08.12.2012 Aufrufe

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fernwärmeversorgungsvertrag<br />

Die vorherige Eigentümerin des Grundstückes, die<br />

Deutsche Post AG, und die Energieversorgung Gera<br />

GmbH haben am 07./12.04.1999 einen Fernwärmeversorgungsvertrag<br />

geschlossen. Vertragsgegenstand ist<br />

die Bereitstellung von Wärme in Höhe von insgesamt<br />

350 kW durch die Energieversorgung Gera GmbH für<br />

das Grundstück in der Schloßstraße 26/Amthorstraße 1<br />

in Gera.<br />

Die Vertragslaufszeit war ursprünglich vereinbart<br />

vom 01.04.1999 bis 31.03.2003. Da der Vertrag jedoch<br />

bisher nicht bis spätestens neun Monate vor Ablauf<br />

schriftlich gekündigt worden ist, hat er sich jeweils um<br />

zwei Jahre verlängert, somit zunächst bis 31.03.2011.<br />

Versicherungen<br />

Für die Immobilie Schloßstraße 26/Amthorstraße 1<br />

bestehen derzeit – neben der vom Generalübernehmer<br />

abgeschlossenen Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung<br />

– bis zum Vollzugszeitpunkt des Erwerbs des 94 %-<br />

Anteils an der Besitzgesellschaft die nachfolgend dargestellten<br />

Pflichtversicherungen, die die Verkäufer bis zum<br />

Vollzugstag aufrechterhalten werden. Es besteht eine<br />

Gebäudeversicherung in Höhe von EUR 2.500.000 für<br />

Elementarschäden, in Höhe von EUR 10.000.000 für innere<br />

Unruhe sowie in Höhe von EUR 25.000.000 für<br />

durch Terrorismus verursachte Schäden. Darüber hinaus<br />

besteht eine Hausherrenhaftpflichtversicherung in Höhe<br />

von EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden.<br />

Der Verkäufer garantiert, dass die Immobilie derzeit<br />

angemessen gegen übliche Risiken (einschließlich<br />

Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch) versichert ist. Zudem<br />

lässt die Fondsgesellschaft derzeit eine Überprüfung<br />

der abgeschlossenen Versicherungen durchführen.<br />

Sollte sich hierbei ergeben, dass eine Unterdeckung<br />

des bestehenden Versicherungsschutzes besteht, so<br />

ist der Verkäufer des Anteils an der Besitzgesellschaft<br />

zum Abschluss entsprechender Nachversicherungen<br />

verpflichtet. Die Besitzgesellschaft selbst wird nach<br />

dem Vollzugstag Sorge für einen angemessen und aktualisierten<br />

Versicherungsschutz tragen.<br />

70 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft hat am 13./19.08.2009 mit<br />

einem deutschen Bankenkonsortium einen Darlehensvertrag<br />

in Höhe von EUR 10.500.000 abgeschlossen.<br />

Das zweckgebundene Darlehen dient der langfristigen<br />

Finanzierung der Besitzgesellschaft. Das Darlehen ist bis<br />

spätestens zum 30.04.2010 in Anspruch zu nehmen.<br />

Das Restdarlehen ist am 31.03.2022 zurückzuzahlen.<br />

Das Darlehen ist in Höhe von 1,42 % p. a. plus 3-Monats-EURIBOR<br />

zu verzinsen, wobei die Zinsen vierteljährlich<br />

zum Quartalsende zu zahlen sind. Tilgungsbeginn<br />

ist der 31.03.2013. Die Tilgung erfolgt, wie die Zahlung<br />

der Zinsen, vierteljährlich und beträgt anfänglich<br />

0,625 % der Darlehenssumme p. a. Das Darlehen ist bis<br />

zum Rückzahlungstermin auf EUR 9.751.893 zu tilgen.<br />

Sollte gemäß Punkt 5.5 des Kaufvertragentwurfes<br />

vom 27.07.2009 ein niedriger endgültiger Kaufpreis für<br />

den Erwerb des Anteils i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

ermittelt werden (siehe «Anteilskaufvertrag»),<br />

so ist die vom Verkäufer zurückzuerstattende Differenz<br />

darüber hinaus als Sondertilgung an die Bank zu zahlen.<br />

Dies gilt jedoch nur, wenn der Objektwert kleiner<br />

als EUR 18,5 Mio. ist. Bei dieser Sondertilgung würde<br />

keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

bestehen.<br />

Das Bankenkonsortium erhält eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von EUR 52.500. Die Hälfte der Gebühr<br />

war bei Abschluss des Darlehensvertrags zur Zahlung<br />

fällig und die andere Hälfte ist bei erster Auszahlung<br />

des Darlehens, jedoch spätestens am 30.04.2010 zu<br />

zahlen.<br />

Der Darlehensgeber ist darüber hinaus berechtigt,<br />

Bereitstellungszinsen i. H. v. 0,3 % p. a. des nicht in Anspruch<br />

genommenen Darlehensbetrages zu berechnen.<br />

Zur Besicherung des Darlehens werden zu Gunsten<br />

des Bankenkonsortiums zwei erstrangige gleichrangige<br />

Grundschulden in Höhe von EUR 5.500.000 und EUR<br />

5.000.000, mit einem Zins von 15 % und einer Nebenleistung<br />

von 10 %, zulasten der Immobilie eingetragen.<br />

Darüberhinaus sind nachfolgende Rechte und Forderungen<br />

an das darlehensgebende Bankenkonsortium<br />

abzutreten: die Rechte und Ansprüche aus der Ver-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!