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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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nicht eingetragenen Belastungen noch sonstigen<br />

Beschränkungen noch Rechten Dritter einschließlich<br />

Baulasten.<br />

n Das Grundstück nebst Gebäuden ist am Vollzugstag<br />

in vertragsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand<br />

und entspricht der Baubeschreibung, dem<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>, den gesetzlichen<br />

und behördlichen Anforderungen, den bauund<br />

sanierungsrechtlichen Genehmigungen, der<br />

denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, den Genehmigungserfordernissen,<br />

den anwendbaren Bebauungsplänen<br />

sowie, soweit in der Baubeschreibung nicht<br />

anders angegeben, den Regeln der Technik.<br />

n Es existieren keine nennenswerten Mängel an dem<br />

Grundstück, den Gebäuden und Aufbauten.<br />

n Alle erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen<br />

für den Grundbesitz, wie er steht, liegt und<br />

genutzt wird, sowie für die Durchführung der Bauund<br />

Sanierungsmaßnahmen sind erteilt, wirksam<br />

und liegen ohne Auflagen vor.<br />

n Das Grundstück ist voll erschlossen und frei von bestehenden<br />

Umweltbelastungen.<br />

n Die Nettomieteinnahmen ergeben zusammen mindestens<br />

einen Betrag von EUR 1,276 Mio. pro Jahr.<br />

n Alle Mietverträge sind wirksam und entsprechen<br />

den Formvorschriften der §§ 550, 126 BGB. Für alle<br />

Mietverträge sind am Vollzugstag die sanierungsrechtlichen<br />

Genehmigungen nach § 144 Abs. 1 Nr.<br />

2 BauGB auflagenfrei erteilt.<br />

n Es liegen keine Umstände vor, die einem oder mehreren<br />

der Mieter ein Recht zur Mietminderung<br />

geben würden.<br />

n Am Vollzugstag werden die Verpflichtungen unter<br />

dem Generalübernehmervertrag erfüllt sein. Die<br />

Fertigstellung der aufgeführten Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

wird jedoch nicht vor dem 2. Januar<br />

2010 erfolgen.<br />

n Am Vollzugstag werden die Verpflichtungen der Besitzgesellschaft<br />

aus dem «Vertrag über die Durchführung<br />

von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nach dem § 177 Baugesetzbuch»<br />

mit der Stadt Gera erfüllt sein.<br />

n Der Grundbesitz ist angemessen gegen alle üblichen<br />

Risiken einschließlich Feuer, Wasser, Sturm,<br />

Einbruch versichert. Alle bis zum Vollzugstag fälligen<br />

Versicherungsprämien sind ordnungsgemäß<br />

gezahlt worden.<br />

n Am Unterzeichnungstag sind keine Gerichtsverfahren,<br />

Schiedsverfahren oder Verwaltungsverfahren<br />

anhängig, an denen die Objektgesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligt ist.<br />

n Die Besitzgesellschaft hat sämtliche Steuerpflichten,<br />

auch in Bezug auf den Grundbesitz, einschließlich<br />

Grundsteuer, erfüllt.<br />

Die Parteien sind sich darin einig, dass der Anteilskaufvertrag<br />

die Rechtsfolgen der Verletzung einer Verkäufergarantie<br />

abschließend regelt und der Fondsgesellschaft<br />

wegen der Verletzung einer Verkäufergarantie nur die in<br />

diesem Vertrag geregelten Ansprüche mit den in diesem<br />

Vertrag geregelten Rechtsfolgen zustehen.<br />

Im Falle der Verletzung einer Verkäufergarantie haben<br />

die Verkäufer die Fondsgesellschaft oder, nach deren<br />

Wahl, die Besitzgesellschaft spätestens nach Ablauf von<br />

vier Wochen ab Zugang der schriftlichen Aufforderung<br />

so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn die Verkäufergarantie<br />

nicht verletzt worden wäre (Naturalrestitution).<br />

Kommen die Verkäufer ihrer Verpflichtung zur Naturalrestitution<br />

nicht fristgemäß nach oder ist die Naturalrestitution<br />

nicht möglich oder nicht genügend, haben<br />

die Verkäufer an die Fondsgesellschaft oder, nach<br />

deren Wahl, an die Besitzgesellschaft Schadensersatz<br />

in Geld zu leisten.<br />

Garantieversprechen der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft garantiert u. a., dass sie über<br />

ausreichende, sofort verfügbare Finanzmittel oder verbindliche<br />

Finanzierungszusagen verfügt, um bei Fälligkeit<br />

alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag<br />

ergebenden Zahlungsverpflichtungen<br />

zu erfüllen. Verletzt die Fondsgesellschaft eine Garantie,<br />

ist sie verpflichtet, den Verkäufern Schadensersatz<br />

in Geld zu leisten.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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