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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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halb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich geltend<br />

zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Eigenkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») am 26.02.2009 mündlich mit<br />

der Vermittlung des gesamten erforderlichen Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft von bis zu EUR 10,5 Mio.,<br />

ggf. zzgl. Agio, beauftragt. Diese Vereinbarung wurde<br />

am 10.09./15.09.2009 schriftlich dokumentiert.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die DSF<br />

eine einmalige Gebühr von 3 % der vermittelten und<br />

tatsächlich eingezahlten Einlagen der Investoren sowie<br />

das von der Fondsgesellschaft ggf. vereinnahmte Agio<br />

in Höhe von maximal 5 % der Einlagen, insgesamt also<br />

eine Vergütung von maximal EUR 840.000.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht jeweils<br />

anteilig, wenn die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ<br />

erfüllt sind: Der Investor hat die Beitrittserklärung<br />

rechtswirksam unterzeichnet und alle in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen Willens- und/oder Wissenserklärungen<br />

abgegeben, die Beitrittserklärung im<br />

Original wurde von der Fondsgesellschaft bzw. der<br />

Treuhandkommanditistin angenommen und die Kommanditeinlage<br />

wurde auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

eingezahlt und die Widerrufsfrist für den Investor<br />

ist abgelaufen. Die Vergütung ist jeweils anteilig innerhalb<br />

von zehn Werktagen, nachdem alle Voraussetzungen<br />

für die Entstehung des Anspruchs erfüllt sind,<br />

fällig und zahlbar. Sollte nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

Umsatzsteuer anfallen, wird diese von der<br />

Fondsgesellschaft gezahlt.<br />

Wenn die DSF selbst oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

aufgrund der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie,<br />

d. h. im Falle der Nichtplatzierung des gesamten<br />

Eigenkapitals bis zum 15.12.2009, der Fondsgesellschaft<br />

beitritt, entsteht der Vergütungsanspruch erst zu<br />

dem Zeitpunkt, an dem die DSF oder ihr Tochterunter-<br />

nehmen den entsprechenden Gesellschaftsanteil an<br />

Dritte überträgt. Die Vergütung ist dann innerhalb von<br />

zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />

Sollte die DSF der Fondsgesellschaft unter der Platzierungsgarantie<br />

ein Darlehen in der Höhe des nicht<br />

vermittelten Eigenkapitals mittelbar oder unmittelbar<br />

zur Verfügung stellen und nach Darlehensvergabe zur<br />

Tilgung dieses Darlehens noch weitere Investoren vermitteln,<br />

erhält sie ebenfalls die o. g. Vermittlungsgebühr.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht, wenn<br />

die o. a. vier Voraussetzungen erfüllt sind, und ist innerhalb<br />

von zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, geeignete Dritte (z.B. Banken,<br />

Sparkassen, freie Vertriebe) im Rahmen von Unteraufträgen<br />

mit der Vermittlung des Eigenkapitals auf<br />

eigene Kosten zu beauftragen. Die so eingeschalteten<br />

Vertriebspartner werden von der DSF aus der von ihr<br />

erlangten Vergütung bezahlt. Die konkrete Höhe der<br />

Provision des jeweiligen Vertriebspartners hängt von<br />

der individuellen vertraglichen Regelung mit der DSF<br />

ab. Es ist zudem möglich, dass einzelne Vertriebspartner<br />

weitere Provisionen von Dritten erhalten. Somit ist<br />

die tatsächlich an den jeweiligen Vertriebspartner gezahlte<br />

Provision nur individuell und auf Ebene des Vertriebspartners<br />

ermittelbar.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über eine Platzierungsund<br />

Einzahlungsgarantie<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») hat<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft am 26.02.2009 münd-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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