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Ausgabe 12 / 2010 - BankPraktiker

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Herausgeber<br />

Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />

Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />

Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Wolfgang Hartmann, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement<br />

und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank aG<br />

Walter kleine, Vorstandsvorsitzender, Sparkasse Hannover<br />

Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />

Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschafts strafrecht, Stuttgart<br />

karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />

Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />

Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank<br />

FacHbeirat<br />

Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern<br />

Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />

Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, niederlassung<br />

Rhein-Main, UniCredit Bank aG<br />

Dr. karsten Füser, Partner, EMEIa / Financial Services,<br />

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart<br />

Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />

Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />

Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />

Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />

Dr. Marco kern, Mitglied des Vorstands, Evangelische kreditgenossenschaft eG<br />

Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienkunden Europa, Landesbank<br />

Baden-Württemberg<br />

Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />

Frankfurt<br />

Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht,<br />

Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />

Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />

Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />

Sparkasse am niederrhein<br />

anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />

Walter Ullrich, Direktor Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />

Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />

Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office,<br />

HSBC Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />

Prof. Dr. Stefan Zeranski, ehem. Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />

redaktion<br />

Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP<br />

Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />

Dr. Christian Göbes<br />

Frank Sator<br />

Marcus Michel<br />

Thomas Welker<br />

sPonsoren<br />

abit.de<br />

de.ey.com<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

editorial<br />

zum 01.07.<strong>2010</strong> ist die gesetzliche reform des kontopfändungsschutzes<br />

in kraft getreten. es wäre sicher<br />

vermessen, bereits jetzt ein abschließendes urteil dr. Markus engel<br />

über die gesetzliche neuregelung zu fällen. Von seiten der kreditwirtschaft<br />

wird aber bereits jetzt ergänzungsbedarf signalisiert, soll das mit<br />

der neuregelung verfolgte Ziel – entlastung auch der drittschuldnerinstitute<br />

– erreicht werden. es wurde in den Medien darüber berichtet,<br />

dass inhaber gepfändeter P­konten über Leistungen, die ende Juli für<br />

den Monat august angewiesen worden waren, nicht verfügen konnten.<br />

basierend auf dem Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften vertraten<br />

die kreditinstitute die auffassung, dass, sofern der kunde im Monat Juli<br />

seinen pfandfreien guthabenbetrag bereits ausgeschöpft hatte, neues<br />

guthaben am ende des selben kalendermonats nicht für den schuldner<br />

im rahmen des Freibetrags für den nächsten Monat, sondern für<br />

den gläubiger bereitzuhalten sei. der Zka hatte diesbezüglich mit der<br />

arbeitsgemeinschaft schuldnerberatung der Verbände eine information<br />

abgestimmt, in der empfohlen wurde, über einen antrag beim Vollstreckungsgericht<br />

gem. § 765 a ZPo einmalig für den lfd. Monat einen<br />

zusätzlichen Pfändungsfreibetrag freistellen zu lassen, so dass die Versorgungsleistungen<br />

in den Folgemonat übertragen werden können. in<br />

der Praxis war aber zu verzeichnen, dass die Vollstreckungsgerichte sehr<br />

unterschiedlich und widersprüchlich mit derartigen anträgen verfahren<br />

sind. daraufhin wurde seitens des bundesministeriums der Justiz eine<br />

interpretationshilfe veröffentlicht, in der das bMJ sein Verständnis der<br />

gesetzlichen bestimmung darlegt. danach kann der schuldner unabhängig<br />

von der Höhe der in einem kalendermonat verfügten beträge<br />

auf in diesem kalendermonat gutgeschriebene beträge auch im Folgemonat<br />

zugreifen, soweit dies zur existenzsicherung erforderlich ist.<br />

die Handhabung dieses zentralen Problems in der kreditwirtschaft fällt<br />

unterschiedlich aus. Z. t. wird unter berufung auf den gesetzlichen Wortlaut<br />

die auffassung vertreten, dass eingänge des Vormonats, die infolge<br />

einer vorherigen ausschöpfung des Pfändungsfreibetrags von der Wirkung<br />

eines Pfändungs­ und Überweisungsbeschlusses erfasst werden, im<br />

Folgemonat nicht an den schuldner zurückfallen könnten, so dass eine<br />

Verfügung des schuldners die Vorlage eines beschlusses nach § 765 a<br />

ZPo voraussetze, z. t. werden Verfügungen des schuldners im Folgemonat<br />

unter berufung auf die auffassung des bundesministeriums der<br />

Justiz zugelassen. in beiden Fällen entsteht auf seiten des drittschuldnerinstituts<br />

enormer Überwachungs­ und bearbeitungsaufwand. Hier<br />

muss also seitens des gesetzgebers kurzfristig nachgebessert werden,<br />

wenn die angestrebte entlastung der beteiligten tatsächlich erreicht<br />

werden soll. daneben gibt es – nicht unerwartet – ständig diskus sionen<br />

bezüglich der Frage, wie der kunde gem. § 850 k abs. 2 ZPo nachweisen<br />

kann, dass ihm ein höherer als der sockelfreibetrag zusteht. die kreditinstitute<br />

bestehen i. d. r. auf der Vorlage des (ausgefüllten) Formulars),<br />

das die arbeitsgemeinschaft schuldnerberatung der Verbände in<br />

absprache mit dem Zentralen kreditausschuss entworfen hat. die in<br />

§ 850 k abs. 5 ZPo genannten bescheinigenden stellen weigern sich<br />

allerdings unter Hinweis auf die eindeutigkeit von Leistungsbescheiden<br />

z. t., dieses Formular zu verwenden. damit wird der ball zu den kreditinstituten<br />

zurückgespielt, die zeitaufwendige Prüfungen durchzuführen<br />

haben. Hier ist der gesetzgeber gefordert. bezüglich des Monatsanfangsproblems<br />

wurden bereits korrekturen angekündigt. Wir warten<br />

gespannt auf das ergebnis.<br />

ich wünsche ihnen auch im namen der redaktion schöne Weihnachten<br />

und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!<br />

Dr. Markus Engel, rechtsanwalt und Fachanwalt für bank­und kapitalmarktrecht,<br />

sparkasse saarbrücken<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

449


inhalt<br />

450<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

452–457<br />

AKTUELL<br />

452 Bericht zu den 3. Hamburger<br />

Bankenaufsicht-Tagen<br />

453 Studie: Banken fordern verbindliche<br />

SEPA-Einführung<br />

Betrugsprävention: Wie Bankangestellte<br />

lernen, Kriminellen<br />

auf die Schliche zu kommen<br />

Zulässige Rechtsberatung durch<br />

Versicherungsmakler im Bereich der<br />

betrieblichen Altersversorgung<br />

454 Honorarberatung erhält neue<br />

Schubkraft<br />

Immer mehr Deutsche trauen sich<br />

Immobilienfinanzierung zu<br />

455 Investitionen: Banken treiben<br />

Industrialisierung voran<br />

Studie: Schlechtes Preis-Leistungs-<br />

Verhältnis macht deutsche Banken<br />

angreifbar<br />

EFPA Deutschland e. V. gegründet<br />

Internet-Nutzerverhalten der<br />

Kunden im Bankgeschäft wird<br />

immer differenzierter, produkt-<br />

und v. a. preisbasierter<br />

456 Gründung des Fachrats InsO 9001<br />

am IQS<br />

Online-Banking: Etablierte<br />

Sicherheitsverfahren immer<br />

häufiger wirkungslos<br />

457 Studie: Banken investieren bis 2013<br />

verstärkt in Social Media<br />

BEITRÄGE beitrÄge<br />

458 Risikomonitoring: Erstellung von<br />

individuellen Risikoprofilen durch<br />

die Bankenaufsicht<br />

Jürgen Büschelberger, Hauptverwaltung München der Deutschen<br />

Bundesbank | Nils Judenhagen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin)<br />

w Woraus leitet die bankenaufsicht den intensitätsgrad<br />

ihres Handelns ab? sie hat hierfür ein<br />

umfassendes risikomonitoring entwickelt, das<br />

alle relevanten risikofaktoren einer bank einbezieht.<br />

dessen aufbau und einsatz wird im beitrag<br />

erläutert.<br />

462 P-Konto: Erste Erfahrungen und<br />

Probleme mit dem pfändungsfreien<br />

Konto<br />

Thomas O. Günther, Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG<br />

w Jeder inhaber eines girokontos hat ab dem<br />

01.07.<strong>2010</strong> einen anspruch auf umwandlung dieses<br />

kontos in ein Pfändungsschutz­konto („P­konto“).<br />

die umsetzung dieser reform hat in der bankenpraxis<br />

mehrere Probleme ans tageslicht gebracht.<br />

ein teilweise lückenhafter schuldnerschutz soll<br />

nun demnächst vom gesetzgeber nachgebessert<br />

werden.<br />

466 Programm-Mezzanine: Anschlussfinanzierung<br />

gesucht<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Hochschule Emden-Leer und IQS<br />

Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung |<br />

Benedikt Buhl, Oldenburgische Landesbank AG<br />

w in den Jahren 2011 bis 2014 laufen viele Programm­Mezzanine<br />

i. H. v. mehreren Mrd. € aus,<br />

die in den Jahren 2004 bis 2007 vor der Wirtschaftskrise<br />

meist für sieben Jahre gezeichnet<br />

wurden. Viele unternehmen, aber auch banken,<br />

stellen sich derzeit die Frage, wie eine refinanzierung<br />

erfolgen kann. in der Literatur werden<br />

umfinanzierungen über kredite oder Finanzierungstechniken<br />

wie der debt equity swap diskutiert.<br />

der beitrag untersucht, welche chancen<br />

und risiken diese unterschiedlichen alternativen<br />

aus bankensicht besitzen.<br />

Frohe Feiertage und einen<br />

guten start ins Jahr 2011<br />

wünschen unseren Lesern<br />

redaktion, Verlag,<br />

aboservice und<br />

anzeigenleitung.


458–491<br />

472 Immobilienfinanzierung: Bewertung<br />

von Wohnungsstandorten<br />

unter demografischen Aspekten<br />

Stefanie Gropp | Dr. Karsten Schröter, NORD/LB<br />

w die Herausforderung für die immobilienfinanzierung<br />

liegt darin, mit regionen umzugehen,<br />

in denen die arbeitsplatzproblematik und<br />

eine abnehmende bevölkerung eine verstärkte<br />

rolle spielen. steigende Leerstandszahlen von<br />

Wohnungen infolge abwandernder einwohner<br />

beeinflussen die nachfragesituation am Wohnungsmarkt,<br />

da potenzielle Mieter fehlen. die<br />

sinkende immobiliennachfrage geht mit Wertverlusten<br />

der immobilien einher.<br />

478 Prozessmanagement: Optimierung<br />

der Kreditprozesse<br />

Thomas Abend, Südwestbank AG | Michael Schnüttgen, Südwestbank<br />

AG sowie SWB Treuhand GmbH<br />

w die neuausrichtung der kreditprozesse steht<br />

in den kreditinstituten immer wieder im Fokus.<br />

der vielzitierte industrielle Prozess manage mentansatz<br />

stößt dabei an seine grenzen. der beitrag<br />

zeigt neben notwendigen anpassungen der Vorgehensmodelle<br />

eine Vielzahl von praxiserprobten<br />

Lösungsansätzen für eine effiziente Prozessgestaltung<br />

im risikorelevanten kreditgeschäft auf.<br />

486 Photovoltaikanlagen: Problemstellungen<br />

in der Vermietung<br />

von Dachflächen<br />

Jörg Gehrer | Peter Greiner, Westerwald Bank eG, Volks- und Raiffeisenbank,<br />

Hachenburg<br />

w die bereitstellung von dachflächen für fremde<br />

investoren zum betrieb einer Photovoltaikanlage<br />

ist in der Praxis noch ein relativ neues thema. der<br />

beitrag zeigt mögliche gefahren und Problemstellungen<br />

für die Vermieter und grundschuldgläubiger<br />

auf.<br />

SERVICE<br />

492 bankPartner<br />

494 rezensionen<br />

496 Personalia<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>BankPraktiker</strong><br />

RECHTSSICHER • REVISIOnSFEST • RISIkOGERECHT<br />

Redaktion<br />

Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP<br />

Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />

Dr. Christian Göbes<br />

Frank Sator<br />

Marcus Michel<br />

Thomas Welker<br />

E-Mail: <strong>BankPraktiker</strong>@FC-Heidelberg.de<br />

Leiterin Korrektorat und Rezensionen<br />

Janin Stärker<br />

E-Mail: Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de<br />

Sponsoring- /Anzeigenleitung<br />

Stefanie nauen<br />

E-Mail: Stefanie.nauen@FC-Heidelberg.de<br />

Produktionsleitung<br />

Christiane kempe<br />

E-Mail: Christiane.kempe@FC-Heidelberg.de<br />

Leiterin Aboservice<br />

Beate knopf<br />

E-Mail: Beate.knopf@FC-Heidelberg.de<br />

Satz<br />

Metalexis, niedernhausen<br />

Druck<br />

City Druck, Heidelberg<br />

Versand<br />

letterei.de GmbH & Co. kG, nauheim<br />

492–496<br />

Titelfoto<br />

Ingo Wiederoder/fotolia<br />

Preise<br />

Der Preis für ein Jahresabonnement Inland beträgt<br />

€ 210.– inkl. USt. und zzgl. € <strong>12</strong>.– Versandkosten.<br />

<strong>BankPraktiker</strong> erscheint zehn Mal jährlich.<br />

Der Preis für ein Einzelheft beträgt € 23,45<br />

(€ 22 + € 1,45 Versand). abonnementkündigungen<br />

sind nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende<br />

des berechneten Bezugszeitraums möglich.<br />

Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32a<br />

D-69117 Heidelberg<br />

Tel.: 06221 – 99 898 0<br />

Fax: 06221 – 99 898 99<br />

info@fc-heidelberg.de<br />

www.fc-heidelberg.de<br />

Geschäftsführung<br />

Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler,<br />

Marcus Michel<br />

Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg,<br />

amtsgericht Mannheim HRB nr. 335598<br />

Umsatz-Identifi kationsnummer gemäß § 27 a<br />

Umsatzsteuergesetz: DE184391372<br />

ISSn 1861-4884<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

451


aktuell<br />

Vorstand, revision, controlling<br />

Bericht zu den 3. Hamburger<br />

Bankenaufsicht-Tagen<br />

w die 2008 erstmalig durchgeführte Fachtagung<br />

entwickelt sich im dritten Jahr<br />

zum gut besuchten erfolgsmodell. selten<br />

werden bei vergleichbaren Veranstaltungen<br />

derart kompakt die aktuellen Aufsichtsthemen<br />

von experten und Praktikern<br />

auf den Punkt gebracht und mit den<br />

teilnehmern diskutiert. Hiervon profitieren<br />

beide seiten, denn auch die bankenaufsicht<br />

bekommt durch die teilnehmeranmerkungen<br />

wichtige rückmeldungen<br />

für die eigene Facharbeit. der insgesamt<br />

hochkarätige teilnehmerkreis rekrutierte<br />

sich aus geschäftsleitern sowie Vertretern<br />

von grundsatzbereichen, dem risikocontrolling<br />

und der internen revision. der Veranstalter<br />

Finanz colloquium Heidelberg<br />

konnte als referenten zwei Vertreter der<br />

bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(baFin) sowie jeweils einen Vertreter<br />

der deutschen bundesbank (buba),<br />

Abbildung 1: Abendveranstaltung/Kiez-Safari über St. Pauli<br />

452 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

eines großsparkassenvorstands, des Verbands<br />

öffentlicher banken (VÖb), der bankenprüfung<br />

und der internen revision<br />

gewinnen. die Referenten überzeugten<br />

die Zuhörer mit ihrer kompetenten und<br />

unterhaltsamen Vortragsweise, so dass<br />

die jeweiligen erwartungen erfüllt wurden.<br />

dieses bemerkte der beobachter auch in<br />

den Pausen zwischen den Vorträgen, wo<br />

munter in kleingruppen oder im Zwiegespräch<br />

mit dem referenten der Meinungsaustausch<br />

gepflegt wurde. auch das trägt<br />

zum erfolg einer derartigen tagung bei<br />

und fördert die netzwerke über den eigenen<br />

Verbund hinaus.<br />

der themenkranz wurde am ersten<br />

tag mit den ausführungen von Adam<br />

Ketessidis, persönlicher referent von Frau<br />

Lautenschläger bei der baFin, zu aktuellen<br />

regulatorische entwicklungen eröffnet.<br />

schwerpunkte des Vortrags bildeten die<br />

themen „Regulierungsfahrplan, CRD II<br />

- Umsetzung, und Basel III“. in diesen<br />

kernpunkten spiegelten sich die einzelheiten<br />

der neuen kapitalanforderungen<br />

wider. eine gute ergänzung zu diesem<br />

Vortrag ergab sich durch den weiteren beitrag<br />

von Dr. Ralf Hannemann, VÖb, zu den<br />

„Neuerungen der zweiten Säule: Novellierung<br />

der MaRisk“. der Vortrag konzentrierte<br />

sich auf die wesentlichen Überarbeitungen<br />

aus 2009 sowie den kommenden<br />

Veränderungen in <strong>2010</strong> der Marisk. den<br />

dritten tagungsbeitrag des ersten tages<br />

lieferte Walter Kleine, Vorstandsvorsitzender<br />

der sparkasse Hannover, mit dem titel<br />

„Aktuelle Impulse zur Corporate Governance“.<br />

die praxisnahen und sehr erfrischenden<br />

ausführungen von ihm fußten<br />

auf seine umfangreichen erfahrungen aus<br />

der Vorstandstätigkeit sowie seinen aufsichtsratsmandaten<br />

in anderen unternehmen.<br />

die Zuhörer erhielten einen interessanten<br />

einblick in gelebte moderne<br />

corporate governance. im vierten Vortrag<br />

gab Hans Struwe, Pwc, „Erste konkrete<br />

Erfahrungen mit der neuen PrüfbV und<br />

Ausblick auf die Jahresabschlussprüfung<br />

<strong>2010</strong>“ wieder. Wie immer schöpft er<br />

bei seinen ausführungen aus dem reichhaltigen<br />

erfahrungsschatz des Wirtschaftsprüfers<br />

und gibt damit den Zuhörern wertvolle<br />

anregungen für die erfordernisse zur Jahresabschlussprüfung<br />

der institute. die Vorträge<br />

wurden von einem exklusiven buffet<br />

im legendären 20. stockwerk des tagungshotels<br />

empire riverside mit 360­grad­blick<br />

über Hamburg unterbrochen.<br />

nach diesen fachlichen eindrücken hatte<br />

der Veranstalter für den abend zwei unterschiedliche<br />

Events vorbereitet. eine<br />

gruppe aus teilnehmer und referenten<br />

erlebte eine sog. Kiez-Safari über st. Pauli<br />

mit der bekannten drag­Queen Olivia<br />

Jones, die ihre intimen kenntnisse zu<br />

den Örtlichkeiten in sehr unterhaltsamer<br />

Weise darbot. die andere gruppe wurde<br />

in das „Freudenhaus“ geführt, das sich als<br />

gemütliches Kiez­Restaurant mit gutbürgerlicher<br />

küche entpuppte. die teilnehmer<br />

werteten beide events als gelungene und<br />

nicht alltägliche abrundung des ersten<br />

tages.<br />

der zweite Veranstaltungstag begann mit<br />

einem aktuellen Vortrag von Dr. Holger<br />

Schäfer, baFin, zu den „Handlungspflichten<br />

nach den neuen MaComp im Privat-


kunden- und inhabergeprägten Firmenkundengeschäft“.<br />

seine ausführungen<br />

führten zu lebhaften und kontroversen<br />

diskussionen mit den Zuhörern, die etliche<br />

anforderungen der Macomp für zu wenig<br />

prinzipien­ und praxisorientiert halten.<br />

danach stellte Herr Büschelberger, buba,<br />

sein thema „Aufsichtsgespräche – Eckpfeiler<br />

der modernen qualitativen Bankenaufsicht“<br />

den anwesenden vor. durch<br />

die ausführungen bekamen die Zuhörer<br />

transparenz über das Vorgehen und die<br />

arbeitsweise der fachlichen bankenaufsicht<br />

sowie den einfluss aktueller entwicklungen<br />

auf die Jahresgespräche. beendet<br />

wurde die tagung mit einem spannenden<br />

Vortrag von Peter Zawilla über „Rechtskonforme<br />

Ermittlungen gegen/für Vorstandsmitglieder<br />

und leitende Angestellte“.<br />

Für dieses brisante thema konnte<br />

der referent aufgrund seines großen erfahrungsschatzes<br />

aus jahrelanger ermittlungstätigkeit<br />

den teilnehmern „knackpunkte“<br />

und Fallstricke im Zusammenhang mit<br />

derartigen sonderprüfungen anhand zahlreicher<br />

beispiele darlegen.<br />

Zusammenfassend kann der beobachter<br />

dem Veranstalter eine sehr gute Veranstaltung<br />

bescheinigen. die gelungene<br />

themen­ und referentenauswahl wurde<br />

begleitet von einem außergewöhnlichen<br />

tagungshotel und rahmenprogramm.<br />

abgerundet wurde dieses wie immer<br />

beim Finanz colloquium Heidelberg<br />

durch die persönliche betreuung eines<br />

geschäftsführers vor ort. Für 2011 kann<br />

man nur sagen – wir sind gespannt<br />

auf das neue Programm und kommen<br />

gerne wieder zu den 4. Hamburger<br />

Bankenaufsicht-Tagen. £<br />

Walter Ullrich, direktor im unternehmensbereich<br />

revision, Hamburger sparkasse ag<br />

und Mitglied im Fachbeirat bankPraktiker<br />

konto, recht<br />

Studie: Banken fordern verbindliche<br />

SEPA-Einführung<br />

w ohne ein regulatorisches umstellungsdatum<br />

könnte der einheitliche europäische<br />

Zahlungsraum sePa (single euro Payments<br />

area) scheitern. Laut einer aktuellen studie<br />

der Management­ und technologieberatung<br />

bearingPoint (www.bearingpoint.de)<br />

unter 42 banken aus neun Ländern halten<br />

über 80% der befragten institute einen verbindlichen<br />

termin für die umstellung von<br />

nationalen Zahlungssystemen auf sePa für<br />

notwendig. einen unbefristeten Parallelbetrieb<br />

zu den nationalen Verfahren können<br />

sich lediglich 14% vorstellen. die meisten<br />

befragten (38%) fordern eine stufenweise<br />

einführung, in der zunächst die europäischen<br />

Überweisungen und dann die Lastschriften<br />

verbindlich werden. den richtigen<br />

Zeitpunkt für die umstellung sieht<br />

der großteil der banken zwischen 2013<br />

und 2015. ein umstellungsdatum soll laut<br />

Meinung der befragten durch eine regulierung<br />

der eu­kommission durchgesetzt<br />

werden (52%). sePa soll dazu dienen,<br />

grenzüberschreitende Überweisungen<br />

und Lastschriften genauso schnell abzuwickeln<br />

wie im inland. der startschuss fiel<br />

vor rd. drei Jahren. seitdem laufen sePa­<br />

Verfahren und nationale Verfahren parallel.<br />

unter den befragten instituten bieten<br />

90% die sePa­Überweisung bereits an.<br />

genauso viele planten zum Zeitpunkt der<br />

befragung, das Lastschriftverfahren „sdd<br />

core“ bis spätestens 01.11.<strong>2010</strong> eingeführt<br />

zu haben. trotzdem wird der europäische<br />

Zahlungsverkehr bisher nur sehr zögerlich<br />

genutzt. die eu­kommission plant deshalb<br />

noch dieses Jahr einen Verordnungsentwurf<br />

zur verbindlichen einführung von<br />

sePa vorzulegen. £<br />

revision, it<br />

Betrugsprävention: Wie Bankangestellte<br />

lernen, Kriminellen auf<br />

die Schliche zu kommen<br />

w um bankmitarbeiter für betrüger zu<br />

sensibilisieren, fordert die bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (baFin)<br />

immer mehr sicherheitsmaßnahmen und<br />

eine bessere schulung der angestellten.<br />

kreditinstitute müssen im rahmen des<br />

kredit wesen gesetzes (kWg) mit regelmäßigen<br />

Überprüfungen zur einhaltung<br />

dieser Pflichten rechnen. um den anforderungen<br />

zur Verhinderung betrügerischer<br />

Handlungen nachzukommen, müssen<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

aktuell<br />

banken ihre Mitarbeiter entsprechend<br />

informieren. eine alternative zu Präsenzschulungen<br />

sind sog. e­Learning­Programme.<br />

da viele bankangestellte im<br />

tagesgeschäft jedoch nicht kontinuierlich<br />

mit einer Lernsoftware arbeiten können,<br />

hat die helpmaster.de gmbH ein online<br />

abrufbares Programm ent wickelt, in dem<br />

das große thema betrugsprävention in<br />

kleine, inhaltlich überschaubare abschnitte<br />

aufgeteilt ist. insgesamt gibt es drei große<br />

kapitel: Wirtschaftskriminalität, externer<br />

betrug und interner betrug. da die einzelnen<br />

Module in sich geschlossene einheiten<br />

sind, können verschiedene abteilungen<br />

auch nur das für sie relevante Modul<br />

herausgreifen. anschauliche grafiken, Fallbeispiele<br />

und interaktive Lernmethoden<br />

lockern den Lernstoff zusätzlich auf. nach<br />

erfolgreichem abschluss der schulung<br />

mit einigen test fragen wird automatisch<br />

ein elektronisches Zertifikat ausgestellt. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.helpmaster.de<br />

anlage, recht<br />

Zulässige Rechtsberatung<br />

durch Versicherungsmakler<br />

im Bereich der betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

w die fundierte und umfassende beratung<br />

von unternehmen im bereich der<br />

betrieblichen altersversorgung ist nach<br />

wie vor wesentliche Voraussetzung dafür,<br />

ob sich unternehmen für die einführung<br />

einer betrieblichen altersversorgung entscheiden.<br />

diese beratung wird traditionell<br />

auch von Versicherungsmaklern<br />

erbracht. denn für die durchführung<br />

der betrieblichen altersversorgung im<br />

rahmen der sogenannten versicherungsförmigen<br />

durchführungswege (direktversicherung,<br />

rückgedeckte direktzusage,<br />

Pensionskasse, rückgedeckte unterstützungskasse)<br />

ist stets der abschluss von<br />

Versicherungsverträgen durch die unternehmen<br />

erforderlich; diese Versicherungsverträge<br />

werden durch die Versicherungsmakler<br />

vermittelt. soweit diese beratung<br />

im bereich der betrieblichen altersversorgung<br />

auch eine rechtliche Beratung<br />

453


aktuell<br />

erfordert, erfolgt diese rechtliche beratung<br />

deshalb im Zusammenhang mit der<br />

Ver siche rungs ver mittlung ebenfalls durch<br />

den Versicherungsmakler.<br />

Fraglich war, ob der Versicherungsmakler<br />

zur betrieblichen altersversorgung<br />

auch courtageunabhängig nur gegen<br />

gesondertes Honorar rechtlich beraten<br />

durfte. diese Frage hat der gesetzgeber<br />

im Jahr 2007 zu gunsten des Versicherungsmaklers<br />

entschieden: im rahmen<br />

der umsetzung der eu­Vermittlerrichtlinie<br />

wurde mit § 34d abs. 1 satz 4 gewo<br />

zu gunsten des Versicherungsmaklers<br />

eine spezialgesetzliche Rechtsberatungsbefugnis<br />

von unternehmen eingeführt.<br />

diese gegen Honorar zulässige<br />

rechtsberatung wurde durch den gesetzgeber<br />

im Jahre 2009 mit dem dritten Mittelstandsentlastungsgesetz<br />

– unter Verweis<br />

auf die erfordernisse in der beratungspraxis<br />

– ausgeweitet und auch auf angestellte<br />

des von dem Versicherungsmakler<br />

beratenden unternehmens erstreckt (btdrs.<br />

16/10490 s. 20).<br />

der gesetzgeber hat – anders als dies teilweise<br />

vertreten wird – mit dieser begründung<br />

eindeutig zu verstehen gegeben,<br />

dass die spezialgesetzliche rechtsberatungsbefugnis<br />

des § 34d abs. 1 satz 4<br />

gewo im bereich der betrieblichen altersversorgung<br />

als umfassend zu verstehen<br />

ist. sie erfasst den gesamten bereich der<br />

den abschluss eines Versicherungsvertrags<br />

vorbereitenden – auch abstrakten<br />

– recht lichen beratung zu den fünf<br />

durchführungswegen der betrieblichen<br />

altersversorgung einschließlich der konkreten<br />

Vertragsverhandlungen und der<br />

späteren laufenden betreuung des Versicherungsvertrags<br />

für den unternehmer.<br />

dabei kommt es für die spezialgesetzliche<br />

rechtsberatungsbefugnis nicht<br />

darauf an, ob ein durchführungsweg versicherungsförmig<br />

ist oder aber – wie im<br />

Falle des Pensionsfonds oder der nicht<br />

rückgedeckten direktzusage bzw. nicht<br />

rückgedeckten unterstützungskasse –<br />

nicht in dem abschluss einer Versicherung<br />

mündet. denn nur dann, wenn der<br />

Versicherungsmakler zu allen fünf Durchführungswegen<br />

und damit auch zu den<br />

454 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

nicht versicherungsförmigen durchführungswegen<br />

rechtlich berät, ist die von<br />

dem gesetzgeber angestrebte fundierte<br />

und umfassende beratung der unternehmen<br />

– und als annex auch der angestellten<br />

dieser unternehmen – durch den Versicherungsmakler<br />

überhaupt möglich.<br />

die Zulässigkeit dieser rechtlichen beratung<br />

zur betrieblichen altersversorgung<br />

wird über die spezialgesetzliche rechtsberatungsbefugnis<br />

des § 34d abs. 1 satz 4<br />

gewo gewährleistet. £<br />

Dr. Nicolai von Holst, rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für bank­ und kapitalmarktrecht,<br />

