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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Sonstiges<br />

Kein Gesellschafter der Besitzgesellschaft wird dem<br />

Wettbewerbsverbot des § 112 HGB unterliegen.<br />

Die Gesellschaft wird von ihren Gesellschaftern die<br />

Erstattung eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands verlangen können. Wird durch<br />

ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters oder seiner<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eine<br />

Grunderwerbsteuerschuld der Gesellschaft oder einer<br />

Gesellschaft, an der die Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar<br />

beteiligt ist, begründet werden, so wird dieser<br />

Gesellschafter der Gesellschaft insoweit zum Ausgleich<br />

verpflichtet sein bzw. wird der Gesellschaft den<br />

Betrag ersetzen, den diese aufgewendet hat, um eine<br />

Gesellschaft, an der sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

ist, von Grunderwerbsteuerbelastungen freizustellen.<br />

Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis werden deutschem<br />

Recht unterliegen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag wird der Sitz der<br />

Besitzgesellschaft, geplant ist Frankfurt am Main, sein.<br />

84<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Anteilskaufvertrag<br />

Anlageobjekt i. S. d. VermVerkProspV ist die Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 14.08.2009 mit der Immobilien<br />

Invest Köln GmbH («Immo Invest») und der<br />

InCity Immobilien AG («InCity»), beide zusammen die<br />

«Verkäufer», einen Anteilskaufvertrag über den Kauf<br />

und Erwerb eines Kommanditanteils i. H. v. 94 % (nominal<br />

EUR 23.500) an der umgewandelten real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH («Besitzgesellschaft») geschlossen.<br />

Kauf und Übertragung des Kommanditanteils<br />

sind aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

des sind Formwechsels von einer GmbH in eine GmbH<br />

& Co. KG in das Handelsregister. Darüber hinaus sind<br />

vor Übertragung des Anteils die u. g. Vollzugsvoraussetzungen<br />

zu erfüllen.<br />

Die Besitzgesellschaft ist alleinige Eigentümerin<br />

des Grundstücks Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1 in Gera nebst darauf befindlichen Gebäuden («Fondsimmobilie»)<br />

mit einer Grundstücksfläche von ca.<br />

5.347 qm und einer Gesamtmietfläche von mindestens<br />

12.500 qm. Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebiet Gera Stadtzentrum und ist<br />

gemäß dem Ver trag über die Durchführung von Modernisierungs-<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen vom<br />

22.05/03.06.2008 zu erhalten, instand zu setzen bzw.<br />

zu modernisieren.<br />

Leistungen/Vollzug<br />

Der Verkauf des Kommanditanteils erfolgt mit allen<br />

mit ihm verbundenen Rechten und Pflichten. Gewinne<br />

auf den Kommanditanteil stehen der Fondsgesellschaft<br />

ab dem Vollzugstag zu.<br />

Die Parteien haben sich verpflichtet, die im Anteilskaufvertrag<br />

vereinbarten Rechtsgeschäfte frühestens<br />

am 01.02.2010 zu vollziehen.<br />

Außerdem haben sich die Verkäufer verpflichtet, die<br />

vertraglich vereinbarten Vollzugsvoraussetzungen bis<br />

spätestens zum 31.01.2010 herbeizuführen. Die wesentlichsten<br />

Vollzugsvoraussetzungen sind:

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