Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Kosten der DSF im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />
Einigungsverfahren werden ihr in<br />
nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Das Entgelt<br />
für den Liquidator ist von der o. g. Vergütung mit umfasst,<br />
sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />
die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />
Der DSF übernimmt im Verhältnis zu Dritten im eigenen<br />
Namen und für eigene Rechnung sämtliche Verwaltungskosten<br />
inklusive der Kosten für die Prüfung der<br />
Jahresabschlüsse. Ausgenommen davon sind die vertraglich<br />
geregelten Ausnahmen und Aufwendungen für<br />
Rechtsberatung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />
anfallen. Diese zahlt die Besitzgesellschaft selbst.<br />
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet,<br />
ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit<br />
dem Abschluss der Liquidation der Besitzgesellschaft.<br />
Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
eines Kalenderjahres von jeder der Vertragsparteien<br />
schriftlich gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />
31.12.2014. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />
soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />
geltend zu machen. Gerichtsstand des Vertrags ist<br />
Frankfurt am Main.<br />
Vertrag über die Alleinvermittlung von Mietund<br />
Kaufverträgen<br />
Die Besitzgesellschaft wird die Deutsche Structured<br />
Finance GmbH («DSF») zum einen mit der Vermittlung<br />
von Mietverträgen für den Fall des Ablaufs oder der<br />
Kündigung der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses<br />
Vertrages bestehenden Mietverträge beauftragen.<br />
Zum anderen wird sie die DSF mit der Vermittlung<br />
eines Kaufvertrages für die Immobilie beauftragen, für<br />
den Fall, dass die Gesellschafterversammlung der Besitzgesellschaft<br />
eine Veräußerung der Immobilie beschließt.<br />
Der entsprechende Vermittlungsvertrag zwischen<br />
Besitzgesellschaft und DSF wird abgeschlossen,<br />
sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen wurde und die<br />
Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />
hält. Er wird u.a. folgende Regelungen<br />
enthalten:<br />
Die DSF übernimmt insbesondere folgende Aufgaben,<br />
soweit sie zur Erfüllung der Vermittlungsaufgabe<br />
erforderlich sind: Ermittlung geeigneter Mieter bzw.<br />
Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung und Führung<br />
von Vertragsverhandlungen sowie Vorlage von<br />
unterschriftsreifen Miet- bzw. Kaufverträgen.<br />
Für die Vermittlung eines Mieters erhält die DSF jeweils<br />
eine Pauschalvergütung in Höhe von drei Netto-<br />
Monatsmieten (ohne USt, soweit umsatzsteuerpflichtig<br />
vermietet wird, und Nebenkosten) zzgl. USt. Dies gilt<br />
nicht für den Fall, dass ein bereits bestehender Mietvertrag<br />
z. B. durch Ausübung einer Option verlängert<br />
wird oder die Flächen von einem bereits im Objekt ansässigen<br />
anderen Mieter übernommen werden. Der<br />
Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Eingang der<br />
zweiten, vom neuen Mieter zu zahlenden Monatsmiete<br />
bei der Besitzgesellschaft und ist jeweils nach Rechnungsstellung<br />
der DSF fällig.<br />
Für die Vermittlung eines Käufers erhält die DSF<br />
eine Vergütung, die sich wie folgt berechnet: Wert der<br />
Immobilie in Euro x 0,5 %, inkl. USt. Es ist der Wert der<br />
Immobilie anzusetzen, der in dem vermittelten Kaufvertrag<br />
zugrunde gelegt wurde. Der Vergütungsanspruch<br />
entsteht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und ist<br />
nach Rechnungsstellung der DSF fällig.<br />
Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />
entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />
nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />
Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und Steuerberatung<br />
zur Erstellung eines Miet- bzw. Kaufvertrages.<br />
Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />
die Besitzgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />
vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />
Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
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