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Stadt Bexbach PROTOKOLL

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Sitzungstermin: Dienstag, 26.10.2010<br />

Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr<br />

Sitzungsende: 21:00 Uhr<br />

<strong>PROTOKOLL</strong><br />

Sitzung des Ortsrates <strong>Bexbach</strong><br />

Ort, Raum: Pestalozzischule <strong>Bexbach</strong>, 1. Stock<br />

Anwesende<br />

Vorsitz<br />

Franz-Josef Müller CDU<br />

Mitglieder<br />

Helga Eisel SPD<br />

Ludwig Baßler CDU<br />

Monika Ernst CDU<br />

Albert Kleer CDU<br />

Joachim Hubach SPD<br />

Jörg Kribelbauer SPD<br />

Dieter Obermann SPD<br />

Norbert Braß FDP<br />

Manfred Leinemann FWG<br />

Wolfgang Böhm DIE LINKE<br />

Vertreter der Verwaltung<br />

Helmut Hary Verwaltung<br />

Heinz-Jürgen Kilian Verwaltung<br />

Schriftführung<br />

Nicole Becker<br />

Abwesende<br />

Mitglieder<br />

Benjamin Schappe CDU entschuldigt<br />

Stefan Fuchs FDP entschuldigt


Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />

2. Niederschriften vom 30.08.2010 und 08.09.2010<br />

3. Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />

Gutachterliches Planverfahren <strong>Stadt</strong>mitte <strong>Bexbach</strong><br />

hier: Sach- und Verfahrensstand<br />

Vorlage: 274/2009-2014<br />

4. Aufstellung des Bebauungsplans "<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>"<br />

Vorlage: 270/2009-2014<br />

5. Abriss des städtischen Wohngebäudes "Fasanenweg 9 bis 15" im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 240/2009-2014<br />

6. Änderung der Friedhofsatzung;<br />

hier: Aufhebung des geschützten Feldes (PG) in <strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 272/2009-2014<br />

7. Errichtung eines Multifunktionsfeldes an der Gesamtschule / Goetheschule;<br />

hier: Standortentscheidung – Gestattungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> u. dem<br />

Saarpfalz-Kreis<br />

Vorlage: 273/2009-2014<br />

8. Bebauungsplan "An der Homburger Straße, 2. Änderung"; Beschluss zur Änderung<br />

und frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

Vorlage: 1 - 231/2009-2014<br />

9. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des<br />

Bebauungsplans "An der Homburger Straße"<br />

Vorlage: 2 - 231/2009-2014<br />

10. Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten durch<br />

Satzung<br />

Vorlage: 256/2009-2014<br />

11. 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Umwelt"<br />

hier: Beteiligung gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 1, Saarländisches Landesplanungsgesetz<br />

Vorlage: 269/2009-2014<br />

12. Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 266/2009-2014<br />

13. Konzessionsvertrag mit <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />

hier: vorzeitige Beendigung<br />

Vorlage: 250/2009-2014


14. Anfragen und Informationen<br />

14.1. Neue Trafostation neben der Brennerei<br />

14.2. Volkstrauertag<br />

14.3. Sammlung Kriegsgräberopfer<br />

14.4. Martinsfeier<br />

14.5. Weihnachtsmarkt<br />

14.6. Anfragen an FB II lt. OR-Sitzung vom 30.08.2010<br />

14.7. Begrünung Wellesweilerstraße<br />

14.8. Leerungssystem der EVS ab 2011<br />

14.9. Änderungen im Hallenbad<br />

14.10 Starker Baumwuchs Hochstraße<br />

14.11. Baumwuchs Efeuweg 23<br />

14.12. Öffentliche Toilette am Bahnhof<br />

14.13. Bau eines Zebrastreifens auf der Hochstraße


Protokoll:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ratsmitglieder,<br />

Pressevertreter, Bürger sowie die Schriftführerin. Er stellt fest, dass die Einladung form- und<br />

fristgerecht zugestellt wurde. Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen nicht. Die<br />

Tagesordnungspunkte 5, 8, 11 lt. Einladung werden vorgezogen.<br />

Herr Obermann stellt den Antrag über die Tagesordnungspunkte 3, 4, 6, 7, 9, 10, 12 und 13<br />

nur abzustimmen.<br />

Herr Baßler ist für eine einmalige Stellungnahme pro Fraktion.<br />

Über die einmalige Stellungnahme pro Fraktion wurde nachfolgend abgestimmt:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

