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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Baufortschritt Haus 2 (rechts)<br />

Blick aus Haus 4 auf die Häuser 3, 1, 2 (von links nach rechts)<br />

Baufortschritt Innenhof<br />

Haus 4<br />

zu erzielenden Kaufpreises vornehmen. Wird für den<br />

Gesellschaftsanteil kein Marktpreis ermittelbar sein,<br />

wird dieser von der Geschäftsführung geschätzt werden<br />

können. Die Abfindung wird in zwei Raten gezahlt<br />

werden. Sofern die Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />

die Interessen der übrigen Gesellschafter und die<br />

wirtschaftlich erforderliche Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft<br />

maßgeblich beeinträchtigen wird, wird<br />

das zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />

einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden.<br />

Liquidation der Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft wird durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit 50 % der abgegebenen Stimmen und den<br />

Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgelöst<br />

werden können. Die Gesellschaft wird ohne Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter aufgelöst werden mit<br />

der Veräußerung oder dem Untergang von Wirtschaftsgütern<br />

bzw. Beteiligungen, deren ursprüngliche Anschaffungswerte<br />

zusammen mindestens 90 % der<br />

Summe aller ursprünglichen Anschaffungswerte betragen,<br />

im Übrigen in den gesetzlich bestimmten Fällen.<br />

Haftung/Verjährung<br />

Zur Haftung der Kommanditisten siehe Kapitel «Risiken<br />

der Beteiligung».<br />

Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis<br />

zu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten. Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele der beitretenden<br />

Kommanditisten und für das Verhalten Dritter wird<br />

nicht übernommen.<br />

Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren, soweit sie nicht in einem vorsätzlichen<br />

Verhalten gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Entstehung des Anspruchs. Schadensersatzansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />

Schaden und Schuldner gegenüber dem Anspruchsgegner<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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