Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
halb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />
Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich geltend<br />
zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
Vereinbarung über die Vermittlung<br />
von Eigenkapital<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured<br />
Finance GmbH («DSF») am 26.02.2009 mündlich mit<br />
der Vermittlung des gesamten erforderlichen Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaft von bis zu EUR 10,5 Mio.,<br />
ggf. zzgl. Agio, beauftragt. Diese Vereinbarung wurde<br />
am 10.09./15.09.2009 schriftlich dokumentiert.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die DSF<br />
eine einmalige Gebühr von 3 % der vermittelten und<br />
tatsächlich eingezahlten Einlagen der Investoren sowie<br />
das von der Fondsgesellschaft ggf. vereinnahmte Agio<br />
in Höhe von maximal 5 % der Einlagen, insgesamt also<br />
eine Vergütung von maximal EUR 840.000.<br />
Der Anspruch auf die Vergütung entsteht jeweils<br />
anteilig, wenn die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ<br />
erfüllt sind: Der Investor hat die Beitrittserklärung<br />
rechtswirksam unterzeichnet und alle in diesem<br />
Zusammenhang erforderlichen Willens- und/oder Wissenserklärungen<br />
abgegeben, die Beitrittserklärung im<br />
Original wurde von der Fondsgesellschaft bzw. der<br />
Treuhandkommanditistin angenommen und die Kommanditeinlage<br />
wurde auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />
eingezahlt und die Widerrufsfrist für den Investor<br />
ist abgelaufen. Die Vergütung ist jeweils anteilig innerhalb<br />
von zehn Werktagen, nachdem alle Voraussetzungen<br />
für die Entstehung des Anspruchs erfüllt sind,<br />
fällig und zahlbar. Sollte nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
Umsatzsteuer anfallen, wird diese von der<br />
Fondsgesellschaft gezahlt.<br />
Wenn die DSF selbst oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />
aufgrund der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie,<br />
d. h. im Falle der Nichtplatzierung des gesamten<br />
Eigenkapitals bis zum 15.12.2009, der Fondsgesellschaft<br />
beitritt, entsteht der Vergütungsanspruch erst zu<br />
dem Zeitpunkt, an dem die DSF oder ihr Tochterunter-<br />
nehmen den entsprechenden Gesellschaftsanteil an<br />
Dritte überträgt. Die Vergütung ist dann innerhalb von<br />
zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />
Sollte die DSF der Fondsgesellschaft unter der Platzierungsgarantie<br />
ein Darlehen in der Höhe des nicht<br />
vermittelten Eigenkapitals mittelbar oder unmittelbar<br />
zur Verfügung stellen und nach Darlehensvergabe zur<br />
Tilgung dieses Darlehens noch weitere Investoren vermitteln,<br />
erhält sie ebenfalls die o. g. Vermittlungsgebühr.<br />
Der Anspruch auf die Vergütung entsteht, wenn<br />
die o. a. vier Voraussetzungen erfüllt sind, und ist innerhalb<br />
von zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />
Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />
die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />
vertreten. Sie ist berechtigt, geeignete Dritte (z.B. Banken,<br />
Sparkassen, freie Vertriebe) im Rahmen von Unteraufträgen<br />
mit der Vermittlung des Eigenkapitals auf<br />
eigene Kosten zu beauftragen. Die so eingeschalteten<br />
Vertriebspartner werden von der DSF aus der von ihr<br />
erlangten Vergütung bezahlt. Die konkrete Höhe der<br />
Provision des jeweiligen Vertriebspartners hängt von<br />
der individuellen vertraglichen Regelung mit der DSF<br />
ab. Es ist zudem möglich, dass einzelne Vertriebspartner<br />
weitere Provisionen von Dritten erhalten. Somit ist<br />
die tatsächlich an den jeweiligen Vertriebspartner gezahlte<br />
Provision nur individuell und auf Ebene des Vertriebspartners<br />
ermittelbar.<br />
Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />
soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />
geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
Vereinbarung über eine Platzierungsund<br />
Einzahlungsgarantie<br />
Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») hat<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft am 26.02.2009 münd-<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
91