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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die DSF <strong>Justizzentrum</strong> GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft»)<br />

ist eine deutsche Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Fondsgesellschaft<br />

wurde als Vorratsgesellschaft auf unbestimmte Zeit gegründet.<br />

Die wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Abschluss<br />

diverser Verträge erfolgte am 26.02.2009.<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind der Erwerb,<br />

die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien<br />

und/oder die Beteiligung an einem anderen Unternehmen,<br />

welches den gleichen oder einen vergleichbaren<br />

Gegenstand hat, und alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Angelegenheiten, insbesondere die Beteiligung<br />

an der real invest Schloßstraße GmbH, zukünftig nach<br />

Umwandlung und Umfirmierung DSF Gera GmbH & Co.<br />

KG («Besitzgesellschaft»). Die Fondsgesellschaft ist zu<br />

allen Rechtgeschäften, Rechtshandlungen oder Maßnahmen<br />

aller Art berechtigt, die geeignet erscheinen,<br />

den erwähnten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.<br />

Die Grundlage der Fondsgesellschaft bildet der am<br />

Ende dieses Verkaufsprospekts abgedruckte Gesellschaftsvertrag.<br />

§§ Verweise ohne Nennung des Vertrages<br />

in diesem Abschnitt sind solche des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gelten ergänzend,<br />

soweit nichts anderes im Treuhandvertrag<br />

geregelt ist, auch für die Treugeber (Präambel Abs. 5<br />

Treuhandvertrag).<br />

Die Gesellschafter<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DSF<br />

Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Treuhandkommanditistin wird<br />

die DSF Treuhand GmbH, über welche sich Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen können.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat keine<br />

Einlage geleistet, ist nicht am Vermögen der Fondsge-<br />

sellschaft beteiligt und nimmt nicht am Gewinn und<br />

Verlust teil (§ 4 Abs. 1). Ihr Stammkapital beträgt EUR<br />

25.000 und ist vollständig eingezahlt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin weicht von den gesetzlichen Regelungen<br />

wie folgt ab: Die Geschäftsführer sind von dem<br />

Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit.<br />

Ein Wettbewerbsverbot besteht weder für die Gesellschafter<br />

noch die Geschäftsführer. Rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen eines Gesellschafters über seinen Geschäftsanteil<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines zustimmenden<br />

Beschlusses der anderen Gesellschafter,<br />

der einer Mehrheit von 75% aller ihrer Stimmen bedarf.<br />

Die Gesellschaft kann von ihren Gesellschaftern die Erstattung<br />

eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands der Gesellschaft verlangen. Außerdem<br />

gilt, wird durch ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters<br />

oder seiner unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Gesellschafter eine Grunderwerbsteuerschuld der<br />

Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der sie mittelbar<br />

oder unmittelbar beteiligt ist, begründet, so ist dieser<br />

Gesellschafter insoweit der Gesellschaft zum Ausgleich<br />

verpflichtet. Weitere von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichende Bestimmungen hinsichtlich des<br />

Gesellschaftsvertrages der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestehen nicht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht bzgl.<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin von den gesetzlichen<br />

Regelungen wie folgt ab: Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin verfügt über 10 Stimmen, obwohl<br />

sie keine Einlage geleistet hat. Sie ist von dem<br />

Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit. Sie<br />

ist zur Vornahme von zahlreichen Handlungen ermächtigt,<br />

siehe unten «Ermächtigungen». Zur Geschäftsführung<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin gemeinsam<br />

mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

berechtigt und verpflichtet. Weitere von den gesetzlichen<br />

Regelungen abweichende Bestimmungen bestehen<br />

nicht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat eine<br />

Pflichteinlage in Höhe von EUR 2.000 geleistet. Ihre<br />

Haftsumme beträgt EUR 20 (§ 4 Abs. 2).<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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