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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Baufortschritt Haus 3<br />

Fußgängerzone Gera<br />

Baufortschritt Haus 3 (rechts) und Haus 4 (links)<br />

An- und Einbauten sowie Einrichtungen des Mieters<br />

hat dieser bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu<br />

entfernen und die Mietsache in den ursprünglichen Zustand<br />

zu versetzen. Belässt der Mieter mit Zustimmung<br />

der Besitzgesellschaft Um-, An- und Einbauten im<br />

Mietobjekt, hat er Anspruch auf Entschädigung entsprechend<br />

dem Restwert. Der Mieter hat ein Schließsystem<br />

eingebaut. Sofern es sich dabei um ein gebäudeübergreifendes<br />

System des Mieters handelt, ist er<br />

bei Rückgabe der Mietsache berechtigt, sämtliche entsprechenden<br />

Schlösser ersatzlos zu entfernen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter (nur) für<br />

das Gebäude, in dem die Mietflächen liegen, Konkurrenzschutz.<br />

Für alle anderen Gebäude auf dem Grundstück<br />

wird kein Konkurrenzschutz gewährt. Gerichtsstand<br />

für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Mietvertrag ist Gera.<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH/Centerfiliale<br />

Die Besitzgesellschaft und die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH mit Sitz in Bonn haben am 26.06.2007<br />

einen Mietvertrag geschlossen, der mit Nachtrag vom<br />

18./20.05.2009 ergänzt worden ist. Mietzweck ist der<br />

Betrieb einer Postbank-Centerfiliale auf einer Gesamtmietfläche<br />

von 689,73 qm. Mitvermietet sind Treppenhäuser<br />

und Rampen im Hof.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt EUR 6,86 pro qm<br />

Erdgeschossfläche und EUR 2,50 pro qm im Kellergeschoss<br />

zzgl. der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />

in Höhe von EUR 2,50 pro qm, somit insgesamt<br />

EUR 6.330,32 brutto. Die Grundmiete ändert sich automatisch,<br />

sofern sich der Verbraucherpreisindex für<br />

Deutschland (Basis 2005 = 100) gegenüber dem Stand<br />

zum 30.06.2008 bzw. gegenüber dem Stand bei der<br />

letzten Mietanpassung um mehr als 10 % nach oben<br />

oder nach unten verändert hat. Die Mietveränderung<br />

entspricht der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

um 60 % des Veränderungsmaßstabes,<br />

d. h. die Miete erhöht oder ermäßigt sich um 60 %<br />

des Veränderungsmaßstabes proportional zur eingetretenen<br />

Indexveränderung. Die Änderung der Miethöhe<br />

ist nicht zulässig vor dem 30.06.2011.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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