10 0 1<br />

2 Niederschriften vom 30.08.2010 und 08.09.2010<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller verteilt an die Ortsratsmitglieder die fehlende 1. Seite<br />

aus dem Öffentlichen Teil der Niederschrift vom 08.09.2010.<br />

3 Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />

Gutachterliches Planverfahren <strong>Stadt</strong>mitte <strong>Bexbach</strong><br />

hier: Sach- und Verfahrensstand<br />

Vorlage: 274/2009-2014<br />

Herr Hary stellt das Gutachterliche Planverfahren vor. Er erklärt, dass die 12 Lokalakteure<br />

noch am heutigen Abend tagen aus Ihrer Gruppe 2 Sprecher wählen werden, die zukünftig<br />

der 16-köpfigen Lenkungsgruppe angehören.<br />

Er bittet den Ortsrat <strong>Bexbach</strong> bei irgendwelchen Missständen direkt Bescheid zu geben,<br />

verteilt die Lösungsvorschläge und bittet um bearbeiteten Rücklauf bis 03.11.2010, da dies<br />

an das Ministerium weitergeleitet werden muss.<br />

Weiterhin informiert Herr Hary die Ortsratsmitglieder über die geplanten Workshops. Am<br />

17. Januar 2011 wird das Planungsteam seine ersten Ergebnisse präsentieren. Am<br />

02. 03.2011 wird die letzte Fassung vorgestellt und dann an den <strong>Stadt</strong>rat weitergeleitet.<br />

Herr Baßler bittet um Erstellung einer Problemanalyse und findet die Variante 1 sinnvoller,<br />

da somit die Verkehrsbelastung in der Schwalbengasse minimiert wird.<br />

Herr Hary weist die Ortsratsmitglieder darauf hin, dass die Vorlage bisher<br />

Lösungsvorschläge sind und die Konzepte der 2 bzw. 3 Planungsteams abgewartet werden<br />

sollen. Weiterhin teilt Herr Hary mit, dass das Verkehrsbüro Schwarz, Saarbrücken mit im<br />

Thema involviert ist.<br />

Dem Vorschlag von Herrn Hary stimmt der Ortsrat zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0


4 Aufstellung des Bebauungsplans "<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>"<br />

Vorlage: 270/2009-2014<br />

Herr Hary stellt den Bebauungsplan vor und verweist auf ein zu erstellendes Einzelhandelskonzept<br />

mit der Begründung, einer Eröffnung von Spielkasinos vorzubeugen.<br />

Herr Baßler verweist auf die Ortsratssitzung vom 30.08.2010 in der diese Thematik bereits<br />

besprochen wurde. Weiterhin bittet Herr Baßler um einen Bebauungsplan und Berücksichtigung<br />

der Wege vor allem für die älteren Bürger.<br />

Herr Obermann weist auf den Beschluss lt. Ortsratssitzung vom 30.08.2010 und erteilt<br />

weiterhin seine Zustimmung.<br />

Herr Braß hinterfragt, wer das Einzelhandelskonzept erstellt.<br />

Herr Hary erklärt, dass mit dem Ministerium geregelt wird, welche Form der Umsetzung<br />

infrage kommt unter Einbindung des Gewerbevereins.<br />

Beschluss:<br />

1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Stadt</strong>kern <strong>Bexbach</strong>“ wird gem. § Abs. 1 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Das Gebiet liegt zwischen der protestantischen Pfarrkirche, der Uhlandstraße, der<br />

Güterstraße und der Kolpingstraße.<br />

2. Für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes sind im Haushaltsjahr 2011<br />

entsprechende Mittel einzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

5 Abriss des städtischen Wohngebäudes "Fasanenweg 9 bis 15" im <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 240/2009-2014<br />

Herr Kilian teilt dem Ortsrat mit, dass der Abriss in den nächsten 6-7 Wochen erfolgen kann<br />

und dass die Finanzierung über den Deckungskreis erfolgt. Weiterhin weist er auf eine<br />

entstehenden Nutzungsfläche von 798 m² hin.<br />

Beschluss:<br />

1. das stadteigene Wohngebäude „Fasanenweg 9 bis 15“ im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong> wird<br />

abgerissen<br />

2. die bestehenden Holzschuppen in dem Gartengelände nördlich des Wohngebäudes<br />

werden entfernt<br />

3. die Finanzierung erfolgt über den Deckungskreis<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

