Stadt Bexbach PROTOKOLL
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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Sitzungstermin: Dienstag, 26.10.2010<br />
Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr<br />
Sitzungsende: 21:00 Uhr<br />
<strong>PROTOKOLL</strong><br />
Sitzung des Ortsrates <strong>Bexbach</strong><br />
Ort, Raum: Pestalozzischule <strong>Bexbach</strong>, 1. Stock<br />
Anwesende<br />
Vorsitz<br />
Franz-Josef Müller CDU<br />
Mitglieder<br />
Helga Eisel SPD<br />
Ludwig Baßler CDU<br />
Monika Ernst CDU<br />
Albert Kleer CDU<br />
Joachim Hubach SPD<br />
Jörg Kribelbauer SPD<br />
Dieter Obermann SPD<br />
Norbert Braß FDP<br />
Manfred Leinemann FWG<br />
Wolfgang Böhm DIE LINKE<br />
Vertreter der Verwaltung<br />
Helmut Hary Verwaltung<br />
Heinz-Jürgen Kilian Verwaltung<br />
Schriftführung<br />
Nicole Becker<br />
Abwesende<br />
Mitglieder<br />
Benjamin Schappe CDU entschuldigt<br />
Stefan Fuchs FDP entschuldigt
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />
2. Niederschriften vom 30.08.2010 und 08.09.2010<br />
3. Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />
Gutachterliches Planverfahren <strong>Stadt</strong>mitte <strong>Bexbach</strong><br />
hier: Sach- und Verfahrensstand<br />
Vorlage: 274/2009-2014<br />
4. Aufstellung des Bebauungsplans "<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>"<br />
Vorlage: 270/2009-2014<br />
5. Abriss des städtischen Wohngebäudes "Fasanenweg 9 bis 15" im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 240/2009-2014<br />
6. Änderung der Friedhofsatzung;<br />
hier: Aufhebung des geschützten Feldes (PG) in <strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 272/2009-2014<br />
7. Errichtung eines Multifunktionsfeldes an der Gesamtschule / Goetheschule;<br />
hier: Standortentscheidung – Gestattungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> u. dem<br />
Saarpfalz-Kreis<br />
Vorlage: 273/2009-2014<br />
8. Bebauungsplan "An der Homburger Straße, 2. Änderung"; Beschluss zur Änderung<br />
und frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
Vorlage: 1 - 231/2009-2014<br />
9. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des<br />
Bebauungsplans "An der Homburger Straße"<br />
Vorlage: 2 - 231/2009-2014<br />
10. Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten durch<br />
Satzung<br />
Vorlage: 256/2009-2014<br />
11. 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Umwelt"<br />
hier: Beteiligung gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 1, Saarländisches Landesplanungsgesetz<br />
Vorlage: 269/2009-2014<br />
12. Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 266/2009-2014<br />
13. Konzessionsvertrag mit <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />
hier: vorzeitige Beendigung<br />
Vorlage: 250/2009-2014
14. Anfragen und Informationen<br />
14.1. Neue Trafostation neben der Brennerei<br />
14.2. Volkstrauertag<br />
14.3. Sammlung Kriegsgräberopfer<br />
14.4. Martinsfeier<br />
14.5. Weihnachtsmarkt<br />
14.6. Anfragen an FB II lt. OR-Sitzung vom 30.08.2010<br />
14.7. Begrünung Wellesweilerstraße<br />
14.8. Leerungssystem der EVS ab 2011<br />
14.9. Änderungen im Hallenbad<br />
14.10 Starker Baumwuchs Hochstraße<br />
14.11. Baumwuchs Efeuweg 23<br />
14.12. Öffentliche Toilette am Bahnhof<br />
14.13. Bau eines Zebrastreifens auf der Hochstraße
Protokoll:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ratsmitglieder,<br />
Pressevertreter, Bürger sowie die Schriftführerin. Er stellt fest, dass die Einladung form- und<br />
fristgerecht zugestellt wurde. Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen nicht. Die<br />
Tagesordnungspunkte 5, 8, 11 lt. Einladung werden vorgezogen.<br />
Herr Obermann stellt den Antrag über die Tagesordnungspunkte 3, 4, 6, 7, 9, 10, 12 und 13<br />
nur abzustimmen.<br />
Herr Baßler ist für eine einmalige Stellungnahme pro Fraktion.<br />
Über die einmalige Stellungnahme pro Fraktion wurde nachfolgend abgestimmt:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
10 0 1<br />
2 Niederschriften vom 30.08.2010 und 08.09.2010<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller verteilt an die Ortsratsmitglieder die fehlende 1. Seite<br />
aus dem Öffentlichen Teil der Niederschrift vom 08.09.2010.<br />
