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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Im Übrigen können die Vertragsparteien bei Rücktritt<br />

Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften<br />

geltend machen.<br />

Im Falle des Rücktritts entfallen alle vertraglichen<br />

Verpflichtungen zwischen den Parteien mit Ausnahme<br />

ausdrücklich vereinbarter Verpflichtungen, wie z. B. die<br />

Regelungen zum Schadensersatz bei Rücktritt oder die<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften der Verkäufers in Höhe<br />

von je EUR 1,14 Mio.<br />

Gerichtsstand<br />

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem<br />

Anteilskaufvertrag ist Gerichtsstand nach Wahl des jeweiligen<br />

Klägers Köln oder Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über die Konzeption eines geschlossenen<br />

Immobilienfonds<br />

Die Fondsgesellschaft und die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») haben am 26.02.2009 mündlich<br />

eine Vereinbarung über die Konzeption eines geschlossenen<br />

Immobilienfonds geschlossen. Die DSF<br />

hat sich gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet,<br />

diese bei dem Erwerb des Fondsobjektes und der Realisierung<br />

der Fondskonzeption umfassend zu unterstützen.<br />

Diese Vereinbarung wurde am 25.09.2009 schriftlich<br />

dokumentiert.<br />

Sie umfasst insbesondere die Durchführung der<br />

vertraglichen und steuerlichen Konzeption als geschlossener<br />

Immobilienfonds inklusive Strukturierung<br />

aller für die lnvestitions- und Finanzierungsphase erforderlichen<br />

Schritte und Erstellung von lnvestitionsrechnungen<br />

sowie Durchführung einer Liquiditätsplanung,<br />

die Beauftragung und Koordination der erforderlichen<br />

Rechts- und Steuerberatung, die Erstellung und Herstellung<br />

von Verkaufsprospekten und von vertriebsunterstützenden<br />

Materialien. Die DSF nimmt die Beauftragung<br />

von Rechts- und Steuerberatern sowie Notaren<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vor.<br />

Außerdem hat sich die DSF verpflichtet, alle Kosten<br />

zu übernehmen, die der Fondgesellschaft ab 26.02.2009<br />

bis zum ersten Investorenbeitritt (frühestens 15.12.2009)<br />

entstehen bzw. so lange bis die Fondsgesellschaft<br />

90<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

über ausreichend Liquidität verfügt, um selbst ihre<br />

Kosten zu tragen, spätestens bis Vollplatzierung oder<br />

Leistung der DSF unter der Platzierungsgarantie<br />

(siehe unten) bzw. bis Vollzug des Kaufvertrages für<br />

den Kommanditanteil in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich die DSF, die Abschläge,<br />

die die Fondsgesellschaft auf den Kaufpreis in<br />

Höhe von zweimal EUR 200.000 gemäß dem Anteilskaufvertrag<br />

an die Verkäufer zu zahlen hat, zu verauslagen.<br />

Die DSF erhält die verauslagten Abschläge erstattet.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung der Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Gesellschaft gegenüber Dritten zu vertreten.<br />

Sie hat das Recht, an geeignete Dritte Unteraufträge<br />

auf ihre Kosten zu erteilen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die DSF eine fest vereinbarte<br />

Vergütung in Höhe von EUR 490.000 inkl. USt. sowie eine<br />

variable Vergütung. Letztere entspricht in der Höhe den<br />

von der DSF für den Zeitraum vom 26.02.2009 bis frühestens<br />

15.12.2009 übernommenen Kosten sowie den Kosten<br />

für Rechts- und Steuerberatung und Notare. Die variable<br />

Vergütung beträgt insgesamt maximal EUR 511.250<br />

inkl. USt.<br />

Der Anspruch auf den festen Vergütungsanteil entstand<br />

mit Unterzeichnung der Vereinbarung. Der Anspruch<br />

auf den variablen Vergütungsanteil entsteht anteilig<br />

jeweils, sobald der jeweilige Anspruch, für den<br />

die DSF die Kosten übernimmt, entstanden ist.<br />

Sowohl die feste als auch die variable Vergütung sind<br />

fällig und zahlbar entweder am Tag der vollständigen Einzahlung<br />

der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren oder am Tag der Leistung<br />

der DSF unter der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie<br />

(siehe unten) oder innerhalb von vier Wochen ab der<br />

Ausübung des Rücktrittsrechtes vom Anteilskaufvertrag<br />

bzgl. des Kommanditanteils in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren inner-

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