6 Änderung der Friedhofsatzung;


hier: Aufhebung des geschützten Feldes (PG) in <strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 272/2009-2014<br />

Herr Kilian erklärt dem Ortsrat, dass lt. Satzung zwischen 1982 und 1984 beschlossen wurde<br />

ein geschütztes Feld zu schaffen.<br />

Herr Urban hinterfragt, ob die geschützten Grabfelder beantragt werden müssen.<br />

Herr Kilian weist darauf hin, dass die Angehörigen vor Einfriedung informiert wurden, dass es<br />

sich um ein geschütztes Feld handele und hier keine Einfassungen bzw. Platten installiert<br />

werden dürfen.<br />

Beschluss:<br />

Der Orstrat lehnt den Antrag ab und bittet um Wiedervorlage, wenn die Hinterbliebenen<br />

hierzu Stellung bezogen haben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

5 5 1<br />

7 Errichtung eines Multifunktionsfeldes an der Gesamtschule / Goetheschule;<br />

hier: Standortentscheidung – Gestattungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bexbach</strong> u. dem Saarpfalz-Kreis<br />

Vorlage: 273/2009-2014<br />

Herr Kilian informiert die Ortsratsmitglieder, dass die Maßnahme von der Landesregierung<br />

gezahlt wird.<br />

Die nachfolgenden offenen Fragen werden seitens Herr Kilian geklärt und werden<br />

Bestandteile des zu schließenden Vertrages:<br />

- Wer führt die Nachmittags- und Aufsichtspflicht?<br />

- Wer hat die Haftpflicht?<br />

- Zugang: Wer schließt?<br />

Beschluss:<br />

Der Errichtung des Multifunktionsfeldes entsprechend den Plänen vom 30.09.2010 an der<br />

Gesamtschule / Goetheschule in <strong>Bexbach</strong> wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt<br />

einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen.<br />

Die Projekt- und Kostenverantwortung liegt beim Saarpfalz-Kreis.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

8 Bebauungsplan "An der Homburger Straße, 2. Änderung"; Beschluss zur<br />

Änderung und frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

Vorlage: 1 - 231/2009-2014<br />

Herr Baßler erklärt, dass der Tagesordnungspunkt bereits in der Ortsratssitzung am<br />

30.08.2010 besprochen wurde und stimmt dem 2. Antrag zu.<br />

Herr Obermann stimmt dem 2. Antrag zu.<br />

Beschluss:<br />

Die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Homburger Straße“ wird gem. § 2 (1) BauGB


i.V.m. § 1 (8) BauGB beschlossen.<br />

Der Planbereich ist identisch mit den Bebauungsplänen „An der Homburger Straße“ und „An<br />

der Homburger Straße, 1. Änderung“. Die nördliche Grenze bildet die Auguststraße, die<br />

südliche Grenze die Bahnlinie. Die östliche Grenze wird durch die Gemarkungsgrenzen zu<br />

Kleinottweiler und Niederbexbach gebildet:<br />

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Behörden und<br />

Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Änderung berührt werden kann,<br />

werden von der Bürgerbeteiligung unterrichtet und auch im Hinblick auf den erforderlichen<br />

Umfang und Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung aufgefordert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

9 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des<br />

Bebauungsplans "An der Homburger Straße"<br />

Vorlage: 2 - 231/2009-2014<br />

Der Ortsrat stimmt dem Erlass der Veränderungssperre zu.<br />

Beschluss:<br />

Für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplans „An der Homburger Straße, 2. Änderung"<br />

wird eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über die Veränderungssperre in der Gemarkung <strong>Bexbach</strong><br />

für einen Bereich zwischen der Auguststraße und der Bahn.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am auf Grund der §§ 14 und<br />

16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

(BGBl. I S. 2414) und des § § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung<br />

vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Zu sichernde Planung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das in § 2<br />

bezeichnete Gebiet im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Bexbach</strong> die bestehenden Bebauungspläne zu ändern. Zur<br />

Sicherung der Planung für diese Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.<br />