gsk stockmann + kollegen, rechtsanwälte,<br />

berlin<br />

Vorstand, anlage<br />

Honorarberatung erhält neue<br />

Schubkraft<br />

w die quirin bank und der Verbund deutscher<br />

Honorarberater (VdH) bündeln ihre<br />

kräfte und gründen den berufsverband<br />

deutscher Honorarberater (bdVH). sie<br />

vertreten damit die interessen von knapp<br />

1.500 Honorarberatern in deutschland,<br />

die insgesamt rd. 3,5 Mrd. € an verwalteten<br />

kundengeldern betreuen. Laut dem<br />

berufsverband sei eshöchste Zeit, die durch<br />

Provisionen verursachten Fehlanreize im<br />

Finanzdienstleistungsmarkt endlich abzuschaffen<br />

und für die Verbraucher mehr<br />

unabhängige beratungsleistungen anzubieten.<br />

dafür setzt sich der berufsverband<br />

deutscher Honorarberater nachdrücklich<br />

ein, so der Vorsitzende des Verbands. die<br />

durch Fehlberatung entstandenen schäden<br />

in Milliardenhöhe seien teil eines<br />

provisionsgetriebenen systems, das in<br />

deutschland nach wie vor dominiere.<br />

die Honorarberatung als alternative, die<br />

für eine verbraucher orientierte Finanzberatung<br />

im kundeninteresse stehe, müsse<br />

endlich den stellenwert bekommen, der ihr<br />

gebühre. das geschäftsmodell (Honorarberatung)<br />

besteht darin, dass der Verbraucher<br />

eine offene gebühr für die Finanzberatung<br />

zahlt. die in der Finanzbranche<br />

üblichen kick­backs, versteckten Provisionen<br />

und der Vertrieb bestimmter Pro­<br />

dukte entfallen komplett. das kostet den<br />

Verbraucher oft weniger als die klassische<br />

Provisionsberatung.<br />

Zielsetzung des berufsverbands ist es, die<br />

dringlichkeit des themas im bewusstsein<br />

der politischen entscheidungsträger zu<br />

verankern und als erstes für ein einheitliches,<br />

gesetzlich festgeschriebenes berufsbild<br />

des Honorarberaters in deutschland<br />

zu sorgen.<br />

darüber hinaus gehören die steuerliche<br />

absetzbarkeit von Honoraren und die Zertifizierung<br />

von aus­ und Weiterbildungslehrgängen<br />

zu den wesentlichen Zielen<br />

des Verbands. Mitglieder können ab sofort<br />

juristische oder natürliche Personen und<br />

Personengesellschaften werden, die kompetente<br />

Finanz­ und /oder Versicherungsleistungen<br />

anbieten und sich an den vom<br />

Verband formulierten kodex der Honorarberatung<br />

halten. £<br />

kredit<br />

Immer mehr Deutsche trauen<br />

sich Immobilienfinanzierung zu<br />

w den kauf einer immobilie können sich<br />

die meisten Menschen nicht leisten, ohne<br />

dafür einen kredit aufzunehmen – immerhin<br />

ist ein eigenes Haus oder eine Wohnung<br />

für viele die größte investition ihres<br />

Lebens. 38,2% der deutschen sind derzeit<br />

der ansicht, eine solche immobilienfinanzierung<br />

bewältigen zu können. das geht<br />

aus der umfrage zum comdirect stimmungsindex<br />

baufinanzierung hervor. im<br />

september lag der anteil noch bei 35,5%.<br />

immer mehr Menschen in deutschland<br />

wären zudem bereit, einen kredit aufzunehmen,<br />

um die eigenen vier Wände zu<br />

finanzieren: aktuell ist für 64,1% der deutschen<br />

ein Hypothekendarlehen die bevorzugte<br />

Finanzierungsform. Vor zwei Jahren,<br />

bei der ersten erhebung zum comdirect<br />

stimmungsindex baufinanzierung, lag<br />

dieser Wert bei 48,2%. der index befindet<br />

sich seit november 2008 in einem langfristigen<br />

aufwärtstrend – mit aktuell 108,5<br />

Punkten liegt er deutlich über dem startwert<br />

von 97 Punkten. 55,7% der befragten<br />

sind der ansicht, momentan sei ein beson­


ders guter Zeitpunkt, um eine immobilie<br />

günstig zu finanzieren (september:<br />

49,2%). £<br />

Vorstand, it<br />

Investitionen: Banken treiben<br />

Industrialisierung voran<br />

w die industrialisierung der geschäftsprozesse<br />

von kreditinstituten bekommt neue<br />

impulse. rd. 90% der banken und sparkassen<br />

wollen bis 2013 durch standardisierte<br />

Produkte und automatisierte Prozesse ihre<br />

kosteneffizienz weiter erhöhen. das größte<br />

unausgeschöpfte Potenzial sieht die branche<br />

dabei im kreditgeschäft mit unternehmen.<br />

darüber hinaus fördert die stärkere<br />

regulierung infolge der Finanzkrise die<br />

zunehmende industrialisierung des bankgeschäfts.<br />

Zu diesen ergebnissen kommt<br />

die studie „branchenkompass <strong>2010</strong> kreditinstitute“<br />

von steria Mummert consulting<br />

in Zusammenarbeit mit dem F.a.Z.­institut.<br />

57% der kreditinstitute sehen bei Firmenkrediten<br />

noch zahlreiche ungenutzte<br />

Möglichkeiten. bei den sparkassen (69%)<br />

und genossenschaftsbanken (65%) dürfte<br />

in den kommenden Jahren am meisten in<br />

dieser richtung passieren. ein beispiel für<br />

die industrialisierung im Firmenkundengeschäft<br />

ist die elektronische kreditakte.<br />

Mehr als jedes zweite kreditinstitut plant<br />

hierzu bis spätestens 2013 nennenswerte<br />

investitionen. um die effizienzpotenziale,<br />

die von der branche neben dem Firmenkundengeschäft<br />

v. a. in der banksteuerung<br />

identifiziert wurden, zu heben, investiert<br />

die kreditwirtschaft massiv. durchschnittlich<br />

17% ihrer investitionsmittel werden die<br />

banken und sparkassen in den kommenden<br />

Jahren in die industrialisierung stecken.<br />

gut 40% der institute werden mehr<br />

investieren als in diesem Jahr. £<br />

Vorstand<br />

Studie: Schlechtes Preis-<br />

Leistungs-Verhältnis macht<br />

deutsche Banken angreifbar<br />

w die banken in deutschland bieten aus<br />

sicht der kunden ein schlechtes Preis­Leistungs­Verhältnis.<br />

kein kreditinstitut wird<br />

von den eigenen kunden besser als mit der<br />

schulnote „befriedigend“ bewertet. insbesondere<br />

die großbanken sollten aus sicht<br />

der deutschen nachsitzen. denn ihr Preis­<br />

Leitungs­Verhältnis kommt – aus kundensicht<br />

– nur auf ein schwaches „ausreichend“.<br />

das ergibt die studie „geschäftspotenziale<br />

im bankenvertrieb“ des iMWF institut für<br />

Management­ und Wirtschaftsforschung<br />

(www.imwf.de).<br />

die ergebnisse zeigen, dass die anforderungen<br />

der bankkunden in vielen bereichen<br />

mit den Leistungsangeboten der<br />

banken nicht mehr übereinstimmen.<br />

das beste ergebnis mit einem „befriedigend“<br />

erzielt noch die ing­diba, gefolgt<br />

von sparda­bank und dkb. die großen<br />

institute deutsche bank, commerzbank<br />

und Hypovereinsbank werden mit ihrem<br />

Preis­Leistungs­Verhältnis nur als „ausreichend“<br />

wahrgenommen. das schlusslicht<br />

unter den großen instituten bildet<br />

die targobank, ehemals citibank. diese<br />

kundenbewertung macht eine strategische<br />

schwäche der banken in deutschland<br />

deutlich. insbesondere sog. non­ oder near<br />

banks, also branchenfremde unternehmen,<br />

die einzelne Finanzdienstleistungen<br />

anbieten, werden versuchen, den etablierten<br />

Häusern mit einem besseren Preis­<br />

Leistungs­Verhältnis kunden abspenstig zu<br />

machen. Mit einzelnen Produkten haben<br />

sich z. b. autobanken, einzelhandelsketten<br />

oder discounter bereits erfolgreich Marktanteile<br />

von den traditionellen geldinstituten<br />

erobert. £<br />

anlage<br />

EFPA Deutschland e. V.<br />

gegründet<br />

w die european Financial Planning association<br />

(eFPa) wird seit ende oktober durch<br />

den neu gegründeten eFPa deutschland<br />

e. V. in deutschland vertreten. gründungsmitglieder<br />

sind die deutsche Vereinigung<br />

für Finanzanalyse und asset Management<br />

(dVFa) und die Frankfurt school of Finance<br />

& Management. als Vorstandsvorsitzender<br />

von eFPa deutschland wurde Ingolf<br />

Jungmann (Vizepräsident der Frankfurt<br />

school of Finance & Management) und<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

aktuell<br />

als stellvertretender Vorstandsvorsitzender<br />

Dr. Peter König (geschäftsführer der dVFa)<br />

gewählt. Ziel des Verbands ist die etablierung<br />

der europäischen abschlüsse european<br />

Financial advisor (eFa) und european<br />

Financial Planner (eFP) in deutschland.<br />

europaweit führen bereits mehr als 10.000<br />

absolventen diese titel. außerdem wird<br />

eFPa deutschland die interessen der european<br />

Financial Planning association (eFPa)<br />

– Qualitätsstandards in Finanzberatung<br />

und ­planung zu fördern – in deutschland<br />

wahrnehmen. die european Financial Planning<br />

association (eFPa) ist eine europäische<br />

dachorganisation mit dem Ziel, hohe<br />

Qualitätsstandards in Finanzberatung und<br />

­planung zu fördern. die eFPa hat für den<br />

berufsstand der Finanzplaner und Finanzberater<br />

in europa internationale normen<br />

in Weiterbildung und ethik entwickelt und<br />

prüft diese mit dem Ziel, die Verbraucherinteressen<br />

beim Finanzberatungsprozess<br />

zu schützen. Herzstück des konzepts der<br />

eFPa ist die zweistufige Weiterbildung zum<br />

european Financial advisor (eFa) und zum<br />

european Financial Planner (eFP). £<br />

kredit, konto, anlage, it<br />

Internet-Nutzerverhalten der<br />

Kunden im Bankgeschäft wird<br />

immer differenzierter, produkt-<br />

und v. a. preisbasierter<br />

w der deutsche Markt für Privatkundenbankgeschäfte<br />

befindet sich in einem<br />

intensiven Wettbewerb. nach wie vor<br />

gilt deutschland in bezug auf die Filialdichte<br />

als „overbanked“. dennoch wächst<br />

der anteil des internet­Vertrieb an allen<br />

genutzten Vertriebswegen durchschnittlich<br />

beachtlich. an dieser stelle setzt das<br />

Forschungsprojekt der ebZ business school<br />

an, das aus drittmitteln einer Privatkundenbank<br />

finanziert wurde.<br />

die analyse der internet­gestützten kundenkommunikation<br />

am beispiel einer regio ­<br />

naltätigen kreditgenossenschaft wurde in<br />

zwei stufen realisiert. neben einer onlineumfrage<br />

über die bankhomepage, wurden<br />

auch vordefinierte studierendengruppen<br />

mittels eines sehr breiten Fragebogens<br />

zum nutzungsverhalten befragt. insge­<br />

455


aktuell<br />

samt basiert die studie auf der auswertung<br />

des rücklaufs von 329 qualifizierten<br />

Fragebögen. die respondenten gaben<br />

über die Homepage der direkt bank ähnlichen<br />

auftragsbank mit drei Filialen an, in<br />

den letzten zwölf Monaten durchschnittlich<br />

15,8 Filialbesuche getätigt zu haben.<br />

die gruppe der (zumeist berufsbegleitend)<br />

studierenden meldet sogar durchschnittlich<br />

24,9 besuche an.<br />

diese hohe Filialaffinität ist interessant,<br />

schließlich nutzen die antwortenden<br />

studienteilnehmer der online­umfrage<br />

(96,3% waren kunden der Homepagebank)<br />

das internet­banking generell überdurchschnittlich<br />

oft, so ein Projektleiter<br />

der ebZ business school. das themengebiet<br />

„sparda&anlagen“ veranschlagte in<br />

den letzten zwölf Monaten bei online­teilnehmern<br />

(mit 95% internet banking­nutzern)<br />

durchschnittlich 17,6 seitenaufrufe;<br />

bei den studierenden (mit 81% internetkunden)<br />

waren es nur 10,1.<br />

Ähnliche Verhaltensdifferenzen zeigen<br />

sich auch bei den tatsächlichen nutzungen<br />

im internet­transaktionsportal. auch<br />

hat die nutzungsintensität keinen einfluss<br />

auf die Zufriedenheit mit teilen des auftritts<br />

wie den direktabschlussmöglichkeiten<br />

und/oder dem ganzen. Mit anderen<br />

Worten werden kunden nicht erst zufriedener<br />

mit dem internet­banking, wenn sie<br />

es nur erst einmal genügend oft durchgeführt<br />

haben. Vielmehr scheint die Zufriedenheit<br />

ein wenig losgelöst zu sein von der<br />

diffusionsidee, kunden einfach überhaupt<br />

zur transaktion zu bewegen und das wäre<br />

es gewesen. die kundenzufriedenheit im<br />

internet­banking zu verbessern bedarf<br />

also weitreichenderer ansätze als nur sie<br />

zur transaktion zu drängen. dennoch sind<br />

kunden bereit, den Vertriebsweg intensiv<br />

zu wählen, wenn sie dadurch Produkt­<br />

und/oder Preisvorteile generieren<br />

können, so die ebZ business school. die<br />

studienergebnisse lassen daraus schließen,<br />

dass die hohe nutzerakzeptanz des<br />

untersuchten internet­auftritts aus der<br />

Preispolitik der auftragsbank abzuleiten<br />

ist, die eben ein direktbankähnliches<br />

geschäftsmodell verfolgt. das studienergebniss<br />

lässt sich laut einem dozenten<br />

456 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

der eZb business school wie folgt zusammenfassen:<br />

kunden wählen differenziert<br />

angebote aus, suchen ihre persönlichen<br />

Vorteile und akzeptieren dazu schlicht<br />

die häufigen Vertriebswegevorgabe des<br />

internet­banking. £<br />

kredit, recht<br />

Gründung des Fachrats<br />

InsO 9001 am IQS<br />

w Mit der besetzung des Fachrats inso<br />

9001 am iQs ist ein weiterer wichtiger<br />

schritt für die arbeit des instituts und die<br />

Weiterentwicklung der inso 9001 gelungen.<br />

aufgabe des Fachrats ist es für die<br />

inhaltliche anpassung des Zertifikates inso<br />

9001:<strong>2010</strong> an aktuelle Markterfordernisse<br />

sorge zu tragen und dieses Qualitätsmerkmal<br />

stetig weiter zu entwickeln. das gremium<br />

ist mit namhaften Persönlichkeiten<br />

der insolvenz­ und sanierungsszene<br />

interdisziplinär besetzt. als wissenschaftlicher<br />

Leiter des iQs führt Prof. Dr. Wolfgang<br />

Portisch den Vorsitz. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.iqs­institut.de<br />

konto, it<br />

Online-Banking: Etablierte<br />

Sicherheitsverfahren immer<br />

häufiger wirkungslos<br />

w die angriffe beim online­banking in<br />

deutschland nehmen weiter stark zu.<br />

bka und branchenverband bitkoM rechnen<br />

mit 70% mehr betrugsfällen für <strong>2010</strong>.<br />

gleichzeitig werden die angriffsmethoden<br />

zur infektion von Pcs immer ausgefeilter.<br />

selbst etablierte sicherheitsverfahren<br />

sind nicht mehr in der Lage, ausreichenden<br />

schutz vor Manipulation zu bieten. trotzdem<br />

nutzen z. b. 45% der online­bankingkunden<br />

in deutschland nach wie vor das<br />

itan­Verfahren, das über trojaner leicht<br />

ausgehebelt werden kann. damit gehen<br />

sie zunehmend das risiko ein, selbst opfer<br />

einer betrugsattacke zu werden. das ist das<br />

ergebnis der studie „online­banking“, des<br />

Hamburger software­ und beratungshauses<br />

PPi ag.<br />

das itan­Verfahren galt zwar lange Zeit<br />

als sicher, wird den raffinierten tricks der<br />

betrüger im netz allerdings inzwischen<br />

nicht mehr gerecht. die Hacker kennen<br />

mittlerweile verschiedene Wege, den itanschutz<br />

zu überwinden. dennoch ist itan<br />

nach wie vor die am meisten verbreitete<br />

sicherheitstechnik im online­banking. eine<br />

Modernisierung ist dringend geboten. Vor<br />

diesem Hintergrund ist erschreckend, dass<br />

28% der deutschen sogar an noch älteren<br />

Methoden festhalten.<br />

Viele von ihnen verwenden z. b. das klassische<br />

tan­Verfahren, bei dem sie aus einer<br />

Liste einen beliebigen transaktionscode<br />

auswählen. Vor angriffen durch Hacker<br />

bietet dieses Verfahren wenig schutz.<br />

nur jeder fünfte online­banking­nutzer<br />

hat bereits auf die neue bedrohungslage<br />

reagiert und auf einen moderneren sicherheitsstandard<br />

umgestellt.<br />

dazu gehört z. b. die mobile tan. das kreditinstitut<br />

schickt dabei den transaktionscode<br />

direkt auf das Handy des kunden. der<br />

erfolg von angriffen mittels trojanern ist<br />

kompliziert, weil das mtan­Verfahren zwei<br />

unterschiedliche transportwege (telefonnetz<br />

und internet) nutzt und die mtan ausschließlich<br />

für die in sMs angegebenen<br />

Überweisungsdaten gültig ist.<br />

als sicher gelten außerdem die Zka­konformen<br />

tan­generatoren, die transaktionsnummern<br />

elektronisch aus signifikanten<br />

auftragsdaten erzeugen und zusätzlich die<br />

Maestro­karte des bankkunden einlesen.<br />

einfache ta­generatoren ohne Maestrokarte<br />

und auftragsdatenbezug besitzen<br />

max. das sicherheitsniveau von klassischen<br />

tan­Listen.<br />

die PPi ag warnt, dass es mit Hinblick auf<br />

die steigende kriminalitätsrate wichtig ist,<br />

bei geldgeschäften im internet auf max.<br />

sicherheit zu setzen und sich nicht mit<br />

überholten Verfahren zu begnügen. kreditinstitute<br />

stehen daher in der Pflicht,<br />

ihren kunden immer die modernste technik<br />

zur Verfügung zu stellen, um sie gegen<br />

Hacker­angriffe bestmöglich zu schützen.<br />

dazu gehört aber auch, online­bankingnutzer<br />

über die gefahren und die verschie­


denen Möglichkeiten zur eindämmung<br />

der sicherheitsrisiken aufzuklären, so die<br />

PPi ag. £<br />

Vorstand, it<br />

Studie: Banken investieren bis<br />

2013 verstärkt in Social Media<br />

w die banken in deutschland werden<br />

bis 2013 ihr engagement in social Media<br />

deutlich verstärken. 40% der institute plant<br />

konkret in soziale netzwerk­Präsenzen zu<br />

investieren. V. a. der auftritt in berufl ichen<br />

Web­2.0­netzen soll forciert werden.<br />

knapp jede dritte bank will bei anbietern<br />

wie Xing oder Linkedin geld ausgeben. der<br />

einstieg ins Mitmach­internet ist dabei teil<br />

einer breit angelegten Vertriebsoff ensive.<br />

denn das budget für das kunden­ und<br />

Grziwotz/Krepold/Lang/Münscher<br />

(Hrsg.)<br />

Dr. Matthias Artzt<br />

Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M.<br />

Heike Dunker<br />

UniCredit Bank AG, München<br />

Dr. Hervé Edelmann<br />

Thümmel, Schütze & Partner Stuttgart<br />

Moritz Flebbe<br />

Konzepta Immobilien GmbH Langerwehe<br />

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz<br />

Notar in Regen und Zwiesel<br />

Prof. Dr. Hans-Michael Krepold<br />

UniCredit Bank AG, München<br />

Dr. Volker Lang<br />

Balzer Kühne Lang, Bonn<br />

Dr. Jörg Lauer<br />

Landesbank Baden-Württemberg Mainz<br />

Matthias H. Layher<br />

Volksbank Rems eG, Waiblingen<br />

Dr. Patrick Lübbersmann<br />

WL BANK AG, Münster<br />

Inci Metin<br />

European Association of Public Banks<br />

EAPB, Brüssel<br />

Dr. Michael Münscher<br />

Commerzbank AG, Frankfurt/M.<br />

Anna M. Nolte<br />

Bundesministerium der Finanzen Berlin<br />

Vertriebsmanagement macht in den kommenden<br />

drei Jahren den größten anteil<br />

der gesamtausgaben der banken aus. Zu<br />

diesem ergebnis kommt die studie „branchenkompass<br />

<strong>2010</strong> kreditinstitute“ von<br />

steria Mummert consulting in Zusammenarbeit<br />

mit dem F.a.Z.­institut.<br />

neben den berufl ichen netzwerken zählen<br />

auch private soziale Plattformen wie Facebook<br />

oder studiVZ zu den Zielen des bankvertriebs.<br />

knapp jedes vierte institut will<br />

hier in einen auftritt investieren. darüber<br />

hinaus plant rd. jedes fünfte institut die<br />

einrichtung eigener communities, wie<br />

bewertungsportale, diskussionsgruppen,<br />

Wikis oder blogs. Ziel ist hier z. b., mit ratschlägen<br />

für das private Finanzmanagement<br />

sichtbar zu werden. die nutzung<br />

von twitter taucht in den Vertriebspla­<br />

Praktikerhandbuch<br />

Baufi nanzierung, 3. Aufl age<br />

Rechts- und Praxisfragen der Immobilienfi nanzie-<br />

rung durch Banken und Sparkassen<br />

Dr. Reinhard Pieske<br />

zeb/rolfes.schierenbeck.associates<br />

Frankfurt/M.<br />

Dr. Patrick Rösler<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Oliver Schug<br />

Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau<br />

Ditmar Weis<br />

Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />

Osterspai<br />

Ulrich Wilms MRICS, CIS HypZert<br />

Jones Lang LaSalle GmbH, Berlin<br />

In die 3. Aufl age dieses erfolgreichen<br />

Praktikerhandbuchs wurden neben<br />

Aktualisierungen und Ergänzungen die<br />

kompletten Neuregelungen des Verbraucherdarlehensrechts<br />

eingearbeitet,<br />

die in Deutschland zur Umsetzung der<br />

Verbraucherkreditrichtlinie Mitte <strong>2010</strong><br />

in Kraft getreten sind. Neben der kompletten<br />

Überarbeitung aufgrund neuer<br />

Rechtsprechung und neuer Praxiserkenntnisse<br />

ist z. B. auch ein neues Kapitel<br />

zur Einschaltung von Vermittlern im<br />

Baufi nanzierungsgeschäft aufgenommen<br />

worden. Das an Praxisfragen ausgerichtete<br />

Werk ist nach wie vor am Ablauf der<br />

Baufi nanzierung in der Bank gliederungstechnisch<br />

ausgerichtet. Aus dem Inhalt:<br />

Produkte und Vertriebswege<br />

� Einbinden von Vermittlern<br />

� Aufsichtsrechtliche Anforderungen<br />

und Organisation der Baufi nanzierung<br />

� Beleihungswertermittlung<br />

� Aufklärung und Beratung<br />

in der Baufi nanzierung<br />

� Steuerschädlichkeit bei Finanzierung<br />

mit Lebensversicherungen<br />

� Abschluss des Kreditvertrages nach<br />

neuem Verbraucherkreditrecht<br />

� Bestellung der Grundschuld<br />

� Risiken für Grundschuld<br />

aus öffentlichem Recht<br />

� Hereinnahme von Zusatzsicherheiten:<br />

Bürgschaften und Pfandrechte<br />

� Änderungen während<br />

der Vertragslaufzeit<br />

� Beendigung des Vertrages<br />

� Verwertung der Grundschuld<br />

Alle Autoren haben langjährige Erfahrung<br />

im Baufi nanzierungsgeschäft und<br />

sind auf Immobilienfi nanzierung sowie<br />

die daran angrenzenden Themenbereiche<br />

spezialisiert und garantieren dem<br />

Leser somit praxisnahe Information zur<br />

rechtssicheren und effektiven Abwicklung<br />

des Immobilienfi nanzierungsgeschäfts.<br />

Stand: 15.08.<strong>2010</strong><br />

Erscheinungstermin: 30.09.<strong>2010</strong><br />

Umfang: ca. 1000 Seiten<br />

Preis: € 87,–<br />

ISBN: 978-3-940976-31-4<br />

aktuell<br />

nungen von 16% der Finanzdienstleister<br />

auf. die befragten entscheider betrachten<br />

die communities im Web 2.0 v. a. als<br />

chance, Vertrieb und kundenservice zu<br />

stärken, neukunden durch Weiterempfehlungen<br />

zu gewinnen und auf dem arbeitsmarkt<br />

Fach­ und Führungskräfte zu fi nden,<br />

so steria Mummert consulting. diesen<br />

aspekt halten rd. 60% für besonders wichtig.<br />

darüber hinaus erwartet die Mehrheit<br />

der banker von social Media impulse für<br />

das eigene Wissensmanagement. denn<br />

für die Produktentwicklung ist ein frühzeitiger<br />

abgleich mit den bedürfnissen der<br />

kunden ein Wettbewerbsvorteil für die<br />

banken. der begriff „social banking“ weitet<br />

sich damit aus. so sorgen die sozialen<br />

netze für eine Vielzahl neuer Vertriebsansätze,<br />

die die banken für sich nutzen<br />

wollen. £<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

Ich bestelle dieses Buch gegen Rechnung<br />

versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.<br />

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458<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Risikomonitoring durch die<br />

deutsche Bankenaufsicht<br />

Autoren:<br />

Jürgen Büschelberger,<br />

Bundesbankdirektor, Referatsleiter<br />

Banken und Finanzaufsicht,<br />

Haupt verwaltung München der<br />

Deutschen Bundesbank und<br />

Nils Judenhagen,<br />

Grundsatzabteilung, Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 1 .<br />

risikoprofi l als ergebnis der Würdigung aller informationsquellen.<br />

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<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />

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dort unter der Rubrik:<br />

