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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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mit einer Pflichteinlage in Höhe von bis zu EUR 510.000<br />

sowie die DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

(«Fondsgesellschaft») mit einer Pflichteinlage in Höhe<br />

von bis zu EUR 7,99 Mio. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme wir jeweils einem Hundertstel der<br />

Pflichteinlage entsprechen.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Besitzgesellschaft wird<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DSF<br />

Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der DSF<br />

Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, obliegen.<br />

Die Geschäftsführung wird berechtigt sein, Geschäfte<br />

der Besitzgesellschaft ganz oder teilweise von<br />

Dritten besorgen zu lassen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 1 % ihres Stammkapitals in<br />

EUR, d. h. EUR 250, sowie für ihre Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />

10.000, jeweils zzgl. USt., erhalten. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird für ihre Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />

10.000 zzgl. USt. erhalten.<br />

Vertretung<br />

Die Vertretung der Besitzgesellschaft wird der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin obliegen. Der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin wird Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Gesellschaft erteilt werden.<br />

Sie wird die Besitzgesellschaft gemeinsam mit der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin vertreten.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

In bestimmten Fällen wird die vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafter der Besitzgesellschaft benötigt<br />

werden, u. a. für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehenden Geschäfte. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb zählen insbesondere die<br />

Erfüllung und die Umsetzung aller von der Besitzgesellschaft<br />

eingegangenen Geschäfte und Verträge, die in<br />

diesem Verkaufsprospekt dargestellt sind, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist.<br />

Die Zustimmung wird durch Beschlussfassung im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im<br />

schriftlichen Verfahren erlangt werden, wobei beide<br />

Verfahren gleichwertig nebeneinander stehen werden.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich mit<br />

einer Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst werden. Änderungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und Umwandlungen werden mit einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen und nicht gegen<br />

oder ohne die Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

beschlossen werden. Nachschussverpflichtungen<br />

können nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />

oder einstimmige Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

begründet werden.<br />

Je EUR 1.000 des Kapitalkontos I werden eine<br />

Stimme gewähren und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wird zehn Stimmen besitzen.<br />

Über die gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll<br />

erstellt werden. Die Nichtigkeit eines fehlerhaften Beschlusses<br />

wird innerhalb der Ausschlussfrist von<br />

einem Monat nach Absendung des Protokolls gerichtlich<br />

durch Klage gegen die Besitzgesellschaft geltend<br />

zu machen sein. Nach Ablauf der Frist wird ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt gelten.<br />

Gesellschafterversammlung, schriftliches<br />

Verfahren<br />

Gesellschafterversammlungen werden jederzeit von<br />

der Geschäftsführung (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin) einberufen<br />

werden können. Sie werden nach Ermessen<br />

der Geschäftsführung am Sitz der Besitzgesellschaft<br />

oder an einem anderen Ort in Deutschland stattfinden.<br />

Die Geschäftsführung wird ferner verpflichtet sein,<br />

eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn<br />

dies von Gesellschaftern, die mindestens 10 % der<br />

Pflichteinlagen der Besitzgesellschaft halten, schriftlich<br />

unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt<br />

wird oder es im Interesse der Besitzgesellschaft erforderlich<br />

erscheint.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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