3 Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />
Gutachterliches Planverfahren <strong>Stadt</strong>mitte <strong>Bexbach</strong><br />
hier: Sach- und Verfahrensstand<br />
Vorlage: 274/2009-2014<br />
Herr Hary stellt das Gutachterliche Planverfahren vor. Er erklärt, dass die 12 Lokalakteure<br />
noch am heutigen Abend tagen aus Ihrer Gruppe 2 Sprecher wählen werden, die zukünftig<br />
der 16-köpfigen Lenkungsgruppe angehören.<br />
Er bittet den Ortsrat <strong>Bexbach</strong> bei irgendwelchen Missständen direkt Bescheid zu geben,<br />
verteilt die Lösungsvorschläge und bittet um bearbeiteten Rücklauf bis 03.11.2010, da dies<br />
an das Ministerium weitergeleitet werden muss.<br />
Weiterhin informiert Herr Hary die Ortsratsmitglieder über die geplanten Workshops. Am<br />
17. Januar 2011 wird das Planungsteam seine ersten Ergebnisse präsentieren. Am<br />
02. 03.2011 wird die letzte Fassung vorgestellt und dann an den <strong>Stadt</strong>rat weitergeleitet.<br />
Herr Baßler bittet um Erstellung einer Problemanalyse und findet die Variante 1 sinnvoller,<br />
da somit die Verkehrsbelastung in der Schwalbengasse minimiert wird.<br />
Herr Hary weist die Ortsratsmitglieder darauf hin, dass die Vorlage bisher<br />
Lösungsvorschläge sind und die Konzepte der 2 bzw. 3 Planungsteams abgewartet werden<br />
sollen. Weiterhin teilt Herr Hary mit, dass das Verkehrsbüro Schwarz, Saarbrücken mit im<br />
Thema involviert ist.<br />
Dem Vorschlag von Herrn Hary stimmt der Ortsrat zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0
4 Aufstellung des Bebauungsplans "<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>"<br />
Vorlage: 270/2009-2014<br />
Herr Hary stellt den Bebauungsplan vor und verweist auf ein zu erstellendes Einzelhandelskonzept<br />
mit der Begründung, einer Eröffnung von Spielkasinos vorzubeugen.<br />
Herr Baßler verweist auf die Ortsratssitzung vom 30.08.2010 in der diese Thematik bereits<br />
besprochen wurde. Weiterhin bittet Herr Baßler um einen Bebauungsplan und Berücksichtigung<br />
der Wege vor allem für die älteren Bürger.<br />
Herr Obermann weist auf den Beschluss lt. Ortsratssitzung vom 30.08.2010 und erteilt<br />
weiterhin seine Zustimmung.<br />
Herr Braß hinterfragt, wer das Einzelhandelskonzept erstellt.<br />
Herr Hary erklärt, dass mit dem Ministerium geregelt wird, welche Form der Umsetzung<br />
infrage kommt unter Einbindung des Gewerbevereins.<br />
Beschluss:<br />
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>“ wird gem. § Abs. 1 BauGB<br />
beschlossen.<br />
Das Gebiet liegt zwischen der protestantischen Pfarrkirche, der Uhlandstraße, der<br />
Güterstraße und der Kolpingstraße.<br />
2. Für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes sind im Haushaltsjahr 2011<br />
entsprechende Mittel einzustellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
5 Abriss des städtischen Wohngebäudes "Fasanenweg 9 bis 15" im <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 240/2009-2014<br />
Herr Kilian teilt dem Ortsrat mit, dass der Abriss in den nächsten 6-7 Wochen erfolgen kann<br />
und dass die Finanzierung über den Deckungskreis erfolgt. Weiterhin weist er auf eine<br />
entstehenden Nutzungsfläche von 798 m² hin.<br />
Beschluss:<br />
1. das stadteigene Wohngebäude „Fasanenweg 9 bis 15“ im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong> wird<br />
abgerissen<br />
2. die bestehenden Holzschuppen in dem Gartengelände nördlich des Wohngebäudes<br />
werden entfernt<br />
3. die Finanzierung erfolgt über den Deckungskreis<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
6 Änderung der Friedhofsatzung;
hier: Aufhebung des geschützten Feldes (PG) in <strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 272/2009-2014<br />
Herr Kilian erklärt dem Ortsrat, dass lt. Satzung zwischen 1982 und 1984 beschlossen wurde<br />
ein geschütztes Feld zu schaffen.<br />
Herr Urban hinterfragt, ob die geschützten Grabfelder beantragt werden müssen.<br />
Herr Kilian weist darauf hin, dass die Angehörigen vor Einfriedung informiert wurden, dass es<br />
sich um ein geschütztes Feld handele und hier keine Einfassungen bzw. Platten installiert<br />
werden dürfen.<br />
Beschluss:<br />
Der Orstrat lehnt den Antrag ab und bittet um Wiedervorlage, wenn die Hinterbliebenen<br />
