwicklung<br />
oder bei konsumentenkrediten bestärken<br />
die banken, diesen Weg auch bei anderen kernprozessen<br />
weiter zu gehen.<br />
dieser beitrag setzt sich kritisch mit der<br />
anwendbarkeit von Prozessmanagementkonzepten<br />
i. s. d. industriellen ansatzes auseinander<br />
und zeigt praxiserprobte Lösungsmöglichkeiten<br />
für das risikorelevante kredit <br />
geschäft auf.<br />
II. Rahmenbedingungen im Kreditgeschäft<br />
1. Merkmale von Bankprodukten<br />
bankprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass<br />
sie immateriell und informationsbasiert sind.<br />
der Produktbedarf bzw. die Produktauswahl<br />
entsteht in enger abstimmung und interaktiv<br />
mit dem kunden. somit sind die Prozesse<br />
zur erbringung der dienstleistung durch ein<br />
hohes Maß an Informationstransformation<br />
vom kunden hin zu den involvierten bereichen<br />
bestimmt. Zudem werden die durchlaufzeiten<br />
zur Leistungserbringung durch einen hohen<br />
anteil an Wege und Liegezeiten determiniert.<br />
2. Wettbewerbsumfeld der Banken<br />
da die tatsächlichen Leistungen und kreditproduktangebote<br />
im bankenvergleich nahezu<br />
identisch sind, ist die diff erenzierung im Wettbewerb<br />
heute ausschließlich über die Beratungsqualität,<br />
Schnelligkeit und Flexibilität<br />
in der Übermittlung der kreditentscheidung<br />
an den kunden zu erreichen. darüber hinaus<br />
werden neue kompetenzfelder und Zusatzleistungen<br />
wie das angebot von unternehmens<br />
und immobilienbewertungen als Mehrwertfaktoren<br />
aufgebaut, um die kunden ganzheitlich<br />
zu begleiten.<br />
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
gestern und heute<br />
Vor der einführung der Mak (später Marisk)<br />
im Jahr 2002 war die kreditsachbearbeitung<br />
den beratungseinheiten disziplinarisch meistens<br />
direkt zugeordnet. durch die umsetzung<br />
der Mak wurde die so genannte Funktionstrennung<br />
zwingend. dies bedeutete einen Paradigmenwechsel<br />
und ist gleichzeitig ein Faktor, der<br />
wesentlich die ausgestaltung des geschäftsprozessmanagements<br />
und damit auch die anwendbarkeit<br />
des viel zitierten industriellen ansatzes<br />
bestimmt. Fortan sind die kreditberatung und
das erste Votum beim berater angesiedelt, das<br />
zweite Votum wird durch die Marktfolge erstellt.<br />
somit liegt eine gleichberechtigung in der kreditentscheidung<br />
und sogar im eskalationsfall<br />
ein Übergewicht der Marktfolge vor. einhergehend<br />
mit dieser entwicklung haben sich<br />
auch die unterschiedlichen Mitarbeitertypen,<br />
stellenprofile und Zielsysteme gewandelt und<br />
sich auf die geänderten anforderungen eingestellt.<br />
selbst die Prozessverantwortung – eine<br />
zentrale rolle des geschäftsprozessmanagements<br />
– ist gemäß den Marisk in der Marktfolge<br />
angesiedelt.<br />
4. Umsetzung des industriellen<br />
Ansatzes im Kreditgeschäft<br />
unter dem begriff industrialisierung versteht<br />
die Finanzindustrie im Wesentlichen, dass<br />
die bearbeitung einzelner Prozessschritte<br />
(z. b. sicherheitenbewertung, Vertragserstellung<br />
oder kreditvalutierung und kontrolle)<br />
nicht mehr vollumfänglich durch einen oder<br />
wenige bearbeiter erfolgt, sondern, dass es<br />
für genau zugeschnittene teilprozesse jeweils<br />
einen Verantwortlichen gibt (Arbeitsteilung/<br />
Taylorisierung). dadurch werden effizienzgewinne<br />
erzielt und ein zielgerichteter einsatz<br />
des Personals je nach vorhandener Qualifikation<br />
und gehaltsstruktur ermöglicht. charakteristisch<br />
für dienstleistungen besteht bei der<br />
umsetzung der o. g. Maßnahmen allerdings<br />
das risiko, dass es zu Informationsverlusten<br />
kommt (Modell „stille Post“). des Weiteren lässt<br />
sich eine einmal aufgegebene kernkompetenz<br />
einer bank (ganzheitliche kreditbearbeitung)<br />
nur schwer und mit einem hohem Personalkostenanteil<br />
1 wieder aufbauen.<br />
5. Wesentliche Unterschiede zwischen<br />
Kredit- und klassischen Fertigungsprozessen<br />
der kreditprozess unterscheidet sich teilweise<br />
wesentlich von Fertigungsprozessen anderer<br />
art. in keinem anderen Fertigungsprozess existiert<br />
eine solche ausprägung unterschied licher<br />
interessen (systemimmanenter Zielkonflikt).<br />
ein auto wird auf die Marktbedürfnisse hin entwickelt,<br />
der Vertrieb setzt die Fahrzeuge mit<br />
den gegebenen auswahlmöglichkeiten ab<br />
und die Produktion baut nach den detaillierten<br />
bestellungen die Fahrzeuge zusammen.<br />
der kreditprozess beginnt mit der Finanzierungsanfrage<br />
des kunden, der berater identifiziert<br />
gemeinsam mit dem kunden das richtige<br />
Produktangebot und macht einen Vorschlag<br />
zur ausgestaltung (z. b. Zinssatz und tilgungsstruktur).<br />
danach befürwortet er im anschluss<br />
an eine erste bonitätsanalyse des kunden die<br />
kreditvergabe. analog des oben beschriebenen<br />
Fertigungsprozesses würde nun die Marktfolge<br />
mit der Produktion beginnen, den Vorgaben<br />
des beraters folgen und die Vertragserstellung<br />
und auszahlung vornehmen. dies ist aber nur<br />
bei Prozessen in Einzelentscheidungskompetenz<br />
2 des beraters der Fall. Hier ist die annäherung<br />
an den industriellen ansatz am größten.<br />
aber diese Prozesse bilden bei weitem nicht<br />
das gesamte spektrum der kreditprozesse von<br />
universalbanken ab und im regelfall sind die<br />
meisten ressourcen im risikorelevanten Kreditgeschäft<br />
– mit Votum aus Markt und Marktfolge<br />
– gebunden. des Weiteren ist selbst bei<br />
Prozessen in einzelkompetenz kein reibungsloser<br />
ablauf an den schnittstellen von Markt zu<br />
Marktfolge (interne einheit oder externe kre<br />
Abbildung 1: Informationstransformation bei risikorelevanten Kreditprozessen<br />
KUNDE<br />
Informationstransformation („Stille Post“)<br />
Kundentermin/<br />
Beratung<br />
Markt Marktfolge<br />
Informationsverlust<br />
Antragstellung/<br />
Einreichung<br />
der Unterlagen<br />
Informationsverlust<br />
Vorprüfung/<br />
Entscheidungsfindung<br />
GEFAHR VON RÜCKFRAGEN<br />
Informationsverlust<br />
Protokoll/<br />
Entscheidung/<br />
Zusage<br />
Vertragserstellung/<br />
-versand<br />
Auszahlung<br />
KUNDE<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Kreditprozesse<br />
unterscheiden sich<br />
wesentlich von<br />
industriellen Fertigungsprozessen.<br />
«<br />
1 Z. b. durch einkauf neuer außertariflicher Mitarbeiter<br />
oder durch aufwendige schulungsmaßnahmen.<br />
2 Hier besteht gemäß Marisk eine Öffnungsklausel<br />
aufgrund günstiger risikorelationen.<br />
479
480<br />
beitrag<br />
» Mängel in der<br />
Informationsweitergabe<br />
führen<br />
zwangsläufig zu<br />
Prozessschleifen. «<br />
3 Vgl. ausführlich Günther/Lorenz, Handbuch kreditnehmereinheiten,<br />
2009. im Zuge der kWgnovelle<br />
kommen auf Markt und Marktfolge<br />
erweiterungen von risiko/kreditnehmereinheiten<br />
im § 19 abs. 2 kWg zu. Hierzu Günther/<br />
Lorenz in einem beitrag der bankentimes<br />
sPeZiaL kredit, März <strong>2010</strong>.<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
ditfabrik) gewährleistet, da die definierten Produktkriterien<br />
nicht immer umsetzbar bzw. vom<br />
kunden gewünscht sind.<br />
III. Merkmale risikorelevanter<br />
Kreditprozesse (Gemeinschaftskompetenzen)<br />
bereits bei der kundenberatung ist es wichtig,<br />
dass der berater den umfang der kreditanfrage<br />
und der zu beurteilenden kreditnehmereinheit<br />
(§ 19 abs. 2 kWg) 3 richtig einschätzt, da hierdurch<br />
die notwendigen unterlagen und informationen<br />
zur sachgerechten abschätzung der<br />
kundenbonität abgeleitet werden müssen.<br />
erfolgt dies an dieser stelle nicht vollumfänglich,<br />
ist bereits eine erste Prozessschleife entstanden,<br />
da in der weiteren bearbeitung diese<br />
informationen durch die Marktfolge abgefragt<br />
werden. das hier entstehende „Ping-<br />
Pong- Spiel“ zwischen Markt und Marktfolge<br />
ist in vielen banken hinlänglich bekannt und<br />
hat wesentlichen einfluss auf die schnelligkeit<br />
des kreditentscheidungsprozesses. Weitere,<br />
für die kreditabschätzung erforderliche informationen<br />
über den kunden (geschäftsmodell,<br />
