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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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oder b) am Tag der Leistung der DSF unter der Platzierungs-<br />

und Einzahlungsgarantie oder c) innerhalb von<br />

vier Wochen ab Ausübung des Rücktrittsrechtes vom<br />

Anteilskaufvertrag bzgl. des 94 % Anteils an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche<br />

auf Schadensersatz, soweit sie nicht auf einem grob<br />

fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten gründen,<br />

verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Entstehung des Anspruchs. Schadensersatzansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />

Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />

schriftlich geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt<br />

am Main.<br />

Vertrag über die laufende Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») am 10.09/15.09.2009 mit der<br />

laufenden Verwaltung des Gesellschaftsvermögens<br />

und der Betreuung der Investoren beauftragt.<br />

Die DSF übernimmt dabei insbesondere folgende<br />

Aufgaben: Führung des Rechnungswesens, Erstellung<br />

des Rechenschaftsberichts inklusive Jahresabschluss,<br />

Veranlassung der Jahresabschlussprüfungen, Erstellung<br />

der Steuererklärungen der Fondsgesellschaft, Mitwirkung<br />

bei Betriebsprüfungen, Durchführung von<br />

Ausschüttungen, Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen,<br />

Management und Controlling aller von<br />

der Fondsgesellschaft abgeschlossenen und zukünftig<br />

abzuschließenden Verträge, Erledigung sämtlicher Aufgaben,<br />

die mit der Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an der Besitzgesellschaft verbunden sind, sowie<br />

Durchführung der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />

Die DSF kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag an geeignete Dritte übertragen.<br />

Die DSF übernimmt im Verhältnis zu Dritten im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung sämtliche Verwaltungskosten<br />

inklusive der Kosten für die Prüfung<br />

der Jahresabschlüsse. Ausgenommen davon sind die<br />

vertraglich geregelten Ausnahmen und die Aufwen-<br />

dungen für Rechtsberatung, die im Zusammenhang<br />

mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag anfallen. Diese<br />

zahlt die Fondsgesellschaft selbst.<br />

Als Vergütung erhält die DSF für die Jahre 2010 bis<br />

2019 eine jährliche Pauschalvergütung i. H. v. anfänglich<br />

EUR 5.000 zzgl. USt. Diese Vergütung erhöht sich<br />

alle fünf Jahre um jeweils 5 %, erstmals zum<br />

01.01.2015. Für die Jahre ab 2020 erhält die DSF eine<br />

jährliche Pauschalvergütung i. H. v. anfänglich EUR<br />

11.025 zzgl. USt. welche sich ebenfalls alle fünf Jahre<br />

um jeweils 5 %, erstmals zum 01.01.2025, erhöht. Die<br />

jeweilige Vergütung ist monatlich anteilig, jeweils nach<br />

Rechnungsstellung der DSF, fällig und zahlbar.<br />

Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands im<br />

Rahmen der Einrichtung des Geschäftsbetriebs, der<br />

Kapitalerhöhung und des Erwerbs des Anteils in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft steht der DSF im<br />

Jahr 2009 eine Vergütung i. H. v. EUR 55.000 zzgl.<br />

USt. zu. Dieser Anspruch entsteht mit Beitritt des ersten<br />

Investors und ist fällig bei vollständiger Einzahlung<br />

der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren bzw. am Tag der Leistung<br />

der DSF unter der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie.<br />

Sofern die Fremdkosten inklusive Unterbeauftragungen<br />

für die Durchführung der übernommenen Aufgaben<br />

90 % der Pauschalvergütung übersteigen, wird<br />

die Fondsgesellschaft die über diese Grenze hinaus<br />

entstandenen Fremdkosten der DSF erstatten.<br />

Sollten der DSF außerplanmäßige Kosten insbesondere<br />

durch Sonderrechtsnachfolge entstehen, so kann<br />

sie die Kosten der Fondsgesellschaft in Rechnung stellen,<br />

sofern diese den ausscheidenden Gesellschafter<br />

mit den Kosten belasten kann.<br />

Kosten der DSF im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />

Einigungsverfahren werden der DSF<br />

durch die Fondsgesellschaft in nachgewiesener Höhe<br />

gesondert erstattet.<br />

Die DSF hat Anspruch auf die gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft von Investoren tatsächlich<br />

gezahlten Bearbeitungspauschalen, z. B. bei Übertragung<br />

der Beteiligung.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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