Vorstand.<br />

» Alle Informationen<br />

über ein<br />

Institut sind mehr<br />

oder weniger risikorelevant<br />

– das sog.<br />

Risikoprofil resultiert<br />

aus der Würdigung<br />

aller Quellen. «<br />

1 die autoren vertreten in diesem beitrag ihre<br />

eigene Meinung.<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w „Jede bank erhält die aufsichtsintensität, die<br />

sie benötigt und die erforderlich ist.“ so lautet<br />

die grundmaxime einer modernen, präventiv<br />

und qualitativ ausgerichteten bankenaufsicht,<br />

die stets die strenge nebenbedingung der doppelten<br />

Proportionalität zu beachten hat.<br />

aber woraus leitet die bankenaufsicht den<br />

intensitätsgrad ihres Handelns ab? Woher<br />

weiß die bank, mit welcher intensitätsstufe sie<br />

seitens der aufsicht zu rechnen hat?<br />

die deutsche bankenaufsicht hat daher ein<br />

umfassendes Risikomonitoring entwickelt,<br />

das alle relevanten risikofaktoren einer bank<br />

einbezieht.<br />

dieses sog. Risikoprofi l resultiert aus der Würdigung<br />

aller informationsquellen, die der aufsicht<br />

hinsichtlich eines instituts zur Verfügung<br />

stehen. in erster Linie sind dies die Prüfungsberichte<br />

zum Jahresabschluss oder berichte von<br />

bankaufsichtlich angeordneten sonderprüfungen;<br />

aber natürlich auch alle informationen,<br />

die aus dem bankaufsichtlichen anzeige­ und<br />

Melderegime und den aufsichtsgesprächen zu<br />

beziehen sind. Hinzuweisen ist darauf, dass die<br />

aussagen dritter – dies gilt v. a. für die bewertungen<br />

der Jahresabschlussprüfer – nicht einfach<br />

aus dem Prüfungsbericht in das risikoprofi<br />

l übertragen werden können. Vielmehr<br />

sind diese ausführungen stets kritisch zu hinterfragen,<br />

inwieweit sie für Zwecke der bankaufsichtlichen<br />

risikoprofi lierung herangezogen<br />

werden können.<br />

das risikoprofi l ist nicht statisch, sondern<br />

stets an die aktuellen entwicklungen anzupassen.<br />

das risikoprofi l für nicht systemrelevante<br />

banken wird turnusmäßig mind. einmal<br />

im Jahr aktualisiert – zweckmäßigerweise im<br />

Zusammenhang mit der auswertung der Jahresabschlussprüfungsberichte.<br />

Für systemrele­<br />

vante institute gelten kürzere aktualisierungsfristen.<br />

gerade in den turbulenten Zeiten der<br />

Finanzmarktkrise mussten wiederholt die bankaufsichtlichen<br />

risikoeinstufungen ad­hoc überarbeitet<br />

werden.<br />

II. Beurteilung einzelner Teilaspekte<br />

und Gesamtbewertung<br />

um eine angemessene balance zwischen institutsspezifi<br />

sch notwendigem ermessensspielraum<br />

und einer möglichst objektiven beurteilung<br />

über alle institute hinweg zu erreichen,<br />

werden alle aspekte des aufsichtlichen interesses<br />

zunächst jeweils einzeln nach einheitlichen<br />

kriterien und im rahmen eines festen gliederungsschemas<br />

beurteilt. die zuständigen aufseher<br />

müssen zunächst Teilurteile zu folgenden<br />

gliederungspunkten abgeben:<br />

strategie,<br />

eigentümerstruktur,<br />

ertragslage,<br />

kapitalausstattung und risikotragfähigkeit,<br />

icaaP (internal capital adequacy assessment<br />

Process),<br />

internal governance,<br />

risikobereiche (kreditrisiko, beteiligungsrisiko,<br />

Zinsänderungsrisiko im anlagebuch,<br />

sonstiges Marktrisiko, Liquiditätsrisiko,<br />

operationelles risiko, sonstige materielle<br />

risiken),<br />

compliance/WpHg,<br />

geldwäsche.<br />

bei betrachtung der einzelnen Felder und<br />

deren bewertung werden sowohl quantitative<br />

aspekte (z. b. struktur des kreditportfolios nach<br />

ausfallwahrscheinlichkeiten) als auch qualitative<br />

Faktoren (z. b. konsistenz und angemessenheit<br />

der kreditrisikostrategie) berücksichtigt.<br />

die teilurteile bestehen aus einer Note (a, b,<br />

c oder d, wobei a als sehr gut und d als sehr


schlecht einzustufen ist) und einer erläuternden<br />

verbalen Darstellung. um eine möglichst<br />

objektive beurteilung zu ermöglichen,<br />

gibt es aufsichtsintern sog. „Leitplanken“ für<br />

jeden teilbereich und jede note, die anhaltspunkte<br />

für die einstufung durch den institutsbetreuer<br />

geben. Zusätzlich ist bei den sieben<br />

risikobereichen jeweils anzugeben, welche<br />

„durchschlagskraft“ das jeweilige teilrisiko für<br />

die gesamtrisikolage bzw. den geschäftserfolg<br />

des instituts hat. die relevanz kann die note 0<br />

(= keine relevanz), 1 (= geringe relevanz) oder<br />

2 (= hohe relevanz) annehmen.<br />

bei den einzelnen teilbereichen werden u. a.<br />

folgende Fragen gestellt:<br />

Strategie: geschäftsstrategie schlüssig?<br />

Vorkehrungen zur umsetzung der strategie<br />

getroffen? Passt die strategie zur organisation<br />

und zur ertrags­ und risikolage<br />

des instituts?<br />

Eigentümerstruktur: abhängigkeit von<br />

maßgeblichen eigentümern? Zuverlässigkeit?<br />

Wechsel in den eigentumsverhältnissen?<br />

Ertragslage: strukturelle einmaleffekte?<br />

ertragskonzentrationen? Planzahlen und<br />

deren realisierung? reicht operative<br />

ertragskraft aus, um bewertungsergebnisse<br />

gut oder nicht gut zu verkraften?<br />

Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit:<br />

ausreichende gesamtkennziffer?<br />

stille Lasten? strukturelle besonderheiten<br />

des eigenkapitals (z. b. hoher anteil an verzinslichem<br />

ergänzungskapital)? risikotragfähigkeit<br />

in welchen szenarien wie gegeben?<br />

ICAAP: Methodiken und Prozesse zur<br />

berechnung des kapitalbedarfs/risikodeckungspotenzials<br />

nachvollziehbar, dokumentiert<br />

und „gelebt“?<br />

Internal Governance: entspricht das iks<br />

den anforderungen? kommunikation mit<br />

dem aufsichtsorgan? Quantitative und qualitative<br />

ausstattung der internen revision<br />

angemessen? einhaltung der offenlegungsvorschriften?<br />

Kreditrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

bearbeitungsqualität? Höhe der blankoanteile?<br />

angemessenheit der kreditrisikostrategie?<br />

Beteiligungsrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

konsistente beteiligungsstrategie?<br />

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch:<br />

basel­ii­kennziffer? Methoden dokumen­<br />

tiert und stringent angewandt? Welche<br />

szenariobetrachtungen?<br />

Sonstiges Marktrisiko: strukturelle besonderheiten?<br />

stille Lasten? Methodik der steuerung<br />

und risikomessung angemessen und<br />

nachvollziehbar?<br />

Liquiditätsrisiko: einlagenstreuung nach<br />

betragshöhe und Fristigkeit? besondere<br />

abrufrisiken? ausreichende refinanzierungsmöglichkeiten?<br />

krisenpläne?<br />

Operationelle Risiken: Verfahren zur identifizierung<br />

von risiken angemessen? Höhe<br />

der schadensfälle?<br />

Sonstige materielle Risiken: reputationsrisiken<br />

aus negativer Presse?<br />

Compliance/WpHG: negative erkenntnisse<br />

aus Prüfungsberichten oder kundenbeschwerden?<br />

Geldwäsche: Qualität der geldwäscheprävention?<br />

angemessen zur geschäftsstruktur?<br />

nach Vergabe der teilurteile werden alle<br />

erkenntnisse in einem Gesamturteil zusammengeführt,<br />

das wiederum aus einer Gesamtnote<br />

(a, b, c oder d) und einer verbalen<br />

Bewertung besteht. im gesamturteil werden<br />

insbesondere die künftige risikotragfähigkeit<br />

und ggf. auch strategische aspekte sowie<br />

Zusammenhänge zwischen einzelnen teilbereichen<br />

behandelt. Wesentlich ist hierbei die<br />

zukunftsorientierte betrachtung.<br />

außerdem wird das „profilierte“ institut hinsichtlich<br />

seiner Systemrelevanz eingestuft. Hierbei<br />

gibt es drei Stufen (sog. „auswirkungsdimensionen“),<br />

die die potenziellen auswirkungen<br />

einer solvenz­ oder Liquiditätskrise bei einem<br />

institut auf die stabilität des Finanzsektors bzw.<br />

des Finanzmarkts widerspiegeln: 1=niedrig,<br />

2=mittel, 3=hoch. die abgrenzung zwischen<br />

den stufen 1 und 2 erfolgt über die institutsgröße.<br />

institute der stufe 3 – das sind die sog.<br />

systemrelevanten institute – werden gemeinsam<br />

von bundesbank und baFin festgelegt. bei<br />

letzter gruppe spielen neben der institutsgröße<br />

auch die intensität der interbankbeziehungen,<br />

der Marktstellung und die Verflechtung mit<br />

dem ausland eine bedeutende rolle.<br />

typischerweise lautet dann ein gesamturteil 1b<br />

oder 3b. die genaue aufteilung aller deutschen<br />

institute in diese <strong>12</strong>-Felder-Risikomatrix ist<br />

dem Jahresbericht der baFin zu entnehmen.<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Aus der quantitativen<br />

und qualitativen<br />

Würdigung aller relevanten<br />

Risikofaktoren<br />

resultieren Teilurteile<br />

zu neun Gliederungspunkten.<br />

«<br />

459


eitrag<br />

» Das Ergebnis im<br />

Risikoprofil ist Ausgangs-<br />

und Endpunkt<br />

des bankaufsichtlichen<br />

Handelns. «<br />

PRAxISTIPP<br />

460<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Einstufungen im Risikoprofil<br />

Gesamtnote im Risikoprofil<br />

in der Praxis erstellen bzw. aktualisieren die institutsbetreuer<br />

der bundesbank das risikoprofil<br />

einschließlich gesamtwertung und übermitteln<br />

es an die baFin. Hier bearbeiten die institutsbetreuer<br />

der baFin das risikoprofil, stimmen ggf.<br />

bestehende unklarheiten mit ihren kollegen in<br />

der bundesbank ab und entscheiden abschließend<br />

(Finalisierung des risikoprofils). diese<br />

umfangreiche Stärken/Schwächen-Analyse<br />

wird dem betroffenen institut im rahmen<br />

des nächsten aufsichtsgesprächs eingehend<br />

erläutert.<br />

III. Mögliches bankaufsichtliches<br />

Handeln<br />

die einstufung des instituts im risikoraster ist<br />

maßgebend für die Intensität der Bankenaufsicht.<br />

Mit anderen Worten: a­institute gehen in<br />

die „normalbetreuung“, b­institute kommen auf<br />

die „beobachtungsstation“, während c/d­institute<br />

auf die „intensivstation“ gehören. Höhere<br />

bankaufsichtliche intensität zeigt sich etwa<br />

darin, dass mit den betroffenen instituten vermehrt<br />

und v. a. anlassbezogen aufsichtsgespräche<br />

durchgeführt werden oder dass der<br />

bankenaufsicht unterjährig unterlagen zur<br />

risiko­ und ertragssituation eingereicht werden<br />

müssen.<br />

gerade die bewusste und detaillierte thematisierung<br />

der risikoprofile in den Aufsichtsgesprächen<br />

ermöglicht der bankenaufsicht<br />

Anteil der geprüften Institute<br />

mit dieser Einstufung<br />

a 4,1%<br />

b 8,0%<br />

c 21,4%<br />

d 25,0%<br />

Quelle: Jahresbericht der baFin 2009, s. 145.<br />

gezielt nachzufragen, inwieweit denn neue<br />

aufsichtsrechtliche anforderungen umgesetzt<br />

worden sind. so wird z. b. hinterfragt, wie die<br />

institute mit den Liquiditätsrisiken umgehen,<br />

wie die anreiz­ und Vergütungssysteme ausgestaltet<br />

sind, welche risikokonzentrationen<br />

erkannt wurden und welche institutsindividuellen<br />

stressszenarien durchgeführt werden.<br />

klar ist auch, dass bei intensiver betreuten instituten<br />

die Wahrscheinlichkeit für Sonderprüfungen<br />

deutlich steigt. so wurden im Jahr<br />

2009 nur 4,1% aller mit a klassifizierten institute<br />

einer bankaufsichtlichen sonderprüfung<br />

unterzogen, im gegensatz zu 25% aller mit d<br />

eingestuften banken.<br />

klar ist aber auch, dass negative Feststellungen<br />

und bewertungen in risikoprofilen eine<br />

„steilvorlage“ sind für den ausgewählten Prüfungsgegenstand<br />

von sonderprüfungen oder<br />

Anordnungen nach § 30 KWG. denn das risikoprofil<br />

ist ausgangspunkt des bankaufsichtlichen<br />

Handelns. Werden etwa schwerwiegendere<br />

aufbau­ und ablauforganisatorische<br />

Mängel im kreditgeschäft festgestellt, bietet<br />

sich eine Marisk­sonderprüfung mit diesem<br />

schwerpunkt an.<br />

Letztlich dient das ausführliche risikoprofil<br />

dazu, bankaufsichtliches Handeln transparent<br />

und nachvollziehbar zu machen und die bankaufsichtlichen<br />

ressourcen dort zu konzentrieren,<br />

wo es erforderlich ist. £<br />

die institute sollten die aufsichtsgespräche nutzen, um mit der aufsicht intensiv die stärken/schwächen­analyse zu<br />

besprechen und auf institutsindividuelle besonderheiten aufmerksam zu machen.


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462<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Das P-Konto in der Bankpraxis<br />

erste erfahrungen und Probleme mit dem pfändungsfreien konto.<br />

Autor:<br />

Thomas O. Günther,<br />

Rechtsanwalt LL.M. oec.<br />

und Chefsyndikus<br />

Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

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Konto.<br />

» Das Führen eines<br />

debitorischen<br />

Kontos wird faktisch<br />

privilegiert. «<br />

1 Vgl. hierzu allgemein Günther/Sudergat, bearbeitungs­<br />

und Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />

<strong>2010</strong>.<br />

2 Vgl. Frankfurter rundschau „gesetzespanne<br />

räumt konten leer“, 05.08.<strong>2010</strong>; biLd „tausende<br />

sozialhilfe­empfänger kommen nicht an ihr<br />

geld“, 05.08.<strong>2010</strong>.<br />

3 Vgl. hierzu bereits Günther in bt 03/<strong>2010</strong> s. 9 ff .<br />

4 erhöhte Freibeträge berücksichtigt das kreditinstitut<br />

aufgrund von bescheinigungen, insbesondere<br />

wenn gesetzliche unterhaltspfl ichten<br />

erfüllt oder existenzielle sozialleistungen gutgeschrieben<br />

werden. eine individuelle kontofreigabe<br />

beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei<br />

der Vollstreckungsstelle des öff entlichen gläubigers)<br />

zu beantragen, ist nur noch bei höheren<br />

laufenden bezügen notwendig (um sich die Vorteile<br />

der Pfändungstabelle zu sichern) sowie bei<br />

besonderen bedarfslagen.<br />

5 beschl. v. 11.08.<strong>2010</strong> (az. 30 M 2013/08).<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w die einführung des Pfändungsschutzkontos<br />

1 wirft zahlreiche Fragen im Hinblick<br />

auf die umsetzung in der Praxis auf, so war<br />

z. b. das „Monatsanfangsproblem“ anfang<br />

august gegenstand einer vielfach publizierten<br />

dpa­Meldung 2 . nachfolgend werden einzelne<br />

neuregelungen im Überblick 3 dargestellt<br />

sowie aus sicht der schuldner und kreditinstitute<br />

mit kurzen Hinweisen und Problemanzeigen<br />

zur praktischen anwendung erläutert.<br />

II. Praxisprobleme rund um das<br />

„P-Konto“<br />

1. „Monatsanfangs-Problem“<br />

Wird das konto anfang des Monats august<br />

gepfändet und befi ndet sich die Lohn­/sozialleistungsgutschrift<br />

noch als guthaben auf dem<br />

gepfändeten konto, verspricht die umwandlung<br />

in ein P­konto eigentlich rasche abhilfe.<br />

das kreditinstitut muss das einzel­girokonto<br />

bis zum ende des dritten geschäftstags in ein<br />

P­konto umgewandelt haben. auf dem P­konto<br />

ist dann je kalendermonat automatisch der<br />

sockelbetrag von 985,15 € geschützt 4 .<br />

sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z. b.<br />

sozialrenten, arbeitslosengeld oder sozialhilfe)<br />

sowie Lohn werden allerdings regelmäßig am<br />

letzten Werktag des Monats auf dem konto gutgeschrieben.<br />

der monatliche Freibetrag auf<br />

dem neuen P­konto wird bei dieser Fallkonstellation<br />

schon benötigt, um den Lebensunterhalt<br />

im laufenden Monat bestreiten zu können.<br />

denn der schutz des P­kontos wirkt nur zurück<br />

bis zum Zeitpunkt des eingangs der Pfändung,<br />

nicht aber bis zum Zeitpunkt des geldeingangs,<br />

aus dem das von der Pfändung erfasste guthaben<br />

herrührt.<br />

Musste deshalb z. b. der august­Freibetrag<br />

dazu verwendet werden, den geldeingang<br />

aus dem Vormonat (Juli) abheben zu können,<br />

ist er bereits aufgebraucht, wenn ende august<br />

die gutschrift von Lohn bzw. sozialleistung für<br />

september erfolgt. der Freibetrag für august<br />

wäre somit komplett aufgebraucht, so dass<br />

das kreditinstitut den für september benötigten<br />

geldeingang an den pfändenden gläubiger<br />

auskehren müsste. es bieten sich für<br />

die Lösung dieses Problems mehrere Wege<br />

an.<br />

a) Keine Umwandlung bei debitorischen<br />

Konten<br />

die umwandlung in ein P­konto ist erst dann<br />

durchzuführen, wenn das konto „auf null“<br />

steht. dies gelingt bei sozialleistungen mit<br />

Hilfe des § 55 sgb i innerhalb der 14­tage­<br />

Frist ab gutschrift relativ problemlos. bei gutschrift<br />

von arbeitseinkommen ist zunächst die<br />

kontofreigabe nach § 850l ZPo zu beantragen,<br />

was für kreditinstitute und Vollstreckungsorgane<br />

zusätzlichen aufwand bedeutet. auch<br />

läuft diese Lösungsvariante zum 31.<strong>12</strong>.2011<br />

aus.<br />

b) Rechtsschutz über § 765a ZPO oder<br />

Anwendung des § 850k ZPO<br />

eine zweite Lösungsmöglichkeit könnte darin<br />

bestehen, dass das kreditinstitut einen zusätzlichen<br />

„fi ktiven“ Freibetrag aus dem der Pfändung<br />

vorausgehenden Monat berücksichtigt,<br />

falls das vorhandene kontoguthaben aus der<br />

letzten Monatsende­gutschrift stammt und<br />

noch keine anderweitigen Verfügungen stattgefunden<br />

haben. Für das kreditinstitut würde<br />

dies aber eine umfangreiche einzelfallprüfung<br />

erforderlich machen.<br />

Zudem würde das kreditinstitut einem Haftungsrisiko<br />

ausgesetzt, da fraglich ist, ob die<br />

regelung des § 850k ZPo in diesem vorgenannten<br />

sinn interpretiert werden kann. in<br />

diesem Zusammenhang hat das ag essen 5<br />

einen antrag des schuldners gem. § 765 a<br />

ZPo zurückgewiesen. Zur begründung verwies<br />

das amtsgericht essen darauf, dass für


den schuldner die erfolgte Pfändung schon<br />

deswegen keine sittenwidrige Härte darstellen<br />

könne, weil er aufgrund der gesetzlichen neuregelung<br />

in § 850k i ZPo ohnehin bereits seit<br />

Monatsbeginn wieder zur Verfügung über den<br />

monatlichen Pfändungsfreibetrag berechtigt<br />

sei. dass das zugrunde liegende kontoguthaben<br />

aus Zahlungseingängen aus dem vorangegangenen<br />

Monat resultiere, stünde dem nicht<br />

entgegen.<br />

das Lg essen hat die entscheidung des ag<br />

essen mit urt. v. 16.08.<strong>2010</strong> 6 aufgehoben und<br />

festgestellt, dass die Voraussetzungen des<br />

antrags auf gewährung von Vollstreckungsschutz<br />

gem. § 765 a ZPo vorliegen würden.<br />

nach dem Lg essen kann der derzeitigen<br />

gesetzlichen regelung nicht die Wertung entnommen<br />

werden, dass Eingänge des Vormonats,<br />

die infolge einer vorherigen Ausschöpfung<br />

des Pfändungsfreibetrags von<br />

der Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

erfasst wurden, dem<br />

Schuldner im Folgemonat wieder zur Verfügung<br />

stehen 7 .<br />

dass die kontoführenden kreditinstitute im<br />

rahmen der Führung eines Pfändungsschutzkontos<br />

nach § 850k ZPo verpflichtet waren,<br />

bestimmte Zahlungseingänge danach zu überprüfen,<br />

ob deren Zweckbestimmung auf den<br />

Folgemonat gerichtet ist, um diese dann ggf.<br />

erst für den Folgemonat zu berücksichtigen,<br />

konnte das Lg essen ebenfalls nicht feststellen.<br />

Zum einen würde eine solche regelung zu<br />

ganz erheblichen umsetzungsproblemen und<br />

Haftungsrisiken für die kontoführenden kreditinstitute<br />

führen, zum anderen ergibt sich für<br />

eine derart weitreichende Prüfungskompetenz<br />

und ­verpflichtung der kreditinstitute keinerlei<br />

anhaltspunkt aus dem gesetz 8 .<br />

c) Gutschrift erst am Monatsanfang<br />

auch eine pragmatische Lösung in dem sinne,<br />

dass das kreditinstitut alle Lohn­ bzw. sozialleistungs­gutschriften<br />

nicht schon am Monatsletzten<br />

gutschreibt, sondern erst am Ersten<br />

des Monats verbucht, ist schlechterdings<br />

nicht haltbar. das kreditinstitut muss auch<br />

hier eine umfangreiche einzelfallprüfung vornehmen<br />

und es besteht zudem das risiko,<br />

dass zur schalteröffnung am Monatsersten<br />

noch nicht alle gutschriften verfügbar sind,<br />

wozu jedoch eine gesetzliche Verpflichtung<br />

besteht.<br />

d) Folgeproblem: „Künftiges Guthaben“<br />

nach § 835 abs. 3 s.2 ZPo darf das kreditinstitut<br />

ein zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs­<br />

und Überweisungsbeschlusses vorhandenes<br />

guthaben erst nach vier Wochen<br />

auszahlen. bei künftigem guthaben gilt dies<br />

gem. § 835 abs. 3 s.2 Hs.2 ZPo allerdings nur,<br />

wenn dies auf einen antrag des schuldners bei<br />

dem Vollstreckungsgericht so ausgesprochen<br />

wird. dies hätte zur Folge, dass wenn im o. g.<br />

Fall das P­konto zum 01.07.<strong>2010</strong> eingerichtet<br />

worden wäre, der sachverhalt sich allerdings<br />

einen Monat später (ende august) ereignet<br />

hätte, das kreditinstitut allein auf grund der<br />

regelung des § 835 abs. 3 s. 2 Hs. 2 ZPo den<br />

gutgeschriebenen betrag unmittelbar an den<br />

gläubiger hätte auszahlen müssen. ein antrag<br />

gem. § 765a ZPo dürfte in diesem Fall für den<br />

schuldner nicht erfolgversprechend sein.<br />

2. Privilegierung von debitorischen<br />

P-Konten<br />

die Frage, ob der kunde bei einem debitorischen<br />

konto trotzdem den umwandlungsanspruch<br />

geltend machen kann, ist noch nicht<br />

definitiv geklärt, man wird sie aber wohl<br />

bejahen müssen 9 . denn sobald der sollsaldo<br />

zurückgeführt ist, greift der Pfändungsschutz<br />

automatisch wieder ein 10 .<br />

a) Gerechtfertigte Privilegierung von<br />

debitorischen Konten?<br />

ein besonderer Schutz für Sozialleistungen<br />

besteht nach neuem recht über § 850k<br />

abs. 6 ZPo: danach darf ein kreditinstitut die<br />

Forderung, die durch die gutschrift von geldleistungen<br />

nach dem sozialgesetzbuch auf<br />

einem Pfändungsschutzkonto entsteht, für<br />

die dauer von 14 tagen seit der gutschrift<br />

nur mit bestimmten Forderungen aufrechnen<br />

und mit bestimmten Forderungen verrechnen.<br />

Zu beachten ist bzgl. der sozialgeldleistung<br />

jedoch, dass diese, wenn das P­konto im Haben<br />

geführt wird, nur in Höhe des Sockelbetrags<br />

automatisch Pfändungsschutz genießt 11 . ein<br />

darüber hinausgehender Pfändungsfreibetrag<br />

bedarf eines vollstreckungsgerichtlichen<br />

beschlusses (vgl. § 850k abs. 4 ZPo).<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Eine Beratung über<br />

die Einrichtung von<br />

P-Konten und ggf.<br />

die „Anpreisung“<br />

von Vorteilen darf<br />

nicht stattfinden. «<br />

6 az. 7 t 404/10.<br />

7 Wohl a. a. Stöber, Forderungspfändung, 15. aufl.<br />

<strong>2010</strong>, rn. 1300c.<br />

8 Vgl. hierzu auch beschl. d. ag Hannover vom<br />

11.08.<strong>2010</strong>, az. 711 M 115785/10, wonach<br />

auch die am letzten tag eines kalendermonats<br />

eingegangenen ruhestandsbezüge als guthaben<br />

dem kalendermonat des eingangs zuzuordnen<br />

sind. nach auffassung des bMJ müssen<br />

dem schuldner für den Folgemonat benötigte<br />

pfandfreie beträge im Folgemonat zur Verfügung<br />

stehen. dazu wird auf einen beschl. d. bgH<br />

v. 20.07.<strong>2010</strong> (aZ iX Zr 37/09) verwiesen, in dem<br />

der Zweck des § 850 k ZPo „dem schuldner das<br />

existenzminimum bei bargeldlosem Zahlungsverkehr<br />

zu sichern“ betont wird. das bMJ hat angekündigt,<br />

unverzüglich eine gesetzliche Präzisierung<br />

in die Wege zu leiten, vgl. hierzu die<br />

„FaQ´s“ des bMJ zum thema P­konto aus dem<br />

september <strong>2010</strong> unter http://www.bmj.bund.de<br />

9 Vgl. hierzu auch Graf-Schlicker/Linder, ZiP 2009<br />

s. 989­994.<br />

10 Vgl. zum anwendungsbereich des P­kontos auf<br />

debitorische konten Bitter, WM 2008 s. 141, 146.<br />

11 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />

Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />

c ii. 1. a) und d).<br />

463


464<br />

beitrag<br />

» Eine formelle Aufhebung<br />

der Altbeschlüsse<br />

durch das<br />

Vollstreckungsgericht<br />

würde dem Sinn<br />

und Zweck des zum<br />

01.07.<strong>2010</strong> in Kraft<br />

getretenen „Gesetz<br />

zur Reform des Kontopfändungsschutzes“<br />

zuwiderlaufen. «<br />

<strong>12</strong> a. a. Sudergat, kontopfändung und P­konto,<br />

rWs­skript 365, 1. aufl. <strong>2010</strong>, rn. 569.<br />

13 Vgl. hierzu Günther in bt 03/<strong>2010</strong> s. 9 ff.<br />

14 Sudergat, kontopfändung und P­konto, rWsskript<br />

365, 1. aufl. <strong>2010</strong>, rn. 569.<br />

15 Für einen erhöhten Freibetrag muss ein beschluss<br />

des Vollstreckungsgerichts eingeholt<br />

werden.<br />

16 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />

Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />

c. Vii.<br />

17 Vgl. hierzu Günther/Sudergat, bearbeitungsund<br />

Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />

e. iii. 4.<br />

18 Vgl. hierzu beschl. d. ag Hannover v. 20.07.<strong>2010</strong>,<br />

az. 714 M 145593/09; vgl. hierzu auch Günther/<br />

Sudergat, bearbeitungs­ und Prüfungsleitfaden<br />

Pfändungsschutzkonto, c. ii. 1. c).<br />

19 Vgl. hierzu auch Günther/Sudergat, bearbeitungs­<br />

und Prüfungsleitfaden Pfändungsschutzkonto,<br />

F. i. 1.<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Handelt es sich um ein debitorisch geführtes<br />

P­konto, kann der empfänger automatischen<br />

und umfassenden Verrechnungs­ und<br />

Pfändungsschutz für alle sozialleistungen<br />

beanspruchen und zwar uneingeschränkt<br />

in voller Höhe <strong>12</strong> . das Führen eines debitorischen<br />

kontos wird daher faktisch privilegiert.<br />

Ziel der P­konto­reform war es allerdings nicht,<br />

dem schuldner das Wirtschaften im debet zu<br />

erleichtern oder gar einen allgemeinen schutz<br />

von einkünften im debet vorzusehen 13 . Von<br />

daher überraschen auch nicht stimmen in der<br />

Literatur, die eine solche ungleichbehandlung<br />

als nicht gerechtfertigt ansehen 14 . allerdings<br />

steht hiergegen der eindeutige Wortlaut der<br />

gesetzlichen regelung.<br />

b) Schlechterstellung durch Umwandlung<br />

in ein P-Konto<br />

nicht immer wird ein bankkund von der einrichtung<br />

eines neuen „P­kontos auf guthabenbasis“<br />

im Vergleich zu einem „normalen“ girokonto<br />

profitieren. u. u kann es sogar auch zu<br />

einer „schlechterstellung“ des P­konto­kunden<br />

kommen.<br />

der Empfänger von Arbeitslohn/Gehalt wird<br />

grundsätzlich von der errichtung eines P­kontos<br />

profitieren, da ein sockelbetrag geschützt ist,<br />

solange das konto nicht im soll geführt wird. ein<br />

Empfänger von Sozialleistungen (z. b. rente)<br />

kann u. u. durch die errichtung eines P­kontos<br />

schlechter gestellt werden: Übersteigt nämlich<br />

seine sozialleistung den sockelbetrag, kann er<br />

bei einem im guthaben geführten P­konto nur<br />

den Sockelbetrag abverfügen 15 .<br />

nach dem herkömmlichen kontoschutz nach<br />

§ 55 sgb i (entfällt zum 31.<strong>12</strong>.2011 16 ) kann<br />

der empfänger automatischen und umfassenden<br />

Verrechnungs­ und Pfändungsschutz<br />

für alle sozialleistungen beanspruchen, und<br />

zwar uneingeschränkt in voller Höhe. dies<br />

hat bei bankkunden vereinzelt zu irritationen<br />

geführt und kreditinstitute wurden hier wegen<br />

angeblicher falscher beratung (bislang erfolglos)<br />

schadensersatzpflichtig gemacht.<br />

Hier ist von seiten der kreditinstitute zu beachten,<br />

dass eine beratung über die einrichtung<br />

von P­konten und ggf. die „anpreisung“ von<br />

Vorteilen nicht stattfinden darf. die komplexität<br />

des themas überfordert den Vertrieb/Markt<br />

regelmäßig, einmal abgesehen davon, dass die<br />

doch rechtlich unterschied lichen Fallkonstellation<br />

nicht mit pauschalen antworten zu lösen<br />

sind 17 .<br />

3. Fortgeltung „alter Freigabebeschlüsse“<br />

sollten vor der umwandlung des gepfändeten<br />

kontos in ein P­konto bereits Freigabebeschlüsse<br />

des gerichts vorliegen, so enden<br />

diese und es gelten die Pauschalen nach § 850k<br />

ZPo 18 .<br />

es widerspricht dem gesetzeswortlaut des<br />

§ 850 k ZPo n. F., wenn man davon ausgehen<br />

würde, dass altbeschlüsse nach § 850 k<br />

ZPo a. F. (zunächst) formell bestehen bleiben<br />

würden. das gesetz beabsichtigt mit § 850 k<br />

ZPo n. F. nämlich gerade, dass der schuld nerin<br />

im Fall der umwandlung ihres kontos in ein<br />

sog. „P­konto“ der automatische Pfändungsschutz<br />

des § 850 k ZPo n. F. im gesetzlichen<br />

umfang ungeschmälert zur Verfügung steht.<br />

eine formelle aufhebung der altbeschlüsse<br />

durch das Vollstreckungsgericht würde dem<br />

sinn und Zweck des zum 01.07.<strong>2010</strong> in kraft<br />

getretenen „gesetz zur reform des kontopfändungsschutzes“<br />

zuwiderlaufen.<br />

4. Sondervereinbarung zum P-Konto 19<br />

Jeder kunde eines kreditinstituts, der dort ein<br />

girokonto führt, kann jederzeit verlangen, dass<br />

dieses konto als P­konto geführt wird (§ 850 k<br />

abs. 7 s. 2 ZPo). Wenn also das kreditinstitut ein<br />

girokonto nicht schon von vornherein mit dem<br />

kunden als P­konto vereinbart, ist es dazu bei<br />

einmal begründetem girovertrag auf Verlangen<br />

des kunden jederzeit verpflichtet. Formell<br />

ist nach wie vor die (Zusatz­)Vereinbarung zwischen<br />

dem kunden oder dessen gesetzlichem<br />

(nicht aber rechtsgeschäftlich bevollmächtigtem!)<br />

Vertreter und dem kreditinstitut erforderlich<br />

(§ 850k abs. 7 s.2 ZPo). in der Praxis stellt<br />

sich die Frage, wie eine solche (Zusatz­)Vereinbarung<br />

zum „Pfändungsschutzkonto“ zum<br />

girokonto aussehen kann. Folgende regelungen<br />

sollten im interesse des kreditinstituts enthalten<br />

sein:<br />

der kontoinhaber sollte gegenüber dem kreditinstitut<br />

versichern, dass er weder bei ihm<br />

noch bei einem anderen kreditinstitut ein


weiteres Pfändungsschutzkonto führt oder<br />

dort einen antrag gestellt hat, dass sein dortiges<br />

konto als Pfändungsschutzkonto geführt<br />

werden soll (vgl. § 850k abs. 8 ZPo).<br />

Führt der kontoinhaber entgegen dieser Versicherung<br />

gleichwohl mehrere P­konten, sollte<br />

der kontoinhaber bereits bei umstellung auf<br />

ein P­konto darauf hingewiesen werden, dass<br />

dies einen wichtigen grund im sinne der Ziffer<br />

19 abs. 3 agb­ banken/26 abs. 2 satz 1 agbsparkassen<br />

darstellt und das kreditinstitut zur<br />

fristlosen kündigung der gesamten geschäftsbeziehung<br />

berechtigt.<br />

Mit der umstellung des „normalen“ girokontos<br />

auf ein P­konto wird i. d. r. auch eine Anpassung<br />

des Leistungsumfangs des zukünftigen<br />

­ als P­konto ­ geführten kontos erfolgen.<br />

insbesondere wird das P­konto nur als guthaben­konto<br />

geführt werden 20 . Weitere aufhebungen/kündigungen<br />

von (bonitätsabhängigen)<br />

Zusatzleistungen können ebenfalls in der<br />

(Zusatz­)Vereinbarung zum P­konto vereinbart<br />

werden: dies betrifft v. a. die kreditkarte, ein­<br />

PRAxISTIPPS<br />

geräumte Überziehungsmöglichkeit (dispositionskredit)/kontokorrentkredit,Lastschriftkontingent,<br />

