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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Kosten der DSF im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />

Einigungsverfahren werden ihr in<br />

nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Das Entgelt<br />

für den Liquidator ist von der o. g. Vergütung mit umfasst,<br />

sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />

Der DSF übernimmt im Verhältnis zu Dritten im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung sämtliche Verwaltungskosten<br />

inklusive der Kosten für die Prüfung der<br />

Jahresabschlüsse. Ausgenommen davon sind die vertraglich<br />

geregelten Ausnahmen und Aufwendungen für<br />

Rechtsberatung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

anfallen. Diese zahlt die Besitzgesellschaft selbst.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit<br />

dem Abschluss der Liquidation der Besitzgesellschaft.<br />

Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

eines Kalenderjahres von jeder der Vertragsparteien<br />

schriftlich gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />

31.12.2014. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand des Vertrags ist<br />

Frankfurt am Main.<br />

Vertrag über die Alleinvermittlung von Mietund<br />

Kaufverträgen<br />

Die Besitzgesellschaft wird die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») zum einen mit der Vermittlung<br />

von Mietverträgen für den Fall des Ablaufs oder der<br />

Kündigung der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses<br />

Vertrages bestehenden Mietverträge beauftragen.<br />

Zum anderen wird sie die DSF mit der Vermittlung<br />

eines Kaufvertrages für die Immobilie beauftragen, für<br />

den Fall, dass die Gesellschafterversammlung der Besitzgesellschaft<br />

eine Veräußerung der Immobilie beschließt.<br />

Der entsprechende Vermittlungsvertrag zwischen<br />

Besitzgesellschaft und DSF wird abgeschlossen,<br />

sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen wurde und die<br />

Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

hält. Er wird u.a. folgende Regelungen<br />

enthalten:<br />

Die DSF übernimmt insbesondere folgende Aufgaben,<br />

soweit sie zur Erfüllung der Vermittlungsaufgabe<br />

erforderlich sind: Ermittlung geeigneter Mieter bzw.<br />

Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung und Führung<br />

von Vertragsverhandlungen sowie Vorlage von<br />

unterschriftsreifen Miet- bzw. Kaufverträgen.<br />

Für die Vermittlung eines Mieters erhält die DSF jeweils<br />

eine Pauschalvergütung in Höhe von drei Netto-<br />

Monatsmieten (ohne USt, soweit umsatzsteuerpflichtig<br />

vermietet wird, und Nebenkosten) zzgl. USt. Dies gilt<br />

nicht für den Fall, dass ein bereits bestehender Mietvertrag<br />

z. B. durch Ausübung einer Option verlängert<br />

wird oder die Flächen von einem bereits im Objekt ansässigen<br />

anderen Mieter übernommen werden. Der<br />

Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Eingang der<br />

zweiten, vom neuen Mieter zu zahlenden Monatsmiete<br />

bei der Besitzgesellschaft und ist jeweils nach Rechnungsstellung<br />

der DSF fällig.<br />

Für die Vermittlung eines Käufers erhält die DSF<br />

eine Vergütung, die sich wie folgt berechnet: Wert der<br />

Immobilie in Euro x 0,5 %, inkl. USt. Es ist der Wert der<br />

Immobilie anzusetzen, der in dem vermittelten Kaufvertrag<br />

zugrunde gelegt wurde. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und ist<br />

nach Rechnungsstellung der DSF fällig.<br />

Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />

entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />

nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />

Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und Steuerberatung<br />

zur Erstellung eines Miet- bzw. Kaufvertrages.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Besitzgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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