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NewsLetter<br />

<strong>German</strong>-<strong>Sino</strong><br />

FG Münster, Urteil vom 11.03.2011 14 K 991/05 G<br />

Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen privater<br />

Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist die<br />

„Drei- Objekte-Regel“ des BFH. Sie geht davon aus, dass eine<br />

Veräußerung von mehr als drei Immobilien innerhalb eines<br />

kurzen Zeitraumes von etwa 5 Jahren den Schluss zulässt, dass<br />

der Veräußerer bereits beim Kauf der Immobilien die Absicht<br />

hatte, sie weiter zu veräußern und nicht, sie anderweitig zu<br />

nutzen. Dies qualifiziert für den BFH den gewerblichen<br />

Grundstückshändler.<br />

Zu den Motiven des Immobilienverkaufs hat sich der BFH auch<br />

in mehreren Entscheidungen klar positioniert: Sie seien<br />

unerheblich, auch dann, wenn es sich um wirtschaftliche<br />

Zwangssituationen handele. Dem stellt sich das FG Münster<br />

nun entgegen: In seiner Entscheidung geht es davon aus, dass<br />

eine Zwangslage, in der ein Verkauf eines Immobilienobjekts<br />

zwingend ist, um keine massiven wirtschaftlichen Nachteile zu<br />

erleiden, den Rückschluss auf eine bereits beim Erwerb der<br />

Immobilie bestehende Weiterveräußerungsabsicht nicht zulässt.<br />

Es argumentiert, dass der ihm vorliegende Fall anders gelagert<br />

sei als die vom BFH bisher entschiedenen, da das fragliche<br />

Grundstück ausschließlich zur Abwendung der Zwangsversteigerung<br />

verkauft wurde und nicht lediglich ein nicht<br />

konkreter Druck von der Bank auf den Schuldner ausgeübt<br />

wurde, wie in den bisherigen Fällen des BFH.<br />

Praxisfolgen<br />

In der Konsequenz zählt das FG Münster also diejenigen<br />

streitgegenständlichen Immobilien, die nur zur Abwendung der<br />

Zwangsversteigerung veräußert wurden, zur „Drei-Objekte-<br />

Grenze“ nicht mit und kommt damit zu einer nicht gewerbesteuerpflichtigen<br />

reinen privaten Vermögensverwaltung. Die<br />

Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der<br />

Sache zugelassen – es bleibt abzuwarten, ob dieser die<br />

Entscheidung aus Münster bestätigen wird. Vor dem<br />

Hintergrund zahlreicher, in finanzieller Schieflage befindlicher<br />

Immobilienportfolien und anstehender Refinanzierungsrunden,<br />

hat die Frage der Gewerbesteuerpflicht weitreichende<br />

Auswirkungen auf den Cash-Flow der Objektgesellschaften.<br />

Aktuelles aus dem<br />

Chinesischen Recht<br />

China könnte grünes Licht für FDI in RMB<br />

geben<br />

Das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM)<br />

erklärte, dass es nach Möglichkeit von offizieller Seite versuchen<br />

wird, nun grünes Licht für die Foreign Direct Investments<br />

(ausländische Direktinvestition) in RMB zu geben.<br />

„Das Ministerium hat den Entwurf einer Verordnung über<br />

grenzüberschreitende Direktinvestitionen in RMB veröffentlicht<br />

und wir werden entsprechend versuchen, diese im <strong>September</strong><br />

in die Tat umzusetzen“, sagte der Sprecher des Ministeriums<br />

Shen Danyang auf einer Pressekonferenz.<br />

Die Verordnung zielt zunächst darauf ab, die Kanäle, durch die in<br />

Übersee erworbene Mittel nach China zurückfließen, zu<br />

erweitern. Sie wird voraussichtlich auch die Internationalisierung<br />

von RMB beschleunigen. Derzeit kann die chinesische Währung<br />

nicht frei über Kapitalkonten in und aus dem Land fließen, was<br />

als Hindernis für die Internationalisierung von RMB gesehen<br />

wird.<br />

Nach diesem Entwurf dürfen ausländische Investoren FDI in<br />

China mit den in Übersee erworbenen RMB tätigen. Allerdings<br />

besagt der Entwurf auch, dass ausländische Direktinvestitionen<br />

in RMB in handelbare Wertpapiere und Finanzderivate verboten<br />

sind. Zudem können ausländische Investoren nicht durch im<br />

Ausland erworbene RMB Darlehen gewähren oder zu einer<br />

Zurückzahlung in- oder ausländischer Darlehen verwenden.<br />

Nach Aussage von Herrn Shen wird diese neue Politik keinen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Höhe der ausländischen Reserven<br />

Chinas nehmen.<br />

Mehr FDI in RMB statt in Fremdwährungen könnte dann aber zu<br />

einem geringeren Anwachsen der Devisenreserven führen, aber<br />

zugleich kann die Zulassung von FDI in RMB die Nachfrage nach<br />

Yuan vergrößern und damit mehr Devisen nach China bringen,<br />

sagte er.<br />

China kündigte am 23. August 2011 an, dass alle Landesteile die<br />

nationale Währung für grenzüberschreitenden Handel<br />

verwenden können. Dies wird als wichtiger Schritt der<br />

Internationalisierung von RMB angesehen.<br />

China will Übernahmen und Fusionen durch<br />

ausländische Investoren überprüfen<br />

Eine neue Regelung, die am 26. August 2011 vom chinesischen<br />

Handelsministerium veröffentlicht wurde, sieht vor, dass die<br />

Regierung aus Gründen der nationalen Sicherheit Fusionen und<br />

Übernahmen (M&A) von einheimischen Firmen durch<br />

ausländische Investoren überprüfen kann.<br />

Für den Fall, dass eine der geplanten Fusionen oder<br />

Übernahmen mit ausländischer Beteiligung die nationale<br />

Sicherheit bedroht, sieht diese Bestimmung den Abbruch des<br />

Geschäfts vor.<br />

Zusätzlich sollen Übernahmen bzw. Fusionen einheimischer<br />

Firmen durch ausländische Investoren, die bereits getätigt<br />

wurden, abgebrochen werden, falls sich herausstellt, dass diese<br />

Geschäfte die nationale Sicherheit bedroht haben bzw. noch<br />

bedrohen können.<br />

<strong>White</strong> & <strong>Case</strong><br />

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