internetbanking, bestellungen von<br />

sorten und reiseschecks.<br />

ebenfalls ist der kunde darauf hinzuweisen,<br />

dass er für ein ausreichendes guthaben zur<br />

belastung der im Zusammenhang mit den<br />

P­konto zu zahlenden entgelte zu sorgen hat<br />

(vgl. § 850 k abs. 6, s. 3 ZPo). um ein „Hin­und<br />

Her“ von umstellungen zu vermeiden, sollte<br />

auch mit dem kunden vereinbart werden, dass<br />

die aufhebung des „status P­konto“ nur durch<br />

eine kontoschließung möglich ist.<br />

diente das „normale“ girokonto als ab ­<br />

buchungskonto für darlehenstilgungen, sollte<br />

mit dem kunden ausdrücklich vereinbart<br />

werden, dass einverständnis besteht, dass diese<br />

abbuchungsvereinbarung beibehalten wird.<br />

abschließend sollte in der Vereinbarung auf<br />

die Geltung der allgemeinen und ggf. produktbezogenen<br />

(Sonder-)Bedingungen und<br />

des Preis- und Leistungsverzeichnis hingewiesen<br />

werden. £<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

20 Formulierung: „das Pfändungsschutzkonto ist<br />

auf guthabenbasis zu führen.“ optional: „ein<br />

zum Zeitpunkt der antragstellung auf umwandlung<br />

in ein P­konto bestehender sollsaldo, muss<br />

unverzüglich zurückgeführt werden“. ggf. kann<br />

eine separat abzuschließende ratenzahlungsvereinbarung<br />

nur für eine bestimmte dauer getroffen<br />

werden, um so den guthabenstatus in<br />

einer überschaubaren Zeit zu erreichen.<br />

die kreditinstitute sind gut beraten, sich bei in der Praxis auftretenden Problemen mit dem P­konto lediglich an den<br />

gesetzeswortlaut zu halten. teilweise von Verbraucherschutzverbänden geltend gemachte Forderungen überspannen<br />

den gesetzeswortlaut zu sehr, so dass in nächster Zeit zunächst die weitere einzelfallbezogene rechtsprechung abzuwarten<br />

ist.<br />

bei der umstellung des „normalen“ kontos in ein P­konto stehen den kreditinstituten mehrere Möglichkeiten zur inhaltlichen<br />

ausgestaltung des als P­konto geführten girokontos zur Verfügung, welche den arbeitsaufwand für die P­konto­<br />

Führung geringer halten können.<br />

Jegliche beratungsleistungen von Mitarbeitern von kreditinstituten über die Vor­ bzw. nachteile der einrichtung von<br />

P­konten sind zu unterlassen. die rechts­ und damit Haftungsrisiken sind hier zu hoch, als das Filialmitarbeiter fundierte<br />

aussage treffen können, zumal in diesen Fällen immer eine zeitaufwendige einzelfallbetrachtung des kunden stattfinden<br />

müsste.<br />

465


466<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Programm-Mezzanine: Anschlussfi<br />

nanzierung gesucht<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />

Leiter des Bereichs Bank- und Finanzmanagement<br />

an der Hochschule<br />

Emden-Leer und wissenschaftlicher<br />

Leiter des IQS Institut für Qualität und<br />

Standards in der Insolvenzabwicklung<br />

und<br />

debt equity swap oder anschlussfi nanzierung bei Programm­Mezzanine.<br />

Benedikt Buhl,<br />

Sprecher des Vorstands der<br />

Oldenburgische Landesbank AG.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />

Diesen Beitrag finden Sie<br />

dort unter der Rubrik:<br />

Kredit.<br />

» Mezzanine Finanzierungsformen<br />

bilden die Schicht<br />

zwischen klassischem<br />

Eigenkapital und<br />

Fremdkapital. «<br />

1 Vgl. Portisch/Schuler, in Portisch (Hrsg.), Finanzierung<br />

im unternehmenslebenszyklus, 2008,<br />

s. 217 ff .<br />

2 Vgl. Golland, in Bösl/Sommer (Hrsg.), Mezzanine<br />

Finanzierung, 2006, s. 73 ff .<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w in den Jahren 2011 bis 2014 laufen viele Programm­Mezzanine<br />

i. H. v. mehreren Mrd. euro<br />

aus, die in den Jahren 2004 bis 2007 vor der<br />

Wirtschaftskrise meist für sieben Jahre gezeichnet<br />

wurden. Viele unternehmen, aber auch<br />

banken, stellen sich derzeit die Frage, wie eine<br />

refi nanzierung erfolgen kann. in der Literatur<br />

werden umfi nanzierungen über kredite oder<br />

Finanzierungstechniken wie der debt equity<br />

swap diskutiert. im Folgenden soll untersucht<br />

werden, welche chancen und risiken diese<br />

unterschiedlichen alternativen aus bankensicht<br />

besitzen. Probleme bestehen für institute,<br />

die selbst Mezzanine in ihrer bilanz halten<br />

oder die indirekt betroff en sind, wenn bei Firmenkunden<br />

in den nächsten Jahren ein Liquiditätsengpass<br />

aufgrund einer endfälligen tilgung<br />

von Mezzanine­kapital droht.<br />

II. Einsatz und Definition von<br />

Mezzanine<br />

Programm­Mezzanine wurden als standardnachrangkapital<br />

besonders an den großen<br />

Mittelstand in den sektoren automotive und<br />

Maschinenbau vergeben. gerade hier war Mezzanine­kapital<br />

meist von großem nutzen, denn<br />

die Vermögens­ und Finanzlage war in diesen<br />

Wirtschaftszweigen oft durch eine unzureichende<br />

eigenkapitalausstattung geprägt. die<br />

Zuführung von externem beteiligungskapital<br />

durch Private­equity­geber oder Hedge Fonds<br />

wurde von den vielfach familiengeführten<br />

Firmen abgelehnt, da die abgabe von gesellschaftsanteilen,<br />

die damit verbundene kapitalverwässerung<br />

sowie die Mitsprache externer<br />

nicht gewollt waren und die hohen renditeanforderungen<br />

mit bedenken gesehen wurden.<br />

demnach schien Mezzanine ein allheilmittel<br />

darzustellen, im optimalfall mit einer bereitstellung<br />

von günstigen eigenkapitalnahen Mitteln<br />

ohne Mitspracherecht, die von banken als wirt­<br />

schaftliches eigenkapital anerkannt wurden<br />

und damit das rating verbessern.<br />

der begriff „Mezzanine“ ist aus dem italienischen<br />

„mezzanino“ abgeleitet, das in der architektur<br />

ein Zwischengeschoss zwischen zwei<br />

Vollgeschossen bezeichnet. Übertragen auf den<br />

aufbau der Passivseite einer unternehmensbilanz<br />

bilden mezzanine Finanzierungsformen<br />

die schicht zwischen klassischem eigenkapital<br />

und Fremdkapital. Mezzanine­kapitalformen<br />

bezeichnen fl exibel gestaltbare hybride<br />

Finanzierungen, die je nach ausprägung der<br />

vertraglichen bedingungen, u. a. zur Laufzeit<br />

oder Vergütung des kapitals, Merkmale von<br />

klassischem eigenkapital und Fremdkapital vereinigen.<br />

Mezzanine mit eigenkapitalcharakter<br />

werden als equity Mezzanine, Finanzierungen<br />

mit verstärkten Fremdkapitaleigenschaften als<br />

debt Mezzanine bezeichnet. Mezzanine­kapital<br />

ist nachrangig und wird i. d. r. unbesichert<br />

zur Verfügung gestellt 1 .<br />

III. Eigenschaften und Arten von<br />

Mezzanine-Kapital<br />

die seinerzeit dynamische entwicklung des<br />

Mezzanine­segments wurde durch die höhere<br />

bedeutung der eigenkapitalquote infolge von<br />

basel ii sowie das auftreten innovativer Produkte<br />

geprägt. Mezzanine­kapital hatte sich,<br />

da es kaum in die eigentumsrechte der anteilseigner<br />

eingreift, insbesondere in Wachstumssituationen<br />

in der Mittelstandsfi nanzierung<br />

als konkurrenzprodukt zur direktbeteiligung<br />

etabliert. abb. 1 zeigt wesentliche Merkmale<br />

dieser kapitalform im Vergleich zu eigen­ und<br />

Fremdkapital 2 .<br />

ein besonderer Vorteil der Mezzanine liegt<br />

darin, dieses kapital fl exibel an die jeweilige<br />

Finanzierungssituation anpassen zu können.<br />

so lassen sich z. b. die Zahlungsverpfl ichtungen<br />

auf den erwirtschafteten cash­fl ow des


Abbildung 1: Eigenschaften verschiedener Kapitalformen<br />

Eigenschaften Eigenkapital Mezzanine-Kapital Fremdkapital<br />

rechtliche stellung eigentümerstellung Mischform gläubigerstellung<br />

geschäftsführung berechtigt ggf. kontrollrechte ausgeschlossen<br />

informationsrechte Hoch Mittel Mittel<br />

Vermögensanspruch Quotal equity kicker nein<br />

Vergütung gewinnabhängig Fix und gewinnab­ Fester oder variabler<br />

hängig<br />

Zins<br />

renditeerwartung 20­30% 10­20% 5­10%<br />

tilgung keine tilgung endfällig ratierlich oder endfällig<br />

Laufzeit i. d. r. unbegrenzt i. d. r. sieben Jahre i. d. r. begrenzt<br />

rang nachrangig nachrangig Vorrangig<br />

besicherung unbesichert unbesichert kreditsicherheiten<br />

Liquiditätsbelastung nicht fix Flexibel gestaltbar Zins und tilgung<br />

unternehmens zuschneiden. Meist besteht<br />

eine laufende, fest zu zahlende Verzinsung. Zu<br />

dieser kann eine variable Vergütungskomponente,<br />

z. b. in abhängigkeit von Performancekennziffern,<br />

treten. diese ist entweder laufend<br />

zu zahlen oder sie kann bis zum Laufzeitende<br />

gestundet werden, falls in den anfangsjahren<br />

der zu erwartende Free cash­flow zu deren<br />

Zahlung nicht ausreicht.<br />

darüber hinaus kann gemäß dem chancenrisikoprofil<br />

des unternehmens ein equitykicker<br />

vereinbart werden, durch den der<br />

Finanzierer vergleichbar einem klassischen<br />

gesellschafter am Wertzuwachs des unternehmens<br />

beteiligt wird. Mezzanine mit Fremdkapitalcharakter<br />

sind nachrangdarlehen, Wandel­<br />

Abbildung 2: Merkmale verschiedener mezzaniner Kapitalformen<br />

Passivseite<br />

Eigenkapital<br />

Mezzanine<br />

Fremdkapital<br />

Risiko<br />

Debt Mezzanine<br />

Fremdkapital<br />

Equity Mezzanine<br />

Nachrangdarlehen<br />

und optionsanleihen sowie die typisch stille<br />

gesellschaft. Mischformen mit einer stärkeren<br />

eigenkapitalausprägung sind die atypisch<br />

stille gesellschaft und in der entsprechenden<br />

ausgestaltung auch genussrechte, wie abb. 2<br />

darstellt.<br />

Mezzanine­instrumente teilen sich auf in individuell<br />

strukturierte Produkte und standardisierte<br />

Programme. Individual-Mezzanine<br />

werden einzelfallspezifisch auf ein unternehmen<br />

und die spezielle Finanzierungssituation<br />

zugeschnitten. bei Programm-Mezzanine<br />

wird einem unternehmen kapital zu standardisierten<br />

Vertragsbedingungen, meist in Form<br />

von nachrangigen genussrechten bei endfälliger<br />

tilgung, bereitgestellt 3 . das genussrechts­<br />

Typisch Stille Gesellschaft<br />

Wandel-/Optionsanleihe<br />

Genussrecht<br />

Stimmberechtigtes<br />

Eigenkapital<br />

Vorzugsaktie<br />

Atypisch Stille Gesellschaft<br />

Rendite<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Mezzanine-Kapital<br />

hatte sich insbesondere<br />

in Wachstumsphasen<br />

von Unternehmen<br />

etabliert. «<br />

3 Vgl. Werner, Mezzanine­kapital, 2007, s. 159 ff.<br />

467


eitrag<br />

» Bei Programm-<br />

Mezzanine wird<br />

einem Unternehmen<br />

Genussrechts kapital<br />

mit endfälliger<br />

Tilgung zu standardisierten<br />

Bedingungen<br />

bereitgestellt. «<br />

4 Vgl. Natusch, in: Häger/Elkemann-Reusch, Mezzanine<br />

Finanzinstrumente, 2007, s. 35 ff.<br />

5 Vgl. Brezski/Böge/Lübbehusen/Rohde/Tomat,<br />

Mezzanine­kapital für den Mittelstand, 2006,<br />

s. 223 ff.<br />

468<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

kapital der Portfoliounternehmen wird über<br />

eine Zweckgesellschaft gebündelt und in<br />

tranchen unterschiedlicher risikoklassen über<br />

anleihen bei institutionellen investoren platziert<br />

4 . Häufig wurden diese Finanzinstrumente<br />

auch von banken in die eigenen bücher genommen,<br />

da ein Verkauf mit dem abflauen der Wirtschaft<br />

in den vorangegangenen Jahren zunehmend<br />

schwieriger wurde. abb. 3 stellt den<br />

aufbau von individual­Mezzanine im gegensatz<br />

zu Programm­Mezzanine dar:<br />

Mezzanine sind eigenkapitalsurrogate mit eingeschränkten<br />

kontroll­ und informationsrechten<br />

und weisen aufgrund ihrer nachrangigkeit<br />

im Vergleich zu klassischem Fremdkapital ein<br />

erhöhtes risiko auf, da diese wie eigenkapital<br />

unbesichert zur Verfügung gestellt werden.<br />

daher kommt der Prüfung des geschäftsmodells<br />

und des erwarteten cash­flows im Zuge<br />

einer due diligence erhebliche bedeutung zu 5 .<br />

um die strukturierung von Programm­Mezzanine<br />

kostengünstig zu gestalten, wurde jedoch<br />

häufig keine externe due diligence durchgeführt<br />

und auch ein externes rating wurde oftmals<br />

als zu aufwändig erachtet. die Prüfung<br />

des geschäftsmodells wurde lediglich durch<br />

interne analysen vollzogen.<br />

daher wurden jedoch auch gelder an bonitätsschwache<br />

unternehmen in stark zyklischen<br />

branchen vergeben. sind diese Firmen entgegen<br />

den ursprünglichen Planannahmen aktuell<br />

und künftig nicht in der Lage dieses endfällige<br />

kapital vertragskonform aus eigener kraft<br />

zurückzuführen, müssen alternativen der refinanzierung<br />

geprüft werden. des Weiteren ist zu<br />

beachten, dass für Mezzanine die Vereinbarung<br />

von Zusatzpflichten im Finanzierungsvertrag<br />

üblich war. diese erklärungen beziehen sich auf<br />

die einhaltung bestimmter bilanz­ und ertragskennzahlen<br />

und werden covenants genannt.<br />

Werden diese Financial­covenants nicht eingehalten,<br />

droht zudem die außerordentliche<br />

kündigung oder die nachbesicherung. somit<br />

kommt das risiko hinzu, dass Mezzanine­kapital<br />

früher fällig wird, als ursprünglich vorgesehen,<br />

und bei einer nachbesicherung kollidierende<br />

interessen zu den klassischen gläubigern<br />

bestehen können.<br />

es sind gemeinsame Lösungen im gesamten<br />

Finanziererkreis zu erarbeiten. diese können<br />

in einer Prolongation des Mezzanine­kapi­<br />

tals, der umwandlung in beteiligungskapital,<br />

der umschuldung in einen kredit oder einer<br />

Mischung aus diesen optionen bestehen.<br />

IV. Chancen und Risiken von<br />

Mezzanine-Refinanzierungen<br />

Mit der bereitstellung von Mezzanine­kapital<br />

wurde (zunächst) ein finanzielles allheilmittel<br />

konstruiert. unternehmen konnten ihre eigenmittel<br />

stärken, zu günstigen konditionen und<br />

ohne kapitalverwässerung. eine aufwändige<br />

due­diligence­Prüfung wurde nicht für notwendig<br />

erachtet und z. t. konnte sogar ein<br />

Fremdkapitalzinsabzug erreicht werden. diese<br />

Vorteile können sich jetzt für banken teilweise<br />

in nachteile umkehren und zu hohen ausfallrisiken<br />

führen. betroffen sind zum einen kreditinstitute,<br />

die diese Papiere als investoren in den<br />

eigenen büchern halten und zum anderen klassische<br />

Haus­ und nebenbanken als gläubiger<br />

mit erhöhten insolvenzrisiken bei Firmenkunden,<br />

die diese Finanzierungsform nicht zurückführen<br />

können. daher ist es für die betroffenen<br />

unternehmen wie auch banken von bedeutung,<br />

frühzeitig in einen dialog zu treten um<br />

alternative refinanzierungsmöglichkeiten zu<br />

erörtern.<br />

1. Endfällige Tilgung aus dem Working<br />

Capital<br />

Vertraglich vereinbart wurde grundsätzlich<br />

die endfällige tilgung des Mezzanine­kapitals.<br />

Jedoch fehlt derzeit vielen unternehmen<br />

die innenfinanzierungskraft, um die rückführung<br />

aus dem operativen geschäft zu gewährleisten.<br />

um zusätzliche gelder zu mobilisieren<br />

besteht jedoch die Möglichkeit eines intensiven<br />

Working capital Managements. kreditinstitute<br />

sollten ihre kunden zur optimierung dieses<br />

bereichs motivieren, ggf. unter einsatz eines<br />

externen beraters zur begleitung der umsetzung<br />

von Liquiditätsmaßnahmen aus dem Working<br />

capital. Folgende Möglichkeiten bestehen<br />

zur generierung von Zusatzliquidität:<br />

Lagerabbau und Warensortimentsstraffung:<br />

durch den abbau von Vorräten und<br />

die reduzierung von Produktlinien können<br />

meist schnell Mittel freigesetzt werden.<br />

debitorenmanagement: die Verringerung<br />

der außenstände kann durch ein zeit nahes


Mahnwesen oder das durchführen von<br />

Factoring meist unproblematisch umgesetzt<br />

werden. Zudem können über eine Verringerung<br />

der debitorenlaufzeit und der<br />

Forderungsausfallquote kurzfristig gelder<br />

realisiert werden.<br />

2. Prolongation und Veräußerung des<br />

Mezzanine-Kapitals<br />

eine weitere Möglichkeit der refinanzierung<br />

bietet sich aus sicht der banken u. u. über die<br />

nutzung des kapitalmarktes zur Veräußerung<br />

der problembehafteten Wertpapiere oder zur<br />

realisierung einer Prolongation mit investorenwechsel.<br />

so wurden in jüngster Zeit einige<br />

Mittelstandsfonds ins Leben gerufen, die für<br />

investments in mittelständische Firmen und<br />

zur stärkung der eigenkapitalbasis vorgesehen<br />

sind. ob diese gelder zur ablösung von<br />

Programm­Mezzaninen verwendet werden<br />

sollen, ist jedoch unklar. nach Presseberichten<br />

hält sich die inanspruchnahme dieser Fonds<br />

bislang noch in engen grenzen.<br />

externe (institutionelle) investoren, die in Mezzanine­kapital<br />

investiert haben, werden i. d. r.<br />

auf eine vertragsgerechte rückführung bestehen.<br />

existiert eine hohe granularität der tranchen<br />

ist eine einigung mit allen investoren bei<br />

Programm­Mezzaninen aus sicht der unterneh­<br />

Abbildung 3: Individual- und Programm-Mezzanine<br />

Investor<br />

1<br />

men meist schwierig. Wenn diese investments<br />

lediglich beimischungen in Fonds darstellen,<br />

können die investoren eine abschreibung<br />

meist gut verkraften. dies steht einer einigung<br />

zur Prolongation der Mittel meist entgegen.<br />

aufgrund des zeitlichen drucks und der<br />

gefahr einer insolvenz erschweren diese konstellationen<br />

eine Prolongation 6 .<br />

es stellt sich jedoch die Frage nach der Verantwortung<br />

der emissionshäuser. eine Fortführung<br />

könnte durch eine erneute Herauslegung von<br />

nachrangigem kapital durch diese institute zur<br />

ablösung der Forderungen der externen investoren<br />

erfolgen, in der Hoffnung, dass künftig<br />

eine rückführung möglich sein wird. Falls kreditinstitute<br />

diese Wertpapiere über eigene<br />

beteiligungsgesellschaften in den büchern<br />

halten, besteht die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung,<br />

sofern diese banken den unternehmen<br />

als kapitalgeber mit einer Prolongation<br />

weiterhin zur seite stehen wollen bzw. können.<br />

eine andere alternative ist die Weiterveräußerung<br />

der Papiere über den kapitalmarkt.<br />

die Veräußerung kann sich derzeit jedoch als<br />

schwierig erweisen. der Markt für problembehaftete<br />

investments ist zur Zeit illiquide und es<br />

werden sich kaum investoren finden, die zum<br />

einen adäquate Preise für unbesicherte Forderungen<br />

bieten und zum anderen bereit sind, in<br />

Individual-Mezzanine Programm-Mezzanine<br />

Banken / Mezzanine Fonds<br />

Kapital<br />

Unternehmen<br />

Investor<br />

2<br />

Investor<br />

3<br />

Unabh ängige ausl ändische Einzweckgesellschaft (SPV)<br />

Unternehmen<br />

1<br />

Kapital<br />

Kapital Genussrecht<br />

Portfolio (Emittenten)<br />

Unternehmen<br />

2<br />

Unternehmen<br />

3<br />

Individuallösung Standardlösung<br />

Verbrieftes<br />

Wertpapier<br />

Investor<br />

n<br />

Unabhängige ausländische Einzweckgesellschaft (SPV)<br />

Unternehmen<br />

n<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Falls Kreditinstitute<br />

