Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Freistellungen<br />
Die Verkäufer stellen die Fonds- und Besitzgesellschaft<br />
von sämtlichen Umweltverbindlichkeiten im Zusammenhang<br />
mit einer bestehenden Umweltbelastung<br />
bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens EUR 3,29<br />
Mio. frei. Ausgenommen von der Haftung sind solche<br />
Fälle, in denen die Fonds- und Besitzgesellschaft einen<br />
Dritten in Anspruch nehmen können bzw. die entstandene<br />
Umweltbelastung zumindest auch in ihren Einflussbereich<br />
fällt.<br />
Ferner stellen die Verkäufer die Fondsgesellschaft<br />
und/oder nach deren Wahl die Besitzgesellschaft von<br />
allen noch nicht entrichteten Steuern frei, soweit<br />
diese die Summe der in der verbindlichen Vollzugstagsbilanz<br />
ausgewiesenen Steuerverbindlichkeiten<br />
übersteigen.<br />
Haftung<br />
Die Parteien haben eine Freigrenze von EUR 14.000<br />
vereinbart, d. h. die Verkäufer haften bei Verstoß gegen<br />
die Garantieversprechen nicht, wenn der zuvor genannte<br />
Betrag unterschritten worden ist. Von dieser<br />
Freigrenze sind jedoch einzelne besonders wichtige<br />
Garantien der Verkäufer laut Anteilskaufvertrag ausgenommen.<br />
Der Haftungshöchstbetrag der Verkäufer beträgt<br />
EUR 1,88 Mio. Auch hiervon sind besonders<br />
wichtige Garantien der Verkäufer ausgenommen.<br />
Für alle vertraglichen Ansprüche gegen die Verkäufer<br />
einschließlich aller Verbindlichkeiten der Verkäufer<br />
und Obliegenheiten der Verkäufer haften die Verkäufer<br />
gesamtschuldnerisch.<br />
Verjährung<br />
Ansprüche der Fondsgesellschaft verjähren grundsätzlich<br />
in drei Jahren ab dem Vollzugstag. Für einzelne<br />
Ansprüche wurde hiervon abweichend eine verlängerte<br />
Verjährungsfrist im Anteilskaufvertrag geregelt.<br />
Garantien u. a. in Bezug auf bestimmte gesellschaftsrechtliche<br />
Verhältnisse verjähren mit Ablauf<br />
von zehn Jahren ab dem Vollzugstag. Garantieansprüche<br />
in Bezug auf das Grundstück, den Grundstücksund<br />
Gebäudezustand, Altlasten, Mietverträge und die<br />
durchzuführenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />
verjähren nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Vollzugstag.<br />
Ansprüche des Käufers auf Umweltfreistellung verjähren<br />
frühestens mit Ablauf von zwölf Jahren ab dem<br />
Vollzugstag. Ansprüche des Käufers auf Steuerfreistellung<br />
frühestens mit Ablauf von 36 Monaten ab dem<br />
Vollzugstag, jedoch nicht vor Ablauf von zwölf Monaten<br />
ab Bestands- oder Rechtskraft des die jeweilige<br />
Steuer festsetzenden Bescheides.<br />
Rücktrittsrechte<br />
Die Fondsgesellschaft hat aufgrund verschiedener<br />
Regelungen im Anteilskaufvertrag das Recht, vom Vertrag<br />
zurück zu treten, z. B. wenn<br />
n die Vollzugsvoraussetzungen bis zum 30.04.2010<br />
nicht eingetreten sind<br />
n am 30.04.2010 ein Vollzugshindernis vorliegt<br />
n ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines<br />
der Verkäufer, der Besitzgesellschaft oder des Generalübernehmers<br />
beantragt oder eröffnet worden<br />
ist<br />
n die Verkäufer Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />
verletzen<br />
n die Gesamtmietfläche geringer ist als 12.000 qm.<br />
Im Falle eines Rücktritts haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft<br />
einen pauschalierten Schadensersatz<br />
i. H. v. EUR 1,88 Mio. zu zahlen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist nicht gehindert, einen höheren Schaden geltend zu<br />
machen, auf den die Pauschale anzurechnen ist.<br />
Den Verkäufern steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten,<br />
u. a. wenn<br />
n die Fondsgesellschaft den Vollzug verweigert, obwohl<br />
die Verkäufer nachgewiesen haben, dass kein<br />
Vollzugshindernis vorliegt<br />
n die Fondsgesellschaft die Abschläge auf den Kaufpreis<br />
bzw. den vorläufigen Kaufpreis jeweils bei Fälligkeit<br />
ganz oder teilweise nicht zahlt, eine schriftliche<br />
Zahlungsaufforderung erfolgt und eine Nachfrist<br />
von zwölf Bankarbeitstagen abgelaufen ist<br />
n die Fondsgesellschaft Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />
verletzt.<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
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