Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />
in einem guten baulichen und den behördlichen<br />
Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />
Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />
Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />
bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />
übernommen. Schönheitsreparaturen obliegen dem<br />
Mieter auf eigene Kosten.<br />
Das Mietverhältnis hat am 01.11.2007 begonnen und<br />
endet am 31.12.2011. Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht<br />
auf Verlängerung des Vertrages um jeweils bis<br />
zu drei Jahre, das sechs Monate vor Ablauf der festen<br />
Vertragsdauer auszuüben ist. Der Mieter hat sich bereit<br />
erklärt, die Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />
zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein<br />
mit der derzeitigen Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt<br />
kostenfrei vermittelt, das bestimmten, im Vertrag<br />
näher spezifizierten Kriterien entsprechen muss, wobei<br />
der Mieter entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet<br />
ist. Sofern das Mietobjekt durch ein unabwendbares<br />
Ereignis, insbesondere Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar<br />
wird, ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise<br />
und beiden Parteien steht in diesem Fall ein Recht<br />
zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.<br />
Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />
Dem Mieter ist die Untervermietung an Tochtergesellschaften<br />
und verbundene Unternehmen sowie an<br />
die Deutsche Postbank gestattet.<br />
Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />
Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />
(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />
abzuschließen. Der<br />
Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />
Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />
Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />
des Mieters während der Mietzeit an dem<br />
Mietgegenstand entstehen.<br />
Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter, der<br />
Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank, Konkurrenzschutz<br />
für alle Postleistungen und Produkte, Bankleistungen<br />
und Finanzdienstleistungen. Die Besitzgesellschaft<br />
darf auf dem Grundstück keine Räume oder Au-<br />
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Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
ßenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen der Deutsche<br />
Post AG und/oder der Deutsche Postbank überlassen.<br />
Darüber hinaus gewährt die Besitzgesellschaft dem<br />
Mieter die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung.<br />
Der Umbau der Mietflächen im Zuge der Sanierung<br />
hat in Abstimmung mit dem Mieter zu erfolgen, die<br />
Planung bedarf der Zustimmung des Mieters und die<br />
Besitzgesellschaft hat Änderungswünsche des Mieters<br />
zu berücksichtigen.<br />
Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />
einen Geldausgabeautomaten außerhalb des Mietobjektes<br />
anzubringen.<br />
Deutsche Post Immobilien GmbH/Briefpostfachanlage<br />
Die Besitzgesellschaft und die Deutsche Post Immobilien<br />
GmbH haben am 26.06.2007 einen Mietvertrag<br />
geschlossen, der mit Nachtrag vom 18./20.05.<br />
2009 ergänzt worden ist. Die Mietflächen werden als<br />
Briefpostausgabe/Briefpostfachanlage sowie durch die<br />
Deutsche Post DHL genutzt. Seit dem 15. Juli 2008<br />
sind Mietgegenstand nur noch 11,79 qm im Kellergeschoss,<br />
die laut dem ersten Nachtrag ab dem<br />
01.04.2009 dem Mieter zur Verfügung stehen, und drei<br />
Räume im Erdgeschoss mit einer Gesamtfläche von<br />
98,69 qm in Haus 1.<br />
Der monatliche Mietzins beträgt EUR 5 pro qm im<br />
Erdgeschoss und EUR 4 pro qm im Kellergeschoss<br />
zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen in<br />
Höhe von EUR 2 pro qm, somit insgesamt EUR 761,57<br />
brutto. Die Grundmiete ändert sich automatisch, sofern<br />
sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis<br />
2005 = 100) gegenüber dem Stand zum 30.06.2008<br />
bzw. gegenüber dem Stand bei der letzten Mietanpassung<br />
mehr als 10 % nach oben oder nach unten verändert<br />
hat. Die Mietveränderung entspricht der prozentualen<br />
Veränderung des Verbraucherpreisindexes um<br />
60 % des Veränderungsmaßstabes, d. h. die Miete erhöht<br />
oder ermäßigt sich um 60 % des Veränderungsmaßstabes<br />
proportional zur eingetretenen Indexveränderung.<br />
Die Änderung der Miethöhe ist nicht zulässig<br />
vor dem 30.06.2011.