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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />

in einem guten baulichen und den behördlichen<br />

Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />

Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />

Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />

bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />

übernommen. Die Schönheitsreparaturen obliegen<br />

dem Mieter auf eigene Kosten.<br />

Das Mietverhältnis ist unbefristet und hat am<br />

01.11.2007 begonnen. Die Kündigung ist frühestens<br />

nach Ablauf von fünf Jahren möglich (feste Vertragsdauer).<br />

Beide Parteien sind berechtigt den Mietvertrag<br />

aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Sofern das<br />

Mietobjekt durch ein unabwendbares Ereignis, insbesondere<br />

Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar wird,<br />

ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise und beiden<br />

Parteien steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen<br />

fristlosen Kündigung zu.<br />

Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />

des Vertrages um jeweils bis zu drei Jahre,<br />

das sechs Monate vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

auszuüben ist. Nimmt der Mieter sein Optionsrecht<br />

nicht in Anspruch oder endet der Optionszeitraum, sind<br />

die Parteien verpflichtet, sechs Monate vor Ablauf der<br />

befristeten Mietdauer Verhandlungen über die Fortsetzung<br />

des Mietverhältnisses aufzunehmen. Einigt man<br />

sich nicht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses, so<br />

endet dieses mit Ablauf der Befristung. Wird das Mietverhältnis<br />

unbefristet fortgesetzt, steht beiden Vertragsparteien<br />

ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />

Monaten bis zum Ende eines Kalendermonats zu.<br />

Der Mieter hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die<br />

Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein mit der derzeitigen<br />

Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt kostenfrei<br />

vermittelt, das bestimmten, im Vertrag näher spezifizierten<br />

Kriterien entsprechen muss, wobei der Mieter<br />

entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet ist.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />

Dem Mieter ist die Untervermietung an die Deutsche<br />

Postbank AG, deren Tochtergesellschaften sowie<br />

mit ihr verbundene Unternehmen gestattet.<br />

Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />

Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />

(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />

abzuschließen. Der<br />

Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />

Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />

Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />

des Mieters während der Mietzeit an dem<br />

Mietgegenstand entstehen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter Konkurrenzschutz<br />

und darf auf dem Grundstück keine Räume,<br />

Flächen oder Außenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen<br />

der Deutsche Post AG (z. B. UPS, DPD usw.)<br />

vermieten. Sie hat sich zudem verpflichtet, auf bereits<br />

vermieteten oder noch zu vermietenden Außenwerbeflächen<br />

keine gegen die Interessen des Mieters gerichtete<br />

Reklame oder Werbung zu dulden. Darüber hinaus<br />

hat die Besitzgesellschaft die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung<br />

im Rahmen der bei Vertragsabschluss<br />

vorhandenen behördlichen Genehmigungen zugesichert.<br />

Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />

einen Briefkasten außerhalb des Mietobjektes anzubringen.<br />

Objektverwaltungsvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft wird mit der Deutsche<br />

Structured Finance GmbH («DSF») einen Objektverwaltungsvertrag<br />

bzgl. der Immobilie Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1 in Gera schließen. Der Vertragsschluss<br />

wird erfolgen, sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen<br />

wurde und die Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v.<br />

94 % an der Besitzgesellschaft hält. Der Vertrag wird<br />

u. a. folgende Regelungen enthalten:<br />

Zunächst ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH, Weimar («allobjekt») mit der Verwaltung und<br />

Bewirtschaftung der Immobilie (nachstehend als «Objektverwaltung»<br />

bezeichnet) im Rahmen des zwischen<br />

ihr und der Besitzgesellschaft bestehenden Generalübernehmervertrages<br />

vom 15.11.2008 samt 1. und 2.<br />

Nachtrag (siehe oben) beauftragt. Die DSF wird daher<br />

zunächst lediglich mit der Kontrolle der vertragsgemä-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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