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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Schuldbeitritt<br />

InCity verpflichtet sich, im Wege des Schuldbeitritts<br />

neben der allobjekt Denkmalsanierungen GmbH als zusätzlicher<br />

Schuldner der Besitzgesellschaft in den Generalübernehmervertrag<br />

und den Projektentwicklungs- und<br />

Projektsteuerungsvertrag mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH einzutreten. Dies ist Vollzugsvoraussetzung<br />

und wird von den Verkäufern garantiert.<br />

Gewährleistungsbürgschaften<br />

Die Besitzgesellschaft hat mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH («allobjekt») einen Generalübernehmervertrag<br />

sowie eine Projektentwicklungs- und<br />

Projektsteuerungsvereinbarung zur Realisierung der<br />

Fondsimmobilie geschlossen. Diesbezüglich ist Folgendes<br />

Voraussetzung für den Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

und garantiert von den Verkäufern:<br />

Die Besitzgesellschaft ist entweder<br />

(a) im Besitz des Originals der von der allobjekt gemäß<br />

Generalübernehmervertrag zu übergebenden Gewährleistungsbürgschaft<br />

eines deutschen Kreditinstituts<br />

oder einer deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaft<br />

mit einwandfreier Bonität («geeigneter<br />

Bürge») i. H. v. fünf Prozent der Bruttoabrechnungssumme<br />

des Generalübernehmervertrages<br />

oder<br />

(b) im Besitz von (kumulativ) (i) Originalen der Gewährleistungsbürgschaften<br />

von deutschen Kreditinstituten<br />

oder deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaften<br />

einwandfreier Bonität der Subunternehmer<br />

der allobjekt, (ii) des Originals einer<br />

Gewährleistungsbürgschaft der InCity, die in der<br />

Höhe der Summe der Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer entsprechen muss, und<br />

(iii) des Originals einer reduzierten Gewährleistungsbürgschaft<br />

der allobjekt i. H. v. mindestens<br />

EUR 100.000, wobei die Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer und der allobjekt zusammen<br />

mindestens eine Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme<br />

des Generalübernehmervertrages<br />

mit der allobjekt erreichen müssen.<br />

88<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Die Fondsgesellschaft zahlt als Gegenleistung für die<br />

Bereitstellung von Sicherheiten im Rahmen der Gewährleistungen<br />

und den Schuldbeitritt der InCity (siehe<br />

oben) einen Betrag von EUR 188.000.<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften<br />

Zur Sicherung aller sich aus dem Anteilskaufvertrag<br />

ergebenden Verpflichtungen der Verkäufer haben die<br />

Verkäufer der Fondsgesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

i. H. v. EUR 1,14 Mio. eines geeigneten<br />

Bürgen sowie eine notarielle Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

i. H. v. EUR 1,14 Mio. der InCity übergeben. Die Vertragserfüllungsbürgschaften<br />

sichern insbesondere<br />

auch Rückzahlungsansprüche einschließlich Zinsen,<br />

Garantieansprüche, Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche<br />

sowie Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe.<br />

Im Rahmen des Vollzuges können die o.g.<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften von den Verkäufern<br />

Zug um Zug durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

eines geeigneten Bürgen i. H. v. EUR 517.000 ersetzt<br />

werden. Die Fondsgesellschaft hat nicht verwertete<br />

Bürgschaften nach Ablauf der längsten Verjährungsfrist<br />

der jeweils gesicherten Ansprüche zurückzugeben.<br />

Erstvermietungsgarantie<br />

Für den Fall, dass die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH ihre erste Verlängerungsoption des bestehenden<br />

Mietvertrages nicht ausübt, bemühen sich die Verkäufer,<br />

vom Freistaat <strong>Thüringen</strong> eine Anmietungszusage<br />

für diese Mietfläche zu erhalten. Für den Fall, dass<br />

(i) die Anmietungszusage vom Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

nicht erlangt werden kann und (ii) die Mietverlängerungsoption<br />

durch die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH nicht ausgeübt wird, verpflichten sich die Verkäufer,<br />

die Mietfläche mindestens zu gleichen Konditionen<br />

für weitere drei Jahre nachzuvermieten. Für den<br />

Fall, dass diese Nachvermietung nicht gelingt, übernehmen<br />

die Verkäufer eine Erstvermietungsgarantie<br />

von maximal drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung<br />

des Mietvertrages mit der Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH.

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