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als<br />

Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.<br />

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre<br />

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen<br />

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht<br />

beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:<br />

a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen<br />

Anlagen zum Inhalt haben, und<br />

b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen,<br />

Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;<br />

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der<br />

Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.<br />

(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt<br />

worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des


Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem<br />

Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie<br />

Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden<br />

von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im amtlichen<br />

Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom<br />

Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der<br />

Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene<br />

Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und<br />

soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich gilt.<br />

Anlage zur Veränderungssperre gem. § 2: Räumlicher Geltungsbereich<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

10 Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten<br />

durch Satzung<br />

Vorlage: 256/2009-2014<br />

Herr Baßler stimmt den zu errichtenden Werbeanlagen nach Einhaltung der detaillierten<br />

Auflistungen zu.<br />

Herr Leinemann spricht die Regelung der Wahlwerbung lt. § 5 an. Die Bürger fühlen sich<br />

durch Wahlwerbeplakate belästigt. Herr Leinemann ist der Ansicht, dass für die Parteien die<br />

gleiche Regelung gelten soll, wie für Gewerbetreibende.<br />

Beschluss:<br />

Erlass Örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen und Warenautomaten durch<br />

Satzung gem. § 85 Landesbauordnung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> hat in seiner Sitzung am aufgrund § 85 Abs. 1 Nr. 1 der<br />

Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals<br />

geändert am 21.11.2007 (Amtsbl. 2008 S. 278) in Verbindung mit § 12<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />

682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 1673 zur Einführung der elektronischen<br />

Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215)<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und<br />

Warenautomaten<br />

Die Satzung wird gemäß Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom erlassen.<br />

Rechtliche Grundlagen: § 85 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland<br />

(Landesbauordnung -LBO) vom 18.02.2004, letztmals geändert am 21.11.2007 (Amtsbl.<br />

2008 S. 278) in Verbindung mit § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der<br />

Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.<br />

1673 zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt vom 11. Februar 2009<br />

(Amtsblatt des Saarlandes 2009, S. 1215).<br />

Allgemeiner Teil


§ 1 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> mit allen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen.<br />

§ 2 Begriffe<br />

(1) Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der<br />

Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom<br />

öffentlichen Verkehrs- oder Grünraum aus sichtbar sind.<br />

(2) Auf Warenautomaten, die auch als Werbeträger dienen, sind die Vorschriften dieser<br />

Satzung ebenfalls anzuwenden.<br />

§ 3 andere gesetzliche Regelungen<br />

Die Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne sowie weitergehende Vorschriften<br />

sonstiger Gesetze und Verordnungen bleiben unberührt, ebenso die Verpflichtung zum<br />

Einholen anderweitiger Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse und Zustimmungen.<br />

§ 4 Sicherheit und Ordnung<br />

Werbeanlagen sind so zu errichten, dass sie<br />

1. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden,<br />

2. keine vermeidbaren oder unzumutbaren Belästigungen verursachen,<br />

3. die besonderen Belange der Kinder, der Personen mit Behinderung und der alten<br />

Menschen berücksichtigen.<br />

§ 5 von der Satzung werden nicht erfasst<br />

(1) Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfs.<br />

(2) Plakate, die auf zeitlich befristete kulturelle oder sportliche Veranstaltungen hinweisen,<br />

sofern sie das Bogenformat 1/1 (59 cm x 84 cm - DIN-A-1) nicht überschreiten.<br />

Äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Art, Größe und Anbringungsort) gem.<br />

§ 85 (1) Nr. 1 LBO<br />

§ 6 Werbeanlagen im Außenbereich<br />

(1) An der Stätte der Leistung<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form,<br />

Werkstoff und Farbe anpassen.<br />

2. Werbeanlagen dürfen pro Grundstücksseite eine Gesamtansichtsfläche von 2 m²<br />

(Bogenformat 4/1) nicht überschreiten.


3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />

Traufhöhe der Gebäude nicht überschreiten.<br />

4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von<br />

2 m nicht übersteigen.<br />

5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />

Schriftzüge zulässig.<br />

(2) Sammelhinweisschilder vor Ortsdurchfahrten<br />

An jedem Ortseingang kann ein Sammelhinweisschild errichtet werden, das die Namen<br />

und die Art gewerblicher Betriebe des Ortsteils enthält.<br />

(3) Schilder und Zeichen an Verkehrsstraßen<br />

An Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen dürfen Hinweiszeichen angebracht werden,<br />

die im Interesse des Verkehrs auf außerhalb der Ortsdurchfahrt liegende gewerbliche<br />