Programm-<br />

Mezzanine über<br />

Beteiligungs gesellschaften<br />

in<br />

den eigenen Büchern<br />

halten, besteht die<br />

Möglichkeit der Laufzeitverlängerung.<br />

«<br />

6 einige bekannte nutzer von Programm­Mezzaninen<br />

wie die nici ag, Möbel schieder, oder ricö<br />

haben bereits insolvenz angemeldet.<br />

469


eitrag<br />

» Eine Gesellschafterstellung<br />

von<br />

Banken an Unternehmen<br />

ist aufgrund von<br />

Interessenkonflikten<br />

und Haftungs risiken<br />

abzulehnen. «<br />

7 Vgl. Scheunemann/Hoffmann, db <strong>2010</strong>, s. 983 ff.<br />

8 Vgl. Portisch: sanierung und insolvenz aus<br />

banken sicht, <strong>2010</strong>, s. 100 ff.<br />

470<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

die z. t. international unbekannten Firmen des<br />

deutschen Mittelstands zu investieren.<br />

3. Umwandlung in eine (Minderheits-)<br />

beteiligung<br />

eine weitere option bietet die umwandlung<br />

der Positionen in eine beteiligung am gesellschaftskapital<br />

im rahmen eines debt equity<br />

swaps (des). ob diese alternative aus bankensicht<br />

zu präferieren ist, wird im Folgenden<br />

untersucht: der des sieht lediglich einen<br />

tausch von Fremdkapital in eigenkapital vor.<br />

auf diese Weise kann bei einer Firma die eigenkapitalquote<br />

gesteigert und eine reduzierung<br />

von festen Liquiditätsabflüssen i. H. d. kapitaldienstes<br />

bewirkt werden.<br />

im rahmen der rückführung von Mezzaninekapital<br />

ist diese Lösung sowohl für die altgesellschafter<br />

als auch für die banken als Mezzaninegeber<br />

problematisch. die Firmeneigner haben<br />

sich seinerzeit für die alternative des Mezzanine­kapitals<br />

entschieden, um keine kapitalanteile<br />

und keine Mitspracherechte abgeben zu<br />

müssen. daher werden diese einem des nicht<br />

positiv gegenüberstehen. Für kreditinstitute<br />

ist eine klassische gesellschafterstellung, u. u.<br />

bei einem existenzbedrohten unternehmen,<br />

aus mehreren gründen abzulehnen. im Vordergrund<br />

stehen der umsetzungsaufwand, mögliche<br />

Haftungsrisiken und interessenkonflikte.<br />

beim des wird die Forderung im rahmen einer<br />

sacheinlage in die gesellschaft eingebracht.<br />

daher ist die bewertung der einlage von relevanz,<br />

denn für den Fall einer Überbewertung<br />

besteht gem. § 9 gmbHg das risiko einer nachschusspflicht<br />

für den einleger in Höhe der<br />

bewertungsdifferenz 7 . es wird die erstellung<br />

eines kostenpflichtigen Wertgutachtens durch<br />

einen Wirtschaftsprüfer notwendig und bewertungsabschläge,<br />

die zu einer Wertkorrektur in<br />

der bankbilanz führen, sind bei unternehmen<br />

in Zahlungsschwierigkeiten vorprogrammiert.<br />

damit wird ein – künftig eventuell nicht auftretender<br />

Verlust – unverzüglich realisiert und<br />

u. u. sind weitere Mittel aufgrund der nachschussverpflichtung<br />

zu gewähren. auf seiten<br />

des unternehmens kann durch eine neubewertung<br />

ein buchgewinn entstehen, der eine<br />

liquiditätswirksame steuerzahlung nach sich<br />

zieht. dies kann eine bestehende krisenlage<br />

mit Liquiditätsenge noch verschärfen.<br />

Mit der umwandlung von Mezzaninen in gesellschaftskapital<br />

ist eine bank u. u. (neuer) eigentümer<br />

und gleichzeitig gläubiger aus bestehenden<br />

krediten 8 . dies führt zu risiken für neu<br />

gewährte und auch für stehengelassene darlehen.<br />

so gilt das sanierungsprivileg nur einmalig.<br />

es bedeutet, dass kredite einer bank, die zudem<br />

gesellschafterin ist, nur bei einem ersten sanierungsversuch<br />

nicht den regelungen der insolvenzordnung<br />

unterworfen sind. ein erneuter<br />

wirtschaftlicher Zusammenbruch führt zur<br />

nachrangigkeit aller darlehen gem. § 39 inso<br />

und dem Verlust der dafür gewährten Firmensicherheiten.<br />

bis zu einer beteiligungsgrenze von<br />

zehn Prozent gilt gem. § 39 abs. 5 inso allerdings<br />

das sog. „kleingesellschafterprivileg“.<br />

des Weiteren können interessenkonflikte entstehen,<br />

da sich eine bank aus der umfinanzierung<br />

von Mezzaninen an einem unternehmen<br />

beteiligt und eine andere Firma aus der gleichen<br />

branche, die zugleich kreditkunde der bank ist,<br />

eine Wettbewerbsverzerrung fürchtet. so kann<br />

der konkurrent ein besonderes interesse des<br />

kreditinstituts vermuten die beteiligungsfirma<br />

bei den kreditkonditionen oder der kreditvergabe<br />

zu bevorteilen. eine gesellschafterstellung<br />

von banken an unternehmen über einen<br />

des ist aufgrund von interessenkonflikten und<br />

Haftungsrisiken daher konsequent abzulehnen.<br />

4. Umschuldung über eine Kreditfinanzierung<br />

eine weitere alternative besteht in der umschuldung<br />

der Mezzanine in einen kredit. i. d. r.<br />

haben sowohl die Mezzanine­kapital geber als<br />

auch die weiteren gläubiger wie banken, Lieferanten<br />

und kreditversicherer kein interesse<br />

an einer durch eine blocktilgung erhöhten<br />

insolvenzgefahr bei Firmenkunden. daher ist<br />

zu prüfen, inwieweit eine umfinanzierung im<br />

rahmen einer Poollösung mit einer aufteilung<br />

der Finanzmittel auf mehrere gläubiger eine<br />

stabile Finanzierung gewährleisten kann.<br />

betroffen von der hohen rückführung aufgrund<br />

von Mezzaninen ist auch der weitere<br />

Finanziererkreis der Hausbanken und nebenbanken<br />

sowie der Lieferanten und kreditversicherer,<br />

da diese gelder nicht mehr für den laufenden<br />

kapitaldienst zur Verfügung stehen und<br />

bei einer Liquiditätsenge zudem insolvenzgefahr<br />

besteht. u. u. werden daher die übrigen


gläubiger des unternehmens einspringen, da<br />

sie ansonsten gefahr laufen, die eigenen Forderungen<br />

zu verlieren. aus diesem grund sollten<br />

sich das betroffene unternehmen aber auch die<br />

gläubigerbanken und sonstigen kapitalgeber<br />

frühzeitig gedanken über eine (teil­) rückführung<br />

aus dem Working capital bzw. über eine<br />

umfinanzierung der restforderung machen. Zu<br />

beachten ist, dass die banken, Lieferanten und<br />

kreditversicherer eine sondertilgung aus dem<br />

Working capital über eine reduzierung der<br />

variablen sicherheitenwerte des umlaufvermögens<br />

in Form der globalzession und der Warensicherungsübereignung<br />

indirekt finanzieren.<br />

daher sind die jeweiligen interessenlagen und<br />

abhängigkeiten aus den bestehenden Finanzierungen<br />

zu eruieren. stellen eine bank, ein<br />

Lieferant oder ein kreditversicherer hohe kreditvolumina<br />

bereit, ist die einbindung in eine<br />

umfinanzierung unbedingt zu prüfen. es bietet<br />

sich eine Poollösung mit der aufteilung der<br />

kredite und der sicherheiten an. die umfinanzierung<br />

sollte mit einer rückführungsvereinbarung<br />

über eine ratierliche tilgung ausgestaltet<br />

sein. nach beendigung des Pools können die<br />

kreditsicherheiten wieder an die ursprünglichen<br />

sicherungsnehmer zurückfallen.<br />

gerade banken, die unternehmen in früheren<br />

Jahren als emissionshäuser bzw. originatoren<br />

mit Mezzanine­kapital ausgestattet haben,<br />

sollten sich bei einer notwendigen anschlussfinanzierung<br />

nicht bedeckt halten. auch institute<br />

und andere investoren, die Mezzanine in<br />

ihre bilanz aufgenommen haben, sollten sich<br />

nicht nur aktiv für eine umfinanzierung einsetzen,<br />

sondern diese mit angemessenen Quoten<br />

mittragen.<br />

PRAxISTIPPS<br />

V. Kommunikation zwischen<br />

Banken und Unternehmen<br />

Mezzanine haben sich zur schaffung von<br />

Finanzierungsstabilität in unternehmen in krisenzeiten<br />

nicht immer bewährt. gerade Programm­Mezzanine<br />

haben oftmals mehr Probleme<br />

erzeugt als gelöst. ursachen liegen in<br />

der endfälligkeit der Produkte und der granularität<br />

der investments. die schwierigkeiten<br />

der auslaufenden Programm­Mezzanine sollten<br />

aus banken sicht jedoch aktiv angegangen<br />

werden. es besteht derzeit noch ein ausreichender<br />

zeitlicher Vorlauf, um eventuelle<br />

Finanzierungsprobleme aus der rückführung<br />

von endfälligen Mezzaninen gestalterisch zu<br />

lösen. Wichtig ist es aus bankensicht, alle kreditengagements<br />

im Hinblick auf die nutzung<br />

von Mezzanine­kapital zu überprüfen. Läuft bei<br />

einem kunden in der nahen Zukunft eine derartige<br />

Finanzierung aus, sind die gespräche frühzeitig<br />

aufzunehmen, um die geplante rückführung<br />

zu erfragen und ggf. neu zu strukturieren.<br />

gerade die Hausbank kann hier eine Führungsrolle<br />

übernehmen.<br />

Wurde ein kritischer kunde mit einer voraussichtlich<br />

künftig nicht gedeckten tilgung identifiziert,<br />

sind Maßnahmen zur refinanzierung<br />

zu erarbeiten. die investoren, die originatoren<br />

und die gläubiger wie banken, Lieferanten<br />

und kreditversicherer können Möglichkeiten<br />

einer umfinanzierung, ggf. im Pool, diskutieren.<br />

klassische Finanzprodukte wie kreditfinanzierungen<br />

zur umschuldung, ein intensives<br />

Working capital Management zur (teilweisen)<br />

tilgung der fälligen Forderungen oder ein Mix<br />

aus beiden alternativen bieten weitere praxisnahe<br />

Lösungen für diesen Problembereich. £<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Mögliche<br />

Schwierigkeiten<br />

bei auslaufenden<br />

Programm-<br />

Mezzanine sollten<br />

aus Bankensicht<br />

aktiv angegangen<br />

werden. «<br />

Frühzeitige aufnahme der kommunikation von kreditinstituten mit unternehmen, die Programm­Mezzanine nutzen, um<br />

absprachen über die rückführung oder umfinanzierung des endfälligen Mezzanine­kapitals zu treffen.<br />

gerade bei bonitätsschwachen Firmen ist zu versuchen, einen Finanzierungs­Mix aus einer rückführung aus dem Working<br />

capital und einer umfinanzierung der restforderung, u. u. in einem sicherheitenpool, zu gestalten.<br />

die umwandlung von Forderungen in eine direktbeteiligung, u. a. über einen debt equity swap, ist für banken mit<br />

erheblichen interessenkonflikten und (finanziellen und rechtlichen) risiken verbunden und sollte nicht in erwägung<br />

gezogen werden.<br />

471


472<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Wohnungs standorte: Bewertung<br />

unter demografi schen Aspekten<br />

Autoren:<br />

Stefanie Gropp,<br />

Immobiliensachverständige,<br />

Bewertungsmanagement, NORD/LB und<br />

die demografi sche entwicklung wird je nach standort den Marktwert und den<br />

dem grundstück als sicherheit beizumessenden Wert bestimmen.<br />

Dr. Karsten Schröter,<br />

Bankabteilungsdirektor,<br />

Leiter Bewertungsmanagement,<br />

Tätigkeitsschwerpunkt Bewertungsmethoden<br />

und -prozesse, NORD/LB.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />

Diesen Beitrag finden Sie<br />

dort unter der Rubrik:<br />

Kredit.<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w das Phänomen des demografi schen<br />

Wandels beschreibt den Übergang von hohen<br />

geburtenraten und niedrigen sterberaten hin<br />

zu niedrigen geburten­ und hohen sterberaten.<br />

diese negative dynamik der bevölkerungsentwicklung<br />

in deutschland ist schon lange ein<br />

thema, dem große aufmerksamkeit gebührt.<br />

es entstehen vielerlei diskussionen über die<br />

sorge der Zukunftsfähigkeit der sozialsysteme<br />

und auch über den erhalt der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit der bundesrepublik.<br />

alle bereiche aus Wissenschaft, Politik oder<br />

Öff entlichkeit sind sich der rückläufi gen Entwicklung<br />

bewusst, die deutschland laut Prognosen<br />

in den kommenden Jahren bevorsteht.<br />

die Folgen der niedrigen geburtenzahlen,<br />

der hohen abwanderung und der stetig steigenden<br />

Lebenserwartung wirken sich in verschiedenster<br />

Weise und räumlich gespalten<br />

auf den Immobilienmarkt aus. die Herausforderung<br />

für die Immobilienfi nanzierung<br />

liegt darin, mit regionen umzugehen, in<br />

denen die arbeitsplatzproblematik und eine<br />

abnehmende bevölkerung eine verstärkte<br />

rolle spielen. steigende Leerstandszahlen von<br />

Wohnungen infolge abwandernder einwohner<br />

beeinfl ussen die nachfragesituation am Wohnungsmarkt,<br />

da potenzielle Mieter fehlen. die<br />

sinkende immobiliennachfrage geht mit Wertverlusten<br />

der immobilien einher.<br />

dabei wird nicht übersehen, dass die entwicklung<br />

des immobilienmarkts nicht nur von<br />

demografi schen Faktoren abhängt, sondern<br />

durch eine Vielzahl, sich teilweise in ihrer Wirkung<br />

aufhebender, Faktoren beeinfl usst wird.<br />

so ist z. b. die abnahme der bevölkerung und<br />

die durch Vereinzelung entstehende erhöhung<br />

der anzahl der Haushalte solch eine gegenläu­<br />

fi ge tendenz. im folgenden beitrag wird jedoch<br />

zunächst von weiteren einfl ussfaktoren abstrahiert<br />

und der demografi sche Faktor in seiner<br />

auswirkung auf die immobilienbewertungen<br />

unter der Prämisse der konstanz der anderen<br />

Faktoren betrachtet.<br />

II. Demografische Entwicklung<br />

und Wohnungsbestand<br />

1. Überblick über die demografischen<br />

Entwicklungen<br />

seit 2003 nimmt die bevölkerung in deutschland<br />

ab. im Vergleich zum Jahr 2007 ist die<br />

Zahl um weitere 0,2% auf 82,06 Mio. einwohner<br />

gesunken. seit 1972 verzeichnet deutschland<br />

einen Überschuss an gestorbenen gegenüber<br />

der geborenenzahl. das Geburtendefi zit<br />

in Deutschland liegt im Jahr 2008 bei 168.000.<br />

Zum einen liegt das an den geburtenstarken<br />

Jahrgängen der 1960er Jahre, die ins alter<br />

kommen und zahlenmäßig die heute Hochbetagten<br />

übersteigen. Zum anderen nimmt die<br />

geburtenzahl weiter ab. im Jahr 2050 kulmuniert<br />

diese entwicklung in einem geburtendefi zit, das<br />

viermal so hoch ist wie heute (von 168.000 auf<br />

600.000). auch bei einem leichten anstieg der<br />

geburtenhäufi gkeit, würde sich das geburtendefi<br />

zit immer noch verdreifachen. seit 2003 ist<br />

eine abnahme der bevölkerungszahl zu vermerken,<br />

weil die schwindende Zuwanderung das<br />

geburtendefi zit nicht mehr ausgleichen kann.<br />

Wegen des weiter steigenden geburtendefi ­<br />

zits, wird sich dieser trend auch langfristig fortsetzen.<br />

aufgrund weniger geburten und weil<br />

immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen,<br />

steigt sowohl das durchschnittsalter, als<br />

auch der absolute und relative anteil der älteren<br />

Jahrgangsgruppen. die Vorausschätzungen<br />

des statistischen bundesamtes bilden ein szena­


io ab, welches in einem rückgang auf 74 Mio.<br />

Menschen im Jahr 2050 resultiert. der derzeitige<br />

altersaufbau wird die zukünftigen entwicklungen<br />

insofern prägen, dass jüngere und mittlere<br />

altersgruppen verlieren und Ältere an bedeutung<br />

gewinnen.<br />

2. Wohnungsneubau und regionale<br />

Betrachtung der Wohnflächennachfrage<br />

einer aktuellen Pressemitteilung des statistischen<br />

bundesamts zufolge, wurden im Jahr<br />

2008 rd. 176.000 Wohnungen fertig gestellt,<br />

rd. 18% weniger als im Vorjahr. der rückgang<br />

an Fertigstellungen von einfamilienhäusern<br />

lag bei 22%, von Zweifamilienhäusern bei rd.<br />

24% und bei Mehrfamilienhäusern waren es rd.<br />

neun Prozent weniger.<br />

im Vergleich zum Jahr 1995, als ein spitzenwert<br />

von 600.000 Wohneinheiten fertiggestellt<br />

wurde, stellt der aktuelle Vergleichswert<br />

von insgesamt 176.000 Wohnungen (in Wohn­<br />

und nichtwohngebäuden) nicht einmal ein<br />

drittel dar. dabei müssten laut bbr ab <strong>2010</strong><br />

mit rd. 200.000 Wohnungen jährlich gerechnet<br />

werden. in der Wohnungsprognose von<br />

2001 wurde sogar noch von 290.000 Wohneinheiten<br />

pro Jahr allein für Westdeutschland<br />

ausgegangen! Hier zeigt sich, dass der demografisch<br />

bedingte Nachfragerückgang früher<br />

und deutlicher eingesetzt hat und immer noch<br />

besteht. abb. 1 zeigt den nachfragerückgang<br />

im Verlauf seit 1991.<br />

auffällig ist, dass sich im geschosswohnungsbau<br />

bereits seit fünf Jahren ein rechnerisches<br />

defizit von 60.000 Wohneinheiten jährlich zeigt,<br />

Abbildung 1: Genehmigte und fertig gestellte Wohnungen<br />

welches sich derzeit auf 300.000 Wohnungen<br />

summiert. es verdeutlicht die enorme Zurückhaltung<br />

von investoren im segment geschosswohnungsbau<br />

aufgrund der negativen demografischen<br />

entwicklungen. diese verdecken das<br />

eigentliche nachfragepotenzial, das durch die<br />

zunehmenden Haushaltszahlen sowie durch die<br />

regional differenzierten entwicklungen entsteht.<br />

infolge der unterschiedlichen entwicklung der<br />

bevölkerungszahlen in deutschland entstehen<br />

Verlierer- und Gewinnerregionen. gewinnerregionen<br />

sind jene, die sich durch ein positives<br />

Wirtschafts­ und bevölkerungswachstum auszeichnen<br />

und in denen es genügend arbeitsplätze<br />

gibt. insbesondere in Westdeutschland<br />

wird diese konstellation zu finden sein.<br />

in den Metropolregionen wird es einerseits<br />

große Zugewinne an Haushaltszahlen geben.<br />

andererseits ist durch die erhöhte nachfrage<br />

mit einem anstieg der Miet­ und kaufpreise<br />

durch engpässe im Wohnungsmarkt zu rechen.<br />

nicht nur die unmittelbare randzone der Metropolen,<br />

der sog. speckgürtel, wird Haushaltszuwächse<br />

aufweisen, sondern auch das weiträumigere<br />

umland. Zu den gewinnenden regionen<br />

zählen die ländlichen Verdichtungsräume um<br />

stuttgart und München sowie um Hamburg und<br />

bremen. der trend der suburbanisierung wirkt<br />

außerdem besonders nachhaltig in den katholisch<br />

geprägten räumen in bayern und im westlichen<br />

niedersachsen. Verliererregionen gibt es<br />

im Westen v. a. in den altindustriellen kernregionen<br />

des ruhrgebiets und im saarland. ebenso<br />

nehmen die Haushaltszahlen in südniedersachsen<br />

sowie nordhessen ab.<br />

in ostdeutschland gestaltet sich die entwicklung<br />

weiterhin problematisch. Hohe Wande­<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Es sind die sog.<br />

Verliererregionen, die<br />

aufgrund von Wanderungsverlusten<br />

und<br />

zunehmender Leerstandsproblematik<br />

eine Herausforderung<br />

für den Immobilienmarkt<br />

und die Bewertung<br />

darstellen. «<br />

473


474<br />

beitrag<br />

» Jede Immobilie,<br />

die als Sicherheit<br />

dient, ist gesondert<br />

zu bewerten. «<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

rungsverluste, die sich in den letzten Jahren<br />

sogar noch verstärkt haben, wirken sich gravierend<br />

auf die Wohnungsmarktnachfrage aus.<br />

eine rückläufige entwicklung der Wohnflächennachfrage<br />

und abnehmende Haushaltszahlen<br />

werden für die folgenden regionen prognostiziert:<br />

strukturschwache regionen in sachsenanhalt<br />

und thüringen, die östlichen regionen<br />

Mecklenburg­Vorpommerns und ländlichen<br />

regionen brandenburgs sowie im erzgebirge.<br />

in Zukunft werden diese regionen unter der<br />

demografischen Last leiden, welche das Leerstandsrisiko<br />

ansteigen lässt. Hier entstehen<br />

die sog. Verliererregionen.<br />

um dieses Problem zu beheben, sollen durch<br />

den Stadtumbau Ost bis 2011 ca. 350.000 Leerstände<br />

beseitigt werden. im Jahr 2007 belief<br />

sich die Zahl der Leerstände auf 780.000 einheiten<br />

– 2002 waren es noch 824.000 leerstehende<br />

Wohnungen. Wenn bereits heute angebotsüberhänge<br />

da sind, ist der abwärtstrend<br />

vorprogrammiert. der zunehmende Wegzug<br />

junger Menschen kann den Entvölkerungsprozess<br />

in ostdeutschland zusätzlich beschleunigen,<br />

weil dadurch die nachfolgenden generationen<br />

fehlen. V. a. für kleine gemeinden, die<br />

nicht innerhalb von agglomerationsräumen<br />

liegen, ist diese entwicklung verheerend.<br />

in den neuen bundesländern entwickeln sich<br />

brandenburg aufgrund seiner Hauptstadtnähe<br />

Abbildung 2: Portfoliobewertung<br />

sowie die sachsenmetropolen dresden und<br />

Leipzig entgegen dem ostdeutschen trend.<br />

die einwohnerzahlen wachsen und Wohnraum<br />

wird verstärkt nachgefragt. auch hervorzuheben<br />

sind die entwicklungen im westlichen<br />

Mecklenburg­Vorpommern. ansiedlungen um<br />

den Verdichtungsraum Hamburg geben dieser<br />

region positive impulse.<br />

in der auswertung konnte kein für die bewertung<br />

zu verallgemeinernder algorithmus aufgestellt<br />

werden. dazu waren datenlage und<br />

empirische ergebnisinterpretation nicht aussagefähig<br />

genug. allerdings haben sich als<br />

stellschrauben die kapitalisierungszinssätze<br />

und die bewirtschaftungskosten sowie Leerstandsbetrachtungen<br />

herauskristallisiert. die<br />

Veränderung der restnutzungsdauer war eher<br />

von untergeordneter bedeutung. so werden im<br />

Folgenden die aspekte Portfoliobewertung<br />

und Leerstandsbewertung näher betrachtet.<br />

III. Systematische Aspekte der<br />

Bewertung<br />

1. Blick auf die Portfoliobewertung<br />

die bewertung großer immobilienbestände,<br />

insbesondere auch homogener Wohnungsbestände,<br />

kann auf Portfolio­basis geclustert<br />

werden und innerhalb der cluster mit pauschalierten<br />

ansätzen bewertet werden. als<br />

Bewertungsart Bedeutung Charakteristika<br />

Aggregierte<br />

Einzelbewertung<br />

Paketbewertung<br />

Massenbewertung<br />

Desktopbewertung<br />

- Sachverständige Einzelbewertung für Vielzahl von<br />

Objekten<br />

- Durchführung vollumfänglicher Ortsbesichtigungen<br />

- Bildung homogener Untergruppen nach Nutzung, BJ, Lage,<br />

etc.<br />

- Homogenisierung der Bewertungsansätze nach<br />

Objektgruppen<br />

- stichprobenhafte Einzelbewertung mit Übertragung der<br />

Ergebnisse als Vergleichswert auf Rest des Pakets<br />

- teilumfängliche Ortsbesichtigungen<br />

- Portfolioanalyse zur Strukturierung der Bestände<br />

- Bildung von Objektkategorien und Subportfolios<br />

- repräsentative Stichprobe aus Subportfolios bewerten<br />

- Ortsbesichtigungen begrenzt auf Objekte der Stichprobe<br />

- Übertragung der Bewertungsergebnisse als<br />

Desktopbewertung<br />

- Extrapolation auf Rest der Grundgesamtheit<br />

- Etablierung einer Qualitätssicherungsroutine<br />

- keine Ortsbesichtigungen<br />

- Analyse begrenzt auf Schreibtisch („Desktop“) des<br />

Wertermittlers<br />

- Codierung von Objekten nach Zugehörigkeit zu homogenen<br />

Teilportfolios<br />

- Tabellenkalkulation (vereinfachte Ertragswertfunktionen)<br />

großer<br />

Zeitaufwand,<br />

hohe Kosten,<br />

geringes Risiko<br />

geringer<br />

Zeitaufwand,<br />

niedrige Kosten,<br />

hohes Risiko<br />

Marktwert /<br />

-indikation<br />

Marktwert<br />

Marktwert<br />

Marktwertindikation<br />

Marktwertindikation


cluster­Merkmale werden Lagequalität, baujahr,<br />

Zustand und ausstattung gewählt. so<br />

werden die einzelnen objekte nicht mit einem<br />

konkreten Marktwert, sondern mit einem<br />

dem cluster angemessenen pauschalierten<br />

Marktwert beschrieben. dies ist eine übliche<br />

Methode zur ermittlung von kaufpreisen.<br />

insgesamt unterscheidet Brühl 1 die in der folgenden<br />

abb. beschriebenen arten der Portfoliobewertung.<br />

dabei wird deutlich darauf<br />

verwiesen, dass gerade die Ergebnisse der<br />

pauschalierten Bewertung eher einer Marktwertindikation<br />

als einem Marktwert nach<br />

§ 194 baugb entsprechen.<br />

Während der Verband der Öffentlichen banken<br />

(kommission für bewertungsfragen) die Listenbewertung<br />

als eine bewertung definiert, in<br />

welcher alle rechnerischen anforderungen der<br />

belWertV dokumentiert und nachvollziehbar<br />

auf das einzelobjekt ausgeführt werden, geht<br />

die definition der „Listenbewertung“ der baFin<br />

von einer clusterung und Pauschalbewertung<br />

aus. Wesentlich für die beleihungswertermittlung<br />

ist jedoch, immer den Markt- und Beleihungswert<br />

des Einzelobjekts ausweisen zu<br />

können. dies bedeutet, auch für die Portfoliobewertung<br />

als sicherheitenbewertung immer<br />

einzelwerte zu ermitteln und dabei für jedes<br />

objekt eine beschreibung i. s. d. gutachtens<br />

nach § 5 belWertV zu erstellen.<br />

2. Bewertungsansätze beim Einzel objekt<br />

Zur Verkehrs­ bzw. beleihungswertwertermittlung<br />

von renditeobjekten wird i. d. r. das<br />

ertragswertverfahren angewandt. die eingehenden<br />

determinanten restnutzungsdauer,<br />

reinertrag, Liegenschaftszinssatz/kapitalisierungszinssatz,<br />

bewirtschaftungskosten und<br />

bodenwert haben einen unterschiedlichen einfluss<br />

auf den ertragswert.<br />

eine umfrage von rd. 150 HypZert­sachverständigen<br />

im rahmen einer diplomarbeit<br />

erbrachte interessante ergebnisse im umgang<br />

der experten mit dem demografischen risiko in<br />

der immobilienbewertung. Hauptaugenmerk<br />

wird im Folgenden auf den Liegenschaftszins-<br />

sowie Kapitalisierungszinssatz gelegt.<br />

Während bei der Marktwertermittlung der reinertrag<br />

in abhängigkeit von der restnutzungs­<br />

dauer mit dem Liegenschaftszins diskontiert<br />

wird, geschieht dies bei der beleihungswertermittlung<br />

mit dem kapitalisierungszinssatz<br />

(vgl. § <strong>12</strong> abs. 1 belWertV). im gegensatz zum in<br />

der Marktwertermittlung angesetzten Liegenschaftszinssatz,<br />

der das Risiko am Wertermittlungsstichtag<br />

beinhaltet, beruht der kapitalisierungszins<br />

auf vorsichtiger schätzung und<br />

ist aus der maßgeblich langfristigen regionalen<br />

Marktentwicklung abgeleitet. bei einem<br />

erhöhten ertrags­ und Verkaufsrisiko einer<br />

immobilie ist je nach nutzungsart ein entsprechend<br />

höherer kapitalisierungszins anzusetzen<br />

(§ <strong>12</strong> abs. 3 belWertV).<br />

bei der Frage, welchen der Parameter in der<br />

ertragswertermittlung die sachverständigen<br />

als am besten geeignet sehen, um ein demografisches<br />

risiko abzubilden, kristallisierten<br />

sich der Liegenschafts­ und der kapitalisierungszinssatz<br />

im Vergleich zu den anderen<br />

größen als geeignetste stellschrauben heraus.<br />

trotz der vom jeweiligen gutachterausschuss<br />

aus dem Markt abgeleiteten Liegenschaftzinssätze,<br />

würden die teilnehmer in der bewertung<br />

einen zusätzlichen aufschlag auf diesen anbringen.<br />

dies zeigte die auswertung der eingabewerte<br />

für den kapitalisierungs­ und den Liegenschaftszinssatz.<br />

Für die beiden Zinssätze sind<br />

die meisten eingabewerte (im Vergleich zur<br />

restnutzungsdauer und dem Mietausfallwagnis)<br />

zu verzeichnen. das Verhalten der teilnehmer<br />

zeigt, dass viele nicht der ansicht sind, das<br />

risiko sei ausreichend im vorgegebenen Liegenschaftszinssatz<br />

berücksichtigt. eine Literaturrecherche<br />

hat ebenso ergeben, dass die vom<br />

gutachterausschuss veröffentlichten Zinssätze<br />

mittels Zu­ oder abschlägen objektspezifisch<br />

anzupassen sind. Z. b. können bestimmte Lagekriterien,<br />

wie die Höhe des bodenwerts aber<br />

auch nachfrage und Vermietungssituation,<br />

eine Anpassung erforderlich machen. gerade<br />

bei ausgewiesenen, nicht detaillierten Liegenschaftszinssätzen<br />

für ein ganzes bundesland<br />

sind standortspezifische gegebenheiten, folglich<br />

das regionale angebots­ und nach frageverhalten,<br />

nicht umfassend berücksichtigt.<br />

interessant ist zugleich die häufig gewählte<br />

antwort „anpassung beider Zinssätze“. obwohl<br />

der Liegenschaftszinssatz nach der Literatur<br />

ein aus dem aktuellen Marktgeschehen abgeleiteter<br />

Liegenschaftszinssatz und im gegensatz<br />

zum kapitalisierungszinssatz kein Wert ist,<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Bestehen strukturelle<br />

oder lang<br />

andauernde Leerstände,<br />

ist besonders<br />

zu prüfen, ob<br />

aufgrund der jeweiligen<br />

Marktlage eine<br />

Vermietung überhaupt<br />

oder zu den<br />

angesetzten Mietpreisen<br />

in absehbarer<br />

Zeit noch zu<br />

erwarten ist. «<br />

1 Vgl. Brühl, HypZert­Lehrbrief Marktwertermittlung.<br />

475


476<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 3: Arten von Leerstand<br />

