Justizzentrum Thüringen - Dima24
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sichert ist oder die Fertigstellung aus anderen Gründen<br />
als gefährdet erscheint und wenn der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Darlehens gepfändet wird. Das Recht<br />
zur außerordentlichen Kündigung ist unbenommen.<br />
Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.<br />
Zinssicherungsvereinbarung<br />
Die Besitzgesellschaft hat am 19.08.2009 ein EUR-<br />
Zinssatz-Swap-Geschäft mit einer deutschen Bank abgeschlossen.<br />
Die Zinssicherungsperiode beginnt am<br />
01.02.2010 und endet am 31.01.2020. Das durch den<br />
Swap abgesicherte Volumen entspricht dem aufgenommenen<br />
Darlehen der Besitzgesellschaft i. H. v. EUR<br />
10,5 Mio (siehe «Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft»).<br />
Die Besitzgesellschaft verpflichtet sich, vierteljährlich<br />
einen Festzins von 3,32 % auf das jeweilige Darlehenssaldo<br />
zu zahlen. Im Gegenzug erhält die Besitzgesellschaft<br />
vierteljährlich Zinszahlungen basierend auf demjeweiligen<br />
3-Monats-EURIBOR. Es wurde ein Netting<br />
der zu zahlenden Beträge vereinbart. Der Zinssatz basiert<br />
unter anderem auf einer Vorauszahlung i. H. v.<br />
EUR 525.000 (Disagio), die am 01.09.2009 fällig war<br />
und gezahlt wurde.<br />
Als Sicherheit wird eine mit 15 % verzinsliche<br />
Grundschuld i. H. v. EUR 1,575 Mio. und eine einmalige<br />
Nebenleistung von EUR 157.500 zulasten der im<br />
Grundbuch von Gera verzeichneten Fondsimmobilie<br />
eingetragen.<br />
Der Grundschuld dürfen Rechte oder Lasten vorgehen,<br />
die nicht wertbeeinträchtigend sind, und die eingetragenen<br />
Grundschulden des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />
i. H. v. EUR 10,5 Mio.<br />
Überschreitet der geschätzte maximal zu erwartende<br />
Ausfallbetrag aus dem Zinssicherungsgeschäft<br />
den für den Sicherungsgeber eingetragenen Grundschuldwert,<br />
so ist der Sicherungsgeber berechtigt, weitere<br />
Sicherheiten zu verlangen.<br />
Ferner sind alle durch den Abschluss und Vollzug der<br />
Besicherungsvereinbarung entstandenen Kosten vom<br />
Darlehensnehmer/Sicherungsnehmer zu zahlen.<br />
Die Besicherungsvereinbarung unterliegt deutschem<br />
Recht.<br />
72 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
Vereinbarung über die Erstattung von Darlehensaufwendungen<br />
und Fremdkapitalvermittlungsgebühren<br />
durch die Besitzgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat für das Darlehen der Besitzgesellschaft<br />
diverse Gebühren verauslagt (z. B. Bearbeitungsgebühr,<br />
Bereitstellungsprovision, Disagio, Kosten<br />
für Eintragung der Grundschulden) und zu zahlen<br />
(Vermittlungsgebühr). Die Mittel dafür hat sie selbst von<br />
der Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») verauslagt<br />
bekommen bzw. hat dafür ihr Eigenkapitalvorfinanzierungsdarlehen<br />
in Anspruch genommen. Da die Besitzgesellschaft<br />
die Begünstigte des Darlehens ist, wird<br />
sie der Fondsgesellschaft die Verauslagungen und Zahlungen<br />
jeweils erstatten wenn der Anteilskaufvertrag<br />
vollzogen wird, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die<br />
Fondsgesellschaft der DSF jeweils die entsprechenden<br />
Auslagen erstatten bzw. Zahlungen leisten muss (siehe<br />
«Vereinbarung über die Vermittlung von Fremdkapital»).<br />
Mietverträge<br />
Die Mietfläche des Freistaates <strong>Thüringen</strong> wird erst<br />
durch Aufmaß nach Beendigung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />
ermittelt. Insofern können derzeit nur<br />
Zirkabeträge angegeben werden. Die exakte Miethöhe<br />
wird dann auf Grundlage dieses Aufmaßes ermittelt.<br />
Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />
Die Besitzgesellschaft und der Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />
haben am 28.12.2007 einen Mietvertrag für die Dauer<br />
von 20 Jahren geschlossen. Dieser Vertrag wird durch<br />
einen 1., noch abzuschließenden Nachtrag ergänzt. Die<br />
wesentlichen Inhalte dieses Nachtrags sind in der folgenden<br />
Zusammenfassung bereits berücksichtigt.<br />
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der zu<br />
sanierenden Bestandsgebäude und zu errichtenden Neubauten<br />
als <strong>Justizzentrum</strong> zur Unterbringung von Dienststellen<br />
des Mieters, Freistaat <strong>Thüringen</strong>. Derzeit wird<br />
von einer Übergabe an den Mieter zum 15.12.2009 ausgegangen.<br />
Mietbeginn soll somit der 15.12.2009 sein.<br />
Die endgültige Mietfläche gem. Mietvertrag wird<br />
nach aktuellem Kenntnisstand ca. 11.400 qm zzgl. 15<br />
Stellplätze und Außenanlagen betragen und vom Thü-