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Stadt Bexbach PROTOKOLL

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Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem<br />

Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie<br />

Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden<br />

von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im amtlichen<br />

Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom<br />

Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der<br />

Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene<br />

Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und<br />

soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich gilt.<br />

Anlage zur Veränderungssperre gem. § 2: Räumlicher Geltungsbereich<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

10 Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten<br />

durch Satzung<br />

Vorlage: 256/2009-2014<br />

Herr Baßler stimmt den zu errichtenden Werbeanlagen nach Einhaltung der detaillierten<br />

Auflistungen zu.<br />

Herr Leinemann spricht die Regelung der Wahlwerbung lt. § 5 an. Die Bürger fühlen sich<br />

durch Wahlwerbeplakate belästigt. Herr Leinemann ist der Ansicht, dass für die Parteien die<br />

gleiche Regelung gelten soll, wie für Gewerbetreibende.<br />

Beschluss:<br />

Erlass Örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten durch<br />

Satzung gem. § 85 Landesbauordnung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am aufgrund § 85 Abs. 1 Nr. 1 der<br />

Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals<br />

geändert am 21.11.2007 (Amtsbl. 2008 S. 278) in Verbindung mit § 12<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />

682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 1673 zur Einführung der elektronischen<br />

Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215)<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und<br />

Warenautomaten<br />

Die Satzung wird gemäß Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom erlassen.<br />

Rechtliche Grundlagen: § 85 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland<br />

(Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals geändert am 21.11.2007 (Amtsbl.<br />

2008 S. 278) in Verbindung mit § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der<br />

Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.<br />

1673 zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009<br />

(Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215).<br />

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