Managementqualifikation, Marktsituation<br />
etc.), sind durch den berater strukturiert<br />
an die Marktfolge zu transferieren. Findet hier<br />
keine zielgerichtete Weitergabe statt, kann es<br />
erneut zu rückfragen bzw. Fehlinterpretationen<br />
kommen. in dieser Prozessphase bestehen<br />
durchaus bereits abhängigkeiten und<br />
Wechselwirkungen zwischen Markt und<br />
Marktfolge, da durch die Marktfolge bereits<br />
informationen (z. b. bilanzanalysedaten, bewertung<br />
der istsituation) zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
die Marktfolge bewertet nun alle vorliegenden<br />
informationen, ohne den kunden aus den beratungsgesprächen<br />
zu kennen (gewollte unabhängigkeit).<br />
Wenn Fehler/ unklarheiten in der<br />
informationsweitergabe vorliegen, kommt es<br />
zwangsläufig zu inhaltlichen konflikten über<br />
die einschätzung des kundenrisikos. das abfordern<br />
weiterer unterlagen/informationen beim<br />
Kunden kann zu Verärgerungen führen und<br />
zögert zudem die kreditentscheidung heraus.<br />
unterschiedliche auffassungen über die vorgeschlagene<br />
Produktgestaltung, sicherheitenstellung<br />
und die Finanzierungsvoraussetzungen<br />
ergeben einen weiteren zeitaufwendigen<br />
abstimmungsbedarf und bestimmen wesentlich<br />
die Durchlaufzeiten (reaktionszeit der<br />
bank aus kundensicht). die hier beispielhaft<br />
aufgezeigten Prozessschleifen entstehen<br />
häufig durch unterschiedliche interpretationen<br />
der kreditstrategie und/oder der<br />
entscheidungsreife einer kreditanfrage sowie<br />
aufgrund einer fehlenden gemeinsamen Kreditkultur.<br />
die dann notwendige abstimmung<br />
und arbeitsatmosphäre zwischen Markt und<br />
Marktfolge wird durch die unterschiedlichen<br />
Mitarbeitertypen und die arbeitspsychologische<br />
tatsache bestimmt, dass die Inhaltsebene<br />
durch die Beziehungsebene beeinflusst<br />
wird. bestehende Prozessmanagementmodelle<br />
berücksichtigen diese „weichen“ Faktoren<br />
bisher nicht.<br />
IV. Erfolgsfaktoren einer effizienten<br />
Prozessgestaltung<br />
in der Kreditwirtschaft<br />
Transparenz über größenklassen, Mengen,<br />
Zeiten u. a. (Prozesstreiber) sind zwingende<br />
Voraussetzung für die gestaltung und den<br />
unter banken üblichen Prozessvergleichen.<br />
die betrachtung der Prozesse „vom Kunden<br />
zum Kunden“ ist die unabdingbare Basis.<br />
implementierung einer umfassenden<br />
Prozessorganisation mit der Vergabe von<br />
umfassenden kompetenzen für die Prozessverantwortlichen<br />
ist zwingend erforderlich.<br />
die Rolle des Beraters ist genau zu definieren<br />
(kreditfachmann oder beziehungsmanager)<br />
und die daraus resultierenden<br />
wesentlichen schlussfolgerungen für die<br />
schnittstellenfestlegung sind entsprechend<br />
abzuleiten.<br />
bei risikorelevanten kreditfällen bietet sich<br />
weitgehend ein festes kapazitätsverhältnis<br />
zwischen Markt und Markfolge an. berater<br />
und referent sind mit fester Zuordnung<br />
als Partner aufgestellt.<br />
die gewünschten Kommunikationsebenen<br />
sind festzulegen (persönliches gespräch,<br />
telefon, email). die nutzung von emails<br />
sollte sich dabei auf den informationsaustausch<br />
beschränken.<br />
eine einheitliche kreditkultur ist die basis<br />
für ein gemeinsames Prozessverständnis<br />
sowie eine effiziente Arbeitsatmosphäre<br />
zwischen Markt und Marktfolge.
der industrielle ansatz ist bei ausreichenden<br />
Mengengerüsten bei der gestaltung<br />
der aufbau und ablauforganisation<br />
für universalbanken ein wichtiger ansatzpunkt<br />
aber nicht die Patentlösung.<br />
die bestehenden Modelle zur kontinuierlichen<br />
Prozessoptimierung müssen<br />
die „weichen“ Faktoren („beziehungsebene<br />
bestimmt inhaltsebene“) bei der einschätzung<br />
des risikos einer kreditvergabe<br />
berücksichtigen und sind daher entsprechend<br />
zu erweitern, um nachhaltig den<br />
unternehmenserfolg zu gewährleisten.<br />
Festgelegte Schnittstellen sind verständlich<br />
und verbindlich für die Zielgruppen<br />
Markt und Marktfolge zu dokumentieren, zu<br />
kommunizieren und entsprechend zu leben.<br />
der Nachhaltigkeitsfaktor wird bestimmt<br />
durch die konsequenz in der Führung (Vorleben<br />
und nachhalten).<br />
V. Analyse der Prozesstreiber<br />
Für die bestimmung der Ist-Situation können<br />
die bekannten instrumente problemlos angewandt<br />
werden (Prozesserhebung und dokumentation,<br />
Zeitenermittlung, Mengenanalyse<br />
etc.), um eine Transparenz über den umfang<br />
des kreditgeschäfts zu bekommen.<br />
um eine abschätzung des Neugeschäfts<br />
vorzunehmen, ist die analyse der jährlichen<br />
Fallzahlen – aufgeteilt nach größenklassen,<br />
segmenten, antragshöhen und Verwendungszwecken<br />
– notwendig. Für die auswertung der<br />
Bestandsbearbeitung ist es wichtig, herauszuarbeiten,<br />
welche Prozesse zur risikofrüherkennung<br />
und laufender risikoabschätzung vorgenommen<br />
werden und denen, die i. d. r. durch<br />
den kunden initiiert werden (sondertilgung,<br />
Prolongation, datenänderungen etc.).<br />
Abbildung 2: Beispiel einer Größenklassenmatrix<br />
Mit diesen ergebnissen und der berechnung<br />
der risikotragfähigkeit sowie der bestehenden<br />
kreditausfallquoten kann die bestehende<br />
Trennlinie abgeleitet werden, welche die Vorgänge<br />
in einzelkompetenz und gemeinschaftskompetenz<br />
trennt. die Risikorelevanzgrenze<br />
fungiert als Werthebel zur Mengensteuerung<br />
in abhängigkeit zur risikotragfähigkeit.<br />
diese grenze bestimmt ebenfalls, wie weit die<br />
anwendung des industriellen ansatzes in reinform<br />
stattfinden kann und welche Prozesse mit<br />
neuen ansätzen, erweitert um den blickwinkel<br />
„beziehungsebene bestimmt inhaltsebene“,<br />
betrachtet werden müssen.<br />
VI. Wesentliche Parameter eines<br />
adjustierten Prozessmanagementmodells<br />
Gesamtkreditvolumen<br />
Kundensegment I Kundensegment II<br />
bis 50 TEUR Gesamtkreditvolumen<br />
Blankovolumen<br />
Anzahl<br />
bis 500 TEUR Gesamtkreditvolumen<br />
Blankovolumen<br />
Anzahl<br />
…<br />
Gesamtkreditvolumen<br />
Blankovolumen<br />
Anzahl<br />
abschließend wird nun – um in der automobilsprache<br />
zu bleiben – für die Kreditmanufaktur<br />
ein sich in der Praxis erprobter Vorschlag für<br />
die erfolgreiche ausgestaltung eines Prozessmanagementmodells<br />
aufgezeigt.<br />
1. Aufbauorganisatorische Gestaltung<br />
der Prozessverantwortliche ist als Mediator<br />
der unterschiedlichen interessengruppen<br />
zu implementieren und muss diese erfolgreich<br />
zusammenbringen. neben Markt und<br />
Marktfolge sind dies z. b. die Vertriebssteuerung<br />
und das controlling und selbstverständlich<br />
die unternehmensführung. in regelmäßigen<br />
Prozess und risikorunden sind aktuelle<br />
themen zu besprechen und gestaltungsalternativen<br />
vorzustellen. auch die Möglichkeiten<br />
und optimierungspotenziale, die moderne<br />
Workflowsysteme bieten, sind stetig durch<br />
den Prozessverantwortlichen zu beobachten<br />
und entsprechende Maßnahmen für das eigene<br />
Kundensegment n<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Die Risikorelevanzgrenze<br />
ist<br />
der Werthebel zur<br />
effizienten Prozessgestaltung.<br />
«<br />
481
eitrag<br />
» Eine gemeinsamen<br />
Kreditkultur lässt sich<br />
nicht verordnen,<br />
sondern muss sich<br />
durch gemeinsame<br />
Bekenntnisse<br />
zur Kreditstrategie<br />
entwickeln (z. B.<br />
Kundenbonitäten,<br />
Analyse von Kreditanfragen).<br />
«<br />
4 im Vertrieb eher menschenorientiert und<br />
kreativ: in der Marktfolge eher analytisch und<br />
aufgabenorientiert.<br />
5 gegenüber dem kunden oder auch bankpart<br />
nern.<br />
482<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Haus einzuleiten. Hier ist das Verständnis für<br />
die unterschiedlichen erwartungen und Menschentypen<br />
zu berücksichtigen 4 . in der bank<br />
ist zudem ein Verständnis zu entwickeln, dass<br />
sich bei den Mitarbeitern aller bereiche der<br />
Wille zur eigenständigen Identifikation und<br />
Ausarbeitung von Prozessoptimierungsmaßnahmen<br />
bildet und solche ideen nicht bei den<br />
für die Prozessgestaltung zuständigen stellen<br />
„abgeladen“ werden.<br />