hierzu Stellung bezogen haben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
5 5 1<br />
7 Errichtung eines Multifunktionsfeldes an der Gesamtschule / Goetheschule;<br />
hier: Standortentscheidung – Gestattungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bexbach</strong> u. dem Saarpfalz-Kreis<br />
Vorlage: 273/2009-2014<br />
Herr Kilian informiert die Ortsratsmitglieder, dass die Maßnahme von der Landesregierung<br />
gezahlt wird.<br />
Die nachfolgenden offenen Fragen werden seitens Herr Kilian geklärt und werden<br />
Bestandteile des zu schließenden Vertrages:<br />
- Wer führt die Nachmittags- und Aufsichtspflicht?<br />
- Wer hat die Haftpflicht?<br />
- Zugang: Wer schließt?<br />
Beschluss:<br />
Der Errichtung des Multifunktionsfeldes entsprechend den Plänen vom 30.09.2010 an der<br />
Gesamtschule / Goetheschule in <strong>Bexbach</strong> wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt<br />
einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen.<br />
Die Projekt- und Kostenverantwortung liegt beim Saarpfalz-Kreis.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
8 Bebauungsplan "An der Homburger Straße, 2. Änderung"; Beschluss zur<br />
Änderung und frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
Vorlage: 1 - 231/2009-2014<br />
Herr Baßler erklärt, dass der Tagesordnungspunkt bereits in der Ortsratssitzung am<br />
30.08.2010 besprochen wurde und stimmt dem 2. Antrag zu.<br />
Herr Obermann stimmt dem 2. Antrag zu.<br />
Beschluss:<br />
Die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Homburger Straße“ wird gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. § 1 (8) BauGB beschlossen.<br />
Der Planbereich ist identisch mit den Bebauungsplänen „An der Homburger Straße“ und „An<br />
der Homburger Straße, 1. Änderung“. Die nördliche Grenze bildet die Auguststraße, die<br />
südliche Grenze die Bahnlinie. Die östliche Grenze wird durch die Gemarkungsgrenzen zu<br />
Kleinottweiler und Niederbexbach gebildet:<br />
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Behörden und<br />
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Änderung berührt werden kann,<br />
werden von der Bürgerbeteiligung unterrichtet und auch im Hinblick auf den erforderlichen<br />
Umfang und Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung aufgefordert.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
9 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des<br />
Bebauungsplans "An der Homburger Straße"<br />
Vorlage: 2 - 231/2009-2014<br />
Der Ortsrat stimmt dem Erlass der Veränderungssperre zu.<br />
Beschluss:<br />
Für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplans „An der Homburger Straße, 2. Änderung"<br />
wird eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen:<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Veränderungssperre in der Gemarkung <strong>Bexbach</strong><br />
für einen Bereich zwischen der Auguststraße und der Bahn.<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am auf Grund der §§ 14 und<br />
16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl. I S. 2414) und des § § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung<br />
vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Zu sichernde Planung<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das in § 2<br />
bezeichnete Gebiet im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong> die bestehenden Bebauungspläne zu ändern. Zur<br />
Sicherung der Planung für diese Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.<br />
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als<br />
Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.<br />
§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre<br />
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen<br />
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht<br />
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:<br />
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen<br />
Anlagen zum Inhalt haben, und<br />
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen,<br />
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;<br />
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der<br />
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.<br />
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt<br />
worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des
Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem<br />
Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie<br />
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden<br />
von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im amtlichen<br />
Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom<br />
Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der<br />
Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene<br />
Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und<br />
soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich gilt.<br />
Anlage zur Veränderungssperre gem. § 2: Räumlicher Geltungsbereich<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
10 Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten<br />
durch Satzung<br />
Vorlage: 256/2009-2014<br />
Herr Baßler stimmt den zu errichtenden Werbeanlagen nach Einhaltung der detaillierten<br />
Auflistungen zu.<br />
Herr Leinemann spricht die Regelung der Wahlwerbung lt. § 5 an. Die Bürger fühlen sich<br />
durch Wahlwerbeplakate belästigt. Herr Leinemann ist der Ansicht, dass für die Parteien die<br />
gleiche Regelung gelten soll, wie für Gewerbetreibende.<br />
Beschluss:<br />
Erlass Örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten durch<br />
Satzung gem. § 85 Landesbauordnung<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am aufgrund § 85 Abs. 1 Nr. 1 der<br />
Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals<br />
geändert am 21.11.2007 (Amtsbl. 2008 S. 278) in Verbindung mit § 12<br />
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />
682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 1673 zur Einführung der elektronischen<br />
Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215)<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und<br />
Warenautomaten<br />
Die Satzung wird gemäß Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom erlassen.<br />
Rechtliche Grundlagen: § 85 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland<br />
(Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals geändert am 21.11.2007 (Amtsbl.<br />
2008 S. 278) in Verbindung mit § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der<br />
Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.<br />
1673 zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009<br />
(Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215).<br />
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> mit allen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen.<br />
§ 2 Begriffe<br />
(1) Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der<br />
Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom<br />
öffentlichen Verkehrs- oder Grünraum aus sichtbar sind.<br />
(2) Auf Warenautomaten, die auch als Werbeträger dienen, sind die Vorschriften dieser<br />
Satzung ebenfalls anzuwenden.<br />
§ 3 andere gesetzliche Regelungen<br />
Die Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne sowie weitergehende Vorschriften<br />
sonstiger Gesetze und Verordnungen bleiben unberührt, ebenso die Verpflichtung zum<br />
Einholen anderweitiger Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse und Zustimmungen.<br />
§ 4 Sicherheit und Ordnung<br />
Werbeanlagen sind so zu errichten, dass sie<br />
1. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden,<br />
2. keine vermeidbaren oder unzumutbaren Belästigungen verursachen,<br />
3. die besonderen Belange der Kinder, der Personen mit Behinderung und der alten<br />
Menschen berücksichtigen.<br />
§ 5 von der Satzung werden nicht erfasst<br />
(1) Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfs.<br />
(2) Plakate, die auf zeitlich befristete kulturelle oder sportliche Veranstaltungen hinweisen,<br />
sofern sie das Bogenformat 1/1 (59 cm x 84 cm - DIN-A-1) nicht überschreiten.<br />
Äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Art, Größe und Anbringungsort) gem.<br />
§ 85 (1) Nr. 1 LBO<br />
§ 6 Werbeanlagen im Außenbereich<br />
(1) An der Stätte der Leistung<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form,<br />
Werkstoff und Farbe anpassen.<br />
2. Werbeanlagen dürfen pro Grundstücksseite eine Gesamtansichtsfläche von 2 m²<br />
(Bogenformat 4/1) nicht überschreiten.
