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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />

in einem guten baulichen und den behördlichen<br />

Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />

Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />

Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />

bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />

übernommen. Schönheitsreparaturen obliegen dem<br />

Mieter auf eigene Kosten.<br />

Das Mietverhältnis hat am 01.11.2007 begonnen und<br />

endet am 31.12.2011. Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht<br />

auf Verlängerung des Vertrages um jeweils bis<br />

zu drei Jahre, das sechs Monate vor Ablauf der festen<br />

Vertragsdauer auszuüben ist. Der Mieter hat sich bereit<br />

erklärt, die Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein<br />

mit der derzeitigen Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt<br />

kostenfrei vermittelt, das bestimmten, im Vertrag<br />

näher spezifizierten Kriterien entsprechen muss, wobei<br />

der Mieter entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet<br />

ist. Sofern das Mietobjekt durch ein unabwendbares<br />

Ereignis, insbesondere Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar<br />

wird, ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise<br />

und beiden Parteien steht in diesem Fall ein Recht<br />

zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />

Dem Mieter ist die Untervermietung an Tochtergesellschaften<br />

und verbundene Unternehmen sowie an<br />

die Deutsche Postbank gestattet.<br />

Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />

Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />

(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />

abzuschließen. Der<br />

Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />

Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />

Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />

des Mieters während der Mietzeit an dem<br />

Mietgegenstand entstehen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter, der<br />

Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank, Konkurrenzschutz<br />

für alle Postleistungen und Produkte, Bankleistungen<br />

und Finanzdienstleistungen. Die Besitzgesellschaft<br />

darf auf dem Grundstück keine Räume oder Au-<br />

76<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

ßenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen der Deutsche<br />

Post AG und/oder der Deutsche Postbank überlassen.<br />

Darüber hinaus gewährt die Besitzgesellschaft dem<br />

Mieter die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung.<br />

Der Umbau der Mietflächen im Zuge der Sanierung<br />

hat in Abstimmung mit dem Mieter zu erfolgen, die<br />

Planung bedarf der Zustimmung des Mieters und die<br />

Besitzgesellschaft hat Änderungswünsche des Mieters<br />

zu berücksichtigen.<br />

Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />

einen Geldausgabeautomaten außerhalb des Mietobjektes<br />

anzubringen.<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH/Briefpostfachanlage<br />

Die Besitzgesellschaft und die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH haben am 26.06.2007 einen Mietvertrag<br />

geschlossen, der mit Nachtrag vom 18./20.05.<br />

2009 ergänzt worden ist. Die Mietflächen werden als<br />

Briefpostausgabe/Briefpostfachanlage sowie durch die<br />

Deutsche Post DHL genutzt. Seit dem 15. Juli 2008<br />

sind Mietgegenstand nur noch 11,79 qm im Kellergeschoss,<br />

die laut dem ersten Nachtrag ab dem<br />

01.04.2009 dem Mieter zur Verfügung stehen, und drei<br />

Räume im Erdgeschoss mit einer Gesamtfläche von<br />

98,69 qm in Haus 1.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt EUR 5 pro qm im<br />

Erdgeschoss und EUR 4 pro qm im Kellergeschoss<br />

zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen in<br />

Höhe von EUR 2 pro qm, somit insgesamt EUR 761,57<br />

brutto. Die Grundmiete ändert sich automatisch, sofern<br />

sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis<br />

2005 = 100) gegenüber dem Stand zum 30.06.2008<br />

bzw. gegenüber dem Stand bei der letzten Mietanpassung<br />

mehr als 10 % nach oben oder nach unten verändert<br />

hat. Die Mietveränderung entspricht der prozentualen<br />

Veränderung des Verbraucherpreisindexes um<br />

60 % des Veränderungsmaßstabes, d. h. die Miete erhöht<br />

oder ermäßigt sich um 60 % des Veränderungsmaßstabes<br />

proportional zur eingetretenen Indexveränderung.<br />

Die Änderung der Miethöhe ist nicht zulässig<br />

vor dem 30.06.2011.

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