2. Ablauforganisation<br />
in der gestaltung ist stets das Maßgeblichkeitsprinzip<br />
zu beachten. auf der einen seite<br />
sind dies die Prozesse, die in relativ hoher<br />
stückzahl abgearbeitet werden bzw. die<br />
abläufe, die für den höchsten ergebnisbeitrag<br />
sorgen aber auch oftmals durch einen hohen<br />
anteil an den risikokosten bestimmt sind. die<br />
diskussion über einzelfälle ist in konsequenter<br />
kurshaltung durch den Prozessverantwortlichen<br />
in richtung der o. g. themen zu lenken.<br />
durch die bildung von größenklassenabhängigen<br />
Prozessvarianten die sich z. b. durch die<br />
intensität in der bonitätsanalyse unterscheiden<br />
können und müssen, wird der Forderung<br />
einer effektiven aber risikoorientierten bearbeitung<br />
rechnung getragen. Zudem ist bei<br />
der betrachtung stets zu berücksichtigen,<br />
dass in den Markteinheiten größtenteils mehrere<br />
kernprozesse bearbeitet werden (neben<br />
aktivprozessen z. b. auch Passiv bzw. Wertpapierprozesse)<br />
und die serviceeinheiten der<br />
Marktfolge auf die bearbeitung eines kernprozesses<br />
spezialisiert sind. kann in den serviceeinheiten<br />
immer eine singuläre betrachtung<br />
der Prozesse erfolgen, muss in den Markteinheiten<br />
auch die Wechselwirkung zu anderen<br />
Kernprozessen berücksichtigt werden. Wird<br />
z. b. der Zeitbedarf für die abarbeitung eines<br />
kernprozesses im Markt erhöht, hat dies automatisch<br />
auswirkungen (u. a. Qualitäts oder<br />
Nettomarktzeitverluste) auf die abwicklung<br />
der restlichen kernprozesse. die verwendeten<br />
itapplikationen haben sich grundsätzlich an<br />
den für die bank optimalen schnittstellen auszurichten<br />
und nicht umgekehrt (Flexibilisierung<br />
der Systeme).<br />
3. Zielsystem<br />
die ausgestaltung der Zielsysteme darf in<br />
Markt und Marktfolge nicht konkurrieren, sondern<br />
muss an einem gemeinsamen Zielkorridor<br />
ausgerichtet sein. dabei zählt die Maßgabe<br />
„gesamtbank vor ressortdenken“ und damit<br />
die ausrichtung auf ein qualitatives kreditwachstum,<br />
welche z. b. durch eine deckungsbeitragsbetrachtung<br />
nach risikokosten gemessen<br />
werden kann.<br />
4. Kreditkultur<br />
Abbildung 3: Basis des adjustierten Prozessmanagementmodells<br />
QUALITÄT/<br />
RISIKO<br />
KUNDE<br />
KOSTEN<br />
KREDITKULTUR<br />
ebenfalls wichtig ist die entwicklung einer<br />
bankweiten gemeinsamen Kreditkultur. die<br />
kreditkultur eines Hauses lässt sich nicht verordnen,<br />
sondern muss sich durch die gemeinsamen<br />
erkenntnisse und bekenntnisse über<br />
wichtige eckpunkte der kreditstrategie entwickeln.<br />
Hierzu gehört z. b. das gemeinsame<br />
bekenntnis, mit welchen Parametern kundenbonitäten<br />
ermittelt, kreditanfragen analysiert<br />
bzw. beurteilt werden. eingeschlossen ist das<br />
einheitliche Verständnis der angewendeten<br />
betriebswirtschaftlichen auswertungen und<br />
kennzahlen (z. b. ebida, roi, Verschuldungskapazität,<br />
gearing). Hieraus ergibt sich eine<br />
„einheitliche Sprache“ innerhalb aber auch<br />
außerhalb der bank 5 .<br />
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Zahlreiche deutsche Kreditinstitute haben<br />
Dispositions-, Verbraucherkredite oder<br />
Darlehen an ausländische Kreditnehmer<br />
ausgereicht. Zum einen waren<br />
dies Kreditnehmer mit Wohnsitz im<br />
angrenzenden Ausland, die das günstige<br />
Zinsgefüge für ihre Finanzierung nutzen<br />
wollten, zum anderen ausländische<br />
Mitbürger mit teilweise jahrzehntelangem<br />
Wohnsitz und Arbeitsplatz<br />
in Deutschland. In verstärktem Maß<br />
versuchen ausländische Kreditnehmer,<br />
sich bei Schiefl age der Finanzierung ihrer<br />
Rückzahlungspfl icht durch Rückzug in<br />
ihre Heimatländer zu entziehen oder<br />
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Die Bestellung von Sicherheiten mit<br />
Auslandsbezug gewinnt in der Praxis des<br />
Bankgeschäfts zusehends an Bedeutung.<br />
Dabei sind ausländische Sicherheiten<br />
nicht nur ein Thema für international<br />
agierende Banken, sondern auch für regional<br />
aufgestellte Banken, die ihre Kunden<br />
bei deren Auslandsaktivitäten begleiten.<br />
Mit dem vorliegenden Buch wird<br />
dem Praktiker ein Arbeitsmittel an<br />
die Hand gegeben, das Fragen rund<br />
stellen, in der Annahme ihrer Unangreifbarkeit<br />
bei Aufenthalt im Ausland,<br />
die Zahlungsverpfl ichtungen vollständig<br />
ein. Das vorliegende Buch beschreibt in<br />
Länderkapiteln die Vollstreckungsvoraussetzungen<br />
und -organe verschiedener<br />
europäischer Länder und liefert wichtige<br />
praxisnahe Tipps zur zielführenden<br />
Vorgehensweise und im Umgang mit den<br />
spezifi schen nationalen Usancen in der<br />
Forderungsbeitreibung. Darüber hinaus<br />
geben die Autoren wertvolle Hilfestellung<br />
bei der Klärung der Frage, ob und wann<br />
die Vollstreckung wirtschaftlich sinnvoll<br />
ist. Die Länderkapitel – namentlich<br />
Frankreich, Italien, Österreich, Polen, die<br />
Schweiz, die Slowakei, Tschechien und<br />
die Türkei – wurden ausnahmslos von<br />
Autoren verfasst, die tief in der Materie<br />
verwurzelt sind und in den jeweiligen<br />
Ländern praktizieren. Den Länderkapiteln<br />
vorangestellt wurde ein Abschnitt<br />
mit wichtigen übergreifenden Vollstre-<br />
um die Bestellung von Sicherheiten<br />
mit Auslandsbezug beantwortet.<br />
In einem ersten Teil werden zunächst<br />
die Regeln dargestellt, nach denen sich<br />
das auf eine Sicherheitenbestellung<br />
anwendbare Recht bestimmt, weitere<br />
Themen sind Legal Opinions, das sog.<br />
Auslandssicherheitenmonitoring, die<br />
Prüfung ausländischer Sicherheiten<br />
aus Revisionssicht, die Bankgarantie,<br />
Ersatzsicherheiten und ferner Sicherheiten<br />
an Flugzeugen und an Schiffen.<br />
Der zweite Teil enthält Länderberichte.<br />
Dort werden praxisnah typische Banksicherheiten<br />
und deren Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />
einer Vielzahl europäischer<br />
Staaten und der USA dargestellt.<br />
ckungsregelungen und -instrumenten,<br />
so z. B. Erläuterungen zur EuGVVO und<br />
dem europäischen Vollstreckungstitel.<br />
Das Werk ist ein wertvoller Ratgeber für<br />
alle Praktiker, die mit der Beitreibung von<br />
Forderungen gegenüber Schuldnern in<br />
den genannten Ländern befasst sind.<br />
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eitrag<br />
» Mit größenklassenabhängigen<br />
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Bonitätsanalyse, wird<br />
einer effektiven aber<br />
risikoorientierten<br />
Bearbeitung Rechnung<br />
getragen. «<br />
484<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Kreditkultur – Mögliche Leitsätze:<br />
nur kunden, die wir gut kennen, sind Zielkunden<br />
(geschäftsmodell, Wettbewerbssituation<br />
etc.).<br />
der nachhaltige cashflow ist unsere primäre<br />
rückzahlungsquelle.<br />
Wir machen nur geschäfte mit eigentümern,<br />
die sich mit entsprechenden eigentümerrisiken<br />
am Vorhaben beteiligen (z. b. eigenkapital,<br />
bürgschaft).<br />
5. Service Level Agreements (SLA)<br />
definition von sLa „vom kunden zum kunden“:<br />
bisher waren die sLa oft nur auf die Leistungserbringung<br />
in der Marktfolge ausgerichtet.<br />
die notwendigkeit der schnellen bearbeitung<br />
in der Marktfolge ergibt sich aber oft dadurch,<br />
dass die kundenwünsche erst verspätet vom<br />
berater in die Marktfolge transferiert werden.<br />
daher ist analog der Prozessdefinition auch<br />
das sLa vom „Kunden zum Kunden“ zu<br />
gestalten.<br />
6. Kommunikation<br />
Wohl am wichtigsten ist die laufende Kommunikation<br />
und der austausch der informationen<br />
innerhalb der bank sowie die stringente<br />
Führung der Mitarbeiter als auch das Vorleben<br />
durch die Führungsebene. basis ist dabei das<br />
gemeinsame Verständnis zur kreditstrategie<br />
und zur Handhabung des kreditgeschäfts. eine<br />
zielgerichtete, umfassende und regelmäßige<br />
Kommunikation mit dem kunden bestimmt<br />
u. a. die jährliche antragsanzahl eines kunden<br />
und damit die Produktivität von Markt und<br />
Marktfolge. Mit intelligenten Prozessausgestaltungen<br />
können schnelligkeit und Lösungskompetenz<br />