3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />
Traufhöhe der Gebäude nicht überschreiten.<br />
4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von<br />
2 m nicht übersteigen.<br />
5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />
Schriftzüge zulässig.<br />
(2) Sammelhinweisschilder vor Ortsdurchfahrten<br />
An jedem Ortseingang kann ein Sammelhinweisschild errichtet werden, das die Namen<br />
und die Art gewerblicher Betriebe des Ortsteils enthält.<br />
(3) Schilder und Zeichen an Verkehrsstraßen<br />
An Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen dürfen Hinweiszeichen angebracht werden,<br />
die im Interesse des Verkehrs auf außerhalb der Ortsdurchfahrt liegende gewerbliche<br />
Betriebe oder versteckt gelegene Stätten aufmerksam machen, eine Länge von 1,00 m<br />
und eine Höhe von 25 cm nicht überschreiten und mit ihrer Oberkante nicht höher als 2<br />
m über Erdgleiche stehen. Ausführung: weiße Schrift auf braunem Grund.<br />
(4) Werbeanlagen auf Flugplätzen, Sportanlagen und Versammlungsstätten<br />
Für die Dauer von Veranstaltungen<br />
Werbeanlagen auf dem Gelände sind ohne besondere Anforderungen an Größe, Form,<br />
Werkstoff und Farbe zulässig, sofern sie mit dem Charakter der Veranstaltung im<br />
Einklang stehen.<br />
Außerhalb von Veranstaltungen gilt Absatz 1.<br />
Unzulässig sind im gesamten Außenbereich:<br />
1. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
2. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />
3. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />
4. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
5. Litfaßsäulen<br />
6. Fahnen außerhalb des Messe- und Ausstellungsgeländes<br />
§ 7 Werbeanlagen im beplanten und nicht beplanten Innenbereich<br />
(1) Ahornstraße, Am Bremsberg, Am Gassenweg, Am Kleeacker, Am Rapsfeld, Am<br />
Schlinger, An der Drehscheibe, Auf dem Hanen, Bergmannsweg, Breslauer Straße,<br />
Danziger Straße, Eichenstraße, Flözstraße, Gassenweg, Gleiwitzer Straße, Glück-Auf-<br />
Straße, Görlitzer Straße, Hauerstraße, Hennrichstraße, Im Gessersfeld, Im Lupinenfeld,<br />
Im Querschlag, Im Reichertstal, Im Streb, Im Weizenschlag, Kiefernstraße, Klinkerweg,<br />
Knappenstraße, Königsberger Straße, Kohlstraße, Kurpfalzweg, Lärchenstraße,<br />
Leipziger Straße, Lindenstraße, Luftbahnweg, Luisenstraße, Marienstraße,<br />
Promenadenweg, Ringstraße, Rostocker Straße, Sonnenstraße, Stargarder Straße,<br />
Steigerweg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Turmstraße, Ziegelhütterweg, Zum Folloch,<br />
Zum Kornfeld, Zum Letten und Zum Ringofen.
Die Gebiete sind mit Ein- und Zweifamilienhäusern aufgelockert bebaut, häufig mit<br />
Vorgärten. Es gibt insgesamt einen hohen Grünflächenanteil. Um den ruhigen<br />
Wohngebietscharakter zu erhalten, werden folgende Festsetzungen getroffen:<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />
und Farbe anpassen.<br />
2. Sie dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 0,5 m² (1/1 Bogenformat) pro<br />
Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />
3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Hinweisschilder dürfen die<br />
Traufhöhe der Gebäude nicht überschreiten.<br />
4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von<br />
1,50 m nicht übersteigen.<br />
Unzulässig sind:<br />
1. Werbeanlagen auf Fensterflächen<br />
2. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
3. Werbeanlagen mit Bewegungen oder Sujetwechsel<br />
4. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />
5. Video-Boards<br />
6. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
7. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />
8. Fahnen<br />
(2) Aloys-Nesseler-Platz, Bahnhofstraße, Güterstraße, Johannes-Bossung-Straße,<br />
Kleinottweilerstraße bis zu den Anwesen 71 (nördlich) bzw. 74 (südlich) und<br />
Rathausstraße.<br />
In den Straßen findet sich ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Das Gebiet ist eng<br />
bebaut, zum großen Teil in geschlossener Bauweise. Die Gebäude stehen überwiegend<br />
