Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Baufortschritt Haus 2 (rechts)<br />
Blick aus Haus 4 auf die Häuser 3, 1, 2 (von links nach rechts)<br />
Baufortschritt Innenhof<br />
Haus 4<br />
zu erzielenden Kaufpreises vornehmen. Wird für den<br />
Gesellschaftsanteil kein Marktpreis ermittelbar sein,<br />
wird dieser von der Geschäftsführung geschätzt werden<br />
können. Die Abfindung wird in zwei Raten gezahlt<br />
werden. Sofern die Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />
die Interessen der übrigen Gesellschafter und die<br />
wirtschaftlich erforderliche Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft<br />
maßgeblich beeinträchtigen wird, wird<br />
das zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />
einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden.<br />
Liquidation der Besitzgesellschaft<br />
Die Besitzgesellschaft wird durch Gesellschafterbeschluss<br />
mit 50 % der abgegebenen Stimmen und den<br />
Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgelöst<br />
werden können. Die Gesellschaft wird ohne Beschlussfassung<br />
der Gesellschafter aufgelöst werden mit<br />
der Veräußerung oder dem Untergang von Wirtschaftsgütern<br />
bzw. Beteiligungen, deren ursprüngliche Anschaffungswerte<br />
zusammen mindestens 90 % der<br />
Summe aller ursprünglichen Anschaffungswerte betragen,<br />
im Übrigen in den gesetzlich bestimmten Fällen.<br />
Haftung/Verjährung<br />
Zur Haftung der Kommanditisten siehe Kapitel «Risiken<br />
der Beteiligung».<br />
Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander sowie im Verhältnis<br />
zu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
zu vertreten. Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele der beitretenden<br />
Kommanditisten und für das Verhalten Dritter wird<br />
nicht übernommen.<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
verjähren, soweit sie nicht in einem vorsätzlichen<br />
Verhalten gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />
der Entstehung des Anspruchs. Schadensersatzansprüche<br />
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />
sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />
Schaden und Schuldner gegenüber dem Anspruchsgegner<br />
schriftlich geltend zu machen.<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
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