der bank in der kundenkommunikation<br />
bewiesen werden.<br />
die ableitung von individuellen Strategien<br />
für die topkunden und bereitstellung<br />
von Vorratslinien ermöglichen es<br />
dem berater, schnell und flexibel auf kreditanfragen<br />
zu reagieren.<br />
Grundsatzzusagen unter gremienvorbehalt<br />
und mit definition der Finanzierungsvoraussetzungen<br />
geben dem kunden<br />
Planungssicherheit für seine weiteren Überlegungen<br />
und entlasten im Fall der kundenabsage<br />
zudem die Prozesskapazitäten<br />
der bank, da ein gesamter Prozessdurchlauf<br />
inkl. kreditgenehmigung durch die gremien<br />
in diesen Fällen sich erübrigt.<br />
die definition auszahlungshemmender<br />
Auflagen führt die diskussion zwischen<br />
Markt und Marktfolge zu einer auseinandersetzung<br />
mit der Fragestellung, „wie kann<br />
die Finanzierung dargestellt werden“ und<br />
nicht „ob die Finanzierung überhaupt darstellbar<br />
ist oder nicht“. bei dieser Vorgehensweise<br />
werden Polarisierungen weitgehend<br />
vermieden.<br />
im Fall der Kreditablehnung hat die kundenkommunikation<br />
und begründung zeitnah<br />
auf basis der herausgearbeiteten Parameter<br />
zu erfolgen.<br />
VII. Fazit<br />
Abbildung 4: Gestaltung von Service Level Agreements (SLA)<br />
KUNDE<br />
Kundentermin<br />
(Unterlagen<br />
vollständig)<br />
Einreichung<br />
der Unterlagen<br />
Marktfolge<br />
Service Level (DLZ gesamt)<br />
Level 1 Level 2<br />
Vorprüfung/<br />
Entscheidungsfindung<br />
die vorab dargestellten Prozessmanagementparameter<br />
(v. a. Pos. 3 bis 6) haben konkreten<br />
einfluss auf die dargestellte erkenntnis „beziehungsebene<br />
bestimmt inhaltsebene“. es ist<br />
nicht etwa so, dass bei einer stimmigen beziehungsebene<br />
zwischen berater und kreditreferent<br />
bereits das Ziel der effizienten Prozessgestaltung<br />
erreicht ist. Vielmehr werden mit<br />
einer erfolgreichen ausgestaltung der oben<br />
beschriebenen determinanten die Voraussetzungen<br />
geschaffen, eine qualitative, kunden<br />
Protokoll/<br />
Entscheidung/<br />
Zusage<br />
Level 3<br />
RISIKORELEVANT<br />
Vertragserstellung/<br />
-versand<br />
Auszahlung<br />
KUNDE
orientierte und effiziente Zusammenarbeit<br />
zwischen Markt und Marktfolge durch möglichst<br />
objektive und einheitliche interpretation<br />
der kreditkultur und strategie sowie der<br />
akzeptanz von Prozessen und Zuständigkeiten<br />
PRAxISTIPPS<br />
in die bank zu tragen. Mit den hier aufgezeigten<br />
adjustierungen eines Prozessmanagementmodells<br />
wird es ermöglicht, die Bankziele im kreditgeschäft<br />
deckungsbeitrags- und risikobewusst<br />
in eine positive richtung zu lenken. £<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
schaffen sie die basis zur entwicklung einer eigenen und einheitlichen kreditkultur in ihrem Haus und stellen sie eine<br />
laufende kommunikation sicher.<br />
nutzen sie die definition der risikorelevanzgrenze als Wertehebel zur effizienten Prozessgestaltung.<br />
gestalten sie ihre Prozesse „vom kunden zum kunden“ und richten sie darauf auch ihre steuerungssysteme wie z. b. das<br />
service Level Management aus.<br />
implementieren sie starke „Prozessverantwortliche“ die als Mediator die unterschiedlichen interessengruppen im sinne<br />
ihrer bank zum Ziel führen.<br />
erreichen sie ihre Ziele im sinne von „Qualität/risiko, kosten und Zeit“ durch die entwicklung größenklassenabhängiger<br />
Prozessvarianten.<br />
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485
486<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />
Problemfall Photovoltaikanlage<br />
Autoren:<br />
Jörg Gehrer,<br />
Spezialist Votierung und Analyse,<br />
Qualitätssicherung Kredit<br />
und<br />
Peter Greiner,<br />
Abteilungsleiter, Prokurist,<br />
Qualitätssicherung Kredit,<br />
Westerwald Bank eG,<br />
Volks- und Raiffeisenbank, Hachenburg.<br />
Problemstellungen für eigentümer und grundschuldgläubiger in der Vermietung<br />
von dachfl ächen für den betrieb einer fremden Photovoltaikanlage.<br />
Diskutieren Sie zum Thema<br />
dieses Beitrags mit anderen<br />
<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />
Diesen Beitrag finden Sie<br />
dort unter der Rubrik:<br />
Kredit.<br />
» Es liegen derzeit<br />
noch keine<br />
Erfahrungen aus<br />
der vollständigen<br />
und abschließenden<br />
Abwicklung<br />
vermieteter Dachflächen<br />
vor. «<br />
.<br />
I. Einleitung<br />
w die Photovoltaikanlage (PV) auf dem dach<br />
verspricht saubere energie und vom gesetzgeber<br />
gesicherte erträge. denn das erneuerbare<br />
energiengesetz garantiert feste Vergütungen<br />
für die einspeisung der durch die solarkraft<br />
erzeugten energie über einen Zeitraum von<br />
20 Jahren. deshalb suchen investoren immer<br />
häufi ger dachfl ächen zur anmietung, um hierauf<br />
eine Photovoltaikanlage zu installieren.<br />
die dacheigen tümer können hierbei „brach“<br />
liegende dachfl ächen zu „geld machen“ und<br />
die Finanzinvestoren erzielen bei optimalem<br />
betrieb der anlagen renditen zwischen fünf<br />
bis zwölf Prozent p. a.<br />
diese auf den ersten blick für beide Parteien<br />
erscheinende „winwin“situation birgt jedoch<br />
auf lange sicht evtl. nicht unerhebliche risiken<br />
und gefahren. insbesondere dann, wenn<br />
es sich bei den investoren um fremde, rein rendite-orientierte<br />
Dritte handelt oder die Miet<br />
und gestattungsverträge vorsehen, dass die<br />
betreibung der anlage später jederzeit ohne<br />
Zustimmung des eigentümers auf fremde<br />
dritte (investoren) übertragen werden kann.<br />
diese risiken und gefahren betreff en daher<br />
auch die bank, welche den eigentümer des<br />
dachs/der immobilie fi nanziert und hierfür<br />
Grundschulden auf der Immobilie als sicherheit<br />
für ihre kredite eingetragen hat. in jedem<br />
Fall wird aber mit der gewerbsmäßig renditeorientrierten<br />
Finanzierung von (groß) PVanlagen<br />
auch bei den banken, die grundschulden<br />
auf der betroff enen immobilie eingetragen<br />
haben, neuland betreten.<br />
es liegen derzeit noch keine erfahrungen aus<br />
der vollständigen und abschließenden abwicklung<br />
solcher Mietverhältnisse zwischen investor<br />
und dacheigentümer vor. dies liegt naturgemäß<br />
daran, dass die Verträge i. d. r. Laufzeiten<br />
von 20 Jahren plus Verlängerungsoptionen<br />
von zwei mal fünf Jahren vorsehen und es erst<br />
in den letzten Jahren verstärkt zu abschlüssen<br />
von Miet und gestattungsverträgen kam.<br />
Kernfrage: bedeutet die Vorrangeinräumung<br />
für die grunddienstbarkeit des investors aus<br />
banksicht eine Wertminderung der grundschulden<br />
und sollte sie daher versagt oder nur<br />
unter aufl agen bewilligt werden?<br />
diese Frage lässt sich im Hinblick auf die<br />
geringen Erfahrungswerte heute noch nicht<br />
mit sicherheit zweifelsfrei beantworten. Hier<br />
gehen die Meinungen einzelner banken zwischen<br />
„völlig unproblematisch“ und „deutlicher<br />
beeinträchtigung“ weit auseinander.<br />
eindeutig allerdings ist der berechtigte<br />
Anspruch des Investors und dessen fi nanzierenden<br />
bank, den betrieb der PVanlage<br />
insolvenz bzw. zwangsversteigerungssicher<br />
über die Laufzeit des Mietvertrags zu gestalten.<br />
dies ist jedoch nur über die erstrangige<br />
eintragung der grunddienstbarkeit im grundbuch<br />
der immobilie gewährleistet, auf deren<br />
dach die Photovoltaikanlage errichtet werden<br />
soll. eine generalnorm über die inhalte solch<br />
einer grunddienstbarkeit gibt es in der Praxis<br />
bis dato noch nicht, solange die Mietverträge<br />
zwischen investor und dacheigentümer in<br />
umfang und ausgestaltung vollständig individuell<br />
gestaltet werden.<br />
grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede<br />
Vorlast im Grundbuch zunächst eine beeinträchtigung<br />
darstellt und die Verwertung der<br />
immobilie für den eigentümer oder grundschuldgläubiger<br />
erschweren könnte. das ausmaß<br />
der Wertbeeinträchtigung ist indivi duell<br />
völlig unterschiedlich. Während ein stromleitungsrecht<br />
üblicherweise unproblematisch eingestuft<br />
werden kann, bedeutet ein lebenslanges<br />
persönliches Wohnrecht u. u. eine nicht<br />