der aus erkenntnissen der Vergangenheit, der<br />

gegenwart und der Zukunft abgeleitet wird,<br />

bilden 70% der sachverständigen das risiko<br />

des demografi schen Wandels mit ihm und<br />

dem kapitalisierungszinssatz ab. anlass hierfür<br />

ist, dass die auswirkungen einer alternden<br />

und schrumpfenden bevölkerung bereits<br />

heute zu spüren sind und nicht nur in dem vorsichtig<br />

anzusetzenden kapitalisierungszinssatz<br />

eingefangen werden können. auch der Liegenschaftszinssatz,<br />

wenn aus aktuellen kaufpreisen<br />

abgeleitet, beinhaltet den aktuell stattfi ndenden<br />

demografi schen Wandel bereits.<br />

3. Bewertung von Leerständen in<br />

Wohnimmobilien<br />

die Bewertung von Leerständen ist in regionen<br />

mit zunehmenden Leerstand eine besondere<br />

Herausforderung. so spielt die abgren­<br />

Abbildung 4: Rechtliche Vorgaben<br />

Gesetz/<br />

Verordnung<br />

BelWertV<br />

struktureller Leerstand – keine Wiedervermietungschance<br />

Lang anhaltender<br />

(vorübergehender /<br />

konjunktureller)<br />

Leerstand – ohne Vorliegen von<br />

Mietverträgen<br />

Kurzfristiger<br />

Leerstand –<br />

Incentives,<br />

Mietverträge<br />

vorhanden<br />

kurzfr.<br />

zung zwischen dem Leerstand, der aus<br />

Mieterfl uktuation entsteht und der durch das<br />

Mietausfallwagnis abgedeckt wird, und länger<br />

anhaltendem sowie strukturellem Leerstand<br />

eine große rolle. Welche Zukunftserwartung<br />

leitet der gutachter aus der demografi schen<br />

entwicklung, aber auch aus den anderen den<br />

Markt gestaltenden aspekten wie stadtumbau,<br />

Veränderung der Haushaltsanzahl oder incentives<br />

für Leerstandsobjekte ab. bezogen auf die<br />

kreditwirtschaftliche bewertung dieser immobilien<br />

werden drei Wege vorgeschlagen:<br />

erfassung des Leerstandes durch Mietausfallwagnis,<br />

bewertung als kurzfristiger Leerstand<br />

oder Mietausfall bei Vorliegen von Mietverträgen,<br />

bewertung als längerfristiger Leerstand,<br />

bewertung als struktureller Leerstand.<br />

Inhalt Folge<br />

§ 3: Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird, ist der Wert<br />

der Immobilie, der erfahrungsgemäß ... unter Ausschaltung<br />

spekulativer Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung<br />

bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.<br />

§ 10, Abs. 1: Bei der Ermittlung des Rohertrags darf nur der Ertrag<br />

berücksichtigt werden, den das Objekt bei ordnungsgemäßer<br />

Bewirtschaftung … jedem Eigentümer nachhaltig gewähren kann.<br />

§ 10, Abs. 3: Bestehen strukturelle oder lang andauernde<br />

Leerstände, ist besonders zu prüfen, ob aufgrund der jeweiligen<br />

Marktlage eine Vermietung überhaupt oder zu den angesetzten<br />

Mietpreisen in absehbarer Zeit noch zu erwarten ist.<br />

§ 4, Abs. 6: Bei im Bau befindlichen Objekten ist der<br />

Beleihungswert der Zustandswert.<br />

SolvV - Keine Aussage<br />

KWG - Keine Aussage<br />

Mietausfallwagnis über RND<br />

Entscheidung des<br />

Gutachters nach<br />

Marktlage und<br />

Objektart<br />

Zeitraum in Abhängigkeit<br />

von der Objektart<br />

Keine festlegung der BaFin<br />

RND<br />

kein Ertragsansatz für leer<br />

stehende Flächen, jedoch<br />

Kostenbarwert<br />

kein Ertragsansatz für<br />

leerstehende Flächen,<br />

jedoch Kostenbarwert<br />

Wertminderung durch<br />

Kapitalisierung der<br />

Mindermiete<br />

Wertminderung durch<br />

Kapitalisierung der<br />

Mindermiete<br />

Bestandteil der Bewikosten<br />

Die Definition der<br />

Nachhaltigkeit ist nicht<br />

vorgegeben.<br />

„Spekulative Elemente“<br />

nicht vorgegeben.<br />

Ggf. Dissens zu<br />

ImmoWertV: „marktübliche<br />

Mieten“.<br />

Unterscheidung zwischen<br />

strukturellem und lang<br />

andauernden Leerstand


Abbildung 5: Aussagen der BaFin<br />

Stichwort Inhalt Folge<br />

Unstrittig ist<br />

Vorgehen bei<br />

Lang<br />

anhaltender<br />

Leerstand –<br />

Klarstellung<br />

der BaFin<br />

- strukturellem Leerstand<br />

- Die Verwendung des Zustandswertes<br />

nach § 4 Abs. 3 BelWertV zur<br />

Darstellung eines zeitweiligen<br />

Leerstandes wird kritisch gesehen. Es<br />

besteht die Gefahr des<br />

„Hochschreibens“ der Beleihungswerte.<br />

- Basis des Zustandswerts ist ein<br />

Beleihungswert für den Zustand nach<br />

Fertigstellung.<br />

- Zeitweiliger (lang anhaltender)<br />

Leerstand wirkt als Wertminderung<br />

(Abzug der barwertigen Mindererträge<br />

für die Zeit des Leerstandes)<br />

- „Lang anhaltend“ wird nicht definiert.<br />

in den abbildungen ist ein auszug aus den relevanten<br />

Verordnungen dargestellt. der wesentliche<br />

bezug erfolgt in der belWertV. § 10 abs. 3<br />

Abbildung 6: Möglichkeiten der Bewertung von Leerstand<br />

(Quelle: VÖB-Kommission für Bewertungsfragen)<br />

Mietsituation<br />

1. Möglichkeit<br />

2. Möglichkeit<br />

3. Möglichkeit<br />

Bewertungsprodukt<br />

PRAxISTIPPS<br />

Erstbewertung<br />

Leerstand 1<br />

vorläufiger Beleihungswert 1<br />

für 100% Ertrag<br />

Wertüberwachung<br />

Wertüberwachung<br />

nach § § 20a (6) (6) KWG<br />

Keine Vermietungschance in der Zukunft<br />

Kein Ertragsansatz dieser Flächen und barwertige<br />

Berücks ichtigung der zusätzlichen Kosten<br />

(Betriebs -, Bewirtschaftungskosten)<br />

Es soll vermieden werden, dass in Fällen, in<br />

denen von strukturellem Leerstand<br />

auszugehen ist, dennoch lang anhaltender<br />

Leerstand unterstellt wird. In diesen Fällen<br />

bestände das Risiko späterer Wertkorrektur.<br />

Würde von vorn herein struktureller Leerstand<br />

bewertet, ist jedoch keine Wertkorrektur nach<br />

oben möglich. Dennoch ist unter dem Ziel der<br />

Sicherheit der Deckungsmassen die Variante<br />

der Bewertung von lang anhaltendem<br />

Leerstand nicht angemessen.<br />

Eine Einzelfallregelung, ob bei Abbau des<br />

Leerstandes ein neuer Beleihungswert<br />

ermittelt wird, wird von der BaFin nicht<br />

ausgeschlossen.<br />

belWertV äußert sich explizit zur thematik. der<br />

Leerstand wird nach den Zuständen in abb. 6<br />

bewertet. £<br />

Vollvermietung<br />

endgültiger<br />

Beleihungswert 2<br />

2<br />

für für 100 100% % Ertrag<br />

endgültiger Beleihungswert Beleihungswert 1<br />

1<br />

Leerstand Leerstand ohne ohne Wertansatz Wertansatz (wie (wie struktureller struktureller Leerstand)<br />

Leerstand)<br />

Wertüberwachung<br />

Wertüberwachung<br />

nach nach § § 20a 20a (6) KWG<br />

Leerstand 2<br />

endgültiger<br />

Beleihungswert Beleihungswert 2<br />

2<br />

nach nach WÜ<br />

WÜ<br />

endgültiger endgültiger Beleihungswert 1<br />

für 100% 100% Ertrag und Berücksichtigung der kapitalisierten Mindermiete als Wertminderung<br />

Portfoliobewertung ist für kreditwirtschaftliche Zwecke immer als einzelbewertung vorzunehmen.<br />

der demografische Faktor kann am besten im Liegenschaftszinssatz/kapitalisierungszinssatz abgebildet werden.<br />

1<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

bewertung von Leerständen unter demografischen aspekten ist vorwiegend als struktureller Leerstand darzustellen.<br />

477


478<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Optimierung der Kreditprozesse<br />

Autoren:<br />

Thomas Abend,<br />

Direktor, Bereichsleiter Marktfolge<br />

Aktiv sowie Intensiv- und Sanierungsbetreuung<br />

und Kreditabwicklung,<br />

Südwestbank AG und<br />

Michael Schnüttgen,<br />

Leiter Qualitätsmanagement,<br />

Prozessverantwortlicher Aktivprozesse,<br />

Südwestbank AG sowie<br />

Geschäftsführer SWB Treuhand GmbH.<br />

Praxisansätze zum transfer des industriellen Prozessmanagementansatzes auf das<br />

risikorelevante kreditgeschäft.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />

Diesen Beitrag finden Sie<br />

dort unter der Rubrik:<br />

Kredit.<br />

» In allen drei<br />

deutschen Banksäulen<br />

wird die<br />

Erfolgs geschichte des<br />

industriellen Prozessmanagementansatzes<br />

der Automobilbranche<br />

adaptiert<br />

und umgesetzt. «<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w als Werthebel zur nachhaltigen steigerung<br />

des unternehmenserfolgs steht in der Finanzindustrie<br />

immer wieder die Optimierung der<br />

Produktionseinheiten im Fokus. Mit rückbesinnung<br />

auf das klassische bankgeschäft –<br />

im Zuge der Finanzmarktkrise – geht damit<br />

aber auch eine insgesamt geringere Margenerwartung<br />

in den einzelnen kundengeschäften<br />

einher.<br />

daher ist es die Zielvorgabe, die kundenbedürfnisse<br />

fl exibel und in hoher Qualität zu bedienen<br />

und dabei durch standardisierung, automatisierung<br />

und Modularisierung die abläufe<br />

kostenoptimiert darzustellen. bei der umsetzung<br />

dieser Ziele wird häufi g auf die erfolgsgeschichte<br />

des industriellen Prozessmanagementansatzes<br />

der automobilbranche<br />

verwiesen und die dort genutzten Modelle<br />

und Vorgehensweisen werden in den instituten<br />

aller drei deutschen banksäulen adaptiert<br />

und umgesetzt.<br />

der kundennutzen steht dabei grundsätzlich im<br />

Vordergrund mit der Vorgabe, die wertschöpfenden<br />

Prozesse der banken „vom Kunden<br />

zum Kunden“ – also bereichsübergreifend –<br />

zu betrachten und zu optimieren. dabei stehen<br />

nicht wertschöpfende arbeitsschritte ebenso<br />

auf dem Prüfstand wie tätigkeiten, die nicht zur<br />

kernkompetenz der jeweiligen bank gehören<br />

und ausgelagert werden könnten. gute erfahrungen<br />

mit effi zienten Lösungen i. s. d. industriellen<br />

gedankens z. b. in der Wertpapierabwicklung<br />

oder bei konsumentenkrediten bestärken<br />

die banken, diesen Weg auch bei anderen kernprozessen<br />

weiter zu gehen.<br />

dieser beitrag setzt sich kritisch mit der<br />

anwendbarkeit von Prozessmanagementkonzepten<br />

i. s. d. industriellen ansatzes auseinander<br />

und zeigt praxiserprobte Lösungsmöglichkeiten<br />

für das risikorelevante kredit ­<br />

geschäft auf.<br />

II. Rahmenbedingungen im Kreditgeschäft<br />

1. Merkmale von Bankprodukten<br />

bankprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass<br />

sie immateriell und informationsbasiert sind.<br />

der Produktbedarf bzw. die Produktauswahl<br />

entsteht in enger abstimmung und interaktiv<br />

mit dem kunden. somit sind die Prozesse<br />

zur erbringung der dienstleistung durch ein<br />

hohes Maß an Informationstransformation<br />

vom kunden hin zu den involvierten bereichen<br />

bestimmt. Zudem werden die durchlaufzeiten<br />

zur Leistungserbringung durch einen hohen<br />

anteil an Wege­ und Liegezeiten determiniert.<br />

2. Wettbewerbsumfeld der Banken<br />

da die tatsächlichen Leistungen und kreditproduktangebote<br />

im bankenvergleich nahezu<br />

identisch sind, ist die diff erenzierung im Wettbewerb<br />

heute ausschließlich über die Beratungsqualität,<br />

Schnelligkeit und Flexibilität<br />

in der Übermittlung der kreditentscheidung<br />

an den kunden zu erreichen. darüber hinaus<br />

werden neue kompetenzfelder und Zusatzleistungen<br />

wie das angebot von unternehmens­<br />

und immobilienbewertungen als Mehrwertfaktoren<br />

aufgebaut, um die kunden ganzheitlich<br />

zu begleiten.<br />

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

gestern und heute<br />

Vor der einführung der Mak (später Marisk)<br />

im Jahr 2002 war die kreditsachbearbeitung<br />

den beratungseinheiten disziplinarisch meistens<br />

direkt zugeordnet. durch die umsetzung<br />

der Mak wurde die so genannte Funktionstrennung<br />

zwingend. dies bedeutete einen Paradigmenwechsel<br />

und ist gleichzeitig ein Faktor, der<br />

wesentlich die ausgestaltung des geschäftsprozessmanagements<br />

und damit auch die anwendbarkeit<br />

des viel zitierten industriellen ansatzes<br />

bestimmt. Fortan sind die kreditberatung und


das erste Votum beim berater angesiedelt, das<br />

zweite Votum wird durch die Marktfolge erstellt.<br />

somit liegt eine gleichberechtigung in der kreditentscheidung<br />

und sogar im eskalationsfall<br />

ein Übergewicht der Marktfolge vor. einhergehend<br />

mit dieser entwicklung haben sich<br />

auch die unterschiedlichen Mitarbeitertypen,<br />

stellenprofile und Zielsysteme gewandelt und<br />

sich auf die geänderten anforderungen eingestellt.<br />

selbst die Prozessverantwortung – eine<br />

zentrale rolle des geschäftsprozessmanagements<br />

– ist gemäß den Marisk in der Marktfolge<br />

angesiedelt.<br />

4. Umsetzung des industriellen<br />

Ansatzes im Kreditgeschäft<br />

unter dem begriff industrialisierung versteht<br />

die Finanzindustrie im Wesentlichen, dass<br />

die bearbeitung einzelner Prozessschritte<br />

(z. b. sicherheitenbewertung, Vertragserstellung<br />

oder kreditvalutierung und ­kontrolle)<br />

nicht mehr vollumfänglich durch einen oder<br />

wenige bearbeiter erfolgt, sondern, dass es<br />

für genau zugeschnittene teilprozesse jeweils<br />

einen Verantwortlichen gibt (Arbeitsteilung/<br />

Taylorisierung). dadurch werden effizienzgewinne<br />

erzielt und ein zielgerichteter einsatz<br />

des Personals je nach vorhandener Qualifikation<br />

und gehaltsstruktur ermöglicht. charakteristisch<br />

für dienstleistungen besteht bei der<br />

umsetzung der o. g. Maßnahmen allerdings<br />

das risiko, dass es zu Informationsverlusten<br />

kommt (Modell „stille Post“). des Weiteren lässt<br />

sich eine einmal aufgegebene kernkompetenz<br />

einer bank (ganzheitliche kreditbearbeitung)<br />

nur schwer und mit einem hohem Personalkostenanteil<br />

1 wieder aufbauen.<br />

5. Wesentliche Unterschiede zwischen<br />

Kredit- und klassischen Fertigungsprozessen<br />

der kreditprozess unterscheidet sich teilweise<br />

wesentlich von Fertigungsprozessen anderer<br />

art. in keinem anderen Fertigungsprozess existiert<br />

eine solche ausprägung unterschied licher<br />

interessen (systemimmanenter Zielkonflikt).<br />

ein auto wird auf die Marktbedürfnisse hin entwickelt,<br />

der Vertrieb setzt die Fahrzeuge mit<br />

den gegebenen auswahlmöglichkeiten ab<br />

und die Produktion baut nach den detaillierten<br />

bestellungen die Fahrzeuge zusammen.<br />

der kreditprozess beginnt mit der Finanzierungsanfrage<br />

des kunden, der berater identifiziert<br />

gemeinsam mit dem kunden das richtige<br />

Produktangebot und macht einen Vorschlag<br />

zur ausgestaltung (z. b. Zinssatz und tilgungsstruktur).<br />

danach befürwortet er im anschluss<br />

an eine erste bonitätsanalyse des kunden die<br />

kreditvergabe. analog des oben beschriebenen<br />

Fertigungsprozesses würde nun die Marktfolge<br />

mit der Produktion beginnen, den Vorgaben<br />

des beraters folgen und die Vertragserstellung<br />

und auszahlung vornehmen. dies ist aber nur<br />

bei Prozessen in Einzelentscheidungskompetenz<br />

2 des beraters der Fall. Hier ist die annäherung<br />

an den industriellen ansatz am größten.<br />

aber diese Prozesse bilden bei weitem nicht<br />

das gesamte spektrum der kreditprozesse von<br />

universalbanken ab und im regelfall sind die<br />

meisten ressourcen im risikorelevanten Kreditgeschäft<br />

– mit Votum aus Markt und Marktfolge<br />

– gebunden. des Weiteren ist selbst bei<br />

Prozessen in einzelkompetenz kein reibungsloser<br />

ablauf an den schnittstellen von Markt zu<br />

Marktfolge (interne einheit oder externe kre­<br />

Abbildung 1: Informationstransformation bei risikorelevanten Kreditprozessen<br />

KUNDE<br />

Informationstransformation („Stille Post“)<br />

Kundentermin/<br />

Beratung<br />

Markt Marktfolge<br />

Informationsverlust<br />

Antragstellung/<br />

Einreichung<br />

der Unterlagen<br />

Informationsverlust<br />

Vorprüfung/<br />

Entscheidungsfindung<br />

GEFAHR VON RÜCKFRAGEN<br />

Informationsverlust<br />

Protokoll/<br />

Entscheidung/<br />

Zusage<br />

Vertragserstellung/<br />

-versand<br />

Auszahlung<br />

KUNDE<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Kreditprozesse<br />

unterscheiden sich<br />

wesentlich von<br />

industriellen Fertigungsprozessen.<br />

«<br />

1 Z. b. durch einkauf neuer außertariflicher Mitarbeiter<br />

oder durch aufwendige schulungsmaßnahmen.<br />

2 Hier besteht gemäß Marisk eine Öffnungsklausel<br />

aufgrund günstiger risikorelationen.<br />

479


480<br />

beitrag<br />

» Mängel in der<br />

Informationsweitergabe<br />

führen<br />

zwangsläufig zu<br />

Prozessschleifen. «<br />

3 Vgl. ausführlich Günther/Lorenz, Handbuch kreditnehmereinheiten,<br />

2009. im Zuge der kWgnovelle<br />

kommen auf Markt und Marktfolge<br />

erweiterungen von risiko­/kreditnehmereinheiten<br />

im § 19 abs. 2 kWg zu. Hierzu Günther/<br />

Lorenz in einem beitrag der banken­times<br />

sPeZiaL kredit, März <strong>2010</strong>.<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

ditfabrik) gewährleistet, da die definierten Produktkriterien<br />

nicht immer umsetzbar bzw. vom<br />

kunden gewünscht sind.<br />

III. Merkmale risikorelevanter<br />

Kreditprozesse (Gemeinschaftskompetenzen)<br />

bereits bei der kundenberatung ist es wichtig,<br />

dass der berater den umfang der kreditanfrage<br />

und der zu beurteilenden kreditnehmereinheit<br />

(§ 19 abs. 2 kWg) 3 richtig einschätzt, da hierdurch<br />

die notwendigen unterlagen und informationen<br />

zur sachgerechten abschätzung der<br />

kundenbonität abgeleitet werden müssen.<br />

erfolgt dies an dieser stelle nicht vollumfänglich,<br />

ist bereits eine erste Prozessschleife entstanden,<br />

da in der weiteren bearbeitung diese<br />

informationen durch die Marktfolge abgefragt<br />

werden. das hier entstehende „Ping-<br />

Pong- Spiel“ zwischen Markt und Marktfolge<br />

ist in vielen banken hinlänglich bekannt und<br />

hat wesentlichen einfluss auf die schnelligkeit<br />

des kreditentscheidungsprozesses. Weitere,<br />

für die kreditabschätzung erforderliche informationen<br />

über den kunden (geschäftsmodell,<br />

Managementqualifikation, Marktsituation<br />

etc.), sind durch den berater strukturiert<br />

an die Marktfolge zu transferieren. Findet hier<br />

keine zielgerichtete Weitergabe statt, kann es<br />

erneut zu rückfragen bzw. Fehlinterpretationen<br />

kommen. in dieser Prozessphase bestehen<br />

durchaus bereits abhängigkeiten und<br />

Wechselwirkungen zwischen Markt und<br />

Marktfolge, da durch die Marktfolge bereits<br />

informationen (z. b. bilanzanalysedaten, bewertung<br />

der ist­situation) zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

die Marktfolge bewertet nun alle vorliegenden<br />

informationen, ohne den kunden aus den beratungsgesprächen<br />

zu kennen (gewollte unabhängigkeit).<br />

Wenn Fehler/ unklarheiten in der<br />

informationsweitergabe vorliegen, kommt es<br />

zwangsläufig zu inhaltlichen konflikten über<br />

die einschätzung des kundenrisikos. das abfordern<br />

weiterer unterlagen/informationen beim<br />

Kunden kann zu Verärgerungen führen und<br />

zögert zudem die kreditentscheidung heraus.<br />

unterschiedliche auffassungen über die vorgeschlagene<br />

Produktgestaltung, sicherheitenstellung<br />

und die Finanzierungsvoraussetzungen<br />

ergeben einen weiteren zeitaufwendigen<br />

abstimmungsbedarf und bestimmen wesentlich<br />

die Durchlaufzeiten (reaktionszeit der<br />

bank aus kundensicht). die hier beispielhaft<br />

aufgezeigten Prozessschleifen entstehen<br />

häufig durch unterschiedliche interpretationen<br />

der kreditstrategie und/oder der<br />

entscheidungsreife einer kreditanfrage sowie<br />

aufgrund einer fehlenden gemeinsamen Kreditkultur.<br />

die dann notwendige abstimmung<br />

und arbeitsatmosphäre zwischen Markt und<br />

Marktfolge wird durch die unterschiedlichen<br />

Mitarbeitertypen und die arbeitspsychologische<br />

tatsache bestimmt, dass die Inhaltsebene<br />

durch die Beziehungsebene beeinflusst<br />

wird. bestehende Prozessmanagementmodelle<br />

berücksichtigen diese „weichen“ Faktoren<br />

bisher nicht.<br />

IV. Erfolgsfaktoren einer effizienten<br />

Prozessgestaltung<br />

in der Kreditwirtschaft<br />

Transparenz über größenklassen, Mengen,<br />

Zeiten u. a. (Prozesstreiber) sind zwingende<br />

Voraussetzung für die gestaltung und den<br />

unter banken üblichen Prozessvergleichen.<br />

die betrachtung der Prozesse „vom Kunden<br />

zum Kunden“ ist die unabdingbare Basis.<br />

implementierung einer umfassenden<br />

Prozessorganisation mit der Vergabe von<br />

umfassenden kompetenzen für die Prozessverantwortlichen<br />

ist zwingend erforderlich.<br />

die Rolle des Beraters ist genau zu definieren<br />

(kreditfachmann oder beziehungsmanager)<br />

und die daraus resultierenden<br />

wesentlichen schlussfolgerungen für die<br />

schnittstellenfestlegung sind entsprechend<br />

abzuleiten.<br />

bei risikorelevanten kreditfällen bietet sich<br />

weitgehend ein festes kapazitätsverhältnis<br />

zwischen Markt und Markfolge an. berater<br />

und referent sind mit fester Zuordnung<br />

als Partner aufgestellt.<br />

die gewünschten Kommunikationsebenen<br />

sind festzulegen (persönliches gespräch,<br />

telefon, email). die nutzung von emails<br />

sollte sich dabei auf den informationsaustausch<br />

beschränken.<br />

eine einheitliche kreditkultur ist die basis<br />

für ein gemeinsames Prozessverständnis<br />

sowie eine effiziente Arbeitsatmosphäre<br />

zwischen Markt und Marktfolge.


der industrielle ansatz ist bei ausreichenden<br />

Mengengerüsten bei der gestaltung<br />

der aufbau­ und ablauforganisation<br />

für universalbanken ein wichtiger ansatzpunkt<br />

aber nicht die Patentlösung.<br />

die bestehenden Modelle zur kontinuierlichen<br />

Prozessoptimierung müssen<br />

die „weichen“ Faktoren („beziehungsebene<br />

bestimmt inhaltsebene“) bei der einschätzung<br />

des risikos einer kreditvergabe<br />

berücksichtigen und sind daher entsprechend<br />

zu erweitern, um nachhaltig den<br />

unternehmenserfolg zu gewährleisten.<br />

Festgelegte Schnittstellen sind verständlich<br />

und verbindlich für die Zielgruppen<br />

Markt und Marktfolge zu dokumentieren, zu<br />

kommunizieren und entsprechend zu leben.<br />

der Nachhaltigkeitsfaktor wird bestimmt<br />

durch die konsequenz in der Führung (Vorleben<br />

und nachhalten).<br />

V. Analyse der Prozesstreiber<br />

Für die bestimmung der Ist-Situation können<br />

die bekannten instrumente problemlos angewandt<br />

werden (Prozesserhebung und ­dokumentation,<br />

Zeitenermittlung, Mengenanalyse<br />

etc.), um eine Transparenz über den umfang<br />

des kreditgeschäfts zu bekommen.<br />

um eine abschätzung des Neugeschäfts<br />

vorzunehmen, ist die analyse der jährlichen<br />

Fallzahlen – aufgeteilt nach größenklassen,<br />

segmenten, antragshöhen und Verwendungszwecken<br />

– notwendig. Für die auswertung der<br />

Bestandsbearbeitung ist es wichtig, herauszuarbeiten,<br />

welche Prozesse zur risikofrüherkennung<br />

und laufender risikoabschätzung vorgenommen<br />

werden und denen, die i. d. r. durch<br />

den kunden initiiert werden (sondertilgung,<br />

Prolongation, datenänderungen etc.).<br />

Abbildung 2: Beispiel einer Größenklassenmatrix<br />

Mit diesen ergebnissen und der berechnung<br />

der risikotragfähigkeit sowie der bestehenden<br />

kreditausfallquoten kann die bestehende<br />

Trennlinie abgeleitet werden, welche die Vorgänge<br />

in einzelkompetenz und gemeinschaftskompetenz<br />

trennt. die Risikorelevanzgrenze<br />

fungiert als Werthebel zur Mengensteuerung<br />

in abhängigkeit zur risikotragfähigkeit.<br />

diese grenze bestimmt ebenfalls, wie weit die<br />

anwendung des industriellen ansatzes in reinform<br />

stattfinden kann und welche Prozesse mit<br />

neuen ansätzen, erweitert um den blickwinkel<br />

„beziehungsebene bestimmt inhaltsebene“,<br />

betrachtet werden müssen.<br />

VI. Wesentliche Parameter eines<br />

adjustierten Prozessmanagementmodells<br />

Gesamtkreditvolumen<br />

Kundensegment I Kundensegment II<br />

bis 50 TEUR Gesamtkreditvolumen<br />

Blankovolumen<br />

Anzahl<br />

bis 500 TEUR Gesamtkreditvolumen<br />

Blankovolumen<br />

Anzahl<br />

…<br />

Gesamtkreditvolumen<br />

Blankovolumen<br />

Anzahl<br />

abschließend wird nun – um in der automobilsprache<br />

zu bleiben – für die Kreditmanufaktur<br />

ein sich in der Praxis erprobter Vorschlag für<br />

die erfolgreiche ausgestaltung eines Prozessmanagementmodells<br />

aufgezeigt.<br />

1. Aufbauorganisatorische Gestaltung<br />

der Prozessverantwortliche ist als Mediator<br />

der unterschiedlichen interessengruppen<br />

zu implementieren und muss diese erfolgreich<br />

zusammenbringen. neben Markt und<br />

Marktfolge sind dies z. b. die Vertriebssteuerung<br />

und das controlling und selbstverständlich<br />

die unternehmensführung. in regelmäßigen<br />

Prozess­ und risikorunden sind aktuelle<br />

themen zu besprechen und gestaltungsalternativen<br />

vorzustellen. auch die Möglichkeiten<br />

und optimierungspotenziale, die moderne<br />

Workflowsysteme bieten, sind stetig durch<br />

den Prozessverantwortlichen zu beobachten<br />

und entsprechende Maßnahmen für das eigene<br />

Kundensegment n<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Die Risikorelevanzgrenze<br />

ist<br />

der Werthebel zur<br />

effizienten Prozessgestaltung.<br />

«<br />

481


eitrag<br />

» Eine gemeinsamen<br />

Kreditkultur lässt sich<br />

nicht verordnen,<br />

sondern muss sich<br />

durch gemeinsame<br />

Bekenntnisse<br />

zur Kreditstrategie<br />

entwickeln (z. B.<br />

Kundenbonitäten,<br />

Analyse von Kreditanfragen).<br />

«<br />

4 im Vertrieb eher menschenorientiert und<br />

kreativ: in der Marktfolge eher analytisch und<br />

aufgabenorientiert.<br />

5 gegenüber dem kunden oder auch bankpart­<br />

nern.<br />

482<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Haus einzuleiten. Hier ist das Verständnis für<br />

die unterschiedlichen erwartungen und Menschentypen<br />

zu berücksichtigen 4 . in der bank<br />

ist zudem ein Verständnis zu entwickeln, dass<br />

sich bei den Mitarbeitern aller bereiche der<br />

Wille zur eigenständigen Identifikation und<br />

Ausarbeitung von Prozessoptimierungsmaßnahmen<br />

bildet und solche ideen nicht bei den<br />

für die Prozessgestaltung zuständigen stellen<br />

„abgeladen“ werden.<br />

2. Ablauforganisation<br />

in der gestaltung ist stets das Maßgeblichkeitsprinzip<br />

zu beachten. auf der einen seite<br />

sind dies die Prozesse, die in relativ hoher<br />

stückzahl abgearbeitet werden bzw. die<br />

abläufe, die für den höchsten ergebnisbeitrag<br />

sorgen aber auch oftmals durch einen hohen<br />

anteil an den risikokosten bestimmt sind. die<br />

diskussion über einzelfälle ist in konsequenter<br />

kurshaltung durch den Prozessverantwortlichen<br />

in richtung der o. g. themen zu lenken.<br />

durch die bildung von größenklassenabhängigen<br />

Prozessvarianten die sich z. b. durch die<br />

intensität in der bonitätsanalyse unterscheiden<br />

können und müssen, wird der Forderung<br />

einer effektiven aber risikoorientierten bearbeitung<br />

rechnung getragen. Zudem ist bei<br />

der betrachtung stets zu berücksichtigen,<br />

dass in den Markteinheiten größtenteils mehrere<br />

kernprozesse bearbeitet werden (neben<br />

aktivprozessen z. b. auch Passiv­ bzw. Wertpapierprozesse)<br />

und die serviceeinheiten der<br />

Marktfolge auf die bearbeitung eines kernprozesses<br />

spezialisiert sind. kann in den serviceeinheiten<br />

immer eine singuläre betrachtung<br />

der Prozesse erfolgen, muss in den Markteinheiten<br />

auch die Wechselwirkung zu anderen<br />

Kernprozessen berücksichtigt werden. Wird<br />

z. b. der Zeitbedarf für die abarbeitung eines<br />

kernprozesses im Markt erhöht, hat dies automatisch<br />

auswirkungen (u. a. Qualitäts­ oder<br />

Nettomarktzeitverluste) auf die abwicklung<br />

der restlichen kernprozesse. die verwendeten<br />

it­applikationen haben sich grundsätzlich an<br />

den für die bank optimalen schnittstellen auszurichten<br />

und nicht umgekehrt (Flexibilisierung<br />

der Systeme).<br />

3. Zielsystem<br />

die ausgestaltung der Zielsysteme darf in<br />

Markt und Marktfolge nicht konkurrieren, sondern<br />

muss an einem gemeinsamen Zielkorridor<br />

ausgerichtet sein. dabei zählt die Maßgabe<br />

„gesamtbank­ vor ressortdenken“ und damit<br />

die ausrichtung auf ein qualitatives kreditwachstum,<br />

welche z. b. durch eine deckungsbeitragsbetrachtung<br />

nach risikokosten gemessen<br />

werden kann.<br />

4. Kreditkultur<br />

Abbildung 3: Basis des adjustierten Prozessmanagementmodells<br />

QUALITÄT/<br />

RISIKO<br />

KUNDE<br />

KOSTEN<br />

KREDITKULTUR<br />

ebenfalls wichtig ist die entwicklung einer<br />

bankweiten gemeinsamen Kreditkultur. die<br />

kreditkultur eines Hauses lässt sich nicht verordnen,<br />

sondern muss sich durch die gemeinsamen<br />

erkenntnisse und bekenntnisse über<br />

wichtige eckpunkte der kreditstrategie entwickeln.<br />

Hierzu gehört z. b. das gemeinsame<br />

bekenntnis, mit welchen Parametern kundenbonitäten<br />

ermittelt, kreditanfragen analysiert<br />

bzw. beurteilt werden. eingeschlossen ist das<br />

einheitliche Verständnis der angewendeten<br />

betriebswirtschaftlichen auswertungen und<br />

kennzahlen (z. b. ebida, roi, Verschuldungskapazität,<br />

gearing). Hieraus ergibt sich eine<br />

„einheitliche Sprache“ innerhalb aber auch<br />

außerhalb der bank 5 .<br />

ZEIT


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Zahlreiche deutsche Kreditinstitute haben<br />

