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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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n Fertigstellung der Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

ohne wesentliche Mängel und Abnahme durch die<br />

Fondsgesellschaft und die Besitzgesellschaft<br />

n Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Stadt<br />

Gera und der Verkäufer, dass die gemäß Sanierungsvertrag<br />

mit der Stadt Gera übernommenen<br />

Verpflichtungen der Besitzgesellschaft erfüllt sind<br />

n Leistung des Einrichtungskostenzuschusses gemäß<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> in Höhe<br />

von EUR 630.000 an den Mieter und<br />

n Leistung der Ausgleichszahlung für den Wegfall von<br />

Stellplätzen i. H. v. EUR 8.000 und des Umbaukostenzuschusses<br />

i. H. v. EUR 20.000 an den Mieter Deutsche<br />

Post Immobilien GmbH gemäß Mietvertrag<br />

n Übergabe der Mietflächen der Fondsimmobilie an<br />

die jeweiligen Mieter<br />

n Eingang der ersten Miete des Mieters Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

i. H. v. mindestens 95 % bei der Besitzgesellschaft<br />

und Eingang von insgesamt mindestens 95 %<br />

aller bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Mieten<br />

n Erteilung der notwendigen Genehmigungen durch die<br />

Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung <strong>Thüringen</strong><br />

n Eintragung der formwechselnden Umwandlung ins<br />

Handelsregister<br />

n Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> (u. a. Regelungen zu betrieblichen<br />

Einbauten, Klarstellungen zu Mietbeginn, Mietdauer<br />

sowie zu Betriebs- und Nebenkosten usw.)<br />

n Abschluss eines 1. Nachtrags mit der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH<br />

Haben die Verkäufer die Überschreitung der Frist<br />

31.01.2010 zu vertreten, haben sie der Fondsgesellschaft<br />

den Verzögerungsschaden zu ersetzen. Weiterhin<br />

sind sie verpflichtet, für jeden Kalendertag verschuldeter<br />

Fristüberschreitung im Zeitraum vom 01.03.<br />

bis 30.04.2010 eine Vertragsstrafe von EUR 5.000 pro<br />

Kalendertag zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft bleiben unberührt.<br />

Die Vertragsstrafe und der o. g. Verzögerungsschaden<br />

werden jedoch angerechnet.<br />

Die Fondsgesellschaft kann den Vollzug verweigern,<br />

wenn ein Vollzugshindernis vorliegt und sie dies<br />

gegenüber den Verkäufern glaubhaft machen kann.<br />

Dies kann z. B. eine wesentlich nachteilige Änderung<br />

für die Geschäftsaussichten der Besitzgesellschaft sein.<br />

Können die Verkäufer nachweisen, dass kein Vollzugshindernis<br />

vorliegt, und findet dann innerhalb von zehn<br />

Bankarbeitstagen trotzdem kein Vollzug statt, ist die<br />

Fondsgesellschaft verpflichtet, für jeden Werktag der<br />

verschuldeten Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe<br />

von EUR 5.000 zu zahlen.<br />

Am Vollzugstag werden u. a. folgende Handlungen<br />

vorgenommen:<br />

n Die Verkäufer zahlen an die Fondsgesellschaft für<br />

jeden vollen Monat ab dem 01.02.2010 bis zum<br />

Vollzugstag eine Ausgleichszahlung von EUR 62.500.<br />

n Gesellschafterwechsel (siehe «Gesellschaftsvertrag<br />

der Besitzgesellschaft»)<br />

n Die Immo Invest tritt den Kommanditanteil aufschiebend<br />

bedingt im Außenverhältnis durch die<br />

Eintragung als neue Kommanditistin im Handelsregister<br />

an die Fondsgesellschaft ab. Bis zur Eintragung<br />

hält die Immo Invest den Anteil treuhänderisch<br />

für die Fondsgesellschaft und hat deren Anweisungen<br />

zu folgen.<br />

n Zahlung des vorläufigen Kaufpreises (siehe unten)<br />

n Zahlung der Gegenleistung in Höhe von<br />

EUR 188.000 für die Bereitstellung von Sicherheiten<br />

im Rahmen der Gewährleistungen und den Schuldbeitritt<br />

der InCity neben der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH<br />

n Ablösung bestehender Finanzierungsverträge der<br />

Besitzgesellschaft sowie etwaig bestehender Gesellschafterdarlehen<br />

und Darlehen der InCity durch<br />

die Fondsgesellschaft<br />

Kaufpreis/Zahlungsmodalitäten<br />

Der endgültige Kaufpreis wird auf Grundlage einer<br />

Vollzugstagsbilanz bestimmt.<br />

Insgesamt entspricht der Kaufpreis dem auf den<br />

Kommanditanteil entfallenden Eigenkapital in der Vollzugstagsbilanz,<br />

d. h. 94 % des Eigenkapitals der Besitzgesellschaft<br />

wie in der Vollzugstagsbilanz ausgewiesen,<br />

abzüglich (i) aller Aufwendungen, die von der Fondsge-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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