Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Die DSF übernimmt die Kosten einer Gesellschafterversammlung<br />
(Präsenz) pro Jahr. Sämtliche Kosten<br />
für darüber hinaus gehende Versammlungen, wie z. B.<br />
Raumkosten, Verpflegungskosten, Kosten des Versammlungsleiters<br />
und Kosten externer Dienstleister für<br />
die Stimmauszählung, trägt die Fondsgesellschaft.<br />
Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft. Das Entgelt für den Liquidator<br />
ist von der Fondsverwaltungsgebühr mit umfasst,<br />
sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />
die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />
Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum jeweiligen Kalenderjahresende von jeder der Vertragsparteien<br />
gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />
31.12.2014.<br />
Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />
soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des An-<br />
spruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden schriftlich geltend zu machen.<br />
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
Vertrag über die Alleinvermittlung<br />
von Kaufverträgen<br />
Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft eine Veräußerung ihres Anteils<br />
an der Besitzgesellschaft beschließt, ist die Deutsche<br />
Structured Finance GmbH («DSF») damit beauftragt,<br />
einen Kaufvertrag bzw. mehrere anteilige Kaufverträge<br />
für diesen Anteil zu vermitteln. Die DSF übernimmt<br />
dabei insbesondere folgende Leistungen: Ermittlung<br />
geeigneter Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung<br />
und Führung von Vertragsverhandlungen sowie<br />
Vorlage unterschriftsreifer Kaufverträge.<br />
Für ihre Tätigkeit erhält die DSF eine Vergütung, die<br />
sich wie folgt berechnet: Wert der Immobilie in Euro x<br />
vermittelter Anteil an der Besitzgesellschaft in % x 0,5<br />
%. Es ist der Wert der Immobilie anzusetzen, der für<br />
96<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
die Bewertung des Anteils in dem vermittelten Kaufvertrag<br />
zugrunde gelegt wurde. Für die Vermittlung von<br />
Anteilen an Gesellschaften fällt nach § 4 Ziff. 8 lit. f<br />
UStG keine Umsatzsteuer an. Die von der Fondsgesellschaft<br />
an die DSF zu zahlende Vergütung enthält daher<br />
keinen Umsatzsteueranteil. Sollte sich die Rechtslage<br />
bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit ändern und sich daraus<br />
ergeben, dass für die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften<br />
Umsatzsteuer zu zahlen ist, so ist in der o.<br />
g. durch die Fondsgesellschaft zu leistenden Vergütung<br />
die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Vergütungsanspruch<br />
entsteht mit Unterzeichnung des<br />
Kaufvertrages und ist nach Rechnungsstellung der DSF<br />
fällig. Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />
entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />
nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />
Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und<br />
Steuerberatung zur Erstellung des Kaufvertrages.<br />
Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />
die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />
vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />
Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft<br />
zunächst bis zum 31. Dezember 2014. Er verlängert<br />
sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />
unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.<br />
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt. Der Vertrag endet spätestens mit der Veräußerung<br />
des Anteils der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft.<br />
Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />
soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />
geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.