Dispositions-, Verbraucherkredite oder<br />

Darlehen an ausländische Kreditnehmer<br />

ausgereicht. Zum einen waren<br />

dies Kreditnehmer mit Wohnsitz im<br />

angrenzenden Ausland, die das günstige<br />

Zinsgefüge für ihre Finanzierung nutzen<br />

wollten, zum anderen ausländische<br />

Mitbürger mit teilweise jahrzehntelangem<br />

Wohnsitz und Arbeitsplatz<br />

in Deutschland. In verstärktem Maß<br />

versuchen ausländische Kreditnehmer,<br />

sich bei Schiefl age der Finanzierung ihrer<br />

Rückzahlungspfl icht durch Rückzug in<br />

ihre Heimatländer zu entziehen oder<br />

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Rechtsanwalt/Banksyndikus<br />

LBBW, Mainz<br />

Die Bestellung von Sicherheiten mit<br />

Auslandsbezug gewinnt in der Praxis des<br />

Bankgeschäfts zusehends an Bedeutung.<br />

Dabei sind ausländische Sicherheiten<br />

nicht nur ein Thema für international<br />

agierende Banken, sondern auch für regional<br />

aufgestellte Banken, die ihre Kunden<br />

bei deren Auslandsaktivitäten begleiten.<br />

Mit dem vorliegenden Buch wird<br />

dem Praktiker ein Arbeitsmittel an<br />

die Hand gegeben, das Fragen rund<br />

stellen, in der Annahme ihrer Unangreifbarkeit<br />

bei Aufenthalt im Ausland,<br />

die Zahlungsverpfl ichtungen vollständig<br />

ein. Das vorliegende Buch beschreibt in<br />

Länderkapiteln die Vollstreckungsvoraussetzungen<br />

und -organe verschiedener<br />

europäischer Länder und liefert wichtige<br />

praxisnahe Tipps zur zielführenden<br />

Vorgehensweise und im Umgang mit den<br />

spezifi schen nationalen Usancen in der<br />

Forderungsbeitreibung. Darüber hinaus<br />

geben die Autoren wertvolle Hilfestellung<br />

bei der Klärung der Frage, ob und wann<br />

die Vollstreckung wirtschaftlich sinnvoll<br />

ist. Die Länderkapitel – namentlich<br />

Frankreich, Italien, Österreich, Polen, die<br />

Schweiz, die Slowakei, Tschechien und<br />

die Türkei – wurden ausnahmslos von<br />

Autoren verfasst, die tief in der Materie<br />

verwurzelt sind und in den jeweiligen<br />

Ländern praktizieren. Den Länderkapiteln<br />

vorangestellt wurde ein Abschnitt<br />

mit wichtigen übergreifenden Vollstre-<br />

um die Bestellung von Sicherheiten<br />

mit Auslandsbezug beantwortet.<br />

In einem ersten Teil werden zunächst<br />

die Regeln dargestellt, nach denen sich<br />

das auf eine Sicherheitenbestellung<br />

anwendbare Recht bestimmt, weitere<br />

Themen sind Legal Opinions, das sog.<br />

Auslandssicherheitenmonitoring, die<br />

Prüfung ausländischer Sicherheiten<br />

aus Revisionssicht, die Bankgarantie,<br />

Ersatzsicherheiten und ferner Sicherheiten<br />

an Flugzeugen und an Schiffen.<br />

Der zweite Teil enthält Länderberichte.<br />

Dort werden praxisnah typische Banksicherheiten<br />

und deren Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />

einer Vielzahl europäischer<br />

Staaten und der USA dargestellt.<br />

ckungsregelungen und -instrumenten,<br />

so z. B. Erläuterungen zur EuGVVO und<br />

dem europäischen Vollstreckungstitel.<br />

Das Werk ist ein wertvoller Ratgeber für<br />

alle Praktiker, die mit der Beitreibung von<br />

Forderungen gegenüber Schuldnern in<br />

den genannten Ländern befasst sind.<br />

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Potenzialermittlung – Deckungsbeitragsbemessung – Multikanal-Steuerung – Erfolgsabhängige Vergütung


eitrag<br />

» Mit größenklassenabhängigen<br />

Prozessvarianten,<br />

z. B. Intensität der<br />

Bonitätsanalyse, wird<br />

einer effektiven aber<br />

risikoorientierten<br />

Bearbeitung Rechnung<br />

getragen. «<br />

484<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Kreditkultur – Mögliche Leitsätze:<br />

nur kunden, die wir gut kennen, sind Zielkunden<br />

(geschäftsmodell, Wettbewerbssituation<br />

etc.).<br />

der nachhaltige cash­flow ist unsere primäre<br />

rückzahlungsquelle.<br />

Wir machen nur geschäfte mit eigentümern,<br />

die sich mit entsprechenden eigentümerrisiken<br />

am Vorhaben beteiligen (z. b. eigenkapital,<br />

bürgschaft).<br />

5. Service Level Agreements (SLA)<br />

definition von sLa „vom kunden zum kunden“:<br />

bisher waren die sLa oft nur auf die Leistungserbringung<br />

in der Marktfolge ausgerichtet.<br />

die notwendigkeit der schnellen bearbeitung<br />

in der Marktfolge ergibt sich aber oft dadurch,<br />

dass die kundenwünsche erst verspätet vom<br />

berater in die Marktfolge transferiert werden.<br />

daher ist analog der Prozessdefinition auch<br />

das sLa vom „Kunden zum Kunden“ zu<br />

gestalten.<br />

6. Kommunikation<br />

Wohl am wichtigsten ist die laufende Kommunikation<br />

und der austausch der informationen<br />

innerhalb der bank sowie die stringente<br />

Führung der Mitarbeiter als auch das Vorleben<br />

durch die Führungsebene. basis ist dabei das<br />

gemeinsame Verständnis zur kreditstrategie<br />

und zur Handhabung des kreditgeschäfts. eine<br />

zielgerichtete, umfassende und regelmäßige<br />

Kommunikation mit dem kunden bestimmt<br />

u. a. die jährliche antragsanzahl eines kunden<br />

und damit die Produktivität von Markt und<br />

Marktfolge. Mit intelligenten Prozessausgestaltungen<br />

können schnelligkeit und Lösungskompetenz<br />

der bank in der kundenkommunikation<br />

bewiesen werden.<br />

die ableitung von individuellen Strategien<br />

für die topkunden und bereitstellung<br />

von Vorratslinien ermöglichen es<br />

dem berater, schnell und flexibel auf kreditanfragen<br />

zu reagieren.<br />

Grundsatzzusagen unter gremienvorbehalt<br />

und mit definition der Finanzierungsvoraussetzungen<br />

geben dem kunden<br />

Planungssicherheit für seine weiteren Überlegungen<br />

und entlasten im Fall der kundenabsage<br />

zudem die Prozesskapazitäten<br />

der bank, da ein gesamter Prozessdurchlauf<br />

inkl. kreditgenehmigung durch die gremien<br />

in diesen Fällen sich erübrigt.<br />

die definition auszahlungshemmender<br />

Auflagen führt die diskussion zwischen<br />

Markt und Marktfolge zu einer auseinandersetzung<br />

mit der Fragestellung, „wie kann<br />

die Finanzierung dargestellt werden“ und<br />

nicht „ob die Finanzierung überhaupt darstellbar<br />

ist oder nicht“. bei dieser Vorgehensweise<br />

werden Polarisierungen weitgehend<br />

vermieden.<br />

im Fall der Kreditablehnung hat die kundenkommunikation<br />

und begründung zeitnah<br />

auf basis der herausgearbeiteten Parameter<br />

zu erfolgen.<br />

VII. Fazit<br />

Abbildung 4: Gestaltung von Service Level Agreements (SLA)<br />

KUNDE<br />

Kundentermin<br />

(Unterlagen<br />

vollständig)<br />

Einreichung<br />

der Unterlagen<br />

Marktfolge<br />

Service Level (DLZ gesamt)<br />

Level 1 Level 2<br />

Vorprüfung/<br />

Entscheidungsfindung<br />

die vorab dargestellten Prozessmanagementparameter<br />

(v. a. Pos. 3 bis 6) haben konkreten<br />

einfluss auf die dargestellte erkenntnis „beziehungsebene<br />

bestimmt inhaltsebene“. es ist<br />

nicht etwa so, dass bei einer stimmigen beziehungsebene<br />

zwischen berater und kreditreferent<br />

bereits das Ziel der effizienten Prozessgestaltung<br />

erreicht ist. Vielmehr werden mit<br />

einer erfolgreichen ausgestaltung der oben<br />

beschriebenen determinanten die Voraussetzungen<br />

geschaffen, eine qualitative, kunden­<br />

Protokoll/<br />

Entscheidung/<br />

Zusage<br />

Level 3<br />

RISIKORELEVANT<br />

Vertragserstellung/<br />

-versand<br />

Auszahlung<br />

KUNDE


orientierte und effiziente Zusammenarbeit<br />

zwischen Markt und Marktfolge durch möglichst<br />

objektive und einheitliche interpretation<br />

der kreditkultur und ­strategie sowie der<br />

akzeptanz von Prozessen und Zuständigkeiten<br />

PRAxISTIPPS<br />

in die bank zu tragen. Mit den hier aufgezeigten<br />

adjustierungen eines Prozessmanagementmodells<br />

wird es ermöglicht, die Bankziele im kreditgeschäft<br />

deckungsbeitrags- und risikobewusst<br />

in eine positive richtung zu lenken. £<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

schaffen sie die basis zur entwicklung einer eigenen und einheitlichen kreditkultur in ihrem Haus und stellen sie eine<br />

laufende kommunikation sicher.<br />

nutzen sie die definition der risikorelevanzgrenze als Wertehebel zur effizienten Prozessgestaltung.<br />

gestalten sie ihre Prozesse „vom kunden zum kunden“ und richten sie darauf auch ihre steuerungssysteme wie z. b. das<br />

service Level Management aus.<br />

implementieren sie starke „Prozessverantwortliche“ die als Mediator die unterschiedlichen interessengruppen im sinne<br />

ihrer bank zum Ziel führen.<br />

erreichen sie ihre Ziele im sinne von „Qualität/risiko, kosten und Zeit“ durch die entwicklung größenklassenabhängiger<br />

Prozessvarianten.<br />

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485


486<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand kredit konto anlage recht Handel controlling revision it<br />

Problemfall Photovoltaikanlage<br />

Autoren:<br />

Jörg Gehrer,<br />

Spezialist Votierung und Analyse,<br />

Qualitätssicherung Kredit<br />

und<br />

Peter Greiner,<br />

Abteilungsleiter, Prokurist,<br />

Qualitätssicherung Kredit,<br />

Westerwald Bank eG,<br />

Volks- und Raiffeisenbank, Hachenburg.<br />

Problemstellungen für eigentümer und grundschuldgläubiger in der Vermietung<br />

von dachfl ächen für den betrieb einer fremden Photovoltaikanlage.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

<strong>BankPraktiker</strong>n in unserer<br />

Diesen Beitrag finden Sie<br />

dort unter der Rubrik:<br />

Kredit.<br />

» Es liegen derzeit<br />

noch keine<br />

Erfahrungen aus<br />

der vollständigen<br />

und abschließenden<br />

Abwicklung<br />

vermieteter Dachflächen<br />

vor. «<br />

.<br />

I. Einleitung<br />

w die Photovoltaikanlage (PV) auf dem dach<br />

verspricht saubere energie und vom gesetzgeber<br />

gesicherte erträge. denn das erneuerbare<br />

energien­gesetz garantiert feste Vergütungen<br />

für die einspeisung der durch die solarkraft<br />

erzeugten energie über einen Zeitraum von<br />

20 Jahren. deshalb suchen investoren immer<br />

häufi ger dachfl ächen zur anmietung, um hierauf<br />

eine Photovoltaikanlage zu installieren.<br />

die dacheigen tümer können hierbei „brach“<br />

liegende dachfl ächen zu „geld machen“ und<br />

die Finanzinvestoren erzielen bei optimalem<br />

betrieb der anlagen renditen zwischen fünf<br />

bis zwölf Prozent p. a.<br />

diese auf den ersten blick für beide Parteien<br />

erscheinende „win­win“­situation birgt jedoch<br />

auf lange sicht evtl. nicht unerhebliche risiken<br />

und gefahren. insbesondere dann, wenn<br />

es sich bei den investoren um fremde, rein rendite-orientierte<br />

Dritte handelt oder die Miet­<br />

und gestattungsverträge vorsehen, dass die<br />

betreibung der anlage später jederzeit ohne<br />

Zustimmung des eigentümers auf fremde<br />

dritte (investoren) übertragen werden kann.<br />

diese risiken und gefahren betreff en daher<br />

auch die bank, welche den eigentümer des<br />

dachs/der immobilie fi nanziert und hierfür<br />

Grundschulden auf der Immobilie als sicherheit<br />

für ihre kredite eingetragen hat. in jedem<br />

Fall wird aber mit der gewerbsmäßig renditeorientrierten<br />

Finanzierung von (groß)­ PV­anlagen<br />

auch bei den banken, die grundschulden<br />

auf der betroff enen immobilie eingetragen<br />

haben, neuland betreten.<br />

es liegen derzeit noch keine erfahrungen aus<br />

der vollständigen und abschließenden abwicklung<br />

solcher Mietverhältnisse zwischen investor<br />

und dacheigentümer vor. dies liegt naturgemäß<br />

daran, dass die Verträge i. d. r. Laufzeiten<br />

von 20 Jahren plus Verlängerungsoptionen<br />

von zwei mal fünf Jahren vorsehen und es erst<br />

in den letzten Jahren verstärkt zu abschlüssen<br />

von Miet­ und gestattungsverträgen kam.<br />

Kernfrage: bedeutet die Vorrangeinräumung<br />

für die grunddienstbarkeit des investors aus<br />

banksicht eine Wertminderung der grundschulden<br />

und sollte sie daher versagt oder nur<br />

unter aufl agen bewilligt werden?<br />

diese Frage lässt sich im Hinblick auf die<br />

geringen Erfahrungswerte heute noch nicht<br />

mit sicherheit zweifelsfrei beantworten. Hier<br />

gehen die Meinungen einzelner banken zwischen<br />

„völlig unproblematisch“ und „deutlicher<br />

beeinträchtigung“ weit auseinander.<br />

eindeutig allerdings ist der berechtigte<br />

Anspruch des Investors und dessen fi nanzierenden<br />

bank, den betrieb der PV­anlage<br />

insolvenz­ bzw. zwangsversteigerungssicher<br />

über die Laufzeit des Mietvertrags zu gestalten.<br />

dies ist jedoch nur über die erstrangige<br />

eintragung der grunddienstbarkeit im grundbuch<br />

der immobilie gewährleistet, auf deren<br />

dach die Photovoltaikanlage errichtet werden<br />

soll. eine generalnorm über die inhalte solch<br />

einer grunddienstbarkeit gibt es in der Praxis<br />

bis dato noch nicht, solange die Mietverträge<br />

zwischen investor und dacheigentümer in<br />

umfang und ausgestaltung vollständig individuell<br />

gestaltet werden.<br />

grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede<br />

Vorlast im Grundbuch zunächst eine beeinträchtigung<br />

darstellt und die Verwertung der<br />

immobilie für den eigentümer oder grundschuldgläubiger<br />

erschweren könnte. das ausmaß<br />

der Wertbeeinträchtigung ist indivi duell<br />

völlig unterschiedlich. Während ein stromleitungsrecht<br />

üblicherweise unproblematisch eingestuft<br />

werden kann, bedeutet ein lebenslanges<br />

persönliches Wohnrecht u. u. eine nicht<br />

unerhebliche Wertminderung, die je nach einzelfall<br />

(objektdaten, alter des rechteinhabers<br />

etc.) zu ermitteln ist. Ähnliches gilt für das<br />

Recht auf Betrieb einer Photovoltaikanlage.


Zur Zeit sind schwerpunktmäßig drei potenzielle<br />

ursachen/Wertminderungen zu nennen,<br />

die einen zukünftigen käufer von dem erwerb<br />

einer immobilie mit zu übernehmender reallast<br />

(PV­recht) u. u. abhalten und damit den Wert<br />

nachrangiger grundschulden belasten können:<br />

1. der erwerber will im grundbuch oder<br />

zumindest in abt. ii völlige Lastenfreiheit<br />

(mentales/moralisches Motiv). Hierbei<br />

kann es sich bei den Verkaufsverhandlungen<br />

um ein absolutes „k.o.­ kriterium“<br />

handeln, wenn die Löschung der grunddienstbarkeit<br />

nicht zeitnah bei eigentumsübergang<br />

erfolgt.<br />

2. der erwerber will beeinträchtigung(en) aus<br />

dem Mietvertrag nicht akzeptieren (mentale,<br />

moralische oder monetäre Motive).<br />

„k.o.­kriterium“, wenn z. b. betretung des<br />

betriebsgeländes durch fremde dritte nicht<br />

gewünscht ist oder bebauungseinschränkungen<br />

vorliegen oder spätere kostenbeteiligungen<br />

des eigentümers nicht klar beziffert<br />

sind.<br />

3. der erwerber hat keinen nutzen mehr aus<br />

lfd. Mietzahlungen, weil am beginn der<br />

Mietlaufzeit eine barwertig abgezinste einmalzahlung<br />

bereits an den alteigentümer<br />

erfolgte (monetäres Motiv). diese Fallgestaltung<br />

dürfte sich in einem anspruch des<br />

späteren immobilienerwerbers auf eine entsprechende<br />

kaufpreissenkung aus wirken.<br />

insbesondere die unter Punkt zwei. genannten<br />

gründe sind derzeit aufgrund der freien<br />

Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nicht ab­<br />

schließend aufzulisten und reichen z. b. vom<br />

Pflanzverbot bei außenanlagen bis zur Mitbenutzung<br />

sämtlicher betriebsvorrichtungen/<br />

ein richtungen.<br />

II. Beteiligte am Miet- oder Gestattungsvertrag<br />

1. Grundstückseigentümer<br />

eigentümer der immobilie und dachflächen.<br />

in Verträgen meist als „eigentümer“, „Vermieter“<br />

oder „gestatter“ bezeichnet. der begriff<br />

des eigentümers ist auch auszudehnen auf<br />

einen zukünftigen eigentümer, der das objekt<br />

mit der belastung freihändig oder im Wege der<br />

ZV erwerben könnte.<br />

2. Betreiber<br />

eigentümer der PV­anlage. in den Verträgen<br />

meist als „betreiber“, „Mieter“ oder „nutzer“<br />

bezeichnet. der begriff des betreibers ist auch<br />

auszudehnen auf einen zukünftigen betreiber,<br />

der in den Vertrag an stelle des erstinvestors<br />

eintreten könnte.<br />

3. Bank<br />

grundschuldgläubiger, der mit seinen grundschulden<br />

im rahmen einer notariellen Vorrangeinräumung<br />

hinter die reallast/grunddienstbarkeit<br />

zurücktreten soll. an dieser stelle<br />

ist nicht die die PV­anlage finanzierende bank<br />

gemeint.<br />

4. Vermittler<br />

in einigen Fällen handelt noch ein Vermittler für<br />

den investor oder die investorengruppe. dies<br />

kann z. b. der Hersteller der anlage oder ein<br />

Finanzvermittler sein. Hierdurch erhöht sich<br />

die komplexität in den Verhandlungen, was<br />

möglicherweise auch eine beachtung der entbindung<br />

vom bankgeheimnis zur Folge haben<br />

könnte.<br />

5. Notar<br />

dieser prüft i. d. r. nicht den inhalt des Mietvertrags,<br />

sondern beurkundet lediglich die eintragungsbewilligungen<br />

für die reallasten und<br />

die Vorrangeinräumung und setzt die ranggerechte<br />

grundbuchliche eintragung um; führt<br />

idealerweise ein treuhandkonto bei barwertiger<br />

einmalzahlung.<br />

III. Vertragsverhältnisse und<br />

Grunddienstbarkeiten<br />

1. Mietvertrag<br />

der „Mietvertrag“, „gestattungsvertrag“ oder<br />

„nutzungsvertrag“ ist grundlage des Vertragsverhältnisses<br />

zwischen eigentümer und betreiber.<br />

dieser kann sowohl über­ als auch unterreguliert<br />

sein. Was hierunter verstanden werden<br />

kann, wird unter Punkt iV. näher ausgeführt.<br />

Hier ist besondere aufmerksamkeit angezeigt,<br />

insbesondere wenn es sich um Vertragstexte<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Eine Generalnorm<br />

über die Inhalte von<br />

Grunddienstbarkeiten<br />

gibt es in der Praxis<br />

bis dato nicht. «<br />

487


488<br />

beitrag<br />

» Interessen des<br />

Investors werden<br />

zu Lasten der<br />

Eigen tümer<br />

durchgesetzt. «<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

von juristisch beratenen investoren handelt,<br />

während der dacheigentümer (bankkunde)<br />

u. u. auf eine rechtliche Prüfung ganz oder<br />

teilweise verzichtet hat. grundsätzlich ist hier<br />

anzunehmen, dass der investor primär anstrebt,<br />

seine interessen (zu Lasten des eigentümers<br />

und der bank) zu regeln und durchzusetzen.<br />

ein gewichtiges Problem ergibt sich oft, wenn<br />

der dacheigentümer im Vorfeld den Mietvertrag<br />

unterschreibt ohne vorzeitig mit seinem<br />

grundschuldgläubiger bzw. seiner bank zu<br />

sprechen. Hierdurch bringt er sich und seinen<br />

grundschuldgläubiger bzw. seine bank in eine<br />

unangenehme situation. er schließt quasi einen<br />

Vertrag „zu Lasten eines dritten“ ab, da er ohne<br />

Zustimmung der grundschuldgläubigerin<br />

bereits die vorrangige eintragung der reallast<br />

vertraglich zugesichert hat.<br />

kann seine bank oder die grundschuldgläubigerin<br />

dieser eintragung nicht oder nur unter<br />

auflagen zustimmen, macht sich der Vermieter<br />

u. u. gegenüber dem investor schadensersatzpflichtig,<br />

wenn er seine Pflichten aus dem<br />

Mietvertrag nicht erfüllen kann oder eventuell<br />

der gesamte Mietvertrag daher nicht realisiert<br />

werden kann.<br />

es ist hierbei streng darauf zu achten, dass die<br />

bank des dacheigentümers keine rechtliche<br />

Beratung oder beurteilung des Mietvertrags<br />

abgeben darf. Partiell kann die bank zwar konkret<br />

bezüglich der grundschuld betreffenden<br />

Fragen stellung beziehen, jedoch keine rechts­<br />

oder steuerberatung vornehmen.<br />

2. Grunddienstbarkeit<br />

recht auf betrieb der PV­anlage<br />

beteiligte: Mieter und Vermieter<br />

die beteiligten Parteien einigen sich hierin auf<br />

die textliche gestaltung der reallast, die den<br />

investor zum betrieb der Photovoltaikanlage<br />

ermächtigt (betrieb PV für abt. ii des grundbuchs).<br />

die eintragungsbewilligung der grunddienstbarkeit<br />

wird notariell beurkundet und in<br />

abteilung ii des grundbuchs eingetragen.<br />

a) Grunddienstbarkeit<br />

Vormerkung zur eintragung//Übertragung<br />

von rechten zu a)<br />

beteiligte: Vermieter und PV­anlage finanzierende<br />

bank<br />

reallast, die der finanzierenden bank des investors<br />

die Übertragbarkeit der reallast PV an<br />

einen dritten ermöglicht. auch diese grunddienstbarkeit<br />

ist notariell zu beurkunden und<br />

wird in abt. ii des grundbuchs eingetragen.<br />

b) Vorrangseinräumung<br />

beteiligte: notar und vorrangeinräumende<br />

bank<br />

notarielle urkunde als Voraussetzung zur<br />

grundbuchlichen eintragung der grunddienstbarkeit<br />

im rang vor den grundschulden in der<br />

abt. iii des grundbuchs.<br />

IV. Latente Risiken und Gefahren<br />

aus dem Mietvertrag bzw.<br />

Gestattungsvertrag für den<br />

Immobilieneigentümer<br />

Wesentliche Vertragsbestandteile des Miet­<br />

und gestattungsvertrags können sein:<br />

Laufzeit und befristung der grunddienstbarkeit.<br />

beeinträchtigung von bebauung und<br />

außenanlagen.<br />

einseitige Übertragbarkeit auf dritte.<br />

Versicherungsschutz (u. a. schneelast, Feuer,<br />

beschädigung).<br />

kosten einer dachsanierung (u. a. demontage,<br />

Montagekosten, ertragsausfall).<br />

kosten des rückbaus (u. a. sondermüll,<br />

bonität des jeweiligen betreibers).<br />

Höhe der Mietzahlung/wirtschaftlicher<br />

nutzen.<br />

abwicklung der Mietzahlungen, insbesondere<br />

bei barwertig abgezinster einmalzahlung.<br />

1. Problem der Laufzeit und Befristung<br />

der Grunddienstbarkeit<br />

der anspruch des dacheigentümers (und auch<br />

dessen rechtsnachfolgers, z. b. kinder) und der<br />

bank als grundschuldgläubigerin muss es sein,<br />

dass die grunddienstbarkeit nach Vertragsablauf<br />

wieder gelöscht und das grundbuch<br />

„sauber“ wird.


die Zielsetzung des investors (und dessen<br />

finanzierender bank) ist es dagegen, dass sein<br />

Recht auf den Betrieb der Anlage auf dem<br />

gemieteten dach für die gesamte Vertragslaufzeit<br />

insolvenzfest ist.<br />

die deckungsgleichheit beider ansprüche<br />

kann in der Praxis scheitern, weil die grundvertragslaufzeit<br />

des Mietvertrags i. d. r. 20 Jahre<br />

beträgt, aber einseitige Verlängerungsoptionen<br />

für den Mieter bzw. investor (zwei mal fünf<br />

Jahre) vorgesehen sein können. daher sehen<br />

die meisten Mietverträge eine koppelung der<br />

grunddienstbarkeit an die Mietlaufzeit vor, was<br />

faktisch aber zu einer grundbuchlich unbefristeten<br />

eintragung führt, da die Mietverträge<br />

nicht zu einem konkreten Zeitpunkt enden.<br />

Zwar verpflichtet sich der jeweilige Mieter zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine spätere<br />

