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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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sichert ist oder die Fertigstellung aus anderen Gründen<br />

als gefährdet erscheint und wenn der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Darlehens gepfändet wird. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung ist unbenommen.<br />

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.<br />

Zinssicherungsvereinbarung<br />

Die Besitzgesellschaft hat am 19.08.2009 ein EUR-<br />

Zinssatz-Swap-Geschäft mit einer deutschen Bank abgeschlossen.<br />

Die Zinssicherungsperiode beginnt am<br />

01.02.2010 und endet am 31.01.2020. Das durch den<br />

Swap abgesicherte Volumen entspricht dem aufgenommenen<br />

Darlehen der Besitzgesellschaft i. H. v. EUR<br />

10,5 Mio (siehe «Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft»).<br />

Die Besitzgesellschaft verpflichtet sich, vierteljährlich<br />

einen Festzins von 3,32 % auf das jeweilige Darlehenssaldo<br />

zu zahlen. Im Gegenzug erhält die Besitzgesellschaft<br />

vierteljährlich Zinszahlungen basierend auf demjeweiligen<br />

3-Monats-EURIBOR. Es wurde ein Netting<br />

der zu zahlenden Beträge vereinbart. Der Zinssatz basiert<br />

unter anderem auf einer Vorauszahlung i. H. v.<br />

EUR 525.000 (Disagio), die am 01.09.2009 fällig war<br />

und gezahlt wurde.<br />

Als Sicherheit wird eine mit 15 % verzinsliche<br />

Grundschuld i. H. v. EUR 1,575 Mio. und eine einmalige<br />

Nebenleistung von EUR 157.500 zulasten der im<br />

Grundbuch von Gera verzeichneten Fondsimmobilie<br />

eingetragen.<br />

Der Grundschuld dürfen Rechte oder Lasten vorgehen,<br />

die nicht wertbeeinträchtigend sind, und die eingetragenen<br />

Grundschulden des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />

i. H. v. EUR 10,5 Mio.<br />

Überschreitet der geschätzte maximal zu erwartende<br />

Ausfallbetrag aus dem Zinssicherungsgeschäft<br />

den für den Sicherungsgeber eingetragenen Grundschuldwert,<br />

so ist der Sicherungsgeber berechtigt, weitere<br />

Sicherheiten zu verlangen.<br />

Ferner sind alle durch den Abschluss und Vollzug der<br />

Besicherungsvereinbarung entstandenen Kosten vom<br />

Darlehensnehmer/Sicherungsnehmer zu zahlen.<br />

Die Besicherungsvereinbarung unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

72 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Vereinbarung über die Erstattung von Darlehensaufwendungen<br />

und Fremdkapitalvermittlungsgebühren<br />

durch die Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat für das Darlehen der Besitzgesellschaft<br />

diverse Gebühren verauslagt (z. B. Bearbeitungsgebühr,<br />

Bereitstellungsprovision, Disagio, Kosten<br />

für Eintragung der Grundschulden) und zu zahlen<br />

(Vermittlungsgebühr). Die Mittel dafür hat sie selbst von<br />

der Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») verauslagt<br />

bekommen bzw. hat dafür ihr Eigenkapitalvorfinanzierungsdarlehen<br />

in Anspruch genommen. Da die Besitzgesellschaft<br />

die Begünstigte des Darlehens ist, wird<br />

sie der Fondsgesellschaft die Verauslagungen und Zahlungen<br />

jeweils erstatten wenn der Anteilskaufvertrag<br />

vollzogen wird, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die<br />

Fondsgesellschaft der DSF jeweils die entsprechenden<br />

Auslagen erstatten bzw. Zahlungen leisten muss (siehe<br />

«Vereinbarung über die Vermittlung von Fremdkapital»).<br />

Mietverträge<br />

Die Mietfläche des Freistaates <strong>Thüringen</strong> wird erst<br />

durch Aufmaß nach Beendigung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

ermittelt. Insofern können derzeit nur<br />

Zirkabeträge angegeben werden. Die exakte Miethöhe<br />

wird dann auf Grundlage dieses Aufmaßes ermittelt.<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

Die Besitzgesellschaft und der Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

haben am 28.12.2007 einen Mietvertrag für die Dauer<br />

von 20 Jahren geschlossen. Dieser Vertrag wird durch<br />

einen 1., noch abzuschließenden Nachtrag ergänzt. Die<br />

wesentlichen Inhalte dieses Nachtrags sind in der folgenden<br />

Zusammenfassung bereits berücksichtigt.<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der zu<br />

sanierenden Bestandsgebäude und zu errichtenden Neubauten<br />

als <strong>Justizzentrum</strong> zur Unterbringung von Dienststellen<br />

des Mieters, Freistaat <strong>Thüringen</strong>. Derzeit wird<br />

von einer Übergabe an den Mieter zum 15.12.2009 ausgegangen.<br />

Mietbeginn soll somit der 15.12.2009 sein.<br />

Die endgültige Mietfläche gem. Mietvertrag wird<br />

nach aktuellem Kenntnisstand ca. 11.400 qm zzgl. 15<br />

Stellplätze und Außenanlagen betragen und vom Thü-

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