Betriebe oder versteckt gelegene Stätten aufmerksam machen, eine Länge von 1,00 m<br />

und eine Höhe von 25 cm nicht überschreiten und mit ihrer Oberkante nicht höher als 2<br />

m über Erdgleiche stehen. Ausführung: weiße Schrift auf braunem Grund.<br />

(4) Werbeanlagen auf Flugplätzen, Sportanlagen und Versammlungsstätten<br />

Für die Dauer von Veranstaltungen<br />

Werbeanlagen auf dem Gelände sind ohne besondere Anforderungen an Größe, Form,<br />

Werkstoff und Farbe zulässig, sofern sie mit dem Charakter der Veranstaltung im<br />

Einklang stehen.<br />

Außerhalb von Veranstaltungen gilt Absatz 1.<br />

Unzulässig sind im gesamten Außenbereich:<br />

1. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

2. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />

3. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />

4. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

5. Litfaßsäulen<br />

6. Fahnen außerhalb des Messe- und Ausstellungsgeländes<br />

§ 7 Werbeanlagen im beplanten und nicht beplanten Innenbereich<br />

(1) Ahornstraße, Am Bremsberg, Am Gassenweg, Am Kleeacker, Am Rapsfeld, Am<br />

Schlinger, An der Drehscheibe, Auf dem Hanen, Bergmannsweg, Breslauer Straße,<br />

Danziger Straße, Eichenstraße, Flözstraße, Gassenweg, Gleiwitzer Straße, Glück-Auf-<br />

Straße, Görlitzer Straße, Hauerstraße, Hennrichstraße, Im Gessersfeld, Im Lupinenfeld,<br />

Im Querschlag, Im Reichertstal, Im Streb, Im Weizenschlag, Kiefernstraße, Klinkerweg,<br />

Knappenstraße, Königsberger Straße, Kohlstraße, Kurpfalzweg, Lärchenstraße,<br />

Leipziger Straße, Lindenstraße, Luftbahnweg, Luisenstraße, Marienstraße,<br />

Promenadenweg, Ringstraße, Rostocker Straße, Sonnenstraße, Stargarder Straße,<br />

Steigerweg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Turmstraße, Ziegelhütterweg, Zum Folloch,<br />

Zum Kornfeld, Zum Letten und Zum Ringofen.


Die Gebiete sind mit Ein- und Zweifamilienhäusern aufgelockert bebaut, häufig mit<br />

Vorgärten. Es gibt insgesamt einen hohen Grünflächenanteil. Um den ruhigen<br />

Wohngebietscharakter zu erhalten, werden folgende Festsetzungen getroffen:<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />

und Farbe anpassen.<br />

2. Sie dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 0,5 m² (1/1 Bogenformat) pro<br />

Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />

3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Hinweisschilder dürfen die<br />

Traufhöhe der Gebäude nicht überschreiten.<br />

4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von<br />

1,50 m nicht übersteigen.<br />

Unzulässig sind:<br />

1. Werbeanlagen auf Fensterflächen<br />

2. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

3. Werbeanlagen mit Bewegungen oder Sujetwechsel<br />

4. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />

5. Video-Boards<br />

6. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

7. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />

8. Fahnen<br />

(2) Aloys-Nesseler-Platz, Bahnhofstraße, Güterstraße, Johannes-Bossung-Straße,<br />

Kleinottweilerstraße bis zu den Anwesen 71 (nördlich) bzw. 74 (südlich) und<br />

Rathausstraße.<br />

In den Straßen findet sich ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Das Gebiet ist eng<br />

bebaut, zum großen Teil in geschlossener Bauweise. Die Gebäude stehen überwiegend<br />

direkt an der Hinterkante des Bürgersteigs. Vor allem in der Innenstadt ist noch eine Reihe<br />

alter Bausubstanz erhalten. Entsprechend dem Gebietscharakter werden folgende<br />

