Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />
in einem guten baulichen und den behördlichen<br />
Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />
Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />
Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />
bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />
übernommen. Die Schönheitsreparaturen obliegen<br />
dem Mieter auf eigene Kosten.<br />
Das Mietverhältnis ist unbefristet und hat am<br />
01.11.2007 begonnen. Die Kündigung ist frühestens<br />
nach Ablauf von fünf Jahren möglich (feste Vertragsdauer).<br />
Beide Parteien sind berechtigt den Mietvertrag<br />
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Sofern das<br />
Mietobjekt durch ein unabwendbares Ereignis, insbesondere<br />
Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar wird,<br />
ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise und beiden<br />
Parteien steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen<br />
fristlosen Kündigung zu.<br />
Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />
des Vertrages um jeweils bis zu drei Jahre,<br />
das sechs Monate vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />
auszuüben ist. Nimmt der Mieter sein Optionsrecht<br />
nicht in Anspruch oder endet der Optionszeitraum, sind<br />
die Parteien verpflichtet, sechs Monate vor Ablauf der<br />
befristeten Mietdauer Verhandlungen über die Fortsetzung<br />
des Mietverhältnisses aufzunehmen. Einigt man<br />
sich nicht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses, so<br />
endet dieses mit Ablauf der Befristung. Wird das Mietverhältnis<br />
unbefristet fortgesetzt, steht beiden Vertragsparteien<br />
ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />
Monaten bis zum Ende eines Kalendermonats zu.<br />
Der Mieter hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die<br />
Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />
zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein mit der derzeitigen<br />
Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt kostenfrei<br />
vermittelt, das bestimmten, im Vertrag näher spezifizierten<br />
Kriterien entsprechen muss, wobei der Mieter<br />
entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet ist.<br />
Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />
Dem Mieter ist die Untervermietung an die Deutsche<br />
Postbank AG, deren Tochtergesellschaften sowie<br />
mit ihr verbundene Unternehmen gestattet.<br />
Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />
Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />
(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />
abzuschließen. Der<br />
Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />
Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />
Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />
des Mieters während der Mietzeit an dem<br />
Mietgegenstand entstehen.<br />
Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter Konkurrenzschutz<br />
und darf auf dem Grundstück keine Räume,<br />
Flächen oder Außenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen<br />
der Deutsche Post AG (z. B. UPS, DPD usw.)<br />
vermieten. Sie hat sich zudem verpflichtet, auf bereits<br />
vermieteten oder noch zu vermietenden Außenwerbeflächen<br />
keine gegen die Interessen des Mieters gerichtete<br />
Reklame oder Werbung zu dulden. Darüber hinaus<br />
hat die Besitzgesellschaft die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung<br />
im Rahmen der bei Vertragsabschluss<br />
vorhandenen behördlichen Genehmigungen zugesichert.<br />
Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />
einen Briefkasten außerhalb des Mietobjektes anzubringen.<br />
Objektverwaltungsvertrag<br />
Die Besitzgesellschaft wird mit der Deutsche<br />
Structured Finance GmbH («DSF») einen Objektverwaltungsvertrag<br />
bzgl. der Immobilie Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />
1 in Gera schließen. Der Vertragsschluss<br />
wird erfolgen, sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen<br />
wurde und die Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v.<br />
94 % an der Besitzgesellschaft hält. Der Vertrag wird<br />
u. a. folgende Regelungen enthalten:<br />
Zunächst ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />
GmbH, Weimar («allobjekt») mit der Verwaltung und<br />
Bewirtschaftung der Immobilie (nachstehend als «Objektverwaltung»<br />
bezeichnet) im Rahmen des zwischen<br />
ihr und der Besitzgesellschaft bestehenden Generalübernehmervertrages<br />
vom 15.11.2008 samt 1. und 2.<br />
Nachtrag (siehe oben) beauftragt. Die DSF wird daher<br />
zunächst lediglich mit der Kontrolle der vertragsgemä-<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
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