direkt an der Hinterkante des Bürgersteigs. Vor allem in der Innenstadt ist noch eine Reihe<br />
alter Bausubstanz erhalten. Entsprechend dem Gebietscharakter werden folgende<br />
Festsetzungen getroffen:<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />
und Farbe anpassen.<br />
2. Alle Werbeanlagen dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 3 m² (Bogenformat 6/1) pro<br />
Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />
3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />
Traufhöhe nicht überschreiten.<br />
4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von 3<br />
m nicht übersteigen.<br />
5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />
Schriftzüge zulässig.<br />
6. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />
7. Ausgenommen von der Größenbeschränkung sind Hinweisschilder an Tankstellen, die<br />
mit dem Tankvorgang in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Preisschilder, Angabe<br />
des Betreibers).<br />
Unzulässig sind:<br />
1. Werbeanlagen mit wechselndem Licht<br />
2. Video-Boards<br />
3. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
4. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag
5. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
(3) großflächiger Einzelhandel<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />
und Farbe anpassen.<br />
2. Werbeanlagen bis 4 m² Ansichtsfläche (Bogenformat 8/1) und einer Höhe von 6 m.<br />
3. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />
Unzulässig sind:<br />
1. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
2. Werbung mit wechselndem Licht<br />
3. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />
4. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
(4) Gewerbegebiete<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />
und Farbe anpassen.<br />
2. Werbeanlagen bis 4 m² Ansichtsfläche (Bogenformat 8/1) und einer Höhe von 6 m.<br />
3. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />
4. An den Zufahrten zu Gewerbegebieten ist die Aufstellung von Sammel-Hinweisschildern<br />
zulässig. Dabei darf pro Gewerbebetrieb nur 1 Schild angebracht werden. Aussehen:<br />
Schwarze Schrift auf weißem Grund oder Firmenlogo.<br />
5. An Straßenabzweigungen in den Gewerbegebieten dürfen Hinweisschilder angebracht<br />
werden, die auf die in der Straße ansässigen Firmen hinweisen. Größe der Schilder:<br />
Länge: 80 cm, Breite: 30 cm. Schwarze Schrift auf weißem Grund oder Firmenlogo.<br />
Unzulässig sind:<br />
5. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
6. Werbung mit wechselndem Licht<br />
7. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />
8. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
(5) Sonstige Bereiche<br />
Für die Bereiche der Straßen, die nicht unter § 6 und § 7, Abs. 1 - 4 fallen, gelten folgende<br />
Festsetzungen:<br />
1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />
und Farbe anpassen.<br />
2. Werbeanlagen dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 2 m² (Bogenformat 4/1) pro<br />
Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />
3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />
Traufhöhe nicht überschreiten<br />
4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von 3<br />
m nicht übersteigen.<br />
5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />
Schriftzüge zulässig.<br />
6. Ausgenommen von der Größenbeschränkung sind Hinweisschilder an Tankstellen, die<br />
mit dem Tankvorgang in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Preisschilder, Angabe<br />
des Betreibers).<br />
Unzulässig sind:
1. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />
2. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />
3. Werbeanlagen mit Bewegungen oder Sujetwechsel<br />
4. Video-Boards<br />
5. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />
6. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />
7. Fahnen<br />
§ 8 Werbeanlagen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen<br />
(1) Werbeanlagen an Brückenüberspannungen sind nur für die Dauer zeitlich befristeter<br />
Veranstaltungen zulässig. Die Plakatierung der Brückenpfeiler ist nicht zulässig.<br />
