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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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ßen Umsetzung dieses Auftrages durch die allobjekt<br />

beauftragt.<br />

Die allobjekt erbringt die Objektverwaltung für den<br />

Zeitraum von zehn Jahren ab Fertigstellung der nach Generalübernehmervertrag<br />

geschuldeten Leistungen und<br />

Abnahme der so hergestellten Immobilie durch die Besitz-<br />

gesellschaft. Im Anschluss daran wird die DSF die Objektverwaltung<br />

mit inhaltsgleichen Aufgaben übernehmen.<br />

Hierzu zählen insbesondere der gesamte Verkehr<br />

mit den Mietern, die Erhaltung der der Besitzgesellschaft<br />

zustehenden Vermieterrechte, Berechnung und<br />

Einzug von Mieten und Nebenkosten, deren Inkasso,<br />

regelmäßige Überprüfung der Immobilie auf ihren baulichen<br />

Zustand sowie deren ausreichenden Versicherungsschutz.<br />

Außerdem gehören dazu die Kostenplanung<br />

und -kontrolle, Vorbereitung des Zahlungsverkehrs<br />

sowie das Management der Verträge zur Medienver-<br />

bzw. -entsorgung.<br />

Die DSF ist berechtigt, geeignete Dritte mit der Erfüllung<br />

ihrer Vertragsverpflichtungen auf eigene Kosten<br />

zu beauftragen. Die Verpflichtung der DSF gegenüber<br />

der Besitzgesellschaft aus diesem Vertrag bleibt von<br />

der Einschaltung Dritter unberührt.<br />

Für ihre Kontrolltätigkeit, d. h. solange noch allobjekt<br />

mit der Objektverwaltung beauftragt ist, erhält die<br />

DSF eine jährliche Vergütung von 0,5 % der jährlichen<br />

Gesamtnettomieteinnahmen (d. h. ohne USt. und Nebenkosten)<br />

inkl. USt. Für ihre Objektverwaltungstätigkeit,<br />

d.h. nach Beendigung der Objektverwaltung<br />

durch allobjekt, erhält die DSF eine jährliche Vergütung<br />

von EUR 20.000 inkl. USt. Die Vergütung ist monatlich<br />

anteilig nach Rechnungsstellung fällig. Auslagen, die<br />

der DSF im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen,<br />

sind in der jeweiligen Vergütung nicht enthalten<br />

und werden gesondert erstattet. Dies umfasst z. B.<br />

Kosten für die Rechts- und Steuerberatung.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit<br />

dem Verkauf der Immobilie. Der Vertrag kann mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Kalenderjahresende<br />

von jeder der Vertragsparteien schriftlich gekündigt<br />

werden, aber nicht vor dem 31.12.2014. Das<br />

78<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die DSF übernimmt die Gewährleistung und Haftung<br />

für eine fachgerechte Durchführung aller von ihr<br />

und ihren Erfüllungsgehilfen nach dieser Vereinbarung<br />

bestehenden Pflichten im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

des Vertrags ist Frankfurt am Main.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag für die<br />

kaufmännische Betreuung<br />

Die Besitzgesellschaft wird die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») mit der kaufmännischen Verwaltung<br />

und der Betreuung der Gesellschafter der Besitzgesellschaft<br />

beauftragen. Der entsprechende Vertrag<br />

zwischen Besitzgesellschaft und DSF wird abgeschlossen,<br />

sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen<br />

wurde und die Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v.<br />

94 % an der Besitzgesellschaft hält. Er wird u.a. folgende<br />

Regelungen enthalten:<br />

Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Führung<br />

des Rechnungswesens der Besitzgesellschaft, die<br />

Erstellung des Jahresabschlusses, die Veranlassung<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses, die Liquiditätsund<br />

Finanzplanung, die Durchführung von Ausschüttungen,<br />

das Management und Controlling aller von der<br />

Besitzgesellschaft abgeschlossenen und zukünftig abzuschließenden<br />

Verträge, die jährliche Erstellung eines<br />

Rechenschaftsberichts sowie die Durchführung der Liquidation<br />

der Besitzgesellschaft.<br />

Die DSF ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die DSF eine Pauschalvergütung<br />

in Höhe von EUR 8.000 p. a. zzgl. USt. Die<br />

Vergütung erhöht sich alle fünf Jahre um jeweils 5 %,<br />

erstmals zum 01.01.2015. Mit dieser pauschalen Vergütung<br />

sind sämtliche Leistungen und Aufwendungen<br />

des Auftragnehmers im Rahmen und während<br />

der Laufzeit dieses Vertrages abgegolten. Die Vergütung<br />

ist monatlich anteilig nach Rechnungsstellung<br />

fällig.

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