unerhebliche Wertminderung, die je nach einzelfall<br />
(objektdaten, alter des rechteinhabers<br />
etc.) zu ermitteln ist. Ähnliches gilt für das<br />
Recht auf Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Zur Zeit sind schwerpunktmäßig drei potenzielle<br />
ursachen/Wertminderungen zu nennen,<br />
die einen zukünftigen käufer von dem erwerb<br />
einer immobilie mit zu übernehmender reallast<br />
(PVrecht) u. u. abhalten und damit den Wert<br />
nachrangiger grundschulden belasten können:<br />
1. der erwerber will im grundbuch oder<br />
zumindest in abt. ii völlige Lastenfreiheit<br />
(mentales/moralisches Motiv). Hierbei<br />
kann es sich bei den Verkaufsverhandlungen<br />
um ein absolutes „k.o. kriterium“<br />
handeln, wenn die Löschung der grunddienstbarkeit<br />
nicht zeitnah bei eigentumsübergang<br />
erfolgt.<br />
2. der erwerber will beeinträchtigung(en) aus<br />
dem Mietvertrag nicht akzeptieren (mentale,<br />
moralische oder monetäre Motive).<br />
„k.o.kriterium“, wenn z. b. betretung des<br />
betriebsgeländes durch fremde dritte nicht<br />
gewünscht ist oder bebauungseinschränkungen<br />
vorliegen oder spätere kostenbeteiligungen<br />
des eigentümers nicht klar beziffert<br />
sind.<br />
3. der erwerber hat keinen nutzen mehr aus<br />
lfd. Mietzahlungen, weil am beginn der<br />
Mietlaufzeit eine barwertig abgezinste einmalzahlung<br />
bereits an den alteigentümer<br />
erfolgte (monetäres Motiv). diese Fallgestaltung<br />
dürfte sich in einem anspruch des<br />
späteren immobilienerwerbers auf eine entsprechende<br />
kaufpreissenkung aus wirken.<br />
insbesondere die unter Punkt zwei. genannten<br />
gründe sind derzeit aufgrund der freien<br />
Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nicht ab<br />
schließend aufzulisten und reichen z. b. vom<br />
Pflanzverbot bei außenanlagen bis zur Mitbenutzung<br />
sämtlicher betriebsvorrichtungen/<br />
ein richtungen.<br />
II. Beteiligte am Miet- oder Gestattungsvertrag<br />
1. Grundstückseigentümer<br />
eigentümer der immobilie und dachflächen.<br />
in Verträgen meist als „eigentümer“, „Vermieter“<br />
oder „gestatter“ bezeichnet. der begriff<br />
des eigentümers ist auch auszudehnen auf<br />
einen zukünftigen eigentümer, der das objekt<br />
mit der belastung freihändig oder im Wege der<br />
ZV erwerben könnte.<br />
2. Betreiber<br />
eigentümer der PVanlage. in den Verträgen<br />
meist als „betreiber“, „Mieter“ oder „nutzer“<br />
bezeichnet. der begriff des betreibers ist auch<br />
auszudehnen auf einen zukünftigen betreiber,<br />
der in den Vertrag an stelle des erstinvestors<br />
eintreten könnte.<br />
3. Bank<br />
grundschuldgläubiger, der mit seinen grundschulden<br />
im rahmen einer notariellen Vorrangeinräumung<br />
hinter die reallast/grunddienstbarkeit<br />
zurücktreten soll. an dieser stelle<br />
ist nicht die die PVanlage finanzierende bank<br />
gemeint.<br />
4. Vermittler<br />
in einigen Fällen handelt noch ein Vermittler für<br />
den investor oder die investorengruppe. dies<br />
kann z. b. der Hersteller der anlage oder ein<br />
Finanzvermittler sein. Hierdurch erhöht sich<br />
die komplexität in den Verhandlungen, was<br />
möglicherweise auch eine beachtung der entbindung<br />
vom bankgeheimnis zur Folge haben<br />
könnte.<br />
5. Notar<br />
dieser prüft i. d. r. nicht den inhalt des Mietvertrags,<br />
sondern beurkundet lediglich die eintragungsbewilligungen<br />
für die reallasten und<br />
die Vorrangeinräumung und setzt die ranggerechte<br />
grundbuchliche eintragung um; führt<br />
idealerweise ein treuhandkonto bei barwertiger<br />
einmalzahlung.<br />
III. Vertragsverhältnisse und<br />
Grunddienstbarkeiten<br />
1. Mietvertrag<br />
der „Mietvertrag“, „gestattungsvertrag“ oder<br />
„nutzungsvertrag“ ist grundlage des Vertragsverhältnisses<br />
zwischen eigentümer und betreiber.<br />
dieser kann sowohl über als auch unterreguliert<br />
sein. Was hierunter verstanden werden<br />
kann, wird unter Punkt iV. näher ausgeführt.<br />
Hier ist besondere aufmerksamkeit angezeigt,<br />
insbesondere wenn es sich um Vertragstexte<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Eine Generalnorm<br />
über die Inhalte von<br />
Grunddienstbarkeiten<br />
gibt es in der Praxis<br />
bis dato nicht. «<br />
487
488<br />
beitrag<br />
» Interessen des<br />
Investors werden<br />
zu Lasten der<br />
Eigen tümer<br />
durchgesetzt. «<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
von juristisch beratenen investoren handelt,<br />
während der dacheigentümer (bankkunde)<br />
u. u. auf eine rechtliche Prüfung ganz oder<br />
teilweise verzichtet hat. grundsätzlich ist hier<br />
anzunehmen, dass der investor primär anstrebt,<br />
seine interessen (zu Lasten des eigentümers<br />
und der bank) zu regeln und durchzusetzen.<br />
ein gewichtiges Problem ergibt sich oft, wenn<br />
der dacheigentümer im Vorfeld den Mietvertrag<br />
unterschreibt ohne vorzeitig mit seinem<br />
grundschuldgläubiger bzw. seiner bank zu<br />
sprechen. Hierdurch bringt er sich und seinen<br />
grundschuldgläubiger bzw. seine bank in eine<br />
unangenehme situation. er schließt quasi einen<br />
Vertrag „zu Lasten eines dritten“ ab, da er ohne<br />
Zustimmung der grundschuldgläubigerin<br />
bereits die vorrangige eintragung der reallast<br />
vertraglich zugesichert hat.<br />
kann seine bank oder die grundschuldgläubigerin<br />
dieser eintragung nicht oder nur unter<br />
auflagen zustimmen, macht sich der Vermieter<br />
u. u. gegenüber dem investor schadensersatzpflichtig,<br />
wenn er seine Pflichten aus dem<br />
Mietvertrag nicht erfüllen kann oder eventuell<br />
der gesamte Mietvertrag daher nicht realisiert<br />
werden kann.<br />
es ist hierbei streng darauf zu achten, dass die<br />
bank des dacheigentümers keine rechtliche<br />
Beratung oder beurteilung des Mietvertrags<br />
abgeben darf. Partiell kann die bank zwar konkret<br />
bezüglich der grundschuld betreffenden<br />
Fragen stellung beziehen, jedoch keine rechts<br />
oder steuerberatung vornehmen.<br />
2. Grunddienstbarkeit<br />
recht auf betrieb der PVanlage<br />
beteiligte: Mieter und Vermieter<br />
die beteiligten Parteien einigen sich hierin auf<br />
die textliche gestaltung der reallast, die den<br />
investor zum betrieb der Photovoltaikanlage<br />
ermächtigt (betrieb PV für abt. ii des grundbuchs).<br />
die eintragungsbewilligung der grunddienstbarkeit<br />
wird notariell beurkundet und in<br />
abteilung ii des grundbuchs eingetragen.<br />
a) Grunddienstbarkeit<br />
Vormerkung zur eintragung//Übertragung<br />
von rechten zu a)<br />
beteiligte: Vermieter und PVanlage finanzierende<br />
bank<br />
reallast, die der finanzierenden bank des investors<br />
die Übertragbarkeit der reallast PV an<br />
einen dritten ermöglicht. auch diese grunddienstbarkeit<br />
ist notariell zu beurkunden und<br />
wird in abt. ii des grundbuchs eingetragen.<br />
b) Vorrangseinräumung<br />
beteiligte: notar und vorrangeinräumende<br />
bank<br />
notarielle urkunde als Voraussetzung zur<br />
grundbuchlichen eintragung der grunddienstbarkeit<br />
im rang vor den grundschulden in der<br />
abt. iii des grundbuchs.<br />
IV. Latente Risiken und Gefahren<br />
aus dem Mietvertrag bzw.<br />
Gestattungsvertrag für den<br />
Immobilieneigentümer<br />
Wesentliche Vertragsbestandteile des Miet<br />
und gestattungsvertrags können sein:<br />
Laufzeit und befristung der grunddienstbarkeit.<br />
beeinträchtigung von bebauung und<br />
außenanlagen.<br />
einseitige Übertragbarkeit auf dritte.<br />
Versicherungsschutz (u. a. schneelast, Feuer,<br />
beschädigung).<br />
kosten einer dachsanierung (u. a. demontage,<br />
Montagekosten, ertragsausfall).<br />
kosten des rückbaus (u. a. sondermüll,<br />
bonität des jeweiligen betreibers).<br />
Höhe der Mietzahlung/wirtschaftlicher<br />
nutzen.<br />
abwicklung der Mietzahlungen, insbesondere<br />
bei barwertig abgezinster einmalzahlung.<br />
1. Problem der Laufzeit und Befristung<br />
der Grunddienstbarkeit<br />
der anspruch des dacheigentümers (und auch<br />
dessen rechtsnachfolgers, z. b. kinder) und der<br />
bank als grundschuldgläubigerin muss es sein,<br />
dass die grunddienstbarkeit nach Vertragsablauf<br />
wieder gelöscht und das grundbuch<br />
„sauber“ wird.