(2) Für alle Werbeanlagen, die in den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen auskragen<br />
oder die in der öffentlichen Verkehrsfläche liegen, gelten die Vorschriften dieser Satzung. Sie<br />
bedürfen außerdem der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Darüber hinaus wird auf § 3 dieser<br />
Satzung verwiesen.<br />
§ 9 Ausnahmen<br />
Ausnahmen von dieser Satzung können für solche Werbeanlagen zugelassen werden, die<br />
für Ankündigungen kultureller oder sportlicher Veranstaltungen bestimmt sind.<br />
§ 10 Ordnungswidrigkeiten<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt<br />
ordnungswidrig im Sinne des § 87 der Landesbauordnung des Saarlandes vom 18.02.2004,<br />
geändert am 21.11.2007.<br />
§ 11 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im amtlichen<br />
Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Kraft.<br />
<strong>Bexbach</strong>, den Der Bürgermeister<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
10 0 1<br />
11 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Umwelt"<br />
hier: Beteiligung gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 1, Saarländisches<br />
Landesplanungsgesetz<br />
Vorlage: 269/2009-2014<br />
Herr Baßler ist der Ansicht, dass in <strong>Bexbach</strong> Mitte keine Möglichkeit zur Erstellung von<br />
Windkrafträdern besteht. Zudem ist diese Entscheidung die von der Verwaltung getroffen
werden muss. Er bittet jedoch zu berücksichtigen, dass bei Umsetzung der Abstand zu den<br />
Wohngebieten eingehalten wird und weist auf den entstehenden Lärm sowie<br />
Schattenbildung hin.<br />
Herr Leinemann weist darauf hin, dass der Ortsrat keine Entscheidungsgewalt hat.<br />
Beschluss:<br />
1. Der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt“ wird<br />
zugestimmt.<br />
2. Für die Erstellung eines „Teilflächennutzungsplanes Windkraft“ sind im Haushaltsjahr<br />
2011 entsprechende Mittel einzustellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
10 0 1<br />
12 Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bexbach</strong><br />
Vorlage: 266/2009-2014<br />
Herr Baßler weist die Ortsratsmitglieder darauf hin, dass § 5, Abs. 3 unbedingt eingehalten<br />
werden muss. Es ist unmöglich Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen dem <strong>Stadt</strong>rat<br />
zuzustellen.<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller verliest das Schreiben des Bürgermeisters vom<br />
01.06.2010 Einberufung von Ortsratssitzungen.<br />
Herr Braß moniert die Regelung der Auskunftserteilung durch die Verwaltung. Diese ist<br />
jedoch nicht in den Richtlinien festgehalten. Weiterhin verweist er auf die Abstimmung des<br />
Ortsrates Oberbexbach, der die Richtlinien abgelehnt hat. Da keine Richtlinien für den<br />
<strong>Stadt</strong>rat erstellt sind, sollte es auch keine für den Ortsrat geben.<br />
Herr Obermann befindet die Richtlinien als in Ordnung.<br />
Herr Leinemann ist der Ansicht, dass im KSVG alles geregelt ist und es somit keiner<br />
Richtlinien bedarf.<br />
Herr Baßler weist darauf hin, dass die Richtlinien fasst zu 100 % dem KSVG entsprechen<br />
und erklärt, dass weder was hinzugefügt noch weggelassen wurde.<br />
Beschluss:<br />
Die Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Bexbach</strong> werden<br />
in der beiliegenden Form beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
7 2 2<br />
13 Konzessionsvertrag mit <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />
hier: vorzeitige Beendigung<br />
Vorlage: 250/2009-2014<br />
Herr Baßler stimmt einer vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages mit den<br />
<strong>Stadt</strong>werken zu. Er vertritt die Ansicht, dass somit Arbeitsplätze in <strong>Bexbach</strong> erhalten bleiben<br />
sowie die Erwirtschaftung weiter in <strong>Bexbach</strong> verbleibt.<br />
Herr Obermann ist der gleichen Ansicht, wie Herr Baßler und verweist auch darauf, dass die<br />
meisten Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>werke aus <strong>Bexbach</strong> bzw. den einzelnen Ortsteilen stammen.
