Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schuldbeitritt<br />
InCity verpflichtet sich, im Wege des Schuldbeitritts<br />
neben der allobjekt Denkmalsanierungen GmbH als zusätzlicher<br />
Schuldner der Besitzgesellschaft in den Generalübernehmervertrag<br />
und den Projektentwicklungs- und<br />
Projektsteuerungsvertrag mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />
GmbH einzutreten. Dies ist Vollzugsvoraussetzung<br />
und wird von den Verkäufern garantiert.<br />
Gewährleistungsbürgschaften<br />
Die Besitzgesellschaft hat mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />
GmbH («allobjekt») einen Generalübernehmervertrag<br />
sowie eine Projektentwicklungs- und<br />
Projektsteuerungsvereinbarung zur Realisierung der<br />
Fondsimmobilie geschlossen. Diesbezüglich ist Folgendes<br />
Voraussetzung für den Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />
und garantiert von den Verkäufern:<br />
Die Besitzgesellschaft ist entweder<br />
(a) im Besitz des Originals der von der allobjekt gemäß<br />
Generalübernehmervertrag zu übergebenden Gewährleistungsbürgschaft<br />
eines deutschen Kreditinstituts<br />
oder einer deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaft<br />
mit einwandfreier Bonität («geeigneter<br />
Bürge») i. H. v. fünf Prozent der Bruttoabrechnungssumme<br />
des Generalübernehmervertrages<br />
oder<br />
(b) im Besitz von (kumulativ) (i) Originalen der Gewährleistungsbürgschaften<br />
von deutschen Kreditinstituten<br />
oder deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaften<br />
einwandfreier Bonität der Subunternehmer<br />
der allobjekt, (ii) des Originals einer<br />
Gewährleistungsbürgschaft der InCity, die in der<br />
Höhe der Summe der Gewährleistungsbürgschaften<br />
der Subunternehmer entsprechen muss, und<br />
(iii) des Originals einer reduzierten Gewährleistungsbürgschaft<br />
der allobjekt i. H. v. mindestens<br />
EUR 100.000, wobei die Gewährleistungsbürgschaften<br />
der Subunternehmer und der allobjekt zusammen<br />
mindestens eine Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme<br />
des Generalübernehmervertrages<br />
mit der allobjekt erreichen müssen.<br />
88<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
Die Fondsgesellschaft zahlt als Gegenleistung für die<br />
Bereitstellung von Sicherheiten im Rahmen der Gewährleistungen<br />
und den Schuldbeitritt der InCity (siehe<br />
oben) einen Betrag von EUR 188.000.<br />
Vertragserfüllungsbürgschaften<br />
Zur Sicherung aller sich aus dem Anteilskaufvertrag<br />
ergebenden Verpflichtungen der Verkäufer haben die<br />
Verkäufer der Fondsgesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
i. H. v. EUR 1,14 Mio. eines geeigneten<br />
Bürgen sowie eine notarielle Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />
i. H. v. EUR 1,14 Mio. der InCity übergeben. Die Vertragserfüllungsbürgschaften<br />
sichern insbesondere<br />
auch Rückzahlungsansprüche einschließlich Zinsen,<br />
Garantieansprüche, Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche<br />
sowie Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe.<br />
Im Rahmen des Vollzuges können die o.g.<br />
Vertragserfüllungsbürgschaften von den Verkäufern<br />
Zug um Zug durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
eines geeigneten Bürgen i. H. v. EUR 517.000 ersetzt<br />
werden. Die Fondsgesellschaft hat nicht verwertete<br />
Bürgschaften nach Ablauf der längsten Verjährungsfrist<br />
der jeweils gesicherten Ansprüche zurückzugeben.<br />
Erstvermietungsgarantie<br />
Für den Fall, dass die Deutsche Post Immobilien<br />
GmbH ihre erste Verlängerungsoption des bestehenden<br />
Mietvertrages nicht ausübt, bemühen sich die Verkäufer,<br />
vom Freistaat <strong>Thüringen</strong> eine Anmietungszusage<br />
für diese Mietfläche zu erhalten. Für den Fall, dass<br />
(i) die Anmietungszusage vom Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />
nicht erlangt werden kann und (ii) die Mietverlängerungsoption<br />
durch die Deutsche Post Immobilien<br />
GmbH nicht ausgeübt wird, verpflichten sich die Verkäufer,<br />
die Mietfläche mindestens zu gleichen Konditionen<br />
für weitere drei Jahre nachzuvermieten. Für den<br />
Fall, dass diese Nachvermietung nicht gelingt, übernehmen<br />
die Verkäufer eine Erstvermietungsgarantie<br />
von maximal drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung<br />
des Mietvertrages mit der Deutsche Post Immobilien<br />
GmbH.