Festsetzungen getroffen:<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />

und Farbe anpassen.<br />

2. Alle Werbeanlagen dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 3 m² (Bogenformat 6/1) pro<br />

Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />

3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />

Traufhöhe nicht überschreiten.<br />

4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von 3<br />

m nicht übersteigen.<br />

5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />

Schriftzüge zulässig.<br />

6. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />

7. Ausgenommen von der Größenbeschränkung sind Hinweisschilder an Tankstellen, die<br />

mit dem Tankvorgang in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Preisschilder, Angabe<br />

des Betreibers).<br />

Unzulässig sind:<br />

1. Werbeanlagen mit wechselndem Licht<br />

2. Video-Boards<br />

3. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

4. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag


5. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

(3) großflächiger Einzelhandel<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />

und Farbe anpassen.<br />

2. Werbeanlagen bis 4 m² Ansichtsfläche (Bogenformat 8/1) und einer Höhe von 6 m.<br />

3. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />

Unzulässig sind:<br />

1. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

2. Werbung mit wechselndem Licht<br />

3. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />

4. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

(4) Gewerbegebiete<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />

und Farbe anpassen.<br />

2. Werbeanlagen bis 4 m² Ansichtsfläche (Bogenformat 8/1) und einer Höhe von 6 m.<br />

3. Fahnenstangen dürfen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten.<br />

4. An den Zufahrten zu Gewerbegebieten ist die Aufstellung von Sammel-Hinweisschildern<br />

zulässig. Dabei darf pro Gewerbebetrieb nur 1 Schild angebracht werden. Aussehen:<br />

Schwarze Schrift auf weißem Grund oder Firmenlogo.<br />

5. An Straßenabzweigungen in den Gewerbegebieten dürfen Hinweisschilder angebracht<br />

werden, die auf die in der Straße ansässigen Firmen hinweisen. Größe der Schilder:<br />

Länge: 80 cm, Breite: 30 cm. Schwarze Schrift auf weißem Grund oder Firmenlogo.<br />

Unzulässig sind:<br />

5. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

6. Werbung mit wechselndem Licht<br />

7. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />

8. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

(5) Sonstige Bereiche<br />

Für die Bereiche der Straßen, die nicht unter § 6 und § 7, Abs. 1 - 4 fallen, gelten folgende<br />

Festsetzungen:<br />

1. Werbeanlagen müssen sich dem Charakter des Gebäudes in Maßstab, Form, Werkstoff<br />

und Farbe anpassen.<br />

2. Werbeanlagen dürfen eine Gesamtansichtsfläche von 2 m² (Bogenformat 4/1) pro<br />

Grundstücksseite nicht überschreiten.<br />

3. Die Oberkanten der an den Gebäuden angebrachten Werbeanlagen dürfen die<br />

Traufhöhe nicht überschreiten<br />

4. Die Oberkante freistehender Werbeanlagen darf inklusive Werbeträger eine Höhe von 3<br />

m nicht übersteigen.<br />

5. Als Werbung auf Fensterflächen sind nur direkt auf die Scheibe aufgebrachte<br />

Schriftzüge zulässig.<br />

6. Ausgenommen von der Größenbeschränkung sind Hinweisschilder an Tankstellen, die<br />

mit dem Tankvorgang in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Preisschilder, Angabe<br />

des Betreibers).<br />

Unzulässig sind:


1. Werbeanlagen an Einfriedigungen<br />

2. Beleuchtete und leuchtende Werbeanlagen<br />

3. Werbeanlagen mit Bewegungen oder Sujetwechsel<br />

4. Video-Boards<br />

5. Skybeamer (Himmelsstrahler)<br />

6. Tafeln und Flächen für Zettel- und Bogenanschlag<br />

7. Fahnen<br />

§ 8 Werbeanlagen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen<br />

(1) Werbeanlagen an Brückenüberspannungen sind nur für die Dauer zeitlich befristeter<br />

Veranstaltungen zulässig. Die Plakatierung der Brückenpfeiler ist nicht zulässig.<br />

(2) Für alle Werbeanlagen, die in den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen auskragen<br />

oder die in der öffentlichen Verkehrsfläche liegen, gelten die Vorschriften dieser Satzung. Sie<br />

bedürfen außerdem der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Darüber hinaus wird auf § 3 dieser<br />

Satzung verwiesen.<br />

§ 9 Ausnahmen<br />

Ausnahmen von dieser Satzung können für solche Werbeanlagen zugelassen werden, die<br />

für Ankündigungen kultureller oder sportlicher Veranstaltungen bestimmt sind.<br />

§ 10 Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt<br />

ordnungswidrig im Sinne des § 87 der Landesbauordnung des Saarlandes vom 18.02.2004,<br />

geändert am 21.11.2007.<br />

§ 11 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im amtlichen<br />

Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> in Kraft.<br />

<strong>Bexbach</strong>, den Der Bürgermeister<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