die Zielsetzung des investors (und dessen<br />
finanzierender bank) ist es dagegen, dass sein<br />
Recht auf den Betrieb der Anlage auf dem<br />
gemieteten dach für die gesamte Vertragslaufzeit<br />
insolvenzfest ist.<br />
die deckungsgleichheit beider ansprüche<br />
kann in der Praxis scheitern, weil die grundvertragslaufzeit<br />
des Mietvertrags i. d. r. 20 Jahre<br />
beträgt, aber einseitige Verlängerungsoptionen<br />
für den Mieter bzw. investor (zwei mal fünf<br />
Jahre) vorgesehen sein können. daher sehen<br />
die meisten Mietverträge eine koppelung der<br />
grunddienstbarkeit an die Mietlaufzeit vor, was<br />
faktisch aber zu einer grundbuchlich unbefristeten<br />
eintragung führt, da die Mietverträge<br />
nicht zu einem konkreten Zeitpunkt enden.<br />
Zwar verpflichtet sich der jeweilige Mieter zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine spätere<br />
Löschung der grunddienstbarkeit nach auslauf<br />
des Vertras zu bewilligen, wer aber in 30 Jahren<br />
oder später Mieter ist und wo er sich aufhält<br />
und ob er dann noch an einer Löschung mitwirkt,<br />
ist heute völlig offen. Zu denken wäre<br />
hier z. b. an zerstrittene erbengemeinschaften,<br />
unter Vormundschaft stehende, unbekannt<br />
verzogene oder verschollene natürliche<br />
Personen oder eine offene rechtsnachfolge<br />
juristischer Personen nach einer insolvenz/<br />
Liquidation.<br />
gemäß einschätzung und erfahrung von notaren<br />
wird ein rechtspfleger keine Löschung von<br />
rechten im grundbuch vornehmen, die eine<br />
Prüfung der (nichtMehr)existenz von Mietverträgen<br />
voraussetzt. er löscht nur bei Vorlage der<br />
Löschungsbewilligung. Liegt diese nicht vor,<br />
wird nicht gelöscht.<br />
die Möglichkeit einer bereits heute seitens des<br />
investors unterschriebenen Löschungsbewilligung<br />
– die nicht sofort zur eintragung gelangt –,<br />
enthält die Problematik einer treuhänderischen<br />
Verwahrung über Jahrzehnte, den daraus resultierenden<br />
Fragestellungen wer diese Funktion<br />
übernimmt und wer die kosten trägt. darüber<br />
hinaus ist diese Variante aufgrund der Widerrufbarkeit<br />
und/oder für den Fall der zwischenzeitlichen<br />
abtretungen rechtsunsicher.<br />
Vor diesem Hintergrund besteht die zu empfehlende<br />
alternative, die Grunddienstbarkeit<br />
von vorne herein konkret zu befristen.<br />
es erfolgt dann automatisch eine Löschung von<br />
amts wegen bei befristungsablauf.<br />
Hier besteht jedoch ein Zielkonflikt, wenn<br />
der eigentümer eine befristung auf 20 Jahre<br />
wünscht, was einer grundbuchbereinigung<br />
entspricht, wenn die Mietoptionen nicht gezogen<br />
werden. gleichzeitig der investor jedoch<br />
eine befristung auf 30 Jahre fordert, um hiermit<br />
eine absicherung seiner zeitlichen options und<br />
Verlängerungsmöglichkeiten herbeizuführen.<br />
einige banken als grundschuldgläubiger wünschen<br />
daher grundsätzlich eine befristung<br />
der grunddienstbarkeit analog des Mietvertrags<br />
an die grundvertragslaufzeit (also max.<br />
20 Jahre). Vertreten aber auch die auffassung,<br />
dass in diesen Fällen kompromissweise die<br />
Hälfte der optionszeit, max. jedoch fünf Jahre<br />
auf die grundlaufzeit von max. 20 Jahre, d. h.<br />
insgesamt eine konkrete befristung von max.<br />
25 Jahren, noch akzeptabel ist.<br />
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es zu<br />
einer automatischen Bereinigung im grundbuch<br />
kommt, sollten sich investor und Vermieter<br />
nach 25 Jahren nicht mehr einig sein. Wenn<br />
in 25 Jahren ein Weiterbetrieb der anlage für<br />
Mieter und Vermieter weiterhin wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, sind auch keine gründe erkennbar,<br />
warum sich die bank einer neuen Vorrangseinräumung<br />
verschließen sollte.<br />
2. Problem der Gestaltungseinschränkungen<br />
für den Eigentümer<br />
als wesentliche derzeit bekannte nutzungseinschränkungen<br />
sind einschränkungen bei<br />
zukünftigen baulichen Veränderungen und<br />
gestaltung von außenanlagen (bäume, Zäune)<br />
zu nennen. Hierdurch will der investor eine<br />
zukünftige beschattung seiner Photovoltaikanlage<br />
vermeiden.<br />
3. Problem der Übertragung auf Dritte<br />
grundsätzlich wollen sich gewerbsmäßige<br />
investoren das einseitige recht auf Übertragung<br />
des Mietvertrags auf dritte sichern. dies<br />
bedeutet für den derzeitigen und zukünftigen<br />
eigentümer der dachfläche, dass er nicht beurteilen<br />
kann, wem er später u. u. die Zutritts u.<br />
ggf. benutzungsrechte seines objekts gewähren<br />
muss.<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
489
490<br />
beitrag<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
4. Offene Versicherungsfragen (nicht<br />
abschließend)<br />
anbei einige im Vorfeld ungeklärte Fragestellungen,<br />
die sich je nach gefahrenquelle zwischen<br />
dem investor und dem dacheigentümer<br />
ergeben können.<br />
Potenzielle beschädigungen durch Schneelasten<br />
auf dem dach:<br />
Lag der schnee auf den Modulen, auf dem<br />
dach oder anteilig auf beidem?<br />
kommt die elementarversicherung des<br />
gebäudeeigentümers oder des PVeigentümers<br />
auf?<br />
Wer darf oder muss das dach und/oder die<br />
Module von schneelasten befreien?<br />
Wenn es hierbei zu beschädigungen der<br />
Module kommt, wer übernimmt die kosten?<br />
beschädigung durch Feuer:<br />
entstand der brand an den Modulen oder<br />
auf dem dach?<br />
kommt die elementarversicherung des<br />
gebäudes oder des PVeigentümers auf?<br />
beschädigungen durch Wasserschaden:<br />
War das dach bereits undicht?<br />
Hat die rahmenkonstruktion des Modulaufbaus<br />
zu einem Wasserstau geführt?<br />
der ausgang von rechtsfragen im Versicherungsfall<br />
erscheint zumindest vollkommen<br />
offen, insbesondere da es per aktuellem stand<br />
kaum erfahrungen und rechtsentscheidungen<br />
zu diesem thema gibt.<br />
5. Problem der Kosten der Dachsanierung<br />
allgemein wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />
bei betrieblich genutzten immobilien<br />
während des betriebs einer PVanlage<br />
(20–30 Jahre) mind. eine dachsanierung<br />
ansteht. Während die reinen kosten für die<br />
dachsanierung eher zweifelsfrei zu Lasten<br />
des eigentümers gehen dürften, stellt sich die<br />
Frage, wer die Kosten der Demontage und<br />
Wiedermontage der PVanlage zu tragen hat<br />
und ob darüber hinaus und wenn ja für wie<br />
lange eine nutzungsausfallentschädigung für<br />
die einspeiseunterbrechung zu zahlen ist. sollten<br />
diese kosten bei dem eigentümer liegen<br />
und nicht bezifferbar/limitiert sein, ist die<br />
Wirtschaftlichkeit der Vermietung kritisch zu<br />
hinterfragen.<br />
6. Problem der Kosten des Rückbaus<br />
ebenfalls gibt es zurzeit abweichende Meinungen<br />
darüber, ob es sich zukünftig bei den<br />
zu entsorgenden Modulen aufgrund deren<br />
inhaltsstoffe um eine art von Problemmüll<br />
handelt oder ob die reststoffe nach trennung<br />
sogar noch gut veräußerbar sind. die Höhe der<br />
entsorgungskosten in 30 Jahren ist zumindest<br />
heute nicht vorhersagbar.<br />
Vertraglich verpflichtet sich der Mieter/investor<br />
in vielen Fällen zur entsorgung der anlage<br />
nach Laufzeitende. Wer aber nach 30 Jahren<br />
Mieter ist und ob dessen bonität und Liquidität<br />
zur Vertragserfüllung noch ausreicht oder ob<br />
der eigentümer „auf möglichen kosten sitzen<br />
bleibt“, kann heutzutage nicht abschließend<br />
beurteilt werden, es sei denn, für den investor<br />
wurde eine diesbezügliche rückstellungsverpflichtung<br />
vereinbart, die bargedeckt ist und<br />
die bardeckung an den grundstückseigentümer<br />
abgetreten oder verpfändet wurde.<br />
7. Eckpunkte der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Hier ist zu beachten, auf welcher grundlage<br />
der Mietpreis ausgehandelt wurde, und ob<br />
bereits zukünftige potenzielle kostenpositionen<br />
(z. b. entsorgungsrisiko) dabei berücksichtigt<br />
wurden. bei barwertig abgezinsten einmalzahlungen<br />
sind in der Praxis oft unterschiede<br />
im Mietpreis zwischen 200 und 400 €/kWp<br />
bekannt.<br />
8. Problem der Abwicklung der<br />
Mietzahlungen<br />
in der Praxis unterscheidet man zwischen<br />
ratierlichen Mietzahlungen oder einer barwertig<br />
abgezinsten einmalzahlung.<br />
a) bei ratierlichen Zahlungen sollten die<br />
gelder auf einem kundenkonto der vorrangeinräumenden<br />
bank eingehen.<br />
b) bei einer barwertig abgezinsten Einmalzahlung<br />
auf die gesamtlaufzeit ist i. d. r.
