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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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sich die Fondsgesellschaft, diesen Darlehensvertrag<br />

abzuschließen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden<br />

Gebühren (wie z. B. Bearbeitungsgebühren,<br />

Bereitstellungsprovisionen, inkl. Bereitstellungszinsen<br />

und sonstige Kosten) wird die Fondsgesellschaft tragen.<br />

Die DSF wird diese Gebühren jedoch zunächst verauslagen.<br />

Sie erhält diese verauslagten Gebühren von der<br />

Fondsgesellschaft erstattet.<br />

Die DSF ist berechtigt und verpflichtet, in Höhe des<br />

noch nicht vermittelten Eigenkapitals nach dem 15.12.<br />

2009 bzw. nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />

der DSF unter dieser Platzierungsgarantie weitere Investoren<br />

zu vermitteln.<br />

Sollte die DSF im Rahmen der Garantie einen Kommanditanteil<br />

an der Fondsgesellschaft übernehmen, ist<br />

sie berechtigt, diesen zu übertragen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin stimmt der Übertragung bereits<br />

zu, unter dem Vorbehalt der Einhaltung der weiteren<br />

diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Für die Abgabe der Platzierungsgarantie erhält die<br />

DSF eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des<br />

benötigten Kommanditkapitals (max. EUR 10,5 Mio.).<br />

Sollte nach den gesetzlichen Vorschriften Umsatzsteuer<br />

anfallen, wird diese ebenfalls von der Fondsgesellschaft<br />

gezahlt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht<br />

mit dem ersten Investorenbeitritt und ist fällig<br />

und zahlbar an dem Tag, an dem die erste der folgenden<br />

Alternativen eintritt: (a) am Tag der Leistung der<br />

DSF unter dieser Garantie oder (b) am Tag der vollständigen<br />

Einzahlung der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren oder (c) innerhalb<br />

von vier Wochen ab Ausübung des Rücktrittsrechtes<br />

vom Kaufvertrag bzgl. des Kommanditanteils in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft durch die Fondsgesellschaft.<br />

Die Vergütung der DSF kann mit einer Zahlung<br />

der DSF unter dieser Garantie verrechnet werden.<br />

Die DSF ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung<br />

auf eigene Kosten geeigneter Dritter<br />

zu bedienen. Die Verpflichtung der DSF gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft aus der Platzierungsgarantie<br />

bleibt von der Einschaltung Dritter unberührt.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Darlehen zur Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

Im Rahmen der oben dargestellten Garantie ist die<br />

DSF berechtigt, einen Dritten zu benennen, der der<br />

Fondsgesellschaft das benötigte Eigenkapital als Darlehen<br />

zur Verfügung stellt. Sie hat in diesem Zusammenhang<br />

im August 2009 den im Folgenden beschriebenen<br />

Darlehensvertrag vermittelt und kann diesen zur Erfüllung<br />

ihrer Verpflichtung unter der Garantie heranziehen. Sollten<br />

die Kommanditanteile nicht wie geplant bis zum<br />

15.12.2009 vollständig vermittelt sein und wird die DSF<br />

aus der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen, so<br />

übernimmt sie ab 15.12.2009 Zinszahlungen, Tilgung und<br />

Kosten im Rahmen des Ausgleichs wie oben beschrieben.<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 13./19.08.2009 mit<br />

einer deutschen Bank einen Darlehensvertrag i. H. v.<br />

EUR 9,25 Mio. abgeschlossen. Das zweckgebundene<br />

Darlehen dient dazu, das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

bei Bedarf vorzufinanzieren. Es ist in Teilbeträgen<br />

bis spätestens zum 30.04.2010 abrufbar und hat<br />

eine Laufzeit bis 29.10.2010.<br />

Das Darlehen kann in Form einer Erklärung des Darlehensnehmers<br />

mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende,<br />

spätestens jedoch zum 30.04.2010, in Teilen<br />

oder insgesamt gekündigt werden.<br />

Der Zinssatz für in Anspruch genommene Darlehensbeträge<br />

beträgt 3,00 % p. a. über EURIBOR (drei,<br />

sechs oder 12 Monate), wobei die Zinsen vierteljährlich<br />

zum Quartalsende zu zahlen sind. Auf das noch nicht in<br />

Anspruch genommene Darlehensvolumen ist eine Bereitstellungsprovision<br />

in Höhe von 0,50 % p. a. beginnend<br />

30 Tage nach dem 19.08.2009 zu zahlen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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