10 0 1<br />

11 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Umwelt"<br />

hier: Beteiligung gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 1, Saarländisches<br />

Landesplanungsgesetz<br />

Vorlage: 269/2009-2014<br />

Herr Baßler ist der Ansicht, dass in <strong>Bexbach</strong> Mitte keine Möglichkeit zur Erstellung von<br />

Windkrafträdern besteht. Zudem ist diese Entscheidung die von der Verwaltung getroffen


werden muss. Er bittet jedoch zu berücksichtigen, dass bei Umsetzung der Abstand zu den<br />

Wohngebieten eingehalten wird und weist auf den entstehenden Lärm sowie<br />

Schattenbildung hin.<br />

Herr Leinemann weist darauf hin, dass der Ortsrat keine Entscheidungsgewalt hat.<br />

Beschluss:<br />

1. Der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt“ wird<br />

zugestimmt.<br />

2. Für die Erstellung eines „Teilflächennutzungsplanes Windkraft“ sind im Haushaltsjahr<br />

2011 entsprechende Mittel einzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

10 0 1<br />

12 Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bexbach</strong><br />

Vorlage: 266/2009-2014<br />

Herr Baßler weist die Ortsratsmitglieder darauf hin, dass § 5, Abs. 3 unbedingt eingehalten<br />

werden muss. Es ist unmöglich Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen dem <strong>Stadt</strong>rat<br />

zuzustellen.<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller verliest das Schreiben des Bürgermeisters vom<br />

01.06.2010 Einberufung von Ortsratssitzungen.<br />

Herr Braß moniert die Regelung der Auskunftserteilung durch die Verwaltung. Diese ist<br />

jedoch nicht in den Richtlinien festgehalten. Weiterhin verweist er auf die Abstimmung des<br />

Ortsrates Oberbexbach, der die Richtlinien abgelehnt hat. Da keine Richtlinien für den<br />

<strong>Stadt</strong>rat erstellt sind, sollte es auch keine für den Ortsrat geben.<br />

Herr Obermann befindet die Richtlinien als in Ordnung.<br />

Herr Leinemann ist der Ansicht, dass im KSVG alles geregelt ist und es somit keiner<br />

Richtlinien bedarf.<br />

Herr Baßler weist darauf hin, dass die Richtlinien fasst zu 100 % dem KSVG entsprechen<br />

und erklärt, dass weder was hinzugefügt noch weggelassen wurde.<br />

Beschluss:<br />

Die Richtlinien über die Erledigung von Aufgaben durch die Ortsräte in der <strong>Bexbach</strong> werden<br />

in der beiliegenden Form beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

7 2 2<br />

13 Konzessionsvertrag mit <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong> GmbH<br />

hier: vorzeitige Beendigung<br />

Vorlage: 250/2009-2014<br />

Herr Baßler stimmt einer vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages mit den<br />

<strong>Stadt</strong>werken zu. Er vertritt die Ansicht, dass somit Arbeitsplätze in <strong>Bexbach</strong> erhalten bleiben<br />

sowie die Erwirtschaftung weiter in <strong>Bexbach</strong> verbleibt.<br />

Herr Obermann ist der gleichen Ansicht, wie Herr Baßler und verweist auch darauf, dass die<br />

meisten Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>werke aus <strong>Bexbach</strong> bzw. den einzelnen Ortsteilen stammen.


Beschluss:<br />

Der Konzessionsvertrag vom 03.11.1992 zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bexbach</strong> und der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bexbach</strong><br />

GmbH wird einvernehmlich zum 31.12.2011 vorzeitig beendet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

11 0 0<br />

14 Anfragen und Informationen<br />

14.1 Neue Trafostation neben der Brennerei<br />

Der Orstvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass das bestehende<br />

Trafo-Gebäude neben der Brennerei total veraltet ist und außer Betrieb genommen wird.<br />

Eine neue Trafo-Station (wie Sandgrube) wird installiert.<br />

14.2 Volkstrauertag<br />

Der Orstvorsteher Franz-Josef Müller lädt die Ortsratsmitglieder zur diesjährigen<br />

Kranzniederlegung am Volkstrauertag ein.<br />

14.3 Sammlung Kriegsgräberopfer<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass die <strong>Bexbach</strong>er<br />

