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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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mietung/Verpachtung der Fondsimmobilie, die Abtretung<br />

aller Rechte und Ansprüche der Zinssicherungsvereinbarung<br />

(siehe Abschnitt «Zinssicherungsvereinbarung»),<br />

die Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus<br />

dem Objektverwaltungsvertrag, die Abtretung von<br />

Schadensersatzansprüchen gemäß Punkt 8.2 des Kaufvertragentwurfes<br />

vom 27.07.2009, die Abtretung der<br />

Gewährleistungsansprüche gemäß Punkt 6.2.8 des<br />

Kaufvertragentwurfes vom 27.07.2009, die Abtretung<br />

der Ansprüche aus Erstvermietungsgarantie gemäß<br />

Punkt 12.4 des Kaufvertragentwurfes vom 27.07.2009<br />

und die Abtretung der Ausgleichszahlungsansprüche<br />

gemäß Punkt 6.6.1 (b) des Kaufvertragentwurfes vom<br />

27.07.2009.<br />

Zur Überprüfung der Finanzlage werden auf Basis<br />

von bankinternen Bewertungen der Fondsimmobilie<br />

regelmäßig spezielle Kennziffern, sogenannte Covenants<br />

(siehe «Glossar»), überprüft.<br />

Im Rahmen von halbjährlichen, jeweils zum 30.06.<br />

und 31.12. eines jeden Jahres, frühestens jedoch<br />

sechs Monate nach Darlehensauszahlung, durchzuführenden,<br />

vorausschauenden ISCR- und DSCR-Tests wird<br />

der Darlehensgeber überprüfen, ob die vorgegebenen<br />

Mindest-ISCR von 1,3 bzw. Mindest-DSCR von 1,2 eingehalten<br />

werden. Sollten die Kennziffern unterschritten<br />

werden, ist der Darlehensnehmer verpflichtet, die Nettomiete<br />

(ohne USt. und Mietnebenkosten) abzüglich<br />

einer Pauschale von 15 % auf ein zu verzinsendes<br />

Konto des Darlehensgebers einzuzahlen. Das Konto ist<br />

zu verpfänden. Dieses verpfändete Guthaben wird freigegeben,<br />

sobald nach dem zweiten von zwei aufeinanderfolgenden<br />

Tests die Kennzahlen wieder eingehalten<br />

werden.<br />

Die Überprüfung der dritten Kennziffer, das LTV, erfolgt<br />

alle zwei Jahre, erstmals zwei Jahre nach Darlehensauszahlung.<br />

Dies geschieht auf Basis eines vom<br />

Darlehensnehmer beauftragten und bezahlten Wertgutachtens,<br />

das von der Bank plausibilisiert wird. Sollte<br />

die vorgegebene LTV-Kennziffer von 0,65 überschritten<br />

werden, so ist die gesamte Nettomiete der Immobilie<br />

abzüglich einer Pauschale von 15 % auf ein zu verzinsendes<br />

Konto des Darlehensgebers einzuzahlen und an<br />

diesen verpfändet. Wird die Kennzahl bei dem nächsten<br />

Überprüfungstermin wieder eingehalten, wird das<br />

gepfändete Konto wieder freigegeben.<br />

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt, sobald sämtliche<br />

vertraglich vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen<br />

und Finanzierungsbedingungen erfüllt sind.<br />

Hierzu zählen insbesondere die Fertigstellung und<br />

Übergabe der Fondsimmobilie, ein Umweltgutachten<br />

mit Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Vorhabens,<br />

die Vorlage sämtlicher Mietverträge, die Vorlage<br />

des unterzeichneten Objektverwaltungsvertrags, der<br />

Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes<br />

der Fondsimmobilie sowie eine Verpflichtungserklärung<br />

der Gesellschafter der Besitzgesellschaft, die beinhaltet,<br />

dass diese nicht ohne die Zustimmung des<br />

Darlehensgebers über die Anteile an der Besitzgesellschaft<br />

verfügen oder den Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft<br />

aufheben oder ändern. Die Zustimmung<br />

darf der Darlehensgeber in diesen Fällen allerdings<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Der Darlehensgeber kann das Darlehen u. a. für sofort<br />

fällig und zahlbar erklären, wenn der Sicherungsgeber<br />

gegen die ihm auferlegten Pflichten verstößt,<br />

wenn der Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen<br />

länger als 14 Tage in Verzug gerät und auch nach einer<br />

weiteren Nachfristsetzung von mindestens weiteren 14<br />

Tagen nicht zahlt, wenn die Zwangsversteigerung oder<br />

die Zwangsverwaltung in das jeweils belastete Pfandobjekt<br />

eingeleitet wird, wenn das jeweilige Pfandobjekt<br />

ganz oder teilweise veräußert oder sonst darüber ohne<br />

Zustimmung der Bank verfügt wird oder wenn die<br />

Rechtsgültigkeit oder der Rang der Grundschuld bestritten<br />

wird oder der vereinbarte Rang nicht innerhalb<br />

von zwei Monaten beschafft wird. Ferner ist die Bank<br />

berechtigt, die Darlehensauszahlung abzulehnen oder<br />

bereits ausgezahlte Beträge für sofort fällig und zahlbar<br />

zu erklären, wenn sich die in den Beleihungsunterlagen<br />

enthaltenen Angaben als unrichtig erweisen, wenn wesentliche<br />

Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen des Darlehensnehmers oder<br />

Sicherungsgebers eintreten, insbesondere wenn die<br />

Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens nicht mehr ge-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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