aufgrund der hohen summe die Zug um<br />
Zug weise abwicklung über ein treuhandkonto<br />
vorzunehmen. dieses treuhandkonto<br />
kann bei größeren Zahlungen auch ein<br />
notar führen.<br />
Je nach bonität des kunden sollten sowohl<br />
ratierliche als auch einmalige Mietzahlungen<br />
vor dem Hintergrund einer möglichen Wertminderung<br />
der immobilie als sondertilgungen<br />
dienen.<br />
VI. Fazit<br />
Für viele immobilieneigentümer wirkt<br />
auf kurze sicht die Vermietung von dachflächen<br />
wirtschaftlich lukrativ und sinnvoll<br />
und somit als zusätzliche und wenig arbeitsaufwendige<br />
einnahmequelle. bei langer<br />
sicht und ausrichtung kann die Vermietung<br />
von dachflächen für eigentümer und grundschuldgläubiger<br />
latente risiken bergen.<br />
dies sollte bei mittelständischen inhaber<br />
PRAxISTIPPS<br />
geführten betrieben nicht unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
die risiken ergeben sich primär aus dem individuell<br />
geschlossenen gestattungsvertrag, der<br />
der bank und grundschuldgläubigerin grundsätzlich<br />
vorzulegen ist und noch nicht ratifiziert<br />
sein sollte, da dieser grundlage für die ausgestaltung<br />
der grunddienstbarkeit ist.<br />
der gestattungsvertrag kann über oder unterreguliert<br />
sein. eine ganzheitliche recht liche<br />
Würdigung dieses Vertrags kann und darf<br />
durch die bank des dacheigentümers nicht<br />
vorgenommen werden. in dem gestattungsvertrag<br />
können wesentliche (einseitige) rechte<br />
des Mieters verankert sein, die einen potenziellen<br />
erwerber der immobilie vom kauf abschrecken<br />
und damit die Verkehrsfähigkeit und Werthaltigkeit<br />
der immobilie beeinflussen können.<br />
Mit blick auf langfristige, zurzeit nicht akute<br />
kostenpotenziale, muss eine Vermietung der<br />
dachfläche auch nicht zwangsläufig wirtschaftlich<br />
sinnvoll für den eigentümer sein. £<br />
<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
der betrieb einer fremden Photovoltaikanlage auf dem eigenen dach ist sowohl für den immobilieneigentümer als auch<br />
für den grundschuldgläubiger kein unbedenkliches und gefahrenloses Mietverhältnis.<br />
Miet und gestattungsverträge sollten im Vorfeld mit dem grundschuldgläubiger (bank) und einen juristischen berater<br />
abgestimmt werden.<br />
entbindung vom bankgeheimnis einfordern, wenn die bank in die gespräche mit investoren, anlagenherstellern und/<br />
oder Vermittlung eingebunden sein sollte.<br />
die grunddienstbarkeit für den investor und PVbetreiber sollte auf einen festen termin befristet werden.<br />
risiken der Zukunft beachten. die Verantwortung hierfür eindeutig regeln.<br />
491
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Geschädigt durch fehlerhafte Ratings<br />
Haften Ratingagenturen und Banken? Welche Ansprüche haben geschädigte<br />
Unternehmen und Anleger? Wie können diese geltend gemacht werden?<br />
Hier finden Sie fundierte Antworten auf bisher ungeklärte Fragen.<br />
In seinem Buch untersucht Thomas Mühl umfassend und fundiert<br />
die möglichen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche<br />
geschädigter Unternehmen und Anleger infolge fehlerhafter<br />
Ratings. Dabei legt der Autor besonderen Wert auf<br />
• die umfassende Berücksichtigung praxisrelevanter Themen<br />
der Beweisführung, Vertragsgestaltung und Prozesstaktik<br />
• eine enge Verknüpfung der juristischen Darstellung<br />
mit den wirtschaftlichen Grundlagen des Ratings<br />
• die Herstellung von Bezügen zur EU-RatingVO,<br />
die im Dezember 2009 in Kraft trat<br />
• die Qualifizierung der Rechtsnatur des Ratings und<br />
die Untersuchung einer möglichen Fehlerhaftigkeit<br />
ES<br />
erich schmidt verl ag
ezensionen<br />
01<br />
02<br />
Vorstand, anlage<br />
494 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />
01 Private Banking und Family Offi ce<br />
Dirk Farkas-Richling/Thomas R. Fischer/Andreas Richter:<br />
Private banking und Family office. schäfferPoeschel<br />
Verlag, stuttgart, 2009. 548 s., 99,95 €.<br />
w auf der suche nach stabilen und wachsenden Märkten<br />
scheinen sich alle geschäftsbanken einig zu sein.<br />
am erfolgversprechendsten ist der Markt der sehr und<br />
der extrem vermögenden kunden. dies dokumentiert<br />
nicht nur der jüngste kauf von sal. oppenheim und cie<br />
durch die deutsche bank ag. auch andere banken stellen<br />
ihre angebote im bereich des Private banking und<br />
Wealth Management heraus. so beginnen die autoren<br />
auch ihre darstellung dieses geschäftsfelds mit einer<br />
analyse des Markts im deutschsprachigen raum. im<br />
ergebnis der unterschiedlichen untersuchungen wird<br />
obige Vermutung belegt.<br />
der zweite von insgesamt sechs abschnitten des buchs<br />
startet mit einer analyse des rechtlichen rahmens der<br />
beratungsleistungen. anschließend werden theorie und<br />
struktur der Vermögensverwaltung erläutert und mit<br />
einer ausführlichen darstellung der steuerlichen begebenheiten.<br />
einer abgrenzung der Vermögensberatung<br />
zur verwaltung folgt eine erläuterung der aufgabenstellung<br />
des Financial Planning. abgeschlossen wird<br />
der abschnitt mit einer Zusammenstellung diverser<br />
spezieller beratungsangebote, so z. b. erbrechtliche<br />
Fragestellungen und stiftungslösungen.<br />
der umfangreichste dritte bereich erläutert die Produkte<br />
des Private banking: aktien und anleihen, investmentfonds,<br />
investmentzertifikate, alternative investments,<br />
geschlossene Fonds und Versicherungen werden<br />
in ihren wesentlichen Produktkomponenten erläutert<br />
und steuerrechtlich eingewertet. sehr ausführlich<br />
geschildert wird die aufgabenstellung des Family<br />
office, gegliedert in die segmente Family office und<br />
private großvermögen. seinen abschluss findet das<br />
buch in kurzen darstellungen zur Zusammenarbeit<br />
mit den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />
berufen, sowie den Weiterbildungsmöglichkeiten für<br />
Private banker.<br />
diese komplett aus der bankensicht erfolgte darstellung<br />
des sachverhalts besticht durch ihre Vollständigkeit<br />
und tiefe der auseinandersetzung. sie endet, wenn<br />
Mathematik zu einem weiteren Verständnis erforderlich<br />
ist, v. a. im Produktteil. Hier sei auf entsprechende<br />
spezialliteratur verwiesen. der text ist flüssig zu lesen<br />
und wird äußerst hilfreich durch grafiken ergänzt. das<br />
lange Warten auf diese Publikation hat sich gelohnt.<br />
absolut empfehlenswert. £<br />
Swen Neumann, freier Publizist und bankkaufmann/<br />
Finanzmakler, bremen<br />
Vorstand, kredit, konto, anlage, recht, Handel,<br />
controlling, revision, it<br />
02 E-Mail-Management im Job<br />
Arno Burger/Degener MoreOFFICE (Hrsg.): eMailManagement<br />
im Job. cornelsen, berlin, 2. aufl. 2009. 144 s.,<br />
6,95 €.<br />
w aus dem büroalltag ist die eMail nicht mehr wegzudenken.<br />
die elektronisch übermittelten informationen<br />
variieren von kundenanfragen und angeboten über<br />
bestellungen und rechnungen sowie Zahlungsinformationen<br />
bis hin zu Vertragsverhandlungen. eine studie<br />
von bearingPoint belegt: Mehr als 90% der befragten<br />
schreiben der eMail eine hohe bis sehr hohe bedeutung<br />
im geschäftsleben zu. doch bei der gleichzeitig<br />
immer größer werdenden Menge an nachrichten<br />
zeigen sich schnell die schattenseiten – auch unwichtige,<br />
nicht dringende, unübersichtliche, veraltete oder<br />
gar doppelte Mails finden ihren Weg in das Postfach.<br />
Was kann man tun, um bei der Fülle an nachrichten<br />
nicht den Überblick zu verlieren? in dem praxisnahen<br />
ratgeber finden Leser anregungen, wie sie arbeitsabläufe<br />
festlegen und an den eigenen bedürfnissen ausrichten<br />
können. „Mailen kann heute jeder – die einfachheit<br />
des informationsversands per eMail und der<br />
enorme arbeitsdruck führen dazu, dass dieses Medium<br />
häufig unbedacht verwendet wird. oftmals liegen die<br />
schwierigkeiten im organisieren geeigneter arbeitsabläufe.“,<br />
ist der berater und buch autor überzeugt. Vier<br />
kapitel helfen dabei, mit der Menge an informationen<br />
im Mailverkehr besser zurechtzukommen und mit der<br />
technik effizienter umzugehen. der kompakte ratgeber<br />
unterstützt die Leser dabei, systematische bearbeitungsabläufe<br />
bei ein und ausgehenden eMails<br />
sowie gut strukturierte ablagesysteme zu etablieren.<br />
Wegen der termingerechten abarbeitung per eMail<br />
übermittelter aufgaben bildet auch das thema Wiedervorlagesysteme<br />
sowie sinnvolle abwesenheitsregelungen<br />
einen weiteren schwerpunkt des buchs.<br />
das handliche Werk im „PocketFormat“ ist eine hervorragende<br />
Hilfestellung für alle, die in eMails zu ersticken<br />
drohen. es gibt einleuchtende und nachvollziehbare<br />
tipps zum umgang mit der eMailFlut und ist dabei so<br />
einfach und übersichtlich gehalten, dass es leicht fällt,<br />
die kapitel zur Verinnerlichung mehrfach zu lesen. £
Helfer/Ullrich (Hrsg.)<br />
Dirk Bolte, WP/StB<br />
Hanseatischer Sparkassen- und<br />
Giroverband, Hamburg<br />
Jürgen Büschelberger<br />
Deutsche Bundesbank, München<br />
Rainer Englisch<br />
Deutsche Bundesbank, München<br />
Michael Helfer<br />
AuditManagement LiVE, Berlin<br />
Peter Kleinschmidt, WP/StB<br />