Jugendfeuerwehr ab 30.10.2010 die Sammlung der Kriegsgräberopfer durchführt.<br />

14.4 Martinsfeier<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller bittet die Ortsratsmitglieder um Mithilfe zur Verteilung<br />

der Martinsbrezeln am 10.11.2010.<br />

14.5 Weihnachtsmarkt<br />

Der Ortsvorsteher Franz-Josef Müller teilt den Ortsratsmitgliedern mit, dass der<br />

Weihnachtsmarkt in diesem Jahr vom 03. bis 05.12.2010 stattfindet. Eine entsprechende<br />

Pressemitteilung erfolgt.<br />

14.6 Anfragen an FB II lt. OR-Sitzung vom 30.08.2010<br />

Die Anfragen an den FB II betreffend die Ortsratssitzung vom 30.08.2010 sind dieser<br />

Niederschrift beigelegt.<br />

14.7 Begrünung Wellesweilerstraße<br />

Herr Böhm erfragt was sich in der Angelegenheit Begrünung der Wellesweilerstraße ergeben<br />

hat.<br />

Der Ortsvorsteher teilt mit, dass eine Befragung der Anwohner stattfinden wird.


14.8 Leerungssystem der EVS ab 2011<br />

Herr Böhm verweist auf die Annonce in den Höcherberg-Nachrichten vom 14.10.2010 in der<br />

bekannt gegeben wurde, dass der <strong>Stadt</strong>- bzw. Gemeinderat sich für das Leerungssystem<br />

entschieden. Herr Böhm weist darauf hin, dass Ortsräte nicht gehört wurden. Weiterhin sei<br />

das bei uns laufende System ab Januar 2011 überteuert, worin Herr Braß zustimmt und auf<br />

eine Erhöhung um 47 % hinweist. Lt. Herrn Böhm ist das Verwiegesystem, das bessere<br />

System, was sich in St. Wendel bewahrheitet hat. Hier sind die Kosten bis zu 21 % minimiert<br />

worden.<br />

Des weiteren sieht Herr Böhm ein Problem mit den Bürgern die Kleinkinder haben. Hier<br />

muss eine Lösung geschaffen werden, eventuell durch Babysäcke.<br />

14.9 Änderungen im Hallenbad<br />

Frau Ernst hat Beschwerden von Seiten der Behindertensportgruppe erhalten. Die<br />

Stomapatienten monieren den fehlenden Duschvorhang in der Männerduschkabine. Des<br />

weiteren hat Frau Ernst Beschwerden erhalten, dass vom Schwimmbad direktes Blickfeld<br />

zum Durchgang der Männerdusche besteht.<br />

Hier müsste seitens der <strong>Stadt</strong>werke dringend Abhilfe geschaffen werden.<br />

Des weiteren sollte in die Hausordnung mit aufgenommen werden, dass Bürger mit längeren<br />

Haaren, die Haare zusammenbinden sollen.<br />

14.10 Starker Baumwuchs Hochstraße<br />

Herr Kribelbauer weist auf eine stark gewachsene Birke auf der Hochstraße in Höhe der<br />

Bushaltestelle / Zöllner hin.<br />

Es ergeht die Bitte an den Baubetriebshof, die Birke zu entfernen.<br />

14.11 Baumwuchs Efeuweg 23<br />

Herr Braß weist auf den starken Baumwuchs im Efeuweg 23 hin. Der Baum muss dringend<br />

zurück geschnitten werden.<br />

14.12 Öffentliche Toilette am Bahnhof<br />

Herr Kleer verweist auf die immer noch geschlossene Toilette Bahnhofsplatz.<br />

Der Ortsvorsteher teilt den Ortsratsmitglieder mit, dass hier eine Nachrüstung stattfinden<br />

wird und nach Fertigstellung die Toilette zur Verfügung steht.<br />

14.13 Bau eines Zebrastreifens auf der Hochstraße<br />

Frau Ernst ist von Bürgern auf einen Zebrastreifen angesprochen worden, der auf der<br />

Hochstraße in Höhe Bäckerei Zöllner dringend von Nutze wäre. Schulkinder, die die<br />

Hochstraße überqueren müssen um an die Bushaltestelle zu gelangen, sind sehr starkem<br />

Straßenverkehr ausgesetzt.<br />

Es ergeht die Bitte an den FB II entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Vorsitz Schriftführung

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