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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Freistellungen<br />

Die Verkäufer stellen die Fonds- und Besitzgesellschaft<br />

von sämtlichen Umweltverbindlichkeiten im Zusammenhang<br />

mit einer bestehenden Umweltbelastung<br />

bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens EUR 3,29<br />

Mio. frei. Ausgenommen von der Haftung sind solche<br />

Fälle, in denen die Fonds- und Besitzgesellschaft einen<br />

Dritten in Anspruch nehmen können bzw. die entstandene<br />

Umweltbelastung zumindest auch in ihren Einflussbereich<br />

fällt.<br />

Ferner stellen die Verkäufer die Fondsgesellschaft<br />

und/oder nach deren Wahl die Besitzgesellschaft von<br />

allen noch nicht entrichteten Steuern frei, soweit<br />

diese die Summe der in der verbindlichen Vollzugstagsbilanz<br />

ausgewiesenen Steuerverbindlichkeiten<br />

übersteigen.<br />

Haftung<br />

Die Parteien haben eine Freigrenze von EUR 14.000<br />

vereinbart, d. h. die Verkäufer haften bei Verstoß gegen<br />

die Garantieversprechen nicht, wenn der zuvor genannte<br />

Betrag unterschritten worden ist. Von dieser<br />

Freigrenze sind jedoch einzelne besonders wichtige<br />

Garantien der Verkäufer laut Anteilskaufvertrag ausgenommen.<br />

Der Haftungshöchstbetrag der Verkäufer beträgt<br />

EUR 1,88 Mio. Auch hiervon sind besonders<br />

wichtige Garantien der Verkäufer ausgenommen.<br />

Für alle vertraglichen Ansprüche gegen die Verkäufer<br />

einschließlich aller Verbindlichkeiten der Verkäufer<br />

und Obliegenheiten der Verkäufer haften die Verkäufer<br />

gesamtschuldnerisch.<br />

Verjährung<br />

Ansprüche der Fondsgesellschaft verjähren grundsätzlich<br />

in drei Jahren ab dem Vollzugstag. Für einzelne<br />

Ansprüche wurde hiervon abweichend eine verlängerte<br />

Verjährungsfrist im Anteilskaufvertrag geregelt.<br />

Garantien u. a. in Bezug auf bestimmte gesellschaftsrechtliche<br />

Verhältnisse verjähren mit Ablauf<br />

von zehn Jahren ab dem Vollzugstag. Garantieansprüche<br />

in Bezug auf das Grundstück, den Grundstücksund<br />

Gebäudezustand, Altlasten, Mietverträge und die<br />

durchzuführenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

verjähren nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Vollzugstag.<br />

Ansprüche des Käufers auf Umweltfreistellung verjähren<br />

frühestens mit Ablauf von zwölf Jahren ab dem<br />

Vollzugstag. Ansprüche des Käufers auf Steuerfreistellung<br />

frühestens mit Ablauf von 36 Monaten ab dem<br />

Vollzugstag, jedoch nicht vor Ablauf von zwölf Monaten<br />

ab Bestands- oder Rechtskraft des die jeweilige<br />

Steuer festsetzenden Bescheides.<br />

Rücktrittsrechte<br />

Die Fondsgesellschaft hat aufgrund verschiedener<br />

Regelungen im Anteilskaufvertrag das Recht, vom Vertrag<br />

zurück zu treten, z. B. wenn<br />

n die Vollzugsvoraussetzungen bis zum 30.04.2010<br />

nicht eingetreten sind<br />

n am 30.04.2010 ein Vollzugshindernis vorliegt<br />

n ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines<br />

der Verkäufer, der Besitzgesellschaft oder des Generalübernehmers<br />

beantragt oder eröffnet worden<br />

ist<br />

n die Verkäufer Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />

verletzen<br />

n die Gesamtmietfläche geringer ist als 12.000 qm.<br />

Im Falle eines Rücktritts haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft<br />

einen pauschalierten Schadensersatz<br />

i. H. v. EUR 1,88 Mio. zu zahlen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist nicht gehindert, einen höheren Schaden geltend zu<br />

machen, auf den die Pauschale anzurechnen ist.<br />

Den Verkäufern steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten,<br />

u. a. wenn<br />

n die Fondsgesellschaft den Vollzug verweigert, obwohl<br />

die Verkäufer nachgewiesen haben, dass kein<br />

Vollzugshindernis vorliegt<br />

n die Fondsgesellschaft die Abschläge auf den Kaufpreis<br />

bzw. den vorläufigen Kaufpreis jeweils bei Fälligkeit<br />

ganz oder teilweise nicht zahlt, eine schriftliche<br />

Zahlungsaufforderung erfolgt und eine Nachfrist<br />

von zwölf Bankarbeitstagen abgelaufen ist<br />

n die Fondsgesellschaft Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />

verletzt.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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