PricewaterhouseCoopers AG<br />
Martin Kling<br />
IDS Scheer AG, München<br />
Matthias Korsch<br />
Logica Deutschland, Sulzbach<br />
Dr. Ulrich Theileis, WP<br />
Deloitte & Touche GmbH<br />
Frankfurt/M.<br />
Christian Geyer<br />
Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Rainer Kunze<br />
Deutsche Bundesbank, Hannover<br />
Peter Blümler<br />
Rechtsanwalt<br />
Michael Euler<br />
CreditPlus Bank<br />
Sven Hauke<br />
PricewaterhouseCoopers AG<br />
Jan Arne Hoffmann<br />
Volks- und Raiffeisenbank<br />
Wismar eG<br />
Dirk Lausberg<br />
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband<br />
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Interne Kontrollsysteme in Banken und Sparkassen<br />
2. Aufl age<br />
Walter Ullrich<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Das sehr erfolgreiche IKS-Standardwerk<br />
für den Bankenbereich erfährt eine<br />
umfangreiche Überarbeitung und<br />
Erweiterung: zahlreiche neue Vorgaben<br />
von Gesetzgeber und Bankenaufsicht<br />
in den vergangenen 3 Jahren nehmen<br />
Einfl uss auf eine fortlaufende Anpassung<br />
der internen Kontrollsysteme.<br />
Von den vielen im Haus verstreuten Einzelkontrollen<br />
zu einem IKS-Gesamtsystem<br />
lautet nach wie vor das Motto dieses<br />
ausgesprochen praxis- und prüfungsrelevanten<br />
Fachbuches. Nicht zuletzt<br />
aufgrund der Erfahrungen aus der<br />
Finanzkrise sowie der daraus resultierenden<br />
Komplexität vieler Neuregelungen<br />
erwartet die Bankenaufsicht ein angemessenes<br />
und hinreichend dokumentiertes<br />
Internes Kontrollsystem. Bei den<br />
Lars Schlimgen<br />
Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
Hans Struwe, WP/StB<br />
PricewaterhouseCoopers AG<br />
Colette Sternberg<br />
Genossenschaftsverband, Frankfurt<br />
Franz Weber<br />
Weber Risk Consult<br />
Die 2. Aufl age des Buches setzt den<br />
Fokus auf die Sonderprüfungen nach<br />
§ 44 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin), welche<br />
überwiegend von der Bundesbank durchgeführt<br />
werden, auf die Umsetzung der<br />
Anforderungen der MaRisk. Insbesondere<br />
der Bereich der Risikostrategien unterliegt<br />
einer verstärkten Überwachung, hier<br />
kommt es im Rahmen der Sonderprüfungen<br />
zu den häufi gsten Feststellungen.<br />
Aufsichtsgesprächen und den Regelprüfungen<br />
stellt die Aufsicht das IKS stärker<br />
als in der Vergangenheit in ihren Fokus<br />
und sieht hierin den zentralen Maßstab<br />
einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation<br />
gemäß § 25a KWG.<br />
Das bewährte Autorenteam der Erstaufl<br />
age wurde prominent erweitert: Zwei<br />
Vertreter der Deutschen Bundesbank aus<br />
dem Prüfungsbereich bzw. aus der lfd.<br />
Aufsicht informieren über die Vorgaben<br />
der Bankenaufsicht. Im Kern des Buches<br />
geben zwei erfahrene Revisionspraktiker<br />
und drei Wirtschaftsprüfer wertvolle,<br />
langjährig erprobte Hilfen für eine in<br />
vielen Häusern notwendige Systematisierung<br />
der vielen, verstreuten Prozesskontrollen<br />
sowie Dokumentation eines<br />
IKS-Gesamtsystems. Hierfür stellen die<br />
Autoren zunächst ein auf der Basis der<br />
COSO-Modelle entwickeltes, innovatives<br />
Kontroll-Bausteine-System vor; dieses<br />
Vor diesem Hintergrund beleuchten<br />
Vertreter der BaFin, der Bundesbank,<br />
Verbandsprüfer, prüfungserfahrene Vorstände,<br />
Revisoren und Spezialisten externer<br />
Prüfungsgesellschaften praxisnah<br />
die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben<br />
und das prüfungsseitige Vorgehen.<br />
Anhand von Erfahrungsberichten aus<br />
aktuellen Prüfungen werden häufi ge<br />
Prüfungsfeststellungen aufgegriffen<br />
und praxisorientierte Lösungsansätze<br />
zur Vermeidung aufgezeigt.<br />
Das Buch stellt einen praxisorientierten<br />
Leitfaden für die Vorbereitung,<br />
die erfolgreiche Durchführung und<br />
auch die nachfolgend notwendigen<br />
Stellungnahmen da. Es bietet direkte<br />
Umsetzungshilfen zu einer Vielzahl von<br />
Prüfungsfeststellungen auf den verschiedensten<br />
Prüfungsschwerpunkten, legt<br />
Instrumentarium wird anschließend systematisch<br />
und im Markt wohl erstmalig auf<br />
alle IKS-relevanten Fachbereiche respektive<br />
Risikoarten gemäß MaRisk angewendet.<br />
Zentrale Funktion besitzt hierbei<br />
derjenige Kontroll-Baustein, welcher fachbereichsbezogen<br />
die wesentlichen Kontrollaktivitäten<br />
heraus arbeitet. Strenger<br />
Maßstab bildet die Angemessenheit<br />
hinsichtlich des prozessinhärenten Risikogehalts<br />
aber auch die Wirtschaftlichkeit<br />
der Prozesse. Der Leser erhält somit auch<br />
Hinweise, welche (gängigen) Kontrollen<br />
überdacht bzw. ersetzt werden können.<br />
Das Werk berücksichtigt bereits<br />
die neuen MaRisk (im Entwurf).<br />
seinen Fokus in dieser Aufl age aber auf<br />
die Umsetzungsprüfungen der MaRisk.<br />
Das Buch ist daher gleichermaßen für<br />
Vorstände und Mitarbeiter der Bereiche<br />
Revision, Unternehmenssteuerung<br />
und Beauftragtenwesen interessant.<br />
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Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />
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§ 44 KWG-Prüfungen, 2. Aufl age<br />
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� Interne Kontrollsysteme in Banken und<br />
Sparkassen, 2. Aufl age<br />
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Finanz Colloquium<br />
Stand: 01.09.<strong>2010</strong><br />
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ISBN: 978-3-940976-42-0<br />
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Personalia<br />
Feldhaar, Marcus<br />
Volksbank Raesfeld<br />
w nach 25 Jahren im Vorstand wird sich<br />
ende Januar 2011 der Vorstandssprecher<br />
der Volksbank raesfeld, Hermann Burbaum,<br />
in den ruhestand verabschieden. £<br />
Hedtkamp, Michael<br />
Stadtsparkasse Gevelsberg<br />
w Michael Hedtkamp, bislang Leiter Firmenkundenberatung/immobilien<br />
center, wurde<br />
zum 01.11.<strong>2010</strong> Vorstand des instituts. £<br />
Jung, Michael<br />
MünchenerHyp<br />
w der aufsichtsrat der Münchener Hypothekenbank<br />
eg hat Michael Jung (46) zum<br />
Mitglied des Vorstands der Münchener<br />
Hyp berufen. er wird zum 01.01.2011 seine<br />
tätigkeit in München aufnehmen. £<br />
Thomas O. Günther, LL.M. oec<br />
Chefsyndikus<br />
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, Bonn<br />
Lutz G. Sudergat<br />
Chefsyndikus, Leiter Recht<br />
Kreissparkasse Verden, Verden<br />
Kickum, Norbert<br />
Aareal Bank<br />
w Norbert Kickum, bisher im Vorstand der<br />
aareal bank ag für immobilienfi nanzierungen<br />
auf den internationalen Märkten verantwortlich,<br />
hat das institut mit Wirkung<br />
zum 31.10.<strong>2010</strong> aus persönlichen gründen<br />
und verlassen. £<br />
Klostermann, Nadine<br />
Volksbank Hameln-Stadthagen<br />
w die Volksbank Hamelnstadthagen<br />
hat Nadine Klostermann zur Leiterin des<br />
Marktbereichs in und um stadthagen ernannt.<br />
£<br />
Lange, Oliver C.<br />
Degussa Bank<br />
w Oliver C. Lange hat von der deutschen<br />
apotheker und Ärztebank zur degussa<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden<br />
Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />
� Handlungsempfehlungen ableiten<br />
Pfändungsschutzkonto<br />
Das neue P-Konto in der Bankpraxis<br />
Das Mitte <strong>2010</strong> zwingend anzubietende<br />
P-Konto hat den Pfändungsschutz zum<br />
Teil auf die kontoführenden Banken und<br />
Sparkassen verlagert. Die Einführung<br />
dieses vom Gesetzgeber erzwungenen<br />
Produkts hat zahlreiche Fragen aufgeworfen<br />
und mehr Probleme mit sich gebracht<br />
als gelöst. Die beiden Autoren sind mit<br />
dem Thema von Anfang an beschäftigt<br />
und haben sich mit der Umsetzung des<br />
P-Kontos und dem Umgang mit den<br />
bank gewechselt. dort verantwortet er<br />
den bereich immobilienfi nanzierung/Privatkun<br />
den. £<br />
Siebenaller, Thomas<br />
Volksbank Vorbach-Tauber eG<br />
w Thomas Siebenaller ist zum 30.09.<strong>2010</strong><br />
aus dem Vorstand der Volksbank Vorbachtauber<br />
eg ausgeschieden. £<br />
Steinwill, Uwe<br />
Sparkasse Vorpommern<br />
Kunden und Gläubigern sowie den internen<br />
Prozessen und den nicht unerheblichen<br />
Risiken umfassend beschäftigt.<br />
Sie bringen dieses Know How und erste<br />
Erfahrungen in das praxisnah verfasste<br />
Buch ein. Zahlreiche Checklisten und<br />
Übersichten erleichtern es Einsteigern<br />
und Fortgeschrittenen, sich dem<br />
Thema zu nähern und bei Problemen<br />
eine Best-Practice-Lösung zu fi nden.<br />
w die sparkasse Vorpommern hat ihren<br />
Vorstand erweitert. in seiner sitzung hat<br />
der Verwaltungsrat das Vorstandsmitglied<br />
Uwe Steinwill mit Wirkung zum 01.11.<strong>2010</strong><br />
zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden<br />
bestellt. ab dem 01.11.<strong>2010</strong> wird<br />
zudem Dieter Engelmann interimsweise in<br />
den Vorstand der sparkasse Vorpommern<br />
treten. £<br />
Stand: 01.09.<strong>2010</strong><br />
Erscheinungstermin: 15.10.<strong>2010</strong><br />
Umfang: ca. 215 Seiten<br />
Preis: € 69,–<br />
ISBN: 978-3-940976-44-4<br />
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