Löschung der grunddienstbarkeit nach auslauf<br />

des Vertras zu bewilligen, wer aber in 30 Jahren<br />

oder später Mieter ist und wo er sich aufhält<br />

und ob er dann noch an einer Löschung mitwirkt,<br />

ist heute völlig offen. Zu denken wäre<br />

hier z. b. an zerstrittene erbengemeinschaften,<br />

unter Vormundschaft stehende, unbekannt<br />

verzogene oder verschollene natürliche<br />

Personen oder eine offene rechtsnachfolge<br />

juristischer Personen nach einer insolvenz/<br />

Liquidation.<br />

gemäß einschätzung und erfahrung von notaren<br />

wird ein rechtspfleger keine Löschung von<br />

rechten im grundbuch vornehmen, die eine<br />

Prüfung der (nicht­Mehr­)existenz von Mietverträgen<br />

voraussetzt. er löscht nur bei Vorlage der<br />

Löschungsbewilligung. Liegt diese nicht vor,<br />

wird nicht gelöscht.<br />

die Möglichkeit einer bereits heute seitens des<br />

investors unterschriebenen Löschungsbewilligung<br />

– die nicht sofort zur eintragung gelangt –,<br />

enthält die Problematik einer treuhänderischen<br />

Verwahrung über Jahrzehnte, den daraus resultierenden<br />

Fragestellungen wer diese Funktion<br />

übernimmt und wer die kosten trägt. darüber<br />

hinaus ist diese Variante aufgrund der Widerrufbarkeit<br />

und/oder für den Fall der zwischenzeitlichen<br />

abtretungen rechtsunsicher.<br />

Vor diesem Hintergrund besteht die zu empfehlende<br />

alternative, die Grunddienstbarkeit<br />

von vorne herein konkret zu befristen.<br />

es erfolgt dann automatisch eine Löschung von<br />

amts wegen bei befristungsablauf.<br />

Hier besteht jedoch ein Zielkonflikt, wenn<br />

der eigentümer eine befristung auf 20 Jahre<br />

wünscht, was einer grundbuch­bereinigung<br />

entspricht, wenn die Mietoptionen nicht gezogen<br />

werden. gleichzeitig der investor jedoch<br />

eine befristung auf 30 Jahre fordert, um hiermit<br />

eine absicherung seiner zeitlichen options­ und<br />

Verlängerungsmöglichkeiten herbeizuführen.<br />

einige banken als grundschuldgläubiger wünschen<br />

daher grundsätzlich eine befristung<br />

der grunddienstbarkeit analog des Mietvertrags<br />

an die grundvertragslaufzeit (also max.<br />

20 Jahre). Vertreten aber auch die auffassung,<br />

dass in diesen Fällen kompromissweise die<br />

Hälfte der optionszeit, max. jedoch fünf Jahre<br />

auf die grundlaufzeit von max. 20 Jahre, d. h.<br />

insgesamt eine konkrete befristung von max.<br />

25 Jahren, noch akzeptabel ist.<br />

Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es zu<br />

einer automatischen Bereinigung im grundbuch<br />

kommt, sollten sich investor und Vermieter<br />

nach 25 Jahren nicht mehr einig sein. Wenn<br />

in 25 Jahren ein Weiterbetrieb der anlage für<br />

Mieter und Vermieter weiterhin wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, sind auch keine gründe erkennbar,<br />

warum sich die bank einer neuen Vorrangseinräumung<br />

verschließen sollte.<br />

2. Problem der Gestaltungseinschränkungen<br />

für den Eigentümer<br />

als wesentliche derzeit bekannte nutzungseinschränkungen<br />

sind einschränkungen bei<br />

zukünftigen baulichen Veränderungen und<br />

gestaltung von außenanlagen (bäume, Zäune)<br />

zu nennen. Hierdurch will der investor eine<br />

zukünftige beschattung seiner Photovoltaikanlage<br />

vermeiden.<br />

3. Problem der Übertragung auf Dritte<br />

grundsätzlich wollen sich gewerbsmäßige<br />

investoren das einseitige recht auf Übertragung<br />

des Mietvertrags auf dritte sichern. dies<br />

bedeutet für den derzeitigen und zukünftigen<br />

eigentümer der dachfläche, dass er nicht beurteilen<br />

kann, wem er später u. u. die Zutritts­ u.<br />

ggf. benutzungsrechte seines objekts gewähren<br />

muss.<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

489


490<br />

beitrag<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

4. Offene Versicherungsfragen (nicht<br />

abschließend)<br />

anbei einige im Vorfeld ungeklärte Fragestellungen,<br />

die sich je nach gefahrenquelle zwischen<br />

dem investor und dem dacheigentümer<br />

ergeben können.<br />

Potenzielle beschädigungen durch Schneelasten<br />

auf dem dach:<br />

Lag der schnee auf den Modulen, auf dem<br />

dach oder anteilig auf beidem?<br />

kommt die elementarversicherung des<br />

gebäudeeigentümers oder des PV­eigentümers<br />

auf?<br />

Wer darf oder muss das dach und/oder die<br />

Module von schneelasten befreien?<br />

Wenn es hierbei zu beschädigungen der<br />

Module kommt, wer übernimmt die kosten?<br />

beschädigung durch Feuer:<br />

entstand der brand an den Modulen oder<br />

auf dem dach?<br />

kommt die elementarversicherung des<br />

gebäudes oder des PV­eigentümers auf?<br />

beschädigungen durch Wasserschaden:<br />

War das dach bereits undicht?<br />

Hat die rahmenkonstruktion des Modulaufbaus<br />

zu einem Wasserstau geführt?<br />

der ausgang von rechtsfragen im Versicherungsfall<br />

erscheint zumindest vollkommen<br />

offen, insbesondere da es per aktuellem stand<br />

kaum erfahrungen und rechtsentscheidungen<br />

zu diesem thema gibt.<br />

5. Problem der Kosten der Dachsanierung<br />

allgemein wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />

bei betrieblich genutzten immobilien<br />

während des betriebs einer PV­anlage<br />

(20–30 Jahre) mind. eine dachsanierung<br />

ansteht. Während die reinen kosten für die<br />

dachsanierung eher zweifelsfrei zu Lasten<br />

des eigentümers gehen dürften, stellt sich die<br />

Frage, wer die Kosten der Demontage und<br />

Wiedermontage der PV­anlage zu tragen hat<br />

und ob darüber hinaus und wenn ja für wie<br />

lange eine nutzungsausfallentschädigung für<br />

die einspeiseunterbrechung zu zahlen ist. sollten<br />

diese kosten bei dem eigentümer liegen<br />

und nicht bezifferbar/limitiert sein, ist die<br />

Wirtschaftlichkeit der Vermietung kritisch zu<br />

hinterfragen.<br />

6. Problem der Kosten des Rückbaus<br />

ebenfalls gibt es zurzeit abweichende Meinungen<br />

darüber, ob es sich zukünftig bei den<br />

zu entsorgenden Modulen aufgrund deren<br />

inhaltsstoffe um eine art von Problemmüll<br />

handelt oder ob die reststoffe nach trennung<br />

sogar noch gut veräußerbar sind. die Höhe der<br />

entsorgungskosten in 30 Jahren ist zumindest<br />

heute nicht vorhersagbar.<br />

Vertraglich verpflichtet sich der Mieter/investor<br />

in vielen Fällen zur entsorgung der anlage<br />

nach Laufzeitende. Wer aber nach 30 Jahren<br />

Mieter ist und ob dessen bonität und Liquidität<br />

zur Vertragserfüllung noch ausreicht oder ob<br />

der eigentümer „auf möglichen kosten sitzen<br />

bleibt“, kann heutzutage nicht abschließend<br />

beurteilt werden, es sei denn, für den investor<br />

wurde eine diesbezügliche rückstellungsverpflichtung<br />

vereinbart, die bargedeckt ist und<br />

die bardeckung an den grundstückseigentümer<br />

abgetreten oder verpfändet wurde.<br />

7. Eckpunkte der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Hier ist zu beachten, auf welcher grundlage<br />

der Mietpreis ausgehandelt wurde, und ob<br />

bereits zukünftige potenzielle kostenpositionen<br />

(z. b. entsorgungsrisiko) dabei berücksichtigt<br />

wurden. bei barwertig abgezinsten einmalzahlungen<br />

sind in der Praxis oft unterschiede<br />

im Mietpreis zwischen 200 und 400 €/kWp<br />

bekannt.<br />

8. Problem der Abwicklung der<br />

Mietzahlungen<br />

in der Praxis unterscheidet man zwischen<br />

ratierlichen Mietzahlungen oder einer barwertig<br />

abgezinsten einmalzahlung.<br />

a) bei ratierlichen Zahlungen sollten die<br />

gelder auf einem kundenkonto der vorrangeinräumenden<br />

bank eingehen.<br />

b) bei einer barwertig abgezinsten Einmalzahlung<br />

auf die gesamtlaufzeit ist i. d. r.


aufgrund der hohen summe die Zug um<br />

Zug weise abwicklung über ein treuhandkonto<br />

vorzunehmen. dieses treuhandkonto<br />

kann bei größeren Zahlungen auch ein<br />

notar führen.<br />

Je nach bonität des kunden sollten sowohl<br />

ratierliche als auch einmalige Mietzahlungen<br />

vor dem Hintergrund einer möglichen Wertminderung<br />

der immobilie als sondertilgungen<br />

dienen.<br />

VI. Fazit<br />

Für viele immobilieneigentümer wirkt<br />

auf kurze sicht die Vermietung von dachflächen<br />

wirtschaftlich lukrativ und sinnvoll<br />

und somit als zusätzliche und wenig arbeitsaufwendige<br />

einnahmequelle. bei langer<br />

sicht und ausrichtung kann die Vermietung<br />

von dachflächen für eigentümer und grundschuldgläubiger<br />

latente risiken bergen.<br />

dies sollte bei mittelständischen inhaber­<br />

PRAxISTIPPS<br />

geführten betrieben nicht unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

die risiken ergeben sich primär aus dem individuell<br />

geschlossenen gestattungsvertrag, der<br />

der bank und grundschuldgläubigerin grundsätzlich<br />

vorzulegen ist und noch nicht ratifiziert<br />

sein sollte, da dieser grundlage für die ausgestaltung<br />

der grunddienstbarkeit ist.<br />

der gestattungsvertrag kann über­ oder unterreguliert<br />

sein. eine ganzheitliche recht liche<br />

Würdigung dieses Vertrags kann und darf<br />

durch die bank des dacheigentümers nicht<br />

vorgenommen werden. in dem gestattungsvertrag<br />

können wesentliche (einseitige) rechte<br />

des Mieters verankert sein, die einen potenziellen<br />

erwerber der immobilie vom kauf abschrecken<br />

und damit die Verkehrsfähigkeit und Werthaltigkeit<br />

der immobilie beeinflussen können.<br />

Mit blick auf langfristige, zurzeit nicht akute<br />

kostenpotenziale, muss eine Vermietung der<br />

dachfläche auch nicht zwangsläufig wirtschaftlich<br />

sinnvoll für den eigentümer sein. £<br />

<strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

der betrieb einer fremden Photovoltaikanlage auf dem eigenen dach ist sowohl für den immobilieneigentümer als auch<br />

für den grundschuldgläubiger kein unbedenkliches und gefahrenloses Mietverhältnis.<br />

Miet­ und gestattungsverträge sollten im Vorfeld mit dem grundschuldgläubiger (bank) und einen juristischen berater<br />

abgestimmt werden.<br />

entbindung vom bankgeheimnis einfordern, wenn die bank in die gespräche mit investoren, anlagenherstellern und/<br />

oder Vermittlung eingebunden sein sollte.<br />

die grunddienstbarkeit für den investor und PV­betreiber sollte auf einen festen termin befristet werden.<br />

risiken der Zukunft beachten. die Verantwortung hierfür eindeutig regeln.<br />

491


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Haftung für fehlerhafte Ratings<br />

Grundlagen – Beweisführung – Prozesstaktik<br />

Von Dr. Thomas Mühl, Rechtsanwalt<br />

<strong>2010</strong>, 181 Seiten, Euro (D) 28,60. ISBN 978 3 503 <strong>12</strong>626 2<br />

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Wie? Wir informieren Sie gerne.<br />

Geschädigt durch fehlerhafte Ratings<br />

Haften Ratingagenturen und Banken? Welche Ansprüche haben geschädigte<br />

Unternehmen und Anleger? Wie können diese geltend gemacht werden?<br />

Hier finden Sie fundierte Antworten auf bisher ungeklärte Fragen.<br />

In seinem Buch untersucht Thomas Mühl umfassend und fundiert<br />

die möglichen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche<br />

geschädigter Unternehmen und Anleger infolge fehlerhafter<br />

Ratings. Dabei legt der Autor besonderen Wert auf<br />

• die umfassende Berücksichtigung praxisrelevanter Themen<br />

der Beweisführung, Vertragsgestaltung und Prozesstaktik<br />

• eine enge Verknüpfung der juristischen Darstellung<br />

mit den wirtschaftlichen Grundlagen des Ratings<br />

• die Herstellung von Bezügen zur EU-RatingVO,<br />

die im Dezember 2009 in Kraft trat<br />

• die Qualifizierung der Rechtsnatur des Ratings und<br />

die Untersuchung einer möglichen Fehlerhaftigkeit<br />

ES<br />

erich schmidt verl ag


ezensionen<br />

01<br />

02<br />

Vorstand, anlage<br />

494 <strong>12</strong>–01 / 2011 <strong>BankPraktiker</strong><br />

01 Private Banking und Family Offi ce<br />

Dirk Farkas-Richling/Thomas R. Fischer/Andreas Richter:<br />

Private banking und Family office. schäffer­Poeschel<br />

Verlag, stuttgart, 2009. 548 s., 99,95 €.<br />

w auf der suche nach stabilen und wachsenden Märkten<br />

scheinen sich alle geschäftsbanken einig zu sein.<br />

am erfolgversprechendsten ist der Markt der sehr und<br />

der extrem vermögenden kunden. dies dokumentiert<br />

nicht nur der jüngste kauf von sal. oppenheim und cie<br />

durch die deutsche bank ag. auch andere banken stellen<br />

ihre angebote im bereich des Private banking und<br />

Wealth Management heraus. so beginnen die autoren<br />

auch ihre darstellung dieses geschäftsfelds mit einer<br />

analyse des Markts im deutschsprachigen raum. im<br />

ergebnis der unterschiedlichen untersuchungen wird<br />

obige Vermutung belegt.<br />

der zweite von insgesamt sechs abschnitten des buchs<br />

startet mit einer analyse des rechtlichen rahmens der<br />

beratungsleistungen. anschließend werden theorie und<br />

struktur der Vermögensverwaltung erläutert und mit<br />

einer ausführlichen darstellung der steuerlichen begebenheiten.<br />

einer abgrenzung der Vermögensberatung<br />

zur ­verwaltung folgt eine erläuterung der aufgabenstellung<br />

des Financial Planning. abgeschlossen wird<br />

der abschnitt mit einer Zusammenstellung diverser<br />

spezieller beratungsangebote, so z. b. erbrechtliche<br />

Fragestellungen und stiftungslösungen.<br />

der umfangreichste dritte bereich erläutert die Produkte<br />

des Private banking: aktien und anleihen, investmentfonds,<br />

investmentzertifikate, alternative investments,<br />

geschlossene Fonds und Versicherungen werden<br />

in ihren wesentlichen Produktkomponenten erläutert<br />

und steuerrechtlich eingewertet. sehr ausführlich<br />

geschildert wird die aufgabenstellung des Family<br />

office, gegliedert in die segmente Family office und<br />

private großvermögen. seinen abschluss findet das<br />

buch in kurzen darstellungen zur Zusammenarbeit<br />

mit den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />

berufen, sowie den Weiterbildungsmöglichkeiten für<br />

Private banker.<br />

diese komplett aus der bankensicht erfolgte darstellung<br />

des sachverhalts besticht durch ihre Vollständigkeit<br />

und tiefe der auseinandersetzung. sie endet, wenn<br />

Mathematik zu einem weiteren Verständnis erforderlich<br />

ist, v. a. im Produktteil. Hier sei auf entsprechende<br />

spezialliteratur verwiesen. der text ist flüssig zu lesen<br />

und wird äußerst hilfreich durch grafiken ergänzt. das<br />

lange Warten auf diese Publikation hat sich gelohnt.<br />

absolut empfehlenswert. £<br />

Swen Neumann, freier Publizist und bankkaufmann/<br />

Finanzmakler, bremen<br />

Vorstand, kredit, konto, anlage, recht, Handel,<br />

controlling, revision, it<br />

02 E-Mail-Management im Job<br />

Arno Burger/Degener MoreOFFICE (Hrsg.): e­Mail­Management<br />

im Job. cornelsen, berlin, 2. aufl. 2009. 144 s.,<br />

6,95 €.<br />

w aus dem büroalltag ist die e­Mail nicht mehr wegzudenken.<br />

die elektronisch übermittelten informationen<br />

variieren von kundenanfragen und angeboten über<br />

bestellungen und rechnungen sowie Zahlungsinformationen<br />

bis hin zu Vertragsverhandlungen. eine studie<br />

von bearingPoint belegt: Mehr als 90% der befragten<br />

schreiben der e­Mail eine hohe bis sehr hohe bedeutung<br />

im geschäftsleben zu. doch bei der gleichzeitig<br />

immer größer werdenden Menge an nachrichten<br />

zeigen sich schnell die schattenseiten – auch unwichtige,<br />

nicht dringende, unübersichtliche, veraltete oder<br />

gar doppelte Mails finden ihren Weg in das Postfach.<br />

Was kann man tun, um bei der Fülle an nachrichten<br />

nicht den Überblick zu verlieren? in dem praxisnahen<br />

ratgeber finden Leser anregungen, wie sie arbeitsabläufe<br />

festlegen und an den eigenen bedürfnissen ausrichten<br />

können. „Mailen kann heute jeder – die einfachheit<br />

des informationsversands per e­Mail und der<br />

enorme arbeitsdruck führen dazu, dass dieses Medium<br />

häufig unbedacht verwendet wird. oftmals liegen die<br />

schwierigkeiten im organisieren geeigneter arbeitsabläufe.“,<br />

ist der berater und buch autor überzeugt. Vier<br />

kapitel helfen dabei, mit der Menge an informationen<br />

im Mailverkehr besser zurechtzukommen und mit der<br />

technik effizienter umzugehen. der kompakte ratgeber<br />

unterstützt die Leser dabei, systematische bearbeitungsabläufe<br />

bei ein­ und ausgehenden e­Mails<br />

sowie gut strukturierte ablagesysteme zu etablieren.<br />

Wegen der termingerechten abarbeitung per e­Mail<br />

übermittelter aufgaben bildet auch das thema Wiedervorlagesysteme<br />

sowie sinnvolle abwesenheitsregelungen<br />

einen weiteren schwerpunkt des buchs.<br />

das handliche Werk im „Pocket­Format“ ist eine hervorragende<br />

Hilfestellung für alle, die in e­Mails zu ersticken<br />

drohen. es gibt einleuchtende und nachvollziehbare<br />

tipps zum umgang mit der e­Mail­Flut und ist dabei so<br />

einfach und übersichtlich gehalten, dass es leicht fällt,<br />

die kapitel zur Verinnerlichung mehrfach zu lesen. £


Helfer/Ullrich (Hrsg.)<br />

Dirk Bolte, WP/StB<br />

Hanseatischer Sparkassen- und<br />

Giroverband, Hamburg<br />

Jürgen Büschelberger<br />

Deutsche Bundesbank, München<br />

Rainer Englisch<br />

Deutsche Bundesbank, München<br />

Michael Helfer<br />

AuditManagement LiVE, Berlin<br />

Peter Kleinschmidt, WP/StB<br />

PricewaterhouseCoopers AG<br />

Martin Kling<br />

IDS Scheer AG, München<br />

Matthias Korsch<br />

Logica Deutschland, Sulzbach<br />

Dr. Ulrich Theileis, WP<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Frankfurt/M.<br />

Christian Geyer<br />

Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Rainer Kunze<br />

Deutsche Bundesbank, Hannover<br />

Peter Blümler<br />

Rechtsanwalt<br />

Michael Euler<br />

CreditPlus Bank<br />

Sven Hauke<br />

PricewaterhouseCoopers AG<br />

Jan Arne Hoffmann<br />

Volks- und Raiffeisenbank<br />

Wismar eG<br />

Dirk Lausberg<br />

Rheinischer Sparkassen- und Giroverband<br />

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Interne Kontrollsysteme in Banken und Sparkassen<br />

2. Aufl age<br />

Walter Ullrich<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Das sehr erfolgreiche IKS-Standardwerk<br />

für den Bankenbereich erfährt eine<br />

umfangreiche Überarbeitung und<br />

Erweiterung: zahlreiche neue Vorgaben<br />

von Gesetzgeber und Bankenaufsicht<br />

in den vergangenen 3 Jahren nehmen<br />

Einfl uss auf eine fortlaufende Anpassung<br />

der internen Kontrollsysteme.<br />

Von den vielen im Haus verstreuten Einzelkontrollen<br />

zu einem IKS-Gesamtsystem<br />

lautet nach wie vor das Motto dieses<br />

ausgesprochen praxis- und prüfungsrelevanten<br />

Fachbuches. Nicht zuletzt<br />

aufgrund der Erfahrungen aus der<br />

Finanzkrise sowie der daraus resultierenden<br />

Komplexität vieler Neuregelungen<br />

erwartet die Bankenaufsicht ein angemessenes<br />

und hinreichend dokumentiertes<br />

Internes Kontrollsystem. Bei den<br />

Lars Schlimgen<br />

Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

Hans Struwe, WP/StB<br />

PricewaterhouseCoopers AG<br />

Colette Sternberg<br />

Genossenschaftsverband, Frankfurt<br />

Franz Weber<br />

Weber Risk Consult<br />

Die 2. Aufl age des Buches setzt den<br />

Fokus auf die Sonderprüfungen nach<br />

§ 44 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin), welche<br />

überwiegend von der Bundesbank durchgeführt<br />

werden, auf die Umsetzung der<br />

Anforderungen der MaRisk. Insbesondere<br />

der Bereich der Risikostrategien unterliegt<br />

einer verstärkten Überwachung, hier<br />

kommt es im Rahmen der Sonderprüfungen<br />

zu den häufi gsten Feststellungen.<br />

Aufsichtsgesprächen und den Regelprüfungen<br />

stellt die Aufsicht das IKS stärker<br />

als in der Vergangenheit in ihren Fokus<br />

und sieht hierin den zentralen Maßstab<br />

einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation<br />

gemäß § 25a KWG.<br />

Das bewährte Autorenteam der Erstaufl<br />

age wurde prominent erweitert: Zwei<br />

Vertreter der Deutschen Bundesbank aus<br />

dem Prüfungsbereich bzw. aus der lfd.<br />

Aufsicht informieren über die Vorgaben<br />

der Bankenaufsicht. Im Kern des Buches<br />

geben zwei erfahrene Revisionspraktiker<br />

und drei Wirtschaftsprüfer wertvolle,<br />

langjährig erprobte Hilfen für eine in<br />

vielen Häusern notwendige Systematisierung<br />

der vielen, verstreuten Prozesskontrollen<br />

sowie Dokumentation eines<br />

IKS-Gesamtsystems. Hierfür stellen die<br />

Autoren zunächst ein auf der Basis der<br />

COSO-Modelle entwickeltes, innovatives<br />

Kontroll-Bausteine-System vor; dieses<br />

Vor diesem Hintergrund beleuchten<br />

Vertreter der BaFin, der Bundesbank,<br />

Verbandsprüfer, prüfungserfahrene Vorstände,<br />

Revisoren und Spezialisten externer<br />

Prüfungsgesellschaften praxisnah<br />

die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben<br />

und das prüfungsseitige Vorgehen.<br />

Anhand von Erfahrungsberichten aus<br />

aktuellen Prüfungen werden häufi ge<br />

Prüfungsfeststellungen aufgegriffen<br />

und praxisorientierte Lösungsansätze<br />

zur Vermeidung aufgezeigt.<br />

Das Buch stellt einen praxisorientierten<br />

Leitfaden für die Vorbereitung,<br />

die erfolgreiche Durchführung und<br />

auch die nachfolgend notwendigen<br />

Stellungnahmen da. Es bietet direkte<br />

Umsetzungshilfen zu einer Vielzahl von<br />

Prüfungsfeststellungen auf den verschiedensten<br />

Prüfungsschwerpunkten, legt<br />

Instrumentarium wird anschließend systematisch<br />

und im Markt wohl erstmalig auf<br />

alle IKS-relevanten Fachbereiche respektive<br />

Risikoarten gemäß MaRisk angewendet.<br />

Zentrale Funktion besitzt hierbei<br />

derjenige Kontroll-Baustein, welcher fachbereichsbezogen<br />

die wesentlichen Kontrollaktivitäten<br />

heraus arbeitet. Strenger<br />

Maßstab bildet die Angemessenheit<br />

hinsichtlich des prozessinhärenten Risikogehalts<br />

aber auch die Wirtschaftlichkeit<br />

der Prozesse. Der Leser erhält somit auch<br />

Hinweise, welche (gängigen) Kontrollen<br />

überdacht bzw. ersetzt werden können.<br />

Das Werk berücksichtigt bereits<br />

die neuen MaRisk (im Entwurf).<br />

seinen Fokus in dieser Aufl age aber auf<br />

die Umsetzungsprüfungen der MaRisk.<br />

Das Buch ist daher gleichermaßen für<br />

Vorstände und Mitarbeiter der Bereiche<br />

Revision, Unternehmenssteuerung<br />

und Beauftragtenwesen interessant.<br />

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Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32a, 69117 Heidelberg<br />

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§ 44 KWG-Prüfungen, 2. Aufl age<br />

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Sparkassen, 2. Aufl age<br />

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Finanz Colloquium<br />

Stand: 01.09.<strong>2010</strong><br />

Erscheinungstermin: 15.10.<strong>2010</strong><br />

Umfang: ca. 450 Seiten<br />

Preis: € 95,–<br />

ISBN: 978-3-940976-42-0<br />

Stand: 01.11.<strong>2010</strong><br />

Erscheinungstermin: 15.<strong>12</strong>.<strong>2010</strong><br />

Umfang: ca. 500 Seiten<br />

Preis: € 89,–<br />

ISBN: 978-3-940976-51-2<br />

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Heidelberg<br />

• Vorgaben und Erwartungen der Bankenaufsicht • Schlüsselkontrollen • IKS-Dokumentationen für die<br />

Fachbereiche • IKS-Prüfungen durch Interne Revision, Wirtschaftsprüfung und Aufsicht<br />

Gut vorbereitet für die Sonderprüfung der Bankenaufsicht:<br />

Vorbereitungshilfen und Erfahrungsberichte sowie häufi gste Feststellungen mit Vermeidungshinweisen zu<br />

Sonderprüfungen, mit Fokus auf den Umsetzungsprüfungen der MaRisk


Personalia<br />

Feldhaar, Marcus<br />

Volksbank Raesfeld<br />

w nach 25 Jahren im Vorstand wird sich<br />

ende Januar 2011 der Vorstandssprecher<br />

der Volksbank raesfeld, Hermann Burbaum,<br />

in den ruhestand verabschieden. £<br />

Hedtkamp, Michael<br />

Stadtsparkasse Gevelsberg<br />

w Michael Hedtkamp, bislang Leiter Firmenkundenberatung/immobilien<br />

center, wurde<br />

zum 01.11.<strong>2010</strong> Vorstand des instituts. £<br />

Jung, Michael<br />

MünchenerHyp<br />

w der aufsichtsrat der Münchener Hypothekenbank<br />

eg hat Michael Jung (46) zum<br />

Mitglied des Vorstands der Münchener­<br />

Hyp berufen. er wird zum 01.01.2011 seine<br />

tätigkeit in München aufnehmen. £<br />

Thomas O. Günther, LL.M. oec<br />

Chefsyndikus<br />

Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, Bonn<br />

Lutz G. Sudergat<br />

Chefsyndikus, Leiter Recht<br />

Kreissparkasse Verden, Verden<br />

Kickum, Norbert<br />

Aareal Bank<br />

w Norbert Kickum, bisher im Vorstand der<br />

aareal bank ag für immobilienfi nanzierungen<br />

auf den internationalen Märkten verantwortlich,<br />

hat das institut mit Wirkung<br />

zum 31.10.<strong>2010</strong> aus persönlichen gründen<br />

und verlassen. £<br />

Klostermann, Nadine<br />

Volksbank Hameln-Stadthagen<br />

w die Volksbank Hameln­stadthagen<br />

hat Nadine Klostermann zur Leiterin des<br />

Marktbereichs in und um stadthagen ernannt.<br />

£<br />

Lange, Oliver C.<br />

Degussa Bank<br />

w Oliver C. Lange hat von der deutschen<br />

apotheker­ und Ärztebank zur degussa<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden<br />

Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />

� Handlungsempfehlungen ableiten<br />

Pfändungsschutzkonto<br />

Das neue P-Konto in der Bankpraxis<br />

Das Mitte <strong>2010</strong> zwingend anzubietende<br />

P-Konto hat den Pfändungsschutz zum<br />

Teil auf die kontoführenden Banken und<br />

Sparkassen verlagert. Die Einführung<br />

dieses vom Gesetzgeber erzwungenen<br />

Produkts hat zahlreiche Fragen aufgeworfen<br />

und mehr Probleme mit sich gebracht<br />

als gelöst. Die beiden Autoren sind mit<br />

dem Thema von Anfang an beschäftigt<br />

und haben sich mit der Umsetzung des<br />

P-Kontos und dem Umgang mit den<br />

bank gewechselt. dort verantwortet er<br />

den bereich immobilienfi nanzierung/Privatkun<br />

den. £<br />

Siebenaller, Thomas<br />

Volksbank Vorbach-Tauber eG<br />

w Thomas Siebenaller ist zum 30.09.<strong>2010</strong><br />

aus dem Vorstand der Volksbank Vorbachtauber<br />

eg ausgeschieden. £<br />

Steinwill, Uwe<br />

Sparkasse Vorpommern<br />

Kunden und Gläubigern sowie den internen<br />

Prozessen und den nicht unerheblichen<br />

Risiken umfassend beschäftigt.<br />

Sie bringen dieses Know How und erste<br />

Erfahrungen in das praxisnah verfasste<br />

Buch ein. Zahlreiche Checklisten und<br />

Übersichten erleichtern es Einsteigern<br />

und Fortgeschrittenen, sich dem<br />

Thema zu nähern und bei Problemen<br />

eine Best-Practice-Lösung zu fi nden.<br />

w die sparkasse Vorpommern hat ihren<br />

Vorstand erweitert. in seiner sitzung hat<br />

der Verwaltungsrat das Vorstandsmitglied<br />

Uwe Steinwill mit Wirkung zum 01.11.<strong>2010</strong><br />

zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden<br />

bestellt. ab dem 01.11.<strong>2010</strong> wird<br />

zudem Dieter Engelmann interimsweise in<br />

den Vorstand der sparkasse Vorpommern<br />

treten. £<br />

Stand: 01.09.<strong>2010</strong><br />

Erscheinungstermin: 15.10.<strong>2010</strong><br />

Umfang: ca. 215 Seiten<br />

Preis: € 69,–<br />

ISBN: 978-3-940976-44-4<br />

Finanz Colloquium<br />

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