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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die DSF übernimmt die Kosten einer Gesellschafterversammlung<br />

(Präsenz) pro Jahr. Sämtliche Kosten<br />

für darüber hinaus gehende Versammlungen, wie z. B.<br />

Raumkosten, Verpflegungskosten, Kosten des Versammlungsleiters<br />

und Kosten externer Dienstleister für<br />

die Stimmauszählung, trägt die Fondsgesellschaft.<br />

Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft. Das Entgelt für den Liquidator<br />

ist von der Fondsverwaltungsgebühr mit umfasst,<br />

sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />

Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum jeweiligen Kalenderjahresende von jeder der Vertragsparteien<br />

gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />

31.12.2014.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des An-<br />

spruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden schriftlich geltend zu machen.<br />

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vertrag über die Alleinvermittlung<br />

von Kaufverträgen<br />

Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft eine Veräußerung ihres Anteils<br />

an der Besitzgesellschaft beschließt, ist die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH («DSF») damit beauftragt,<br />

einen Kaufvertrag bzw. mehrere anteilige Kaufverträge<br />

für diesen Anteil zu vermitteln. Die DSF übernimmt<br />

dabei insbesondere folgende Leistungen: Ermittlung<br />

geeigneter Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung<br />

und Führung von Vertragsverhandlungen sowie<br />

Vorlage unterschriftsreifer Kaufverträge.<br />

Für ihre Tätigkeit erhält die DSF eine Vergütung, die<br />

sich wie folgt berechnet: Wert der Immobilie in Euro x<br />

vermittelter Anteil an der Besitzgesellschaft in % x 0,5<br />

%. Es ist der Wert der Immobilie anzusetzen, der für<br />

96<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

die Bewertung des Anteils in dem vermittelten Kaufvertrag<br />

zugrunde gelegt wurde. Für die Vermittlung von<br />

Anteilen an Gesellschaften fällt nach § 4 Ziff. 8 lit. f<br />

UStG keine Umsatzsteuer an. Die von der Fondsgesellschaft<br />

an die DSF zu zahlende Vergütung enthält daher<br />

keinen Umsatzsteueranteil. Sollte sich die Rechtslage<br />

bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit ändern und sich daraus<br />

ergeben, dass für die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften<br />

Umsatzsteuer zu zahlen ist, so ist in der o.<br />

g. durch die Fondsgesellschaft zu leistenden Vergütung<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit Unterzeichnung des<br />

Kaufvertrages und ist nach Rechnungsstellung der DSF<br />

fällig. Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />

entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />

nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />

Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und<br />

Steuerberatung zur Erstellung des Kaufvertrages.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft<br />

zunächst bis zum 31. Dezember 2014. Er verlängert<br />

sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />

unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.<br />

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Der Vertrag endet spätestens mit der Veräußerung<br />

des Anteils der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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