Beschluss:<br />
Der Konzessionsvertrag vom 03.11.1992 zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />
GmbH wird einvernehmlich zum 31.12.2011 vorzeitig beendet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
11 0 0<br />
14 Anfragen und Informationen<br />
14.1 Neue Trafostation neben der Brennerei<br />
Der Orstvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass das bestehende<br />
Trafo-Gebäude neben der Brennerei total veraltet ist und außer Betrieb genommen wird.<br />
Eine neue Trafo-Station (wie Sandgrube) wird installiert.<br />
14.2 Volkstrauertag<br />
Der Orstvorsteher Franz-Josef Müller lädt die Ortsratsmitglieder zur diesjährigen<br />
Kranzniederlegung am Volkstrauertag ein.<br />
14.3 Sammlung Kriegsgräberopfer<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass die <strong>Bexbach</strong>er<br />
Jugendfeuerwehr ab 30.10.2010 die Sammlung der Kriegsgräberopfer durchführt.<br />
14.4 Martinsfeier<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller bittet die Ortsratsmitglieder um Mithilfe zur Verteilung<br />
der Martinsbrezeln am 10.11.2010.<br />
14.5 Weihnachtsmarkt<br />
Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass der<br />
Weihnachtsmarkt in diesem Jahr vom 03. bis 05.12.2010 stattfindet. Eine entsprechende<br />
Pressemitteilung erfolgt.<br />
14.6 Anfragen an FB II lt. OR-Sitzung vom 30.08.2010<br />
Die Anfragen an den FB II betreffend die Ortsratssitzung vom 30.08.2010 sind dieser<br />
Niederschrift beigelegt.<br />
14.7 Begrünung Wellesweilerstraße<br />
Herr Böhm erfragt was sich in der Angelegenheit Begrünung der Wellesweilerstraße ergeben<br />
hat.<br />
Der Ortsvorsteher teilt mit, dass eine Befragung der Anwohner stattfinden wird.
14.8 Leerungssystem der EVS ab 2011<br />
Herr Böhm verweist auf die Annonce in den Höcherberg-Nachrichten vom 14.10.2010 in der<br />
bekannt gegeben wurde, dass der <strong>Stadt</strong>- bzw. Gemeinderat sich für das Leerungssystem<br />
entschieden. Herr Böhm weist darauf hin, dass Ortsräte nicht gehört wurden. Weiterhin sei<br />
das bei uns laufende System ab Januar 2011 überteuert, worin Herr Braß zustimmt und auf<br />
eine Erhöhung um 47 % hinweist. Lt. Herrn Böhm ist das Verwiegesystem, das bessere<br />
System, was sich in St. Wendel bewahrheitet hat. Hier sind die Kosten bis zu 21 % minimiert<br />
worden.<br />
Des weiteren sieht Herr Böhm ein Problem mit den Bürgern die Kleinkinder haben. Hier<br />
muss eine Lösung geschaffen werden, eventuell durch Babysäcke.<br />
14.9 Änderungen im Hallenbad<br />
Frau Ernst hat Beschwerden von Seiten der Behindertensportgruppe erhalten. Die<br />
Stomapatienten monieren den fehlenden Duschvorhang in der Männerduschkabine. Des<br />
weiteren hat Frau Ernst Beschwerden erhalten, dass vom Schwimmbad direktes Blickfeld<br />
zum Durchgang der Männerdusche besteht.<br />
Hier müsste seitens der <strong>Stadt</strong>werke dringend Abhilfe geschaffen werden.<br />
Des weiteren sollte in die Hausordnung mit aufgenommen werden, dass Bürger mit längeren<br />
Haaren, die Haare zusammenbinden sollen.<br />
14.10 Starker Baumwuchs Hochstraße<br />
Herr Kribelbauer weist auf eine stark gewachsene Birke auf der Hochstraße in Höhe der<br />
Bushaltestelle / Zöllner hin.<br />
Es ergeht die Bitte an den Baubetriebshof, die Birke zu entfernen.<br />
14.11 Baumwuchs Efeuweg 23<br />
Herr Braß weist auf den starken Baumwuchs im Efeuweg 23 hin. Der Baum muss dringend<br />
zurück geschnitten werden.<br />
14.12 Öffentliche Toilette am Bahnhof<br />
Herr Kleer verweist auf die immer noch geschlossene Toilette Bahnhofsplatz.<br />
Der Ortsvorsteher teilt den Ortsratsmitglieder mit, dass hier eine Nachrüstung stattfinden<br />
wird und nach Fertigstellung die Toilette zur Verfügung steht.<br />
14.13 Bau eines Zebrastreifens auf der Hochstraße<br />
Frau Ernst ist von Bürgern auf einen Zebrastreifen angesprochen worden, der auf der<br />
Hochstraße in Höhe Bäckerei Zöllner dringend von Nutze wäre. Schulkinder, die die<br />
Hochstraße überqueren müssen um an die Bushaltestelle zu gelangen, sind sehr starkem<br />
Straßenverkehr ausgesetzt.<br />
Es ergeht die Bitte an den FB II entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Vorsitz Schriftführung