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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt sukzessive<br />

aus der Platzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

jeweils zum Ende der nächsten Zinsbindungsfrist<br />

und spätestens am 29.10.2010.<br />

Die Bank erhält eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von EUR 46.250. Die Hälfte der Gebühr war bei Abschluss<br />

des Darlehensvertrags zur Zahlung fällig und<br />

die andere Hälfte ist bei Darlehensvalutierung, spätestens<br />

jedoch am 30.04.2010, zu zahlen.<br />

Die Bank erhält ebenfalls eine Bereitstellungsprovision<br />

von 3,0 % p. a. auf den gesamten noch nicht ausgezahlten<br />

Darlehensbetrag, soweit für diesen eine<br />

Festzinsvereinbarung getroffen wurde.<br />

Zu Gunsten der Bank erfolgt zur Besicherung u. a.<br />

eine Eintragung einer mit 15 % verzinslichen Buchgrundschuld<br />

in Höhe von EUR 9,25 Mio. und einer einmaligen<br />

Nebenleistung von 10 % zu Lasten des Grundstücks<br />

<strong>Justizzentrum</strong> Gera, Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1, die nachrangig gegenüber den Grundschulden<br />

des langfristigen Darlehensantrags der Besitzgesellschaft<br />

i. H. v. EUR 10,5 Mio. sind. Ferner wird der<br />

Anspruch auf Rückgewähr vor- und gleichrangiger<br />

Grundschulden der Fondsgesellschaft an die Bank abgetreten.<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH hat<br />

darüber hinaus eine Garantieerklärung abgegeben, wonach<br />

diese sich verpflichtet, für sämtliche Rückzahlungs-<br />

und Zinszahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

aufzukommen. Schließlich werden auch die<br />

Rechte und Ansprüche aus der Einzahlungsverpflichtung<br />

der Investoren nebst Verpfändung des Eigenkapital-Sammelkontos<br />

abgetreten.<br />

Der Bank steht unter anderem ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht zu, falls die Aareal Bank AG ihre<br />

Beteiligung an der Deutsche Structured Finance GmbH<br />

auf unter 51 % reduzieren sollte und es der Fondsgesellschaft<br />

in diesem Fall nicht gelingt, innerhalb von<br />

drei Monaten eine andere Sicherheit beizubringen. Ferner<br />

gibt es weitere Prämissen der Darlehensvergabe,<br />

die in der Sphäre der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH liegen und von dieser zu erfüllen sind. Die Vereinbarung<br />

unterliegt deutschem Recht.<br />

94<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Fremdkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH («DSF») am 26.02.2009 mündlich mit der<br />

Vermittlung, Beschaffung und Arrangierung des erforderlichen<br />

Fremdkapitals i. H. v. EUR 10,5 Mio. für die<br />

Fondsgesellschaft oder die Besitzgesellschaft beauftragt<br />

sowie mit der Vermittlung der in diesem Zusammenhang<br />

nach Entscheidung der Auftraggeberin erforderlichen<br />

Zinssicherungsgeschäfte. Diese Vereinbarung wurde am<br />

10.09/15.09.2009 schriftlich dokumentiert. Die Vermittlungsleistung<br />

kann auch durch Vermittlung der Übernahme<br />

bereits bestehender Darlehensverträge erfolgen.<br />

Sollte ein Darlehen und/oder ein Zinssicherungsgeschäft<br />

an die Besitzgesellschaft vermittelt werden, hat<br />

sich die DSF verpflichtet, gegenüber dem Darlehensgeber<br />

bzw. Zinssicherungspartner eine Garantie o.ä. zur<br />

Besicherung des Zinssicherungsgeschäftes abzugeben,<br />

sofern dies vom Darlehensgeber bzw. Zinssicherungspartner<br />

gefordert wird. Die Fondsgesellschaft<br />

stellt die DSF im Innenverhältnis von Ansprüchen des<br />

Darlehensgebers bzw. Zinssicherungspartners unter<br />

dieser Garantie o. ä. und der damit ggf. entstehenden<br />

Kosten frei. Die DSF wird Gebühren, die im Zusammenhang<br />

mit dem vermittelten Fremdkapital und den<br />

Zinssicherungsgeschäften von der Fondsgesellschaft<br />

oder der Besitzgesellschaft zu zahlen sind, bei Bedarf<br />

verauslagen und erhält diese von der Fondsgesellschaft<br />

erstattet, sobald der Anteilskaufvertrag (bzgl.<br />

des 94 % Anteils an der Besitzgesellschaft) vollzogen<br />

wird.<br />

Die einmalige Gebühr für die Vermittlung des<br />

Fremdkapitals und der ggf. erforderlichen Zinssicherungsgeschäfte<br />

beträgt 1,5 % des vermittelten Fremdkapitals<br />

in EUR.<br />

Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht<br />

mit erbrachter Vermittlung aller erforderlichen Fremdmittel<br />

(unterschriebener Darlehensvertrag). Die Vergütung<br />

der DSF ist fällig und zahlbar an dem Tag, an dem<br />

die erste der folgenden Alternativen eintritt: a) am Tag<br />

der vollständigen Einzahlung der Einlagen der im Rahmen<br />

der Kapitalerhöhung beigetretenen Investoren

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