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NewsLetter<br />
<strong>German</strong>-<strong>Sino</strong><br />
FG Münster, Urteil vom 11.03.2011 14 K 991/05 G<br />
Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen privater<br />
Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist die<br />
„Drei- Objekte-Regel“ des BFH. Sie geht davon aus, dass eine<br />
Veräußerung von mehr als drei Immobilien innerhalb eines<br />
kurzen Zeitraumes von etwa 5 Jahren den Schluss zulässt, dass<br />
der Veräußerer bereits beim Kauf der Immobilien die Absicht<br />
hatte, sie weiter zu veräußern und nicht, sie anderweitig zu<br />
nutzen. Dies qualifiziert für den BFH den gewerblichen<br />
Grundstückshändler.<br />
Zu den Motiven des Immobilienverkaufs hat sich der BFH auch<br />
in mehreren Entscheidungen klar positioniert: Sie seien<br />
unerheblich, auch dann, wenn es sich um wirtschaftliche<br />
Zwangssituationen handele. Dem stellt sich das FG Münster<br />
nun entgegen: In seiner Entscheidung geht es davon aus, dass<br />
eine Zwangslage, in der ein Verkauf eines Immobilienobjekts<br />
zwingend ist, um keine massiven wirtschaftlichen Nachteile zu<br />
erleiden, den Rückschluss auf eine bereits beim Erwerb der<br />
Immobilie bestehende Weiterveräußerungsabsicht nicht zulässt.<br />
Es argumentiert, dass der ihm vorliegende Fall anders gelagert<br />
sei als die vom BFH bisher entschiedenen, da das fragliche<br />
Grundstück ausschließlich zur Abwendung der Zwangsversteigerung<br />
verkauft wurde und nicht lediglich ein nicht<br />
konkreter Druck von der Bank auf den Schuldner ausgeübt<br />
wurde, wie in den bisherigen Fällen des BFH.<br />
Praxisfolgen<br />
In der Konsequenz zählt das FG Münster also diejenigen<br />
streitgegenständlichen Immobilien, die nur zur Abwendung der<br />
Zwangsversteigerung veräußert wurden, zur „Drei-Objekte-<br />
Grenze“ nicht mit und kommt damit zu einer nicht gewerbesteuerpflichtigen<br />
reinen privaten Vermögensverwaltung. Die<br />
Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der<br />
Sache zugelassen – es bleibt abzuwarten, ob dieser die<br />
Entscheidung aus Münster bestätigen wird. Vor dem<br />
Hintergrund zahlreicher, in finanzieller Schieflage befindlicher<br />
Immobilienportfolien und anstehender Refinanzierungsrunden,<br />
hat die Frage der Gewerbesteuerpflicht weitreichende<br />
Auswirkungen auf den Cash-Flow der Objektgesellschaften.<br />
Aktuelles aus dem<br />
Chinesischen Recht<br />
China könnte grünes Licht für FDI in RMB<br />
geben<br />
Das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM)<br />
erklärte, dass es nach Möglichkeit von offizieller Seite versuchen<br />
wird, nun grünes Licht für die Foreign Direct Investments<br />
(ausländische Direktinvestition) in RMB zu geben.<br />
„Das Ministerium hat den Entwurf einer Verordnung über<br />
grenzüberschreitende Direktinvestitionen in RMB veröffentlicht<br />
und wir werden entsprechend versuchen, diese im <strong>September</strong><br />
in die Tat umzusetzen“, sagte der Sprecher des Ministeriums<br />
Shen Danyang auf einer Pressekonferenz.<br />
Die Verordnung zielt zunächst darauf ab, die Kanäle, durch die in<br />
Übersee erworbene Mittel nach China zurückfließen, zu<br />
erweitern. Sie wird voraussichtlich auch die Internationalisierung<br />
von RMB beschleunigen. Derzeit kann die chinesische Währung<br />
nicht frei über Kapitalkonten in und aus dem Land fließen, was<br />
als Hindernis für die Internationalisierung von RMB gesehen<br />
wird.<br />
Nach diesem Entwurf dürfen ausländische Investoren FDI in<br />
China mit den in Übersee erworbenen RMB tätigen. Allerdings<br />
besagt der Entwurf auch, dass ausländische Direktinvestitionen<br />
in RMB in handelbare Wertpapiere und Finanzderivate verboten<br />
sind. Zudem können ausländische Investoren nicht durch im<br />
Ausland erworbene RMB Darlehen gewähren oder zu einer<br />
Zurückzahlung in- oder ausländischer Darlehen verwenden.<br />
Nach Aussage von Herrn Shen wird diese neue Politik keinen<br />
wesentlichen Einfluss auf die Höhe der ausländischen Reserven<br />
Chinas nehmen.<br />
Mehr FDI in RMB statt in Fremdwährungen könnte dann aber zu<br />
einem geringeren Anwachsen der Devisenreserven führen, aber<br />
zugleich kann die Zulassung von FDI in RMB die Nachfrage nach<br />
Yuan vergrößern und damit mehr Devisen nach China bringen,<br />
sagte er.<br />
China kündigte am 23. August 2011 an, dass alle Landesteile die<br />
nationale Währung für grenzüberschreitenden Handel<br />
verwenden können. Dies wird als wichtiger Schritt der<br />
Internationalisierung von RMB angesehen.<br />
China will Übernahmen und Fusionen durch<br />
ausländische Investoren überprüfen<br />
Eine neue Regelung, die am 26. August 2011 vom chinesischen<br />
Handelsministerium veröffentlicht wurde, sieht vor, dass die<br />
Regierung aus Gründen der nationalen Sicherheit Fusionen und<br />
Übernahmen (M&A) von einheimischen Firmen durch<br />
ausländische Investoren überprüfen kann.<br />
Für den Fall, dass eine der geplanten Fusionen oder<br />
Übernahmen mit ausländischer Beteiligung die nationale<br />
Sicherheit bedroht, sieht diese Bestimmung den Abbruch des<br />
Geschäfts vor.<br />
Zusätzlich sollen Übernahmen bzw. Fusionen einheimischer<br />
Firmen durch ausländische Investoren, die bereits getätigt<br />
wurden, abgebrochen werden, falls sich herausstellt, dass diese<br />
Geschäfte die nationale Sicherheit bedroht haben bzw. noch<br />
bedrohen können.<br />
<strong>White</strong> & <strong>Case</strong><br />
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